665
Bundesgesetzblatt
Teill Z1997A
1972 A usgcgeben zu Bonn am 28. April 1972 Nr. 37
Ti!CJ I n h a 1t Seite
24. 4. 72 Gesetz zur Anderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlen-
bergbau . . . ........................................................... 665
750-9
24. 4. 72 Gesetz über die feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das
Jahr 1972 (ERP-Wirtschaitsplangesetz 1972) .......................................... . 667
20. 4. n Vcronlnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung
i 11 der gewerblichen Wirtschaft (Ausbilder-Eignungsverordnung) ...................... . 707
18. 4. 72 BPkannlmachung zu dem Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-
Croßschiffahrtsstrnße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammen-
hängenden Eiqen lumsverhältnisse .................................................. . 709
Hinweis aui andere Verkündungsblätter
Rcchlsvorsdiriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... . . . . 710
Gesetz
zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung
im Steinkohlenbergbau
Vom 24. April 1912
Der Bundestag hal mit Zustimmung des Bundes- die Aufhebung der Beschränkung der Kohlenge-
rates das folgende Gesetz beschlossen: winnung (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6) ganz oder teil-
weise bewilligt, um einem oder mehreren benach-
Artikel 1 barten, weiterbetriebenen Steinkohlenbergwer-
ken die Kohlengewinnung in dem stillgelegten
Das Gesetz zur Förderung der Rationalisierung im Abbaubereich zu ermöglichen. Die Aufhebung
Steinkohlenbergbau vom 29. Juli 1963 (Bundesgesetz- kann nur insoweit gestattet werden, als der still-
blatt I S. 549), zuletzt geändert durch das Gesetz gelegte Abbaubereich mit dem Grubengebäude
über die Gewährung von Investitionszulagen und des oder der benachbarten Steinkohlenbergwerke
zur Anderung steuerrechtlicher und prämienrecht- verbunden ist oder innerhalb angemessener, vom
licher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1969) Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau
vom 18. August 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1211), und die Steinkohlenbergbaugebiete festzusetzen-
wird wie folgt geändert und ergänzt: der Frist verbunden wird, und dieser bestätigt,
daß das Abbauvorhaben
1. Nach§ 16 wird folgender § 16 a eingefügt:
1. die Wirtschaftlichkeit des oder der benachbar-
,,§ 16 a ten Steinkohlenbergwerke verbessert,
Aufhebung der Beschränkung 2. bergtechnisch zweckmäßig ist und
der Kohlengewinnung 3. der Zielsetzung des § 1 des Gesetzes zur An-
Auf Antrag kann der Bundesminister für Wirt- passung und Gesundung des deutschen Stein-
schaft und Finanzen gestcJtten, daß der Verband kohlenbergbaus und der deutschen Steinkoh-
666 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
lenhNqbiill(J(dlide vorn 15. Mai 1968 (Bundes- Artikel 2
! S. :H/"i), z1!1el.zt 9(!Ündert durch das
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
C<\selz über di<) C<·w/ihrnng von Tnvestitions-
des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
zul,incm und zur i\nd<)nmu steuerrechtlicher
(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
und prlimi<)Jlr('chllidwr Vorschriften (Steuer-
ündenmusq<\scl.z 1DG9) vom 18. August 1969
(Hundes~J(!sdzbl. l S. 1211), entspricht." Artikel 3
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar
2. § 19 A hs. 2 wird il u fuetioben. 1971 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
ßonn, den 24. April 1972
Der Bundespräsident
Heinemann
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister
für Wirtschaft und Finanzen
Schiller
Nr. 37 Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 667
Gesetz
über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens
für das Jahr 1972
(ERP- Wirtschaftsplangesetz 1972)
Vom 24. April 1972
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- zur Verausgabung außer bei der Deutschen Bundes-
schlossen: bank auch anderweitig anlegen.
Erster Teil
Allgemeine Aufgaben des § 4
ERP-Sondervermögens (1) Der Bundesminister für Wirtschaft und Finan-
zen wird ermächtigt, Bürgschaften, Garantien oder
§ 1
sonstige Gewährleistungen bis zum Gesamtbetrag
Der diesem Gesetz nach § 7 des Gesetzes über die von 300 000 000 Deutsche Mark zu Lasten des ERP-
Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. Au- Sondervermögens zu übernehmen. Diese Gewähr-
gust 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1312) beigefügte leistungen können auch abweichend von § 2 des Ge-
Wirtschaftsplan - Teil I a des Gesamtplans des setzes über die Verwaltung des ERP-Sonderver-
ERP-Sondervermögens für das Jahr 1972 - wird in mögens und, soweit erforderlich, zu erleichterten Be-
Einnahme und Ausgabe auf dingungen übernommen werden.
2 181 392 000 Deutsche Mark (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden
festgestellt. die auf Grund der Ermächtigungen der früheren
Wirtschaftsplangesetze übernommenen Gewähr lei-
§ 2 stungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermö-
Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen gen noch in Anspruch genommen werden kann oder
kann Kassenmittel des ERP-Sondervermögens bis in Anspruch genommen worden ist und für die
zur Verausgabung für die in den ERP-Wirtschafts- erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
plänen vorgesehenen Verwendungszwecke außer bei (3) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-
der Deutschen Bundesbank auch bei Hauptleihinsti- spruchnahme von seiner Haftung frei wird oder
tuten des ERP-Sondervermögens anlegen. Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine
übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag
nicht mehr anzurechnen.
§ 3
(1) Der Bundesminister für Wirtschaft und Finan-
§ 5
zen wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für
das Jahr 1972 Kredite bis zur Höhe von Die Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaus-
294 216 000 Deutsche Mark haltsordnung finden im Jahr 1972 auf das Eigen-
aufzunehmen. kapitalfinanzierungsprogramm in Berlin keine An-
wendung. In Beteiligungsverträgen darf ein fester
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Veräußerungspreis vereinbart werden.
Beträge zur Tilgung von im Jahr 1972 fällig werden-
den Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzie-
rungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.
(3) Die in den ERP-Wirtschaft.splangesetzen 1969 zweiter Teil
bis 1971 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung ERP-Investi tionshilf e
von Geldmitteln im Wege des Kredites bleiben
wirksam. § 6
(4) Der Bundesminister für Wirtschaft und Finan- Der diesem Gesetz nach § 2 des ERP-Investitions-
zen kann die Mittel nach den Absätzen 1 bis 3 bis hilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 (Bundesgesetz-
668 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
blc1tt I S. 989) in der Fassung des Gesetzes zur Än- Dritter Teil
denm9 eins ERP-lnveslilionshilfegesetzes vom 24. Juli
1968 (Burnfosg(1setzbl. I S. 857) beigefügte Wirt-
Gemeinsame Bestimmungen
schaftsplan Teil I b des Gesamtplans des ERP-
§ 8
Sondervermögens für das Jahr 1972 wird in Ein-
nahme und Ausgabe auf Die §§ 2 bis 5 und 7 gelten bis zum Tage der
Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1973
104 000 000 Deutsche Mark
festqestell t.
weiter.
§ 9
§ 7 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
Der Bundesminister für v\lirtschaft und Finanzen des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
wird ermächtigt, Kredite bis zur Höhe von (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
174 000 000 DM zur Tilgung von im Jahr 1972 fällig
werdenden Krediten aufzunehmen (Finanzierungs- § 10
übersid11 Teil n des Gesamtplans---). Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1972 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, dEm 24. April 1972
Der Bundespräsident
Heinemann
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister
für Wirtschaft und Finanzen
Schiller
Nr. :37 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 669
Gesamtplan
des ERP-Sondervermögens 1972
Teil 1 a: Wirlschaftsplan nach § 7 des Gesetzes
über die Verwaltung des ERP-Sonder-
vermögens vom 31. August 1953
Teil Ib: Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-Inve-
stitionshilfegesetzes vom 17. Oktober
1967 in der Fassung des Gesetzes zur
Änderung des ERP-Investitionshilfe-
gesetzes vom 24. Juli 1968
Finanzierungsübersicht
Teil III: Kreditfinanzierungsplan
Anlc1gen:
Nachweisung über die Anlage von
Kassenmitteln und über die Vorfinanzie-
rung von Darlehen
Nachweisung des ERP-Sondervermögens
nach dem Stand vom 31. Dezember 1970
Teil I a
Wirtschaftsplan
nach § 7 des Gesetzes
über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
vom 31.August 1953
Kapitel (Ausgaben): Bundesgebiet (ohne Berlin)
Kapitel 2 (Ausgaben): Berlin
Kapitel 3 (Ausgaben): Entwicklungshilfe (einschließlich Schuldendienst)
Kapitel 4 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 5 (Einnahmen): Einnahmen
Kapitel 6: Exportfinanzierung
Kapitel 7: Treuhandverwaltung
Anleihe der Export Import Bank Washington --
670 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
--
Kap.1
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zwcckbeslimmur:g 1970
Funl,t.- 1972 1971
Kennzifl
DM DM 1 000 DM
l 2 3 4 5
Ausgaben
Abweichend von den allgemeinen ERP-Kondi tionen
dürfen Kredite zu erleichterten Bedingungen gewährt
werden, sofern der Förderungszweck nur durch derartige
Bedingungen erreicht werden kann.
Nr. 37 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 671
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
Zu Kap.1
Durrn verbindlirne Zusagen sind bzw sollen gebunden werden bei:
Jahre
Titel Zweckbestimmung 1972 1973 1974 1975
in Millionen DM
862 01 Gewerbliche Wirtschaft
b) Verbesserung der Wirtsrnaftsstruktur
in Agrargebieten ..... : . . . . . . . . . . . . . . . 35
d) Refi~ ~nzierung privater Kapital-
1
bete1,1gunqen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
f) Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegs-
sachgesrnädigte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
5*)
862 03 Rationalisierungsmaßnahmen von See-
hafenbetrieben ........................ . 15 15
7 *) 15 *)
862 04 Finanzierung ausländischer Aufträge an
deutsche Schiffswerften ................. . 75 97 97 96
862 06 Handelsflotte .......................... . 24 45 45 45
862 07 Umstrukturierung in Bergbaugebieten . . . . 45
862 08 Umstrukturierung im Saarland ......... . 45 45
862 09 Wasserwirtschaft 30 20
862 10 Reinhaltung der Luft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 5
10 *)
286 249 157 156
•1 Im ERP-Wi1 tschaltsplan 1972 enthalten
672 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Kap. 1
- - - - - ---- ---·--------------------------------------,--------=-------.--------
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung 1970
Funld.- 1972 1971
Kennzifl.
---------------- - - - - - - - - - - - - -- --------
DM DM 1 000 DM
2 3
862 01 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und
Anl. II A mittlc~rer Unternehmen ............................ . 384 000 000 360 000 000 306 184
Die für die gewerbliche Wirtschaft der Vertriebenen, Flücht-
linge und Kriegssachgeschädigten veranschlagten Mittel dür-
fen bis zur Verausgabung für den vorgesehenen Verwen-
dungszweck als Liquiditätshilfen für die Gewährung von Be-
triebsmittE!lkrediten zugunsten von Vertriebenen, Flüchtlingen
und Kriegssachgeschüdigten eingesetzt werden.
Die für die Kredit- oder Beteiligungsgarantiegemeinschaften
der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien
Berufe veranschlagten Mittel dürfen bis zur Verausgabung
für den vorgesehenen Verwendungszweck neu gegründeten
ßun d esk redi t- oder -beteiligungsg aran tiegemeinschaften über-
lassen werden.
Verpflichtungsermäch tigung 5 000 000 DM
fällig im .Jahr 1973.
Nr. 37 ---Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 673
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
Zu Tit. 862 01 zunehmen, sind Kreditmittel für die Beschaffung solcher
Die ERP-Kreditprogramme für kleine und mittlere Unterneh- Anlagen vorgesehen. Hierbei ist insbesondere an die För-
men sollen - entsprechend den Grundsätzen der Struktur- derung von Gemeinschaftsanlagen gedacht, um einen mög-
politik der Bundesregierung für diese Unternehmen - in lichst großen Nutzeffekt zu erreichen.
Zukunft noch stärker auf die Leistungssteigerung dieser
Unternehmen ausgerichtet werden. Zu f)
Vorgesehen sind:
Im einzelnen sind vorgesehen Kredite
aa) für die Gewährung von Krediten zur
a) für Maßnahmen in Gebieten der Regio-
Finanzierung von Rationalisierungs-,
nalen Aktionsprogramme ............. . 180 000 000 DM
Modernisierungs- und Umstellungsmaß-
b) zur Verbesserung der gewerblichen Wirt- nahmen sowie zum Auf- und Ausbau
schaftsstruktur in Agrargebieten ....... . 35 000 000 DM kleinerer und mittlerer Unternehmen
c) zur Förderung der Existenzgründungen solcher Vertriebenen, Sowjetzonenflücht-
und zur Errichtung von Betrieben in linge, Kriegssachgeschädigten und Eva-
neuen Wohnsiedlungen ............... . 97 000 000 DM kuierten, die infolge der erlittenen
d) zur Refinanzierung privater Kapitalbetei- Kriegs- und Kriegsfolgeschäden noch
ligungen ............................. . 15 000 000 DM der Zuführung von Krediten aus öffent-
e) zur Förderung der elektronischen Daten- lichen Mitteln zu erleichterten Zins-,
verarbeitung ......................... . 25 000 000 DM Tilgungs- und Sicherungsbedingungen
bedürfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 500 000 DM
f) für die gewerbliche Wirtschaft der Ver-
triebenen, Flüchtlinge und Kriegssachge- Aus den bei a) veranschlagten Mitteln
schädigten ........................... . 20 000 000 DM sind für den vorgenannten Personen-
kreis im Zonenrandgebiet und in Ge-
g) zur Verbesserung der Wettbewerbsfähig- bieten der Regionalen Aktionspro-
keit von Presseunternehmen .......... . 5 000 000 DM gramme je 5 000 000 DM vorgesehen.
h) Binnenschiffahrt ...................... . 3 000 000 DM bb) für die Gewährung von Krediten an
i) für Kredit- oder Beteiligungsgarantie- nichtdeutsche Flüchtlinge und Ver-
gemeinschaften und sonstige Haftungs- schleppte zum Aufbau von selbständigen
fondsdarlehen ........................ . 4 000 OOODM Existenzen .......................... . 1500000 DM
384 000 000 DM 20 000 000 DM
Zug)
Zu a)
Die Kredite sollen kleineren und mittleren Presseunterneh-
In Ergänzung zu den im Bundeshaushaltsplan veranschlagten men für Investitionen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbs-
Mitteln für Maßnahmen der regionalen Wirtschaftsförde- fähigkeit zur Verfügung gestellt werden.
rung sollen Kredite an kleine und mittlere Unternehmen
(Handel, Handwerk, Kleingewerbe, Gaststätten- und Beher- Zu h)
bergungsgewerbe) sowie an Unternehmen der mittleren ver- Der veranschlagte Betrag soll zur Finanzierung von Ratio-
arbeitenden Industrie gewährt werden. nalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Schiffen
Zu b) der mittelständischen Binnenschiffahrt (Partikuliere) zur Ver-
fügung gestellt werden.
Der Betrag ist auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
ermächtigung zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in Zu i)
Agrargebieten zugesagt.
Aus den veranschlagten Mitteln sollen Kredite an Kredit-
Zu c) oder Beteiligungsgarantiegemeinschaften der mittelständi-
schen gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zur
Gefördert werden sollen die Gründung selbständiger Existen-
zen durch Nachwuchskriifte sowie die Errichtung von Betrie- Bildung oder Erhöhung von Haftungsfonds gewährt werden.
ben in neuen Wohnsiedlungen, neugeordneten Stadtteilen Die durch die vorzeitige Bereitstellung der Mittel erzielten
und Gewerbegebieten kleiner und mittlerer Unternehmen Zinseinnahmen haben die Bundeskredit- oder -beteiligungs-
(Handel, Handwerk, Kleingewerbe, Gaststätten- und Beher- garantiegemeinschaften zur Deckung ihrer Anlaufkosten zu
bergungsgewerbe). verwenden.
Zu d) Bei diesen ERP-Kreditprogrammen werden Kooperations-
vorhaben bevorzugt berücksichtigt, wenn sie eine Verbesse-
Um die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern,
rung der Leistungskraft der einzelnen Kooperationspartner
können Kapitalbeteiligungsgesellschaften Kredite zur Refi-
nanzierung von Beteiligungen an kleinen und mittleren bei Wahrung ihrer Selbständigkeit bedeuten.
Unternehmen erhalten.
Verpflichtungsermächtigung:
7 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
ermächtigung zugesagt. Zu f)
Um eine Kreditversorgung der gewerblichen Wirtschaft der
Zu e) Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten zu
Um kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit zu gewährleisten, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur
eröffnen, an dem technischen Fortschritt durch die Einfüh- Höhe von 5 000 000 DM aut das Aufkommen des Jahres
rung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen teil- 1973 erforderlich.
674 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
-----,----- --"""""""" .
Kap.
··-···-••·•--"""" - - - - - - - - - - - - - - - - - , - - - - - - - - , - - - - - - - - , - - - - - - - -
1
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Z w (: c k b e s t i m m u n g 1970
Funht.- 1972 1971
KennzW.
---------------------------- ----- ---
DM DM
-----,------
1 000 DM
4
862 02 Umstell 1mqsin vcsl.i lionen de1 gewerblichen Wirtschaft ... 24 000 000 18 000 000 12 990
634
8G2 OJ Rationillisicrm1~1smaßnahmen von Seehafenbetrieben .... 22 000 000 22 000 000 12 385
730
Verpflichtungsermächti9ung 37 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 197~1 bis zu 7 000 000 DM
Jahr 1974 bis zu 15 000 000 DM
Jahr 1975 bis zu 15 000 000 DM
862 04 Finanzierung ausländischer Aufträge an deutsche Schiffs-
634 werf len .......................................... . 75 000 000 75 000 000 54 073
862 06 Modernisierung der deutschen Handelsflotte ........... . 24 000 000 24 000 000 24 282
780
862 07 Umstrukturierung in Bergbaugebieten ................. . 45 000 000 45 000 000 159 155
Anl. I/B
862 08 Umstrukturierung im Sac1rland 45 000 000 50 000 000
Anl. 1/B
853 0] Förderung von Infrastrukturmaßnahmen von Gemeinden
549 in Agrargebieten .................................. . 105 739
853 02 Förderung von Investitionen der Gemeinden ........... . 145 000 000 125 000 000
549
Nr. 37 Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 675
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
Zu Tit. 862 02 Zu Tit. 862 07
Diese Kredite sollen zur Finanzierung von Investitionen der Veranschlagt sind Kredite für die gewerbliche Wirtschaft in
Unternehrnc~n der qewcrbl1d1en Wirtschaft verwendet wer- Bergbaugebieten. Die Mittel sind vorgesehen zur Verbesse-
den, die durch wesentliche Strukturänderungen eines gan- rung der Wirtschaftsstruktur solcher Bergbaugebiete, die
zen Produktionszweiges umstellen müssen. von Bergwerksstillegungen, insbesondere im Steinkohlen-
Kleine und mittlere Unternehmen sollen bevorzugt werden. bergbau, betroffen sind.
Der Betrag ist auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-
Zu Tit. 862 03 gungen zugesagt.
Die Mittel sind für den Ausbau und zur Rationalisierung
von Seehafenbetrieben vorgesehen.
Vom veranschlaqten Betraq sind 15 000 000 DM auf Grund
früherer Verpflicht ungsenuächtigungen zugesagt. Zu Tit. 862 08
Verpi1ich tungsermäch ti~Jung: Veranschlagt sind Kredite für die gewerbliche Wirtschaft
Zur kontinuit!rlichen Fortfiihrunq der Maßnahme ist eine im Saarland. Die Mittel siad vorgesehen zur Verbesserung
Verpflichtunqserrn<'-ichtigunq bis zur Höhe von 37 000 000 DM der Wirtschaftsstruktur des Saarlandes.
auf das Aufkommen der Jahre 1973 bis 1975 erforderlich. Der Betrag ist auf Grund früherer Verpfliditungsermächti-
gungen zugesagt.
Zu Tit. 862 04
Veranschlagt sind Kredite zur Finanzierung ausländischer
Aufträqe an deutsche Schiffswerften.
Der Betrag ist auf Grund früherer Verpflichtungsermächti- Zu Tit. 853 02
gungen zugesagt. Die Maßnahmen zur regionalen Wirtschaftsförderung sollen
durch weitere Jnfrastrukturinvestitionen der Gemeinden er-
Zu Tit. 862 06 gänzt werden. Hierfür sollen zusätzlich ERP-Mittel nach
Die Kredite sind zur Finanzierung von Seeschiffsneubauten Maßgabe entsprechender Richtlinien bereitgestellt werden.
deutscher Reeder bestimmt. Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunkten
Der Betrag ist auf Grund früherer Verpflichtungserrnächti- in Gebieten der Regionalen Aktionsprogramme und in Bun-
gungen zugesagt. desausbauorten außerhalb dieser Gebiete.
676 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Kap. 1
···--···-----------------------------
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung 1970
Funkt.- 1972 1971
Kennziff.
DM I·······
DM
------- ·•····
1000 DM
'
1 3 4 5
862 09 Maßnahmen zur Förderung der Wasserwirtschaft ....... . 155 885 000 142 000 000 17 228
330
862 10 Maßnahmen zur Förderung der Reinhaltung der Luft .... 20 000 000 12 000 000 8 159
330 Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM;
fällig im Jahr 1973
862 11 Maßnahmen zur Förderung der Abfallbeseitigung ...... . 20 000 000
330
862 12 Praktikantenausbildung im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . ... 300 000 300 000 251
159
681 01 Dankesspende .. 10 700 000 700 000 680
152
68.S 01 Förderun9 der W(~rbemaßnahmen des Saarlandes ...... . 500 000 500 000 500
699
971 385 000 874 500 000
Abschluß
Zuschüsse für laufende Zwecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 200 000 DM
Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 865 885 000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 94 300 000 DM
Gesamtausgaben . . . . 971 385 000 DM
Nr. 37 Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April l 972 677
Bundesgebiet (ohne Berlin)
------------------------------------------------
Erläuterungen
Zu Tit. 862 09 Zu Tit. 681 01
Die Mittel sind zur Finanzierung vordringlicher Investitio- Aus Anlaß der 25. Wiederkehr der Verkündung des Marshall-
nen zum Schutz der Gewässer gegen Verunreinigungen plans werden dem „American Council for Europe" 10 000 000
vorgesehen. 30 000 000 DM sind auf Grund einer früheren DM als Dankesspende gewährt. Die Zahlungen sollen für die
Verpflichtungsenni.ichtigung zugesagt. Dauer von 15 Jahren in gleicher Höhe - zusammen
Weitere 6 115 000 DM sind bei Kap. 7 Tit. 862 01 veran- 150 000 000 DM - geleistet werden. Mit den Zuwendungen
schlagt. soll ein Stiftungsvermögen gebildet werden, aus dessen Er-
trägen gegenwarts- und zukunftsbezogene europäische Stu-
dien- und Forschungsvorhaben (,,European Studies") geför-
Zu Tit. 862 10 dert werden.
Die Mittel sollen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Daneben ist aus dem Ansatz ein Betrag von 700 000 DM zur
zur Mitfinanzierung von Anlagen zur Reinhaltung der Luft Fortsetzung des Dankstipendiatenprogramms bestimmt; hier-
zur Verfügung gestellt werden. aus werden Reise- und Studienkosten amerikanischer Studie-
5 000 000 DM sind uuf Grund einer früheren Verpflichtungs- render in Deutschland sowie dabei entstehende sonstige
ermächtigung zugesagt. Kosten (z. B. für Tagungen) übernommen.
Verpflichtungsermächtigung:
Zur Fortführung der Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft Zu Tit. 685 01
ist es notwendig, vertragliche Verpflichtungen auf das Auf- Der Zuschuß soll der Gesellschaft zur Wirtschaftsförderung
kommen des .Jahres 1971 bis zur Höhe von lO 000 000 DM Saar mbH, Saarbrücken, zur Mitfinanzierung von Werbe-
einzugehen. maßnahmen zur Förderung
a) des Absatzes saarländischer Erzeugnisse
Zu Tit. 862 11 b) der Strukturverbesserung und Industrieansiedlung
Die Mittel sollen Un t.ernehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden.
und Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Mitfinanzie-
rung von Abfallbeseitigungsanlagen (Verbrennungs- und
Kompostierungsanlügen, Sondermülldeponien) zur Verfügung
gestellt werden.
Zu Tit. 86212
Die Mittel sollen der Carl-Duisber~J-Gesellschaft für Nach-
wuchsförderung e V. als Darlehen zur Verfügung gestellt
werden, damit die Gesellschaft ihrerseits Darlehen an deut-
sche Praktikanten und Werkstudenten, die sich zu Ausbil-
dungszwecken in den OECD-Ländc!rn aufhalten, gewähren
kann.
678 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Kap. 2
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
-- für für
Zweckbestimmung 1970
Funkt.- 1972 1971
Kennziif.
DM DM 1 000 DM
~
-------- -- ----- - --- -
2 3
1
' 5
Ausgaben
In Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins
können im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzie-
rungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernommen
werden, bei denen die üblichen bankmäßigen und be-
triebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder nicht
in vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hinhlick auf
die politische Zielsetzung der Berlinhilfe gerechtfertigt
erscheinen.
Abweichend von den allgemeinen ERP-Konditionen kön-
nen Kredite und Beteiligungen zu erleichterten Bedingun-
gen gewährt werden, sofern der Förderungszweck nur
durch derartige Bedingungen erreicht werden kann.
862 01 Maßnahmen zur Förderung der Berliner \Nirtschaft durch
691 Gewährung von Investitionskrediten .............. . 309 700 000 285 000 000 287 051
Die Mittel sind mit denen der Titel 862 02, 862 04 und 831 01
dec:kungsfähig.
Verpßichtungsermädltigung . . . . . . . . . . . . . . . . 90 000 000 DM;
davon fällig:
Jahr 1973 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 000 000 DM
Jahr 1974 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM
862 02 Maßnahmen zur Förderung der Berliner Wirtschaft durch
699 die Gewährung von Betriebsmitteln .............. . 5 319
68.5 01 Maßnahmen zur Förderung der Forschung 2 800 000 2 800 000 2 538
179
68j ')2 Maßnahmen zur Förderung von Veranstaltungen ....... . 400 000 400 000 204
699
Die Mittel sind mit denen des Tit. 685 03 deckungsfähig.
8620'.{ Aufbaumaßnahmen .................................. . 5 000 000 5 000 000 6 200
699 Die Mittel sind mit denen des Tit 862 01 deckungsfähig.
862 04 Maßnahmen zur Förderung des Absatzes Berliner Erzeug-
699 nisse ............................................ . 80 000 000 80 000 000 102 649
Die Mittel sind mit denen des Tit. 862 01 dec:kungsfähig.
Verpflichtungsermädltigung . . . . . . . . . . . . . . . . 70 000 000 DM;
davon fällig:
Jahr 1973 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 000 000 DM
Jahr 1974 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 000 000 DM
Nr. 37 ---Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 679
Berlin
Erläuterungen
--------- ------------------------------------
6
Zu Kap. 2 Zu Tit. 685 02
Durch verbindliche Zusagen sind bzw sollen gebunden wer- Die Insellage Berlins erfordert die Wahrung der Stellung
den bei: als nationales oder internationales Tagungszentrum. Durch
die Gewährung von Zuschüssen soll der Anreiz gegeben
Jahr werden, wirtschaftlich oder wissenschaftlich bedeutsame
Titel Zweckbestimmung 1972 1973 1974 Veranstaltungen in Berlin durchzuführen.
in Millionen DM
862 01 Investitionskredite 90 30 Zu Tit. 862 03
60*} 30*} Die Kredite sind zur anteiligen Finanzierung des Auf- und
R62 03 Aufbaumaßnahmen 5 Neubaues von Geschäftshäusern und, soweit erforderlich,
862 04 Förderung des Absatzes von Einrichtungen kultureller Bedeutung vorgesehen.
Berliner Erzeugnisse .... 70 50
20*} 50 *)
Zu Tit. 862 04
165 160 80
Veranschlagt sind Kredite für die
"') Im ERP-Wirlschaftsplirn HJ72 enthalten.
a) gewerbliche Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . 21 000 000 DM
Soweit die Mill.cl zur Pinanziern11!J von Investitionen nicht ausreichen,
ist der Bedarf aus dem Ansatz zur Förderung des Absatzes Berliner b) Schiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 000 DM
Erzeugnisse (Tit. 862 04) zu enlrwhmen.
c) Verkehrsbetriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 000 000 DM
d) Deutsche Bundesbahn . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 000 000 DM
Zu Tit. 862 01 und 862 02
e) Deutsche Bundespost ..................__ 27_0_0_0_0_0_0_D_M_
Die Berliner Wirtschaft hat weiterhin einen erheblichen Zusammen . . . . 80 000 000 DM
Bedarf an Investitions- und Betriebsmittelkrediten. Die ver-
anschlagten Mittel sollen für Zu a)
a) die Errichtung neuer Betriebe Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Auf-
trägen an Berliner Unternehmen vorgesehen. Der Geschäfts-
b) die Rationalisierung und Erweiterung von Betrieben
sitz der Auftraggeber muß außerhalb Berlins liegen.
verwendet werden.
90 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs- Zu b)
ermächtigung zugesagt. Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Schiff-
bauaufträgen nach Berlin vorgesehen. Der Geschäftssitz
Verpflichtungsermächtigung:
der Auftraggeber muß außerhalb Berlins liegen.
Die Maßnahmen zur Förderung der Berliner Wirtschaft
sollen auch m den Jahren 1973 und 1974 fortgeführt wer- Zu c)
den. Um bereits im Jahr 1972 die Inangriffnahme von Pro- Der veranschlagte Betrag soll Betrieben des öffentlichen
jekten zu ermöglichen, für die erst in den Jahren 1973 und Personennahverkehrs für Rationalisierungs- und Moderni-
1974 Mittel zur Verfügung zu stehen brauchen, ist eine Er- sierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Er ist
mächtigung zum Eingehen vertraglicher Verpflichtungen bis für die anteilige Finanzierung von Aufträgen nach Berlin
zur Höhe von 90 000 000 DM erforderlich. bestimmt.
Zu d) und e)
Zu Tit. 685 01 Die Mittel dienen der anteiligen Finanzierung eines Auf-
Die Mittel sind für die Förderung solcher Forschungsvor- tragsfinanzierungsprogramms zugunsten der Berliner Wirt-
haben veranschlagt, deren Ergebnis erwarten lassen, daß sie schaft.
als Ausgangspunkt für die technische und wirtschaftliche 70 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
Entwicklung verwendet werden können. ermächtigung zugesagt.
Projekte, die sich über mehrere Jahre erstrecken, sollen im Verpflichtungsermächtigung:
laufenden Jahr anfinanziert werden. Die Weiterfinanzierung Um der Berliner Wirtschaft die Hereinnahme weiterer Auf-
in den späteren Jahren ist in Aussicht genommen. träge zu ermöglichen, ist es notwendig, bereits im Jahr 1972
Aus dem Betrag sollen auch Vorhaben der Schiffbaufor- vertragliche Verpflichtungen auf das Aufkommen des Jahres
schung gefördert werden. 1973 und 1974 bis zur Höhe von 70 000 000 DM einzugehen.
680 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Kap. 2
··---------------------,------
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung 1970
Funkt.- 1972 1971
Kennzift.
DM DM
------- "
1000 DM
3 4 5
685 03 Maßnahmen zur Förderung von Ausstellungen 1 300 000 1 300 000 1 371
643 Die Mittc~l sind mit denen des Tit 685 02 deckungsfähig.
685 04 Werbemc1ßnc1hmen . . . . . . . .......................... . 300 000 300 000 320
699
685 06 Sonstige wi rtschc1ftl iche Förderungsmaßnahmen ........ . 500 000 670 000 502
699
Titel mit gleicher Zweckbestimmung
Eigenkapitillfinanzienmgsprogrnmm ................... . (20 000 000) (20 000 000) (64 075)
831 O.l Erwerb von Beteiligungen, beteiligungsähnlichen Rechten
852 und sonstigen Vermögenswerten ................... . 15 000 000 15 000 000 30 256
Die Mittel sind mit denen des Tit. 862 01 deckungsfähig.
831 02 Erwerb von Beteiligungen, beteiligungsähnlichen Rechten
852 und sonstigen Vermögenswerten durch Umwandlung
bereits gewährter Kredite .......................... . 5 000 000 5 000 000 33 819
Gesamtausgaben .... 420 000 000 395 470 000
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 300 000 DM
Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314 700 000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 100 000 000 DM
Gesamtausgaben.... 420 000 000 DM
Nr. 37 --Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 681
Berlin
Erläuterungen
Zu Tit. 685 03
Wie in den Vorjahren soll im Rahmen der Import-Aus-
stellung „Partner des Fortschritts" die deutsche Wirtschaft
mit den Problemen der Entwicklungsländer vertraut gemacht
werden. Gleichzeitig soli diesen Ländern Gelegenheit ge-
~JdJcn werden, ihre Erzeugnisse auszustellen, um Geschäfts-
verbindungen mit der deutschen Wirtschaft anzuknüpfen.
Die „Internationale Börse des Tourismus/Internationale
Boots- und Freizeitschau" hat sich zu einer bedeutenden
Veranstaltung entwickelt, die unabhängig von der Aus-
stellung „Partner des Fortschritts" stattfindet.
Berlin als Messestadt führt seit 1969 die Modemesse „Inter-
chic" durch.
Diese Ausstellungen werden anteilig aus Mitteln des
Landeshaushalts Berlin und des ERP-Sondervermögens
finanziert.
Ferner sollen die Mittel für weitere Ausstellungen und
Untersuchungen zur Ausgestaltung Berlins als Messestadt
verwendet werden.
Zu Tit. 685 04
Die veranschlagten Mittel sind vorgesehen
aa) zur a!lgemeinen Wirtschaftswerbung,
hb) für den Einsatz eines Werbefilms für den Berliner
Fremdenverkehr.
Zu Tit. 685 06
Nt1ch einer Vereinbarung mit der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika hat das ERP-Sondervermögen jährlich
500 000 DM für Zwecke zur Verfügung zu stellen, die so-
wohl der Förderung der Berliner Wirtschaft als auch den
Interessen der Vereinigten Staaten von Amerika dienen.
Zu Til. 831 01
Auf Grund der mit der amerikanischen Regierung getroffe-
nen Vereinbarungen vom 15./19. Juni 1953 ist vorgesehen,
weitere Beteiligungen zu erwerben.
Zu Tit. 831 02
lJs ist vorgesehen, Unternehmen, deren Eigenkapital dem
ausgeweiteten Geschäftsumfang nicht mehr angemessen ist,
durch Umwandlung bereits gewährter Kredite neues Kapital
zuzuführen.
682 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Kap. 3
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung 1970
FunlU.- 1972 1971
Kennziff.
DM DM 1 000 DM
--
1 2 3 4 5
Ausgaben
866 01 Förderung von Entwicklungsländern durch Gewährung
023 bilateruler Kapitalhilfe ............................ . 100 000 000 100 000 000 105 000
Verpflichtungsermiichtigung ................ 30 000 000 DM
fällig im Jahr 1973.
866 02 Förderung von Investitionen und Niederlassungen deut-
023 scher Unlcrnc!Jmen in Entwicklungsländern ......... . 25 000 000 15 000 000 19 946
Ursparnisse können zur Verstärkung der bei Tit. 866 03 ver-
anschlagten Mittel verwendet werden.
866 03 Finanzierungshilfen für Lieferungen in Entwicklungslän-
023 der ............................................... . 90 000 000 65 000 000 51 180
Schuldendienst
572 01 Verzinsung der Darlehen 24 887 000 27 176 000 29 465
920
Gesamtausgaben .... 239 887 000 207 176 000
Abschluß
Schuldendienst ........................................................... 24 887 000 DM
Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 000 000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 190 000 000 DM
Gesamtausgaben . . . . 239 887 000 DM
Nr. 37 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 683
Entwicklungshilfe (einschließlich Schuldendienst)
Erläuterungen
Zu Kap. 3 Zu Tit. 866 02
Auf dieses Kcipilel finden cmch die Vorschriflen des ERP- Veranschlagt sind Kredite
Enlwicklungshilfccwsclzcs vorn !). Juni 1961 (Bundesgesetz- a) zum Auf- und Ausbau von Unternehmen und
blull 11 S. 577) und die Pri.iilmlwl zu Kap. 1 Anwendung.
b) zum Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen oder
Durch lnünsrHuchn,ilnnc von Vcrpllichl.ungsermächtigungen von Unternehmen in Entwicklungsländern.
sind gebunden bc)i:
1972 1973 1974 1975 1976 Zu Tit. 866 03
Titel Zwcckb(!slirnmung
in Millionen DM Die Kredite dürfen nur gewährt werden zur Finanzierung
von Einzelgeschäften auf Lieferung von Investitionsgütern,
8GG 01 Kc1pilill11ilfc ,111 insbesondere schweren Kapitalgütern nach Entwicklungs-
Un l wick l u n \JS l ii n der ländern.
30 *)
866 03
Ausnahmsweise können Auslandsaufträge an Berliner
Pinanzicrungsh il fen
Unternehmen bis zur Höhe von 20 000 000 DM aus diesen
für Liclcrungcn in
Un lwicklungsli.indcr 90 Mitteln finanziert werden.
90 90 90 90
90 120 90 90 90 Zu Tit. 572 01
*) Im [H.P-Wi1lschaltspla11 EJ72 enllwlten. Veranschlagt sind Zinsen für Darlehen im Rahmen der Ent-
wicklungshilfe.
Die Verpflichtungen betrugen am 31. Dezember 1970
Zu Tit. 866 01 458 940 000 DM.
Die Mittel werden der Kreditanslult für Wiederaufbau auf
Grund des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Kreditanstalt für Wicdcraufbilu vom 16. Mai/4. Juli 1966
geschlossenen Verlrugcs zur Durchführung der bilateralen
Kapitalhilfe an Unlwicklungsländcr (Generalvertrag) dar-
lehensweise zur Verfügung gestellt.
Verpflichtungsermächtigung:
Zur Fortführung der Kapitalhilfe an Entwicklungsländer ist
eine Verpflichtungsermi.ichligung in Höhe von 30 000 000 DM
auf das Aufkommen des Jahres 1973 erforderlich.
684 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Kap. 4
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweck bes tirnrnung 1970
Funli.1.- 1972 1971
J<.ennzifl.
DM DM-- 1000 DM
------ ---
3 4 5
Ausgaben
52G 01 Gerichts- und ähnliche Kosten ........................ . 10 000 70 000 10
017
531 01 KostPn zur Durchf üluung von Prüfungen ............... . 40 000 40 000
017
531 02 Kosten zur Durchführung von Untersuchungen, Erhebun-
017 gen und V crüflentlichungen . . . . . . . . . . . . . . . . ...... . 500 000 350 000 210
547 01 Kosten für die Ubcrnahmc und Verwaltung von Beteili-
661 qtm(Jcn sowie die BeMbeilung von Krediten zu erleich-
terten lkdin~J Lmqen ............................... . 800 000 730 000 497
547 02 Säcbliche Verwaltungscrnsgaben 10 000 24 000
017
572 01 Verzinsunu der Darlehen ............................ . 38 000 000 36 500 000 4 062
920
574 01 Kosten der Kreditaufnahme .......................... . 663
920
870 01 Incmspruchnilhme dUS Gewährleistungen .............. . 1 500 000 1 500 000 203
680
Gesamtausgaben .... 40 860 000 39 214 000
Abschluß
Sächliche Ausgaben ....................................................... . 1360000 DM
Schuldendienst .......................................................... ·.. 38 000 000 DM
Besonder2 Finanzierungsausgaben 1500000 DM
Gesamtausgaben .... 40 860 000 DM
------- -----·--·-·---
Nr. 37 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 685
Sonstige Ausgaben
~----------------------------------------------
Erläuterungen
Zu TH. 526 01 Zu Tit. 572 01
Die Mittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren Der Betrag ist für die Verzinsung von Krediten vorgesehen.
für die Einziehung von Forderungen, für die Rechtsverfol- Der Betrag ist geschätzt.
gung und Rechtsverteidigung vorgesehen.
Zu Tit. 870 01
Zu Tit. 531 01 Nach
Veranschlagt sind Kosten für Prüfungen, die im Zusammen- 1. § 2 des Dritten Gesetzes üher die Uberndhme von Sicher-
hang mit der Gewiihrung von Krediten und der Ubernahme heitsleistungen unrl Gewährleistun~J('n zur Förderung der
von GewährleislungPn erforderlich werden. deutschen \ Virtschaft vom 6. Dezember 1954 (Bundes-
1
gesetzbl. I S. 365),
Zu Tit. 531 02 . 2. dem Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die
Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistun-
Für die zweckmäßige und wirksc1me Verwendung der Mittel gen zur Förderung der deutschen \Virtschalt vom 17. M<l1
des ERP-Sondervermögens können Untersuchungen, Er- 1957 (Bundesgesetzbl.l S.517).
hebungen und \/eröffentlichungen vorgenommen werden. 3. § 5 des ERP- \Virtschaftsplangesetzes 1%2 vorn 1. Juni 1962
(Bundesgesetzbl. II S. 645) und
Zu Tit. 547 01 4. den ERP-vVirtschaftsplan~Jesetzen 196-1 bis 1972
Für die Uberni:.Lhme und Verwaltung von Beteili~1ungen im konnte bzw. kann das ERP-Sondervermöqon Gewährleistun-
Rahmen des [igl'nkapitalfinanzierungsprogramms und die gen bis zum Gesamtbetrag von 706 000 000 Dt-1 zu seinen
Bearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingungen Lasten übernehmen.
werdE!n der Berliner IndustriPbank AG die vereinbMten Die veranschlagten Mittel sind zur Deckun~J von lnanspruch-
Verwaltungskosten vergütet. nuhrnen des ERP-Sonderverrnöyens aus soldwn Ve1 tr agcn
vorgesehen.
Zu Tit. 547 02
Veranschlagt ist u. a. die Er~tattung von Verwaltungsaus-
gaben an die Hauptleihinstitute, wenn das ERP-Sonder-
vermögen dUs seiner Bürgschaft in Anspruch genommen wird
und den Hauptleihinstituten die vVeiterverfolgung der auf das
ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-
tragen worden ist.
686 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Kap. 5
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung 1970
Funkt.- 1972 1971
Kennziii.
···--------- - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - --
DM DM 1 000 DM
3 4 5
Einnahmen
Bundesgebiet (ohne Berlin)
119 01 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen 250 000 300 000 171
680
119 02 Slundungs-, Verzugszinsen u. a ....................... . 50 000 50 000 311
680
119 99 Vermischte Einnahmen ............................... . 10 000 10 000
017
121 02 Erträge aus Beteiligungen ........................... . 120 000 120 000 120
853
131 01 Erlöse aus der Veräußerung von Grundbesitz ......... . 100 000 100 000
873
141 01 Vergütungen für die Ubernahme von Gewährleistungen . 157 000 140 000 117
017
141 02 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme von Gewährleistun-
680 gen .............................................. . 1 000 1 000 139
153 01 Zinsen aus Darlehen an Gemeinden ................... . 15 000 000 9 000 000 2 843
549
161 01 Zinsen aus Darlehen ................................. . 241610000 229 356 000 219 779
634
161 02 Zinsen aus Darlehen zur Wohnraumbeschaffung für Be-
680 schäftigte von Zuwendungsempfängern .............. . 1 000 1 000 5
162 01 Zinsen von Wertpapieren und sonstigen Anlagen 18 000 000 20 300 000 33 233
872
173 01 Tilgung von Darlehen an Gemeinden ................. . 1 000 000 1 000 000 124
940
181 01 Tilgung von Darlehen und sonstige Rückflüsse ......... . 684 030 000 705 219 000 790 112
634
182 01 Tilgung von Darlehen zur Wohnraumbeschaffung ...... . 5 000 5 000 27
680
315 01 Einnahmen aus Krediten für das Infrastrukturprogramm
549 der Gemeinden in Agrargebieten ................... . 86 000
315 02 Einnahmen aus Krediten ............................. . 294 216 000 207 216 000 -37 784
Aus diesen Einnahmen sind auch die in der Finanzierungs-
übersicht unter Ziff. 4.2 aufgeführten Ausgaben für Tilgung
zu leisten.
(1254550 000) (1172818000)
Nr. 37 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 687
Einnahmen
Erläuterungen
Zu Tit. 119 01 Zu Tit. 141 02
Die Ernpfiin~Jcr von URP-Zuschüsscn sind verpflichtet, Erlöse Der Betrag ist geschätzt.
aus dem Vcrkiltll unhr,rnchlrnr oder entbehrlich gewordener
Gerü tc, A ussl.i11 t ungs~Je~Jcnstände und dergleichen sowie
Zu Tit. 153 01
Rl!ingt'.winnc aus ckr Vcrwcrlun1J von Porschungsergebnissen
(Lizcnzw~bührc11 usw.) an das ERP-Sondervennögen abzu- Der Betrag ist geschätzt.
führen.
Zu Tit. 16101
Zu Til. 119 02
Veranschlagt sind Zinsen:
Der Betrag ist geschätzt. a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 226 320 000 DM
b) von der Lastenausgleichsbank (Bank für
Zu Tit. 119 99 Vertriebene und Geschädigte) . . . . . . . . . . 15 290 000 DM
Der Betrag ist geschützt. 241 610 000 DM
Zu Tit. 161 02
Zu Tit. 121 02 Veranschlagt sind Zinsen für ein Darlehen zur Teilfinanzie-
Das ERP-Sondorvennögcn isl beteiligt an rung von Wohnungen für Angehörige des Rationalisierungs-
kuratoriums der Deutschen Wirtschaft e. V. in Frankfurt am
a) der Kredil.anstalL für Wieclernutbau mit 90 000 000 DM Main.
(Vgl. § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ände-
rung des Gcsel1/.CS über die Kreditanstalt
für Wiederaufbau vom 16. August 1961 - Zu Tit. 162 01
Bundesgesetzhl. I S. 1339.)
Die Bankguthaben des ERP-Sondervermögens werden zwi-
b) der Lastenausgleichsbank (Bank für Ver- schenzeitlich angelegt.
triebene und Gcschüdigte) mit ......... . 3 000 000 DM
(Vgl. § 2 des Gesetzes über die Lasten-
Zu Tit. 173 01
aus9leichsbank - Bank für Vertriebene
und Gcschüdigte - vom 28. Oktober 1954 Der Betrag ist geschätzt.
- Bundesgcsetzbl. I S. 293.)
Mittelbar ist das ERP-Sondervermögen Zu Tit. 181 01
betci liut an
c) der Weltbank mit .................... . 100 000 000 Veranschlagt sind Tilgungen:
DM
d) der lnlernutionalen Finanz-Corporation a) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 639 150 000 DM
mit .................................. . 15 318 105 DM b) durch die Lastenausgleichsbank (Bank für
Vertriebene und Geschädigte) . . . . . . . . . . 44 880 000 DM
Im Jahr 1972 wird mit einer Gewinnausschüttung der Lasten-
ausgleichsbank gerechnet. 684 030 000 DM
Zu Tit. 182 01
Zu Tit. 131 01 Veranschlagt sind Tilgungen für ein Darlehen zur Teilfinan-
Der Deut.sehen Bundesbahn und der Bundesstraßenverwal- zierung von Wohnungen für Angehörige des Rationulisie-
tung sind Teile des C, undslücks J3onn-Bad Godesberg, Heer- rungskuratoriums der Deutschen Wirtschaft e. V. in Frankfurt
straße 108 bis 110 und 124 überlassen worden. am Main.
Zu Tit. 141 01 Zu Tit. 315 02
Für die Uberirnhme von Gewährleistungen ist grundsätzlich Gemäß § 3 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1972 können
eine Vergülung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen. Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden.
688 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Kap. 5
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung 1970
Ainld.- 1972 1971
I<ennzifi.
--- ----
DM DM 1 000---· --------
DM
3 4 5
Berlin
119 03 Rückflüsse, Erli>se und Erträge aus Zuschüssen 70 000 100 000 55
680
119 04 Stundungs-, Verzugszinsen u. a. 25 000 25 000 45
680
119 99 Vermischte Eirnrnhmen .............................. . 10 000 10 000
017
121 03 Erträge uus BelciligLmgcn ........................... . 1 777 000 1 777 000 1 777
853
121 04 Erträge illls dem Eigenkapitalfinanzierungsprogramm .... 1 200 000 1 900 000 1 836
852
133 03 Erlöse aus der Vcrfü1ßcrung von Beteiligungen im Rahmen
852 der Eigenkapitcllfinanzierung und sonstige Einnahmen 16 200 000 9 100 000 6 974
141 03 Vergütungen für die Ubernuhme von Gewährleistungen 30 000 30 000 28
017
152 01 Zinsen aus Durlehen an den öffentlichen Bereich 6 200 000 6 200 000 5 756
411
161 03 Zinsen aus Darlehen an IIauptleihinstitute und andere .. 46 140 000 45 340 000 48 340
691
162 03 Zinsen von Wertpapieren und sonstigen Anlagen ....... . 5 600 000 3 900 000 4 373
872
172 01 Tilgungen von Darlehen an den öffentlichen Bereich .... - 13 600 000 13 600 000 21 747
411
181 02 Tilgungen von Darlehen an Hauptleihinstitute und andere 249 630 000 236 160 000 253 816
691
(340 482 000) (318 142 000)
360 01 Vortrag aus Vorjahren 77 100 000 25 400 000
970
Gesamteinnahmen . . . . 1 672 132 000 1 516 360 000
Abschluß
Verwaltungseinnahmen ................................................. . 95 000 DM
Ubrige Einnahmen 1 672037 000 DM
Gesamteinnahmen .... 1 672 132 000 DM
Nr. ]7 Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 689
Einnahmen
Erläuterungen
Zu Tit. 119 03 Zu Tit. 152 01
Die Empliinger von DRP-Zuschi"1ssc!n sind verpflichtet, Erlöse Veranschlagt sind Zinsen vom Land Berlin.
aus dem Verkt1uf u11brc1ucbbi1r odc:r entbehrlich gewordener
Geräte, Aussta1 tungsgc:genstündc und dergleichen sowie
Zu Tit. 161 03
Reingewinne dus der VerwerltllHJ von Forschungsergebnis-
sen (Lizen,.\JCbühn!Jl usw.) üll düs ERP-Sondervermögen Veranschlagt sind Zinsen:
abzuführen. a) von der Berliner Industriebank AG 32 400 000 DM
b) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 13 690 000 DM
Zu Tit. 119 04 c) von der Lastenausgleichsbank (Bank für
Vertriebene und Geschädigte) .......... ___5_0_0_00_D_M_
Der Betrag ist geschälzt.
46 140 000 DM
Zu Tit. 162 03
Zu Tit. 119 99
Die Bankguthaben des ERP-Sondervermögens werden zwi-
Der Betrag ist geschiitzt:
schenzeitlich angelegt.
Zu Tit. 121 03 Zu Tit. 172 01
Das ERP-Sondcrvcrmö~J('n ist an der Berliner Industriebank Veranschlagt sind Tilgungen durch das Land Berlin.
AG mit 34 000 000 DM he1eiligt. Wie im vergangenen Jahr
wird mit der AusschiHtun~J einer Dividende gerechnet.
Zu Tit. 181 02
Veranschlagt sind Tilgungen:
Zu Tit. 121 04
a) durch die Berliner Industriebank AG 204 370 000 DM
Veranschlagt sind Zinseinnahmen aus Krediten, die im Rah-
b) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 45 010 000 DM
men dieses Programms gewährt worden sind.
c) durch die Lastenausgleichsbank (Bank für
Vertriebene und Geschädigte) . . . . . . . . . . 250 000 DM
Zu Tit. 133 03
249 630 000 DM
Der Betrag ist geschätzt.
Zu Tit. 360 01
Zu Tit. 141 03
Veranschlagt sind die in den Vorjahren zusätzlich angefal-
Für die Uhernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich lenen Mittel, für die kein Verwendungszweck vorgesehen
eine Vergütung un das ERP-Sondervermögen zu zahlen. war.
690 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Kap. 6
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung 1970
Funkt.- 1972 1971
Kennzifi.
DM DM 1 000 -DM
---~-
1 2 3 4 5
Einnahmen
360 01 Bestand und Rückflüsse .............................. . 500 000 000 500 000 000 58 431
023
Ausgaben
Kredite an die Kreditanstalt für Wiederaufbau 58 431
861 01 500 000 000 500 000 000
023 Die Mittel dürfen
a) bis zur Höhe etwaiger Mehreinnahmen bei Kap. 6 Tit. 360 01
überschritten
b) über das Jahr hinaus revolvierend in Anspruch genommen
werden.
Auf künftig zu erwartende Rückflüsse können vertragliche
Zusagen erteilt werden
Abschluß
Einnahmen
Einnahmen 500 000 000 DM
Gesamteinnahmen . . . . 500 000 000 DM
Ausgaben
Besondere Finanzierungsausgaben 500 000 000 DM
Gesamtausgaben . . . . 500 000 000 DM
Nr. 37 --Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 691
Exportfinanzierung
Erläuterungen
Einnahmen
Zu Tit. 360 01
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat die Finanzierung
von Liefergeschäften in den Fällen übernommen, in denen
lüngerfristige Zahlungsziele von den Entwicklungsländern
gdordert werden. Zur Finanzierung dieser Geschäfte be-
schafft sie sich die erforderlichen Mittel auf dem Geld- und
Kapitalmarkt. Während die Kreditzusagen bereits bei Ab-
schluß der Lieferverträge vorliegen müssen, ist die Bereit-
stellung der Mittel erst zu einem späteren Zeitpunkt not-
wendig. Da nicht zu übersehen ist, ob und zu welchen
Bedingungen Mittel in den künftigen Jahren am Geld- und
Kapitalmarkt zur Verfügung stehen werden, hat das ERP-
Sondervermögen der Kreditanstalt für Wiederaufbau
500 000 000 DM zur Verfügung gestellt.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat dem ERP-Sonder-
vermögen halbjährlich die Entnahmen und Rückflüsse des
revolvierenden Fonds mitzuteilen.
Ausgaben
Zu Tit. 861 01
Die Mittel stehen zur Verfügung:
1. für Kredite an deutsche Lieferfirmen zur Einräumung
längerfristiger Zahlungsziele,
2. für Kredite an ausländische Besteller zur Finanzierung
deuts~her Lieferungen.
Die einzelnen Ausfuhrgeschäfte müssen vom ERP-Sonder-
vermögen als förderungswürdig anerkannt sein.
An diesen Maßnahmen wird die Berliner Wirtschaft be-
teiligt.
Ein wirksamer Einsatz der Mittel ist davon abhängig, daß
a) die Mittel revolvierend in Anspruch genommen werden
können,
b) die Bereitstellung der Mittel unbefristet erfolgt,
c) auf künftig zu erwartende Rückflüsse vertraglich Zusagen
erteilt werden dürfen.
(Vgl. auch Kap. 3 Tit. 866 03.)
692 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Kap. 7
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung 1970
Funkt.- 1972 1971
Kennzi/f
DM DM 1 000 DM
3 5
Einnahmen
162 01 Zinsen von Darlehen ................................. 2 149 000 2 199 000 2 433
330
182 01 Tilgungen von Darlehen .............................. 6 371 000 5 392 000 5 749
330
360 01 Vortrag aus dem Vorjahr ............................. 740 000 867 000 4 142
970
Gesamteinnahrr:en .... 9 260 000 8 458 000
Ausgaben
Ausgaben dürfen nur in Höhe der Einnahmen bei Kap. 7
geleistet und bis zur Höhe etwaiger Mehreinr.ahmen über-
schritten werden. Die Mittel sind übertragbar.
621 01 Abführung an den Bundeshaushalt ..................... 3 145 000 3 458 000 3 138
920
862 01 Maßnahmen zur Förderung der Wassenvirtschaft ....... 6 115 000 5 000 000 7 566
330
Gesamtausgaben .... 9 260 000 8 458 000
Abschluß
Einnahmen
Einnahmen 9 260 000 DM
Gesamteinnahmen . . . . 9 260 000 DM
Ausgaben
Zuweisungen 3 145 000 DM
Ausgaben für Investitionen 6 115 000 DM
Gesamtausgaben . . . . 9 260 000 DM
Nr. 37 ---Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 693
Treuhandverwaltung - Anleihe der Export-Import-:_B_a_n_k_W_a_s_h_in_gcc._t_o_n_ _ _ _ _ _ _ __
Erläuterungen
Einnahmen
Zu Til. 162 01
Veranschlagt sind Zinsen:
a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 2 140 000 DM
b) von der Lastenausgleichsbank (Bank für
Vertriebene und Geschädigte) . . . . . . . . . . 9 000 DM
2 149 000 DM
Zu Tit. 182 01
Vernnschlagt sind Tilgungen:
a) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 6 150 000 DM
b) durch die Lastenausgleichsbank (Bank für
Vertriebene und Geschädigte) ......... . 221 000 DM
6 371 000 DM
Ausgaben
Zu Tit. 621 01
Die Anleihe wird vom ERP-Sondervermögen treuhänderisch
iür den Bund verwaltet. Da die Deutsche Bundesbank die
Anleihe vorzeitig zurückgezahlt hat, sind die an sie zu
zahlenden Zinsen und Tilgungen dem Bundeshaushalt zur
Verlügung zu stellen.
Zu Tit. 862 01
Veranschlagt sind Kredite für die Wasserwirtschaft. Für den
gleichen Verwendungszweck sind 155 885 000 DM bei Kap. 1
Tit. 862 09 veranschlagt.
694 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Anlage Nr. I/ A
zu Kap. 1 - Ausgaben -
Titel
862 01 Finanzi<'rUnDshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen.
Funkt.- Ist-Ausgaben 1972
Kennziff. DM
634 Verarbeitende Industrie ....................................... .
635 Handwerk und Kleingewerbe ................................... .
641 IIandel ....................................................... .
650 Fremdenverkehr
670 Sonstige Dienstleistungen ...................................... .
680 Sonstige Bereiche ............................................. .
Zonenrandgebiete
691 Betriebliche Investitionen
699 Sonstiges
Summe Ist-Ausgaben ....
Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 695
Anlage Nr. I/B
zu Kap. 1 - Ausgaben -
Titel
862 07 Umstrukturierung in Bergbaugebieten
Funkt.- Ist-Ausgahen 1972
Kcnnziff. DM
634 Verarbeitend<! lndustrie ........................................ .
615 Ilc:indwcrk und Kleingewerbe ................................... .
639 Sonstiqcs vcrMbcitcndcs Gewerbe .............................. .
641 1-Ian del ....................................................... .
650 Fremdenverkehr ............................................... .
680 Sonstige Bereiche •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 1
---------
Summe Ist-Ausgaben ....
Titel
862 08 Umstrukturierung im Saarland
Funkt.- Ist-Ausgaben 1972
Kennziff. DM
634 Verarbeitende Industrie ........................................ .
635 Handwerk und Kleingewerbe ................................... .
639 Sonstiges verarbeitendes Gewerbe ............................... .
641 Handel ....................................................... .
650 Fremdenverkehr
680 Sonstige Bereiche
Summe Ist-Ausgaben ....
696 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Abschluß
davon entfallen auf
Zuweisungen besondere
sächliche Schulden- u. Zuschüsse Inve- Finan-
Kap. Bezeichnung Einnuhrnen Ausgaben
Ausgaben dienst für lfd. stitionen zierungs-
Zwecke ausgaben
DM DM DM DM DM DM DM
1 Bundesgebiet
(ohne Berlin) ........ 971 385 000 11200000 865 885 000 94 300 000
2 Berlin .............. 420 000 000 5 300 000 314 700 000 100 000 000
3 Entwicklungshilfe
(einschließli eh
Schuldendienst) ..... 239 887 000 24 887 000 25 000 000 190 000 000
4 Sonstige Ausgaben .. 40 860 000 1 360 000 38 000 000 1 500 000
5 Einnahmen .......... 1 672 132 000
6 Exportfinanzierung .. 500 000 000 500 000 000 500 000 000
7 Treuhandverwaltung
- Anleihe der Export-
Import-Bank
Washington - ...... 9 260 000 9 260 000 3 145 000 6 115 000
2 l ßl 392 000 2 181 392 000 1 360 000 62 887 000 19 645 000 1211 700000 885 800 000
Nr. :l7 Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 697
Teil I b
Wirtschaftsplan
nach § 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes
vom 17. Oktober 1967
in der Fassung des Gesetzes
zur Anderung des ERP-Investitionshilfegesetzes
vom 24. Juli 1968
698 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung 1970
FunM.- 1972 1971
Kennzift.
DM DM 1000 DM
2 3 4 5
Einnahmen
119 01 Stundungs-, Verzugszinsen u. a ....................... .
680
119 99 Vermischte Einnahmen .............................. . 5 000
017
153 01 Zinsen aus Darlehen an Gemeinden, Gemeindeverbände
549 einschl. Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und Zweck-
verbände ......................................... . 19 200 000 21 900 000 21 997
162 01 Zinsen aus Darlehen an Privatunternehmen ........... . 500 000 600 000 551
330
162 02 Zinsen von W crtpapieren und sonstigen Anlagen ...... . 300 000 300 000 606
872
173 01 Tilgung von Darlehen an Gemeinden, Gemeindeverbände
549 einschl. Eigenhetriebe, Eigengesellschaften, Zweckver-
bände und sonstige Rückflüsse ..................... . 57 000 000 46 000 000 26 297
182 01 Tilgung von Darlehen an Privatunternehmen .......... . 2 000 000 2 000 000 373
330
221 01 Zuführung aus dem Bundeshaushalt ................... . 25 000 000 25 000 000 25 537
950
329 01 Einnahmen aus Krediten ............................. . 36 000
872 Aus Einnahmen sind auch die in der Finanzierungsübersicht
unter Ziff. 4.2. aufgeführten Ausgaben für Tilgung unter Ab-
zug des Ansatzes von Tit. 592 01 zu leisten.
360 01 Vortrag aus Vorjahren 10 346
970
Gesamteinnahmen 104 000 000 95 805 000
Ausgaben
539 99 Vermischte Ausgaben 5 000
017
572 01 Verzinsung der Darlehen ............................ . 45 000 000 47 800 000 48 786
920
592 01 Tilgung der Darlehen ................................ . 59 000 000 48 000 000 15 000
920
853 01 Finanzierung von Investitionsvorhaben ............... . 34 605
120
Gesamtausgaben ... . 104 000 000 95 805 000
Abschluß
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen ................................................ .
Ubrige Einnahmen .................................................... . 104 000 000 DM
Gesamteinnahmen 104 000 000 DM
Ausgaben
Säch liehe Ausgaben .................................................... .
Schuldendienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 000 000 DM
--------
Gesamtausgaben . . . . 104 000 000 DM
Nr. 37 - - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 699
Erläuterungen
Einnahmen
Zu Tit. 15301 und 16201
Die Beträge sind geschätzt.
Zu Tit. 162 02
Die Bunkguthaben werden zwischenzeitlich angelegt.
Zu Tit. 173 01 und 182 01
Die Beträge sind geschätzt.
Zu Tit. 221 01
Nuch § 1 Abs. 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vom
17. Oktober 1967 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung
des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968 wird der
Unterschiedsbetrag zwischen den aufgekommenen und den
zu zahlenden Zinsen aus dem Bundeshaushalt erstattet.
Ausgaben
Zu Tit. 572 01
Verc1nschlagt sind Zinsen für aufgenommene Darlehen.
Zu Tit. 592 01
Ver,rnschlagt sind Tilgungen aufgenommener Darlehen.
700 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Teil II
Finanzierungsübersicht
Teil I a Teil I b
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für
1972 1971 1972 1971
in Tausend DM
Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben .................................. . 2 181 392 2 024 818 45 000 47 805
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kredit-
markt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben
zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages)
2. Einnahmen ................................. . 1 809 336 1 791 335 104 000 9S 80.5
(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt,
Einnahmen aus kassenmäßigen Uberschüssen)
3. Saldo ..................................... . 372 056 233 48J + 59 000 + 48 000
4. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kredit-
markt
4.1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt . 442 000 245 000 174 000 212 000
4.2. Ausgaben zur Schuldentilgung am Kredit-
markt .................................. . 147 784 37 784 233 000 260 000
Saldo ....................................... . 294 216 207 216 -59 000 -48 000
5. Einnahmen aus kassenmäßigen Uberschüssen ... 77 840 26 267 - -
6. Finanzierungssaldo 372 056 233 483 - 59 000 - 48 000
Nr. :o · Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 701
Teil III
Kreditfinanzierungsplan
Teil I a Teil I b
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für
1972 1971 1972 1971
in Tausend DM
1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
1.1. langfristig - - - -
1.2. kurzfristig 442 000 245 000 174 000 212 000
Summe 1. .... 442 000 245 000 174 000 212 000
2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kapitalmarkt
2.1. Tilgung langfristiger Schulden 37 784 37 784 59 000 48 000
2.2. Tilgung kurzfristiger Schulden 110 000 - 174 000 212 000
Summe 2 . . . . . 147 784 37 784 233 000 260 000
3. Saldo aus 1. und 2.
im ERP-Wirtschaftsplan vernnschlagte Nettoneu-
verschuldung am Kreditmarkt ................ . 294 216 207 216 -59 000 - 48 000
702 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Nachweisung
über die Anlage von Kassenmitteln
und über die Vorfinanzierung von Darlehen
Vorbemerkungen:
A. Nach § 2 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1971 vom 26. Juli 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 1065) ist der
Bundesminister lür Wirtsd1dft und Finanzen ermächtigt worden, Kassenmittel des ERP-Sondervermögens
bis zur Vernusgabun!J für die in den ERP-Wirtschaftsplänen vorgesehenen Verwendungszwecke auch bei
den I-Iauptleihinstitutcn des ERP-Sondervermögens anzulegen.
B. Nach § 4 des ERP-Entwicklungshilfegesetzes vom 9. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. II S. 577) ist der Bundes-
minister für wirtschafllichen Besitz (jetzt Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen) ermächtigt, Kassen-
mittel des ERP-Sondcrv<'rmögens zur Vorfinanzierung von Darlehen, die im Rahmen der Entwicklungs-
hilfe gegeben werden, zu verwenden.
Lfd. Betrag
Empfänger Verwendungszweck für 1971 Bemerkungen
Nr.
in Mio DM
A. Anlage von Kassenmitteln
Kreditanstalt Stärkung der Liquidität
für Wiederaufbau
a) für Kredite an
Entwicklungsländer rd. 22
b) zur Durchführung des
Auftragsfinanzierungs-
programms Berlin rd. 132
c) zur Exportfinanzierung rd. 6
B. Vorfinanzierung von
Darlehen
Nr. ]7 ~ Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 703
Nachweisung
des ERP-Sondervermögens
nach dem Stand vom 31. Dezember 1970
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
2. Verluste im Rechnungsjahr 1970
704 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und
Aktiva:
Stand am 31. 12. 1969 Stand am 31. 12. 1970
DM DM
A. Bankguthaben ........................ . 168 577 104,28 233 388 551,98
B. Darlehensforderungen
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau ................................... . 5 657 449 747,61 5 750 535 901,80
2. Berliner Industriebank AG ........................................ . 994 268 731,30 1 064 463 211,69
3. Lastenausgleichsbank 539 071 005,78 604 402 772,05
4. Deutsche Bundesbahn 21043000,- 10 669 000,-
5. Deutsche Bundespost ............................................. . 1000000,-
6. Land Berlin ...................................................... . 661 583 065,78 651 930 365,20
7 Mibau -- Mitteldeutsche Bau-AG für gemeinnützigen Wohnungs- und
Siedlungsbau ..................................................... . 466 801,15 440 203,90
8. Verschiedene ..................................................... . 7 48 997 991 , 16 859 952 334,68
C. Sonstige Forderungen
1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ................... . 123 135 046,36 126 390 687,25
2. Tilgungsforderungen .............................................. . 361 967 353,32 284 807 679,10
3. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Sondereinlage - ............... . 210 454 454,- 218 250 529,-
4. Kreditanstalt für Wiederaufbau - zwischenzeitliche Anlage - ..... . 202 472 421,67 134 117 516,73
5 Verschiedene - zwischenzeitliche Anlage (ERP-Investitionshilfe) - .. 10 062 099,92 22 937 416,72
6 Kreditanstalt für Wiederaufbau - Inanspruchnahme der Liquiditäts-
bilfe zur Finanzierung von Lieferungen in Entwicklungsländer ...... . 494 168 923,12 500 000 000,-
7. Lastenausgleichsbank - zwischenzeitliche Anlage - ............... . 15 000 000,-
8. Verschiedene ..................................................... . 37 905 069,29 28 964 996, 17
D. Beteiligungen
1 Lastenausgleichsbank ............................................. . 3 000 000,- 3 000 000,-
2. Berliner Industriebank AG ........................................ . 34 000 000,- 34 000 000,-
3 Kreditanstalt für Wiederaufbau ................................... . 90 000 000,- 90 000 000,-
4. Beitrag des ERP-Sondervermögens zur Erfüllung der Verpflichtungen
des Bundes als Mitglied der Internationalen Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung (Weltbank) ..................................... . 100 000 000,-- 100 000 000,--
5. Beitrag des ERP-Sondervermögens zur Erfüllung der Verpflichtungen
des Bundes als Mitglied der Internationalen Finanz-Corporation ..... . 15 318 105,- 15 318 105,-
6. Beteiligungen der Berliner Industriebank AG an Berliner Unternehmen
im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in Berlin für
Rechnung des ERP-Sondervermögens ............................. . 85 589 341,63 115 936 034,97
E. Liegenschaften ...................................................... . 914 017,- 914 017,-
F. Wertpapiere ........................................................ . 188 359 440,37 238 254 497 ,02
-------------
10 764 803 718,74 11 088 673 820,26
Nr. 37 Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 705
Verpflichtungen des ERP-Sondervermögens
Passiva:
Stand am 31.12.1969 Stand am 31.12.1970
DM DM
A. Vermögensbestand .................................................. . 9 538 079 718,74 9 792 733 820,26
B. Darlehensverpflichtungen ............................................ . 1 226 724 000,- 1 295 940 000,-
10 764 803 718,74 11 088 673 820,26
706 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
2. Verluste im Rechnungsjahr 1970
Kapital- Zins-
forderungen
DM DM
An Verlm ten sind eingetreten:
a) Bundesgebiet (ohne Berlin) ................... . 154 861,12 670,12
b) Berlin ..................................... . 30 659,16 1 820,47
185 520,28 2 490,59
Nr. 37 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 707
Verordnung
über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung
für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft (Ausbilder-Eignungsverordnung)
Vom 20. April 1972
Auf Grund des § 21 des Berufsbildungsgesetzes d) Lehrverfahren und Lernprozesse in der Aus-
vom 14. August 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1112), bildung: ,
geändert durch das Gesetz zur Änderung des Berufs- aa) Lehrformen, insbesondere Unterweisen
bildungsgesetzes vom 12. März 1971 (Bundesgesetz- und Uben am Ausbildungs- und Arbeits-
blatt I S. 185), wird im Einvernehmen mit dem platz, Lehrgespräch, Demonstration von
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ver- Ausbildungsvorgängen;
ordnet:
bb) Ausbildungsmittel;
§ 1
cc) Lern- und Führungshilfen;
dd) Beurteilen und Bewerten.
Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung 3. Der Jugendliche in der Ausbildung:
durch Ausbildende, die selbst ausbilden, und durch a) Notwendigkeit und Bedeutung einer jugend-
Ausbilder nach § 20 Abs. 4 des Gesetzes in Gewerbe- gemäßen Berufsausbildung;
betrieben in Ausbildungsberufen der gewerblichen b) Leistungsprofil, Fähigkeiten und Eignung;
Wirtschaft mit Ausnahme der Gewerbe der Anlage A c) typische Entwicklungserscheinungen und Ver-
zur Handwerksordnung und der grafischen Gewerbe haltensweisen im Jugendalter, Motivation und
gemäß § 77 Abs. 1 des Gesetzes. Verhalten, gruppenpsychologische Verhaltens-
weisen;
d) betriebliche und außerbetriebliche Umwelt-
§ 2
einflüsse, soziales und politisches Verhalten
Berufs- und arbeitspädagogische Eignung Jugendlicher;
Ausbildende und Ausbilder im Sinne des § 1 e) Verhalten bei besonderen Erziehungsschwie-
haben über die in § 76 des Gesetzes in Verbindung rigkeiten des Jugendlichen;
mit § 20 des Gesetzes vorgesehene fachliche Eignung f) gesundheitliche Betreuung des Jugendlichen
hinaus den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer einschließlich der Vorbeugung gegen Berufs-
Kenntnisse der folgenden Sachgebiete nachzuweisen: krankheiten, Beachtung der Leistungskurve,
1. Grundfragen der Berufsbildung: Unfallverhütung.
a) Aufgaben und Ziele der Berufsbildung im 4. Rechtsgrundlagen:
Bildungssystem, individueller und gesellschaft-
a) Die wesentlichen Bestimmungen des Grund-
licher Anspruch auf Chancengleichheit, Mo-
gesetzes, der jeweiligen Landesverfassung und
bilität und Aufstieg, individuelle und soziale
des Berufsbildungsgesetzes;
Bedeutung von Arbeitskraft und Arbeitslei-
stung, Zusammenhänge zwischen Berufsbil- b) die wesentlichen Bestimmungen des Arbeits-
dung und Arbeitsmarkt; und Sozialrechts sowie des Arbeitsschutz- und
Jugendschutzrechts, insbesondere des Arbeits-
b) Betriebe, überbetriebliche Einrichtungen und
vertragsrechts, des Betriebsverfassungsrechts,
berufliche Schulen als Ausbildungsstätten im
des Tarifvertragsrechts, des Arbeitsförderungs-
System der beruflichen Bildung;
und Ausbildungsförderungsrechts, des Jugend-
c) Aufgabe, Stellung und Verantwortung des arbeitsschutzrechts und des Unfallschutzrechts;
Ausbildenden und des Ausbilders.
c) die rechtlichen Beziehungen zwischen dem
2. Planung und Durchführung der Ausbildung: Ausbildenden, dem Ausbilder und dem Aus-
zubildenden.
a) Ausbildungsinhalte, Ausbildungsberufsbild,
Ausbildungsrahmenplan, Prüfungsanforderun- § 3
gen; Nachweis der Kenntnisse
b) didaktische Aufbereitung der Ausbildungs- (1) Die Kenntnisse nach § 2 sind in einer Prüfung
inhalte: nachzuweisen. Die Prüfung kann zweimal wiederholt
aa) Festlegen von Lernzielen, Gliederung der werden.
Ausbildung; (2) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durch-
bb) Festlegen der lehrgangs- und produktions- zuführen.
gebundenen Ausbildungsabschnitte, Aus- (3) Die schriftliche Prüfung soll in der Regel ins-
wahl der betrieblichen und überbetrieb- gesamt fünf Stunden dauern und aus mehreren unter
lichen Ausbildungsplätze, Erstellen des Aufsicht anzufertigenden Arbeiten aus den in § 2
betrieblichen Ausbildungsplans; aufgeführten Sachgebieten „Planung und Durchfüh-
c) Zusammenarbeit mit der Berufsschule, der rung der Ausbildung", ,,Der Jugendliche in der
Berufsberatung und dem Ausbildungsberater; Ausbildung" und „Rechtsgrundlagen" bestehen.
708 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
(4) Die münd! iche Prüfun~J soll die in § 2 genann- denn, daß ihre Ausbildertätigkeit in den letzten zehn
ten Sachgebiete umfassen und je Prüfling in der Jahren zu nicht unerheblichen Beanstandungen An-
Regel eine halbe Stunde dauern. Außerdem soll laß gegeben hat.
eine vom Prüfling praktisch durchzuführende Unter- (2) Personen, die bei Inkrafttreten dieser Ver-
weisung von Auszubildenden stattfinden. ordnung ausbilden und in den letzten zehn Jahren
eine Ausbildung durchlaufen haben, die Kenntnisse
§ 4 vermittelte, die dem Inhalt von § 2 entsprechen,
können auf Antrag von der zuständigen Stelle von
Prüfungsausschüsse,Prüfungsordnung dem nach den §§ 2 und 3 erforderlichen Nachweis
(1) Für die Abnahme der Prüfung errichtet die befreit werden, es sei denn, daß ihre Ausbilder-
zuständige Stelle einen Prüfungsausschuß. § 36 tätigkeit zu nicht unerheblichen Beanstandungen
Satz 2, §§ 37 und :38 des Gesetzes gelten ent- Anlaß gegeben hat.
sprechend. (3) Die zuständige Stelle stellt auf Antrag über
(2) Die zusUindige Stelle hat eine Prüfungsordnung die Befreiung eine Bescheinigung aus.
zu erlassen. § 41 Satz 2 bis 4 des Gesetzes gilt
entsprechend. § 8
Ubergangsvorschrift
Zeugnis (1) Wer bei Inkrafttreten dieser Verordnung aus-
bildet oder innerhalb von 3 Jahren nach Inkraft-
(1) Dem Prüfling ist ein Zeugnis auszustellen.
treten dieser Verordnung eine Ausbildertätigkeit
(2) Aus dem Zeugnis muß hervorgehen, ob der aufnimmt, hat den nach den §§ 2 und 3 erforder-
Inhaber die berufs- und arbeitspädagogischen lichen Nachweis innerhalb von drei Jahren nach
Kenntnisse gem~iß § 2 nachgewiesen hat. Inkrafttreten dieser Verordnung zu führen. Bei In-
krafttreten dieser Verordnung bestehende Berufs-
ausbildungsverträge können zu Ende geführt werden.
§ 6
(2) Bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Inkraft-
Andere Prüfungen
treten dieser Verordnung kann die zuständige Stelle
(1) Wer im Handwerk, in einem grafischen Ge- in begründeten Ausnahmefällen von dem nach den
werbe, das einem der in den Nummern 108 bis 114 §§ 2 und 3 erforderlichen Nachweis befreien, wenn
der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten nachgewiesen wird, daß der Erwerb der in § 2
Gewerbe entspricht, in der Landwirtschaft oder in geforderten Kenntnisse noch nicht möglich war, und
der Hauswirtschaft die Meisterprüfung bestanden eine Gefährdung der Auszubildenden nicht zu er-
hat, gilt als im Sinne dieser Verordnung berufs- und warten ist. Die Ausnahme nach Satz 1 ist befristet
arbeitspädagogisch geeignet. und unter der Auflage zu bewilligen, daß die nach
(2) Wer eine sonstige staatliche, staatlich aner- dieser Verordnung erforderlichen Kenntnisse zum
kannte oder von einer öffentlich-rechtlichen Körper- nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuweisen sind. Die
schaft abgenommene Prüfung bestanden hat, deren zuständige Stelle kann weitere Auflagen erteilen.
Inhalt den in § 2 genannten Anforderungen ent- (3) Bis zum Ablauf von drei Jahren nach Inkraft-
spricht, kann auf Antrag vom Prüfungsausschuß ganz treten dieser Verordnung kann in besonderen Aus-
oder teilweise von der Prüfung nach § 3 befreit nahmefällen von der Unterweisung nach § 3 Abs. 4
werden. Die zuständige SteJle erteilt darüber eine Satz 2 abgesehen werden.
Bescheinigung. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend.
§ 9
Berlin-Klausel
§7
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
Fortsetzung der Ausbildertätigkeit
Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
( 1) Personen, die in den letzten zehn Jahren vor gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 112 Satz 2 des
Inkrafttreten dieser Verordnung ohne wesentliche Gesetzes auch im Land Berlin.
Unterbrechung ausgebildet haben und durch Vor-
lage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaub- § 10
haft dartun, daß sie Kenntnisse erworben haben,
Inkrafttreten
die dem Inhalt von § 2 entsprechen, werden von der
zuständigen Stelle auf Antrag von dem nach den Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
§§ 2 und 3 erforderlichen Nachweis befreit, es sei kündung in Kraft.
Bonn, den 20. April 1972
Der Bundesminister
für Wirtschaft und Finanzen
In Vertretung
Dr. R oh w e d d e r
Nr. 37 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 709
Bekanntmachung
zu dem Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße
zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden
Eigentumsverhältnisse
Vom 18. April 1972
Gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über den recht-
lichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiff-
fahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und
über die damit zusammenhängenden Eigentumsver-
hältnisse vom 29. November 1967 (Bundesgesetzbl. II
S. 2521) wird bekanntgegeben, daß die Teilstrecke
des Main-Donau-Kanals vom Unterwasser der
Schleuse Kriegenbrunn (Kanalkilometer 48,00) bis
einschließlich der Lände Fürth (Kanalkilometer
55,50) vom 1. Juni 1972 an dem allgemeinen Verkehr
dient.
Bonn, den 18. April 1972
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Wittrock
710 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr /Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
28. 3. 72 Vt::!rordnung (EWG) Nr. 687/72 der Kommission zur Festset•
zung dc!r Mindestpreise bei der Ausfuhr von Begonien - ,
D cl h I i e n - , GI ad i o 1 e n - und Sinning i a k n o 11 e n
sowie Lilienzwi(!heln nach Drittländern 6. 4. 72 L 82,/6
28. 3. 72 Verordnung (EWC) Nr. 688/72 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1767/68 der Kommission über die
Mindcstpreisreqelung bei der Ausfuhr von B 1 um e n b u 1-
b c n , - z w i c b e I n und - k n o l l e n nach dritten Ländern 6. 4. 72 L 82/12
5. 4. 72 Verordnung (EWC) Nr. 689/72 der Kommission zur Festsetzung
der auf G e t r e i d e , M e h I e , G r ob g r i e ß und Fein -
g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfun-
gen 6. 4. 72 L 82/13
5. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 690/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und M a I z hinzugefügt werden 6. 4. 72 L 82/15
5. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 691/72 der Kommission zur Änderung
der bei der JJrstattung für G et r e i d e anzuwendenden Be-
richtigung 6.4. 72 L 82/17
5. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 692,/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
zu c k e r und R o h zu c k e r 6.4. 72 L 82/1,8
5. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 693/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von M e 1 a s s e 6. 4. 72 L 82/19
4. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 694/72 der Kommission über die Fest-
setzung von Mittelwerten für die Bewertung von eingeführ-
ten Z i t r u s f r ü c h t e n 6. 4. 72 L 82/20
5. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 695/72 der Kommission über die Liefe-
rung von b u t t e r o i 1 an Algerien als Gemeinschaftshilfe
zugunsten des Welternährungsprogramms 6.4. 72 L 82/22
5. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 696/72 der Kommission über die Liefe-
rung von butt er o i I an bestimmte Drittländer als Gemein-
schaftshilfe zugunsten des Welternährungsprogramms 6. 4. 72 L 82/23
5. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 697/72 der Kommission über die Liefe-
rung von b u t t er o i 1 an den Sudan als Gemeinschaftshilfe
zugunsten des Welternährungsprogramms 6.4. 72 L 82/24
5. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 698/72 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen für O 1 i v e n ö 1 6. 4. 72 L 82/25
5. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 699/72 der Kommission zur Festset-
zung des Betrags der Beihilfe für O 1 s a a t e n 6.4. 72 L 82/27
6. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 700/72 der Kommission zur Festset-
zung der auf G e t r e i d e , M eh 1 e , G r ob g r i e ß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen 7. 4. 72 L 83/1
6. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 701/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Ge t r e i de
und M a 1 z hinzugefügt werden 7. 4. 72 L 83/3
6. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 702/72 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für G et r e i d e anzuwendenden
Berichtigung 7. 4. 72 L 83/5
6. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 703/72 der Kommission zur Festset-
zung der auf G e l r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und
F e i n g r i e ß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Er-
stattungen 7. 4. 72 L 83/7
6. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 704/72 der Kommission zur Festset-
zung der bei R e i s und B r u c h r e i s anzuwendenden Ab-
schöpfungen 7. 4. 72 L 83/10
Nr. 37 Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. April 1972 711
Veröltentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausqahe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
6. 4. 72 Vc!rordn IJTHf (EWC) Nr. 705/n der Kommission zur Festset-
!'.11ncr dc!r Pr/irnicn als Zuschlag zu den Abschöpfungen für
I{ c i s 11ml Bruchreis 7. 4. 72 L 83/12
6. 4. 72 Vcrordnnng (EWG) Nr. 706/72 der Kommission zur Festsetzung
dc!r ErslcJ lturHJ<!n bei der Ausfuhr für Reis und Bruch -
TC i S 7. 4. 72 L 83/14
6. 4. 72 Vcrordrrnnq (EWC) Nr. 707/72 der Kommission zur Festset-
!'.llllfJ d<!r hci der Erstattung für Reis und Bruchreis an-
1'.uwcndenden Berichtigung 7.4. 72 L 83/16
6. 4. 72 Vf'rordr111ng (['.WC) Nr. 708/72 der Kommission über die Fest-
sclrnng der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
!'. 11 c k c r 11ncl Rohzucker 7. 4. 72 L 83/18
6. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 709/72 der Kommission zur Festset-
rnng der Abschöpfungen bei der Einfuhr von K ä 1 b er n und
,rns~rcw,H:hscnc!n Rindern sowie von Rindfleisch, ausge-
nommen ~Jcfrorcnes Rindfleisch 7. 4. 72 L 83/19
7. 4. 72 Verordntm~J (EWG) Nr. 710/72 der Kommission zur Festset-
1'.unq der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und
Fein g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
scböpfu ngen 8. 4. 72 L 84/1
7. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 711/72 der Kommission über die Fest-
s<c!1!'.trnrJ der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Mal!'. hinzugefügt werden 8.4. 72 L 84/3
7. 4. 72 Vcrordnun~J (EWG) Nr. 712/72 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Be-
richtigung 8.4. 72 L 84/5
7. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 713/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
z 11 c k er 1111d Rohzucker 8. 4. 72 L 84/6
7. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 714/72 der Kommission zur Festset-
zung des Betrags der Beihilfe für O 1 s a a t e n 8.4. 72 L 84/7
7. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 715/72 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 2637/70 hinsichtlich der Gültigkeits-
dauer der Ausfuhrlizenzen für Mi 1 c h und Milcher -
zeugnisse 8.4. 72 L 84/8
7. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 716/72 der Kommission zur Festset-
zung cles Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr von
Sirup und beslimmten anderen Erzeugnissen des Zu k -
kersektors 8. 4. 72 L 84/10
10. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 717/72 der Kommission zur Festset-
zung der auf G e t r e i de , M eh 1 e , G r ob g r i e ß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen 11. 4. 72 L 85/1
10. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 718/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für G et r e i de
und M u I z hinzugefügt werden 11. 4. 72 L 85/3
10. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 719/72 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattun~J für G et r e i d e anzuwendenden Be-
richtigung 11. 4. 72 L 85/5
10. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 720/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
z u c k e r und R o h z u c k e r 11. 4. 72 L 85/6
10. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 721/72 der Kommission zur Anwen-
dung des Gemeinsamen Zolltarifs auf Einfuhren bestimmter
0 r a n g e n s o r t e n aus Spanien 11. 4. 72 L 85/7
10. 4. 72 VerordnurnJ (EWC) Nr. 722/72 der Kommission zur Festset-
zun~J des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr von
Sirup und bestimmten anderen Erzeugnissen des Zucker -
scktors 11. 4. 72 L 85/8
10. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 723/72 der Kommission zur Festset-
zunq des Betrt1qs der Beihilfe für O 1 s a a t e n 1,1,4. 72 L 85/9
10. 4. 72 Verordmrng (EWG) Nr. 724/72 der Kommission zur Änderung
der Erstallun9 bei der Ausfuhr von O 1 s a a t e n 11. 4. 72 L 85/10
712 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Verötle11thcht un Amtsblatt der
Europä1:,,chen Gemeirn,drnften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift Ausgabe in deutscher Sprache
vom Nr !Seite
10. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 725/72 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von G et r e i de - und Reis ver -
a r bei tun g s erze u g n iss e n zu erhebenden Abschöpfungen 11. 4. 72 L 85/11
11. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 726/72 der Kommission zur Festset-
zung der auf G e t r e i d e , M e h l e , G r o b g r i e ß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen 12. 4. 72 L 86/1
11. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 727/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und M a I z hinzugefügt ,.,·erden 12. 4. 72 L Bü/3
11. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 728/72 der Kommission zur Anderung
der bei der Erstattung für G e t r e i d e anzuwendenden Be-
riditigung 12. 4. 72 L 86/5
11. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 729/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W e i ß -
z u c k e r und R o h z u c k er 12. 4. 72 L 86/6
11. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 730/72 der Kommission zur Festset-
zung der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Wein 12. 4. 72 L 86/7
11. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 731/72 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen für O I i v e n ö 1 12. 4. 72 L 86.9
Andere Vorschriften
5. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 686/72 des Rates betreffend die Durdi-
führung des Beschlusses Nr. 2/72 des Assoziationsrats, der
im Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der
Europäischen Wirtschaftsgemeinsdiaft und der Vereinigten
Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik
Kenia vorgesehen ist 6. 4. 72 L 82/ 1
11. 4. 72 Verordnung (EWG) Nr. 732/72 der Kommission zur Festset-
zung der Höhe der ab 14. April 1972 bei der Einfuhr von
bestimmten, unter die Verordnung (EWG) Nr. 1059/69 des
Rates fallenden Waren in die Gemeinschaft amvendbaren be-
richtigten beweglichen Teilbeträge 12. 4. 72 L 8!i.11
Berichtigung der Verordnung (HVG) Nr. 678/72 der
Kommission vom 29. März 1972 zur Anderung der Ausgleichs-
beträge, die in der Landwirtschaft im Anschluß an die vor-
übergehende Erweiterung der Bandbreiten der vVährungen
der rviitgliedstaaten festgesetzt wurden (ABI. Nr. L 80 vom
1. 4. 1972) 8. 4. 72 L 8-LI 1
Berichtigung zur Entschließung des Rates vom 17. De-
zember 1970 über die Einzelheiten der Annahme der For-
schungs- und Ausbildungsprogramme (ABI. :\Ir. L 16 vom
20. 1. 1971) 12. 4. 72 L 86.19
Berichtigung der Verordnung (EvVG) Nr. 685/72 der
Kommission vom 4. April 1972 über eine Dauerausschreibung
zur Bestimmung der Ausfuhrerstattungf'n für Weißzucker
(ABl. Nr. L 81 vom 5. 4. 1972) 12. 4. 72 L 81i/19
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz -- Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.
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ferti9ung verkündet. Lautender Bezug nur im Postdbonnement. Abbestellungen müssen bis spätesteus 30. 4. bzw. 31. 10. bc>im Vc>rL1q \'nrlIP9en.
Im Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht c111f Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesred1ts vom 10. Juli 19.'iH (Bc;BJ, I
S. 437) nach Sachgebieten geordnet vercifl<'nllicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezo9en wPrden.
Bezugspreis für Teil I und Tdl II halbjährlich je 25,- D:-.1. Einzelstücke je ,tngd,rngc>ne 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch für di<' B11ndl'S·
gesetzblättcr, die vor dem 1. Juli 1970 c1usqegPbc>n worden sind. Liefe1ung qegen Voreinsendung des Bet1c1gc>s auf d,ts Poshdwckkuntn Bundcs-
gesetzb!dtt, Köln 3 99 odPr ge~J('n Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.
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