1301
.Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1970 Ausgegeben zu Bonn am 5. September 1970 Nr.86
Tag Inhalt Seite
3. 9. 70 Gesetz zur Änderung des Hochschulbauiörderungsgesetzes 1301
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 43 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1303
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1303
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1304
Gesetz
zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes
Vom 3. September 1970
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes- b) In Nummer 4 werden die Worte „wissenschaft-
rates das folgende Gesetz beschlossen: lichen Großgeräte" durch die Worte „Groß-
geräte für Ausbildung und Forschung" sowie
die Worte „500 000 Deutsche Mark" durch die
Artikel 1 Worte „150 000 Deutsche Mark" ersetzt.
Das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Aus-
bau und Neubau von wissenschaftlichen Hoch- 4. § 4 wird wie folgt geändert:
schulen" (Hochschulbauförderungsgesetz) vom 1. Sep- a) Die Uberschrift erhält folgende Fassung:
tember 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1556) wird wie ,,Hochschulverzeichnis".
folgt geändert:
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
1. In der Uberschrift sowie in den §§ 1, 3 und 4 ent-
fällt das Wort „wissenschaftliche" vor „Hoch- aa) In Satz 1 werden die Worte „Der Bundes-
schulen". minister für wissenschaftliche Forschung"
durch die Worte „Die Bundesregierung"
2. § 2 wird wie folgt geändert: ersetzt.
a) In Satz 1 wird das Wort „wissenschaftlichen" bb) In Satz 1 wird hinter dem Wort „sind" ein
vor dem Wort „Hochschulen" gestrichen. Punkt eingefügt.
b) Nummer 1 erhält folgende Fassung: cc) Der zweite Halbsatz des Satzes 1 wird
Satz 2 und erhält folgende Fassung:
,, 1. die Hochschulen nach Aufgabenstellung,
Fachrichtungen, Zahl, Größe und Stand- „Voraussetzung für die Aufnahme in die
ort ein zusammenhängendes System bil- Anlage ist, daß die Einbeziehung in die
den, durch das ein ausreichendes und aus- Gemeinschaftsaufgabe wegen der Bedeu-
geglichenes Angebot an Ausbildungs- und tung für die Gesamtheit hochschulpolitisch
Forschungsplätzen gewährleistet wird;". erforderlich ist; das ist insbesondere dann
anzunehmen, wenn zwischen der in die
c) Nummer 2 erhält folgende Fassung: Anlage aufzunehmenden Hochschule oder
„2. an den Hochschulen nach Maßgabe ihrer Hochschuleinrichtung und einer in der An-
jeweiligen Aufgabenstellung Forschungs- lage aufgeführten Hochschule eine Zusam-
schwerpunkte unter Berücksichtigung der menarbeit zum Zweck der wirksameren
hochschulfreien Forschungseinrichtungen Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglicht wird."
gefördert werden;". dd) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
3. § 3 wird wie folgt geändert: 5. In § 7 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „Bundes-
a) In Nummer 3 werden die Worte „eine Million minister für wissenschaftliche Forschung" durch
Deutsche Mark" durch die Worte „500 000 die Worte „Bundesminister für Bildung und Wis-
Deutsche Mark" ersetzt. senschaft" ersetzt.
1302 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
6. In § 8 Abs. l Satz 1 werden die Worte „Bundes- Artikel 2
minister für wissenschaftliche Forschung" durch
die Worte „Bundesminister für Bildung und Wis- Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
senschaft" ersetzt. des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
7. In § 12 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „Bundes-
minister für wissenschaftliche Forschung" durch
die Worte „Bundesminister für Bildung und Wis-
senschaft" ersetzt. Artikel 3
8. In § 13 Abs. 2 Satz 3 werden die Worte „1. März Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-
1971" durch die Worte „1. Juli 1971" ersetzt. dung in Kraft.
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Ge-
setz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erfor-
derliche Zustimmung erteilt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 3. September 1970
Der Bundespräsident
Heinemann
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen
Lauritzen
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft
Leussink
Der Bundesminister der Finanzen
Möller
Nr. 86 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. September 1970 1303
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 43, ausgegeben am 1. September 1970
Tag Inhalt Seite
25.8. 70 Verordnung über die deutsche und die schweizerische Grenzabfertigung in Reisezügen wäh-
rend der Fahrt auf dem deutschen und dem schweizerischen Teil der Strecke Lindau Hbf -
St. Margrethen ....................................................................... . 849
6.8. 70 Bekanntmachung zu den Artikeln 25 und 46 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und c;rundfreiheiten .................................................................. . 851
20. 8. 70 Bekanntmachung gf:mäß § 1 der Verordnung über die Erhebung von Anteilzoll im Verede-
lungsverkehr mit Griechenland in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2 des Anteilzollgesetzes 852
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Ink1 aft-
Nr. vom tretens
17. 8. 70 Verordnung Nr. 23/70 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 157 27. 8. 70 31. 8. 70
20. 8. 70 Verordnung Nr. 24/70 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 158 28. 8. 70 1. 9. 70
26. 8. 70 Verordnung über die Festsetzung des Durch-
schnittsbetra9es der Kosten, die die Bundes-
monopolverwaltung für Branntwein durch die
Nichtübernahme des ablieferungsfreien Brannt-
weins erspart (§ 79 Abs. 1 des Gesetzes über das
Branntweinmonopol), für das Betriebsjahr 1970/71 161 2. 9. 70 - 1. 10. 70
Nr. 86 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. September 1970 1303
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 43, ausgegeben am 1. September 1970
Tag Inhalt Seite
25.8. 70 Verordnung über die deutsche und die schweizerische Grenzabfertigung in Reisezügen wäh-
rend der Fahrt auf dem deutschen und dem schweizerischen Teil der Strecke Lindau Hbf -
St. Margrethen ....................................................................... . 849
6.8. 70 Bekanntmachung zu den Artikeln 25 und 46 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und c;rundfreiheiten .................................................................. . 851
20. 8. 70 Bekanntmachung gf:mäß § 1 der Verordnung über die Erhebung von Anteilzoll im Verede-
lungsverkehr mit Griechenland in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2 des Anteilzollgesetzes 852
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Ink1 aft-
Nr. vom tretens
17. 8. 70 Verordnung Nr. 23/70 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 157 27. 8. 70 31. 8. 70
20. 8. 70 Verordnung Nr. 24/70 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 158 28. 8. 70 1. 9. 70
26. 8. 70 Verordnung über die Festsetzung des Durch-
schnittsbetra9es der Kosten, die die Bundes-
monopolverwaltung für Branntwein durch die
Nichtübernahme des ablieferungsfreien Brannt-
weins erspart (§ 79 Abs. 1 des Gesetzes über das
Branntweinmonopol), für das Betriebsjahr 1970/71 161 2. 9. 70 - 1. 10. 70
1304 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dill.um und Bczl!icl111ung der Rechlsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
13. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1646/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämein als Zuschlag zu den Abschöpfungen
für Reis und Bruchreis 14. 8. 70 L 180/13
13. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1647/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruch-
reis 14.8. 70 L 180/15
13. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1648/70 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzu-
wendenden Berichtigung 14.8. 70 L 180/17
13. 8. 70 Verordnung (EWG} Nr. 1649/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 14. 8. 70 L 180/19
13. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1650/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen
gefrorenes Rindfleisch 14.8. 70 L 180/20
13. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1651/70 der Kommission über den Ver-
kauf von Butter zu herabgesetzten Preisen im Ausschreibungs-
verfahren für die Ausfuhr bestimmter Fettmischungen 14.8. 70 L 180/23
13. 8. 70 Verordnung (EWG} Nr. 1652/70 der Kommission über eine
Dauerausschreibung zum Verkauf von Weißzucker, der sich
im Besitz der französischen Interventionsstelle befindet 14. 8. 70 L 180/28
13. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1653/70 der Kommission über die
Lieferung bestimmter Mengen Magermilchpulver als Gemein-
schaftshilfe zugunsten des Welternährungsprogramms 14.8. 70 L 180/31
13. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1654/70 der Kommission über die
Lieferung bestimmter Mengen Magermilchpulver als Gemein-
schaftshilfe an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz 14.8. 70 L 180/35
13. 8. 70 Verordnung (EWG} Nr. 1655/70 der Kommission zur Ergänzung
der Verordnung (EWG) Nr. 772/70 über eine Daueraus-
schreibung zum Verkauf von Weißzucker, der zur Ausfuhr
bestimmt ist und sich im Besitz der französischen Interventions-
stelle befindet 14.8. 70 L 180/38
13. 8. 70 Verordnung (EWG} Nr. 1656/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 14.8. 70 L 180/40
14. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1657/70 der Kommission zur Fest-
selzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 15.8. 70 L 181/1
14. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1658/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 15.8. 70 L 181/3
14. 8. 70 Verordnung (EWG} Nr. 1659/70 der Kommission zur Änderung
der .bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 15.8. 70 L 181/5
14. 8. 70 Verordnung (EWG) Nr. 1660/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 15. 8. 70 L 181/6
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
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Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-
fertigung verkündet. Laufender Bezug nur im Postabonnement.
Im Teil III wird das als fortlaufend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I
S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.
Bezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-
gesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes•
gesetzblatt, Köln 3 99, oder gegen Vorausrechnung bzw, gegen Nachnahme.
Preis dieser Ausgabe 0,65 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/,.