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Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1973 A usgcgcben zu Bonn am 13. Januar 1973 Nr.3
Tag Inhalt Seite
8. 1. 73 Verordnung zur Ubcrtragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach
§ 10 Siltz 1 des Geselzcs über Bausparkassen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kredit-
wesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
8. 1. 73 Vt!rordnung zur Änderung der Verordnung über die Arbeitserlaubnis für nichtdeutsche
/\. ,bei tnchmcr (Arbeitserlaubnisverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
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Hinweis auf andere Verkündungsblätter
ßundcs~wselzblatl Teil II Nr. 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Rech l.svorschrHLcn der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Verordnung
zur Ubertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
nach § 10 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen auf das Bundesaufsichtsamt
für das Kreditwesen
Vom 8. Januar 1973
Auf Grund des § 10 Satz 2 des Gesetzes über Bau-
sparkassen vom 16. November 1972 {Bundes-
gesetzbl. I S. 2097) wird verordnet:
§ 1
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen wird
ermächtigt, Rechtsverordnungen nach Maßgabe des
§ 10 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen zu er-
lassen.
§2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesge-
setzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 21 des Gesetzes
über Bausparkassen auch im Land Berlin.
§3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-
dung in Kraft.
Bonn, den 8. Januar 1973
Der Bundesminister der Finanzen
Schmidt
Der Bundesminister für Wirtschaft
Friderichs
18 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Arbeitserlaubnis für nichtdeutsche Arbeitnehmer
(Arbeitserlaubnisverordnu.ng)
Vom 8. Januar 1973
Auf Grund des § 19 Abs. 3 des Arbeitsförderungs- 2. In § 15 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
gesetzes vom 25. Juni 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 582), ,, (3) Flugzeugführer, Flugingenieure und Flug-
zuletzt geändert: durch das Rentenreformgesetz vom navigatoren, deren Arbeitsverhältnis vor dem
16. Oktober 1972 (ßundesgcsdzbl. I S. 1965) wird 1. Januar 1973 begründet worden ist, bedürfen
verordnet: abweichend von § 19 Abs. 1 des Arbeitsförde-
rungsgesetzes in Verbindung mit § 9 Nr. 2 keiner
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Artikel 1 Arbeitserlaubnis.
Die Verordnung über die Arbeitserlaubnis für
nichtdeutsche Arbeitnehmer (Arbeitserlaubnisver- Artikel 2
ordnung) vom 2. März 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 152) Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
wird wie folgt geändert: leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
1. In § 9 Nr. 2 werden nach dem Wort „Luftfahr- blatt I S. 1) in Verbindung mit § 250 Satz 2 des
zeugen" die Worte „mit Ausnahme der Flugzeug- Arbeitsförderungsgesetzes auch im Land Berlin.
führer, Flugingenieure und Flugnavigatoren für
eine Tätigkeit bei Luftfahrtunternehmen mit Sitz Artikel 3
im Geltungsbereich dieser Verordnung" einge- Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
fügt. kündung in Kraft.
Bonn, den 8. Januar 1973
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
Eicher
Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Januar 1973 19
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 2, ausgegeben am 12. Januar 1973
Tag Inhalt Seite
15. 12. 72 Bekanntmadrnnq <for Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
lirnd und der RcfJicrung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die
i\ndcrunq der Preisklcrnscl in der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 26. Juni 1954 zum
Abkommen vom 11. Juni 1952 über den Wa1enverkehr zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien ............... . 13
18. 12. 72 Bel«rnnfrnachung über d(m Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale
Zivillnftrc1hrl und der Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen Fluglinien-
verkehr ........................................................................... . 15
18. 12. 72 Bck,rnntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls zum Internationalen Uberein-
komrnen über die Fischerei im Nordwestatlantik, die Mitgliedschaft in den Ausschüssen
und Rc~gulierungsmaßnahmen betreffend ............................................ . 16
18. 12. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens über
die Fischerei im Nordwestatlantik und seiner Protokolle ............................. . 17
21. 12. 72 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik Türkei über die Gewährung einer Finanzhilfe .... 18
22. 12. 72 Bekanntmachung der Änderungen der Satzung der Europäischen Gesellschaft für die
Chemische Aufarbeitung Bestrahlter Kernbrennstoffe (EUROCHEMIC) ............... . 21
20 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittclburc Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dc1turn und ßezeidrnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
21. 12. 72 Verordnung (EWC) Nr. 2672/72 der Kommission zur Fest-
sdzunu dc~r Pr!imien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für
R e i s und B r u c h r e i s 22. 12. 72 L 285/12
21. 12. 72 Verordnung (EWG) Nr 2673/72 der Kommission zur Fest-
S(!l.zung der Drstattungen bei der Ausfuhr für Reis und
Bruchreis 22. 12. 72 L 285/14
21. 12. 72 Verordnung (EWG) Nr. 2674/72 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis
anzuwendenden Berichtigung 22. 12. 72 L 285/16
21. 12. 72 Verordnung (EWG) Nr. 2675/72 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
z u c k e r und R o h z u c k e r 22. 12. 72 L 285/18
21. 12. 72 Verordnung (EWG) Nr. 2676/72 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von K ä 1 b e r n
und ausgewachsenen R in d e r n sowie von Rindfleisch, aus-
genommen gefrorenes Rindfleisch 22. 12. 72 L 285/19
21. 12. 72 Verordnung (EWG) Nr. 2677/72 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem R in d -
f l e i s c h sek t o r für den am 1. Januar 1973 beginnenden
Zeitraum 22. 12. 72 L 285/22
21. 12. 72 Verordnung (EWG) Nr. 2679/72 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverar-
b e i tun g s e r z e u g n i s s e n zu erhebenden Abschöpfun-
gen 23. 12. 72 L 285/25
22. 12. 72 Verordnung (EWG) Nr. 2692/72 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, M eh 1 e, Grobgrieß und
F e i n g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen 23. 12. 73 L 286/4
22. 12. 72 Verordnung (EWG) Nr. 2693/72 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für G e -
t r e i d e und M a 1 z hinzugefügt werden 23. 12. 73 L 286/6
22. 12. 72 Verordnung (EWG) Nr. 2694/72 der Kommission zur Ände-
rung der bei der Erstattung für G e t r e i d e anzuwendenden
Berichtigung 23. 12. 73 L 286/8
22. 12. 72 Verordnung (EWG) Nr. 2695/72 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
z u c k e r und R o h z u c k e r 23. 12. 73 L 286/10
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
Im Bundesgeselzblutt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
Bekannlmuchungen sowie Zollturifverordnungen veröffentlicht.
Bezugs b e d in g u n gen : Luufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
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