33
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1970 Ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 1970 Nr. 3
Tag Inhalt Seite
6. 1. 70 Vierte Durchführungsverordnung zum Marktstrukturgesetz: Eier und Geflügel . . . . . . . . . . . . . . 33
14. l. 70 Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen
Mark (Olympiamünze) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bqndesgesetzblall. Teil 11 Nr. 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Vierte Durchführungsverordnung
zum Marktstrukturgesetz: Eier und Geflügel
Vom 6. Januar 1970
Auf Grund des § '.i Abs. 3 Nr. 1 und 2 und des § 6
Zolltarif-Nummer Erzeugnisse
Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Marktstrukturgesetzes vom
16. Mai 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 423) wird im Ein-
vernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft 3. bei Eiern, Suppenhennen und Jungmasthühnern die
drei folgenden Erzeugnisse
mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
aus 04.04 A Eier in der Schale, frisch oder haltbar ge-
macht, ausgenommen Bruteier
§ 1 Suppenhennen, lebend oder geschlachtet
aus 01.05
Zu einer Gruppe verwandter Erzeugnisse (§ 3 und
aus 02.02
Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a. des Gesetzes), für die eine
aus 01.05 Jungmasthühner, lebend oder geschlachtet.
Erzeugergemeinschaft gebildet werden kann, kön- und
nen zusammengefc:ißt werden: aus 02.02
Zo 11 tarif-N um mer Erzeugnisse § 2
(1) Die Mindesterzeugungsmenge (§ 3 Abs. 1 Nr. 6
1. bei Schlachtqeflü~Jel mehrere der folgenden Erzeugnisse des Gesetzes) wird festgesetzt
aus 01.05 .lunqmasthühner, lebend oder geschlachtet 1. bei Erzeugergemeinschaften für ein Erzeugnis:
und
aus 02.02
a) bei Jungmasthühnern, lebend oder geschlach-
Supp<'nhennc)n, lebend oder geschlachtet
tet, auf jährlich 2 000 Tonnen Schlachtgewicht
aus 01.05
und bratfertig,
aus 02.02 b) bei Enten, Gänsen und Puten, lebend oder ge-
aus 0l.05 Enten, lcbc~nd oder geschlachtet schlachtet, jeweils auf jährlich 750 Tonnen
und
aus 02.02
Schlachtgewicht bratfertig,
aus 01.05 Gtinsc\ lebend oder geschlachtet c) bei Eiern, ausgenommen Bruteier, auf jährlich
und 18 Millionen Stück,
aus 02.02 d) bei Legehennenküken auf jährlich 1 Million
aus 01.05 Puten, lc~bend oder qeschlachtet, Stück,
und
aus 02.02 e) bei Mastküken oder Legehennen- und Mast-
küken auf jährlich 4 Millionen Stück,
2. bei Eiern und Suppenhennen die beiden folgenden Er-
zeugnisse f) bei Junghennen auf jährlich 500 000 Stück,
aus 04.04 A Eier in der Schale, frisch oder haltbar ge- g) bei Bruteiern der Legerassen auf jährlich
macht, ausgenommen Bruteier 3,6 Millionen Stück,
aus 01.05 Suppenhennen, lebend oder geschlachtet,
und h) bei Bruteiern der Mastrassen auf jährlich
aus 02.02 5 Millionen Stück;
34 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
2. bei Erwugergemeinscllilllen für eine Gruppe ver- 3. für einen Liefervertrag über Suppenhennen,
wcmdt.er Erzeugnisse: lebend oder geschlachtet, auf jährlich 50 Tonnen
a) bei einer Zusarmncnfassung von mehreren der Schlachtgewicht kochfertig,
unter Nummer 1 Buchstaben a und b aufge- 4. für einen Liefervertrag über mehrere der unter
führten Erzeugnisse oder Suppenhennen auf den Nummern 1 bis 3 aufgeführten Erzeugnisse,
jährlich 2 000 Tonnen Schlachtgewicht brat- lebend oder geschlachtet, auf jährlich 500 Tonnen
fertig beziehungsweise kochfortig, Schlachtgewicht bratfertig beziehungsweise koch-
b) bei einer Zusammenfassung von mehreren der fertig,
unter Nummer 1 Buchstabe~ b aufgeführten Er- 5. für einen Liefervertrag über mehrere der unter
zeugnisse auf jährlich 1 000 Tonnen Schlacht- Nummer 2 aufgeführten Erzeugnisse auf jährlich
gewicht bratfertig, 250 Tonnen Schlachtgewicht bratfertig,
c) bei einer Zusammenfassung von Eiern und 6. für einen Liefervertrag über Eier, ausgenommen
Suppenhennen auf jährlich 18 Millionen Eier, Bruteier, auf 4,5 Millionen Stück.
ausgenommen Bruteier, und 110 Tonnen
Werden Lieferverträge mit Zustimmung der Erzeu-
Schlachtgewicht kochfertig,
gergemeinschaft unmittelbar zwischen Mitgliedern
d) bei einer Zusammenfassung von Eiern, Sup- der Erzeugergemeinschaft und einem Unternehmen
penhennen und Jungmasthühnern auf jährlich abgeschlossen, so gelten diese Lieferverträge für die
18 Millionen Eier, ausgenommen Bruteier, und Berechnung der Mindestmenge nach Satz 1 als ein
2 000 Tonnen Schlachtgewicht bratfertig be- Liefervertrag.
ziehungsweise kochfertig.
(2) Die Mindestdauer eines Liefervertrages (§ 6
(2) Das erste Jahr be~Jinnt mit dem Tag, an dem Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes) wird für Lieferverträge
der Antrag auf Anerkennung als Erzeugergemein- nach Absatz 1 auf drei Jahre festgesetzt.
schaft gestellt wird.
§ 3
§ 4
(l) Die Mindestmenge eines Liefervertrages (§ 6 Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
Abs. l Nr. 4 des Gesetzes) wird festgesetzt leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 13 Satz 2 des
1. für einen Liefervertrng über Jungmasthühner, Marktstrukturgesetzes auch im Land Berlin.
lebend oder geschlachtet, auf jährlich 500 Tonnen
Schlachtgewicht bratfertig,
§ 5
2. für einen Liefervertrag über Gänse, Enten oder
Puten, lebend oder geschlachtet, jeweils auf jähr- D1ese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
lich 190 Tonnen Schlachtgewicht bratfertig, kündung in Kraft.
Bonn, den 6. Januar 1970
Der Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
In Vertretung des Staatssekretärs
Martinstetter
Nr. 3 Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. Januar 1970 35
Bekanntmachung
über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark
(Olympiamünze)
Vom 14. Januar 1970
Auf Grund des (~esclzes über die Ausprägung Der Entwurf für das Jahr 1969 stammt von Frau
einer Olympiamünze vom 18. April 1969 (Bundes- Greta Lippl-Heinsen, München. Er zeigt auf der Bild-
gesetzbl. I S. 305) wird aus Anlaß der Spiele der seite eine Darstellung des Emblems der Spiele der
XX. Olympic1de 1972 in Deutschland eine Bundes- XX. Olympiade München 1972 (Strahlenspirale) und
münze im Nennwert von J O Deutschen Mark (Olym- die Umschrift: SPIELE DER XX· OLYMPIADE 1972 ·
piamünze) geprägt. IN DEUTSCHLAND ·.
Es ist beabsichtigt, in den ,Ji1hren 1969 bis 1972 je Die Wertseite mit der Umschrift: BUNDESREPU-
eine Olympiamünze mit jeweils verschiedenen Mo- BLIK DEUTSCHLAND 10 DEUTSCHE MARK zeigt
tiven auszugeben. Die Münzen werden von allen in der Mitte den Bundesadler und unterhalb der
vier Münzämtern der Bundesrepublik geprägt. Die Schwanzfedern, unmittelbar am Randstab, die Wert-
Auflage beträgt vorerst 6 Millionen Stück je Motiv. ziffer 10. Das jeweilige Münzzeichen ist unterhalb
Die erste Münze dieser Serie wird ab 26. Januar der rechten Kralle angebracht.
1970 in den Verkehr gebracht.
Der glatte Münzrand ist mit der vertieften In-
Die Legierung besteht aus 625 Tausendteilen Fein- schrift versehen: CITIUS ..... ALTIUS ..... FORTIUS.
silber und 375 Tausendteilen Kupfer. Der Durch-
messer beträgt 32,5 mm und das Gewicht 15,5 Dies wird namens der Bundesregierung bekannt-
Gramm. gemacht.
Bonn, den 14. Januar 1970
Der Bundesminister der Finanzen
Möller
36 Bund<~sgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tdq Inhalt Seite
Nr. 1, ausgegeben am 13. Januar 1970
28. 11. b!J Bekütrnlrnüchung der Vereinbarung'zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Französischen Republik über den Austausch amtlicher Schriften .....
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Taq des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Ink raft-
Nr. vom tretens
22. 12. 69 Dritte Durchführungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten,
Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge
nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten
Luftraum} 4 8. 1. 70 5. 2. 70
22. 12. 69 Vierte Durchführungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Festlegung der Maßeinheiten} 4 8. 1. 70 5.2. 70
22. 12. G9 Fünfte Durchführungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Inhalt und Form der Standort-
meldung} 4 8. 1. 70 5. 2. 70
22. 12. 69 Sechste Durchführungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Festlegung der Höhen für die
Höhenmessereinstellung bei Flügen nach Sicht-
flugregeln} 4 8. 1. 70 5.2. 70
22. 12. 69 Siebente Durchführungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Festlegung der Höhen für die
Höhenmessereinstellung bei Flügen nach Instru-
mentenflugregeln} 4 8. 1. 70 5. 2. 70
22. 12. 69 Achte Durchführungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Festlegung von Warteverfahren} 4 8. 1. 70 5. 2. 70
23. 12. 69 Neunte Durchführungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren
für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln
zum und vom Flughafen Frankfurt a. M.} 4 8. 1. 70 5. 2. 70
23. 12. 69 Zehnte Durchführungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren
für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln
zum und vom Flughafen Düsseldorf} 4 8. 1. 70 5.2. 70
6. 1. 70 Verordnung zur .Änderung der Verordnung über
die Entgelte der Kanalsteurer auf dem Nord-Ost-
see-Kanal 4 8. 1. 70 5.2. 70
36 Bund<~sgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tdq Inhalt Seite
Nr. 1, ausgegeben am 13. Januar 1970
28. 11. b!J Bekütrnlrnüchung der Vereinbarung'zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Französischen Republik über den Austausch amtlicher Schriften .....
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Taq des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Ink raft-
Nr. vom tretens
22. 12. 69 Dritte Durchführungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten,
Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge
nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten
Luftraum} 4 8. 1. 70 5. 2. 70
22. 12. 69 Vierte Durchführungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Festlegung der Maßeinheiten} 4 8. 1. 70 5.2. 70
22. 12. G9 Fünfte Durchführungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Inhalt und Form der Standort-
meldung} 4 8. 1. 70 5. 2. 70
22. 12. 69 Sechste Durchführungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Festlegung der Höhen für die
Höhenmessereinstellung bei Flügen nach Sicht-
flugregeln} 4 8. 1. 70 5.2. 70
22. 12. 69 Siebente Durchführungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Festlegung der Höhen für die
Höhenmessereinstellung bei Flügen nach Instru-
mentenflugregeln} 4 8. 1. 70 5. 2. 70
22. 12. 69 Achte Durchführungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Festlegung von Warteverfahren} 4 8. 1. 70 5. 2. 70
23. 12. 69 Neunte Durchführungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren
für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln
zum und vom Flughafen Frankfurt a. M.} 4 8. 1. 70 5. 2. 70
23. 12. 69 Zehnte Durchführungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren
für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln
zum und vom Flughafen Düsseldorf} 4 8. 1. 70 5.2. 70
6. 1. 70 Verordnung zur .Änderung der Verordnung über
die Entgelte der Kanalsteurer auf dem Nord-Ost-
see-Kanal 4 8. 1. 70 5.2. 70
Nt. J Tdg der Ausgabe: Bonn, den 14. Januar 1970 37
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dalum und Bezeichnung dc~r Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
18. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2531/69 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 19. 12. 69 L 319/12
18. 12. 69 Verordnung (EWG} Nr. 2532/69 der Kommission über die Fest-
sE,lzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 19. 12. 69 L 319/13
18. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2533/69 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 19. 12. 69 L 319/15
18. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2534/69 der Kommission zur Fest-
setzung der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anzuwendenden Erstattungen 19. 12. 69 L 319/17
18. 12. 69 v'erordnung (EWG) Nr. 2535/69 der Kommission zur Fest-
setzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Ab-
schöpfungen 19. 12. 69 L 319/21
18. 12. fül Verordnung (EWG) Nr. 2536/69 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für
Reis und Bruchreis 19. 12. 69 L 319/23
18. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2537/69 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruch-
reis 19. 12. 69 L 319/25
18. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2538/69 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwen-
denden Berichtung 19. 12.69 L 319/27
18. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2539/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 19. 12. 69 L 319/29
18. 12. 69 V c~rordnung (EWG) Nr. 2540/69 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen
gefrorenes Rindfleisch 19. 12. 69 L 319/30
15. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2541/69 des Rates über die Auf-
stockung des Gemeinschaftszollkontingents für Rohmagnesium
der Tarifnummer 77.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs 20. 12.69 L 320/1
16. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2542/69 des Rates über eine Verlänge-
rung der in Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung Nr.17/64/EWG
über die Bedingungen für die Beteiligung des Europäischen
Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft vor-
gesehenen Frist für das Jahr 1969 20. 12.69 L 320/2
19. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2543/69 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 20. 12.69 L 320/4
19. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2544/69 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 20. 12.69 L 320/5
19. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2545/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 20. 12.69 L 320/7
19. 12. 69 \lf,rordnung (EWG) Nr. 2546/69 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 20. 12.69 L 320/8
19. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2547/69 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen für Olivenöl 20. 12.69 L 320/9
19. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2548/69 der Kommission zur Fest-
setzung des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 20. 12.69 L 320/11
38 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
--------- ------------------------------------------------
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dt1I um und Bc!1.eichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache --
vom Nr./Seite
------------·------------------
19. 12. m Verordnung (EWG) Nr. 2549/69 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstaltungen bei der Ausfuhr auf dem Rindfleisch-
seklor für den ilm 1. Januar 1970 beginnenden Zeitraum 20. 12.69 L 320/14
19. 12. b9 Verordnung (EWG) Nr. 2550/69 der Kommission zur Ände-
rung der Verordnung (EWG) Nr. 2195/69 hinsichtlich gewisser
Fristen für die Gewährung der Prämie für die Schlachtung von
Kühern 20. 12.69 L 320/17
19. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2551/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 2507/69 über die Durchführung
einer Ausschreibung zur Bereitstellung von Mais als Hilfe-
leistung für die Republik Mali 20. 12.69 L 320/18
17. 12. G9 Verordnung (EWG) Nr. 2552/69 der Kommission zur Fest-
lc~Jung der Vorm1ssetzungen für die Zulassung von sogenann-
1.c~m „Bourbon "-Whisky zu der Tarifstelle 22.09 C III a) des
Gemeinsamen Zolltarifs 20. 12.69 L 320/19
19. 12. 69 Verordmmg CEWC;) Nr. 2553/69 der Kommission zur Fest-
setzung der Erslall.ungen für Milch und Milcherzeugnisse, die
in unverändertem Zustand ausgeführt werden 20. 12.69 L 320/24
19. 12. 69 Verordnun1J (EWG) Nr. 2554/69 des Rates über die vollstän-
dige Aussetzung des autonomen Zollsatzes des Gemeinsamen
Zolltarifs für Kcirtoffeln, andere, der Tarifstelle 07.01 A III 23. 12.69 L 321/1
22. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2555/69 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen dnwendbaren Abschöpfungen 23. 12.69 L 321/2
22. 12. 69 Verordnun9 (EWG) Nr. 2556/69 der Kommission über die Fest-
setzunq der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 23. 12.69 L 321/3
22. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2557/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 23. 12.69 L 321/5
22. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2558/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 23. 12.69 L 321/6
22. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2559/69 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zu-
stand für Melasse 23. 12.69 L 321/7
22. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2560/69 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zu-
stand für Weißzucker und Rohzucker 23. 12.69 L 321/8
22. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2561/69 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von gefrorenem Rind-
fleisch 23. 12.69 L 321/10
22. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2562/69 der Kommission zur Festset-
zunq des vorläufigen Betrages der Produktionsabgabe für das
Zuckerwirtschaftsjahr 1969/1970 23. 12. 69 L 321/13
22. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2563/69 der Kommission zur Festset-
zung des für das Zuckerwirtschaftsjahr 1968/1969 geltenden
endgültigen Betrages der Produktionsabgabe 23. 12.69 L 321/14
22. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2564/69 der Kommission zur Ergänzung
der Verordnung (EWG) Nr. 1669/69 betreffend Maßnahmen
auf dem Zuckersektor infolge der Abwertung des französischen
Franken 23. 12.69 L 321/15
22. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2565/69 der Kommission zur Ergänzung
der Verordnung (EWG) Nr. 774/68 zur Festlegung der Durch-
führungsbestimmungen zur Regelung der Vergütung der
Lagerkosten für Zucker 23. 12.69 L 321/17
22. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2566/69 der Kommission zur Festset-
zung der Mindestpreise bei der Ausfuhr von bestimmten
Blumenbulben, -zwiebeln und -knallen nach Drittländern für
den Vermarktungszeitraum 1970/1971 23. 12.69 L 321/18
22. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2567/69 der Kommission zur erneuten
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1106/68 hinsichtlich der
Beihilfengewährung für Magermilchpulver für Futterzwecke
und für zu Mischfutter verarbeitete Magermilch 23. 12.69 L 321/26
Nr. 3 Tdg der Ausgabe: Bonn, den 14. Januar 1970 39
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
D,llum und ßc~zeichnung der Rechtsvorschrift
-Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
22. 12. 69 Verordnung (EWC) Nr. 2568/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1803/69 über besondere Vorschrif-
ten zur Denaturic!rung von Weichweizen der Ernte 1969 23. 12.69 L 321/27
22. 12. 69 Verordnung (EWC) Nr. 2569/69 der Kommission zur Änderung
der VcrordnurHJ (EWG) Nr. 1390/69 über den Absatz von But-
ter zu hl!ruhgesdzlen Preisen an bestimmte Verarbeitungs-
betriebe in der Gcrneinschait 23. 12.69 L 321/28
22. 12. fi9 Verordnung (EWG) Nr. 2570/69 der Kommission zur Ergänzung
der V l!rordnung (EWG) Nr. 2311/69 der Kommission vom
19. Nov(•mbcr 1%9 über die Durchführungsmodalitäten des in
Artikel J2 der Verordnung (EWG) Nr. 542/69 über das gemein-
schufUiche Versundvcrfahrcn vorgesehenen Systems der Pau-
sdldlb ü rg schalt 23. 12. 69 L 321/29
22. 12. G9 Verordnung (EWC) Nr. 2571/69 der Kommission über die in
Hulic!n unwendburen Abschläge auf die Zuckerrübenpreise 23. 12. 69 L 321/30
22. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2572/69 der Kommission zur Aufhe-
bung der Verordnung {EWG) Nr. 2185/69 sowie zur Aufhebung
des Artikels 5 der Verordnung (EWG) Nr. 1666/69 über die
Feststell un~J der Preise für Kälber und ausgewachsene Rinder
in der Geml!inschaft 23. 12. 69 L 321/31
22. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2573/69 der Kommission zur Festset-
zung des Grundbetrags der Erstattung bei der Ausfuhr in un-
veränch!rll,m Zustund für Sirupe und bestimmte andere Erzeug-
nisse auf dc:m Zuckersektor 23. 12. 69 L 321/32
23. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2574/69 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Rog9en c1nwE!ndbaren Abschöpfungen 24. 12. 69 L 322/1
23. 12. 69 Verordnun9 (EWG) Nr. 2575/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Mulz hinzugefügt werden 24. 12.69 L 322/2
23. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2576/69 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Be-
richtigung 24. 12. 69 L 322/4
23. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2577/69 der Kommission zur Festset-
zung der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anzuwendenden Erstattungen 24. 12.69 L 322/6
23. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2578/69 der Kommission zur Festset-
zung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöp-
fungen 24. 12.69 L 322/10
23. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2579/69 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis
und Bruchreis 24. 12. 69 L 322/12
23. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2580/69 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 24. 12. 69 L 322/14
23. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2581/69 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwen-
denden Berichtigung 24. 12. 69 L 322/16
23. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2582/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 24. 12.69 L 322/18
23. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2583/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 24. 12.69 L 322/19
23. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2584/69 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und aus-
gewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen
gefrorenes Rindfleisch 24. 12. 69 L 322/20
21. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2585/69 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und aus-
gewc1chscnen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen ge-
froren es Rindrleisch 24. 12. 69 L 322/22
22. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2586/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung Nr. 1041/67/EWG über die Durchführungsvor-
schriften für die Ausfuhrerstattungen bei den Erzeugnissen,
für die ein System gemeinsamer Preise besteht 24. 12. 69 L 322/27
40 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dcitum und Be,.eichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
22. 12. 69 Verordnung (.EWG) Nr. 2587/69 der Kommission zur Festset-
zung der Erstatlungen bei der Erzeugung für in der chemischen
Industrie verwendeten Zucker 24. 12.69 L 322/30
22. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2588/69 der Kommission über die Auf-
stellung der Liste der Luftfahrtgesellschaften, die im Rahmen
des qemeinschaftlichen Versandverfahrens von der Sicherheits-
lc)istung befreit sind 24. 12. 69 L 322/32
22. 12. 69 Verordnung '(EWG) Nr. 2589/69 der Kommission zur Aufhe-
bung der Verordnung (EWG) Nr. 2185/69 sowie zur Aufhe-
bung des Artikels 5 der Verordnung (EWG) Nr. 1666/69 über
die Feststellung der Preise für Kälber und ausgewachsene
Rinder in der Gemeinschaft 24. 12.69 L 322/35
23. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2590/69 der Kommission über Aus-
schreibungen zum Absatz von zum direkten Verbrauch in der
Gemeinschaft bestimmter Butter aus den Beständen der fran-
zösischen In Lerventionsstelle 24. 12.69 L 322/36
18. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2591/69 des Rates zur Festlegung der
Voraussetzungen für die Anwendung der Schutzmaßnahmen
auf dem Sektor Get.reide 27. 12.69 L 324/1
18. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2592/69 des Rates zur Festlegung der
Voraussetzungen für die Anwendung der Schutzmaßnahmen
auf dem Sektor Reis 27. 12.69 L 324/3
18. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2593/69 des Rates zur Festlegung der
Voraussetzungen für die Anwendung der Schutzmaßnahmen
auf dem Sektor Schweinefleisch 27. 12.69 L 324/6
18. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2594/69 des Rates zur Festlegung der
Voraussetzungen für die Anwendung der Schutzmaßnahmen
auf dem Sek lor Eier 27. 12. 69 L 324/8
18. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2595/69 des Rates zur Festlegung der
Voraussetzungen für die Anwendung der Schutzmaßnahmen
auf dem Sektor Geflügelfleisch 27. 12.69 L 324/10
18. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2596/69 des Rates zur Festlegung der
Voraussetzungen für die Anwendung der Schutzmaßnahmen
auf dem Sektor Olivenöl 27. 12.69 L 324/12
18. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2597/69 des Rates zur Festsetzung des
Grundpreises und des Ankaufspreises für Blumenkohl für die
Zeit vom 1. Januar bis zum 30. April 1970 27. 12.69 L 324/15
18. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2598/69 des Rates zur Festsetzung des
Grundpreises und des Ankaufspreises für Zitronen für die Zeit
vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1970 27. 12.69 L 324/16
18. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2599/69 des Rates zur Festsetzung des
GrundpreisE!S und des Ankaufspreises für Äpfel für die Zeit
vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1970 27. 12.69 L 324/18
18. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2600/69 des Rates zur Festsetzung des
Grundpreises und des Ankaufspreises für Birnen für die Zeit
vom 1. Januar bis zum 31. März 1970 27. 12.69 L 324/20
18. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2601/69 des Rates über Sondermaß-
nahmen zur Förderung der Verarbeitung bestimmter Apfel-
sinensorten 27. 12. 69 L 324/21
18. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2602/69 des Rates über die Beibehal-
tung des Verwaltungsausschußverfahrens 27. 12.69 L 324/23
Nachzutragen ist:
8. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2451/69 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zoll-
tarif 11.12.69 L 311/1
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