349
Bundesgesetzblatt
Teil I Z19-97 A
1970 Ausgcgehen zu Bonn am 21. April 1970 Nr. 32
Ti:iq Inhalt Seite
11. 4. 70 Sed1sl.e Vcrordnunq zur Änderung der Verordnung über die Bestimmung von Stoffen und
Zu Lwrcil.u119cn nach § 35 a des Arzneimittelgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350
1J. 4. 70 VPrnrdnung über die Entwertung der Beitragsmarken der Rentenversicherung der Arbeiter
und der Rc\ntcnvc'.rsichenmg der Angestellten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349
14. 4. 70 Sc!ch,-,te Durch[ührunqsverordnung zum Marktstrukturgesetz: Qualitätsgetreide . . . . . . . . . . . . 351
14. 4. 70 Entscheidun9 des Bundesverfassungsgerichts (zu§ 14 des Gesetzes über die Verwaltung der
Dr,utschen Bundespost: vom 24. Juli 1953) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352
B1111clc:sqc:sc~l:dil. HI D00-1
14. 4. 70 [n l.scheidunq des Bundesverfassungsgerichts (zu § 168 Abs. 5 Satz 2 Buchstabe a des Beamten-
CJ<'scl.·1.cs flir dus Lund Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 1. Juni 1962) . . . . . . . . . . . . . . 352
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundc~sqcscl.zblctl.l Teil JI Nr. 17 und Nr. 18 ........................... . 353
\'C'rktinclunqc)n im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353
l<ec:htsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
Verordnung
über die Entwertung der Beitragsmarken
der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten
Vom 13. April 1970
Nach § 1409 Abs. 3 der Reichsversicherungsord- § 2
nung und nach § 131 Abs. 3 des Angestelltenver- Pflichtversicherte, die Beitragsmarken verwenden
sicherungsgesetz(~s wird mit Zustimmung des Bun- müssen, ergänzen die nach § 1 vorzunehmende Ein-
desrates verordnet: tragung durch die Buchstaben „Pf".
§ 3
§ 1 Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
Die Beitrctgsmu rken der Rentenversicherung der blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 5 § 2 des
Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestell- Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes vom
ten werden entwertet, indem durch das Eintragen 28. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 956) auch im Land
einer der Zahlen 1 bis 12 und der beiden letzten Berlin.
Ziffern der Kalenderjahreszahl der Monat und das § 4
Jahr bestimmt werden, für welche die Beitrags- Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Ja-
marken gelten sollen. nuar 1970 in Kraft.
Bonn, den 13. April 1970
D Pr 13 u n d c: s mini s t er für Arbeit und Sozi a I o r d nun g
Walter Arendt
350 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Sechste Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Bestimmung von Stoffen und Zubereitungen nach § 35 a
des Arzneimittelgesetzes
Vom 11. April 1970
Auf Grund des § 35 a Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes
vom 16. Mai 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 533), zuletzt geändert durch das
Gesetz zur Anderung des Arzneimittelgesetzes vom 15. September 1969
(Bundesgeselzbl. I S. 1625), wird verordnet:
§ 1
Die Anlage zu der Verordnung über die Bestimmung von Stoffen und
Zubereitungen nach § 35 a des Arzneimittelgesetzes vom 19. Dezember
1968 (Bundesgesetzbl. I S. 1444), zuletzt geändert durch Verordnung vom
3. Februar 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 150), wird um folgende Stoffe er-
gänzt:
Ende der Ver-
Wissenschaftliche Kurz- schreibungs-
Bezeichnung bezeichnung pflicht nach
§ 35aAMG
199. D-7-(2-Amino-2-phenyl-acetamido)- 1. Juli 1973
3-methyl-8-oxo-5-thia-1-aza-
bicyclo [4,2,0] oct:-2-en-2-carbon-
säure und ihre Salze
200. 5-Chlor-7-jod-8-hydroxychinolin- 1. Juli 1973
cety 1trimethy 1-ammoniumsalz
201. 2,4-Diamino-5-(3,4,5-trimethoxy- Trimethoprim 1. Juli 1973
benzyl)-pyrimidin und seine Salze
202. 5-Dimethylamino-9-methyl-2- 1. Juli 1973
propyl-lH-pyrazolo[l ,2-a] [1,2,4]
benzotriazin-1,3(2H)-dion und seine
Salze
203. 1-Isopropylamino-3-(m-tolyl-oxy)- 1. Juli 1973
propan-2-ol und seine Salze
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom
4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S.1) in Verbindung mit § 62 des Arznei-
mittelgesetzes auch im Land Berlin.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Bonn, den 11. April 1970
Der Bundesminister
für Jugend, Familie und Gesundheit
In Vertretung
von Manger-Koenig
Nr. 32 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. April 1970 351
Sechste Durchführungsverordnung
zum Marktstrukturgesetz: Qualitätsgetreide
Vom 14. April 1970
Auf Grund des § 3 Abs. 3 Nr. 1 und 2 und des § 6 § 2
Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Marktslrukturgesetzes vom
(1) Die Mindesterzeugungsmenge (§ 3 Abs. 1 Nr. 6
16. Mai 1969 (Bundcsgcsctzbl. I S. 423) wird im Ein-
des Gesetzes) wird festgesetzt auf jährlich
vernehmen mit dem Bundesrn i nistcr für Wirtschaft
mit Zustimmung clcs Bundesralc:s verordnet: 1. 400 Tonnen je Sorte Qualitätsweizen für Back-
zwecke,
2. 300 Tonnen je Sorte Qualitätsroggen für die
Brotherstellung,
§ 1
3. 300 Tonnen je Sorte Qualitätsgerste für Brau-
(1) Zu einer Gruppe verwandter Erzeugnisse (§ 3 zwecke.
Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a cles Gesetzes), für die eine
(2) Das erste Jahr beginnt mit dem der Antrag-
Erzeugergemeinschaft gebildet werden kann, kön-
stellung auf Anerkennung als Erzeugergemeinschaft
nen mehrere der folgenden Erzeugnisse zusammen-
folgenden
gefaßt werden:
1. April bei Sommerfrucht,
Zolltarif- 1. Oktober bei Winterfrucht.
:Erzeugnisse
Nummer
§ 3
aus 10.01 Qualitätsweizen für Backzwecke
(1) Die Mindestmenge eines Liefervertrages (§ 6
aus 10.02 Qualfüit.sroggen für die Brotherstellung
Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes) wird festgesetzt auf jähr-
aus 10.03 QualiUitsgcrsle für Brauzwecke lich jeweils 50 0/o der in § 2 Abs. 1 bezeichneten
Mengen. Werden Lieferverträge mit Zustimmung der
(2) Im Sinne dieser Verordnung ist
Erzeugergemeinschaft unmittelbar zwischen Mit-
1. Qualitätsweizen Erntegut von Sorten, die einen gliedern der Erzeugergemeinschaft und einem Unter-
Sedimentationswert von mindestens 30 und bei nehmen abgeschlossen, so gelten diese Lief erver-
einem Umrechnungsfaktor für Stickstoff von 5,7 träge für die Berechnung der Mindestmenge nach
einen Rohproteingehalt in der Trockensubstanz Satz 1 als ein Liefervertrag.
von mindestens 12 °/o erreichen; die Fallzahl bei
(2) Die Mindestdauer eines Liefervertrages (§ 6
der Auswuchsbcstimmung muß mindestens 150
Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes) wird für Lieferverträge
betragen;
nach Absatz 1 auf drei Jahre festgesetzt.
2. Qualitätsroggen Erntegut von Sorten, die ein
Mehlamylogramm von mindestens 330 Amylo- § 4
gramm-Einheiten erreichen; die Fallzahl bei der
Auswuchsbestimmung muß mindestens 90 be- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
tragen; Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 13 Satz 2 des
3. Qualitätsgerste Erntegut von Sorten, die bei
Marktstrukturgesetzes auch im Land Berlin.
einem Umrechnungsfaktor für Stickstoff von 5,7
einen Rohproteingehalt von höchstens 11,5 °/o
§ 5
und eine Keimfähigkeit ab 15. Oktober von min-
destens 98 °/o erreichen; der Vollgerstenanteil Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
muß mindestens 90 °/o betragen. kündung in_ Kraft.
Bonn, den 14. April 1970
Der Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
J. Ertl
352 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 24. Februar 1970 - 2 BvL 12/69, 2 BvR 665/65,
2 BvR 26/66, 2 BvR 467/68 - , ergangen auf Vorlage
des Verwaltungsgerichts Kassel und auf Verfas-
sun~1sbeschwerden, wird nachfolgender Entschei-
duntJssatz veröffentlicht:
§ 14 des Gesetzes über die Verwaltung der Deut-
schen Bundespost vom 24. Juli 1953 (Bundesge-
selzbl. I S. 676) ist mit dem Grundgesetz verein-
bar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 14. April 1970
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 21. Jcmuar 1970 - 2 BvL 27/63 - , ergangen auf
Vorlage des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen,
wird nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 168 Absatz 5 Satz 2 Buchstabe a des Beamten-
gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Lan-
desbeamtengesetz - LBG) in der Fassung vorn
1. Juni 1962 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 271)
war mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes un-
vereinbar und deshalb nichtig.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesver-
fassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 14. April 1970
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
352 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 24. Februar 1970 - 2 BvL 12/69, 2 BvR 665/65,
2 BvR 26/66, 2 BvR 467/68 - , ergangen auf Vorlage
des Verwaltungsgerichts Kassel und auf Verfas-
sun~1sbeschwerden, wird nachfolgender Entschei-
duntJssatz veröffentlicht:
§ 14 des Gesetzes über die Verwaltung der Deut-
schen Bundespost vom 24. Juli 1953 (Bundesge-
selzbl. I S. 676) ist mit dem Grundgesetz verein-
bar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 14. April 1970
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 21. Jcmuar 1970 - 2 BvL 27/63 - , ergangen auf
Vorlage des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen,
wird nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 168 Absatz 5 Satz 2 Buchstabe a des Beamten-
gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Lan-
desbeamtengesetz - LBG) in der Fassung vorn
1. Juni 1962 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 271)
war mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes un-
vereinbar und deshalb nichtig.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesver-
fassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 14. April 1970
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
Nr. T2 „ Ta~J der Ausgabe: Bonn, den 21. April 1970 353
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 17, ausgegeben am 17. April 1970
Tc1q Inhalt Seite
1(). J. 70 Bckc1111limc1d1u11q des Abkommen~ zwischen dem Bundesminister für Bildung und ·wissen-
sdwll. der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Organisation für die Entwick-
lung und den Bau von Raumfahrzeugträgern (ELDO) über die Benutzung, Unterhaltung und
VerwdltUtig der Anlu9en in der Bundesrepublik Deutschland ............................ . 185
l !J. :l. 70 Ikkunnl.machung über das Inkrafttreten der Protokolle vom 29. November 1965 zum Inter-
nationalen Ubereinkornmen über die Fischerei im Nordwestatlantik, das Inkrafttreten der
von der Kommission angenommenen Vorschläge und Kontrollmaßnahmen betreffend ...... . 189
2b. ]. 70 Bekanntmachung über die Kündigung des Abkommens zur Gründung eines \l\felthilfsver-
bandes .· .............................................................................. . 190
28. J. 70 Bekunnlmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Erklärung des
Ehewillens, d,1s Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen .......... . 191
:n. '.l. 70 Bekirnn tmdchung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Zwischenstaatliche
ßl)ru1 PndP Seeschi ffc1 h rls-Organisation .................................................. . 191
Nr. 18, ausgegeben am 18. April 1970
7. 4. 70 Bekannlrndchun~J über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Finanz-
Corporulion (JFC) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193
14. 4. 70 Bcki.11111t111c1ch11ng iiber d,1s Inkrafttreten des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge 194
Verkündungen im Bundesanzeiger
GP-mäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesg0setzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Taq des
D,:llurn und ßezeichnunq der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
1. 4. 70 Verordnung Nr. 10/70 über die Festsetzung von Ent-
gelten für VcrkchrslPistungcm dt\r Binnenschiffahrt 69 14.4. 70 15. 4. 70
10. 4. 70 Verordnung TSM Nr. J/70 über clen Tarif für den
Möbelverkehr mil Kraftfahrzeugen 69 14.4. 70 1. 5. 70
31. 3. 70 Schiffohrtpolizeilic:he Anordnung der Wasser- und
Schi ffa hrlsdi rektion l fom burg über Ankerverbots-
zon cn auf der Unterelbe, der Pugensander Neben-
elbe, der Lühesander SüdPrelbe und der Borsteler
Binnenelbe 70 15.4. 70 15.4. 70
Nr. T2 „ Ta~J der Ausgabe: Bonn, den 21. April 1970 353
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 17, ausgegeben am 17. April 1970
Tc1q Inhalt Seite
1(). J. 70 Bckc1111limc1d1u11q des Abkommen~ zwischen dem Bundesminister für Bildung und ·wissen-
sdwll. der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Organisation für die Entwick-
lung und den Bau von Raumfahrzeugträgern (ELDO) über die Benutzung, Unterhaltung und
VerwdltUtig der Anlu9en in der Bundesrepublik Deutschland ............................ . 185
l !J. :l. 70 Ikkunnl.machung über das Inkrafttreten der Protokolle vom 29. November 1965 zum Inter-
nationalen Ubereinkornmen über die Fischerei im Nordwestatlantik, das Inkrafttreten der
von der Kommission angenommenen Vorschläge und Kontrollmaßnahmen betreffend ...... . 189
2b. ]. 70 Bekanntmachung über die Kündigung des Abkommens zur Gründung eines \l\felthilfsver-
bandes .· .............................................................................. . 190
28. J. 70 Bekunnlmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Erklärung des
Ehewillens, d,1s Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen .......... . 191
:n. '.l. 70 Bekirnn tmdchung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Zwischenstaatliche
ßl)ru1 PndP Seeschi ffc1 h rls-Organisation .................................................. . 191
Nr. 18, ausgegeben am 18. April 1970
7. 4. 70 Bekannlrndchun~J über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Finanz-
Corporulion (JFC) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193
14. 4. 70 Bcki.11111t111c1ch11ng iiber d,1s Inkrafttreten des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge 194
Verkündungen im Bundesanzeiger
GP-mäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesg0setzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Taq des
D,:llurn und ßezeichnunq der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
1. 4. 70 Verordnung Nr. 10/70 über die Festsetzung von Ent-
gelten für VcrkchrslPistungcm dt\r Binnenschiffahrt 69 14.4. 70 15. 4. 70
10. 4. 70 Verordnung TSM Nr. J/70 über clen Tarif für den
Möbelverkehr mil Kraftfahrzeugen 69 14.4. 70 1. 5. 70
31. 3. 70 Schiffohrtpolizeilic:he Anordnung der Wasser- und
Schi ffa hrlsdi rektion l fom burg über Ankerverbots-
zon cn auf der Unterelbe, der Pugensander Neben-
elbe, der Lühesander SüdPrelbe und der Borsteler
Binnenelbe 70 15.4. 70 15.4. 70
354 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaiten,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechlswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
6. 4. 70 Verordnung (EWC) Nr. 627/70 der Kommission zur Festsetzung
der ilUf G<:\lreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Ro~rnen anwendbaren Abschöpfungen 7. 4. 70 L 77/1
6. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 628/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prdmien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 7. 4. 70 L 77/3
6. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 629/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstüttung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 7. 4. 70 L 77/5
6. 4. 70 Verordnunq (EWC) Nr. 630/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 7.4. 70 L 77/6
6. 4. 70 Verordnunq (EWC) Nr. 631/70 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfun~Jen fiir Olivenöl 7. 4. 70 L 77/7
6. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 632/70 der Kommission zur Festsetzung
des Betrnges der Beihilfe für Olsaaten 7.4. 70 L 77/9
6. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 633/70 der Kommission zur Beendigung
der in der Verordnung (EWG) Nr. 224/70 vorgesehenen Dauer-
ausschreibun~J für die Ausfuhr von Rübenrohzucker 7. 4. 70 L 77/10
7. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 634/70 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 8.4. 70 L 78/1
7. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 635/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 8.4. 70 L 78/3
7. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 636/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erslattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gun9 8. 4. 70 L 78/5
7. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. G37/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 8. 4. 70 L 78/6
7. 4. 70 Verordnung (EWC) Nr. 638/70 der Kommission zur Änderung
der Verordnung Nr. 473/67/EWG über die Einfuhr- und Aus-
fuhr! izenzen Jür Getreide und Getreideverarbeitungserzeug-
nisse, Reis, Bruchreis und Reisverarbeitungserzeugnisse 8. 4. 70 L 78/7
7. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 639/70 der Kommission zur Änderung
der Erstattungen bei der Ausfuhr von Getreide- und Reisver-
arbeitungserzeugn issen 8. 4. 70 L 78/8
8. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. G40/70 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, M<~hle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 9. 4. 70 L 79/1
8. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 641/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 9.4. 70 L 79/3
8. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 642/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gun~J 9. 4. 70 L 79/5
8. 4. 70 Verordnunq (EWG) Nr. 643/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 9.4. 70 L 79/6
Nr. 32 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. April 1970 . 355
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dutum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
8. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. G44/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 9.4. 70 L 79/7
9. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 645/70 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen an wendbarc~n Abschöpfungen 10. 4. 70. L 80/1
9. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 646/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 10. 4. 76 L 80/3
9. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 647/70 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 10. 4. 70 L 80/5
9. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 648/70 der Kommission zur Festsetzung
der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen unzuwendenden Erstattungen 10. 4. 70 L 80/7
9. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 649/70 der Kommission zur Festsetzung
der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen 10. 4. 70 L 80/11
9. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 650/70 der Kommission zur Festsetzung
der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis und
Bruchreis 10. 4. 70 L 80/13
9. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 651/70 der Kommission zur Festsetzung
der Erstalfungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 10.4. 70 L 80/15
9. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 652/70 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstull.ung für Reis und Bruchreis anzuwendenden
Berichtigung 10.4. 70 L 80/17
9. 4. 70 Verordnung (EWC) Nr. 653/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 10.4. 70 L 80/19
9. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 654/70 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und ausge-
wachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen gefro-
renes Rindlleisch 10. 4. 70 L 80/20
9. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 655/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Ein fuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 10. 4. 70 L 80/22
9. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 656/70 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1670/69 der Kommission vom
22. August 1969 über bestimmte Maßnahmen auf den Sektoren
Getreide und Reis infolge der Abwertung des französischen
Franken 10. 4. 70 L 80/24
9. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 657/70 der Kommission zur zweiten
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 565/70 über die Hand-
habung des Systems der Einfuhrlizenzen für Tafeläpfel 10.4. 70 L 80/25
10. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 658/70 der Kommission zur Festsetzung
der aul Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen an wendbdfen Abschöpfungen 11. 4. 70 L 81/1
10. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 659/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 11. 4. 70 L 81/3
10. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 660/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
1.ig ung 11. 4. 70 L 81/5
10. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 661/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 11. 4. 70 L 81/6
10. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 662/70 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen für Olivenöl 11. 4. 70 L 81/7
10. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 663/70 der Kommission zur Festsetzung
des Betrages der Beihilfe für Dlsaaten 11. 4. 70 L 81/9
10. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 664/70 der Kommission zur Verlänge-
rung der Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1286/69
über die Dauerausschreibung von Magermilchpulver, das zur
Verarbeitung zu Mischfutter für Schweine oder Geflügel be-
stimmt ist 11. 4. 70 L 81/10
356 Btindes~iesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
J)c1l111n 1111d 13t!Z<:icl111111HJ cl<\r Rechtsvorschrift
---- Ausgabe in deutscher Sprache ----
vom Nr./Seite
10. 4. 70 V<'rord1111111J (EWC) Nr. Gb5/70 der Kommission zur Aufhebung
dn ZuscJ lzbdr~i~Je I L'il· lebendes und geschlachtetes Geflügel 11. 4. 70 L 81/11
10. 4. 70 Veronlnunu (EWC) Nr. fi6G/70 der Kommission zur Festsetzung
von Z11sd lzhcl.r;iqen I tir Erzeugnisse des Sektors Geflügel-
lfoisch l l. 4. 70 L 81/12
10. 4. 70 Veronl1rnn~J (LW(:) Nr. (jti7/70 der Kommission zur Änderung
der Ersla!Junq bei d<~r /\usfuhr von Dlsaalen 11.4. 70 L8U14
20. J. 70 Berichtigung der Richtlinie des Rates zur Angleichung der
Rechtsvorschriften cler Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen
die Verunrcinigunu der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeug-
molown rnil Pn•111d1.iindnnq (70/220 1EWC) (ABI. NL L 76 vom
(i. 4. 1070) 11. 4. 70 L 81/15
Heraus 9 e b er: Der Bu1iuesn1iuister der Justiz. - Ver I a g: Bumlesam:eigc1 Vedagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.
Druck : Bundesdruckerei Bonn.
Im Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 8/a.
Das Bundc• sgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nad1 ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das c1ls lortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bunde.-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bnudesgesctzhl. I S. 437) nacb S11chgebieten qeordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
Bczugsbedingunyen für Teil I und II: Lilnfclldcr Bezug nur du,ch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postsch11lter.
Bezugspreis halbjährlich für Teil I und Teil II je 20,- DM. Ein z e Ist ü c k e je angefangene 16 Seiten 0,50 DM gegen Voreinsendung des
erforderlichen Betrages aul Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt" Köln 3 99 oder n11d1 Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgilbe 0,50 DM zuzüglid1 Ve1s,rndgebül11 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.
Bestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn 1, Postfach.