1369
Bundesgesetzblatt
Teill Z1997A
1970 Ausgegeben zu Bonn am 10. Oktober 1970 Nr. 92
Tag Inhalt Seite
26. 9. 70 Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bestimmung von Stoffen und
Zubereitungen nach § 35 a des Arzneimittelgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . .. . 1369
7. 10. 70 Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Energiewirtschafts:
gesetzes ...................................................................... , . . . . . . . . 1370
Bundesgesetzbl. III 752-1-3
1. 10. 70 Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen . . . . . . . . . . 1371
25. 9. 70 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 18 Abs. 6 des Besoldungsgesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1965) . . . . . . 1371
25. 9. 70 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 18 Abs. 3 Satz 1 des Fremdrentengesetzes
vom 25. Februar 1960) ......................... , ............................ ·. . . . . . . . . . . . 1372
Bundesgesetzbl. III 824-2
25. 9. 70 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 55 f Satz 1 und 3 des Hochschulgesetzes
von Baden-Württemberg in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochschul-
gesetzes vom 18. Juli 1969) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1372
Hinweis auf andere Verkttndungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 49 und Nr._ 50 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1373
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1374
Amte Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Bestimmung von Stoffen und Zubereitungen nadl § 35 a
des Arzneimittelgesetzes
Vom 26. September 1970
Auf Grund des § 35 a Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes
vom 16. Mai 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 533), zuletzt geändert durch das
Kostenermächtigungs-Änderungsgesetz vom 23. Juni 1970 (Bundesgesetz-
blatt I S. 805), wird verordnet:
§ 1
Die Anlage zu der Verordnung über die Bestimmung von Stoffen und
Zubereitungen nach § 35 a des Arzneimittelgesetzes vom 19. Dezember
1968 (Bundesgesetzbl. I S. 1444), zuletzt geändert durch Verordnung vom
9. Juli 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1122), wird um folgende Stoffe und Zu-
bereitungen ergänzt:
Ende der Ver-
Wissenschaftliche Kurz- schreibungs-
Bezeichnung bezeichnung pflicht nach
§35aAMG
214. N~Acetyl-N-(3-amino-2,4,6- Iocetaminsäure 1. Januar 1974
trijod-phenyl)-2-methyl-ß-
alanin und seine Salze
215. 4-Amino-1-(ß-D-arabino- Cytarabin 1. Januar 1974
furanosyl)-lH-pyrimidin-2-on
und seine Salze
216. Clostridiopeptidase A aus 1. Januar 1974
Clostridium histolyticum
217. (-)-3-(3,4-Dihydroxy-phenyl)- Levodopa 1. Januar 1974
L-alanin und seine Salze
218. Fumarsäure und ihre Salze in 1. Januar 1974
Zubereitungen zur Behand-
lung der Psoriasis
219. 4-Hydroxy-3-jod-5-nitro- Nitroxinil 1. Januar 1974
benzonitril und seine Salze
1370 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom
4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 62 des Arznei-
mittelgesetzes auch im Land Berlin.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Bonn, den 26. September 1970
Der Bundesminister für Jugend,
Familie und Gesundheit
Käte Strobel
Verordnung
zur Änderung der Dritten Verordnung
zur Durchführung des Energiewirtschaftsgesetzes
Vom 7. Oktober 1970
Auf Grund des § 4 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur 1 kp/cm2 und weniger ausgelegt sind, ferner
Förderung der Energiewirtschaft (Energiewirtschafts- Behälter für Flüssiggas, die der Versorgung ein-
gesetz) vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I zelner Grundstücke oder Häuserblocks dienen,
S. 1451), zuletzt geändert durch das Außenwirt- auch wenn sie für einen Betriebsdruck von
schaftsgesetz vom 28. April 1961 (Bundesgesetzbl. I mehr als 1 kp/cm2 ausgelegt sind,".
S. 481), in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
Grundgesetzes wird mit Zustimmung des Bundes- 3. Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.
rates verordnet: 4. Folgender neuer Absatz 2 wird angefügt:
„Die Ausnahme des Absatzes 1 Buchstabe c
Artikel 1 gilt nicht, wenn ein Ortsnetz ganz oder in
wesentlichen Teilen nicht nur vorübergehend
§ 1 der Dritten Verordnung zur Durchführung des
stillgelegt werden soll."
Energiewirtschaftsgesetzes vom 8. November 1938
(Reichsgesetzbl. I S. 1612) wird wie folgt geändert: Artikel 2
1. In Absatz 1 Buchstabe a wird die Zahl „20 000" Diese Verordnung gilt auch im Land Berlin, sofern
durch die Zahl „30 000" ersetzt. sie im Land Berlin in Kraft gesetzt wird.
2. Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
„Energieanlagen zur Fortleitung oder Abgabe Artikel 3
von Gas einschließlich zugehöriger Neben- Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
anlagen, die für einen Betriebsdruck von kündung in Kraft.
Bonn, den 7. Oktober 1970
Der Bundesminister für Wirtschaft
Schiller
Nr. 92 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Oktober 1970 1371
Anordnung
des Bundespräsidenten
über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
Vom 1. Oktober 1970
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes
setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
Präsident und Professor des Bundesinstituts für
Berufsbildungsforschung
Leitender Direktor bejm Bundesinstitut für Berufs-
bildungsforschung
Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildungs-
forschung.
Bonn, den 1. Oktober 1970
Der Bundespräsident
Heinemann
Der Bundesminister des Innern
Genscher
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ·
vom 9. Juni 1970 - 2 BvL 14/66 -, ergangen auf
Vorlage Q.es Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen,
wird nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 18 Absatz 6 des Besoldungsgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekannt-
machung vom 19. August 1965 (Gesetz- und Ver-
ordnungsblatt S. 258) ist mit Artikel 3 Absatz 1
des Grundgesetzes unvereinbar und daher nichtig.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 25. September 1970
Der Bundes m i.n ist er der Justiz
Gerhard Jahn
Nr. 92 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Oktober 1970 1371
Anordnung
des Bundespräsidenten
über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
Vom 1. Oktober 1970
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes
setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
Präsident und Professor des Bundesinstituts für
Berufsbildungsforschung
Leitender Direktor bejm Bundesinstitut für Berufs-
bildungsforschung
Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildungs-
forschung.
Bonn, den 1. Oktober 1970
Der Bundespräsident
Heinemann
Der Bundesminister des Innern
Genscher
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ·
vom 9. Juni 1970 - 2 BvL 14/66 -, ergangen auf
Vorlage Q.es Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen,
wird nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 18 Absatz 6 des Besoldungsgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekannt-
machung vom 19. August 1965 (Gesetz- und Ver-
ordnungsblatt S. 258) ist mit Artikel 3 Absatz 1
des Grundgesetzes unvereinbar und daher nichtig.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 25. September 1970
Der Bundes m i.n ist er der Justiz
Gerhard Jahn
1372 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 23. Juni 1970 - 2 BvL 8/65 - , ergangen auf
Vorlage des Sozialgerichts München, wird nach-
folgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 18 Absatz 3 Satz 1 des Fremdrentengesetzes vom
25. Februar 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 93) war in
der bis zum 30. Juni 1965 geltenden Fassung mit
dem Grundgesetz vereinbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 25. September 1970
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 22. Juli 1970 - 2 BvL 8/70 -, ergangen auf Vor-
lage des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wird nach-
folgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 55 f Satz 1 und 3 des Hochschulgesetzes von
Baden-Württemberg vom 19. März 1968 (Gesetzbl.
S. 81) in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Än-
derung des Hochschulgesetzes vom 18. Juli 1969
(Gesetzbl. S. 127) ist mit dem Bundesrecht verein-
bar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß_
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 25. September 1970
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
1372 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 23. Juni 1970 - 2 BvL 8/65 - , ergangen auf
Vorlage des Sozialgerichts München, wird nach-
folgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 18 Absatz 3 Satz 1 des Fremdrentengesetzes vom
25. Februar 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 93) war in
der bis zum 30. Juni 1965 geltenden Fassung mit
dem Grundgesetz vereinbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 25. September 1970
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 22. Juli 1970 - 2 BvL 8/70 -, ergangen auf Vor-
lage des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wird nach-
folgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 55 f Satz 1 und 3 des Hochschulgesetzes von
Baden-Württemberg vom 19. März 1968 (Gesetzbl.
S. 81) in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Än-
derung des Hochschulgesetzes vom 18. Juli 1969
(Gesetzbl. S. 127) ist mit dem Bundesrecht verein-
bar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß_
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 25. September 1970
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
Nr. 92 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Oktober 1970 1373
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 49, ausgegeben am 3. Oktober 1970
Tag Inhalt Seite
21. 8. 70 Bekanntmachung zu dem Dbereinkommen zur Errichtung der Pflanzenschutz-Organisation
für Europa und den Mittelmeerraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1013
7. 9. 70 Bekanntmachung zum Artikel 63 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1016
Nr. 50, ausgegeben am 10. Oktober 1970
7. 10. 70 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 13/7-0 - 2. Verlängerung der
Zollaussetzungen für Stahlerzeugnisse) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1017
7. 10. 70 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 14/70 - Waren der EGKS -
2. 1--Ialbjahr 1970) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1018
7-. 10. 7-0 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/70 - Zollkontingente für
Fische) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1019
31. 8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Fürsorgeabkommens (Berichti-
gung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1020
10. 9. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens zur Vorläufigen Regelung
für ein Weltweites Kommerzielles Satelliten-Fernmeldesystem nebst Sonderübereinkommen 1021
10. 9. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte
andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1022
14. 9. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Erleichterung
der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1023
16. 9. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Abkommen über den Internationalen Wäh-
rungsfonds und über die Internalionale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung . . . . . . . . . . . 1024
1374 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
D,1lum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
17. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr, 1873/70 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 18. 9. 70 L 207/1
17. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1874/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 18.9. 70 L 207/3
17. 9, 70 Verordnung (EWG) Nr. 1875/70 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Be-
richtigung 18.9. 70 L 207/5
17. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1876/70 der Kommission zur Festset-
zung der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anzuwendenden Erstattungen 18. 9. 70 L 207/7
17. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1877/70 der Kommission zur Festset-
zung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfun-
gen 18, 9. 70 L 207/10
17, 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1878/70 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis
und Bruchreis 18. 9. 70 L 207/12
17. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1879/70 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 18. 9. 70 L 207/14
17. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1880/70 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwen-
denden Berichtigung 18.9. 70 L 207/16
17. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1881/70 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 18.9. 70 L 207/18
17, 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1882/70 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenom-
men gefrorenes Rindfleisch 18.9, 70 L 207/19
17. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1883/70 der Kommission zur Ergän-
zung der Verordnung (EWG) Nr. 772/70 über eine .Daueraus-
schreibung zum Verkauf von Weißzucker, der zur Ausfuhr
bestimmt ist und sich im Besitz der französischen Interven-
tionsstelle befindet 18. 9. 70 L 207/22
17. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1884/70 der Kommission über die Be-
dingungen für die Vergabe von Aufträgen zur Verarbeitung
von aus dem Handel gezogenen Tomaten zu Tomatenmark 18. 9, 70 L 207/24
18. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1885/70 des Rates über Sondermaß-
nahmen für das Brennen von Birnen, die Gegenstand von In-
terventionsmaßnahmen waren 19, 9. 70 L 208/1
18. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1886/70 des Rates über Sondermaß-
nahmen für die Vergabe von Aufträgen zur Verarbeitung von
Tomaten und Birnen, die Gegenstand von Interventionsmaß-
nahmen waren 19.9. 70 L 208/3
18. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1887/70 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 19.9. 70 L 208/4
18. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1888/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 19.9. 70 L 208/6
18. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1889/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 19.9. 70 L 208/8
18. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1890/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 19.9, 70 L 208/9
Nr. 92 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Oktober 1970 1375
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung cfor Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
18. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1891/70 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen für Olivenöl 19.9. 70 L 208/10
18. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1892/70 der Kommission zur Festset-
zung des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 19.9. 70 L 208/12
18. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1893/70 der Kommission über den
Verlrnuf von Butter aus staatlicher Lagerhaltung 19.9. 70 L 208/13
18. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1894/70 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1390/69 über den Absatz von But-
ter zu herabgesetzten Preisen an bestimmte Verarbeitungs-
betriebe in der Gemeinschaft 19.9. 70 L 208/15
18. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr.1895/70 der Kommission zur Festlegung
d.er Ausschreibungsbedingungen für den Verkauf von im Be-
sitz der französischen Interventionsstelle befindlichen Sonnen-
blumenkernen 19.9. 70 L 208/16
21. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1896/70 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 22.9. 70 L 209/1
21. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1897/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 22.9. 70 L 209/3
21. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1898/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 22.9. 70 L 209/5
21. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1899/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 22. 9. 70 L 209/6
22. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1900/70 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 23.9. 70 L 210/1
22. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1901/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 23.9. 70 L 210/3
22. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1902/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 23.9. 70 L 210/5
22. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1903/70 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 23.9. 70 L 210/6
22. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1904/70 der Kommission zur Festset-
zung der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Wein 23.9. 70 L 210/7
22. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1905/70 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1679/70 über nach Frankreich ein-
geführte Weine mit Herkunft aus Marokko oder Tunesien 23.9. 70 L 210/9
22. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1906/70 der Kommission zur Festset-
zung der Höhe der im vierten Vierteljahr 1970 bei der Einfuhr
der unter die Verordnung (EWG) Nr. 1059/69 des Rates fallen-
den Waren in die Gemeinschaft anwendbaren beweglichen
Teilbeträge und Zusatzzölle. 26.9. 70 L 213/1
23. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1907/70 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 24.9. 70 L 211/1
23. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1908/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 24. 9. 70 L 211/3
23. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1909/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 24.9. 70 L 211/5
23. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1910/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 24.9. 70 L 211/6
23. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1911/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 24.9. 70 L 211/7
23. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1912/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Rindfleisch-
sektor für den am 1. Oktober 1970 beginnenden Zeitraum 24.9. 70 L 211/8
1376 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
23. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1913/70 der Kommission zur .Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 772/70 über eine Dauerausschrei-
bung zum Verkauf von Weißzucker, der zur Ausfuhr bestimmt
ist und sich im Besitz der französischen Interventionsstelle be-
findet 24.9. 70 L 211/12
24. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1914/70 der Kommission zur Festset~
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen un wendbaren Abschöpfungen 25.9. 70 L 212/1
24. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1915/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 25.9. 70 L 212/3
24. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1916/70 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 25.9. 70 L 212/5
24. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1917/70 der Kommission zur Festset-
zung der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anzuwendenden Erstattungen 25.9. 70 L 212/7
24. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1918/70 der Kommission zur Festset-
zung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöp-
fungen 25.9. 70 L 212/10
24. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1919/70 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis
und Bruchreis 25.9. 70 L 212/12
24. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1920/70 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 25.9. 70 L 212/14
24. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1921/70 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzu-
wendenden Berichtigung 25.9. 70 L 212/16
24. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1922/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 25.9. 70 L 212/18
24. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1923/70 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen
gefrorenes Rindfleisch 25.9. 70 L 212/19
24. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1924/70 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von gefrorenem
Rindfleisch 25.9. 70 L 212/22
24. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1925/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 25.9. 70 L 212/25
24. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1926/70 der Kommission zur vor-
übergehenden Aussetzung der in der Verordnung (EWG)
Nr. 1735/70 vorgesehenen Dauerausschreibung für die Ausfuhr
von Rohrrohzucker 25.9. 70 L 212/27
25. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1927/70 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 26.9. 70 L 213/14
25. 9. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1928/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügrt werden 26.9. 70 L 213/16
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