1065
Bundesgesetzblatt
Teill Z1997A
1971 Ausgegeben zu Bonn am 28. Juli 1971 Nr. 70
Tag I n h a 1t Seite
26. 7. 71 Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr
1971 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1971) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1065
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
ßundesgcsetzhlall Teil II Nr. 36 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1107
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1108
Gesetz
über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens
für das Jahr 1971
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1971)
Vom 26. Juli 1971
Der Bundestag hat dc1s folgende Gesetz be- (3) Die dem damaligen Bundesschatzminister -
schlossen: jetzt Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen -
durch § 3 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1969 vom ·
Erster Teil 22. Mai 1969 (Bundesgesetzbl. II S. 1021) und dem
Allgemeine Aufgaben des Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen durch
ERP-Sondervermögens § 3 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1970 vom
22. Dezember 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1797) erteil-
§ 1 ten Ermächtigungen zur Beschaffung von Geldmit-
Der diesem Gesetz nach § 7 des Gesetzes über die teln im Wege des Kredites bleiben wirksam.
Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. Au- (4) Der Bundesminister für Wirtschaft und Finan-
gust 1953 (Bundesgesetzbl.l S. 1312) beigefügte Wirt- zen kann die Mittel nach den Absätzen 1 bis 3 bis
schaftsplan - Teil I a des Gesamtplans des ERP- zur Verausgabung außer bei der Deutschen Bundes-
Sondervermögens für das Jahr 1971 - wird in Ein- bank auch anderweitig anlegen.
nahme und Ausgabe auf
2 024 818 000 Deutsche Mark
festgestellt. § 4
§ 2 (1) Der Bundesminister für Wirtschaft und Finan-
zen wird ermächtigt, Bürgschaften, Garantien oder
Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen sonstige Gewährleistungen bis zum Gesamtbetrag
kann Kassenmittel des ERP-Sondervermögens bis von 300 000 000 Deutsche Mark zu Lasten des ERP-
zur Verausgabung für die in den ERP-Wirtschafts- Sondervermögens zu übernehmen. Diese Gewähr-
plänen vorgesehenen Verwendungszwecke außer leistungen können auch abweichend von § 2 des
bei der Deutschen Bundesbank auch bei Hauptleih- Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sonderver-
instituten des ERP-Sondervermögens anlegen. mögens und, soweit erforderlich, zu erleichterten
Bedingungen übernommen werden.
§ 3 (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden
(1) Der Bundesminister für Wirtschaft und Finan- die Gewährleistungen angerechnet, für die das ERP-
zen wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben - Sondervermögen noch in Anspruch genommen wer-
auch abweichend von § 2 des Gesetzes über die den kann oder in Anspruch genommen worden ist
Verwaltung des ERP-Sondcrvermögens für das und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz er-
Jahr 1971 Kredite bis zur Höhe von 207 216 000 langt hat.
Deutsche Mark aufzunehmen. (3) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne In-
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die anspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder
Beträge zur Tilgung von im Jahr 1971 fällig werden- Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine
den Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzie- übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag
rungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt. nicht mehr anzurechnen.
1066 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
§ 5 § 7
Die Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundes- Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen
haushaltsordnung finden im Jahr 1971 auf das Eigen- wird ermächtigt, Kredite bis zur Höhe von 212000000
kapitalfinc:mzierungsprogramm in Berlin keine An- DM zur Tilgung von im Jahr 1971 fällig werdenden
wendung. In Bctciligungsvcrlrügen darf ein fester Krediten aufzunehmen (Finanzierungsübersicht
Veräußerungspreis vereinbart werden. Teil II des Gesamtplans -) .
Dritter Teil
zweiter Teil Gemeinsame Bestimmungen
ERP-Investitionshilie § 8
Die §§ 2 bis 5 und 7 gelten bis zum Tage der
§ 6
Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1972
Der diesem Gesclz nach § 2 des ERP-Investitions- weiter.
hilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 (Bundesgesetz- § 9
blatt I S. 989) in der Fassung des Gesetzes zur Ände-
rung des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 24. Juli Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
1968 (Bundesgesetzbl. I S. 857) beigefügte Wirt- des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
schaftsplan - Teil I b des Gesamtplans des ERP- (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Sondervermögens für das Jahr 1971 - wird in Ein-
nahme und Ausgabe auf § 10
95 805 000 Deutsche Mark Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar
festgestellt. 1971 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 26. Juli 1971
Der Bundespräsident
Heinemann
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen
Schiller
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1067
Gesamtplan
des ERP-Sondervermögens 1971
Teil I a: Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes
über die Verwaltung des ERP-Sonder-
vermögens vom 31. August 1953
Teil Ib: Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-Inve-
stitionshilfegesetzes vom: 17. Oktober
1967 in der Fassung des Gesetzes zur
Änderung des ERP-Investitionshilfe-
gesetzes vom 24. Juli 1968
Teil II: Finanzierungsübersicht
Teil III: Kreditfinanzierungsplan
Anlagen:
Nachweisung über die Anlage von
Kassenmitteln und über die Vorfinan-
zierung von Darlehen
Nachweisung des ERP-Sonder-
vermögens nach dem Stand vom
31. Dezember 1969
Teil I a
Wirtschaftsplan
nach§ 7 des Gese_tzes
über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
vom 31. August 1953
Kapitel (Ausgaben): Bundesgebiet (ohne Berlin)
Kapitel 2 (Ausgaben): Berlin
Kapitel 3 (Ausgaben): Entwicklungshilfe (einschließlich Schuldendienst)
Kapitel 4 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 5 (Einnahmen): Einnahmen
Kapitel 6: Exportfinanzierung
Kapitel 7: Treuhandverwaltung
- Anleihe der Export-Import-Bank Washington -
1068 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Kap.1
--------
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung 1969
Funkt.- 1971 1970
I<ennzifl. 1 000 DM
1--- ---
DM
------~-·-- --
DM -,-
1 '.l 3 4 5
Ausgaben
Abweichend von den allgemeinen ERP-Konditionen
dürfen Kredite zu erleichterten Bedingungen gewährt
werden, sofern der Förderungszweck nur durch derartige
Bedingungen erreicht werden kann.
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28, Juli 1971 1069
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
Zu Kap.1
Durch verbindliche Zusagen sind bzw. sollen gebunden werden bei:
Jahre
Titel Zweckbestimmung 1971 1972 1973 1974 1975
in Millionen DM
862 01 Gewerbliche Wirtschaft
b) Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in
Agrargebieten ........................ 40 35
d) Refinanzierung privater Kapitalbeteili-
gungen ..............................
7) *)
f) Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegs-
sachgeschädigte ...................... 10
5*)
862 03 Rationalisierungsmaßnahmen von See-
hafenbetrieben ... ············ ........... 15 15 15
862 04 Finanzierung ausländischer Aufträge an
deutsche Schiffswerften .................. 75 75 97 97 96
862 06 Handelsflotte ........................... 24 24 45 45 45
86207 Umstrukturierung im Saarland und in son-
stigen Bergbaugebieten .................. 95 90 45
862 08 Wasserwirtschaft ........................ 30 30 20
862 09 Reinhaltung der Luft , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 5 5
299 286 227 142 141
•) Im ERP-Wirtscbaltsplan 1971 enthalten
1070 Bundesgesetzbh1tt, Jahrgang 1971, Teil I
Kap.1
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funkt.- 1971 1970 1969
Kennzifi.
DM DM 1000 DM
3 4 5
862 01 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und
Anl. 1/A mittlerer Unternehmen ............................ . 360 000 000 342 000 000 286 701
Die für die gewerbliche Wirtschaft der Vertriebenen, Flücht-
linge und Kriegssachgeschädigten veranschlagten Mittel
dürfen bis zur Verausgabung für den vorgesehenen Ver-
wendungszweck als Liquiditätshilfen für die Gewährung von
Betriebsmittelkrediten zugunsten von Vertriebenen, Flücht-
lingen und Kriegssachgeschädigten eingesetzt werden.
Die für die Kredit.- oder Beteiligungsgarantiegemeinschaften
der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft veranschlagten
Mittel dürferi bis zur Verausgabung für den vorgesehenen
Verwendungszweck neu gegründeten Bundeskredit- oder
-beteiligungsgarantiegemeinschaften überlassen werden .
Verpflichtungsermächtigung 12 000 000 DM
fällig im Jahr 1972.
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1071
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
Zu Tit. 862 01 lagen vorgesehen. Hierbei ist insbesondere an die Förde-
rung von Gemeinschaftsanlagen gedacht, um einen möglichst
Die ERP-Kreditprogrammc für kh~ine und mittlere Unter- großen Nutzeffekt zu erreichen.
nehmen sollen - entsprechend den Grundsätzen der Struk-
turpolitik der Bundesregierung für diese Unternehmen - in Zu f)
Zukunft noch stärker auf die Leistungssteigerung dieser Un-
ternehmen ausgerichtet werden. Vorgesehen sind
Im einzelnen sind vorgesehen Kredite aa) für die Gewährung von Krediten zur
Finanzierung von Rationalisierungs-,
a) für Maßnahmen in Gebieten der Regio-
nalen Aktionsprogramme . . . . . . . . . . . . . . 175 000 000 DM Modernisierungs- und Umstellungsmaß-
nahmen sowie zum Auf- und Ausbau
b) zur Verbesserung der gewerblichen Wirt- kleinerer und mittlerer Unternehmen
schaftsstruktur in Agrargebieten . . . . . . . 40 000 000 DM solcher Vertriebenen, Sowjetzonenflücht-
c) zur Förderung der Existenzgründungen linge, Kriegssachgeschädigten und Eva-
und zur Errichtung von Betrieben in kuierten, die infolge der erlittenen
neuen Wohnsiedlungen . . . . . . . . . . . . . . . . 85 000 000 DM Kriegs- und Kriegsfolgeschäden noch
d) zur Refinanzierung privater Kapitalbetei- der Zuführung von Krediten aus öffent-
ligungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 000 000 DM lichen Mitteln zu erleichterten Zins-,
Tilgungs- und Sicherungsbedingungen
e) zur Förderung der elektronischen Daten-
bedürfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 500 000 DM
verarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 000 000 DM
f) für die gewerbliche Wirtschaft der Ver- 10 000 000 DM sind auf Grund einer
früheren Verpflichtungsermächtigung zu-
triebenen, Flüchtlinge und Kriegssachge-
gesagt.
schädigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 000 000 DM
g) zur Verbesserung der Wettbewerbsfähig- bb) für die Gewährung von Krediten an
keit von Presseunternehmen . . . . . . . . . . . 5 000 000 DM nichtdeutsche Flüchtlinge und Ver-
h) für Kredit- oder Beteiligungsgarantie- schleppte zum Aufbau von selbständi-
gen Existenzen ..................... . 1500000 DM
gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 000 000 DM
20 000 000 DM
360 000 000 DM
Zu a) Zug)
In Ergänzung zu den im Bundeshaushaltsplan veranschlag- Die Kredite sollen kleineren und mittleren Presseunterneh-
ten Mitteln für Maßnahmen der regionalen Wirtschaftsförde- men für Investitionen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbs-
rung sollen Kredite an kleine und mittlere Unternehmen fähigkeit zur Verfügung gestellt werden.
(Handel, Handwerk, Kleingewerbe, Gaststätten- und Beher-
bergungsgewerbe) sowie an Unternehmen der mittleren ver- Zu h)
arbeitenden Industrie gewährt werden. Aus den veranschlagten Mitteln sollen Kredite an Kredit-
oder Beteiligungsgarantiegemeinschaften der mittelständi-
Zu b) schen gewerblichen Wirtschaft zur Bildung oder Erhöhung
Der Betrag ist auf Grund einer früheren Verpflichtungs- von Haftungsfonds gewährt werden.
ermächtigung zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in Die durch die vorzeitige Bereitstellung der· Mittel erzielten
Agrargebieten zugesagt. Zinseinnahmen haben die Bundeskredit- oder -beteiligungs-
garantiegemeinschaften zur Deckung ihrer Anlaufkosten zu
Zu c) verwenden.
Gefördert werden sollen die Gründung selbständiger Exi- Bei diesen ERP-Kreditprogrammen werden Kooperationsvor-
stenzen durch Nachwuchskräfte sowie die Errichtung von haben bevorzugt berücksichtigt, wenn sie eine Verbesserung
Betrieben in neuen Wohnsiedlungen, neugeordneten Stadt- der Leistungskraft der einzelnen Kooperationspartner bei
teilen und Gewerbegebieten kleiner und mittlerer Unter- Wahrung ihrer Selbständigkeit bedeuten.
nehmen (Handel, Handwerk, Kleingewerbe, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe).
Verpflichtungsermächtigungen:
Zu d) zu d)
Um die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern, Zur kontinuierlichen Fortführung der Refinanzierung priva-
können Kapitalbeteiligungsgesellschaften Kredite zur Re- ter Kapitalbeteiligungen ist eine Verpflichtungsermächtigung
finanzierung von Beteiligungen an kleinen und mittleren bis zur Höhe von 7 000 000 DM auf das Aufkommen des J ah-
Unternehmen erhalten. res 1972 erforderlich.
zu f)
Zu e) Um eine Kreditversorgung der gewerblichen Wirtschaft der
Um kleinen µnd mittleren Unternehmen die Möglichkeit zu Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten zu ge-
eröffnen, an dem technischen Fortschritt durch die Einfüh- währleisten, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur
rung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen teilzu- Höhe von 5 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1972
nehmen, sind Kreditmittel für die Beschaffung solcher An- erforderlich.
1072 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Kap.1
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funkt.- 1'971 1970 1969
Kennzift. 1000 DM
DM DM
4 5
862 02 Umstellungsinvestitionen der gewerblichen Wirtschaft .. 18 000 000 15 000 000 3 665
634
862 03 Rationalisierungsmaßnahmen von Seehafenbetrieben .... 22 000 000 15 000 000 8 070
730
862 04 Fimrnzicrung ausländischer Aufträge an deutsche Schiffs-
634 werften .......................................... . 75 000 000 90 000 000 104 231
862 06 Modernisierung der deutschen Handelsflotte 24 000 000 24 000 000 28 326
7[]0
862 07 Umstrukturierung im Saarland und sonstigen Bergbau-
Anl. 1/ß gebieten ......................................... . 95 000 000 89 500 000 124 516
Nr. 70 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1073
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
Zu Tit. 862 02 Zu Tit. 862 06
Die Kredite sollen zur Finanzierung von Investitionen der Die Kredite sind zur Finanzierung von Seeschiffsneubauten
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft verwendet wer- deutscher Reeder bestimmt.
den, die durch wesentliche Strukturiinderungen eines ganzen
Produktionszweiges ihr Produk lionsprogramm umstellen Der Betrag ist auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-
gungen zugesagt.
müssen.
Kleine und mittlere: Unternehmen sollen bevorzugt werden.
Zu Tit. 862 07
Zu Tit. 862 03 Veranschlagt sind Kredite für die gewerbliche Wirtschaft im
Die Mittel sind für den Ausbau und zur Rationalisierung von Saarland und in sonstigen Bergbaugebieten.
Seehafen betrieben vorgesehen. Die Mittel sind vorgesehen zur Verbesserung der Wirt-
Vom veranschlagten Betrag sind 1970 15 000 000 DM zuge- schaftsstruktur
sagt worden. 1. solcher Bergbaugebiete, einschließlich
Saarland, die von Bergwerksstillegungen,
Zu Tit. 862 04 insbesondere im Steinkohlenbergbau, be-
troffen sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 000 000 DM
Veranschlagt sind Kredite zur Fimmzierung ausländischer
2. des Saarlandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 000 000 DM
Aufträge an deutsche Schiffswerften.
Der Betrag ist auf Grund früherer Verpflichtungsermächti- Der Betrag ist auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-
gungcn zugesagt. gungen zugesagt.
1074 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Kap.1
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funkt.- 1971 1970 1969
Kennziff.
DM DM 1 000 DM
--------------------------1------- ·-·----
3 4 5
853 01 Förderung von Infrastrukturmaßnahmen von Gemeinden
549 in Agrargebieten .................................. . 74 765
853 02 Förderung von Investitionen der Gemeinden .......... . 125 000 000 125 000 000
549
862 08 . Maßnahmen zur Förderung der Wasserwirtschaft ...... . 142 000 000 15 400 000 15 746
330
862 09 Maßnahmen zur Förderung der Reinhaltung der Luft 12 000 000 10 000 000 4 712
330
862 10 Praktikantenausbildung im Ausland .................. . 300 000 300 000 241
159
681 01 Dankesspende ...................................... . 700 000 760 000 680
152
685 01 Förderung der Werbemaßnahmen des Saarlandes 500 000 500 000 400
699 ,·•
..
Gesamtausgaben .... 874 500 000 727 460 000
Abschluß
Zuschüsse für laufende Zwecke 1200 000 DM
Ausgaben für Investitionen ............................................. . 783 000 000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 90 300 000 DM
Gesamtausgaben .... 874 500 000 DM
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1075
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
Zu Tit. 853 02 Zu Tit. 862 10
Die Maßnahmen zur regionalen Wirtschaftsförderung sollen Die Mittel sollen der Carl-Duisberg-Gesellschaft für Nach-
durch weitere Infrastrukturinvestitionen der Gemeinden er- wuchsförderung e. V. als Darlehen zur Verfügung gestellt
gänzt werden. Hierfür sollen zusätzlich ERP-Mittel nach werden, damit die Gesellschaft ihrerseits Darlehen an deut-
Maßgabe entsprechender Richtlinien bereitgestellt werden. sche Praktikanten und Werkstudenten, die sich zu Aus-
Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunkten bildungszwecken in den OECD-Ländern aufhalten, gewähren
in Gebieten de1 Regionalen Aktionsprogramme und in Bun- kann.
desausbauorten außerhalb dieser Gebiete.
Zu Tit. 681 01
Zu Tit. 862 08
Im Rahmen einer Dankesspende des deutschen Volkes für
Die Mittel sind zur Finanzierung vordringlicher Investitio- die von den Vereinigten Staaten von Amerika in der Nach-
nen in Schwerpunkten zum Schutz der Gewässer gegen Ver- kriegszeit gewährten Hilfeleistungen werden Reise- und
unreinigungen vorgesehen. Studienkosten amerikanischer Studierender in Deutschland
Weitere 5 000 000 DM sind bei Kap. 7 Tit. 862 01 veranschlagt. sowie dabei entstehende sonstige Kosten (z. B. für Tagun-
gen) übernommen.
30 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
ermächtigung zugesagt.
Zu Tit. 685 01
Zu Tit. 862 09 Der Zuschuß soll der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung
Die Mittel sollen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Saar mbH, Saarbrücken, zur Mitfinanzierung von Werbe-
zur Mitfinanzierung von Anlagen zur Reinhaltung der Luft maßnahmen zur Förderung
zur Verfügung gestellt werden. a) des Absatzes saarländischer Erzeugnisse
10 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs- b) der Strukturverbesserung und Industrieansiedlung
ermächtigung zugesagt. zur Verfügung gestellt werden.
1076 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Kap.2
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbeslimmung
Funkt.- 1971 1970 1969
Kennzifi.
.....
DM ---- --··-
DM
-------~--
,. ______ 1 000 DM
3 4 5
Ausgaben
In Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins
können im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzie-
rungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernommen wer-
den, bei denen die üblichen bankmäßigen und betriebs-
wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder nicht in
vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hinblick auf die
politische Zielsetzung der Berlinhilfe gerechtfertigt er-
scheinen.
Abweichend von den allgemeinen ERP-Konditionen
können Kredite und Beteiligungen zu erleichterten Be-
dingungen gewährt werden, sofern der Förderungszweck
nur durch derartige Bedingungen erreicht werden kann.
685 01 Maßnahmen zur Förderung der Forschung ............. . 2 800 000 2 800 000 2 856
119
685 02 Maßnahmen zur Förderung von Veranstaltungen ....... . 400 000 200 000 39
699 Die Mittel sind mit denen des Tit. 685 03 deckungsfähig.
685 03 Maßnahmen zur Förderung von Ausstellungen ........ . 1300000 1 300 000 943
613 Die Mittel sind mit denen des Tit. 685 02 deckungsfätiig.
685 04 Werbemaßnahmen .................................. . 300 000 35-0 000 265
699
685 06 Sonstige wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen ........ . 670 000 750 000 412
699
862 01 Maßnahmen zur Förderung der Berliner Wirtschaft durch
691 Gewährung von Investitionskrediten ............... . 285 000 000 268 000 000 210 428
Die Mittel sind mit denen der Titel 862 02, 862 04 und 831 01
deckungsfähig.
Verpilichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 90 000 000 DM;
davon fällig:
Jahr 1972 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 000 000 DM
Jahr 1973 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM
862 02 Maßnahmen zur Förderung der Berliner Wirtschaft durch
699 die Gewährung von Betriebsmittelkrediten .......... . 1 580
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1077
Berlin
Erläuterungen
6
Zu Kap. 2 Berlin als Messestadt führt seit 1969 die Modemesse „Inter-
chic" durch.
Durch verbindliche Zusagen sind bzw. sollen gebunden
werden bei: Diese Ausstellungen werden anteilig aus Mitteln des Lan-
deshaushalts Berlin und des ERP-Sondervermögens finan-
Jahr ziert.
Titel Zweckbestimmung 1971 1972 1973 Ferner sollen die Mittel für weitere Ausstellungen und Un-
in Millionen DM tersuchungen zur Ausgestaltung Berlins als Messestadt
verwendet werden.
862 01 Jn vcsti tion skredi te 90 30
60*) 30*)
862 03 Aufbaumaßnahmen 5 5 Zu Tit. 685 04
862 04 Förderung des Absatzes Die veranschlagten Mittel sind vorgesehen
Berliner Erzeugnisse ..... 70 50 aa) zur allgemeinen Wirtschaftswerbung
20*) 50*)
bb) für den Einsatz eines Werbefilms für den Berliner
165 165 80 Fremdenverkehr
•) Im ERP-Wirtschaftsplan 1971 enthalten
Soweit die Mittel zur Finanzierung von Investitionen nicht ausreichen,
ist der Bedarf aus dem Ansatz zur Förderung des Absatzes Berliner
Erzeugnisse (Tit. 862 04) zu entnehmen. Zu Tit. 685 06
Nach einer Vereinbarung mit der Regierung der Vereinig-
Zu Tit. 685 01 ten Staaten von Amerika hat das ERP-Sondervermögen
jährlich 500 000 DM für Zwecke zur Verfügung zu stellen,
Die Mittel sind für die Förderung solcher Forschungsvor- die sowohl der Förderung der Berliner Wirtschaft als auch
haben veranschlagt, deren Ergebnisse erwarten lassen, daß
den Interessen der Vereinigten Staaten von Amerika
sie als Ausgangspunkt für die technische und wirtschaftliche
Entwicklung verwendet werden können. dienen.
Veranschlagt sind weiter Zuschüsse für Maßnahmen zur
Projekte, die sich über mehrere Jahre erstrecken, sollen im Förderung des Erfahrungsaustausches und zur Durchführung
laufenden Jahr anfinanziert werden. Die Weiterfinanzierung
von Untersuchungen der Rationalisierungsmöglichkeiten im
in den späteren Jahren ist in Aussicht genommen.
Bereich der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft in
Aus dem Betrag sollen auch Vorhaben der Schiffbaufor- Berlin.
schung gefördert werden.
Zu Tit. 685 02 Zu Tit. 862 01 und 862 02
Die Insellage Berlins erfordert die Wahrung der Stellung als Die Berliner Wirtschaft hat weiterhin einen erheblichen
nationales oder internationales Tagungszentrum. Durch die Bedarf an Investitions- und Betriebsmittelkrediten. Die ver-
Gewährung von Zuschüssen soll der Anreiz gegeben wer- anschlagten Mittel sollen für
den, wirtschaftlich oder wissenschaftlich bedeutsame Veran- a) die Errichtung neuer Betriebe
staltungen in Berlin durchzuführen. b) die Rationalisierung und Erweiterung von Betrieben ver-
wendet werden.
Zu Tit. 685 03
90 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
Wie in den Vorjahren soll im Rahmen der Import-Ausstel- ermächtigung zugesagt.
lung „Partner des Fortschritts" die deutsche Wirtschaft mit
den Problemen der Entwicklungsländer vertraut gemacht Verpflich tungsermäch tigung:
werden. Gleichzeitig soll diesen Ländern Gelegenheit ge- Die Maßnahmen zur Förderung der Berliner Wirtschaft sol-
geben werden, ihre Erzeugnisse auszustellen, um Geschäfts- len auch in den Jahren 1972 und 1973 fortgeführt werden.
verbindungen mit der deutschen Wirtschaft anzuknüpfen. Um bereits im Jahr 1971 die Inangriffnahme von Projekten
Im Laufe der Jahre hat sich die „Internationale Börse des zu ermöglichen, für die erst in den Jahren 1972 und 1973
Tourismus" zu einer bedeutenden Veranstaltung entwickelt, Mittel zur Verfügung zu stehen brauchen, ist eine Ermächti-
die unabhängig von der Ausstellung „Partner des Fort- gung zum Eingehen vertraglicher Bindungen bis zur Höhe
schritts" stattfindet. von 90 000 000 DM erforderlich.
1078 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Kap.2
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funkt.- 1971 1970 1969
Kennzi/1.
~~--
DM DM 1 000 DM
1 2 3 4 5
862 03 Aufbaumaßnahmen .................................. 5 000 000 8 000 000 7 000
699 Die Mittel sind mit denen des Tit. 862 01 deckungsfähig.
862 04 Maßnahmen zur Förderung des Absatzes Berliner Erzeug-
699 nisse ............................................. 80 000 000 83 000 000 150 000
Die Mittel sind mit denen des Tit. 862 01 deckungsfähig.
Verpflichtungsermächtigung .............. '10 000 000 DM;
davon fällig:
Jahr 1972 bis zu ........................ 20 000 000 DM
Jahr 1973 bis zu ........................ 50 000 000 DM
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1079
Berlin
Erläuterungen
6
Zu Tit. 862 03
Die Kredite sind zur anteiligen Finanzierung des Auf- und
Neubaues von Geschäftshäusern und, soweit erforderlich,
von Einrichtungen kultureller Bedeutung vorgesehen.
Zu Tit. 862 04
Veranschlagt sind Kredite für die
a) gewerbliche Wirtschaft ............... . 20 000 .000 DM
b) Schiffahrt ............................ . 2 000000 DM
c) Verkehrsbetriebe ..................... . 3 000 000 DM
d) Deutsche Bundesbahn ................. . 28 000 000 DM
e) Deutsche Bundespost 27 000 000 DM
80 000 OOODM
zu a)
Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Auf-
trägen an Berliner Unternehmen vorgesehen. Der Geschäfts-
sitz der Auftraggeber muß außerhalb Berlins liegen.
zu b)
Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Schiff-
bauaufträgen nach Berlin vorgesehen. Der Geschäftssitz der
Auftraggeber muß außerhalb Berlins liegen.
zu c)
Der veranschlagte Betrag soll Betrieben des öffentlichen
Personennahverkehrs für Rationalisierungs- und Moderni-
sierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Er ist
für die anteilige Finanzierung von Aufträgen nach Berlin
bestimmt.
zu d) und e)
Die Mittel dienen der anteiligen Finanzierung eines Auf-
tragsfinanzierungsprogramms zugunsten der Berliner Wirt-
schaft.
70 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
ermächtigung zugesagt.
Verpflichtungsermächtigung:
Um der Berliner Wirtschaft die Hereinnahme weiterer Auf-
träge zu ermöglichen, ist es notwendig, bereits im Jahr 1971
vertragliche Bindungen auf das Aufkommen des Jahres
1972 und 1973 bis zur Höhe von 70 000 000 DM einzugehen.
1080 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Kap.2
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funkt.- 1971 1970 1969
Kennziff.
DM DM
--- ----------- - ---- - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - 1 - - - -
1000 DM
3 4 5
Titel mit gleicher Zweckbestimmung
Eigenkt1pitalfinanzierungsprogramm .................. . (20 000 000) (30 000 000) (30 363)
831 01 Erwerb von I3eteiligungen, beteiligungsähnlichen Rechten
852 und sonstigen Vermiygenswerten ................... . 15 000 000 25 000 000 28 363
831 02 Erwerb von Beteiligungen, beteiligungsähnlichen Rechten
852 und sonstiqen Vermögenswerten durch Umwandlung
ben~its gewlihrl:er Kredite .......................... . 5 000 000 5 000 000 2 000
240 000 *)
Gesamtausgaben .... 395 470 000 394 640 000
*) Im Vorjahr veranschlagt bei Tit. 685 05
Erstelltrn9 eines russisch-deutschen natur-
wissenschaftlich-technischen Wörterbuches . . 240 000 DM
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ......................... . 5 470 000 DM
Ausgaben für Investitionen ............................................. . 290 000 000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 100 000 000 DM
Gesamtausgaben .... 395 470 000 DM
Nr. 70 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1081
Berlin
Erläuterungen
- --- --- --------- -----
Zu Tit. 831 01
Auf Grund der mit der amerikanischen Regierung getroffe-
nen Vereinbarungen sind die anfallenden Beträge und son-
stigen Einnahmen aus dem Eigenkapitalfinanzierungspro-
gramm dem gleichen Verwendungszweck wieder zuzuführen
(vgl. Kap. 5 Tit. 121 04 und 133 03).
Daneben sind noch Mittel für den Erwerb weiterer Betei-
ligungen veranschlagt.
Zu Tit. 831 02
Für die Umwandlung bereits gewährter Kredite in Beteili-
gungen sind 5 000 000 DM vorgesehen.
1082 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Kap.3
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funkt.- 1971 1970 1969
Kennzifi.
DM DM 1 000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
866 01 Förderung von Entwicklungsländern durch Gewährung
023 bilateraler Kapitalhilfe ............................ . 100 000 000 115 000 000 35 000
866 02 Förderung von Investitionen und Niederlassungen deut-
023 scher Unternehmen in Entwicklungsländern ......... . 15 000 000 25 000 000 19 695
Ersparnisse können zur Verstärkung der bei Tit. 866 03 ver-
anschlagten Mittel verwendet werden.
866 03 Finanzierungshilfen für Lieferungen in Entwicklungslän-
023 der .............................................. . 65 000 000 75 000 000 25 970
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 450 000 000 DM;
davon fällig:
Jahr 1972 bis zu .. . . . . . .. . . . .. . . . . . . . . . 90 000 000 DM
Jahr 1973 bis zu 90000 000 DM
Jahr 1974 bis zu 90 000 000 DM
Jahr 1975 bis zu 90 000 000 DM
Jahr 1976 bis zu 90000 000 DM
Schuldendienst
572 01 Verzinsung der Darlehen 27 176 000 29 465 000 31 754
920
Gesamtausgaben .... 207 176 000 244 465 000
Abschluß
Schuldendienst 27 176 000 DM
Ausgaben für Investitionen ............................................. . 15 000 000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 000 000 DM
--------
Gesamtausgaben .... 207 176 000 DM
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1083
Entwicklungshilfe (einschließlich Schuldendienst)
Erläuterungen
Zu Kap. 3 Zu Tit. 866 02
Auf dieses Kapitel finden auch die Vorschriften des ERP- Veranschlagt sind Kredite
Entwicklungshilfegcsctzcs vom 9. Juni 1961 (Bundesgesetz- a) zum Auf- und Ausbau von Unternehmen und
blatt II S. 577) und die Pri.icunbel zu Kap. 1 Anwendung.
b) zum Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen oder
von Unternehmen in Entwicklungsländern.
Durch Inanspruchnahme von Verpfüchtungsermächtigungen
sind gebunden bei:
Zu Tit. 866 03
Titel 1972--1976 Die Kredite dürfen nur gewährt werden zur Finanzierung
Zweckbestimmung
in Millionen DM von Einzelgeschäften auf Lieferung von Investitio1:sgütern,
insbesondere schweren Kapitalgütern nach Entwicklungs-
866 03 Finanzierungshilfen für Lieferungen ländern.
in Entwicklungsländer ........... . je 90*)
Ausnahmsweise können Auslandsaufträge an Berliner Un-
*) Im ERP-Wirlschilflsplan 1971 enthalten ternehmen bis zur Höhe von 20 000 000 DM aus diesen Mit-
teln finanziert werden.
Zu Tit. 866 01
Verpflichtungsermächtigung:
Die Mittel werden der Kreditanstalt für Wiederaufbau auf
Grund des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Zur Fortführung der Finanzierungshilfen für ~ief~rung ~n
der Kreditanstalt für Wiederaufbau vom 16. Mai/4. Juli 1966 Entwicklungsländer ist eine Verpflichtungsermachtigung m
Höhe von 450 000 000 DM auf das Aufkommen der Jahre
geschlossenen Vertrages zur Durchführung der bilateralen
1972 bis 1976 erforderlich.
Kapitalhilfe an Entwicklungsländer (Generalvertrag) dar-
lehensweise zur Verfügung gestellt.
Zu Tit. 572 01
Veranschlagt sind Zinsen für Darlehen im Rahmen der Ent-
wicklungshilfe.
Die Verpflichtungen betrugen am 31. Dezember 1969
496 700 000 DM.
1084 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Kap.4
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funkt.- 1971 1970 1969
Kennzift.
,-----
DM DM 1 000 DM
-·-------
1 2 3 4 5
Ausgaben
526 01 Gerichts- und ähnliche Kosten ......................... 70 000 10 000 6
017
531 01 Kosten zur Durchführung von Prüfungen ............... 40 000 50 000 -
017
531 02 Kosten zur Durchführung von Untersuchungen, Erhebun-
017 gen und Veröffentlichungen ......................... 350 000 450 000 347
547 01 Kosten für die Ubernahme und Verwaltung von Beteili-
661 gungen sowie die Bearbeitung von Krediten zu erleich-
terten Bedingungen ................................ 730 000 1800000 457
547 02 Sächliche Verwaltungsausgaben ••••••••••••••• 1 ••••••• 24 000 10 000 -
017
572 01 Verzinsung der Darlehen ............................. 36 500 000 17 500 000 161
920
574 01 Kosten der Kreditaufnahme o o • o O II o o 1 0 0 0 0 0 o O • 0 o O O O o o O O 0 - - 164
920
870 01 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ............. 1500000 1500000 37
680
Gesamtousgaben .... 39 214 000 21 320 000
Abschluß
Sächliche Ausgaben ..................................................... . 1214000 DM
Schuldendienst ......................................................... . 36 500000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 1500000 DM
Gesamtausgaben .... 39 214 000 DM
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1085
Sonstige Ausgaben
Erläuterungen
6
Zu Tit. 526 01 b) an die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und
Geschädigte) für die Verwaltung der auf das ERP-Sonder-
Die Mittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren
vermögen übergegangenen Lastenausgleichsansprüche auf
für die Einziehung von Forderungen, für die Rechtsverfol- Grund des Rundschreibens des Bundesausgleichsamtes
gung und Rechtsverteidigung vorgesehen.
vom 1. September 1961 (Mtbl. BAA 1961 S. 464) und der
nachträglichen Änderung hierzu vom 5. Mai 1962 (Mtbl.
BAA 1962 S, 183),
Zu Tit. 531 01
Veranschlagt sind Kosten für Prüfungen, die im Zusammen-
hang mit der Gewährung von Krediten und der Ubernahme Zu Tit.57201
von Gewährleistungen erforderlich werden, Der Betrag ist für die Verzinsung von Krediten vorgesehen.
Der Betrag ist geschätzt.
Zu Tit.53102
Für die zweckmäßige und wirksame Verwendung der Mittel Zu Tit. 870 01
des ERP-Sondervermögens können Untersuchungen, Erhe-
bungen und Veröffentlichungen vorgenommen werden. Nach
1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Ubernahme von Sicher-
heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der
Zu Tit. 547 01 deutschen Wirtschaft vom 6, Dezember 1954 (Bundes-
Für die Ubernahme und Verwaltung von Beteiligungen im gesetzbl. I S. 365),
Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms und die 2. dem Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die
Bearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingungen wer- Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährlei-
den der Berliner Industriebank AG die vereinbarten Ver- stungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom
waltungskosten vergütet. 17. Mai 1957 (Bundesgesetzbl. I S, 517) und
3, § 5 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes· 1962 vom 1. Juni
Zu Tit. 54702 1962 (Bundesgesetzbl. II S. 645) und
Veranschlagt sind u. a. die Erstattung von Verwaltungsaus- 4. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964 bis 1971
gaben konnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Gewährleistun-
a) an die Hauptleihinstitute, wenn das ERP-Sondervermögen gen bis zum Gesamtbetrag von 706 000 000 DM zu seinen
Lasten übernehmen.
aus seiner Bürgschaft in Anspruch genommen wird und
den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung von Inanspruch-
das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen nahmen des ERP-Sondervermögens aus solchen Verträgen
übertragen worden ist vorgesehen.
1086 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Kap.5
Titel Betrag Bet,ag
für für Ist-Ergebnis
Zw e ckb e stimm ung
funk!.- 1971 1970 1969
Kennziff.
DM DM 1 000 DM
2 3 5
Einnahmen
Bundesgebiet (ohne Berlin)
119 01 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen ......... . 300 000 200 000 394
680
119 02 Stundungs-, Verzugszinsen u. a ....................... . 50000 50 000 17
680
119 99 Vermischte Einnahmen .............................. . 10 000 10 000 2
017
121 02 Erträge aus Beteiligungen ........................... . 120 000 120 000 120
853
131 01 Erlöse aus der Veräußerung von Grundbesitz ......... . 100 000 100 000
873
141 01 Vergütungen für die Ubernahme von Gewährleistungen . 140 000 360 000 139
017
14102 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme von Gewährleistun-
680 gen .............................................. . 1 000 6000 44
153 01 Zinsen aus Darlehen an Gemeinden ................... . 9 000 000 7 500 000 57
549
161 01 Zinsen aus Darlehen ................................ . 229 356 000 222 640 000 216 200
634
16102 Zinsen aus Darlehen zur Wohnraumbewirtschaftung für
680 Beschäftigte von Zuwendungsempfängern ............. . 1 000 1 000
162 01 Zinsen von Wertpapieren und sonstigen Anlagen ...... . 20 300 000 10 100 000 19 327
872
173 01 Tilgung von Darlehen an Gemeinden ................. . 1000000 1000000
940
181 01 Tilgung von Darlehen und sonstige Rückflüsse ........ . 705 219 000 688 330 000 704 963
634
182 01 Tilgung von Darlehen zur Wohnraumbeschaffung ...... . 5 000 5 000 5
680
315 01 Einnahmen aus Krediten für das Infrastrukturprogramm
549 der Gemeinden in Agrargebieten ..................... . 27 000
315 02 Einnahmen aus Krediten ............................. . 207 216 000 87 216 000
549 Aus diesen Einnahmen sind auch die in der Finanzierungs-
übersicht unter Ziff. 4.2. aufgeführten Ausgaben für Tilgung
zu leisten.
(1 172 818 000) (1 017 638 000)
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1087
Einnahmen
Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 01 Zu Tit.153 01
Die Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse Der Betrag ist geschätzt.
aus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener
Geräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie
Reingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnis- Zu Tit. 161 01
sen (Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen Veranschlagt sind Zinsen:
abzuführen.
a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau . 217 278 000 DM
Zu Tit. 119 02 b) von der Lastenausgleichsbank (Bank für
Der Betrag ist geschätzt. Vertriebene und Geschädigte) . . . . . . . . . . 12 078 000 DM
229 356 000 DM
Zu Tit. 119 99
Der Betrag ist geschätzt. Zu Tit. 161 02
Veranschlagt sind Zinsen für ein Darlehen zur Teilfinanzie-
Zu Tit. 121 02 rung von Wohnungen für Angehörige des Rationalisierungs-
Das ERP-Sondervermögen ist beteiligt an kuratoriums der Deutschen Wirtschaft e. V. in Frankfurt
a) der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit 90 000 000 DM am Main.
(Vgl. § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ände-
rung des Gesetzes über die Kreditanstalt
für Wiederaufbau vom 16. August 1961 - Zu Tit.162 01
Bundesgesetzbl. I S. 1339.) Die Bankguthaben des ERP-Sondervermögens werden zwi-
b) der Lastenausgleichsbank (Bank für Ver- schenzeitlich angelegt.
triebene und Geschädigte) mit . . . . . . . . . . 3 000 000 DM
(Vgl. § 2 des Gesetzes über die Lasten-
ausgleichsbank - Bank für Vertriebene Zu Tit. 173 01
und Geschädigte - vom 28. Oktober 1954
- Bundesgesetzbl. I S. 293.) Der Betrag ist geschätzt.
Mittelbar ist das ERP-Sondervermögen
beteiligt an Zu Tit. 181 01
c) der Weltbank mit ..................... 100 000 000 DM Veranschlagt sind Tilgungen:
d) der Internationalen Finanz-Corporation a) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 662 840 000 DM
mit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 318 105 DM b) durch die Lastenausgleichsbank (Bank für
Im Jahr 1971 wird mit einer Gewinnausschüttung der Lasten- Vertriebene und Geschädigte) . . . . . . . . . . 42 379 000 DM
ausgleichsbank gerechnet.
705 219 000 DM
Zu Tit. 131 01 Zu Tit. 182 01
Der Deutschen Bundesbahn und der Bundesstraßenverwal- Veranschlagt sind Tilgungen für ein Darlehen zur Teilfinan-
tung sind Teile des Grundstücks Bonn-Bad Godesberg, Heer- zierung von Wohnungen für Angehörige des Rationalisie-
straße 108 bis 110 und 124 überlassen worden. rungskuratoriums der Deutschen Wirtschaft e.V. in Frankfurt
am Main.
Zu Tit. 141 01
Für die Ubernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich
eine Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen. Zu Tit. 315 02
Gemäß § 3 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1971 können
Zu Tit. 141 02 Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden.
Der Betrag ist geschätzt. Die Mittel sind vorgesehen für Kap. 1 Tit. 853 02 und 862 08.
1088 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Kap.5
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung
FunJ.ct.- 1971 1970 1969
Kennzjff_
DM DM 1 000 DM
.. ·-·-•···•-··-· · - · · · · • · · · - - - - - 1 - - - - - - - 1 - - - - - - - 1 - - - - - -
3 4 5
Berlin
119 03 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen 100 000 100 000 77
680
119 04 Stundungs-, Verzugszinsen u. a ....................... . 25 000 10 000 28
680
119 99 Vermischte Einnahmen .............................. . 10 000 10 000 8
017
121 03 Erträge aus Beteiligungen ............................ . 1 777 000 1777000 1 777
853
121 04 Erträge aus der Eigenkapitalfinanzierung .............. . 1 900 000 8 220 000 1 934
852
133 03 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im Rah-
852 men der Eigenkapitalfinanzierung und sonstige Ein-
nahmen .......................................... . 9 100 000 3 000 000 9 394
141 03 Vergütungen für die Ubernahme von Gewährleistungen 30 000 30 000 25
017
152 01 Zinsen aus Darlehen an den öffentlichen Bereich ...... . 6 200 000 6 200 000 5 620
411
161 03 Zinsen aus Darlehen an Hauptleihinstitute und andere .. . 45 340 000 44 050 000 41 728
691
162 03 Zinsen von Wertpapieren und sonstigen Anlagen ...... . 3 900 000 4 500 000 4 737
872
172 01 Tilgungen von Darlehen an den öffentlichen Bereich ... . 13 600 000 13 600 000 22 006
411
181 02 Tilgungen von Darlehen an Hauptleihinstitute und andere 236 160 000 228 950 000 224 132
691
(318 142 000) (310 447 000)
360 01 Vortrag aus Vorjahren 25 400 000 59 800 000
970
Gesamteinnahmen . . . . 1516360 000 1 387 885 000
Abschluß
Verwaltungseinnahmen ............................................... . 95000 DM
Ubrige Einnahmen .................................................... . 1516265 000 DM
Gesamteinnahmen ... . 1 516 360 000 DM
Nr. 70 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1089
Einnahmen
Erläuterungen
Zu Tit. 119 03 Zu Tit.152 01
Die Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse Veranschlagt sind Zinsen vom Land Berlin.
aus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener
Geräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie
Reingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnis- Zu Tit. 16103
sen (Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen ab- Veranschlagt sind Zinsen:
zuführen.
a) von der Berliner Industriebank AG 29 200 000 DM
b) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 16 090 000 DM
Zu Tit.119 04 c) von der Lastenausgleichsbank (Bank für
Vertriebene und Geschädigte) ..........___5_0_0_0_0_D_M_
Der Betrag ist geschätzt.
45 340000 DM
Zu Tit.119 99
Der Betrag ist geschätzt. Zu Tit. 162 03
Die Bankguthaben des ERP-Sondervermögens werden zwi-
schenzeitlich angelegt.
Zu Tit.121 03
Das ERP-Sondervermögen ist an der Berliner Industriebank
AG mit 34 000 000 DM beteiligt. Wie im vergangenen Jahr Zu Tit. 172 01
wird mit der Ausschüttung einer Dividende gerechnet.
Veranschlagt sind Tilgungen durch das Land Berlin.
Zu Tit. 121 04
Zu Tit.18102
Nach einer Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten von
Amerika vom 15./19. Juni 1953 sind die aus dem Programm Veranschlagt sind Tilgungen:
,,Eigenkapitalfinanzierung" anfallenden Einnahmen dem glei- a) durch die Berliner Industriebank AG 193 300 000 DM
chen Verwendungszweck wieder zuzuführen. b) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 42 610 000 DM
c) durch die Lastenausgleichsbank (Bank für
Zu Tit. 133 03 Vertriebene und Geschädigte) .. . . . . . . . . 250 000 DM
Vgl. Erläuterungen zu Til. 121 04. 236 160 000 DM
Zu Tit.141 03 Zu Tit. 360 01
Für die Dbernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich Veranschlagt sind die in den Vorjahren zusätzlich angefalle-
eine Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen. nen Mittel, für die kein Verwendungszweck vorgesehen war.
1090 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Kap.6
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung 1969
Funkt.- 1971 1970
Kennzifi. 1 000 DM
----------
DM DM ~-
1 2 3 4 5
Einnahmen
360 01 Bestand und Rückflüsse .............................. . 500 000 000 500 000 000 1045648
023
Ausgaben
861 01 Kredite an die Kreditanstalt für Wiederaufbau 500 000 000 500 000 000 1039817
023 Die Mittel dürfen
a) bis zur Höhe etwaiger Mehreinnahmen bei Kap. 6 Tit.
360 01 überschritten
b) über das Jahr hinaus revolvierend in Anspruch genommen
werden.
Auf künftig zu erwartende Rückflüsse können vertragliche
Zusagen erteilt werden.
Abschluß
Einnahmen
Einnahmen 500 000 000 DM
Gesamteinnahmen .... 500 000 000 DM
Ausgaben
Besondere Finanzierungsausgaben 500 000 000 DM
Gesamtausgaben .... 500 000 000 DM
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1091
Exportfinanzierung
Erläuterungen
Einnahmen
Zu Tit. 360 01
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat die Finanzierung
von Liefergeschäften in den Fällen übernommen, in denen
längerfristige Zahlungsziele von den Entwicklungsländern
gdordert werden. Zur Finanzierung dieser Geschäfte be-
schüfft sie sich die erforderlichen Mittel auf dem Geld- und
Kapitalmarkt. Während die Kreditzusagen bereits bei Ab-
schluß der Lieferverträge vorliegen müssen, ist die Bereit-
stellung der Mittel erst zu einem späteren Zeitpunkt not-
wendig. Da nicht zu übersehen ist, ob und zu welchen Be-
dingungen Mittel in den künftigen Jahren am Geld- und
Küpitalmarkt zur Verfügung stehen werden, hat das ERP-
Sondervermögen der Kreditanstalt für Wiederaufbau
500 000 000 DM zur Verfügung gestellt.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat dem ERP-Sonder-
vermögen halbjährlich die Entnahmen und Rückflüsse des
revolvierenden Fonds mitzuteilen.
Ausgaben
Zu Tit. 861 01
Die Mittel stehen zur Verfügung:
1. für Kredite an deutsche Lieferfirmen zur Einräumung län-
gerfristiger Zahlungsziele,
2. für Kredite an ausländische Besteller zur Finanzierung
deutscher Lieferungen.
Die einzelnen Ausfuhrgeschäfte müssen vom ERP-Sonder-
vermögen als förderungswürdig anerkannt sein.
An diesen Maßnahmen wird die Berliner Wirtschaft betei-
ligt.
Ein wirksamer Einsatz der Mittel ist davon abhängig, daß
a) die Mittel revolvierend in Anspruch genommen werden
können,
b) die Bereitstellung der Mittel unbefristet erfolgt,
c) auf künftig zu erwartende Rückflüsse vertragliche Zu-
sagen erteilt werden dürfen.
(Vgl. auch Kap. 3 Tit. 866 03.)
1092 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Kap.7
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funk/.· 1971 1970 1969
Kennzi/J.
----- --------------------
DM
-----
DM 1 000DM
------------- ·--- ·-·-- ----- --~- -
3 4 5
Einnahmen
162 01 Zinsen von Darlehen ................................ . 2 199 000 2 189 000 2 446
330
182 01 Tilgungen von Darlehen ............................. . 5 392 000 5 534 000 5 734
330
360 01 Vortrag aus dem Vorjahr 867 000 335 000 6 422
970
Gesamteinnahmen .... 8 458 000 8 058 000
Ausgaben
Ausgaben dürfen nur in Höhe der Einnahmen bei Kap. 7
geleistet und bis zur Höhe etwaiger Mehreinnahmen über-
schritten werden. Die Mittel sind übertragbar.
621 01 Abführung an den Bundeshaushalt ................... . 3 458 000 3 458 000 3 321
920
862 01 Maßnahmen zur Förderung der Wasserwirtschaft ...... . 5 000 000 4 600 000 7 140
330
Gesamtausgaben .... 8 458 000 8 058 000
Absdlluß
Einnahmen
Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8458000 DM
--------
Gesamteinnahmen .... 8 458 000 DM
Ausgaben
Zuweisungen ................................................ _............ . 3 458 000 DM
Ausgaben für Investitionen 5 000000 DM
Gesamtausgaben .... 8 458000 DM
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1093
Treuhandverwaltung-Anleihe der Export-Import-Bank Washington -
Erläuterungen
Einnahmen
Zu Tit. 162 01
Veranschlagt sind Zinsen:
a) der Kreditanstalt für Wiederaufbau 2 190 000 DM
b) der Lastenausgleichsbank
(I3ank für Vertriebene und Geschädigte) 9 000 DM
2 199 000 DM
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen:
a) der Kreditanstalt für Wiederaufbau 5 150 000 DM
b) der Lastenausgleichsbank
(Bank für Vertriebene und Geschädigte) 242 000 DM
5 392 000 DM
Ausgaben
Zu Tit. 621 01
Die Anleihe wird vom ERP-Sondervermögen treuhänderisch
für den Bund verwaltet. Da die Deutsche Bundesbank die
Anleihe vorzeitig zurückgezahlt hat, sind die an sie zu zah-
lenden Zinsen und Tilgungen dem Bundeshaushalt zur Ver-
fügung zu stellen.
Zu Tit. 862 01
Veranschlagt sind Kredite für die Wasserwirtschaft. Für den
gleichen Verwendungszweck sind 142 000 000 DM bei Kap. 1
Tit. 862 08 veranschlagt.
1094 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Anlage Nr. 1/A
zu Kap. 1 - Ausgaben -
Titel
862 01 Finm1zierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen.
Funkt.- Ist-Ausgaben
Kennziff. DM
634 Verarbeitende Industrie ........................................ .
635 Handwerk und Kleingewerbe ................................... .
641 Handel ....................................................... .
650 Fremdenverkehr ............................................... .
670 Sonstige Dienstleistungen ...................................... .
680 Sonstige Bereiche .............................................. .
Zonenrandgebiete
691 Betriebliche Investitionen
699 Sonstiges
Summe Ist-Ausgaben ....
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1095
Anlage Nr. 1/B
zu Kap. 1 - Ausgaben -
Titel
862 07 Umstrukturienmg im Saarland und sonstigen Bergbaugebieten
Funkt.- Ist-Ausgaben
Kennziff. DM
634 Verarbeitende Industrie ........................................ .
635 Handwerk und Kleingewerbe ................................... .
639 Sonstiges verarbeitendes Gewerbe .............................. .
641 Handel ....................................................... .
650 Fremdenverkehr ............................................... .
680 Sonstige Bereiche ............................................... - - - - - ' - - - - -
Summe Ist-Ausgaben ....
1096 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Abschluß
davon entfallen auf
Zuweisungen besondere
Kap. Bezeichnung Einnahmen sächliche Schulden- u. Zuschüsse Investitionen Finan-
Ausgaben
Ausgaben dienst für lfd. zierungs-
Zwecke ausgaben
DM DM DM DM DM DM DM
1 Bundesgebiet
(ohne Berlin) ........ 874 500 000 1 200 000 783 000 000 90 300 000
2 Berlin ............... 395 470 000 5 470 000 290 000 000 100 000 000
3 Entwicklungshilfe
(einschließlich
Schuldendienst) ..... 207 176 000 27 176 000 15 000 000 165 000 000
4 Sonstige Ausgaben .. 39 214 000 1 214 000 36 500 000 1500000
5 Einnahmen .......... 1 516 360 000
6 Exportfinanzierung ... 500 000 000 500 000 000 500 000 000
7 Treuhandverwaltung
- Anleihe der Export-
Import-Bank
Washington - ...... 8 458 000 8 458 000 3 458 000 5 000 000
2 024 818 000 2 024 818 000 1 214 000 63 676 000 10 128 000 1093000 000 856 800 000
Nr. 70 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1097
Teil Ib
Wirtschaftsplan
nach § 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes
vom 17. Oktober 1967
in der Fassung des Gesetzes
zur Änderung des ERP-Investitionshilfegesetzes
vom 24. Juli 1968
1098 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funkt.- 1971 1970 1969
Kennzifl.
DM DM 1 000 DM
Einnahmen
119 01 Stundungs-, Verzugszinsen u. a ....................... .
680
119 99 Vermischte Einnahmen .............................. . 5 000 5 000
017
153 01 Zinsen aus Darlehen an Gemeinden, Gemeindeverbände
549 einschl. Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und Zweck-
verbände ......................................... . 21 900 000 20 950 000 17 858
157 01 (jetzt Tit. 153 01) ......................................... . 2 100 000
549
162 01 Zinsen aus Darlehen an Privatunternehmen ........... . 600 000 550 000 269
330
162 02 Zinsen von Wertpapieren und sonstigen Anlagen ...... . 300 000 100 000 576
872
173 01 Tilgung von Darlehen an Gemeinden, Gemeindeverbände
549 einschl. Eigenbetriebe, Eigengesellschaften, Zweckver-
bände und sonstige Rückflüsse ...................... . 46 000 000 21 700 000 1 797
177 01 (jetzt Tit. 173 01) 2 500 000
549
182 01 Tilgung von Darlehen an Privatunternehmen .......... . 2 000 000 300 000 23
330
221 01 Zuführung aus dem Bundeshaushalt ................... . 25 000 000 26 000 000 19 900
950
329 01 Einnahmen aus Krediten ............................. . 163 200
872 Aus Einnahmen sind auch die in der Finanzierungsübersicht
unter Ziff. 4.2. aufgeführten Ausgaben, für Tilgung unter
Abzug des Ansatzes von Tit. 592 01 zu leisten.
360 01 Vortrag aus Vorjahren 10 309
970
Gesamteinnahmen .... 95 805 000 74 205 000
Ausgaben
539 99 Vermischte Ausgaben 5 000 5 000
017
572 01 Verzinsung der Darlehen ............................ . 47 800 000 49 700 000 39 127
920
592 01 Tilgung der Darlehen ................................ . 48 000 000 24 500 000
920
853 01 Finanzierung von Investitionsvorhaben ............... . 164 452
120
Gesamtausgaben ... . 95 805 000 74 205 000
Abschluß
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 000 DM
Ubrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 800 000 DM
--------
Gesamteinnahmen . . . . 95 805 000 DM
Ausgaben
Sächliche Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 000 DM
Schuldendienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 800 000 DM
--------
Gesamtausgaben . . . . 95 805 000 DM
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1099
Erläuterungen
Einnahmen
Zu Tit. 119 99 bis 162 01
Die Beträge sind geschätzt.
Zu Tit. 162 02
Dir) Bankguthaben werden zwischenzeitlich angelegt.
Zu Tit. 173 01 bis 182 01
Die Beträge sind geschätzt.
Zu Tit. 221 01
Nach § 1 Abs. 2 des ERP-Jnvestitionshilfegesetzes vorn
17. Oktober 1967 erstattet der Bundesminister der Finanzen
aus dem Bundeshaushalt den Unterschiedsbetrag zwischen
den aufgekommenen und den zu zahlenden Zinsen.
Ausgaben
Zu Tit. 539 99
Der Betrag ist geschätzt.
Zu Tit. 572 01
Veranschlagt sind Zinsen für aufgenommene Darlehen.
Zu Tit. 592 01
Veranschlagt sind Tilgungen aufgenommener Darlehen.
1100 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Teil II
Finanzierungs übersieht
Teil I a Teil I b
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für
1971 1970 1 1971 1970
in Tausend DM
Ermittlung des Finanzi<:!rungssaldos
1. Ausgaben .................................. . 2 024 818 1 895 943 47 805 49 705
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kredit-
markt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben
zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages)
2. Einnahmen ................................. . 1 791 335 1 748 S27 95 805 74 205
(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt,
Einnahmen aus kassenmäßigen Uberschüssen)
3. Saldo ...................................... . 233 483 147 016 + 48 000 + 24 500
4. Nettoneuverschuldung/ Nettotilgung am Kredit-
markt ...................................... .
4.1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditm :1rkt 245 000 125 000 212 000 15 000
4.2. Ausgaben zur Schuldentilgung am Kredit-
markt .................................. . 37 784 37 784 260 000 39 500
Saldo ...................................... . 207 216 87 216 -48 000 -24 500
5. Einnahmen aus kassenmäßigen Dberschüssen 26 267 59 800 - -
6. Finanzierungssaldo .......................... . 233 483 147 016 - 48 000 -24 500
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1101
Teil III
Kreditfinanzierungsplan
Teil I a Teil I b
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für
1971 1970 1 1971 1970
in Tausend DM
1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
1.1. langfristig - - - -
1.2. kurzfristig 245 000 125 000 212 000 15 000
Summe 1. 245 000 125 000 212 000 15 000
2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kapitalmarkt
2.1. Tilgung langfristiger Schulden ............ . 37 784 37 784 48 000 24 500
2.2. Tilgung kurzfristiger Schulden ............ . - - 212 000 15 000
Summe 2. 37 784 37 784 260 000 39 500
3. Saldo aus 1. und 2.
(im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Nettoneu-
verschuldung am Kreditmarkt ................ . 207 216 87 216 - 48 000 - 24 500
1102 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Nachweisung
über die Anlage von Kassenmitteln
und über die Vorfinanzierung von Darlehen
Vorbemerkungen:
A. Nach § 2 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1970 vom 22. Dezember 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1797) ist der
Bundesminister für Wirtschaft ermächtigt worden, Kassenmittel des ERP-Sondervermögens bis zur Ver-
ausgabung für die in den ERP-Wirtschaftsplänen vorgesehenen Verwendungszwecke auch bei den Haupt-
leihinstituten des ERP-Sondervermögens anzulegen.
B. Nach § 4 des ERP-Entwicklungshilfegesetzes vom 9. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. II S. 577) ist der Bundes-
minister für wirtschuftlichen Besitz des Bundes (jetzt Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen) er-
mächtigt, Kassenmittel des ERP-Sondervermögens für Vorfinanzierung von Darlehen, die im Rahmen der
Entwicklungshilfe gegeben werden, zu verwenden.
Lfd. Betrag
Nr. Empfänger Verwendungszweck für 1970 Bemerkungen
in Mill. DM
, A. Anlage von Kassenmitteln
Kreditanstalt Stärkung der Liquidität
für Wiederaufbau
a) für Kredite an
Entwicklungsländer rd. 25
b) zur Durchführung des
Auftragsfinanzierungs-
programms Berlin rd. 133
c) zur Exportfinanzierung rd. 6
B. Vorfinanzierung von Darlehen
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1103
Nachweisung
des ERP-Son~ervermögens
nach dem Stand vom 31. Dezember 1969
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
2. Verluste im Rechnungsjahr 1969
1104 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Aktiva:
Stand am 31. 12. 1968 Stand am 31. 12. 1969
DM DM
A. Bankguthaben ...................................................... . 511 184 990,45 168 577 104,28
B. Darlehensforderungen
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau 5 595 844 231,12 5 657 449 747,61
2. Berliner Industriebank AG ........................................ . 977 750 731,25 994 268 731,30
3. Lastenausgleichsbank ............................................. . 506 995 529,16 539 071 005,78
4. Deutsche Bundesbahn ............................................. . 32 317 000,- 21043000,-
5. Deutsche Bundespost ............................................. . 3 500 000,- 1000000,-
6. Land Berlin ...................................................... . 677 201 716,83 661 583 065,78
7, Mibau - Mitteldeutsche BAU-AG für gemeinnützigen Wohnungs- und
Siedlungsbau ..................................................... . 471 803,50 466 801,15
8. Verschiedene ..................................................... . 529 689 023,66 748 997 991,16
C. Sonstige Forderungen
1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ................... . 121 057 948,42 123 135 046,36
2. Tilgungsforderungen .............................................. . 340 558 477 ,83 361 967 353,32
3. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Sondereinlage - ................ . 203 078 638,- 210 454 454,-
4. Kreditanstalt für Wiederaufbau - zwischenzeitliche Anlage - ..... . 216 091 128,15 202 472 421,67
5. Verschiedene - zwischenzeitliche Anlage (ERP-Investitionshilfe) - .. 10 039 299,14 10 062 099,92
6. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Inanspruchnahme der Liquiditätshilfe
zur Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse ................... . 1796000,-
7. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Inanspruchnahme der Liquiditätshilfe
zur Finanzierung von Lieferungen in Entwicklungsländer ........... . 37 370 000,- 494 168 923,12
8. Lastenausgleichsbank - zwischenzeitliche Anlage - ............... . 15 000 000,- 15 000 000,-
9. Verschiedene ..................................................... . 16 718 624,48 37 905 069,29
D. Beteiligungen
1. Lastenausgleichsbank ............................................. . 3 000 000,- 3 000 000,-
2. Berliner Industriebank AG ........................................ . 34 000 000,- 34 000 000,-
3. Kreditanstalt für Wiederaufbau .................................... . 90 000 000,- 90 000 000,-
4. Beitrag des ERP-Sondervermögens zur Erfüllung der Verpflichtungen
des Bundes als Mitglied der Internationalen Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung (Weltbank) ...................................... . 100 000 000,- 100 000 000,-
5. Beitrag des ERP-Sondervermögens zur Erfüllung der Verpflichtungen
des Bundes als Mitglied der Internationalen Finanz-Corporation ..... . 15 318105,- 15 318 105,-
6. Beteiligungen der Berliner Industriebank AG an Berliner Unternehmen
im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in Berlin für
Rechnung des ERP-Sondervermögens .............................. . 70 360 619,16 85 589 341,63
E. Liegenschaften ...................................................... . 914 017,- 914 017,-
F. Wertpapiere ........................................................ . 260 747 323,- 188 359 440,37
10 371005206,15 10 764 803 718,74
Nr. 70 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1105
des ERP-Sondervermögens
Passiva:
Stand am 31. 12. 1968 Stand am 31.12.1969
DM DM
A. Vermögensbestand .................................................. . 9 296 497 206, 15 9 538 079 718,74
B. Darlehensverpflichtungen ............................................ . 1 074 508 000,-- 1 226 724 000,-
10 371 005 206,15 10 764 803 718,74
1106 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
2. Verluste im Rechnungsjahr 1969
Kapitalforderungen Zinsforderungen
DM DM
An Verlusten sind eingetreten:
a) Bundesgebiet (ohne Berlin) .................. . 114 129,35
b) Berlin ..................................... . 13 342,01
127 471,36
Nr. 70 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1971 1107
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 36, ausgegeben am 27. Juli 1971
Tag Inhalt Seite
20. 7. 71 Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenz-
abforligung an den Grenzübergängen Elten-Spijk und Elten-Babberich ................. . 977
20. 7. 71 Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenz-
abfertigung im Rheinschiffsverkehr ................................................. . 980
5. 7. 71 Bekanntmachung zu den Artikeln 25 und 46 der Konvention zum Schutze der Menschen-
rechle und Grundfreiheiten ......................................................... . 983
30. 6. 71 Bekanntmachung des Protokolls über den verbindlichen dreisprachigen Wortlaut des Ab-
kommens über die Internationale Zivilluftfahrt ....................................... . 984
12. 7. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung der Berner Uber-
einkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst ............................. . 988
12. 7. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Anerkennung
und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber
Kindern ........................................................................... . 988
1108 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger lnkraft-
Nr. vom tretens
3. G. 71 Vierzigste Durchführungsverordnung der Bundes-
anstalt für :rlugsicherung zur Luftverkehrs-Ord-
nung (Festlegung von Flugverfahren für An- und
A hrlü~Jc nilch Sichl.llugregeln zum und vom Flug-
hafen ll,unburg) 132 22. 7. 71 12. 8. 71
3. 6. 71 Zweite Verordnung der Bundesanstalt für Flug-
sicherung zur Anderung der Sechzehnten Durch-
führungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung
(Festlegung von Flugverfahren für An- und Ab-
llüge nach Sid1tJln~Jregeln zum und vom Flughafen
Bremen) 132 22. 7. 71 12. 8. 71
23. b. 71 Dri!Jc Verordnung der Bundesanstalt für Flug-
sicherung zur Anderung der Achtzehnten Durch-
lüh nmgsveronJnung zur Luftverkehrs-Ordnung
(focstlegung von Flugverfuhren für An- und Ab-
flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen
Düsseldorf) 132 22. 7. 71 12. 8. 71
7. 7. 71 Sechste Verordnung der Bundesanstalt für Flug-
sicherung zur Anderung der Neunten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-
legung von Flugverfohren für An- und Abflüge
nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flug-
lrnfen Frankfurt a. M.) 132 22. 7. 71 22. 7. 71
5. 7. 71 Schiffahrlpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiflührtsdirektion Kiel über die Sperrung der
Einfahrt. vom Nord-Ostsee-Kanal zum Flemhuder
See 132 22. 7. 71 22. 7. 71
5. 7. 71 Schiffahrtpolizeilicbe Anordnung der Wasser- und
Schi ffahrtsdircktion Hamburg über das Befahren
des Fleths in Buxtehude (Este) 132 22. 7. 71 25. 7. 71
14. 7. 71 Verordnung Nr. 21/71 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 133 23. 7. 71 5.8. 71
5. 7. 71 Schiffohrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdirektion Kiel über den Verkehr durch
die Materialtransportbrücke zur Bauinsel in der
Eidermündung 133 23. 7. 71 1. 9. 71
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.
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