493
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1973 Ausgegeben zu Bonn am 2. Juni 1973 1 Nr. 41
Tag 1 n h a 11 Seite
23. 5. 73 Vernrdnu11q rdH)l d<)n JJreis,JUsyleich auf eingeführten Brnnnlwein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 493
2q_ 5.Tl Verordnung zur i\ndenmg der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holz-
<!inschlc19s clPr Forstwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495
7(!0-15-1
lb. 5. 7] Enlscl1eidun9 des Bundesverfassungsgerichts (zu § 202 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 des Hessischen
l·karnten~JeseLz<)s in der Fassung vom 14. Oktober 1966 und 16. Februar 1970) . . . . . . . . . . 496
11. ;), 7'.{ lkrichli~Jun~J des Ceselzes zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamt-
lidwn Richter und dc!r PrJsidialverfassung der Gerichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496
JOH, :J:HJ-1
Hinweis aui andere Verkündungsblätter
l~1111des~J(~sPlzblc11t Teil II Nr. 21, Nr. 22 und Nr. 23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
R<:c:htsvorsdniften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Verordnung
über den Preisausgleich auf eingeführten Branntwein
Vom 23. Mai 1973
Auf Grund des Artikels 1 Abs. 6 des Gesetzes 2. für Branntwein aus Zuckerrohrstoffen,
über die Erhebung einer besonderen Ausgleichs- der in 100 ml Weingeist weniger als
abgabe auf eingeführten Branntwein vom 23. De- 280 mg der Begleitstoffe enthält, die in
zember 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1878) wird ver- § 1 der Verordnung über den Gehalt
ordnet: an charakterisierenden Begleitstoffen
§ 1 bei Rum, Taffia, Arrak und Brannt-
weinen aus Obststoffen vom 13. Ok-
(1) Der Preisausgleich für Branntwein und wein- t.ober 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 1678)
geisthaltige Erzeugnisse nach Artikel 1 Abs. 5 Nr. 1 genannt sind 88 DM;
und 3 des Gesetzes über die Erhebung einer beson-
deren Ausgleichsabgabe auf eingeführten Brannt- 3. bei sonstigen Branntweinen und wein-
wein, der erhoben wird, wenn die Branntweine geisthaltigen Erzeugnissen,
oder die weingeisthaltigen Erzeugnisse nicht einem
autonomen oder vertragsmäßigen Zollsatz des Ge- a) wenn sie aus den Niederlanden
meinsamen Zolltarifs der Europäischen Wirtschafts·· eingeführt werden und der Wein-
gemeinschaft unterliegen, beträgt für 1 Hektoliter geist nachweislich überwiegend im
Weingeist Ausfuhrland gewonnen ist 94 DM,
1. bei Kornbranntwein und Erzeugnissen, deren b) wenn sie aus Belgien oder Luxem-
Weingeist ausschließlich aus Kornbranntwein burg eingeführt werden und der
stammt, Weingeist nachweislich überwie-
a) wenn die Ware aus den Niederlan- gend im Ausfuhrland gewonnen ist 96 DM,
den eingeführt wird und der c) wenn sie aus Italien eingeführt wer-
Weingeist nachweislich überwie-
den und der Weingeist nachweis-
gend im Ausfuhrland gewonnen
lich überwiegend im Ausfuhrland
ist 74 DM,
gewonnen ist 133 DM,
b) wenn die Ware aus anderen Län-
dern eingeführt wird d) wenn sie aus Frankreich eingeführt
oder werden und der Weingeist nach-
der Nachweis nach Buchstabe a weislich überwiegend im Ausfuhr-
nicht geführt wird 88 DM; land gewonnen ist O DM,
494 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
e) wenn sie aus anderen Ländern ein- § 2
eingeführt werden Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
oder leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
der Nachweis nach den Buchstaben a blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 3 des Ge-
bis d nicht geführt wird 140 DM.
setzes über die Erhebung einer besonderen Aus-
gleichsabgabe auf eingeführten· Branntwein auch im
(2) Der Zollbeteiligte hat den Nachweis, daß der
Land Berlin.
Weingeist überwiegend in den genannten Ausfuhr-
ländern gewonnen ist, durch eine Bescheinigung der § 3
für die Besteuerung von Branntwein zuständigen Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
Behörde des jeweiligen Ausfuhrlandes zu führen. kündung in Kraft.
Bonn, den 23. Mai 1973
Der Bundesminister der Finanzen
In Vertretung
Dr. Schüler
Nr. 41 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. Juni 1973 495
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags der Forstwirtschaft
Vom 29. Mai 1973
Auf Grund des § 1 des Forstschäden-Ausgleichs-
9esetzes vom 29. August 1969 (Bundesgesetzbl. I
S. 1533) wird im Einvernehmen mit dem Bundes-
minister für Wirtschaft mit Zustimmung des Bundes-
rates verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung über die Beschränkung des
ordentlichen Holzeinschlags der Forstwirtschaft vom
7. Dezember 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 2308) wird
wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 Nr. 1 wird die Zahl „ 70" durch die
Zahl „90" ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 12 des Forstschäden-
Ausgleichsgesetzes auch im Land Berlin.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-
dung in Kraft.
Bonn, den 29. Mai 1973
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
J.Ertl
496 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 28. März 1973 - 2 BvL 50/71 -, ergangen auf
Vorlage des Verwaltungsgerichts Frankfurt a. M.,
wird nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 202 Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 des Hessischen
Beamt<cmgesetzes in der Fassung vom 14. Oktober
1966 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 311) und
vom 16. Februar 1970 (Gesetz- und Verordnungs-
blatt S. 109) ist mit dem Bundesrecht vereinbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 16. Mai 1973
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
Berichtigung
des Gesetzes zur Änderung der Bezeichnungen der Richter
und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte
Vom 11. Mai 1973
Das Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der
Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsi-
dialverfassung der Gerichte vom 26. Mai 1972 (Bun-
desgesetzbl. I S. 841) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel VIII Nr. 16 Buchstabe a wird nach § 35
Abs. 1 „Satz 1" eingefügt.
Bonn, den 11. Mai 1973
Der Bundesminister der Justiz
Im Auftrag
Thomas
496 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 28. März 1973 - 2 BvL 50/71 -, ergangen auf
Vorlage des Verwaltungsgerichts Frankfurt a. M.,
wird nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 202 Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 des Hessischen
Beamt<cmgesetzes in der Fassung vom 14. Oktober
1966 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 311) und
vom 16. Februar 1970 (Gesetz- und Verordnungs-
blatt S. 109) ist mit dem Bundesrecht vereinbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 16. Mai 1973
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
Berichtigung
des Gesetzes zur Änderung der Bezeichnungen der Richter
und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte
Vom 11. Mai 1973
Das Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der
Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsi-
dialverfassung der Gerichte vom 26. Mai 1972 (Bun-
desgesetzbl. I S. 841) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel VIII Nr. 16 Buchstabe a wird nach § 35
Abs. 1 „Satz 1" eingefügt.
Bonn, den 11. Mai 1973
Der Bundesminister der Justiz
Im Auftrag
Thomas
Nr. 41 Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. Juni 19n 497
Bnndesgesetzblat t
Teil II
Nr. 21, ausgegeben am 25. Mai 1973
Tu\J Inhalt Seite
'l,'2, ;'i, 73 Gesetz zu dem Abkommen vom 18. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Repub1ik Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ........................................ . 357
:22. S. 7:l Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Februar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dm· Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ........................................ . 373
13. 4. 7~1 Bekmml.rnachung über den Geltungsbereich des Fischerei-Dbereinkommens ............ . 391
1:l. 4. Tl BC!kmmtmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens zur Befreiung ausländi-
scher öffenUidwr Urkunden von der Legalisation ..................................... . 391
Nr. 22, ausgegeben am 26. Mai 1973
2]. 5. T1 Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Mai 1972 über eine Assoziation betreffend den Beitritt
von Mauritius zum Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschafts-
gemeinschaft. und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und
Madagaskar sowie zur .Änderung des am 29. Juli 1969 in Jaunde unterzeichneten Internen
Abkommens über die Finanzierung und die Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft 393
Nr. 23, ausgegeben am 30. Mai 1973
8. 5. 7J Beka11ntmachun9 über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 15 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung von Jugendlichen zur
Beschäftigung als Kohlenzieher (Trimmer) oder Heizer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
8. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 16 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die pflichtmäßige ärztliche Untersuchung der in der See-
schiffahrl: beschäftigten Kinder und Jugendlichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
8. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 22 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über den Heuervertrag der Schiffsleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403
8. 5. 7] Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 27 der lnternatio-
ncilen Arbeitsorganisation über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Schiffen be-
förderten Frachtstücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403
8. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 29 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über Zwangs- oder Pflichtarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404
8. 5. 7:3 Beki.mntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 45 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagarbeiten in
Bergwerken jeder Art . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404
8. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 87 der Internatio-
ncllen Arbeitsorganisation über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereini-
9ungsrecht.es . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405
8. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 98 der Internatio-
11c1len Arbeitsorganisation über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes
und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 406
8. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 99 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der
Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
8. 5. 7'.3 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 100 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher
Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408
8. 5. 7'.l Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 105 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Abschaffung der Zwangsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409
8. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 111 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf . . . . . . . . 410
8. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 118 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern in
der Sozialen Sicherheit ............... ~... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 410
9. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die Unter-
drückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben auf Waren und der Stockholmer
Zusatzvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
10. 5. 73 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls über den Beitritt Griechenlands
zum Ubereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemein-
schaft über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412
498 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
18. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1103/73 der Kommission zur Festset-
zung der ab 1. Mai 1973 geltenden Erstattungssätze bei der
Ausfuhr von Eiern und Ei g e 1 b in Form von nicht unter
Anhang II des Vertrages fallenden Waren 28. 4. 73 L 112/24
26. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1104/73 der Kommission zur Festset-
zung der ab 1. Mai 1973 geltenden Erstattungssätze bei der
Ausfuhr von bestimmten Milcherzeugnissen in Form von
nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden Waren 28.4. 73 L 112/26
26. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1105/73 der Kommission zur Festset-
zung der ab 1. Mai 1973 geltenden Erstattungssätze bei der
Ausfuhr bestimmter Getreide- und Reiserzeugnisse in
Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden
Waren 28. 4. 73 L 112/29
26. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1106/73 der Kommission zur Festset-
zung der ab 1. Mai 1973 geltenden Erstattungssätze bei der
Ausfuhr von Zucker und Melasse in Form von nicht unter
Anhang II des Vertrages fallenden Waren 28.4. 73 L 112/31
27. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1107/73 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Rind f 1 e i s c h -
sek t o r für den am 1. Mai 1973 beginnenden Zeitraum 28.4. 73 L 112/36
27. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1108/73 der Kommission zur Aufhebung
der Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Gurken aus Ru-
mänien 28.4. 73 L 112/38
30. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1109/73 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 883/73 zur Verlängerung des Milch-
wirtschaftsjahres 1972/1973 30. 4. 73 L 114/1
30. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1110/73 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 813/73 zur Verlängerung des Wirt-
schaftsjahres 1972/1973 für Rindfleisch 30. 4. 73 L 114/2
30. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1111/73 des Rates zur Festsetzung des
Grundpreises und des Ankaufspreises für B 1 um e n k oh l für
den Monat Mai 1973 30.4. 73 L 114/3
29. 4. 73 Verordnung {EWG) Nr. 1113/73 des Rates zur erneuten Ver-
längerung der Geltungsdauer der Regelung für die Aussetzung
der Einfuhrbelastungen und der Ausgleichsbeträge für Rind -
fleisch 30. 4. 73 L 114/6
30. 3. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1115/73 der Kommission zur Festset-
zung der Mindestpreise bei der Ausfuhr von bestimmten
B 1 u m e n b u 1 b e n , - z w i e b e 1 n und - k n o 11 e n nach
Drittländern für der Vermarktungszeitraum 1973/1974 7.5. 73 L 120/1
11. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1116/73 der Kommission zur Festset-
zung der Mindestpreise bei der Ausfuhr von B e g o n i e n - ,
D a h l i e n - , G 1 a d i o l e n - und S i n n i n g i a k n o 1 1 e n
nach Drittländern 7.5. 73 L 120/9
30. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1118/73 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, M eh 1 e, Grobgrieß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen 1. 5. 73 L 115/1
Nr. 41 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. Juni 1973 499
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
D<ltum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
30. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1119/73 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für G e -
t r e i d e , M e h l und M a 1 z hinzugefügt werden 1. 5. 73 L 115/3
30. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1120/73 der Kommission zur Ände-
rung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 1. 5. 73 L 115/5
30. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1121/73 der Kommission zur Festset-
zung der bei R e i s und B r u c h r e i s anzuwendenden Ab-
schöpfungen 1. 5. 73 L 115/7
30. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1122/73 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für
R e i s und B r u c h r e i s 1. 5. 73 L115/10
30. 4. 73 Verordnun9 (EWG) Nr. 1123/73 der Kommission zur Ände-
rung der bei der Erstattung für R e i s und B r u c h r e i s an-
zuwendenden Berichtigung 1. 5. 73 L 115/12
27. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1124/73 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von G e t r e i d e -
und R e i s v e r a r b e i t u n g s e r z e u g n i s s e n 1. 5. 73 L115/14
27. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1125/73 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Einfuhr von Mischfuttermitteln an-
wendbaren Abschöpfungen 1. 5. 73 L 115/21
27. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1126/73 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen bei der Ausfuhr von G e t r e i d e - und
Reisverarbeitungserzeugnissen 1. 5. 73 L 115/23
27. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1127/73 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen für die Ausfuhr von Getreide -
mischfuttermitteln 1. 5. 73 L 115/28
30. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1128/73 der Kommission über die
Festsetzun9 der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W e i ß -
z u c k e r und R o h z u c k e r 1. 5. 73 L 115/30
30. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1129/73 der Kommission zur Ände-
rung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zu-
stand für W e i ß z u c k e r und R o h z u c k e r 1. 5. 73 L 115/31
30. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1130/73 der Kommission zur Festset-
zung des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr
von Sirup und bestimmten anderen Erzeugnissen des
Zuckersektors 1. 5. 73 L 115/33
30. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1131 /73 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zu-
stand für M e 1 a s s e , S i r u p e und bestimmte andere Er-
zeugnisse auf dem Zuckersektor 1. 5. 73 L 115/35
30. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1132/73 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Ausfuhr für O 1 i v e n ö 1 1. 5. 73 L 115/37
30. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1133/73 der Kommission zur Festset-
zung des Betrages der Beihilfe für O 1 s a a t e n 1. 5. 73 L 115/38
30. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1134/73 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen bei der Ausfuhr von O 1 i v e n ö 1 1. 5. 73 L 115/40
30. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1135/73 der Kommission über die
Festsetzung der Erstattung bei der Ausfuhr von O 1 s a a t e n 1. 5. 73 L 115/ 42
30. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1136/73 der Kommission zur Ände-
rung der als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Ge -
t r e i d e - und R e i s s e k t o r s anzuwendenden Beträge 1. 5. 73 L 115/44
30. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1137/73 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von M i 1 c h
und M i 1 c h e r z e u g n i s s e n 1. 5. 73 L 115/50
500 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
l><1!11rn und B<'zeichnung dc~r Rechtsvorschrift
Ausgabe in deutscher Sprache
vom Nr./Seite
Andere Vorschriften
Verordnun~J (EWG) Nr. 1059/73 der Kommission zur Festset-
zung der Jiöhe der im zweiten Vierteljahr 1973 bei der Einfuhr
der unter die Verordnung (EWG) Nr. 1059/69 fallenden Waren
unwendbawn beweglichen Teilbeträge, Ausgleichsbeträge und
Zusatzzölle 27.4. 73 L 111/1
18. 4. 7:l Verordnung (EWG) Nr. 1060/73 der Kommission betreffend die
Cinlührung eines Verfahrens zur Genehmigung der Einfuhren
von Tonbandgeräten nach Italien und für die gemeinschaft-
liche Uberwachung der Einfuhren von Tonbandgeräten mit
l lerkunft aus Drittländern 8.5. 73 L 121/1
1G. 3. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1068/73 der Kommission zur Durchfüh-
rung der Verordnung (EWG) Nr. 1055/72 des Rates vom 18. Mai
1972 über die Milteilung der Einfuhr von Kohlenwasserstoffen
cm die Kommission 28. 4. 73 L 113.11
16. 3. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1069/73 der Kommission zur Durchfüh-
rung der Verordnung (EWG) Nr. 1056/72 des Rates vom 18. Mai
1972 über die Mitteilung der Investitionsvorhaben von gemein-
schaltlichem Interesse auf dem Erdöl-, Erdgas- und Elektrizi-
tätssektor an die Kommission 28. 4. 73 L1LU4
27. 4. Tl Verordnung (EWG) Nr. 1102/73 der Kommission zur Wieder-
einführung des Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für
Phosphorsä.ureanhydrid und Phosphorsäuren (Meta-, Ortho-
und Pyrophosphorsäure) der Tarifnummer 28.10, mit Ursprung
in Entwicklungsländern, denen die in der Verordnung (EWG)
Nr. 2762/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 vorgesehenen
Zollprä.ferenzen gewährt werden 28. 4. 73 L 112123
'.30. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1112/73 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 974/71 über bestimmte konjunktur-
politische Maßnahmen, die in der Landwirtschaft im Anschluß
an die vorübergehende Erweiterung der Bandbreiten der Wäh-
rungen einiger Mitgliedstaaten zu treffen sind 30. 4. 73 L 114/4
29. 4. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1114/73 des Rates vom 29. April 1973
zur Verlängerung der Geltungsdauer der vollständigen Aus-
setzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs
für Kartoffeln der Tarifstelle 07.01 A II 30.4. 73 L 114/7
27. 4. Tl Verordnung (EWG) Nr. 1111/73 des Rates über den Abschluß
eines Abkommens zur Verlängerung des Handelsabkommens
zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der
Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien 3.5. 73 L 117/1
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
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Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.
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