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Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1973 Ausgegeben zu Bonn am 15.März 1973 Nr.20
Tag Inhalt Seite
13. 3. 73 Dinundzwanzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenver-
kehrs-Zulassungs-Ordnung (21. Ausnahmeverordnung zur StVZO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • 205
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 11 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206
Verkündungen iln Bundesanzeiger ......... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207
Einundzwanzigste Verordnung
über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(21. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
Vom 13. März 1973
Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Straßenverkehrsge- (2) § 30 St VZO bleibt unberührt.
setzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. Dezember 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 837), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 28. Juni 1972 (Bundes- § 2
gesetzbl. I S. 1001), wird nach Anhören der zustän-
digen obersten Landesbehörden verordnet: Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
§ 1 blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 33 Abs. 2
des Kostenermächtigungs-Änderungsgesetzes vom
(l) Abweichend von § 36 Abs. 1 Satz 2 der Stra-
ßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen 23. Juni 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 805) auch im Land
Reifen, deren Lauffläche mit Metall- oder ähnlichen Berlin.
Stiften versehen ist (Spikes-Reifen), bis emschließlich
2. April unter den in den §§ 1 bis 4 der Verordnung § 3
über die Verwendung von Spikes-Reifen vom 8. No-
vember 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 2074) genannten Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung
Voraussetzungen verwendet werden. in Kraft.
Bonn, den 13. März 1973
Der Bundesminister für Verkehr
Lauritzen
206 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 11, ausgegeben am 10. März 1973
Tag Inhalt Seite
30. 1. 73 Bekunnlmachung über das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls für die Ubergangsphase
der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei,
des Finanzprotokolls, des Inlernen Abkommens über das Finanzprotokoll und des Ab-
kommens über die EC;KS-Erzeugnisse ..... .".......................................... 113
19. 2. 73 Bekanntrnadrnng über die Anderung des Abkommens vom 15. Dezember 1950 über das
Zolltarifschema Jür die Einreihung der Waren in die Zolltarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
20. 2. 73 Bekann1 rnachung über den Geltungsbereich des Vertrages über die Grundsätze zur
Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums
einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159
23. 2. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Ubereinkommens über die
inlernationale Handelsschiedsgeriditsbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
1. 3. 73 Verordnung Nr. 2/73 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schi !fahrt 50 13. 3. 73 15.3. 73
Nr. 20 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. März 1973 207
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbure Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dc1tum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften füi: die Agrarwirtschaft
15. 2. 73 Verordnung (EWG) Nr. 402/73 der Kommission zur Festset-
zung dc~r c1uf Ce t r e i de, M eh 1 e, Grobgrieß und
Fe i n q r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfun~1cn 16. 2. 73 L 44/1
15. 2. 73 Vcrordnunq (EWC) Nr. 403/73 der Kommission über die Fest-
setzunq der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und M a I z hinzugefügt werden 16. 2. 73 L 44/3
15. 2. 73 Verordnunq (EWC) Nr. 404/73 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichli~Jung 16.2. 73 L 44/5
15. 2. 73 Verordnunq (EWC) Nr. 405/73 der Kommission zur Festset-
zung der für C e t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und
Fein q r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Erstat-
tungen 16.2. 73 L 44/7
15. 2. 73 Verordnunq (EWG) Nr. 406/73 der Kommission zur Festset-
zung der bei R e i s und B r u c h r e i s anzuwendenden Ab-
schöpfungen 16.2. 73 L 44/10
15. 2. 73 Verordnunq (EWG) Nr. 407/73 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für
R e i s und B r u c h r e i s 16. 2. 73 L 44/12
15. 2. 73 Verordnunq (EWG) Nr. 408/73 der Kommission zur Festset-
zunq der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und
Bruchreis 16.2. 73 L 44/14
15. 2. 73 Verordnunq (EWG) Nr. 409/73 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattunq für Re i s und B r u c h r e i s an-
zuwendenden Berichtigung 16.2. 73 L 44/16
15. 2. 73 Verordnung (EWG) Nr. 410/73 der Kommission über die Fest-
sclzunq der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
z u c k e r und R o h z u c k e r 16.2. 73 L 44/18
15. 2. 73 Verordnunq (EWG) Nr. 411/73 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von K ä 1 b er n und
ausqewachsenen R i n d e r n sowie von R in d f 1 e i s c h ,
,rnsqenommen qefrorenes Rindfleisch 16.2. 73 L 44/19
15. 2. 73 Verordnung (EWG) Nr. 412/73 der Kommission zur Festset-
zunq der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Mi 1 c h und
Milcherzeugnissen 16. 2. 73 L 44/22
15. 2. 73 \'erordnunq (EWG) Nr. 413/73 der Kommission zur Festset-
zung von ZusatzbetrJgen für Ei er in der Schale 16. 2. 73 L 44/28
5. 2. 73 Verordnunq (EWC) Nr. 414/73 der Kommission zur Festset-
zunq des Höchstlwtrags, den die Zuckerhersteller im Zucker-
wirtsdldftsjahr 1972/1973 bei Dbertragungen von den Zu k -
k e r r ü b c n - und Z u c k e r r o h r erzeugern als Beteiligung
an den Lc:iqerkosten fordern können 16. 2. 73 L 44/30
15. 2. 73 Verordnunq (EWG) Nr. 416/73 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide - und Reis ver a r -
bei tun q s erze u g n iss e n zu erhebenden Abschöpfun-
gen 16.2. 73 L 44/32
Andere Vorschriften
14. 2. 73 Verordnunq (EWG) Nr. 415/73 der Kommission über die Wie-
dereinführung des Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für
Oberkleidung, Bekleidungszubehör und andere Wirkwaren,
weder qummielastisch noch kautschutiert, aus Baumwolle, der
Tarifstellen 60.05 A ex II, ex B, mit Ursprung in Entwick-
lungsländern, denen die in der Verordnung (EWG) Nr.
2764/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 vorgesehenen Zoll-
präferenzen gewährt werden 16. 2. 73 L 44/33
208 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973. Teil I
Einbanddecken 1972
Teil 1: 6,50 DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung
Teil II: 6,50 DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung
In diesem Betrag sind 5,5 8/o Mehrwertsteuer enthalten.
Die Titelblätter und die zeitliche Übersicht für Teil I lagen der
Nr. 7/73 und für Teil II der Nr. 5/73 bei.
Ausführung: Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den
vergangenen Jahren.
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trages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt" Köln 399-509
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Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
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Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
Dekilnnlmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.
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