1169
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1972 Ausgegeben zu Bonn am 13. Juli 1972 Nr.65
Tag Inhalt Seite
7. 7. 72 Erste Verordnung zur Änderung der Seeschiffahrtstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) 1169
9511-1
10. 7. 72 Verordnung zur Änderung der Siebenten Verordnung zur Durchführung des Umsatz-
steuergesetzes (Mehrwertsteuer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1172
611-10-1-7
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgeselzblall. Teil II Nr. 41 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1173
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1173
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1174
Dieser Ausgabe ist für alle Abonnenten die zeitliche Ubersicht über die Veröffentlichungen
im ersten Halbjahr 1972 beigefügt.
Erste Verordnung
zur Änderung der Seeschiffahrtstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)
Vom 7. Juli 1972
Auf Grund des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 4, 6 und tung von Zusammenstößen auf See (Anlage B
Abs. 6 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes des Internationalen Schiffssicherheitsvertra-
auf dem Gebiet der Seeschiffahrt vom 24. Mai 1965 ges - Seestraßenordnung - Bundesgesetz-
(Bundesgesetzbl. II S. 833), zuletzt geändert durch blatt 1965 II S. 742) in der jeweils gültigen
Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung von Kosten- Fassung anzuwenden sind. Steht eine Vor-
ermächtigungen und zur Dberleitung gebührenrecht- schrift der Seestraßenordnung mit einer Vor-
licher Vorschriften vom 22. Juli 1969 (Bundesgesetz- schrift der Seeschiffahrtstraßen-Ordnung in
blatt I S. 901), wird verordnet: Widerspruch, so gilt nach Regel 30 der See-
straßenordnung die Seeschiffahrtstraßen-Ord-
Artikel 1 nung."
Die Seeschiffahrtstraßen-Ordnung vom 3. Mai
2. In § 2 Abs. 1 Nr. 1 werden vor der Zahl „2.12,"
1971 (Bundesgesetzbl. I S. 641) wird wie folgt ge-
die Zahl „2.11" und ein Komma und vor der Zahl
ändert:
,.2.14," die Zahl „2.13" und ein Komma einge-
1. § 1 wird wie folgt geändert: fügt.
a) In Absatz 1 Nr. 6 werden die Worte „bei
Tinsdal über die Wasserstraße verlaufenden" 3. § 8 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
gestrichen. ,.Sichtzeichen, die von Fahrzeugen geführt wer-
b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: den müssen, sind ständig mitzuführen und wäh-
,, (3) Die Absätze 1 und 2 bestimmen auch rend der Zeit, in der sie zu führen sind, fest
den Bereich, in dem die Regeln zur Verhü- anzubringen."
1170 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
4. § 9 wird wie folgt geändert: 11. In § 55 Abs. 1 Satz 2 werden nach dem Wort
„Weichengebiet" e1n Komma und die Worte
a) Absatz 4 erhält folgende Fassung:
,,nach Möglichkeit" eingefügt.
11 (4) Fahrzeuge in Fahrt unter Ruder oder
Segel, die die nach Regel 7 Buchstabe d der 12. In § 62 Abs. 1 wird die Nummer 4 gestrichen;
Seestraßenordnung vorgeschriebenen Lichter die bisherigen Nummern 5 bis 8 werden Num-
nicht fest angebracht führen können oder die mern 4 bis 7.
nach Regel 7 Buchstabe f keine Lichter zu
führen brauchen, haben das Sichtzeichen 13. § 64 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Nummer 4 der Anlage lI.1 zu führen."
,, (2) Die Wasser- und Schiff ahrtsdirektionen
b) Absa.tz 5 erhält folgende Fassung: Aurich, Bremen, Hamburg und Kiel werden er-
11 (5) Fahrzeuge im Sinne des Absatzes 4 mächtigt, Rechtsverordnungen über die Begren-
und Maschinenfohrzeuge von weniger als zung von militärischen und zivilen Ubungs- und
12,'.W m Länge, auf denen auf Grund ihrer Sperrgebieten sowie über das dadurch bedingte
Bauart das Sichtzeichen Nummer 4 der An- Verhalten von Fahrzeugen zu erlassen."
lage II.1 oder die nach Regel 7 Buchstabe c
der Seestraßenordnung vorgeschriebenen 14. § 65 wird wie folgt geändert:
Sichtzeichen nicht fest angebracht werden a) In Absatz 1 Nr. 3 werden die Worte „der
können, dürfen in der Zeit, in der Lichter- Vorschrift § 5 Abs. 1 Satz 2 zuwiderhandelt
führung vorgeschrieben ist, nicht fahren, es oder" gestrichen.
sei denn, daß ein Notstand vorliegt. Für die- b) Absatz 1 Nr. 3 wird Absatz 1 Nr. 4 und Ab-
sen Fall ist eine elektrische Leuchte oder satz 1 Nr. 4 wird Absatz 1 Nr. 3.
eine angezündete Laterne mit einem weißen
Licht mitzuführen; diese ist bei einem Not- c) In Absatz 1 Nr. 16 werden nach dem Wort
stand gebrauchsfertig zur Hand zu halten und „Güter" die Worte „oder sonstige brennbare
rechtzeitig zu zeigen, um einen Zusammen- Flüssigkeiten oder Gase" eingefügt.
stoß zu verhüten." d) In Absatz 1 Nr. 17 werden nach dem Wort
„Güter" die Worte „oder die Anzeige des
5. § 17 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Umschlags" eingefügt.
,, (2) Absatz 1 gilt auch für Tankfahrzeuge, die
nach dem Löschen von besonders gefährdenden e) In Absatz 1 wird folgende Nummer 37 ein-
Gütern oder sonstigen brennbaren Flüssigkeiten gefügt:
oder von Gasen noch nicht entgast worden sind." 11 37. eine vollzieh bare schiff ahrtpolizeiliche
Verfügung nach § 61 Abs. 1 nicht be-
6. § 25 wird wie folgt geändert: folgt,";
a) Der bisherige Satz 1 wird Absatz 1. die bisherigen Nummern 37 und 38 werden
b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: Nummern 38 und 39 .
., (2) Fahrzeuge von weniger als 12,20 m
Länge brauchen die Schallsignale nach Ab- 15. Die Anlage 1. 1 wird wie folgt geändert:
satz 1 nicht zu geben, müssen dann aber min- a) In Nummer 1.18 werden die Worte „oder
destens jede Minute ein anderes kräftiges ähnliche Zwecke" durch die Worte „oder
Schallsignal geben." andere zivile Zwecke" ersetzt.
7. In§ 37 Abs. 3 werden die Worte „Absatz 1 Nr. 3" b) In Nummer 1.24.2 wird die Zahl „ 1.24.1.8"
durch die Worte „Absatz 2 Nr. 3" ersetzt. durch die Zahl „ 1.24.2.1.8" ersetzt.
8. § 40 wird wie folgt geändert: c) In Nummer 2.11.3 erhält Satz 2 folgende
a) In Absatz 1 werden nach dem Wort „Liege- Fassung:
stellen" die Worte „und nur unter Einhal- ,,Bei Nacht:
tung der bekanntgemachten Voraussetzun- gegebenenfalls weißes Gleichtaktfeuer oder
gen" eingefügt. Fahrwassermittebezeichnung (Nr. 2.13) ohne
b) In Absatz 4 werden nach den Worten „be- besondere Hervorhebung."
sonders gefährdender Güter" die Worte
16. Die Anlage II. 1 wird wie folgt geändert:
„oder sonstiger brennbarer Flüssigkeiten
oder von Gasen" eingefügt. a) Nummer 4 erhält folgende Fassung:
9. In § 41 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Kleine Fahrzeuge
„Der Umschlag ist der zuständigen Strom- und (§ 9 Abs. 4)
Schiffahrtpolizeibehörde rechtzeitig vorher an- Fahrzeuge in Fahrt unter Ruder oder Segel,
zuzeigen." die die nach Regel 7 Buchstabe d der See-
straßenordnung vorgeschriebenen Lichter
10. § 52 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
nicht fest angebracht führen können oder die
,, (1) Bei unsichtigem Wetter dürfen Fahrzeuge nach Regel 7 Buchstabe f keine Lichter zu
nicht aus den Schleusen nach den Binnenhäfen führen brauchen:
und in Kiel-Holtenau auch nicht nach dem Schleu-
senvorhafen auslaufen, solange von dort andere Bei Nacht:
Fahrzeuge in die Schleusen einlaufen." ein festes weißes Licht".
Nr. 65 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Juli 1972 1171
b) In Nummer 20.1 werden der Uberschrift die Artikel 2
folgenden Worte vorangestellt:
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
„ Bei den Außenstationen der Seelotsreviere leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
für die Revierfahrlen sowie". blatt I S. 1) in Verbindung mit § 21 des Gesetzes
17. Die Anlage JI.2 wird wie folgt g<:)ändert: über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der
Seeschiffahrt und § 61 des Gesetzes über das See-
Nummer 7.1. l erhi:ilt folgende Fassung:
lotswesen auch im Land Berlin.
,, 7 .1.1 Bei den Außenstationen der Seelots-
reviere für die Revierfahrten
das Schall- oder Lichtsignal Artikel 3
,,zwei lang, ein kurz"
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
Die bisherigen Nummern 7.l.1 bis 7.1.4 werden kündung in Kraft. Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a tritt
Nummern 7.1.2 bis 7.1.5. am 16. Mai 1973 in Kraft.
Bonn, den 7. Juli 1972
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Wittrock
1172 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Verordnung
zur Änderung der Siebenten Verordnung zur Durchführung
des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer)
Vom 10. Juli 1972
Auf Grund des Artikels 6 des Zwölften Gesetzes
znr Anderung des Zollgesetzes vom 22. Juli 1969
(Bundcsgesetzbl. I S. 879) wird mit Zustimmung des
Bundesrc:1lcs verordnet:
Artikel 1
In der Siebenten Verordnung zur Durchführung
des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) vom
24. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 939) wird in § 1
Abs. 1 Nr. 3 die Zahl „300" durch die Zahl „457"
ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung ist auf Lieferungen anzuwen-
den, die nach dem 14. Juli 1972 bewirkt worden
sind.
Artikel 3
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 8 des Zwölf-
ten Gesetzes zur Anderung des Zollgesetzes auch im
Land Berlin. ·
Artikel 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
kündung in Kraft.
Bonn, den 10. Juli 1972
Der Bundesminister
für Wirtschaft und Finanzen
In Vertretung
Dr. Emde
Nr. 65 - Tüg der Ausgabe: Bonn, den 13. Juli 1972 1173
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 41, ausgegeben am 12. Juli 1972
Tag Inhalt Seite
1G. G. 72 fü:k<1nnlmc1chunq iiber den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die inter-
nr1lion<1lc Klc1ssilikalion von Würen und Dienstleistungen für Fübrik- oder Handelsmarken 713
16. 6. 72 B<:k,111nlrn<1ch1rn1J i'1ber den Geltungsbereich des Ubereinkommens betreffend die Ent-
schcidu1HJ<:n über die Berichtigung von Einträgen in Personenstandsbüchern (Zivilstands-
n:~Jistcrn) .......................................................................... . 714
20. G. 72 !1<:k,111nlm,1<·hunq C1ber den Geltungsbereich des Ubereinkommens und Statuts über die
rntcrnd!iotlille Rechlsorclnung der Seehäfen ........................................... . 714
20. 6. 72 Bekilnntmc1chung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Eichung der
Binnenschiffe .................................................................... , .. 715
20.6. 72 Bekilnntmilc:hung über den Geltungsbereich der Erklärung über die Anerkennung des
Flaggen rechts clc~r Staaten ohne Meeresküste ......................................... . 715
21. G. 72 Bekanntm,1drnng über den Geltungsbereich der Satzung der Haager Konferenz für Inter-
nationales Pri viltrecht .............................................................. . 716
23.6. 72 B<-,kannlmachung über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung der Pariser Ver-
bandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums ............................ . 716
Verkiindungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundes,mzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
22. 6. 72 Verordnung Nr. 10/72 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 124 7. 7. 72 10. 7. 72
6. 7. 72 Verordnung über die Verlängerung der Frist für
den Bezug des Kurzarbeitergeldes in den Bezir-
ken des Arbeitsamtes Lüneburg und des Land-
kreises Landau/Isar (Verordnung zu § 67 Abs. 2
des Arbeitsförderungsgesetzes) 128 13. 7. 72 1. 6. 72
Nr. 65 - Tüg der Ausgabe: Bonn, den 13. Juli 1972 1173
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 41, ausgegeben am 12. Juli 1972
Tag Inhalt Seite
1G. G. 72 fü:k<1nnlmc1chunq iiber den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die inter-
nr1lion<1lc Klc1ssilikalion von Würen und Dienstleistungen für Fübrik- oder Handelsmarken 713
16. 6. 72 B<:k,111nlrn<1ch1rn1J i'1ber den Geltungsbereich des Ubereinkommens betreffend die Ent-
schcidu1HJ<:n über die Berichtigung von Einträgen in Personenstandsbüchern (Zivilstands-
n:~Jistcrn) .......................................................................... . 714
20. G. 72 !1<:k,111nlm,1<·hunq C1ber den Geltungsbereich des Ubereinkommens und Statuts über die
rntcrnd!iotlille Rechlsorclnung der Seehäfen ........................................... . 714
20. 6. 72 Bekilnntmc1chung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Eichung der
Binnenschiffe .................................................................... , .. 715
20.6. 72 Bekilnntmilc:hung über den Geltungsbereich der Erklärung über die Anerkennung des
Flaggen rechts clc~r Staaten ohne Meeresküste ......................................... . 715
21. G. 72 Bekanntm,1drnng über den Geltungsbereich der Satzung der Haager Konferenz für Inter-
nationales Pri viltrecht .............................................................. . 716
23.6. 72 B<-,kannlmachung über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung der Pariser Ver-
bandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums ............................ . 716
Verkiindungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundes,mzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
22. 6. 72 Verordnung Nr. 10/72 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 124 7. 7. 72 10. 7. 72
6. 7. 72 Verordnung über die Verlängerung der Frist für
den Bezug des Kurzarbeitergeldes in den Bezir-
ken des Arbeitsamtes Lüneburg und des Land-
kreises Landau/Isar (Verordnung zu § 67 Abs. 2
des Arbeitsförderungsgesetzes) 128 13. 7. 72 1. 6. 72
1174 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmi Ltclbare Rechtswirksamkeit in der Bundesr-epublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
16. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1254/72 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen 17.6. 72 L 139/1
16. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1255/72 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Ge-
t r e i de und M a 1z hinzugefügt werden 17.6. 72 L 139/3
16. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1256/72 der Kommission zur Ände-
rung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 17.6. 72 L 139/5
16. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1257/72 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
zu c k e r und R oh zucke r 17.6. 72 L 139/6
16. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1258/72 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen für Milch und Milcherzeug-
nisse, die in unverändertem Zustand ausgeführt werden 17.6. 72 L 139/7
16. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1259/72 der Kommission über den
Absatz von Butter zu herabgesetzten Preisen an bestimmte
Verarbeitungsbetriebe in der Gemeinschaft 17.6. 72 L 139/18
16. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1260/72 der Kommission zur Fest-
setzung des Betrages der Beihilfe für O 1s a a t e n 17.6. 72 L 139/23
16. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1261/72 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen für O 1i v e n ö 1 17.6. 72 L 139/24
16. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1262/72 der Kommission zur Ände-
rung der bei der Einfuhr von G et r e i de - und Re i s v er -
a rb e i tun g s erze u gn iss e n zu erhebenden Abschöpfungen 17.6. 72 L 139/26
19. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1263/72 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, M eh 1 e, Grobgrieß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen 20.6. 72 L 140/1
19. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1264/72 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Ge -
t r e i de und M a 1z hinzugefügt werden 20.6. 72 L 140/3
19. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1265/72 der Kommission zur Ände-
rung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 20. 6. 72 L 140/5
19. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1266/72 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
zu c k e r und R oh zu c k e r 20.6. 72 L 140/6
19. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1267/72 der Kommission zur 'Fest-
setzung des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr
von Sirup und bestimmten anderen Erzeugnissen des
Zuckersektors 20.6. 72 L 140/7
20. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1268/72 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen 21. 6. 72 L141/1
20. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1269/72 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Ge -
t r e i de und M a 1z hinzugefügt werden 21. 6. 72 L 141/3
20. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1270/72 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Be-
richtigung 21. 6. 72 L 141/5
Nr. 65 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Juli 1972 1175
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dul.um und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
20. 6. 72 Verordnung (EW(;) Nr. 1271/72 der Kommission über die
resl.sdzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 21. 6. 72 1 141/6
20. 6. 72 V(~rordnung (EWG) Nr. 1272/72 der Kommission zur Fest-
setzung dt)r clurchschnittlichen Erzeugerpreise für Wein 21. 6. 72 1141/7
20. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1273/72 der Kommission über die
Anträge auf Rückvergütung der den Erzeugerorganisationen
der Pis c h wir l s c h a f t von den Mitgliedstaaten gewähr-
ten Beihilfen 21. 6. 72 1141/9
21. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1276/72 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und
Fe i n g r i e ß von vVeizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpJ ungen 22.6. 72 1142/5
21. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1277/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und M a 1 z hinzugefügt werden 22.6. 72 1142/7
21. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1278/72 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 22.6. 72 1142/9
21. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1279/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
zucker und Rohzucker 22.6. 72 1142/10
21. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1280/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von M e 1 a s s e 22.6. 72 1142/11
21. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1281/72 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem
Zustand für Weißzucker und Rohzucker 22.6. 72 1142/12
21. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1282/72 der Kommission über den Ver-
kauf von Butter zu herabgesetzten Preisen an die Streit-
kräfle und ihnen gleichgestellte Einheiten 22.6. 72 L 142/14
21. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1283/72 der Kommission zur Fest-
se1zung von Zusatzbeträgen für Erzeugnisse des Sektors
Geflügelfleisch 22. 6. 72 1142/17
21. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1284/72 der Kommission zur Fest-
setzung von Zusatzbeträgen für lebendes und geschlachtetes
Geflügel 22. 6. 72 1 142/ 19
22. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1285/72 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen 23.6. 72 1 143/ 1
22. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1286/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 23. 6. 72 L 143/3
22. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1287/72 der Kommission zur Fest-
sei.zu ng der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichligung 23.6. 72 L 143/5
22. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1288/72 der Kommission zur Fest-
setzung der für Getreide, M eh 1 e, Grobgrieß und Fein -
g r i e ß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstattungen 23.6. 72 1143/7
22. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1289/72 der Kommission zur Fest-
setzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Ab-
schöpfungen 23. 6. 72 1 143/ 10
22. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1290/72 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für
Re i s und B r u c h reis 23. 6. 72 1143/12
22. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1291 /72 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und
Bruchreis 23.6. 72 1143/14
22. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1292/72 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis
anzuwendenden Berichtigung 23.6. 72 1143/16
22. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1293/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
z u c k er und Roh z u c k e r 23.6. 72 1143/ 18
1176 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
DcJ lum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
22. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1294/72 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von K ä) b er n
und ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch,
ausgenommen gefrorenes Rindfleisch 23.6. 72 L 143/19
22. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1295/72 der Kommission zur Ergänzung
der Verordnung (EWG) Nr. 1054/68 zur Festlegung der Stellen
für die Erteilung von Bescheinigungen für die Zulassung be-
stimmter Milcherz e u g n iss e aus dritten Ländern zu be-
stimmten Tarifnummern in bezug auf die Türkei 23.6. 72 L 143/22
22. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1296/72 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1579/70 über die Festlegung be-
sonderer Bedingungen für die Ausfuhr bestimmter Käse -
so r t e n nach Spanien 23. 6. 72 L 143/23
22. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1297/72 der Kommission zur Fest-
setzung des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr
von Sirup und bestimmten anderen Erzeugnissen des
Zuckersektors 23.6. 72 L 143/25
22. 6. 72 Verordnung (EvVG) Nr. 1298/72 der Kommission zur Änderung
der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für
W e i ß zucke r und Rohzucker 23.6. 72 L 143/26
22. 6. 72 Verordnung Nr. 1299/72 der Kommission zur Änderung der
Erstattungen bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für
M e I a s s e, Sirupe und bestimmte andere Erzeugnisse auf
dem Zuckersektor 23.6. 72 L 143/27
22. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1300/72 der Kommission zur Änderung
der Erstatlungssätze für die Ausfuhr von Zucker und von
Sirupen aus Zuckerrüben oder Zuckerrohr in Form
von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden Waren 23.6. 72 L 143/29
23. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1301/72 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, M eh 1 e, Grobgrieß und Fein -
g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 24.6. 72 L 144/1
23. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1302/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und M a 1 z hinzugefügt werden 24.6. 72 L 144/3
23. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1303/72 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 24. 6. 72 L 144/5
23. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1304/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 24.6. 72 L 144/6
Andere Vorschriften
20.6. 72 Verordnung (Euratom) Nr. 1274/72 des Rates zur Änderung
der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atom-
anlügen bediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle,
die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden 22. 6. 72 L 142/1
20. 6. 72 Verordnung (EWG) Nr. 1275/72 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2780/71 über die zeitweilige Ausset-
zung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs
für bestimmte Waren 22.6. 72 L 142/3
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
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