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Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1970 Ausgegeben zu Bonn am 18. Juli 1970 1 Nr. 68
Tag Inhalt Seite
15. 7. 70 Zweites Gesetz zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (2. Unter-
haltshilfe-Anpassungsgesetz - 2. UAG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1093
Bundes<Jesct,.IJI. III 621-1
13. 7. 70 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen
und Abordnungl!n im Inland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1095
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
· Bund(~sgcsetzbl<11.t Teil II Nr. 35 und Nr. 36 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1096
Zweites Gesetz
zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz
(2. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz - 2. UAG)
Vom 15. Juli 1970
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos- die Zahl „80" durch die Zahl „95",
sen: die Zahl „90" durch die Zahl „105" und
die Zahl „100" durch die Zahl „115",
§ 1 b) in Absatz 3
die Zahl „20" durch die Zahl ,,30",
Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
die Zahl „25" durch die Zahl ,,35",
Das Lastenausgleichsgesetz in der Fassung der Be- die Zahl „30" durch die Zahl ,,40",
kanntmachung vom 1. Oktober 1969 (Bundesgesetz-
die Zahl „35" durch die Zahl ,,45",
blatt I S. 1909) wird wie folgt geändert:
die Zahl „40" durch die Zahl „50" und
1. In § 267 Abs. 1 wird ersetzt die Zahl „50" durch die Zahl ,,60".
a) in Satz 1 die Zahl „205" durch die Zahl „235",
4. In § 274 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz wird die
b') in Satz 2 die Zahl „135" durch die Zahl „155" Zahl „ 170" ersetzt durch die Zahl „210".
und
die Zahl „70" durch die Zahl „80". 5. In § 275 Abs. 1 wird die Zahl „ 110" ersetzt durch
die Zahl „ 130".
2. In § 269 wird ersetzt
a) in Absatz 1 die Zahl „205" durch die Zahl „235", 6. In § 276" Abs. 4 wird ersetzt
b) in Satz 2 die Zahl „ 135" durch die Zahl„ 155" a) in Satz 1
und die Zahl „65" durch die Zahl „75",
die Zahl „70" durch die Zahl „80". die Zahl „50" durch die Zahl „55" und
die Zahl „30" durch die Zahl „35",
3. In § 269 a wird ersetzt b) in Satz 5 die Zahl „81" durch die Zahl „93".
a) in Absatz 2
die Zahl „40" durch die Zahl „55", 7. In § 279 Abs. 1 wird ersetzt
die Zahl „55" durch die Zahl „70", die Zahl „450" durch die Zahl „520",
die Zahl „70" durch die Zahl· ,,85", die Zahl „200" durch die Zahl „230",
1094 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
die Zahl „ 76" durch die Zahl „88", § 2
die Zahl „170" durch die Zahl „195", Geltung in Berlin
die Zahl „650" durch die Zahl „750", Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
die Zahl „270" durch die Zahl „310", des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
die Zahl „250" durch die Zahl „285" und (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
die Zahl „ 121" durch die Zahl „ 139".
§ 3
8. In § 292 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4
Nr. 1 wird jeweils die Zahl „81" ersetzt durch die Inkrafttreten
Zahl „93". Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 1970 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 15. Juli 1970
Für den Bundespräsidenten
Der Präsident des Bundesrates
Dr. Röder
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister der Finanzen
Möller
Der Bundesminister des Innern
Genscher
Nr. 68 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. Juli 1970 1095
Dritte Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen
im Inland
Vom 13. Juli 1970
Auf Grund des § 15 Abs. 1 des Bundesumzugs- 23. Dezember 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 1415), wird
kostengesetzes vom 8. April 19G4 (Bunclesgesetzbl. I wie folgt geändert:
S. 253), geändert durch das Siebente Gesetz zur Än- § 6 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
derung des BundesbesoldunDsgcsetzes vom 15. April
,,Ein Beamter, der täglich an den Wohnort zurück-
1970 (Bundesgesetzbl. I S. ]39). und des § 22 des
kehrt, erhält Fahrkostenersatz, Wegstreckenent-
Bundesreisekostengesetzes vom 20. März 1965 (Bun-
schädigung oder Mitnahmeentschädigung wie bei
des~Jesetzbl. I S. 133), geändert durch die Verordnung
zur Änderung reisekostenrechtlicher Vorschriften Dienstreisen."
Artikel 2
vom 23. Dezember 1968 (Bundesqesetzbl. I S. 1414),
wird verordnet: Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 25 des Bundesum-
Artikel 1 zugskostengesetzes und § 26 des Bundesreisekosten-
gesetzes auch im Land Berlin.
Die Verordnung über das Trennungsgeld bei
Versetzungen und Abordnungen im Inland vom
Artikel 3
12. August 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 808), zuletzt
geändert durch die Zweite Verordnung zur Ande- Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni
rung der Verordnung über das Trennungsgeld bei 1970 in Kraft. Auf Antrag kann schon ab 1. Juni 1969
Versetzungen und Abordnungen im Inland vom danach verfahren werden.
Bonn, den 13. Juli 1970
Der Bundesminister des Innern
Genscher
1096 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 35, ausgegeben am 11. Juli 1970
Tag Inhalt Seite
9. 7. 70 Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenz-
abfertigung an der Autostraße von Venlo nach Viersen ................................. . 713
Nr. 36, ausgegeben am 16. Juli 1970
10. 7. 70 Gesetz zu dem Revisionsprotokoll vom 9. Juni 1969 zu dem am 21. Juli 1959 in Paris unter-
zeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Re-
publik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechts-
hilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbe-
steuern und der Grundsteuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 717
10. 7. 70 Gesetz zu dem Abkommen-vom 17. September 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete
der direkten Steuern bei den Unternehmungen der Luftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 723
10. 7. 70 Gesetz zu dem Vertrag vom 4. Juli 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Französischen Republik über den Ausbau des Rheins zwischen Kehl/Straßburg und Neuburg-
weier/Lauterburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 726
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Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-
fertigung verkündet. Laufender Bezug nur im Postabonnement.
Im Teil III wird das als fortlaufend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I
S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann 11ur als Verlagsabonnement bezogen werden.
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