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Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1973 Ausgegeben zu Bonn am 26. Mai 1973 1 Nr.39
Tag Inhalt Seite
23. 5. 73 Sccl1sundzwanzi9slc Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung 469
7400-1-1
Sechsundzwanzigste Verordnung
zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Vom 23. Mai 1973
Auf Grund des § 27 in Verbi.ndung mit den §§ 2, 4. § 11 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
6, 7, 10, 14 und 26 des Außenwirtschaftsgesetzes 11 (4) Eine Ausfuhrsendung, deren Anmeldung
vom 28. April 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 481), zuletzt die Versandzollstelle be,scheinigt hat, darf von
geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des dem in der Anmeldung angegebenen Ort erst
Außenwirtschaftsgesetzes vom 23. Februar 1973 nach Ablauf der angegebenen Zeit, nach Zoll-
(Bundesgesetzbl. I S. 109), verordnet die Bundesre- beschau oder mit Zustimmung der Zollstelle ent-
gierung: fernt werden."
§
Die Außcnwirtschc1ftsverordnung in der Fassung 5. § 19 wird wie folgt geändert:
der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1966 (Bun- a) In Absatz 1 wird
desgesetzbl. 1967 J S. 1), zuletzt geändert durch die
Fünfundzwanzi~r-;te Verordnung zur Änderung der aa) die Nummer 1 wie folgt gefaßt:
Außenwirtschaftsverordnung vom 2. Februar 1973 ,, 1. a) Waren der gewerblichen Wirt-
(Bunclesgesetzbl. I S. 49), wird wie folgt geändert: schaft bis zu einem Wert von
dreihundert Deutsche Mark je
1. In § 5 Abs. 2 wjrd im letzlen Halbsatz hinter dem
Ausfuhrsendung,
Wort „Vertra~J'' das WorL „derartige" eingefügt.
b) Waren der Ernährung und Land-
2. In den §§ Sa, 32a Abs. 2, § 33 Abs. 4, § 38 wirtschaft bis zu einem Wert von
Abs. 2 Nr. 1, § 43b Abs. 1, 2 und 3, § 44a Abs. 1 fünfzig Deutsche Mark je Aus-
und 2, in der Dberschrift zu § 51a, in § 51a fuhrsendung;",
Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 4 und 5, Abs. 2 Buchstaben a
bb) hinter Nummer 31 wird folgende Num-
und b, §§ 58a und 71 Abs. 1 Nr. 9 sowie in den
mer 31 a eingefügt:
Länderlisten D und E (Anlage L) wird jeweils
hinter dem Wort „Südrhodesien" das Wort 11 31a. Jagd- oder Sportwaffen und die
11 (Rhodesien)" eingefügt. dazugehörige Munition, die
a) von gebietsansässigen Rei-
3. In § 10 Abs. 3 Satz 4 erhält die Nummer 2 fol- senden zum eigenen Ge-
gende Fassung: brauch mitgeführt werden,
11 2. in den übrigen FäBen die Zollstelle, bei wenn der Ausführer eine
der das gemeinschaftliche Versandverfahren nach § 28 des W aff enge-
beginnt (Abgang,szoJJsteHe), jedoch bei der setzes vom 19. September 1972
Ausfuhr im vereinfachten gemeinschaft- (Bundesgesetzbl. I S. 1797) aus-
lichen Versandverfahren für Warenbeförde- gestellte Waffenbesitzkarte
rungen im Eisenbahnverkehr, sofern das Be- mit sich führt und erklärt, daß
förderungspapier der Abgangszollstelle die Waffen innerhalb von drei
nicht vorzulegen ist, die für den Versand- Monaten wieder eingeführt
bahnhof zuständige Zollstelle;". werden sollen,
470 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
b) von gebietsfremden Reisen- 13. § 41 erhält folgende Fassung:
den bei der Einreise zum eige-
nen Gebrauch mitgeführt ,,§ 41
worden sind und von ihnen Beschränkung nach § 14 A WG
wieder ausgeführt werden."
Die Veräußerung von Nadelrohholz (Num-
b) Absatz 3 mhält folgende Fassung: mern 4403 10, 4403 20, 4403 30, 4403 33 und
,, (3) Absatz 1. Nr. 1 bis 4, 6, 17 bis 20, 22, 26 4403 41 des Warenverzeichnisses für die Außen-
bis 28, 31, 32, 38, 39 und 41 Buchstabe b findet handelsstatistik) im Rahmen eines Transithan-
keine Anwendung auf die in Teil I Ab- delsgeschäftes bedarf der Genehmigung, wenn
schnitt A, B und C der Ausfuhrliste (An- Ursprungsland der Ware Osterreich ist."
lage AL) genannten Waren. Für die Ausfuhr
von Unterlagen zur Fertigung dieser Waren 14. Nach§ 44a wird folgender§ 44b eingefügt:
gilt das Genehmigungserfordernis des § 5
Abs. 1 Satz 2." ,,§ 44b
Beschränkung nach § 6 Abs. 1 A WG
6. § 20 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Der Abschluß von Verträgen zwischen ge-
,,(1) Feste Brennstoffe der Nummern 2701 11, bietsansässigen und gebietsfremden Seeschiff-
2701 19, 2701 50, 2702 10, 2702 50, 2704 19 und fahrtsunternehmen bedarf insoweit der Ge-
2704 60 de,s Warenverzeichnisses für die Außen- nehmigung, als die Verträge Bestimmungen über
handelsstatistik sind der Versandzollstelle die Aufteilung von Ladungen und Frachten ent-
weder zu gestellen noch anzumelden." halten."
7. In § 20c Abs. 1 wird die Angabe „und 2102 11" 15. § 69b Abs. 1 Nr. l Buchstabe b erhält folgende
ersetzt durch die Angabe ,, , 210212 und 210213". Fassung:
,,b) aus Krediten, die an bestimmte Warenliefe-
8. § 27a wird wie folut geändert: rungen oder Dienstleistungen der in Buch-
a) In Absatz 2 wird das Wort „zweihundertvier- stabe a genannten Art gebunden sind und
zig" durch das Wort „dreihundert" ersetzt, deren Laufzeit dem handelsüblichen Zah-
b) in Absatz 3 wird lungsziel für die Warenlieferung oder
Dienstleistung entspricht; dies gilt auch,
aa) in Nummer 1 Buchstabe b die Angabe wenn die Kredite bereits vor Erbringung der
,,800,-- DM" durch die Angabe „zwei- Warenlieferungen und der hierfür erforder-
tausend Deutsche Mark" ersetzt, lichen Dienstleistungen auf genommen wer-
bb) die Nummer 2 wie folgt uefaßt: den, soweit sie in handelsüblicher Weise für
„2. bei der unmittelbaren Einfuhr in den die an den Gebietsfremden während der
freien Verkehr im Sammelzollan- Herstellung der Waren zu erbringenden
meldeverfahren oder Anschreibever- Zahlungen verwendet werden und ihre
fahren von entgeltlich eingeführten Laufzeit spätestens mit dem handelsüb-
Waren, die für zum Vorsteuerabzug lichen Zahlungsziel endet;".
berechtigte Unternehmen eingeführt
werden, der Vordruck E 2 f, E 2 f (Sp) 16. a) Die Vorderseiten der Anlage A 2 zur Außen-
oder E 2 g,". wirtschaftsverordnung (Klein-Ausfuhrerklä-
rung zugleich Klein-Ausfuhranmeldung) und
9. § 32 Abs. 1 wird wie folgt geändert: der dazugehörigen Durchschrift erhalten die
a) In Nummer 4 Buchstabe a wird das Wort Fassung der Anlagen 1 und 2 zu dieser Ver-
,,zweihundertvierzig" durch das Wort „drei- ordnung.
hundert" ersetzt, b) In Anlage E 2 d zur Außenwirtschaftsverord-
b) Nummer 33 Buchstabe d erhält folgende Fas- nung (Einfuhrkontrollmeldung) wird im Kopf
sung: die Angabe „800 DM" durch die Angabe
,,d) Warenmuster und -proben; Erprobungs- ,,2 000 DM" ersetzt.
und Untersuchungsware; Vorbilder,". c) Anlagen E 2 f (Sp) und E 2 g (Anschreibung/
Einfuhranmeldung/Zollanmeldung) sind die
10. In § 33 Abs. 3 wird die Angabe „5509 01" durch Anlagen 3 und 4 zu dieser Verordnung.
die Angabe „5509 02" ersetzt.
11. In § 35a ist vor dem Absatz 1 folgende Uber-
schrift einzufügen: § 2
,,Einfuhr von Gartenbauerzeugnissen". Die bisherigen Vordrucke Anlagen A 2 und E 2 d
zur Außenwirtschaftsverordnung können noch bis
12. In § 35 b Abs. 1 wird die Angabe ,, (Warennum- zum 31. Dezember 1973 verwendet werden, sofern
mer 2102 11)" durch die Angabe ,,(Warennum- sie entsprechend der Vorschrift des § 1 Nr. 16 Buch-
mern 2102 12 und 2102 13)" ersetzt. staben a und b abgeändert worden sind.
Nr. 39 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Mai 1973 471
§ 3 rates vom 20. Dezember 1946 oder nach sonstigem
in Berlin geltenden Recht verboten sind oder der
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber- Genehmigung bedürfen.
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 51 Abs. 4 des § 4
Außenwirtschaftsgesetzes auch im Land Berlin. § 1 Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkün-
Nr. 5 findet im Land Berlin keine Anwendung, so- dung In Kraft, § 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuch-
weit er sich auf Rechtsgeschäfte oder Handlungen stabe aa, Nr. 8 Buchstabe a und Nr. 9 Buchstabe a
bezieht, die nach dem Gesetz Nr. 43 des Kontroll- jedoch erst am 1. Januar 1974.
Bonn, den 23. Mai 1973
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister für Wirtschaft
Friderichs
470 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
b) von gebietsfremden Reisen- 13. § 41 erhält folgende Fassung:
den bei der Einreise zum eige-
nen Gebrauch mitgeführt ,,§ 41
worden sind und von ihnen Beschränkung nach § 14 A WG
wieder ausgeführt werden."
Die Veräußerung von Nadelrohholz (Num-
b) Absatz 3 erhlilt folgende Fassung: mern 4403 10, 4403 20, 4403 30, 4403 33 und
,, (3) Absatz 1 Nr. 1 bis 4, 6, 17 bis 20, 22, 26 4403 41 des Warenverzeichnisses für die Außen-
bis 28, 31, 32, 38, 39 und 41 Buchstabe b findet handelsstatistik) im Rahmen eines Transithan-
keine Anwendung auf die in Teil I Ab- delsgeschäftes bedarf der Genehmigung, wenn
schnitt A, B und C der Ausfuhrliste (An- Ursprungsland der Ware Osterreich ist."
lage AL) genannten Waren. Für die Ausfuhr
von Unterlagen zur Fertigung dieser Waren 14. Nach§ 44a wird folgender § 44b eingefügt:
gilt das Genehmigungserfordernis des § 5
Abs. 1 Satz 2." ,,§ 44b
Beschränkung nach § 6 Abs. 1 A WG
6. § 20 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Der Abschluß von Verträgen zwischen ge-
,, (1) Feste Brennstoffe der Nummern 2701 11, bietsansässigen und gebietsfremden Seeschiff-
2701 19, 2701 50, 2702 10, 2702 50, 2704 19 und fahrtsunternehmen bedarf insoweit der Ge-
2704 60 de,s Warenverzeichnisses für die Außen- nehmigung, als die Verträge Bestimmungen über
handelsstatistik sind der Versandzollstelle die Aufteilung von Ladungen und Frachten ent-
weder zu gestellen noch anzumelden." halten."
7. In § 20c Abs. 1 wird die Angabe „und 2102 11" 15. § 69b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b erhält folgende
ersetzt durch die Angabe ,, , 2102 12 und 210213". Fassung:
,,b) aus Krediten, die an bestimmte Warenliefe-
8. § 27a wird wie folgt geändert:
rungen oder Dienstleistungen der in Buch-
a) In Absatz 2 wird das Wort „zweihundertvier- stabe a genannten Art gebunden sind und
zig" durch das Wort „dreihundert" ersetzt, deren Laufzeit dem handelsüblichen Zah-
b) in Absatz 3 wird
lungsziel für die \iVarenlieferung oder
Dienstleistung entspricht; dies gilt auch,
aa) in Nummer 1 Buchstabe b die Angabe wenn die Kredite bereits vor Erbringung der
,,800,-- DM" durch die Angabe „zwei- Warenlieferungen und der hierfür erforder-
tausend Deutsche Mark" ersetzt, lichen Dienstleistungen auf genommen wer-
bb) die Nummer 2 wie folgt gefaßt: den, soweit sie in handelsüblicher Weise für
„2. bei der unmittelbaren Einfuhr in den die an den Gebietsfremden während der
freien Verkehr im Sammelzollan- Herstellung der Waren zu erbringenden
meldeverfahren oder Anschreibever- Zahlungen verwendet werden und ihre
f ahren von entgeltlich eingeführten Laufzeit spätestens mit dem handelsüb-
Waren, die für zum Vorsteuerabzug lichen Zahlungsziel endet; 11
•
berechtigte Unternehmen eingeführt
werden, der Vordruck E 2 f, E 2 f (Sp) 16. a) Die Vorderseiten der Anlage A 2 zur Außen-
oder E 2 g,". wirtschaftsverordnung (Klein-Ausfuhrerklä-
rung zugleich Klein-Ausfuhranmeldung) und
9. § 32 Abs. 1 wird wie folgt geändert: der dazugehörigen Durchschrift erhalten die
a) In Nummer 4 Buchstabe a wird das Wort Fassung der Anlagen 1 und 2 zu dieser Ver-
,,zweihundertvierzig" durch das Wort „drei- ordnung.
hundert" ersetzt, b) In Anlage E 2 d zur Außenwirtschaftsverord-
b) Nummer 33 Buchstabe d erhält folgende Fas- nung (Einfuhrkontrollmeldung) wird im Kopf
sung: die Angabe „800 DM" durch die Angabe
,,d) Warenmuster und -proben; Erprobungs- ,,2 000 DM" ersetzt.
und Untersuchungsware; Vorbilder,". c) Anlagen E 2 f (Sp) und E 2 g (Anschreibung/
Einfuhranmeldung/Zollanmeldung) sind die
10. In § 33 Abs. 3 wird die Angabe „5509 01" durch Anlagen 3 und 4 zu dieser Verordnung.
die Angabe „5509 02" ersetzt.
11. In § 35a ist vor dem Absatz 1 folgende Uber-
schrift einzufügen: § 2
,,Einfuhr von Gartenbauerzeugnissen". Die bisherigen Vordrucke Anlagen A 2 und E 2 d
zur Außenwirtschaftsverordnung können noch bis
12. In § 35 b Abs. 1 wird die Angabe ,,(Warennum- zum 31. Dezember 1973 verwendet werden, sofern
mer 2102 11)" durch die Angabe ,,(Warennum- sie entsprechend der Vorschrift des § 1 Nr. 16 Buch-
mern 2102 12 und 2102 13)" ersetzt. staben a und b abgeändert worden sind.
Nr. 39 Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Mai 1973 473
Anlage 2
Durchschrift der Klein-Ausfuhrerklärung Anlage A 2 zur AWV
(§ 8 Abs. 3 der Außenwirtschaftsverordnung)
Ausfuhr: Ausfuhrarten:
aus dem freien Verkehr A
aus einem offenen Zollager A/OZL
aus Lager (son,;t. Zoll.19cr, rreihafcnlagcr u. a.) B
nach Eigenveredelung Jnu1 1011.:i.rntlic.h bcwi!liglc C
n.a. ~.h. Loh. _nvc_•_r_o.dclu..ng .. ___ l o. u_er ir.1 h.Jllfu"?iueb_,_"_''_'_" D
_:~t~.!_ !?l~~~.:._ ~r_f':_f.~~~~Jn-9 _ ~\:1!~':l_a•~·~_,:~~-~:~f!_~Jc_lun_~_ =-E-+----....:...:.....:...:...-.......:...:.....:...:.-'-;.,.........._....:...:.....:...:.-....:...:.-....:...:.---'-r..,;.,,,--..;....,,,,,-.,_,,.,..-".
Verbleib! beim Ausführer
4 An1ahl der bei· 5 Ausfuhrgenehmigung vom
gefügten Er·
\Jänwn9sblatter Nr.
gültig bis Stempel
Unte,schrift
··if'Ausgeführt m,t Versand-~-A~E~N~r-. ----------Ste~mpe1-·-~--
$tat. AnmSt.fü.:
8 Bei Ausgang über einen deutschen Seehafen oder rheinabwarts
• •
Ausluhrcr (Name, Postlcit1ah/, Wohnort, Postfac/:/S/raßc und Hausnummer)
a)- vom Ausführer zutreffenden Hafen ankreuzen -
Hamburg Bremen und Sonstiger
Bremerhaven
b)- ggf. vom Warenführer zu ergänzen -
Schiffsname, Verladetag und Ausfadehafen
10 VERSANDA,tMELOUNG:
vertrnlen durch
vcrpflichtel s,ch, die unten bezeichneten
Bostimmungszoltstelle ------,-----------------,---------..;_,c.'--'--.,--.'-''""-'"'·
( O r t ) - - - - - - - ~ · den _ _ _ _ _ _ _.,....._....;.,;.."'"--
12 Ausfuhrart /,utrellende Buchstaben aus 13 Anlaß der Ausfuhr (z.B. Verkauf,zuodernach wirtschaft/icherLohnverede/ung,nachzollamtl.
dem Vordruckkopf eintragen) bewilligter Lohnveredelung)
16 entgeltlich [J unentgeltlich l]
zutreffendes ankreuzen
25 Verbrauchs·/Bestimmungsland Länder-Nr.
30 Anzahl, Art, Zeichen und Nummern der Packstücke 31 Warenbezeichnung (bei Veredelung auch Veredelungsarbeit angeben)
(bei unverpackten W„Hcn: Beforderung:;;mittc! mit Nr. oder Namen}
38 Warennummer 41 Eigengewicht in vollen kg 42 Grrmzübergangswert in vollen DM
30 Anzahl, Art, Zeichen und Nummern der Packstücke 31 Warenbezeichnung (bei Veredelung auch Veredelungsarbeit angeben)
( bei unvcrpadlcn W<Arcn: ßcfordcrungsrnittel mit Nr. oder Narnen)
3$ Versei1dungsland 36 Rohgewicht in vollen kg
38 Warennummer 39 Ursprungsland
45 Vorgesehene
Grenzübergang•
~."_~_LI.'._L.."_nd)
46 Benutzte
Grenzubergang-
,:tellen (u. Land)
50 Ort
Eingang in die
Gemeinschaft
Beladung/
Urnladung
Urnladung
Umladung/
Entladung
Ausgang aus der
Gemeinschaft
Anlage E 2 f (Sp) zur AWV ~
~ "';.J
Anschreibung /Einfuhranmeldung/ Zollanmeldung := ~
Stat. AnmSt. Nr. der überwachenden/ ;--
für die unmittelbare Einfuhr in den freien Verkehr von e n tg e lt I ich (,Q
abrechnenden Zollstelle: _ _ _ _ __ EUSt-Satz (t)
eingeführten Waren, die nur der EUSt unterliegen und für zum Vorsteuerabzug
berechtigte Unternehmen eingeführt werden 01•
w
Monat:------------ ---,o
4. Ausfertigung - Einfuhrkontrollmeldung -
Lfd. Nr. des B l a t t e s : - - - - - - - - Vom Beauftragten/ Zoll an das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft/ Ernährung und Forstwirtschaft1)
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Herstellungs-/
Ursprungsland Einkaufsland Benennung der Waren Warennummer
,;,re,-
bedingung
1
Bes. Maßstab
(Stück, Liter,
Eigengewicht a) EUSt-Wert
b) Grenzüber•
Tarif· Zoll• Ziel•
(Bund~s-)
Ort
der EU St-Betrag
in vollen kg stelle Salz
Gramm usw.) gangswert land Einfuhr
Lfd.Nr. Dat. d. Anschrbg. Nr. d. t:lelege Zollbeteiligter: Rechnungspreis:
! 1 1
EE/EG/Einfuhrliz.. (Dat. u. Nr.) Einführer: a)
1
b)
1 1
to
~
1 1 1 •1 1 . 1 . • ' •• 1 •• • 1 •• 1 •• • 1 •• 1 •• . 1 1 1 ~
Lfd.Nr. Dat. d. Anschrbg. Nr. d. Belege Zollbeteiligter: Rechnungspreis: 0..
(1)
1
EE/EG/Einfu hrliz. (Dat u. Nr.) ' 1
Einführer: ' a) (Q
[fJ
(1)
[fJ
(1)
b) ,-+
1 1 N
cr'
pi'
Lfd.Nr.
1 1
Dat. d. Anschrbg.
1
Nr. d. Belege Zollbeteiligter:
• 1 1 . 1 • 1 •• 1 •• •. 1 •• 1 •• • 1 • • 1 .. . 1
Rechnungspreis:
1 1 ,-+
.a+
1 1 1 ~
OJ
EE/EG/Einfuhrliz. (Dat u: Nr.) Einführer: a) ::i-'
1 1-i
(Q
b) OJ
1 1 ~
(Q
Lfd.Nr.
1 1
Dat. d. Anschrbg.
1
Nr. d. Belege Zollbeteiligter:
•1 1 . 1 • ' •• 1 •• • ' •• 1 •• • 1 •• 1 .. . 1
Rechnungspreis:
i 1
,.....,.
c.o
-..J
1 1 1 _s,J
EE/EG/Einfuhrliz. {Dat u. Nr.) Einführer: a) ....,
1
~
1
1
1 1
1
• 1 1 1 • 1 •• 1 •• • 1 •• 1 ••
b)
• 1 •• 1 •• . 1 1 1
-
Lid.Nr. Dat. d. Anschrbg. Nr. d. Belege Zollbeteiligter: Rechnungspreis:
1 1 1
EE/EG/Einfuhrliz. (Dat u. Nr.) Einführer: a)
1
b)
1
1 l 1
' . ! 1 1 . 1 .. 1 . . .1„1 .. 1 .• 1 .. . 1 1 1
Ich/Wir versichere(n).im Auftrag der Einführer, daß die Angaben richtig sind.
Einfuh'rbestätigung der Anmeldestelle
Die einfuhr der Waren von Blatt Nr. - - - -
Ort und Datum
Dienststempel
biffel Blatt Nr,---Wird bestätigt.
Abgegeben am
Firmenstempel und Unterschrift: 1) Nichtzutreffendes streicheJl
Anlage E 2 g zur AWV
Anschreibung / Einfuhranmeldung / Zollanmeldung
Einführer_____________ Einfuhrart·--- EUSt-Satz--%
für die unmittelbare Einfuhr in den freien Verkehr - auch in ein offenes Zollager• (Name) Einfuhr in den freien· Verkehr (A)
von entgeltlich eingeführten Waren, die Zöllen/Abschöpfungen unterliegen und -------:-:---:--:-:-,,-------- Einfuhr in ein offenes Zollager (A/OZL)
für zum Vorsteuerabzug.berechtigte Unternehmen eingeführt werden (Anschrift} (zutr. Buchstaben eintragen, für jede Einfuhrart einen
besonderen Vordruck verwenden)
4. Ausfertigung - Einfuhrkontrollmeldung • Monat _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
Vom Zoll an das Bundesamt Stat. AnmSt. Nr. der überwachenden/
für gewerbliche Wirtschaft/Ernährung und Forstwirtschaft 4 )
Lfd. Nr. des Blattes: - - - - - - - - - - - abrechnenden Zollstelle: _ _ __
1 2 1 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
i Benennung der Waren . Bes: Maß~tab a) Rohgewicht GrenzUber• Ziel• Ort
Herst ellungs·/ Einkaufsland 1 (auch angeben, ob EG·, Assoziations• Warennummer ~.efer· bS tuck, Liter) b) Eigengewicht gangswert Tarifstelle Zollsatz {Bundes·) der
Ursprungsland oder sonstige Präferenz-Ware) ingung ~j~t 'f'
~s2 in vollen kg in vollen DM land Einfuhr
Lfd. Nr. Dat. der Anschrbg. Nr. des Vorpapiers EE 3 ) EG/Einfuhrliz. (Dat. u. Nr.) a) a) Rechnungspreis
1 1 1ja n nein n 1 z
:-,
b) b)
1 l w
c.o
1 . 1 1 . 1 • 1 1 . ! .. l.. . ! .. 1 • • 1 •• 1 • • 1 1
Lfd. Nr. Dat. der Anschrbg, Nr. des Vorpapiers EE 3) EG/Einfuhrliz. (Dat u..Nr.) a) a) Rechn11ngspreis >-l
1 1 n
1ja nein n 1 c.Q
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b) b)
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Lfd. Nr.
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Oat. der Anschrbg. Nr. des Vorpapiers EE 3)
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EG/Einfuhrliz. (Dat. u. Nr.)
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Rechnungspreis •C
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1.1 1 . , . 1 1. . , .. r . . . , .. , . . , .• , • • 1 1 t:o
0
Lfd. Nr. Dat. der Anschrbg. Nr, des Vorpapiers EE 3) EG/Einfuhrliz. (Dat. u. Nr.) a) a) Rechnungspreis ::;
1 1 n
1ja nein n 1 .P
b) b) 0..
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1.1 1 . '. 1 1 .1 .. 1 . . . 1 •• 1. . 1 •• 1 „ 11 N
0
Ud. Nr. Dat. der Anschrbg, Nr. des Vorpapiers EE 3) EG/Einfuhrliz. (Dat. u. Nr.) a) a) Rechnungspreia
l 1 1ja n nein n 1 i:
b) b) e:.......
1 1
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.....:i
1. 1 l . . ·I • 1 • 1 . 1 •• l . . . 1 •• 1 • • 1 •• 1 • • 1 1 w
Lfd. Nr. Dat. der Anschrbg. Nr. des Vorpapiers EE 3) EG/Einfuhrliz. (Dat. u. Nr.) a) a) Rechnungspreis
l 1 . n
1ia nein n 1
b) b)
1 1
1.1 , 1 . , . 1 1 .1 .. , • . . , . . , . . . , .• , . • 11
Ich versichere, daß die Angaben richtig sind.
Einfuhrbestätigung der Anmeldestelle
Die Einfuhr der Waren von Blatt Nr.___ Dienststempel Ort und Datum
bis Blatt Nr. - - wi rd beS tätigt.
1) Angeben, soweit für diti Abgabenerhebung bedeutsam.
2) Angeben, soweit im AI-JStatWvz ein anderer Maßstab als k9.
•=j5j'
vorgesehen ist. «:!
Cl) .,s;.
Abgegeben am - - - - - - - - - Firmenstempel und Unterschrift 3) Zutreffendes ankreuzen. '"1,1
(Die Unterschrift darf nicht durchgeschrieben werden) 4) Nichtzutreffendes streichen. ;I;;. C/1
476 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
Obersicht
über den Stand der Bundesgesetzgebung
Die 267. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung, abgeschlossen am
30. April 1973, ist im Bundesanzeiger Nr. 96 vom 23. Mai 1973 erschienen.
Diese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen
alle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs
sowie Hinweise auf die
Bundestags- und Bundesrats-Drucksachen
und
auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.
Verkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung folgenden Übersicht
enthalten.
Der Bundesanzeiger Nr. 96 vom 23. Mai 1973 kann zum Preis von 0,55 DM (einschl. Versand-
gebühr) gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger" Köln
834 00-502 bezogen werden.
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck:: Bundesdruckerei Bonn
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Ve1träge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.
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