1313
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1970 Ausgegeben zu Bonn am 11. September 1970 Nr. 88
Tag Inhalt Seite
8. 9. 70 Verordnung zur .Änderung der Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten
und Richter im Bundesdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1313
Bundesgesetzbl. III 2030-2-3
31. 8. 70 Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung . . . . . . . . . . . . 1316
1. 9. 70 Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn (Bau eines
Industriestammgleises Kassel-Waldau) ................................................. . 1316
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 45 ........................................................ . 1317
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften .................................... . 1318
Verordnung
zur Änderung der Verordnung über den Erholungsurlaub
der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst
Vom 8. September 1970
Auf Grund des § 89 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1776),
zuletzt geändert durch das Siebente Gesetz zur Änderung des Bundes-
besoldungsgesetzes vom 15. April 1970 (Bundesgcsetzbl. I S. 339), in
Verbindung mit § 46 des Deutschen Richtergesetzes vom 8. September
1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1665), zuletzt geändert durch das Erste Gesetz
zur Reform des Strafrechts vom 25. Juni 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 645),
verordnet die Bundesregierung:
Artikel 1
Die Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und
Richter im Bundesdienst in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Juni 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 518) wird wie folgt geändert:
1. § 5 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:
,,(1) Der Urlaub beträgt für Beamte, deren regelmäßige wöchent-
liche Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche verteilt ist,
für jedes Urlaubsjahr
in den bis zum bis zum nach
Besoldungsgruppen vollendeten vollendeten vollendetem
30. Lebensjahr 40. Lebensjahr 40. Lebensjahr
1. im Urlaubsjahr 1970 Arbeitstage
A 1 bis A 6 16 20 24
A 7 bis A 10 18 21 26
A 11 bis A 14 20 24 28
A 15 und darüber 22 27 30
1314 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
in den bis zum bis zum nach
Besoldungsgruppen vollendeten vollendeten vollendetem
30. Lebensjahr 40. Lebensjahr 40. Lebensjahr
2. im Urlaubsjahr 1971 Arbeitstage
A 1 bis A 6 17 21 24
A 7 bis A 10 19 22 26
A 11 bis A 14 21 25 28
A 15 und darüber 23 27 30
]. vorn Urlaubsjahr 1972 an Arbeitstage
·A 1 bis A 6 18 22 25
A 7 bis A 10 20 23 27
A 11 bis A 14 22 26 28
A 15 und darüber 24 28 30"
b) Absatz 4 erhält folgende Fassung:
11 (4) Arbeitstage im Sinne dieser Verordnung sind alle Kalender-
tage, an denen der Beamte Dienst zu tun hat. Endet eine Dienst-
schicht nicht an dem Kalendertag, an dem sie begonnen hat, gilt
als Arbeitstag im Sinne des Satzes 1 nur der Kalendertag, an dem
sie begonnen hat. Auf einen Werktag fallende gesetzliche Feier-
tage, für die kein Freizeitausgleich gewährt wird, gelten nicht
als Arbeitstage."
c) Folgende Absätze 5 und 6 werden angefügt:
11 (5) Ist die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeits-
zeit regelmäßig oder dienstplanmäßig im Durchschnitt des Ur-
laubsjahres auf mehr als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche
verteilt, erhöht sich der Urlaub für jeden zusätzlichen Arbeitstag
im Urlaubsjahr um ein Zweihundertfünfzigstel des Urlaubs nach
Absatz 1 zuzüglich eines etwaigen Zusatzurlaubs. Ist die durch-
schnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig oder
dienstplanrnäßig im Durchschnitt des Urlaubsjahres auf weniger
als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, vermindert
sich der Urlaub für jeden zusätzlichen arbeitsfreien Tag im Ur-
laubsjahr um ein Zweihundertfünfzigstel des Urlaubs nach Ab-
satz 1 zuzüglich eines etwaigen Zusatzurlaubs. In Verwaltungen,
in denen die Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeits-
zeit häufig wechselt, kann mit Zustimmung des Bundesministers
des Innern von der Berechnungsweise nach den Sätzen 1 und 2
abgewichen werden.
(6) Hat der Beamte aus persönlichen Gründen einen Urlaub ohne
Dienstbezüge erhalten, so wird der ihm nach dieser Verordnung
zustehende Urlaub für das Urlaubsjahr, in dem der Urlaub ohne
Dienstbezüge endet, aber nicht begonnen hat, um ein Zwölftel
für jeden vollen in dieses Urlaubsjahr fallenden Monat des Ur-
laubs ohne Dienstbezüge gekürzt. Dabei bleiben jedoch die ersten
sechs Monate des Urlaubs ohne Dienstbezüge unberücksichtigt."
2. § 7 erhält folgende Fassung:
,,§ 7
Abwicklung des Urlaubs, Ubertragung in das folgende Urlaubsjahr
(1) Der Urlaub oder ein Resturlaub muß spätestens binnen drei
Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres angetreten werden.
Soweit Urlaub aus dienstlichen Gründen nicht rechtzeitig angetreten
werden kann, ist er auf Antrag in das folgende Urlaubsjahr zu über-
tragen; er kann übertragen werden, soweit er wegen einer Erkran-
kung des Beamten oder aus anderen zwingenden, von dem Beamten
nicht zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig angetreten werden
kann.
Nr. 88 Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. September 1970 1315
(2) Urlaub, der nicht spätestens binnen drei Monaten nach dem.
Ende des Urlaubsjahres oder bei einer Ubertragung in das folgende
Urlaubsjahr bis zum. Ablauf der ersten sechs Monate des Urlaubs-
jahres angetreten worden ist, verfällt. In den Fällen des § 5 Abs. 3
verfällt der Urlaub rn.it dem. Ablauf des folgenden Urlaubsjahres;
eine Ubertragung ist nicht zulässig."
3. § 11 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Der Urlaub eines Beamten, der zu Beginn des Urlaubsjahres noch
nicht 18 Jahre alt ist, beträgt 20 Arbeitstage; § 5 Abs. 5 gilt ent-
sprechend."
4. § 12 wird wie folgt geändert:
a) Die Worte „24 Werktagen" werden durch die Worte „20 Arbeits-
tagen" ersetzt.
b) Der Punkt wird durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halb-
satz angefügt:
,, § 5 Abs. 5 gilt entsprechend."
5. In § 13 Satz 1 werden die Worte „sechs Werktagen" durch die Worte
,, fünf Arbeitstagen" ersetzt.
6. In § 14 werden die Worte „6 Werktagen" durch die Worte „fünf
Arbeitstagen" ersetzt.
Artikel 2
Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, die Verordnung über
den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Richter im. Bundesdienst
in der nach dieser Verordnung geltenden Fassung rn.it neuem. Datum.
bekanntzumachen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu be-
seitigen.
Artikel 3
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes vorn.
4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung rn.it § 201 des
Bundesbeamtengesetzes auch im Land Berlin.
Artikel 4
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vorn. 1. Januar 1970, für Ver-
waltungen, in denen das Urlaubsjahr am. 1. April beginnt, rn.it Wirkung
vorn. 1. April 1970 in Kraft.
Bonn, den 8. September 1970
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister des Innern
Genscher
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
1316 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Anordnung
des Bundespräsidenten
über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
Vom 31. August 1970
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes
setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor und Professor des Kunsthistorischen
Instituts in Florenz.
Bonn, den 31. August 1970
Der Bundespräsident
Heinemann
Der Bundesminister des Innern
Genscher
Bekanntmachung
ü.ber Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn
Vom 1. September 1970
Die Bundesregierung hat mit Wirkung vom 25. Au-
gust 1970 folgenden Beschluß gefaßt:
Nach § 37 Satz 2 des Bundesbahngesetzes vom
13. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 955) wird
für das Bauvorhaben der Deutschen Bundesbahn
,,Bau eines Industriestammgleises Kassel-Waldau"
die Enteignung für zulässig erklärt.
Bonn, den 1. September 1970
E 1 - Av/DB - 157 B 70
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Wittrock
1316 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Anordnung
des Bundespräsidenten
über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
Vom 31. August 1970
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes
setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor und Professor des Kunsthistorischen
Instituts in Florenz.
Bonn, den 31. August 1970
Der Bundespräsident
Heinemann
Der Bundesminister des Innern
Genscher
Bekanntmachung
ü.ber Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn
Vom 1. September 1970
Die Bundesregierung hat mit Wirkung vom 25. Au-
gust 1970 folgenden Beschluß gefaßt:
Nach § 37 Satz 2 des Bundesbahngesetzes vom
13. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 955) wird
für das Bauvorhaben der Deutschen Bundesbahn
,,Bau eines Industriestammgleises Kassel-Waldau"
die Enteignung für zulässig erklärt.
Bonn, den 1. September 1970
E 1 - Av/DB - 157 B 70
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Wittrock
Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. September 1970 1317
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 45, ausgegeben am 9. September 1970
Tag J n h a 1t Seite
13. 8. 70 Bekanntmuchung über den Geltungsbereich der Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen
auf See {Seestraßenordnung) ........................................................... . 886
14. 8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkom-
men zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen
Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr ............... , , • 886
14. 8. 70 Bekanntmachung zu Artikel 4 des deutsch-niederländischen Abkommens über die Zusammen-
legung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebs-
wechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze .............................. . 887
19.8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Verringerung der
Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern ............................. . 888
19.8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 2 der Internationalen
Arbeitsorganisation betreffend die Arbeitslosigkeit ..................................... . 888
19.8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 3 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Beschäftigung der Frauen vor und nach der Niederkunft ..... . 889
19. 8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 7 der Internationalen
Arbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung von Kindern zur Arbeit auf See 889
19. 8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 8 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Gewährung einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge
von Schiffbruch ....................................................................... . 890
19.8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 9 der Internationalen
Arbeitsorganisalion über die Stellenvermittlung für Seeleute ............................ . 891
19.8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 11 der Internationalen
Arbeitsorganisation über das Vereins- und Koalitionsrecht der landwirtschaftlichen Arbeiter 892
19. 8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 12 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Entschädigung der Landarbeiter bei Arbeitsunfällen ......... . 893
19.8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 15 der Internationalen
Arbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung von Jugendlichen zur Beschäf-
tigung als Kohlenzieher {Trimmer) oder Heizer ......................................... . 894
19.8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 16 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die pflichtmäßige ärztliche Untersuchung der in der Seeschiffahrt
beschäftigten Kinder und Jugendlichen ................................................. . 895
19.8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 17 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Entschädigung bei Betriebsunfällen ......................... . 896
19.8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 23 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Heimschaffung der Schiffsleute ............................. . 897
19.8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 26 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen 898
19.8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 27 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Gewichtsbezeichnung an schweren auf Schiffen beförderten
Frachtstücken ........................................................................ . 899
19. 8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 42 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Entschädigung bei Berufskrankheiten ....................... . 900
19. 8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 63 der Internationalen
Arbeitsorganisation über Statistiken der Löhne und der Arbeitszeit in den hauptsächlichsten
Zweigen des Bergbaus und des verarbeitenden Gewerbes, einschließlich des Baugewerbes,
sowie in der Landwirtschaft ........................................................... . 901
19. 8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 97 der Internationalen
Arbeitsorganisation über Wanderarbeiter ............................................... . 902
19.8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 99 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Land-
wirtschaft ........................................................ , • ........ • • • • • • • • · · · 903
19.8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 102 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit ..................... . 904
19.8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 105 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Abschaffung der Zwangsarbeit ............................. . 905
26.8. 70 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens über die Internationale Hydro-
graphische Organisation ............................................................... . 906
26. 8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins ............ . 907
27.8. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über das Zolltarifschema für die
Einreihung der Waren in die Zolltarife ................................................. . 908
1318 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Hinweis aui Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbore Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bc!z<~ichnun~J der Rechtsvorschrift -- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
20. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1692/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 21. 8. 70 L 187/19
20. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1693/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen
gefrorenes Rindfleisch 21. 8. 70 L 187/20
20. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1694/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Ausfuhrerstattungen für verschiedene Arten von
Obst und Gemüse 21. 8. 70 L 187/23
20. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1695/70 der Kommission über eine
Abweichung von der Verordnung Nr. 473/67/EWG hinsichtlich
der Geltungsdauer der Einfuhrlizenzen für einige Futter-
getreidearten 21. 8. 70 L 187/25
25. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1696/70 der Kommission mit Uber-
gangsmaßnahmen für die Bezeichnung und Aufmachung der
Weine 26. 8. 70 L 190/1
25. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1697/70 der Kommission über die Her-
abstufung von Qualitätsweinen bestimmter Anbaugebiete 26. 8. 70 L 190/2
25. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1698/70 der Kommission über be-
stimmte Ausnahmen bei der Herstellung von Qualitätsweinen
bestimmter Anbaugebiete 26.8. 70 L 190/4
25. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1699/70 der Kommission über die Kon-
trolle einiger Erzeu~Jnisse des Weinbaus 26.8. 70 L 190/6
25. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1700/70 der Kommission über die Kon-
trolle der zur Gewinnung von Tafelwein geeigneten Weine 26. 8. 70 L 190/9
25. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1701/70 der Kommission zur .Änderung
der Verordnungen (EWG) Nrn. 1134/70 und 1275/70 über die
Vermarktung von Weinen, die den Vorschriften der Verord-
nung (EWG) Nr. 816/70 nicht entsprechen 26. 8. 70 L 190/11
25. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1702/70 der Kommission über in
Deutschland anwendbare Ubergangsmaßnahmen auf dem
Weinsektor 26. 8. 70 L 190/12
25. 8. ?O Verordnung (EWG) Nr. 1703/70 der Kommission über Dber-
gangsmaßnahmen für die Anwendung der Verordnung (EWG)
Nr. 817/70 26.8. 70 L 190/14
25. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1704/70 der Kommission zur .Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1022/70 zur Einführung von Be-
gleitzeugnissen für bestimmte Weine während einer Uber-
gangszeit 26. 8. 70 L 190/15
21. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1705/70 der Kommission über die
Durchführung einer Ausschreibung zur Bereitstellung von
Weichweizenmehl im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe für
das „Komitee vom Roten Kreuz" 22.8. 70 L 188/1
21. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1706/70 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 22.8. 70 L 188/4
21. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1707/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfung,en für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 22.8. 70 L 188/6
21. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1708/70 der Kommission zur .Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Be-
richtigung 22.8. 70 L 188/8
Nr. 88 Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. September 1970 1319
- --------------------------------------------------------
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Hc,zr!ich11un~1 df!r Rr~chlsvorschrift
--- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
21. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1709/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 22.8. 70 L 188/9
21. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1710/70 der Kommission zur Fest-
setzung des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 22.8. 70 L 188/10
21. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1711/70 der Kommission zur Fest-
setzunq der Abschöpfungen für Olivenöl 22.8. 70 L 188/11
21. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1712/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Rindfleisch-
sektor für den am 1. September 1970 beginnenden Zeitraum 22.8. 70 L 188/13
21. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1713/70 der Kommission zur Änderung
der Verordnung Nr. 473/67/EWG hinsichtlich der Kaution für
Einfuhrlizenzen im Getreide- und Reissektor 22. 8. 70 L 188/17
21. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1714/70 der Kommission über die
Lieferung bestimmter Mengen Magermilchpulver als Ge-
meinschaflshilfe zugunsten des Welternährungsprogramms 22.8. 70 L 188/18
21. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1715/70 der Kommission zur Auf-
hebung der Verordnung (EWG) Nr. 1583/70 zur Feststellung
einer ernsten Krise auf dem Blumenkohlmarkt 22.8. 70 L 188/24
24. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1716/70 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 25.8. 70 L 189/1
24. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1717/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 25.8. 70 L 189/3
24. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1718/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 25.8. 70 L 189/5
24. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1719/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 25. 8. 70 L 189/6
24. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1720/70 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von gefrorenem
Rindfleisch 25.8. 70 L 189/7
25. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1721/70 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 26.8. 70 L 190/23
25. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1722/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 26.8. 70 L 190/25
25. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1723/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 26.8. 70 L 190/27
25. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1724/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 26.8. 70 L 190/28
25. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1725/70 der Kommission zur Festset-
zung der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Wein 26.8. 70 L 190/29
25. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1726/70 der Kommission über Durch-
führungsbestimmungen für die Gewährung der Prämie für
Tabakblätter 27.8.70 L 191/1
25. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1727/70 der Kommission über Durch-
führungsbestimmungen für die Intervention bei Rohtabak 27.8.70 L 191/5
25. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1728/70 der Kommission zur Festset-
zung der Zu- und Abschläge für Rohtabak 27.8. 70 L 191/18
26. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1729/70 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 27.8. 70 L 191/23
26. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1730/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 27.8. 70 L 191/25
26. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1731/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 27.8. 70 L 191/27
1320 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und fü!zeidrnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
26. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1732/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 27.8. 70 L 191/28
26. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1733/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 27.8. 70 L 191/29
26. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1734/70 der Kommission über eine
Dauerausschreibung zur Bestimmung der Ausfuhrerstattung
für Weißzucker 27.8. 70 L 191/30
26. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1735/70 der Kommission über eine
Dauerausschreibung zur Bestimmung der Ausfuhrerstattung
während des Zuckerwirtschaftsjahres 1969/70 hergestellten
Rohrrohzucker 27.8. 70 L 191/32
26. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1736/70 der Kommission zur Ein-
führung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Pfirsichen
aus Griechenland 27.8. 70 L 191/34
27. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1737/70 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 28.8. 70 L 192/1
27. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1738/70 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 28.8. 70 L 192/3
27. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1739/70 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 28.8. 70 L 192/5
27. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1740/70 der Kommission zur Fest-
setzung der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anzuwendenden Erstattungen 28. 8. 70 L 19217-
27. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1741/70 der Kommission zur Fest-
setzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöp-
fungen 28.8. 70 L 192/10
27. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1742/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für
Reis und Bruchreis 28.8. 70 L 192/12
27. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1743/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruch-
reis 28. 8. 70 L 192/14
27. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1744/70 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzu-
wendenden Berichtigung 28.8. 70 L 192/16
27. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1745/70 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 28. 8. 70 L 192/18
27. 8. 70 Verordnung (EWG Nr. 1746/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenom-
men gefrorenes Rindfleisch 28. 8. 70 L 192/19
27. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1747/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem
Zustand für Melasse, Sirupe und bestimmte andere Erzeug-
nisse auf dem Zuckersektor 28.8. 70 L 192/22
28. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1748/70 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Wei-
zen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 29. 8. 70 L 193/1
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