1873
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1971 Ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 1971 Nr.122
Tag In h a 1t Seite
29. 11. 71 Verordnung über die Ubertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldaten-
versorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1873
53-4-2
26.11.71 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 12, § 11 Abs. 1, § 11 Abs. 2 und § 15
Abs. 5 des Hessischen Gesetzes über die Amtsbezüge der Richter und Staatsanwälte vom
4. März 1970) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1875
Druckfehlerberichtigung zur Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach
§ 84 des Berufsbildungsgesetzes .................................................... . 1876
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 57 ..................................................... . 1876
Verkündungen im Bundesanzeiger .................................................. . 1877
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften ................................. . 1877
Verordnung
über die Ubertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung
im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung
Vom 29. November 1971
Auf Grund des § 11 Abs. 5 Satz 4, des § 46 Abs. 1 den Wehrbereichsgebühmisämtem I bis VI je-
Satz 3 sowie des § 54 Abs. 1 und 3 des Soldatenver- weils in den Fällen, in denen sie im Zeitpunkt
sorgungsgesetzes (SVG) in der Fassung der Be- der Beendigung des Dienstverhältnisses Dienst-
kanntmachung vom 1. September 1971 (Bundesge- bezüge gezahlt haben;
setzbl. I S. 1481) übertrage ich meine Befugnisse auf 3. die Entscheidungen nach den §§ 28 bis 35 SVG
dem Gebiet der Versorgung der Soldaten der Bun-
der Wehrbereichsverwaltung III für die Solda-
deswehr und ihrer Hinterbliebenen nach Maßgabe
ten, die bei Eintritt des Versorgungsfalles von
folgender Vorschriften auf andere Behörden meines
den Wehrbereichsgebühmisämtem I bis III
Geschäftsbereichs:
Dienstbezüge erhalten haben,
der Wehrbereichsverwaltung V für die Soldaten,
§ 1
die bei Eintritt des Versorgungsfalles von den
(1) Auf dem Gebiet der Dienstzeitversorgung der Wehrbereichsgebühmisämtern IV bis VI Dienst-
Berufssoldaten der Bundeswehr und ihrer Hinter- bezüge erhalten haben;
bliebenen obliegt 4. die Entscheidung über die Berücksichtigung von
1. die Festsetzung, Zahlung und Regelung der Ver- Zeiten nach den §§ 22 bis 24 SVG als ruhegehalt-
sorgungsbezüge und die Entscheidung über die fähige Dienstzeit dem Personalstammamt der
Bewilligung von Unterhaltsbeiträgen Bundeswehr.
dem Wehrbereichsgebühmisamt III für die Solda- Ist die Entscheidung bis zum Eintritt des Versor-
ten, die bei Eintritt des Versorgungsfalles von gungsfalles nicht getroffen worden, entscheidet
den Wehrbereichsgebühmisämtem I bis III das Wehrbereichsgebührnisamt III oder V nach
Dienstbezüge erhalten haben, sowie für ihre Hin- Maßgabe der Nummer 1.
terbliebenen, Die Entscheidungen sind unter Beteiligung der
dem Wehrbereichsgebühmisamt V für die Solda- für den Berufssoldaten zuständigen personal-
ten, die bei Eintritt des Versorgungsfalles von bearbeitenden Stelle zu treffen.
den Wehrbereichsgebühmisämtem IV bis VI Für Soldaten, die dem Bundesnachrichtendienst
Dienstbezüge erhalten haben, sowie für ihre Hin- angehören oder angehört haben, und ihre Hinter-
terbliebenen; bliebenen trifft die Entscheidung die für diesen
2. die Gewährung der Bezüge für den Sterbemonat Personenkreis zuständige personalbearbeitende
und des Sterbegeldes in den Fällen des § 43 SVG Stelle im Einvernehmen mit dem Grundsatz-
in Verbindung mit § 121 Abs. 1 und § 122 Abs. 1 referat „Soldatenversorgung" im Bundesministe-
Satz 1 und Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes rium der Verteidigung.
sowie die Gewährung des Ubergangsgeldes nach (2) Die Versorgungsberechtigten können in den
§ 37 SVG Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Zuständigkeit des
1874 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
anderen Wehrlwrcichsg(!hührnisamtes beantragen, das Wehrbereichsgebührnisamt V für die Berufssol-
wenn sie ihren Wohnsitz in dessen Zuständigkeits- daten und die Soldaten auf Zeit, die bei Eintritt des
bereich h,ilwn oder dorthin verlegen. Dem Antrag Versorgungsfalles von den Wehrbereichsgebühmis-
ist stattzugeben, soweit cler Festsetzungsbcscheid ämtern IV bis VI Dienstbezüge erhalten haben.
unanfechtbar geworden ist. Bei mehreren Versor- (2) Für Entscheidungen über Ansprüche nach den
gungsbercchtiqlen bed,Hf es übereinstimmcmder An-
§§ 85 und 86 SVG der Soldaten, die auf Grund der
träge. Wehrpflicht Wehrdienst leisten, ist zuständig
§ 2 das Wehrbereichsgebührnisamt III für die Soldaten
p) /\ uf dem G(~bi(~t der Dienstzeitversorgung der der Standorte innerhalb der Wehrbereiche I bis III,
Soldaten auf Zeil und ihn!r Hinterbliebenen über- das Wehrbereichsgebührnisamt V für die Soldaten
trage ich der Standorte innerhalb der Wehrbereiche IV bis VI.
1. die Festsetzung und Bewilligung sowie die Zah-
Maßgebend ist der Standort im Zeitpunkt des Ein-
lung und Regelung der Leistungen nach den
tritts des Versorgungsfalles. Wird bereits Ausgleich
§§ 11, 12, 13 und 42 SVG sowie nach § 74 in Ver-
nach § 85 SVG gezahlt, verbleibt es jedoch bei der
bindung mit den §§ 11, 12 und 42 SVG für die
Zuständigkeit des Wehrbereichsgebührnisamtes, das
Soldaten auf Zeit und ihre Hinterbliebenen den
für die Gewährung dieses Ausgleichs zuständig war.
Wehrbereichsgebührnisämtern I bis VI, und zwar
jeweils dem Wehrbereichsgebührnisamt, das zu- (3) Für die Entscheidungen über Ansprüche von
letzt die Dienstbezüge gezahlt hat; Eltern oder Adoptiveltern wehrpflichtiger Soldaten
nach § 41 Abs. 2 SVG gilt Absatz 2 entsprechend.
2. die Festsetzung, Zahlung und Regelung der Un-
Für die Entscheidungen über Ansprüche von Zivil-
terhaltsbeitri.ige nach § 73 SVG
personen nach § 86 SVG gilt Absatz 2 mit der Maß-
dem Wehrbereichsgebührnisamt III für die Sol- gabe, daß an die Stelle des Standortes die Dienst-
daten, die bei Eintritt des Versorgungsfalles von stelle tritt, bei der sich der Unfall ereignet hat oder
den Wehrhcreichsgebührnisfüntern Ibis III Dienst- die der Betroffene erreichen wollte.
bezüge erhil lten haben, sowie für ihre Hinter-
bliebenen, fi4) Haben mehrere Personen auf Grund desselben
Ereignisses einen Anspruch nach § 41 Abs. 2, § 85
dem Wehrbereichsgebührnisamt V für die Solda-
oder § 86 SVG, so ist für die Erstentscheidung das
ten, die bei Eintritt des Versorgungsfalles von
in Absatz 1, 2 oder 3 genannte Wehrbereichsgebühr-
den Wc~hrbcreichsgcLühmisämtern IV bis VI
nisamt zuständig, bei dem die Sache zuerst anhän-
Dienstbezüge erhalten haben, sowie für ihre Hin-
gig geworden ist. Die weitere Zuständigkeit richtet
terbliebenen;
sich nach den Absätzen 1 und 2.
3. die Gewährung der Bezüge für den Sterbemonat
und des Sterbegeldes gemäß § 41 Abs. 1 SVG in § 5
Verbindung mit § 121 Abs. 1 und § 122 Abs. 1 Ich behalte mir vor,
Satz 1 und Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes den 1. in Einzelfällen die nach den §§ 1 bis 4 übertrage-
Wehrbereichsgcbührnisämtern I bis VI jeweils
nen Befugnisse selbst auszuüben,
in den Fällen, in denen sie im Zeitpunkt der
Beendigung des Dienstverhältnisses Dienstbezüge 2. versorgungsrechtliche Entscheidungen von grund-
gezahlt haben. sätzlicher, über den Einzelfall hinausgehender
Bedeutung,
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 gilt § 1
Abs. 2 entsprechend. 3. Entscheidungen in Einzelfällen, in denen von
Richtlinien abgewichen werden soll,
§ 3
Die Entscheidungen nach § 44 Abs. 4, § 54 Abs. 1 4. Entscheidungen nach § 63 SVG,
und 3 sowie § 62 SVG übertrage ich 5. Entscheidungen nach § 41 Abs. 2 sowie §§ 85 und
den Wehrbereichsverwaltungen I bis VI für die 86 SVG für Soldaten, die dem Bundesnachrich-
Soldaten, die bei Eintritt des Versorgungsfalles von tendienst angehören oder während ihrer Dienst-
den jeweils nachgeordneten Wehrbereichsgebühr- zeit angehört haben.
nisämtern· Dienstbezüge erhalten haben. § 6
Diese Verordnung ergeht im Einvernehmen mit
§ 4 dem Bundesminister des Innern und tritt am Tage
(1) Auf dem Gebiet der Beschädigtenversorgung nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in
übertrage ich die Entscheidungen nach den §§ 85 Kraft. Die Verordnung über die Ubertragung von
und 86 SVG auf Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenver-
das Wehrbercichsgcbührnisarnl III für die Berufs- sorgung im Dienstbereich des Bundesministers der
soldaten und die Soldaten auf Zeit, die bei Eintritt Verteidigung in der Fassung der Bekanntmachung
des Versorgungsfalles von den Wehrbereichsge- vom 14. Mai 1968 (Bundesanzeiger Nr. 96 vom
bührnisämtern Ibis III Dienstbezüge erhalten haben, 22. Mai 1968) tritt im gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
Bonn, den 29. November 1971
Der Bundesminister der Verteidigung
In Vertretung
Dr. Wetzel
Nr. 122 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Dezember 1971 1875
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 15. November 1971 - 2 BvF 1/70 - , ergangen
auf Antrag der Bundesregierung, wird nachfolgender
Entscheidungssatz veröffentlicht:
1. § 12 des Hessischen Gesetzes über die Amts-
bezüge der Richter und Staatsanwälte vom 4.
März 1970 (Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I
S. 201) und § 11 Absatz 1 in Verbindung mit
Anlage III dieses Gesetzes, soweit er die bis-
herigen Amtsbezeichnungen für Richter durch
neue Amtsbezeichnungen ersetzt, sind mit Bun-
desrecht nicht vereinbar.
2. Im übrigen ist das Hessische Gesetz über die
Amtsbezüge der Richter und Staatsanwälte vom
4. März 1970 (Gesetz- und Verordnungsblatt
Teil I S. 201) § 11 Absatz 2 und § 15 Ab-
satz 5 in der sich aus den Gründen ergebenden
Auslegung - mit dem Bundesrecht vereinbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 26. November 1971
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
1876 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Druckfehlerberichtigung
zur Anordnung über die Bestimmung der
zuständigen Stelle nach § 84 des
Berufsbildungsgesetzes
Die Anordnung über die Bestimmung der zustän-
digen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
vom 15. November 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 1841)
ist wie folgt zu berichtigen:
In der Nummer 1 muß es anstatt „ untenstehen-
II 11
den richtig heißen „ unterstehenden •
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 57, ausgegeben am 3. Dezember 1971
Tag Inhalt Seite
29. 10. 71 Jkk,rnnfmachung über den Geltungsbereich der Genfer Abkommen zur Vereinheitlichung
des W echselrechls .................. , ... , .... , .......... , ... , , ..................... . 1281
29. 10. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Genfer Abkommen zur Vereinheitlichung
des Scheckrechts ................................................................... . 1282
12.11.71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung über die Inkraftsetzung einer
Ergänzung des Abschnittes II der Anlage I zum Vertrag vom 31. Mai 1967 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über zoll- und paßrechtliche
Fragen, die sich an der deutsch-österreichischen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken
ergeben ........................................................................... . 1283
15.11. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines
Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens ....................... . 1284
30.11.71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Wiener Ubereinkommens über konsularische
Beziehungen vom 24. April 1963 ..................................................... . 1285
1876 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Druckfehlerberichtigung
zur Anordnung über die Bestimmung der
zuständigen Stelle nach § 84 des
Berufsbildungsgesetzes
Die Anordnung über die Bestimmung der zustän-
digen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
vom 15. November 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 1841)
ist wie folgt zu berichtigen:
In der Nummer 1 muß es anstatt „ untenstehen-
II 11
den richtig heißen „ unterstehenden •
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 57, ausgegeben am 3. Dezember 1971
Tag Inhalt Seite
29. 10. 71 Jkk,rnnfmachung über den Geltungsbereich der Genfer Abkommen zur Vereinheitlichung
des W echselrechls .................. , ... , .... , .......... , ... , , ..................... . 1281
29. 10. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Genfer Abkommen zur Vereinheitlichung
des Scheckrechts ................................................................... . 1282
12.11.71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung über die Inkraftsetzung einer
Ergänzung des Abschnittes II der Anlage I zum Vertrag vom 31. Mai 1967 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über zoll- und paßrechtliche
Fragen, die sich an der deutsch-österreichischen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken
ergeben ........................................................................... . 1283
15.11. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines
Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens ....................... . 1284
30.11.71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Wiener Ubereinkommens über konsularische
Beziehungen vom 24. April 1963 ..................................................... . 1285
Nr. 122 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Dezember 1971 1877
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
19. l l. 71 Verordmmu über Notmaßnahmen bei der An-
erkc)nnung von Wiesenschwingelsaatgut 219 25. 11. 71 26. 11. 71
7822-:J-7
19. 11. 71 Verordnung Nr. 32/71 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 225 3. 12. 71 10. 12. 71
30. 11. 71 Verordnung TSF Nr. 10/71 über Tarife für den
Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen 225 3. 12. 71 1. 1. 72
2:i. 11. 71 Verordnung Nr. 33/71 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 226 4. 12. 71 10. 12. 71
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
11. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2431/71 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß zu k -
ker und Rohzucker 12.11.71 L 251/18
11. 1 l. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2432/71 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von K ä 1 b er n und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenom-
men gefrorenes Rindfleisch 12. 11. 71 , L 251/19
11. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2433/71 der Kommission zur Festset-
zung der Ausfuhrerstattungen bei Obst und Gemüse 12.11.71 L 251/22
11. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2434/71 der Kommission zur Änderung
des Verfalldatums für die in Frankreich und in Italien gestell-
ten Anträge für Beihilfen für F 1 ach s und Hanf im Wirt-
schaftsjahr 1971/1972 12. 11. 71 L 251/24
11. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2435/71 der Kommission zur Verlänge-
rung der Geltungsdauer der Verordnung (EWG) Nr. 1022/70
zur Einführung von Begleitzeugnissen für bestimmte Weine
während einer Ubergangszeit 12.11.71 L 251/25
11. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2436/71 der Kommission zur zweiten
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2223/70 über die Nicht-
erhebung einer Ausgleichsabgabe bei Einfuhren von Wein
mit Ursprung in und Herkunft aus bestimmten Drittländern 12. 11. 71 L 251/26
11. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2437/71 der Kommission zur Berichti-
gung der Verordnung (EWG) Nr. 2349/71 der Kommission vom
3. November 1971 über die Festsetzung von Mittelwerten für
die Bewertung von eingeführten Z i t r u s f r ü c h t e n 12.11.71 L 251/28
Nr. 122 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Dezember 1971 1877
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
19. l l. 71 Verordmmu über Notmaßnahmen bei der An-
erkc)nnung von Wiesenschwingelsaatgut 219 25. 11. 71 26. 11. 71
7822-:J-7
19. 11. 71 Verordnung Nr. 32/71 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 225 3. 12. 71 10. 12. 71
30. 11. 71 Verordnung TSF Nr. 10/71 über Tarife für den
Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen 225 3. 12. 71 1. 1. 72
2:i. 11. 71 Verordnung Nr. 33/71 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 226 4. 12. 71 10. 12. 71
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
11. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2431/71 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß zu k -
ker und Rohzucker 12.11.71 L 251/18
11. 1 l. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2432/71 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von K ä 1 b er n und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenom-
men gefrorenes Rindfleisch 12. 11. 71 , L 251/19
11. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2433/71 der Kommission zur Festset-
zung der Ausfuhrerstattungen bei Obst und Gemüse 12.11.71 L 251/22
11. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2434/71 der Kommission zur Änderung
des Verfalldatums für die in Frankreich und in Italien gestell-
ten Anträge für Beihilfen für F 1 ach s und Hanf im Wirt-
schaftsjahr 1971/1972 12. 11. 71 L 251/24
11. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2435/71 der Kommission zur Verlänge-
rung der Geltungsdauer der Verordnung (EWG) Nr. 1022/70
zur Einführung von Begleitzeugnissen für bestimmte Weine
während einer Ubergangszeit 12.11.71 L 251/25
11. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2436/71 der Kommission zur zweiten
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2223/70 über die Nicht-
erhebung einer Ausgleichsabgabe bei Einfuhren von Wein
mit Ursprung in und Herkunft aus bestimmten Drittländern 12. 11. 71 L 251/26
11. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2437/71 der Kommission zur Berichti-
gung der Verordnung (EWG) Nr. 2349/71 der Kommission vom
3. November 1971 über die Festsetzung von Mittelwerten für
die Bewertung von eingeführten Z i t r u s f r ü c h t e n 12.11.71 L 251/28
1878 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
12. 11. 71 Veronlnung (EWG) Nr. 2438/71 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-
g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfun-
gen 13.11.71 L 252/1
12. 11. 71 Verordnung (DWG) Nr. 24]9/71 der Kommission über die Fest-
setzung der Prdmien, die den Abschöpfungen für Getreide
und M ü l z hinzugefügt werden 13.11.71 L 252/3
12. 11. 71 V()rordnung (EWG) Nr. 2440/71 der Kommission zur Änderung
(kr bei der fas La Llung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 13. 11. 71 L 252/5
12. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2441/71 der Kommission über die Fest-
setzung d(!f Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzuk-
k c r und Rohzucker 13.11.71 L 252/6
12. 11. 71 Vl!rordnung (EWG) Nr. 2442/71 der Kommission zur Festset-
zung der .i\bscl1iiplungen für O 1 i v e n ö 1 13. 11. 71 L 252/7
12. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2443/71 der Kommission zur Festset-
zung des ßelri!CJes der Beihilfe für O 1s a a t e n 13. 11. 71 L 252/9
12. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2444/71 der Kommission zur Berichti-
gung bestimmter Erstattungen bei der Ausfuhr von O 1i v e n ö 1 13.11.71 L 252/10
12. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2445/71 der Kommission zur Änderung
der Verordnung Nr. 172/66/EWG zur Festsetzung der Aus-
gleichskoeffizienten für Oliven ö 1 13. 11. 71 L 252/11
15. 11. 71 Verordnung (DWG) Nr. 2446/71 der Kommission zur Festset-
zung der üuf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-
g r i c ß von \f\h)izen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 16. 11. 71 L 253/1
15. 11. 71 Verordnung (DWG) Nr. 2447/71 der Kommission über die Fest-
selzung der Prfünien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 16. 11. 71 L 253/3
15. 11. 71 Verordnung (:EWG) Nr. 2448/71 der Kommission zur Ände-
rung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 16. 11. 71 L 253/5
15. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2449/71 der Kommission über die Fest-
selzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß zu k -
k e r und R oh zu c k e r 16.11.71 L 253/6
15. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2450/71 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr für Mi 1 c h und
Milcherzeugnisse 16. 11. 71 L 253/7
15. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2451/71 der Kommission zur Berech-
nung des fjnanziellen Ausgleichs für bestimmte Fischerei -
erzeugnisse 16. 11. 71 L 253/12
16. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2452/71 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-
grieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 17.11.71 L 254/1
16. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2453/71 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und M ü l z hinzugefügt werden 17.11.71 L 254/3
16. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2454/71 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 17.11.71 L 254/5
16. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2455/71 der Kommission über die Fest-
se Lzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß z u k -
k er und Roh zucke r 17.11.71 L 254/6
16. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2456/71 der Kommission zur Festset-
zung der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Wein 17.11.71 L 254/7
16. 11. 71 Verordnung (:EWG) Nr. 2457/71 der Kommission zur Festset-
zung des Betrages der Beihilfe für O 1 s a a t e n 17.11.71 L 254/9
16. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2458/71 der Kommission zur Änderung
der Erstattung bei der Ausfuhr von O 1s a a t e n 17.11.71 L 254/10
17. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2459/71 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-
grieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfun-
gen 18. 11. 71 L 255/1
17. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2460/71 der Kommission über die Fest-
setzung der Priimien, die den Abschöpfungen für Getreide
und M a 1 z hinzugefügt werden 18. 11. 71 L 255/3
Nr. 122 Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Dezember 1971 1879
Veröttentlicht im Amtsblatt der
Europä1:,chen Gemernschaften
l)c1turr1 und Br·1l·ichnun~1 der Rechtsvorschrift
- Ausgctbe rn deutscher Sprache -
vom Nr/Seite
17. 11. 71 Vcronlnun~J (CWC) Nr. 2461/71 der Kommission zur Änderung
der bei der Ursl.ullung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigun~J 18. 11. 71 L 255/5
17. 11. 71 Vcrordnun~J (EWC) Nr. 2462/71 der Kommission über die Fest-
sclzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
zuckcr und Rohzucker 18. 11. 71 L 255/6
17. 11. 71 Vcrordrrnng (IJWG) Nr. 2463/71 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von M e 1 a s s e 18.11.71 L 255/7
16. 11. 71 V crordnung (EWC) Nr. 2464/71 der Kommission über die Fest-
setzung von Mitlclwerten für die Bewertung von eingeführten
Zitrusfrüchten 18. 11. 71 L 255/8
17. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2465/71 der Kommission zur Festset-
zung von Zusatzbeträgen für bestimmte Erzeugnisse des
Sc h w ein e f I e i s c h sektors 18. 11. 71 L 255/10
17. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2466/71 der Kommission zur Festset-
zung einc~s Referenzpreises für Mandarinen, Satsumas,
Cl e m e n t in c n , Tangerinen und sonstige ähnliche hybride
Zitrusfrüchte 18. 11. 71 L 255/12
17. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2467/71 der Kommission zur Festset-
zun~J der Anpassungskoeffizienten für den Ankaufspreis für
Süßorangen nach Verordnung (EWG) Nr.2390/71 des Rates 18. 11. 71 L 255/14
17. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2468/71 der Kommission zur Festset-
znn~J dN Anpassungskoeffizienten für den Ankaufspreis für
Mandarinen nach Verordnung (EWG) Nr. 2389/71 des Rates 18. 11. 71 L 255/16
17. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2469/71 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 757/71 hinsichtlich der Durchfüh-
rungsbl)Slimmungen über den bei der Ausfuhr von denaturier-
Lem M a g e r m i I c h p u l v e r oder Mi s c h f u t t e r m i t t e 1 n zu
erhebenden Betrag 19. 11. 71 L 256/1
17. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2470/71 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 2227/71 über die Erhebung einer
Ausfuhrabgube für Magermilchpulver 19.11.71 L 256/3
18. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2471/71 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-
grieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 19.11.71 L 256/5
18. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2472/71 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Mal z hinzugefügt werden 19.11.71 L 256/7
18. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2473/71 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 19. 11. 71 L 256/9
18. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2474/71 der Kommission zur Festset-
zung der für Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-
grieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Erstattungen 19.11.71 L 256/11
18. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2475/71 der Kommission zur Festset-
zung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Ab-
schöpfungen 19.11.71 L 256/14
18. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2476/71 der Kommission zur Festset-
zung der Priimien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für
Re i s und B r u c h r e i s 19.11.71 L 256/16
18. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2477/71 der Kommission zur Festset-
zung der Ersta llungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruch -
reis 19. 11. 71 L 256/18
18. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2478/71 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis an-
zuwendenden Berichtigung 19. 11. 71 L 256/20
18. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2479/71 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
zucker und Rohzucker 19. 11. 71 · L 256/22
18. 11. 71 Verordnung (EWG) Nr. 2480/71 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von K ä 1b er n und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenom-
men gefrorenes Rindfleisch 19. 11. 71 L 256/23
1.880 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
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