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Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1972 Ausgegeben zu Bonn am 5. August 1972 1 Nr. 79
Tag In h a It Seite
28. 7. 72 Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1353
111-1-1
Verordnung
zur Änderung der Bundeswahlordnung
Vom 28. Juli 1972
Auf Grund des § 53 des Bundeswahlgesetzes in b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefaßt:
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1972 „Die Beisitzer des Wahlvorstandes sollen
(Bundesgesetzbl. I S. 1100) wird verordnet: möglichst aus den Wahlberechtigten der
Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahl-
Artikel 1 berechtigten des Wahlbezirks berufen wer-
den."
Die Bundeswahlordnung in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 8. April 1965 (Bundesgesetzbl. I
S. 239, 373') wird wie folgt geändert: 3. § 9 wird wie folgt geändert:
a) In d~n Absätzen 1 und 2 werden jeweils die
1. § 4 Abs. 1 wird wie folgt gefaßt: Worte „Stufe II der Reisekostenvorschriften
für Bundesbeamte" durch die Worte „Reise-
,,§ 4
kostenstufe C des Bundesreisekostengesetzes
Bildung der Wahlausschüsse - BRKG - vom 20. März 1965 (Bundes-
gesetzbl. I S. 133) in der jeweils geltenden
(1) Der Bundeswahlleiter und der Landeswahl-
Fassung" ersetzt.
leiter berufen unverzüglich nach der Bestimmung
des Tages der Hauptwahl, der Kreiswahlleiter· b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 ange-
unverzüglich nach seiner Ernennung die Bei- fügt:
sitzer der Wahlausschüsse und für jeden Bei- ,,(3) Ein Erfrischungsgeld von je 10,- DM,
sitzer einen Stellvertreter. Die Beisitzer des das auf ein Tagegeld nach den Absätzen 1
Landeswahlausschusses und des Kreiswahlaus- und 2 anzurechnen ist, kann gewährt wer-
schusses sind aus den Wahlberechtigten des den
jeweiligen Bezirks zu berufen; sie sollen mög- den Mitgliedern der Wahlausschüsse für die
lichst am Sitz des Wahlleiters wohnen." Teilnahme an einer nach § 5 einberufenen
Sitzung und
2. § 6 wird wie folgt geändert: den Mitgliedern der Wahl vorstände für den
a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefaßt: Wahltag."
,,Die Landesregierung oder die von ihr be-
stimmte Stelle ernennt nach Möglichkeit aus 4. § 10 wird wie folgt geändert:
den Wahlberechtigten der Gemeinde vor
jeder Wahl für jeden Wahlbezirk den Wahl- a') Absatz 1 Halbsatz 1 wird wie folgt gefaßt:
vorsteher und seinen Stellvertreter, im Falle „Verwaltungsbehörden im Sinne des § 36
des § 42 Abs. 2 mehrere Wahlvorsteher und Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungs-
Stellvertreter." widrigkeiten (OWiG) vom 24. Mai 1968
1354 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
(Bundesgesetzbl. J S. 481) in der jeweils gel- 7. § 41 wird wie folgt geändert:
tenden Fassung sind". a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefaßt:
b) In Absatz 2 werden die Worte „Das Bußgeld" ,,Der Stimmzettel ist 21 X 29,7 cm (DIN A 4)
durch die Worte „Die Geldbuße" ersetzt. groß und von weißem oder weißlichem Pa-
pier."
5. § 17 wird wie folgt geändert: b) Absatz 3 wird wie folgt gefaßt:
c1) In Absatz 1 wird folgende Nummer 7 ange- „(3:) Die Wahlbriefumschläge sollen 12 X
fügt: 17 ,6 cm groß und purpurrot, die vVahl-
„ 7. die Belehrung über die Beantragung eines umschläge für die Briefwahl blau sein."
Wahlscheines und über die Ubersendung
von Briefwahlunterlagen. Sie muß min- 8. § 86 wird wie folgt gefaßt:
destens Hinweise darüber enthalten,
,,§ 86
daß der Wahlscheinantrag nur auszu-
füllen ist, wenn der Wähler in einem Zustellungen
anderen Wahlbezirk seines Wahlkrei- Zustellungen werden nach den Vorschriften
ses oder durch Briefwahl wählen will, des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 3. Juli
unter welchen Voraussetzungen ein 1952 {Bundesgesetzbl. I S. 379) in der jeweils
Wahlschein erteilt wird (§ 22 Abs. 1 geltenden Fassung vorgenommen."
und§ 24) und
daß Wahlschein und Briefwahlunter- 9. Anlage 3 a wird neu eingefügt.
lagen an einen anderen als den Wahl-
berechtigten persönlich nur ausgehän- 10. Anlage 4 wird durch die Neufassung dieser
digt werden dürfen, wenn die Berechti- Anlage ersetzt.
gung zur Empfangnahme nachgewiesen
wird {§ 25 Abs. 4 Satz 1)." 11. Anlage 5 (Vorderseite) wird durch die Neufas-
b) Absatz 2 wird gestrichen. Es wird folgender sung dieser Anlage ersetzt.
neuer Absatz 2 angefügt:
,, (2) Der Benachrichtigung nach Absatz 1 ist 12. Anlage 5 a (Rückseite) wird durch die Neufas-
ein Vordruck für einen Antrag auf Ausstel- sung dieser Anlage ersetzt.
lung eines Wahlscheines nach dem Muster
der Anlage 3 a beizufügen." 13. Anlage 20 wird durch die Neufassung dieser
Anlage ersetzt.
6. § 39 wird wie folgt geändert:
a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. In Artikel 2
Satz 1 fallen das Komma und die Worte Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
,, teilt sie den Kreiswahlleitern mit" weg. Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 {Bundes-
b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ange- gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 55 des Gesetzes
fügt: auch im Land Berlin.
,, (2) Gleichzeitig teilt der Landeswahlleiter
den Kreiswahlleitern die Reihenfolge der Artikel 3
Landeslisten und die Familiennamen der Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
ersten fünf Bewerber mit." kündung in Kraft.
Bonn, den 28. Juli 1972
Der Bundesminister des Innern
Genscher
Nr. 79 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1972 1355
Anlage 3a
(zu § 17 Abs. 2)
(Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines)
An die Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unter-
Gemeinde schreiben und absenden, wenn Sie
nicht in Ihrem -Wahllokal, sondern
in einem anderen Wahlbezirk Ihres
Wahlkreises oder durch Briefwahl
wählen wollen.
Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für die Bundestagswahl am .......................................... .
(Wer für einen anderen den Antrag stellt, muß nachweisen, daß er dazu berechtigt ist.)
Ich beantrage die Ausstellung eines Wahlscheines (sämtliche Angaben in Druckschrift machen)
Name: ...
Vorname:
geboren am: ....
Wohnung:
(Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer)
Grund
1. Abwesenheit aus wichtigem Grund
nämlich: 1)
2. Verlegung der Wohnung in einen anderen Wahlbezirk nach dem 21. Tag
vor der Wahl
3. Krankheit, hohes Alter, körperliches Gebrechen, berufliche Gründe oder
wegen eines sonstigen körperlichen Zustandes, so daß der Wahlraum nicht
oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Die Richtigkeit der Angabe wird versichert.
Der Wahlschein
und die Briefwahlunterlagen 3)
soll an meine obige Anschrift geschickt werden
soll an folgende Anschrift geschickt werden: ................................................................... .
(Vor- und Zuname, Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer)
D 2
) - wird von mir abgeholt 4 ).
(Ort und Datum)
(Unterschrift)
1) Grund angeben.
2) Zutreffendes ankreuzen 0
3) Falls Briefwahl n ich t erwünscht, bitte streichen.
') Beauftragte müssen nachweisen, daß sie zur Empfangnahme berechtigt sind.
1356 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Anlage 4
(zu§ 23)
Verlorengegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt
Wahlschein
Nr.
l Ierr/ Frau/Fräulein
für die Wahl zum Deut-
schen Bundestag
am 197 ..
Nur gültig für den Wahl-
kreis
geboren am
wohnhaft in 1 ) Str. Nr.
kann mit diesem Wahlschein an der Wahl in dem obengenannten Wahlkreis teilnehmen
1. gegen Abgabe des Wahlscheines und unter Vorlage eines amtlichen Personalausweises durch
Stimmabgabe im Wahllokal in einem beliebigen Wahlbezirk des obengenannten Wahlkreises
oder
2. gegen Einsendung des Wahlscheines an den Kreiswahlleiter des obengenannten Wahlkreises durch
Briefwahl.
.. ........... ...... .. , den. 197 ..
(Dienstsiegel) (Gemeindebehörde)
Achtung Briefwähler!
Nachstehende „EidesstaUJiche Erklärung zur Briefwahl" nicht abschneiden. Sie
gehört zum Wahlschein und ist mit Unterschrift, Ort und Datum zu versehen. Dann
erst den Wahlschein in den purpurroten Wahlbriefumschlag stecken.
Eidesstattliche Erklärung zur Briefwahl
Ich erkläre gegenüber dem Kreiswahlleiter des obengenannten Wahlkreises an
Eides Statt, daß ich den beigefügten Stimmzettel persönlich - gemäß dem erklärten
Willen des Wählers 2 ) - gekennzeichnet habe.
. ...... ,den .......... . .. ····· 197 .
(Ruf- und Familienname des Wählers oder der Vertrauensperson)
1) Nur ausfüllen, wenn Versandanschrift nicht rnit der Wohnung übereinstirnrnt.
2
) Bei Kennzeichnung durch eine Vertrauensperson (siehe hierzu Nr. 3 der „Wichtigen Hinweise für die Briefwähler" auf der
Vorderseile des Merkblc1lts für die Briefwahl).
Nr. 79 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1972 1357
Anlage 5
(zu § 25)
(Vorderseite des Wahlbriefumschlags)
(12 X 17,6 cm) purpurrot
Wahlbrief
An den
Herrn Kreiswahlleiter des Wahlkreises
(Nr. und Name)
..•·········-·······
.···· .····.•..
...••
:
'))
(Straße und Hausnummer der Dienststelle)
···• ..............•······
1) Postleitzahl einsetzen.
2) Bestimmungsort in der poslamtlichen Scbreibweise angeben.
:l) Schriftgröße etwa Tertia (Fettschrift).
1358 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Anlage 5a
(zu § 25)
(Rückseite des Merkblatts für die Briefwahl)
Wegweiser für die Briefwahl
1 4
Weißen Stimmzettel persönlich ankreuzen.Sie haben „Eidesstattliche Erklärung zur Briefwahl" auf dem
zwei Stimmen: Erststimme links, Zweitstimme rechts. Wahlschein mit Ort, Datum und Unterschrift
versehen.
2 5
Weißen Stimmzettel in blauen Wahlumschlag legen. Wahlschein zusammen mit blauem Wahlumschlag
in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
3 6
ZUR BUNDESTAGSWAHL
In.. Wahlkreis __________ _
Blauen Wahlumschlag zukleben und Siegelmarke Roten Wahlbriefumschlag zukleben, unfrankiert zur
hinten aufkleben. Post geben (Ausland: frankiert) oder im Büro des
Kreiswahlleiters abgeben.
Beachten Sie bitte, daß der Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Wahlumschlag zu legen istl
Nr. 79 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1972 1359
Stimmzettel Anlage 20
(zu § 41)
filr die Bundestagswahl im Wahlkreis 59 Köln I am ...................................................
Sie haben 2 Stimmen
hier 1Stimme hier 1Stimme
filr die Wahl für die Wabl
eines Wahlkreisabgeordneten einer Landesliste CParteil
(Erststimme) (Zweitstimme)
Schmitz, Mathias Christlidl Demokratisdle
1
CDU 1
Werkmeister
Köln,
Hohe Str. 30
Kolvenbach, Franz
CDU
Christlich ·
Demokratische
Union Deutschlands 0 0 Union Deutschlands
Minzenbach, Frau Krings,
Lammerich, Mewissen, Küppers
Sozialdemokratisdle
2
SPD 2
Geschäftsführer
Köln,
Aachener Str. 29
SPD
Dr.Jansen,Hildegard
Sozialdemo-
kratische Partei
Deutschlands 0 0 Partei Deutsdllands
Schmitz, Frau Nolden,
Bitgenbach, Walbröhl, Palm
Freie Demokratisdle 3
0
3
FDP
Ärztin
Köln-Mülheim,
Wiener Platz 15
J:DP Freie
Demokratische
• Partei 0 Partei
· · Meurer, Merten, Nettekoven,
Fräulein Röttgen, Schlösser
0 X Partei 4
XP Blohmer, Frau Kürten, Richter,
Blenig, Baumgarten
5 Linzbach, Josef
Geschäftsführer
Köln,
Neumarkt 15
Wählervereinigung
Linzbach
Parteilos 0
1360 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Einbanddecken 1971
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Teil II: 6,- DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung
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Die Titelblätter und die zeitliche Übersicht für Teil I lagen der
Nr. 5/72 und für Teil II der Nr. 3/72 bei.
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S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.
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