305
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1970 Ausgegeben zu Bonn am 7. April 1970 Nr.27
Tug Inhalt Seite
]1. 3. 70 Dril.le Vcrnrd11tlll~J ;,,ur i\nd()rnn9 dt,1 Auslandsfleischbeschau-Verordnung 305
ßt111di,S(j('Sl!\Zbl, IJJ 'ill:l'.l.··1·')
2:':i. J. 70 Bekc111ntrnaclnrnq üb(~r dc1s Inkrafltreten des Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom
19. Juli 1%G zwischen dm Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über
Rcchtsschulz und Redil.shilfc, die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidun-
~Jen in Zivil- und I L.1 ndclssad1em sowie über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit . . . . . . . . . . . . . 307
12. 3. 70 Enlsclieidun~.J des Bundesverfassungsgerichts (zu § a Abs. 1 Nr. 12, § 20 Abs. 1, § 20 Abs. 3
Satz. l, § 20 Abs. 6 Sdl.1/ 2 des Baden-Württembergischen Gesetzes über die öffentliche Berufs-
vertretlm~J der i\rztr\ Zc1hni.i rzt<\ ·Tierärzte, Apotheker und Dentisten in der Fassung vom
25. Februc1r 19G4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bund('sg('Sl'i.zbl<1U Tt!i l U Nr. 14, Nr. 15 und Ni. 16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309
Verkünclunnen im Bnndes,mzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310
RPchtsvorschriflen d('r Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311
Dritte Verordnung
zur Änderung der Auslandsfl.eiscbbeschau-Verordnung
Vom 31. März 1970
Auf Grund des § 19 Abs. 2 und des § 25 Abs. l des Einfuhr verboten ist, so ist die Untersuchung
Fleischbeschaugeselzes in der Fassung der Bekannt- nicht fortzusetzen. Die Begleitpapiere sind mit
machung vom 29. Oktober 1940 (Reichsgesetzbl. J dem Vermerk „Untersuchung nicht abge-
S. 1463), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Än- schlossen" zu versehen. Das amtstierärztliche
derung des Fleischbeschuu~Jesetzes vom 15. Septem- Gesundheitszeugnis ist im Original oder bei
ber 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1627), in Verbindung Rückbeförderung der Sendung in Fotokopie
mit Artikel 129 Abs. l des Grundgesetzes wird mit einzubehalten und mindestens 3 Jahre aufzu-
Zustimmung des Bundesrates verordnet: bewahren."
2. § 6 Abs. 1 ·wird wie folgt geändert:
Artikel 1
a) In Satz 1 sind nach den Worten „des Ge-
DieAusl,mdsfleischbeschau-Verordnm1~J vom8.März setzes" einzufügen die Worte „ ausgenommen
1961 (Bundesgesetzbl. I S. 143), zuletzt geändert frisches Fleisch von Wildschweinen,";
durch die Zweite Verordnung zur Änderung der
b) in Nummer 2 Buchstabe b werden die Worte
Auslandsfleischbeschau-Verordnung vom 10.Mai 1968
,,und Wildschweinen" gestrichen;
(Bundesgesetzbl. I S. 393), wird wie folgt geändert:
c) folgender Satz wird angefügt:
1. § 2 wird wie folgt ueündcrt:
„Ferner ist bei jeder Sendung mit Ausnahme
c1) Absatz 1 erlüilt folgenden S<.1tz 2: von gefrorenem Fleisch stichprobenweise die
„Ferner hat der Fleischbeschautiernrzt zu Innentemperatur des Fleisches zu messen."
prüfen, ob die im Ursprungsland auf dem
3. In § 7 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
Fleisch oder den Packstücken anzubringende
Kennzeichnung vorhanden ist." „Ferner ist bei jeder Sendung mit Ausnahme von
b) Absatz 2 erhält folgende Fc1ssun~1: gefrorenem Fleisch stichprobenweise die Innen-
temperatur des Fleisches zu messen."
,, (2) Entspricht die Sendung nicht. den An-
forderungT~n des Absatzes 1 oder wird festge- 4. In § 11 a Abs. 1 wird das Wort „gefriergetrock-
stellt, daß es sich um Fleisch handelt, dessen netem" ersetzt durch das Wort „getrocknetem".
306 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
5. In § 16 werden die Worte „für Ernährung, Land- cc) folgender Buchstabe 1 wird angefügt:
wirtschaft und Forsten" durch die Worte „für ,,1) Uberschreitung der in der Mindestan-
Jugend, Familie und Gesundheit (Bundesminister)" forderungen-Verordnung vorgeschrie-
ersetzt. benen Temperaturgrenze, wenn auf
Antrag des Verfügungsberechtigten
6. § 22 wird wie folgt geändert: bei jedem Fleischteil oder Packstück
a) In Absatz 1 Nr. 3 werden die Worte „und der Sendung die Innentemperatur des
Wildschweinen" und der letzte Satz hinter Fleisches gemessen worden ist."
dem Semikolon gestrichen;
8. In § 29 werden die Worte „mit dem Vermerk
b) in Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
,Sendung untersucht' zu versehen" ersetzt durch
„Wird zubereitetes Fleisch lediglich an Hand die Worte „einzubehalten und mindestens 3Jahre
von Proben untersucht und die Sendung als aufzubewahren".
tauglich beurteilt, genügt es, wenn auf den
zur Probenentnahme geöffneten Packstücken 9. In § 31 werden die Worte „für Ernährung, Land-
ein Stempelabdruck angebracht wird." wirtschaft und Forsten" gestrichen.
7. § 24 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 werden nach dem Wort „wenn"
die Worte „vorbehaltlich der Nummer 2 Buch- Artikel 2
stabe 1 eine Uberschreitung der in der Min- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
destanforderungen-Verordnung vorgeschriebe- leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
nen Temperaturgrenze festgestellt worden ist blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 2 des Ge-
oder wenn" eingefügt; setzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes vom
b) die Nummer 2 wird wie folgt geändert: 15. September 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1627) auch
aa) Im Buchstaben i wird das Wort „oder" im Land Berlin.
durch ein Komma ersetzt;
bb) Buchstabe k erhält folgende Fassung:
Artikel 3
,,k) unvollständige oder fehlende Unter-
suchung oder"; Diese Verordnung tritt am 1. April 1970 in Kraft.
Bonn, den 31. März 1970
Der Bundesminister
für Jugend, Familie und Gesundheit
In Vertretung
von Manger-Koenig
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. April 1970 307
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Gesetzes
zur Ausführung des Vertrages*) vom 19. Juli 1966
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik
über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckung
gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
sowie über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit
Vom 25. März 1970
Der Vertrag vom 19. Juli 1966 zwischen der Bun-
desrepublik Deutschland und der Tunesischen Repu-
blik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerken-
nung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
in Zivil- und Handelssachen sowie über die Han-
delsschiedsgerichtsbarkeit (Bundesgesetzbl. 1969 II
S. 890) ist am 13. März 1970 in Kraft getreten.
Auf Grund des § 17 Abs. 2 des Gesetzes vom
29. April 1969 zur Ausführung des Vertrages vom
19. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Tunesischen Republik über Rechts-
schutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Voll-
streckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und
Handelssachen sowie über die Handelsschieds-
gerichtsbarkeit (Bundesgesetzbl. 1969 I S. 333) wird
hiermit bekanntgemacht, daß das Gesetz nach seinem
§ 17 Abs. 1 ebenfalls
am 13. März 1970
in Kraft getreten ist.
Bonn, den 25. März 1970
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
*) Die Bekanntmachung über das Inkrafltreten des Vertrages ist im
Bundesgesetzblatt 1970 Teil II S, 125 (Ausgabe Nr. 12 vom 20. März
1970) veröffentlicht.
308 Bundf~s9esetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
!\t1s dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vorn '.20. JiJnuc1r 1970 -- 2 BvR 149/65 --, ergangen
;iut pjne VPrfassungsbeschwerde, wird nachfolgen-
dt'r Enlsd1Piclungssatz veröffentlicht:
Mit Artikel 101 Absatz 2 des Grundgesetzes un-
Vt)rcünbar und daher nichtig waren folgende Be-
stimmungen des Baden-Württembergischen Geset-
zes über die öffentliche Berufsvertretung der
Arzte, Zahnärztl~, Tierärzte, Apotheker und Den-
tisten (K<.1mmergesetz) vom 27. Oktober 1953 (Bad.-
Wü rll. Ces.BI. S. 163) in der Fassung vom 25. Fe-
hnwr 19G4 (Bacl.-Württ. Ges.Bl. S. 79): § 8 Absatz 1
Nr. 12, soweit die örtliche Zuständigkeit der Be-
rufsgerichte durch Kammersatzung zu regeln war;
§ 20 Absatz 1, soweit die Kammer mehrere Be-
zirksberufsgerichte zu bilden hatte; § 20 Absatz 3
Sa l.z 1, soweit durch Kammersatzung die Zahl der
Beisitzer (~rhöht werden konnte; § 20 Absatz 6
Satz 2.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 i\ bs. 2 Salz 2 des Gesetzes über das Bundesver-
f,1 sslrn(Jsqerich t Gesetzeskraft.
Bonn, den 12. März 1970
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
Nr. 27 T<19 der Ausgabe: Bonn, den 7. April 1970 309
B 11 n d esgcsf'tz I> 1a t t
Tei I II
Nr. 14, ausgegeben am 26. März 1970
Tag l n halt Seite
:n. J. 70 Vcrordnu11g zur Durdisclzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 11. März 1970
iihf'r diP Enichtunq vorgescl1olwner deutscher Grenzdienststellen am Crenzübergang Passau-
Ad1l(iill)n au! österreichischem Gebiet .................................................. .
2J. 3. 70 Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 11. März 1970
über die Errichtung vorg(!Schobener österreichisdier Grenzdienststellen im Bahnhof Passau-Hbf
,rnf cleutsdwm Gebiet und über die Gwnzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf der
SI recke Rcgt-nslrnrg- Linz . . . . . . . . . . . . ................................................. . 136
23. ]. 70 Vc,rnrdnunq :;.ur Durchsetzung der deutsch-österreichischl~n Vereinbarung vom 11. März 1970
über die I!rriditung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen am Grenzübergang Obern-
berq dm Inn m1f österreichischem Gebiet ............................................... . 140
2]. 3. 70 Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 11. März 1970
über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen im Bahnhof Simbach
am Inn auf deutschem Gebiet .......................................................... . 143
23. 3. 70 Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 11. März 1970
über die Errichtung vor9eschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang
Simbach-Inn brücke c1 uf deutschem Gebiet ............................................... . 146
23. 3. 70 Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 11. März 1970
über die Erriditung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang
Burghauscm (neue S,ilzachbrücke) auf deutschem Gebiet ................................. . 149
23. 3. 70 Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 11. März 1970
über die Errid1lun~J vorgeschobE:mer deutscher Grenzdienststellen am ·Grenzübergang Frei-
lassing-Saulbrikke auf österreichischem Gebiet ......................................... . 152
23. ]. 70 Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 11. März 1970
über die Errjchtun9 vor9eschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzüber9ang
SchwarzbdC:h-Bundesstraße auf deutschem Gebiet ....................................... . 155
23. 3. 70 Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 11. März 1970
über die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen am Grenzübergang Steinpaß
auf österreichischem Gebiet ........................................................... . 158
23. 3. 70 Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 11. März 1970
über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen im Bahnhof Mitten-
wald auf deutschem Gebiet und über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf
der Streck(\ Cc1rmisch-Pc1rtenkirchen-Seefeld in Tirol .................................... . 161
Nr. 15, ausgegeben am 2. April 1970
25. 3. 70 V(•rnrdnung zur Anderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 25/69 -- Erhöhung des Zoll-
konlingents für Walzdrahl ---- 2. Halbjahr 1969) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165
3. 2. 70 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für wissenschaftliche For-
schung der Bundesrepublik Deutschland und der Luft- und Raumfahrtbehörde der Vereinigten
Staaten (lJnited States National Aeronautics and Space Administration --- NASA) über die
Durchführung des Projektes eines Aeronomiesatelliten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
3. 2. 70 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für wissenschaftliche For-
schung der Bundesrepublik Deutschland und der Luft- und Raumfahrtbehörde der Vereinigten
Staaten (Unitcd States National Aeronautics and Space Administration -- NASA) über die
Durchführung dPs HELJOS-Projekts (Sonnensonde) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171
Nr. 16, ausgegeben am 4. April 1970
1. 4. 70 V()JOrdnung zur i\ndenmg des D<:mtschen Teil-Zolltarifs (Nr. 7/70--- Waren der ECKS-·· 1970) 17'1
1. 4. 70 Verordnunq zur Anderun9 des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 8/70 --· Verlängerun9 der Zoll-
aussetzungen für Sl.öhlerzeugnisse) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181
17. 3. 70 Belrnnntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz
der ausübenden Künsller, der 1--Iersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen . . . . . . . 182
23. 3. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die internationale An-
erkennung von Rechten an Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183
24. 3. 70 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die
Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung am Grenzüber-
gang Bimrnen-Millingen ................................. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184
310 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
13. 3. 70 Verordnung zur Änderung der Verordnung Dena-
turierungsprämie Getreide 58 25. 3. 70 26.3. 70
19. 3. 70 Verordnung Ausfuhrerstattung Italien 58 25.3. 70 10.3. 70
30. 1./
14. 3. 70 Verordnung zur Änderung der Verordnung über
den Lotsgeldtarif für das Verholen, Ein- und Aus-
docken von Schiffen in den stadtbremischen Häfen
in Bremen 60 1. 4. 70 1. 4. 70
16. 3. 70 Verordnung TSF Nr. 2/70 über Tarife für den
Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen 60 1. 4. 70 1. 5. 70
25. 3. 70 Verordnung zur Änderung der Lotstarifordnung
für das Seelotsrev ier Ems 60 1. 4. 70 1. 4. 70
24. 3. 70 Zweite Verordnung der Bundesanstalt für Flug-
sicherung zur Änderung der Neunten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-
legung von Flugverfahren für An- und Abflüge
nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flug-
hafen Frankfurt a. M.) 60 1. 4. 70 2.4. 70
24. 3. 70 Zweite Verordnung der Bundesanstalt für Flug-
sicherung zur Änderung der Zehnten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-
legung von Flugverfahren für An- und Abflüge
nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flug-
hafen Düsseldorf) 60 1. 4. 70 2.4. 70
24. 3. 70 Erste Verordnung der Bundesanstalt für Flug-
sicherung zur Änderung der Elften Durchführungs-
verordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung
von Flugverfahren für Anflüge nach Instrumenten-
flugregeln zum Flughafen Saarbrücken-Ensheim) 60 1. 4. 70 2.4. 70
Nr. 27 Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. April 1970 311
Hi.nweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und ßezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
19. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 514/70 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwendenden
Berichtigung 20.3. 70 L 64/17
19. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 515/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 20.3. 70 L 64/19
19. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 516/70 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und ausge-
wachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen ge-
frorenes Rindfleisch 20.3. 70 L 64/20
17. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 517/70 des Rates über die Regelung
für Rindfleisch mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen
Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und
Gebieten 21. 3. 70 L 65/1
17. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 518/70 des Rates über die Regelung
für Olsaaten und Saatenöle mit Ursprung in den assoziierten
afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen
Ländern und Gebieten 21. 3. 70 L 65/2
17. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 519/70 des Rates über die Regelung
für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse mit Ur-
sprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagas-
kar oder den überseeischen Ländern und Gebieten 21. 3. 70 L 65/4
17. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 520/70 des Rates zur Festlegung der
Sonderbestimmungen, die bei der Einfuhr von unter die Ver-
ordnung (EWG) Nr. 1059/69 fallenden Waren mit Ursprung in
den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder
den assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten anwend-
bar sind 21. 3. 70 L 65/6
17. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 521/70 des Rates über Ausnahme-
bestimmungen bei der Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher
Erzeugnisse mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen
Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und
Gebieten in die französischen überseeischen Departements 21. 3. 70 L 65/8
17. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 522/70 des Rates über die Regelung
für Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnisse mit Ursprung
in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder
den überseeischen Ländern und Gebieten 21. 3. 70 L 65/10
20. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 523/70 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 21. 3. 70 L 65/12
20. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 524/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 21. 3. 70 L 65/14
20. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 525/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 21. 3. 70 L 65/16
20. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 526/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Absch.öpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 21. 3. 70 L 65/17
20. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 527/70 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen für Olivenöl 21. 3. 70 L 65/18
20. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 528/70 der Kommission zur Festsetzung
des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 21. 3. 70 L 65/20
20. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 529/70 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Rindfleischsektor
für den am 1. April 1970 beginnenden Zeitraum 21. 3. 70 L 65/21
20. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 530/70 der Kommission zur teilweisen
Aussetzung bestimmter Abschöpfungen auf dem Schweine-
fleischsektor 21. 3. 70 L 65/25
312 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
"" """""--•-----"" ------------------------------------------
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dc1!11111 11nd Bl''lf'iclin111HJ der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache --
vom Nr./Seite
10. :i. 70 Vl'rordnunCJ (EWG) Nr. 531/70 der Kommission zur Pestsetzung
der Erslill.!Ull~Jen bei d<'r Ausfuhr von Olivenöl 21. 3. 70 L 65/27
:n :r 70 Veronlnung (EWG) Nr. 532/70 der Kommission zur Festset-
zrnHJ dN <1uf C<!tr<•id(!, Mehle, Grütze und GriE;ß von Weizen
od<~r Roqqen <1nwcndhuren Abschöpfungen 24. 3. 70 L 67/1
23 . .'1. 70 Verordrn11HJ (EW( :) Nr. 533/70 der Kommission über die Fest-
sel/.Ull~J <IPr Prümi<!H, die den Ahscböpfungen für Getreide und
Mt1lz liin,'.Uqelü~JI werden 24. 3. 70 L 67/3
n. '.l. 70 \/c:rordn1mq (EWC) Nr. 534/70 der Kommission zur Anderun9
der fH'i d('r Frsl ril l.1111q ff1r Ce! reide anzuwendenden Berich-
Li ~J \11 l (j 24. 3. 70 L 67/5
23. '.l. 70 Vcrnrd1111rn1 (l·:W( ,J Nr. 535/70 der Kommission über die Fest-
eid/Llll~J dc1 /\ hs<'lliipl1rn~Jcll lwi der Einfuhr von Weißzucker
1111d Hohzuc ke1 24.3. 70 L 67/6
2'.l. :J. 70 Vcrord11un1J {E\IVC) Nr. 536/70 der Kommission zur Festset-
/.ung ckr /\bschiipf11ng<'n bei der Einfuhr von 9efrorenem
l{indflc~i.sd; 24. 3. 70 L 67/7
2.'.l. J. 70 Verordn1inq ([:WC;) Nr. 537/70 der Kommission, mit der die
Mil.qliedsl.dal.cn ermüdüigt werden, bei der Ausfuhr von
ßlurn<!nllulben, -zwic:bcln und -knallen nach dritten Ländern
dbwcichcndc f\1dl.\nahrnen in bezug auf gewisse Kriterien der
Qmilittilsnorrncn zu treffen 24. 3. 70 L 67/10
23. '.l. 70 \!crordnun~J (EWC) Nr. 538/70 der Kommission zur Anderun9
der Vcrnrdmm~J (E\1\/C) Nr. 315 168 in bezug auf die Größe der
Anemone coronc1rid 24. 3. 70 L 67/12
23. '.3. 70 Verordrnin~J (EWC) Nr. 539/70 der Kommission zur Festse1>-
zun1J der Ausfuhrerstc11.tungen für Apfel 24.3. 70 L 67/13
20. '.3. 70 Verordnm1g (EWG) Nr. 540/70 des Rates über die Regelung
für Reis und Bruchreis rnil Ursprung in den assoziierten afri-
kanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen
Lindern und Gebieten 25. 3. 70 L 68/1
20. '.3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 541/70 des Rates über die Landwirt-
scht1ll. des Croßherzogturns Luxemburg 25. 3. 70 L 68/3
24. 3. 70 Vcrordnun1J (EWC) Nr. 542/70 der Kommission zur Pestset-
'.l.ung der üul Cetrcidc, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Ro~rncn c1nwendbaren Abschöpfungen 25. 3. 70 L 68/5
24. '.3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 543/70 der Kommission über die Fest-
setzunq der Prlimien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 25. 3. 70 L 68/7
24. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 544/70 der Kommission zur Änderung
der bei d<'r Erslc1Uung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 25. 3. 70 L 6819
24. 3. 70 Verordnun9 (EWG) Nr. 545/70 der Kommission über die Fest-
setzunq der Abscliüpftrngen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 25. 3. 70 L 68/10
24. 3. 70 Verordnunu (EWC) Nr. 546/70 der Kommission über den Ver-
kauf von Bul.1.er zu herabgesetzten Preisen für die Ausfuhr
von besti rnm Len Fettmischungen 25. 3. 70 L 68/11
24. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 547/70 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1665/69 über Maßnahmen auf dem
Sektor Schweineflcisd1 infolge der Abwertung des franzö-
sischen Franken 25. 3. 70 L 68/14
24. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 548/70 der Kommission zur Festset-
zung des Betrn~Jes dPr Beihilfe für Olsaaten 25. 3. 70 L 68/15
6. 3. 70 Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 434/70 der Kommis-
sion zur Änderung dei· Verordnung Nr. 473/67/EWG hinsicht-
lich der Geltun9sdauer der Ausfuhrlizenzen für bestimmte
Mc1isveri:llbei1tm~Jserzeu9nisse (ABI. Nr. L 53 vom 7.3.1970} 24. 3. 70 L 67/16
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