1305
Bundesgesetzblatt
Teill Zl997A
1970 Ausgegeben zu Bonn am 8. September 1970 Nr. 87
Tag Inhalt Seite
5. 8. 70 Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1305
Bundesgcselzbl. III 9502-4, 9501-8, 9501-4, 9501-5
13. 8. 70 Verordnung zur Einführung der Vorschriften für die Reeden auf dem Rhein . . . . . . . . . . . . . . . . 1307
Bundcsgeselzbl. III 9501-5, 9501-6, 9501-7
1. 9. 70 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 31 d des Gesetzes
zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des
öffentlichen Dienstes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1308
Bundesgesetzbl. III 2037-1-4
1. 9. 70 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-
stellungen ............................................................................ . 1309
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 44 ........................................................ . 1310
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften ..................................... . 1311
Verordnung
zur Einführung der Rheinscbiifahrtpolizeiverordnung
Vom 5. August 1970
Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 3 des Gesetzes hörden der Wasser- und Schiff ahrtsverwaltung des
über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Bundes (Wasser- und Schiffahrtsdirektionen) als
Binnenschiffahrt vom 15. Februar 1956 (Bundes- Strom- und Schiffahrtpolizeibehörden. Diese werden
gesetzbl. II S. 317), zuletzt geändert durch Artikel 25 ermächtigt, Anordnungen im Sinne des § 1.22 der
des Kostenermächtigungs-Änderungsgesetzes vom Rheinschiffahrtpolizeiverordnung zu erlassen und
23. Juni 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 805), auf Grund die Regelung örtlicher Verhältnisse ihren nach-
der §§ 27 und 46 des Bundeswasserstraßengesetzes geordneten Stellen zu übertragen.
vom 2. April 1968 (Bundesgesetzbl. II S. 173), ge- (2) Zuständige Behörde für die Zulassung von
ändert durch das Einführungsgesetz zum Gesetz Baumustern im Sinne des § 4.01 Nr. 1 und des § 6.33
über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bun- Nr. 1 Buchstabe a der Rheinschiffahrtpolizeiverord-
desgeset.zbl. I S. 503) und auf Grund des § 8 Abs. 2 nung ist der Bundesminister für Verkehr.
des Gesetzes über Maßnahmen zur Sicherung der
Altölbeseitigung (Altölgesetz) vom 23. Dezember (3) Zuständige Behörden im Sinne des § 1.10 Nr. 2,
1968 (Bundesgesetzbl. I S. 1419) - insoweit im Ein- § 1.12 Nr. 3 und 4, § 1.13 Nr. 2 und 3, §§ 1.14 und
vernehmen mit dem Bundesminister des Innern - , 1.15 Nr. 2, § 1.17 Nr. 1, §§ 1.19 und 1.20 der Rhein-
wird verordnet: schiffahrtpolizeiverordnung sind neben den Mittel-
Artikel 1 behörden der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des
Bundes auch deren nachgeordnete Stellen und ge-
Die Rheinschiffahrtpolizeiverordnung wird in der mäß den nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die
anliegenden, von der Zentralkommission für die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnen-
Rheinschiffahrt beschlossenen Fassung*) auf der Bun- schiffahrt geschlossenen Vereinbarungen die Polizei-
deswasserstraße Rhein und vorbehaltlich abwei- kräfte der Länder.
chender hafenpolizeilicher Vorschriften in den zu ihr
gehörenden bundeseigenen Häfen in Kraft gesetzt. (4) Zuständige Behörden im Sinne des § 1.15 Nr. 4
der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung sind die für
das Wasser zuständigen Behörden.
Artikel 2
(1) Soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes
bestimmt ist, sind zuständige Behörden im Sinne Artikel 3
der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung die Mittelbe- Zugelassene Sammelstellen im Sinne des § 1.15
*) Diese Fassung der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung wird als An-
Nr. 4 der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung sind ne-
lagenband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes veröffentlicht. ben den abnahmepflichtigen Unternehmen (§ 2 Abs. 2
Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil I wird der Anlagenband
auf Anforderung kostenlos zugestellt. Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Altölgesetz) auch die
1306 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
von den für das Wasser zuständigen Behörden zu- Worte „und der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung
gelassenen Sammelstellen (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 Altöl- vom 24. Dezember 1954 (Bundesgesetzbl. II S. 1412)"
gesetz). gestrichen.
Artikel 4 Artikel 7
Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes sind von den Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
Vorschriften der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Auf- gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 11 des Gesetzes
gaben unter gebührender Berücksichtigung der über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend ge- Binnenschiffahrt auch im Land Berlin.
boten ist.
Artikel 8
Artikel 5 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1970 in
(1) Zuwiderhandlungen gegen die Rheinschiffahrt- Kraft. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 1.01
polizeiverordnung und die zu ihrer Durchführung Buchstabe p und des § 7.09 Nr. 1 Buchstabe b der
und Ergänzung erlassenen Anordnungen werden Rheinschiffahrtpolizeiverordnung wird durch beson-
nach § 7 des Gesetzes über die Aufgaben des Bun- dere Rechtsverordnung des Bundesministers für
des auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt bestraft. Verkehr bestimmt.
(2) Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen (2) Bis zum Erlaß der nach § 1.01 Buchstabe q der
§ 1.10 Nr. 1 Buchstabe i der Rheinschiffahrtpolizeiver- Rheinschiff ahrtpolizeiverordnung vorgesehenen Vor-
ordnung das Olkontrollbuch nicht ordnungsgemäß schriften über die Stärke der Lichter gelten als
ausfüllt, entgegen § 1.15 Nr. 4- Satz 1 der Rheinschiff- „starkes Licht", ,,helles Licht", und „gewöhnliches
fahrtpolizeiverordnung Rückstände von 01 und flüs- Licht" ein Licht, das in dunkler Nacht bei klarer
sigem Brennstoff einschließlich ölhaltiger Abwässer Luft auf etwa drei, zwei bzw. einen Kilometersicht-
nicht abgibt oder entgegen § 1.15 Nr. 4 Satz 2 der bar ist.
Rheinschiffahrtpolizeiverordnung das ordnungsge- (3) Bis zu der nach § 4.01 Nr. 1 Buchstabe a der
mäß ausgefüllte Olkontrollbuch nicht an Bord hat, Rheinschiffahrtpolizeiverordnung vorgesehenen Zu-
handelt ordnungswidrig im Sinne des § 10 Abs. 1 lassung der Baumuster von Schallgeräten müssen
Nr. 5 Altölgesetz. die Frequenzen der Töne nach § 6.35 Nr. 2 Buch-
stabe a der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung zwi-
Artikel 6 schen 165 und 297 Hertz liegen; zwischen dem
(1) Die Artikel 23 und 84 der Internationalen Vor- tiefsten und dem höchsten Ton muß ein Zwischen-
schriften über die Beförderung brennbarer Flüssig- raum von mindestens zwei ganzen Tönen liegen.
keiten auf Binnenwasserstraßen - Anlage 2 der (4) Mit Ablauf des 30. September 1970 tritt die
Verordnung über die Untersuchung der Rheinschiffe Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtpoli-
und -flöße und über die Beförderung brennbarer zeiverordnung vom 24. Dezember 1954 nebst der ihr
Flüssigkeiten auf Binnenwasserstraßen vom 30. April
als Anlage beigefügten I-.heinschiffahrtpolizeiver-
1950 (Bundesgesetzbl. S. 371) - sind im Geltungs-
ordnung (Bundesgesetzbl. II S. 1411, 1412), zuletzt
bereich dieser Verordnung nicht anzuwenden.
geändert durch Verordnung vom 25. März 1966 (Bun-
(2) In § 1 der Verordnung über die Farbe der desgesetzbl. II S. 147), außer Kraft.
Lichter auf Fahrzeugen, die auf Bundeswasserstraßen
bestimmte gefährliche Stoffe befördern, vom 18. De- (5) Die auf Grund der Rheinschiffahrtpolizeiver-
zember 1959 (Bundesgesetzbl. II S. 1510), geändert ordnung vom 24. Dezember 1954 erlassenen schiff-
durch die Verordnung zur Einführung der Binnen- f ahrtspolizeilichen Anordnungen und Verordnungen
schiffahrtstraßen-Ordnung 1966 vom 11. Oktober bleiben in Kraft, bis ihre Geltung durch Zeitablauf
1966 (Bundesgesetzbl. II S. 1333, 1538), werden die endet oder bis die zuständige Behörde sie aufhebt.
Bonn, den 5. August 1970
Der Bundesminister für Verkehr
Georg Leber
Nr. 87 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. September 1970 1307
Verordnung
zur Einführung der Vorsdtriften für die Reeden auf dem Rhein
Vom 13. August 1970
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Artikel 2
Aufgaben des Bµndes auf dem Gebiet der Binnen- Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften für
schiffahrt vom 15. Februar 1956 (Bundesgesetzbl. II die Reeden auf dem Rhein werden nach § 7 des
S. 317), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Kosten- Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem
ermächtigungs-Änderungsgesetzes vom 23. Juni 1970 Gebiet der Binnenschiffahrt bestraft.
(Bundesgesetzbl. I S. 805), wird verordnet:
Artikel 3
Artikel 1 Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
(1) In Ergänzung des § 9.10 der Rheinschiffahrt- gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 11 des Ge-
polizeiverordnung vom 5. August 1970 (Bundesge- setzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Ge-
setzbl. I S. 1305) werden die Vorschriften für die biet der Binnenschiffahrt auch im Land Berlin.
Reeden auf dem Rhein in der anliegenden, von der
Zentralkommission für die Rheinschiffahrt beschlos- Artikel 4
senen Fassung*) in Kraft gesetzt.
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1970 in
(2) Zuständige Behörden im Sinne des § 1.03 der Kraft.
Vorschriften für die Reeden auf dem Rhein sind im
(2) Mit Ablauf des 30. September 1970 tritt die
Bereich der Bundeswasserstraße Rhein neben den
Verordnung zur Einführung der Vorschriften für die
Mittelbehörden der Wasser- und Schiffahrtsverwal-
Reeden auf dem Rhein (Schiffahrtpolizeiverordnung
tung des Bundes auch deren nachgeordnete Stellen.
zur Ergänzung der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung)
vom 24. Dezember 1954 (Bundesgesetzbl. II S. 1466),
•) Diese Vorsduilten werden veröffentlidit im Ansdiluß an die Rhein•
zuletzt geändert durch die Verordnung vom 26. Juni
sdiiffahrtpolizeiverordnung im Anlagenband zu dieser Ausgabe des 1966 (Bundesgesetzbl. II S. 502), einschließlich ihrer
Bundesgesetzblattes, der Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil I
auf Anforderung kostenlos zugestellt wird. Anlage außer Kraft.
Bonn, den 13. August 1970
Der Bundesminister für Verkehr
Georg Leber
1308 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Zweite Verordnung
zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des§ 31 d des Gesetzes
zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts
für Angehörige des öffentlichen Dienstes
Vom 1. September 1970
Auf Grund des § 31 d Abs. 2 des Gesetzes zur Re- an die Stelle des Witwengeldes tritt das Witwer-
gelung der Wiedergutmachung nationalsozialisti- geld."
schen Unrechts für Angehörige des öffentlichen
Dienstes in der Fassung der Bekanntmachung vom Artikel 2
15. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 2073) wird Ubergangsvorschriften
verordnet:
(1) Ist der Antrag auf Versorgungszahlungen von
Artikel 1
Personen, denen auf Grund der Änderungen in Ar-
Änderung der Verordnung tikel 1 ein Anspruch zusteht, nach der Verordnung
Die Verordnung zur Durchführung des § 31 d des zur Durchführung des § 31 d des Gesetzes zur Rege-
Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung na- lung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen
tionalsozialistischen Unrechts für Angehörige des Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes
öffentlichen Dienstes in der Fassung vom 2. April in der bisherigen Fassung abgelehnt worden, so
1963 (Bundesgesetzbl. I S. 182) wird wie folgt ge- steht die Unanfechtbarkeit oder die Rechtskraft der
ändert: Entscheidung einem erneuten Antrage und dessen
Entscheidung nicht entgegen. Das gilt entsprechend,
1. § 3 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt ergänzt: wenn der Anspruch auf Versorgungszahlungen
„c) vom 1. Januar 1970 an durch Vergleich ungünstiger geregelt war, als nach
für den Bediensteten auf monatlich drei- der Änderung in Artikel 1 vorgesehen ist.
hundertfünfundsiebzig Deutsche Mark, (2) Unanfechtbare Entscheidungen oder rechts-
für die Witwe auf monatlich dreihundert kräftige Urteile sowie Vergleiche, durch die die An-
Deutsche Mark, sprüche von Geschädigten günstiger geregelt sind,
für die Vollwaise auf monatlich einhundert als nach der Änderung in Artikel 1 vorgesehen ist,
Deutsche Mark." bleiben unberührt.
(3) Soweit sich Rechtsstreitigkeiten durch die Än-
2. § 6 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
derungen in Artikel 1 erledigen, werden Gerichts-
,, (3) Erwirbt ein Bediensteter einen Anspruch kosten nicht erhoben; außergerichtliche Kosten wer-
auf Witwengeld oder eine ähnliche Versorgung, den gegeneinander aufgehoben.
so erhält er daneben die Versorgungszahlungen
nach dieser Verordnung nur bis zum Erreichen
von fünfundsiebzig vom Hundert der ruhegehalt- Artikel 3
fähigen Dienstbezüge, aus denen das dem Wit- Geltung im Land Berlin
wengeld zugrunde liegende Ruhegehalt berech-
net ist, oder, wenn es sich um Witwengeld nach Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
dieser Verordnung handelt, bis zum Erreichen leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
der in Absatz 2 Nr. 3 bezeichneten Höchstgrenze. blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel V des Dritten
Die Gesamtbezüge dürfen nicht hinter den ihm Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung
als Bediensteter nach dieser Verordnung zu- der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Un-
stehenden Versorgungszahlungen zurückbleiben." rechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom
23. Dezember 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 820) und
3. § 8 wird wie folgt geändert: Artikel VII des Sechsten Gesetzes zur Änderung
a) In Absatz 2 Nr. 1 wird das Wort „fünfund- des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung
zwanzigsten" durch das Wort „siebenund- nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des
zwanzigsten" ersetzt. öffentlichen Dienstes vorn 18. August 1961 (Bundes-
gesetzbl. I S. 1349) auch im Land Berlin.
b) In Absatz 2 Nr. 2 wird das Wort „fünfund-
zwanzigste" durch das Wort „siebenund-
zwanzigste" ersetzt. Artikel 4
4. Nach§ 9 wird folgender§ 9 a eingefügt: Inkrafttreten
,,§ 9a (1) Es treten in Kraft:
Die §§ 1 bis 9 gelten entsprechend für den Wit- 1. Artikel 1 Nr. 1
wer; an die Stelle der Witwe tritt der Witwer, mit Wirkung vom 1. Januar 1970
Nr. 87 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. September 1970 1309
2. Artikel 1 Nr. 2 und 4 (2) Laufende Zahlungen auf Grund der durch
mit Wirkung vom 1. April 1967 diese Verordnung vorgenommenen Änderungen be-
3. Artikel 1 Nr. 3 ginnen mit dem Ersten des Monats, in dem der An-
trag gestellt worden ist. Bis zum 31. Juli 1971 ge-
mit Wirkung vom 1. Juli 1965
stellte Anträge gelten als zu dem Zeitpunkt gestellt,
4. Artikel 2 und 3 von dem an Zahlungen frühestens geleistet werden
am Tage der Verkündung dieser Verordnung. dürfen.
Bonn, den 1. September 1970
Der Bundesminister des Innern
Genscher
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen
Vom 1. September 1970
Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904 betref-
fend den Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl.
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
wird bekanntgemacht:
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Wa-
renzeichen tritt ein für die
1. in der Zeit vom 16. bis 19. September 1970 in
Hannover stattfindende Fachausstellung anläßlich
der 8. Jahrestagung der Gesellschaft für Nuklear-
medizin,
2. in der Zeit vom 20. bis 22. Januar 1971 in Düssel-
dorf stattfindende PSI-Tagung und -Ausstellung.
Bonn, den 1. September 1970
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung des Staatssekretärs
Krieger
1310 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Nr. 44, ausgegeben am 4. September 1970
Tag Inhalt Seite
31. 8. 70 Vcrordnun9 zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vorn 6./8. Juli 1970
über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen in den Bahnhöfen
Lindau Hbf und Lindcrn-Reutin sowie über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt
auf dem deutschen und dem österreichischen Teil der Strecke Lindau Hbf-Bregenz-
St. Margrethen .................................... , .................................. . 853
31. 8. 70 Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vorn 6./8. Juli 1970
über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang
Aach ................................................................................ . 858
31. 8. 70 VcronlnunrJ zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vorn 6./8. Juli 1970
üb(~r die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang
Balclerschwang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 861
31_. 8. 70 Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 6./8. Juli 1970
über die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen am Grenzübergang im
Lecknertal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 864
31. 8. 70 Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 6./8. Juli 1970
über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf der Strecke Pfronten-Steinach-
Vils-Reutte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 867
31. 8. 70 Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 6./8. Juli 1970
über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf der Strecke Garmisch-Parten-
kirchcn-Griesen-Reutte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 870
31. 8. 70 Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 6./8. Juli 1970
über die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen am Grenzübergang
Achenwald . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 873
31. 8. 70 Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 6./8. Juli 1970
über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen an den Grenzüber-
gängen Kiefersfelden-Autobahn und Kiefersfelden-Staatsstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 876
31. 8. 70 Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 6./8. Juli 1970
über die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen am Grenzübergang Zoll-
haus Erl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 879
31. 8. 70 Verordnun~J zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 6./8. Juli 1970
über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang
Reit im Wjnkl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 882
Nr. 87 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8, September 1970 1311
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Br~zPichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite,
13. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1661/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Milch und
Milcherzeugnissen 15.8. 70 L 181/7
14. 8. 70 Verordnun9 (EWG) Nr. 1662/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen für Milch und Milcherzeugnisse, die
in unvmiinclertem Zustand ausgeführt werden 15. 8. 70 L 181/14
13. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1663/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfunqen bei der Einfuhr von Kälbern und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen
gefrorenes Rindfleisch 15.8. 70 L 181/24
14. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1664/70 der Kommission zur Fest-
setzung des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 15.8. 70 L 181/27
14. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1665/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen für Olivenöl 15. 8. 70 L 181/28
14. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1666/70 der Kommission zur Änderung
der Erstattung bei der Ausfuhr von Olsaaten 15. 8. 70 L 181/30
17. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1667/70 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 18.8. 70 L 184/1
17. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1668/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 18. 8. 70 L 184/3
17. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1669/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 18.8. 70 L 184/5
17. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr .1670/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 18.8. 70 L 184/6
17. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1671/70 der Kommission zur Änderung
der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Rogg-en anzuwendenden Erstattungen 18. 8. 70 L 184/7
19. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1672/70 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von
W cizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 20.8. 70 L 186/1
19. 8. 70 Verordnung- (EWG) Nr. 1673/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 20. 8. 70 L 186/3
19. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1674/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 20. 8. 70 L 186/5
18. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1675/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 19.8. 70 L 185/1
18. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1676/70 der Kommission zur Fest-
setzung der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Wein 19.8. 70 L 185/3
18. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1677/70 der Kommission zur Änderung
der Verordnung- (EWG) Nr. 1581/70 über die Durchführung
einer Ausschreibung für die Lieferung von butteroil nach
Indien als Gemeinschaftshilfe zugunsten des W elternährungs-
programms 19.8. 70 L 185/5
18. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1678/70 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1430/70 über eingeführte Weine
mit Herkunft aus Algerien 19.8. 70 L 185/6
1312 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
18. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1679/70 der Kommission über nach
Frankreich eingeführte Weine mit Herkunft aus Marokko oder
Tunesien 19.8. 70 L 185/7
18. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1680/70 der Kommission über eine
Dauerausschreibung von Magermilchpulver aus Beständen der
Interventionsstellen 19.8. 70 L 185/8
19. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1681/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 20.8. 70 L 186/6
19. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1682/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem
Zustand für Weißzucker und Rohzucker 20.8. 70 L 186/7
19. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1683/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Melasse 20.8. 70 L 186/9
20. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1684/70 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 21. 8. 70 L 187/1
20. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1685/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 21. 8. 70 L 187/3
20. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1686/70 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 21. 8. 70 L 187/5
20. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1687/70 der Kommission zur Fest-
setzung der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von
Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstattungen 21. 8. 70 L 187/7
20. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1688/70 der Kommission zur Fest-
setzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Ab-
schöpfungen 21. 8. 70 L 187/11
20. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1689/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für
Reis und Bruchreis 21. 8. 70 L 187/13
20. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1690/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruch-
reis 21. 8. 70 L 187/15
20. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1691/70 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzu-
wendenden Berichtigung 21. 8. 70 L 187/17
Es sind nachzutragen:
20. 7. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1524/70 des Rates über den Abschluß
eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschafts-
gemeinschaft und Spanien sowie zur Festlegung von Durch-
führungsbestimmungen zu diesem Abkommen 16.8. 70 L 182/1
20. 7. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1525/70 des Rates über die im Ab-
kommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
und Spanien vorgesehenen Schutzmaßnahmen 16.8. 70 L 182/175
20. 7. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1526/70 des Rates über den Abschluß
eines Abkommens zwischen der EWG und dem Staat Israel
sowie zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu
diesem Abkommen 17.8. 70 L 183/1
20. 7. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1527/70 des Rates über die im Abkom-
men zwischen der EWG und dem Staat Israel vorgesehenen
Schutzmaßnahmen 17.8. 70 L 183/218
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck.: Bundesdruckerei Bonn
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fertigung verkündet. Lautender Bezug nur im Postabonnement.
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S. 437) nach Sadtyebieten geordnet veröllentlidlt Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.
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