97
Bundesgesetzblatt
Teil I 21997 A
1971 Ausgegeben zu Bonn am 19. Februar 1971 Nr. 13
Tag In h a 1 t Seite
10.2. 71 Neunte Verordnung zur .Änderung der Verordnung über die Erteilung von Rheinschiffer-
patenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
Bundesgeselzbl. III !)503-9
4.2. 71 Bekunntmachung über Ente.ignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn ............ . 98
9. 2. 71 Bekanntmachung der Verfahrensordnung für die Abgabe von Sondervoten gemäß § 30
Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht .............................. . 99
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 5, Nr. 6, Nr. 7 und Nr. 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Neunte Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Erteilung von Rheinschifferpatenten
Vom 10. Februar 1971
Auf Grund des § 3 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über zuständige Behörde jederzeit die Erneuerung des
die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Bin- Eignungsnachweises nach § 4 Buchstabe b verlan-
nenschiffahrt vom 15. Februar 1956 (Bundesgesetz- gen.
blatt -II S. 317), zuletzt geändert durch Artikel 25 Die Kosten dieses Nach weises hat der Inhaber
des Kostenermächtigungs-Anderungsgesetzes vom eines Patents nur dann selbst zu tragen, wenn sich
23. Juni 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 805), wird ver- die Vermutung der genannten Behörde als begrün-
ordnet: det erweist.
2. Der-Inhaber eines Rheinschifferpatents hat bin-
Artikel 1 nen drei Monaten nach Vollendung des 65. Lebens-
Nach § 9 der Verordnung über die Erteilung von jahres und weiterhin alle drei Jahre den Eignungs-
Rheinschifferpatenten vom 15. Juni 1956 (Bundes- nac;hweis nach § 4 Buchstabe b zu erneuern.
gesetzbl. II S. 716) - Anlage 1 zur Verordnung zur Die Erneuerung des Eignungsnachweises ist in das
Einführung der Verordnung über die Erteilung von Patent einzutragen."
Rheinschifferpatenten vom 15. Juni 1956 (Bundes-
gesetzbl. II S. 714) - , zuletzt geändert durch die
Artikel 2
Verordnung vom 28. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. II
S. 1460), wird folgender § 9 a eingefügt: Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
,,§ 9a gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 11 des Gesetzes
über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der
Feststellung der körperlichen Eignung
Binnenschiffahrt auch im Land Berlin.
der In_haber eines Rheinschifferpatents
zum Führen eines Fahrzeugs
Artikel 3
1. Bestehen Zweifel an der körperlichen Eignung
eines Inhabers eines Rheinschifferpatents, kann die Diese Verordnung tritt am 1. April 1971 in Kraft.
Bonn, den lO. Februar 1971
Der Bundesminister für Verkehr
Georg Leber
98 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Bekanntmachung
über Enteignung~n für Zwecke der Deutschen Bundesbahn
Vom 4. Februar 1971
Die Bundesregierung hat mit Wirkung vom 22. Ja-
nuar)971 folgenden Beschluß gefaßt:
Nach § 37 Satz 2 des Bundesbahngesetzes vom
13. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 955), zu-
letzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Ände-
rung des Gesetzes über das Bundesverfassungs-
gericht vom 21. Dezember 1970 (Bundesgesetzbl. I
S. 1765), wird für das Bauvorhaben der Deutschen
Bundesbahn
„Bau einer 110 kV-Bahnstromleitung von Messei
nach Frankfurt/Main-Oberrad und eines Unter-
werks in Frankfurt/Main-Oberrad"
die Enteignung für zulässig erklärt.
Bonn, den 4. Februar 1971
E 1 -Av (DB) - 331 Bb 70
Der Bundesminister für Verkehr
Georg Leber
Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Februar 1971 99
Bekanntmachung
der Verfahrensordnung für die Abgabe von Sondervoten
gemäß § 30 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
Vom 9. Februar 1971
Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hat am
27. Januar 1971 die nachfolgende Verfahrensordnung
für die Abgabe von Sondervoten gemäß § 30 Abs. 2
des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
vom 12. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 243), zuletzt
geändert durch das Vierte Änderungsgesetz vom
21. Dezember 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1765), be-
schlossen.
Karlsruhe, den 9. Februar 1971
Der Präsident
d e s B u n d e s ve r f a s s u n g s g e r i c h t s
Dr. Gebhard Müller
Verfahrensordnung
für die Abgabe von Sondervoten gemäß § 30 Abs. 2 des Gesetzes
über das Bundesverfassungsgericht
1. Das Sondervotum, in dem ein Richter seine in 4. Wird das Sondervotum zu einer Entscheidung
der Beratung vertretene abweichende Meinung abgegeben, die verkündet wird, so gibt der Vor-
zu der Entscheidung oder deren Begründung sitzende in dem Verkündungstermin bekannt, daß
niederlegt, muß binnen drei Wochen nach Unter- in der Sache ein Sondervotum vorliegt, und
zeichnung der Entscheidung dem Vorsitzenden nennt den Namen des dissentierenden Richters.
des Senats vorliegen. Der Senat kann diese Frist Im Anschluß daran kann der dissentierende Rich-
verlängern. ter den wesentlichen Inhalt der abweichenden
2. Wer beabsichtigt, ein Sondervotum abzugeben, Meinung bekanntgeben.
legt nach Möglichkeit den wesentlichen Inhalt
seiner in der Beratung vertretenen abweichenden Das Sondervotum wird den Verfahrensbeteiligten
Auffassung dem Senat in der Zeit zwischen der und allen sonstigen Stellen, denen die Entschei-
Abstimmung und der Unterzeichnung der Ent- dung zugestellt oder mitgeteilt wird, in der
scheidung schriftlich vor. gleichen Weise bekanntgemacht.
3. Die Entscheidung ist auch von dem dissentieren- 5. Das Sondervotum ist in der Sammlung der Ent-
den Richter zu unterzeichnen. scheidungen des Bundesverfassungsgerichts im
Das Sondervotum ist von dem dissentierenden Anschluß an die Entscheidung mit dem Namen
Richter allein zu unterzeichnen. des Richters zu veröffentlichen.
100 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 5, ausgegeben am 12. Februar 1971
10. 2. 71 Gesetz zu dem Protokoll vom 27. August 1963 zur Änderung des Abkommens vom
7. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik
Pakjstan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkür-
zung bei den Steuern vom Einkommen sowie zu dem Ergänzungsabkommen vom 24. Januar
1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den
Steuern vom Einkommen ..................... : ..................................... . 25
Nr. 6, ausgegeben am 13. Februar 1971
11.2.71 Gesetz zu dem Abkommen vom 3. September 1969 zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über den Ver-
zicht auf die in Artikel 14 Absatz 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63 vorgesehene Erstattung
von Aufwendungen für Sachleistungen, welche bei Krankheit an Rentenberechtigte, die
e_hemalige__ ~renzgä~ger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren Fami-
henangehonge gewahrt wurden ......................................... _. ........... . 37
11.2.71 Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 1969 zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Ver-
zicht auf die in Artikel 14 Absatz 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63 vorgesehene Erstattung
von Aufwendungen für Sachleistungen, welche bei Krankheit an Rentenberechtigte, die
ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren Fami-
lienangehörige gewährt wurden ..................................................... . 40
10. 2. 71 Verordnung zur .Ä.nderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 21/70 - Erhöhung des Zoll-
kontingents für Fische) ............................................................. . 43
Nr. 7, ausgegeben am 16. Februar 1971
11.2.71 Gesetz zu dem Revisionsprotokoll vom 23. März 1970 zu dem am 26. November 1964 in
Bonn unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppel-
besteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung ........................... . 45
19. l. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der
Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ................. . 54
28. 1. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Erleichterung des
[nternationalen Seeverkehrs ........................................................ . 55
Nr. 8, ausgegeben am 18. Februar 1971
15. 2. 71 Gesetz zu dem Ubereinkommen Nr. 122 der Internationalen Arbeitsorganisation vom
9. Juli 1964 über die Beschäftigungspolitik ........................................... . 57
1. 2. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Organisation
für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ......................... . 63
2. 2. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Weizenhandels-Ubereinkommens ....... . 63
Nr. lJ Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Februar 1971 101
Hinweis aui Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bl!wicbnunu der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
22. 1. 71 Verordnun~J (EWG) Nr. 130/71 der Kommission zur Festsetzung
des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 23. 1. 71 L 19/7
22. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 131/71 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen für Olivenöl 23. 1. 71 L 19/8
22. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 132/71 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen bei der Einfuhr von gefrorenem Rindfleisch 23. 1. 71 L 19/10
22. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 133/71 der Kommission zur Festsetzung
der Einschleusungspreise und Abschöpfungen für Schweine-
fleisch 23. 1. 71 L 19/13
22. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 134/71 der Kommission zur Festsetzung
der Einschleusungspreise und Abschöpfungen für Geflügelfleisch 23. 1. 71 L 19/19
22. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 135/71 der Kommission zur Festsetzung
der Einschleusungspreise und Abschöpfungen für Eier 23. 1. 71 L 19/22
22. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 136/71 der Kommission zur Festsetzung
der Einschleusungspreise und der Abgaben bei der Einfuhr für
Eieralbumin und Milchalbumin 23. 1. 71 L 19/24
25. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 137/71 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 26. 1. 71 L 20/1
25. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 138/71 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 26. 1. 71 L 20/3
25. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 139/71 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 26. 1. 71 L 20/5
25. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 140/71 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 26. 1. 71 L 20/6
25. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 141/71 der Kommission zur Feststellung
einer ernsten Krise auf dem Blumenkohlmarkt 26. 1. 71 L 20/7
25. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 142/71 der Kommission über die Liefe-
rung von Magermilchpulver als Gemeinschaftshilfe für das
Internationale Komitee vom Roten Kreuz 26. 1. 71 L 20/8
25. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 143/71 der Kommission über die Liefe-
rung von Magermilchpulver nach Syrien als Gemeinschaftshilfe
zugunsten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz 26. 1. 71 L 20/10
25. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 144/71 der Kommission über die Liefe-
rung von 400 Tonnen Magermilchpulver als Gemeinschaftshilfe
an die Türkei 26. 1. 71 L 20/12
25. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 145/71 der Kommission über die Liefe-
rung von Magermilchpulver an die Philippinen als Gemein-
schaftshilfe zugunsten des Welternährungsprogramms 26. 1. 71 L 20/14
25. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 146/71 der Kommission über die Liefe-
rung von Magermilchpulver nach Pakistan als Gemeinschafts-
hilfe zugunsten des Welternährungsprogramms 26. 1. 71 L 20/17
26. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 147/71 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 27. 1. 71 L 21/1
26. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 148/71 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 27. 1. 71 L 21/3
26. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 149/71 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 27. 1. 71 L 21/5
26. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 150/71 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 27. 1. 71 L 21/6
102 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
26. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 151/71 der Kommission zur Festsetzung
der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Wein 27. 1. 71 L 21/7
26.1.71 Verordnung (EWG) Nr. 152/71 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 750/68 zur Aufstellung allgemeiner
Regeln für den Ausgleich der Lagerkosten für Zucker 28. 1. 71 L 22/1
26. 1. 71 Verordnung (EWG) NL 153/71 des Rates zur Änderung der
Verordnung Nr. 70/66/EWG hinsichtlich der Durchführung der
Grunderhebung in Italien 28. 1. 71 L 22/2
26. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 154/71 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1052/68 über die Regelung für die Ein-
fuhr und die Ausfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen 28. 1. 71 L 22/3
26. l. 71 Verordnung (EWG) Nr. 155/71 des Rates über die Erstattung
bei der Erzeugung für Olivenöl zur Herstellung von bestimm-
ten Konserven 28. 1. 71 L 22/5
27. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 156/71 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 28. 1. 71 L 22/7
27. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 157/71 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 28. 1. 71 L 22/9
27. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 158/71 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 28. 1. 71 L 22/11
27. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 159/71 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 28. 1. 71 L 22/12
27. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 160/71 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 28. 1. 71 L 22/13
26. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 161/71 der Kommission über die Fest-
setzung von Mittelwerten für die Bewertung von eingeführten
Zitrusfrüchten 28. 1. 71 L 22/14
18. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 162/71 der Kommission zur Festsetzung
der ab 1. Februar 1971 geltenden Erstattungssätze bei der Aus-
fuhr von Eiern und Eigelb in Form von nicht unter Anhang II
des Vertrages fallenden Waren 28. 1. 71 L 22/16
26. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 165/71 des Rates über die Grundregeln
für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von
Fischereierzeugnissen und über die Kriterien für die Festset-
zung der Erstattungsbeträge 29. 1. 71 L 23/1
26. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 166/71 des Rates zur Festlegung ge-
meinsamer Vermarktungsnormen für Garnelen der Gattung
Crangon 29. 1. 71 L 23/3
26. l. 71 Verordnung (EWG) Nr. 167/71 des Rates zur Festsetzung des
Orientierungspreises für die in Anhang I Abschnitte A und C
der Verordnung (EWG) Nr. 2142/70 aufgeführten Fischerei-
erzeugnisse für die Zeit vom 1. Februar bis zum 31. Dezember
1971 29. 1. 71 L 23/6
26. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 168/71 des Rates zur Festsetzung des
Orientierungspreises für die in Anhang II der Verordnung
(EWG) Nr. 2142/70 aufgeführten Fischereierzeugnisse für die
Zeit vom 1. Februar bis 31. Dezember 1971 29. 1. 71 L 23/8
26. l. 71 Verordnung (EWG) Nr. 169/71 des Rates zur Festsetzung des
gemeinschaftlichen Produktionspreises für Thunfische, die für
die Konservenindustrie bestimmt sind, für die Zeit vom 1. Fe-
bruar bis 31. Dezember 1971 29. 1. 71 L 23/10
26. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 170/71 des Rates über die Anerken-
nung der Erzeugerorganisationen der Fischwirtschaft 29. 1. 71 L 23/11
26. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 171/71 des Rates über die Gewährung
und die Erstattung der den Erzeugerorganisationen der Fisch-
wirtschaft von den Mitgliedstaaten gewährten Beihilfen 29. 1. 71 L 23/13
26. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 172/71 des Rates zur Festlegung der
Grundregeln für die Gewährung der Ausgleichsentschädigung
an die Erzeuger von Thunfischen für die Konservenindustrie 29. 1. 71 L 23/15
Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Februar 1971 103
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
26. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 173/71 des Rates zur Festlegung all-
gemeiner Regeln für die Bestimmung des bei der Berechnung
des Rücknahmepreises für bestimmte Fischereierzeugnisse zu-
grunde zu legenden Hundertsatzes des Orientierungspreises 29. 1. 71 L 23/17
28. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 174/71 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 29. 1. 71 L 23/18
28. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 175/71 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 29. 1. 71 L 23/20
28. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 176/71 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 29. 1. 71 L 23/22
28. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 177/71 der Kommission zur Festsetzung
der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anzuwendenden Erstattungen 29. 1. 71 L 23/24
28. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 178/71 der Kommission zur Festsetzung
der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen 29. 1. 71 L 23/27
28. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 179/71 der Kommission zur Festsetzung
der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis und
Bruchreis 29. 1. 71 L 23/29
28. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 180/71 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 29. 1. 71 L 23/31
28. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 181/71 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwendenden
Berichtigung 29. 1. 71 L 23/33
28. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 182/71 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 29. 1. 71 L 23/35
28. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 183/71 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen bei der Einfuhr \ron Kälbern und ausge-
wachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen gefro-
renes Rindfleisch 29. 1. 71 L 23/36
28. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 184/71 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Rindfleischsektor für
den am 1. Februar 1971 beginnenden Zeitraum 29. 1. 71 L 23/39
28. 1. 11 Verordnung (EWG) Nr. 185/71 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für
Melasse, Sirupe und bestimmte andere Erzeugnisse auf dem
Zuckersektor 29. 1. 71 L 23/43
28. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 186/71 der Kommission zur Festsetzung
von Zusatzbeträgen für bestimmte Erzeugnisse des Schweine-
fleischsektors 29. 1. 71 L 23/45
28. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 187/71 der Kommission zur Festsetzung
des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr von Sirup
und bestimmten anderen Erzeugnissen des Zuckersektors 29. 1. 71 L 23/47
28. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 188/71 der Kommission zur Änderung
der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für
Weißzucker und Rohzucker 29. 1. 71 L 23/48
29. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 189/71 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 30. 1. 71 L 24/1
29. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 190/71 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 30. 1. 71 L 24/3
29. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 191/71 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 30. 1. 71 L 24/5
29. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 192/71 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 30. 1. 71 L 24/6
29. 1. 71 Verordnung (EWG) Nr. 193/71 der Kommission zur Festsetzung
des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 30. 1. 71 L24/7
104 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
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ferti\Jung verkü11det. Lautender BFllllJ nur im Postübonn0-ment Abbestiillungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.
Im Teil III wird dils als turtldultind lpsfq(istcllte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I
S. 437) lli!Ch S<1chqd11(•IPn qeorclnet veröffentlicht Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.
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