585
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1972 Ausgegeben zu Bonn am 11. April 1972 Nr.30
Tag Inhalt Seite
21. 3. 72 Verordnung über die Gebühren der Seemannsämter im Bundesgebiet 585
9513-4
24. 3. 72 Verordnung über die Erstattung der Aufwendungen des Bundes für die Unfallversicherung,
soweit nach § 654 der Reichsversicherungsordnung die Bundesanstalt für Arbeit Träger der
Unfallversicherung ist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 587
8231-13
23. 3. 72 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Artikel 16 Abs. 1 des bayerischen
Gemeindeabgabengesetzes vom 20. Juli 1938 in der Fassung des Artikels 69 Nr. 1 des
Landesslraf- und Verordnungsgesetzes vom 17. November 1956) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 17 und Nr. 18 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 590
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591
Dieser Ausgabe ist für die Abonnenten der Fundstellennachweis A, Bundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen,
abgeschlossen am 31. Dezember 1971, beigefügt.
Verordnung
über die Gebühren der Seemannsämter im Bundesgebiet
Vom 21. März 1972
Auf Grund des§ 143 a Abs. 2 des Seemannsgesetzes
vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. II S. 713),
zuletzt geändert durch Artikel 26 Nr. 2 des Kosten-
ermächtigungs-Anderungsgesetzes vom 23. Juni 1970
(Bundesgesetzbl. I S. 805), in Verbindung mit dem
2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom
23. Juni 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 821) wird im Ein-
vernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft
und Finanzen und mit Zustimmung des Bundesrates
verordnet:
§ 1
Bei Musterungsverhandlungen der Seemanns-
ämter innerhalb der Dienstzeit und innerhalb der
Diensträume betragen die Gebühren
1. für die Ausfertigung einer Musterrolle
bei der Erstausfertigung oder General-
musterung (§ 13 Abs. 2, § 20 See-
mannsgesetz) 20,00 DM
2. für An-, Um- oder Abmusterungen
eines Besatzungsmitgliedes oder einer
sonstigen im Rahmen des Schiffsbetrie-
bes an Bord tätigen Person (§§ 15, 19
Seemannsgesetz) 4,00 DM
3. für Abänderungen der Musterrolle,
außer im Falle der An-,. Um- oder Ab-
musterung (§ 14 Nr. 1 bis 3 Seemanns-
gesetz) 6,00 DM
586 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
4. für die Ausfertigung einer Beilage zur
Musterrolle bei notwendig werdenden
N achmusterungen (§ 12 Abs. 3 See-
mannsamtsverordnung) 6,00 DM.
§ 2
Wenn die Musterungsverhandlung in Ausnahme-
fällen nach Vereinbarung mit dem Seemannsamt
außerhalb der Dienstzeit oder außerhalb der Dienst-
räume vorgenommen wird, erhöhen sich die Ge-
bühren nach § 1 Nr. 2 bei Musterungsverhandlungen
1. innerhalb der Dienstzeit und
außerhalb der Diensträume um 50 0/o, mindestens
jedoch um
12,00 DM,
2. außerhalb der Dienstzeit und
innerhalb der Diensträume um 75 0/o, mindestens
jedoch um
18,00DM,
3. außerhalb der Dienstzeit und
außerhalb der Diensträume um 100 0/o, mindestens
jedoch um
24,00DM.
§ 3
In der Seemannsamtsverordnung vom 3. Juni 1959
(Bundesgesetzbl. II S. 687), zuletzt geändert durch
die Verordnung zur Änderung der Seemannsamts-
verordnung vom 5. September 1966 (Bundesgesetz-
blatt II S. 785) und durch das Gesetz zur Änderung
von Kostenermächtigungen und zur Uberleitung
gebührenrechtlicher Vorschriften vom 22. Juli 1969
(Bundesgesetzbl. I S. 901), wird nach § 7 folgender
§ 8 eingefügt:
,,§ 8
Gebühr für die
Ausstellung eines Seefahrtbuchs
Die Gebühr für die Ausstellung eines See-
fahrtbuchs (§ 11-Abs. 2 Seemannsgesetz) beträgt
sechs Deutsche Mark."
§ 4
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 148 des See-
mannsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 5
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
kündung in Kraft.
Bonn, den 21. März 1972
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Wittrock
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Walter Arendt
Nr. 30 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. April 1972 587
Verordnung
über die Erstattung der Aufwendungen des Bundes für die Unfallversicherung,
soweit nach § 654 der Reichsversicherungsordnung die Bundesanstalt für Arbeit
Träger der Unfallversicherung ist
Vom 24. März 1972
Auf Grund des § 771 Abs. 2 Satz 2 der Reichsver- bis zum 15. Februar eines Jahres die Aufzeichnun-
sicherungsordnung wird nach Anhörung des Verwal- gen, aus denen die Höhe der für das abgelaufene
tungsrates der Bundesanstalt für Arbeit verordnet: Rechnungsjahr nach § 1 Abs. 1 und § 2 zu erstatten-
den Beträge ersichtlich ist.
§ 1 (3) Jeweils zum 31. März, 15. Mai, 15. August und
(1) Die Bundesanstalt für Arbeit erstattet der 15. November zahlt die Bundesanstalt für Arbeit an
Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung die Bundesausführungsbehörde für Unfallversiche-
die Aufwendungen für die Unfallversicherung, so- rung ein Viertel der nach Absatz 2 für das vorauf-
weit sie nach § 654 der Reichsversicherungsordnung gegangene Rechnungsjahr ermittelten Beträge. Die
Träger der Unfallversicherung ist. gezahlten Beträge sind bei der Abrechnung nach
Absatz 2 zu verrechnen.
(2) Abweichend hiervon bucht die Bundesausfüh-
rungsbehörde für Unfallversicherung die Aufwen-
dungen für die Unfallversicherung der Empfänger § 4
von Arbeitslosenhilfe nach dem Arbeitsförderungs- Die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit
gesetz, von Arbeitslosengeld nach dem Heimkehrer- geben in der Unfallanzeige an, ob der Verletzte zur
gesetz und von Arbeitslosenbeihilfe nach dem Ent- Zeit des Unfalls Leistungen der Bundesanstalt für
wicklungshelfergesetz unmittelbar zu Lasten des Arbeit (§ 1 Abs. 1) oder des Bundes (§ 1 Abs. 2)
Bundes. erhalten hat.
§ 2
Als Verwaltungskostenpauschale hat die Bundes- § 5
anstalt für Arbeit 3, 14 vom Hundert der für Renten- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-
fälle und 23,2 vom Hundert der für Ermittlungsfälle leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
nachgewiesenen Aufwendungen zu entrichten. Die blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 5 § 2 Satz 2
Aufwendungen nach § 1 Abs. 2 bleiben außer Be- des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgeset-
tracht. zes vom 28. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 956) auch
§ 3 im Land Berlin.
(1) Die Bundesausführungsbehörde für Unfallver-
sicherung führt Nachweisungen über die Aufwen- § 6
dungen für die Unfallversicherung der in § 654 der (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom
Reichsversicherungsordnung genannten Personen 1. Januar 1972 in Kraft.
getrennt nach
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt
1. Aufwendungen zu Lasten der Bundesanstalt für
die Verordnung über die Erstattung der Aufwendun-
Arbeit (§ 1 Abs. 1),
gen des Bundes für die Unfallversicherung der Ar-
2. Aufwendungen zu Lasten des Bundes (§ 1 Abs. 2). beitslosen durch die Bundesanstalt für Arbeitsver-
(2) Die Bundesausführungsbehörde für Unfallver- mittlung und Arbeitslosenversicherung vom 29. Au-
sicherung übersendet der Bundesanstalt für Arbeit gust 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1329) außer Kraft.
Bonn, den 24. März 1972
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Walter Arendt
588 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 23. Februar 1972 - 2 BvL 36/71 - , ergangen
auf Vorlage des Amtsgerichts Augsburg, wird nach-
folgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
Artikel 16 Absatz 1 des bayerischen Gemeinde-
abgabengesetzes - GAG - vom 20. Juli 1938
(Bereinigte Sammlung des bayerischen Landes-
rechts I S. 553), in der Fassung des Artikels 69
Nr. 1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und
das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffent-
lichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und
Verordnungsgesetz - LStVG-) vom 17. Novem-
ber 1956 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungs-
blatt S. 261) ist, soweit er dazu ermächtigt, zur
Sicherung des Getränkesteueraufkommens Satzun-
gen derart zu bewehren, daß andere Zuwider-
handlungen als Hinterziehungen mit Geldstrafen
bis zu 500 DM oder mit Ordnungsstrafen bis zu
150 DM bedroht werden, mit dem Grundgesetz
vereinbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäߧ 31
Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungs-
gericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 23. März 1972
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
Nr. 30 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. April 1972 589
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 17, ausgegeben am 5. April 1972
Tag Inhalt Seite
28. 3. 72 Gesetz zu dem Protokoll vom 12. März 1971 zur Änderung des Abkommens vom 7. De-
zember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (4. Änderung des Abkommens über die
Internationale Zivilluftfahrt) ........................................................ . 257
18. 2. 72 Bekanntmachung des Dritten Protokolls zum Abkommen zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien
über den Warenverkehr und die Erweiterung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit vom
22. Dezember 19G9 und der Ergänzenden Vereinbarung zu dem Abkommen zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Repu-
blik Rumünien über den Warenverkehr und die Erweiterung der wirtschaftlichen Zusam-
menarbeit vom 22. Dezember 1969 ................................................... . 260
16.3. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zwischen Belgien, der
Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über
gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen ................................... . 268
20. 3. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Erleichterung des
Internationalen Seeverkehrs ........................................................ . 269
24. 3. 72 Bekanntmachung der dem Generalsekretär des Rates für die Zusammenarbeit auf dem
Gebiete des Zollwesens zugegangenen Antwort des Mitgliedstaates Argentinien zur
Empfehlung des Rates über gegenseitige Verwaltungshilfe ........................... . 271
Nr. 18, ausgegeben am 8. April 1972
21. 3. 72 Verordnung zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Ubereinkommens über ein einheit-
liches System der Schiffsvermessung ................................................. . 273
9517-4
2.3. 72 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik Gabun über Kapitalhilfe ......................... . 274
8. 3. 72 Bekanntmachung des Dritten Protokolls zum Langfristigen Abkommen zwischen der
Re9ierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechoslowakischen
Sozialistischen Republik über den Warenverkehr und die Kooperation auf wirtschaftlichem
und wissenschaftlich-technischem Gebiet vom 17. Dezember 1970 ....................... . 275
16. 3. 72 Bekanntmachung über die Fortgeltung des deutsch-britischen Auslieferungsvertrages in
der Fassung der deutsch-britischen Vereinbarung über die Auslieferung flüchtiger Ver-
brecher vom 23. Februar 1960 im Verhältnis zum Königreich Swasiland ................. . 284
590 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemiiß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
10. 3. 72 Dreißigste Verordnung der Bundesanstalt für Flug-
sicherung zur Änderung der Ersten Durchführung~-
verordnung zur Luflverkehrs-Ordnung (Festle-
gung der Funkfrequenzen) 62 29. 3. 72 4.4. 72
96-1-2-1
15. 3. 72 Einunddreißigste Verordnung der Bundesanstalt
für Flugsicherung zur Änderung der Ersten
Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ord-
nung (Festlegung der Funkfrequenzen) 63 30. 3. 72 27.4. 72
96-1-2-1
15. 3. 72 Fünfte Verordnung der Bundesanstalt für Flug-
sicherung zur Änderung der Dritten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-
legung von Meldepunkten, Streckenführungen und
Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflug-
regeln im kontrollierten Luftraum) 63 30.3. 72 27.4. 72
96-1-2-3
15. 3. 72 Neunte Verordnung der Bundesanstalt für Flug-
sicherung zur Änderung der Achten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-
legung von Warteverfahren) 63 30.3. 72 27.4. 72
96-1-2-8 '
10. 3. 72 Achte Verordnung der Bundesanstalt für Flug-
sicherung zur Änderung der Neunten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-
legung von Flugverfahren für An- und Abflüge
nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flug-
hafen Frankfurt [Main]) 63 30. 3. 72 27.4. 72
96-1-2-9
10. 3. 72 Fünfte Verordnung der Bundesanstalt für Flug-
sicherung zur Änderung der Zehnten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-
legung von Flugverfahren für An- und Abflüge
nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flug-
hafen Düsseldorf) 63 30. 3. 72 27.4. 72
96-1-2-10
10. 3. 72 Zweite Verordnung der Bundesanstalt für Flug-
sicherung zur .Ä.nderung der Zwölften Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-
legung von Flugverfahren für An- und Abflüge
nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flug-
hafen München) 63 30. 3. 72 27. 4. 72
96-1-2-12
10. 3. 72 Dritte Verordnung der Bundesanstalt für Flug-
sicherung zur Änderung der Zwanzigsten Durch-
führungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung
(Festlegung von Flugverfahren für An- und Ab-
flüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom
Flughafen Köln-Bonn) 63 30. 3. 72 27.4. 72
96-1-2-20
15. 3. 72 Dritte Verordnung der Bundesanstalt für Flug-
sicherung zur Änderung der Fünfunddreißigsten
Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ord-
nung (Festlegung von Meldepunkten, Strecken-
führungen und Reiseflughöhen für Flüge nach
Instrumentenflugregeln in den oberen Flugver-
kehrs bera tungsbezir ken) 63 30. 3. 72 27.4. 72
96-1 -2-35
Nr. 30 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. April 1972 591
Hinweis aui Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
10. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 502/72 der Kommission zur Festsetzung
der c1u[ Getreide, M eh 1e, Grobgrieß und Feingrieß
von vVeizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 11. 3. 72 L 60/67
10. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 503/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und M a 1 z hinzugefügt werden 11. 3. 72 L 60/69
10. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 504/72 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 11. 3. 72 L 60/71
10. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 505/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 11. 3. 72 L 60/72
10. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 506/72 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen für O 1i v e n ö 1 11. 3. 72 L 60/73
10. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 507/72 der Kommission zur Festsetzung
des Betrages der Beihilfe für O 1 s a a t e n 11. 3. 72 L 60/75
13. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 508/72 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß
von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 14. 3. 72 L 62/1
13. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 509/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und M a 1 z hinzugefügt werden 14.3. 72 L 62/3
13. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 510/72 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 14.3. 72 L 62/5
13. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 511/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und R o h zu c k e r 14. 3. 72 L 62/6
13. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 512/72 der Kommission zur Aufhebung
der Verordnung (EWG) Nr. 471/72 zur Feststellung einer
ernsten Krise auf dem Birnen m a rk t 14.3. 72 L 62/7
13. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 513/72 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Schweine -
f 1 e i s c h sek t o r für den am 16. März 1972 beginnenden Zeit-
raum 14. 3. 72 L 62/8
14. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 52ü/72 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, M eh 1 e, Grobgrieß und
F e i n g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen 15.3. 72 L 63/1
14. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 521/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für G e t r e i d e
und M a 1 z hinzugefügt werden 15.3. 72 L 63/3
14. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 522/72 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für G et r e i de anzuwendenden Be-
richtigung 15.3. 72 L 63/5
14. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 523/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß zu k -
k e r und R o h z u c k e r 15.3. 72 L 63/6
14. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 524/72 der Kommission zur Festset-
zung der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Wein 15. 3. 72 L 63/7
14. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 525/72 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr für M i 1 c h und
Milcherzeugnisse 15. 3. 72 L 63/9
592 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Di.l tum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom , Nr./Seite
14. 3. 72 VerorclmrnrJ (EWG) Nr. 52·6/72 der Kommission zur Abwei-
chung von der Verordnung (EWG) Nr. 1411/71, insbesondere
hinsichtlich des Feltgehalts von teilentrahmter und entrahm-
ter Mi Ich sowie der Bezahlung der für die Herstellung von
Konsummilch verwendeten Milch nach der Qualität 15. 3. 72 L 63/15
14. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 527/72 der Kommission zur Festset-
zung des Grundbetra9s der Abschöpfung bei der Einfuhr von
Si r u p und bestimmten anderen Erzeugnissen des Zucker -
sektors 1,5. 3. 72 L 63/16
15, 3, 72 Verordnun9 (EWG) Nr. 528/72 der Kommission zur Festset-
Zlmg der auf G et r e i de, Mehle, Grobgrieß und
Pein g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen 16.3. 72 L 64/3
15. 3, 72 Verordnung (EWG) Nr. 529/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 16. 3. 72 L64/5
15. 3. 72 Verordnun~J (EWG) Nr. 530/72 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Be-
richtigung 16. 3. 72 L 64/7
15. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 531/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß zu k -
k e r und R o h z u c k e r 16. 3. 72 L 64/8
15,3, 72 Verordnung (EWG) Nr. 5,32/72 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von M e 1 a s s e 16. 3. 72 L 64/9
15.3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 533/72 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zu-
stand für Weißzucker und Rohzucker 16.3. 72 L 64/10
15. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 534/72 der Kommission zur Vervoll-
ständigung der den gemeinsamen Qualitätsnormen für
T a f e I t r a u b e n angehängten Sortenliste 16. 3. 72 L 64/12
Andere Vorschriften
28. 2. 72 Verordnung (EWG) Nr. 514/72 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 543/69 über die Harmonisierung be-
stimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr 20. 3. 72 L 67/1
28. 2. 72 Verordnung (EWG) Nr. 515/72 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 543/69 über die Harmonisierung be-
stimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr 20. 3. 72 L 67/11
28. 2. 72 Verordnung (EWG) Nr. 516/72 des Rates über die Einführung
gemeinsamer Regeln für den Pendelverkehr mit Kraftomni-
bussen zwischen den Mitgliedstaaten 20.3. 72 L 67/13
28. 2. 72 Verordnung (EWG) Nr. 517/72 des Rates über die Einführung
gemeinsamer Regeln für den Linienverkehr und die Sonder-
formen des Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zwischen den
Mitgliedstaaten 20.3. 72 L 67/19
8. 3. 72 Verordnung (EWG) Nr. 518/72 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 582/69 vom 26. März 1969 über das
Ursprungszeugnis und den Antrag hierzu 20. 3. 72 L 67/25
15.3. 72 Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 519/72 des Rates zur
Änderung der Verordnung Nr. 42·2/67/EWG, Nr. 5/67/Eura-
tom über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten
und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten,
die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichts-
hofes 16. 3. 72 L 64/1
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.
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fertigung verkündet. Laufender Bezu9 nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.
Im Teil III wird düs als fortr.Jellend festw•slcllte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I
. S. 437) nach Sachgebieten geord1wt veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.
Bezugspr.e1s für Teil 1 und Teil Il halbjührlich je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-
geselzhlatler, dw vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-
. . gesctzblatt, Köln 3 99 oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.
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