277
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1970 Ausgegeben zu Bonn am 19. März 1970 Nr.23
Tag Inhalt Seite
1'.3. 3. 70 Gesetz zur Änderung versorgungsrechtlicher Vorschriften 277
ßundcsucsdzlJJ. II 1 :.:J-4, 20'.lü-6
16. 3. 70 Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid
bei Neugliederung des Bundesgebietes nach Artikel 29 Abs. 2 bis 6 des Grundgesetzes . . . . 278
16. 3. 70 Bekann Lmachung über den Gegenstand, das Abstimmungsgebiet und den Abstimmungstag
für den Volksentscheid im Gebietsteil Baden des Landes Baden-Württemberg gemäß Arti-
kel 29 Abs. =~ des Grundgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
8. 3. 70 Entscheidung des ßundesvprfassungsgerichts (zu § 316 Abs. 2 Satz 1 der Reichsabgabenord-
nung) ................................................................................. 285
Bund0s9„sctzbl. 111 610-1
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Verkündunw~n im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287
Gesetz
zur Änderung versorgungsrechtlicher Vorschriften
Vom 13. März 1970
Der Bundcslag hat das folgende Gesetz beschlos- Artikel 3
sen: Artikel 2 dieses Gesetzes gilt nach Maßgabe des
Artikel 1 § 13 Abs. 1 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land
Berlin.
Das Soldatenversorgungsgesetz in der Fassung
der Bekanntmachung vom 20. Februar 1967 (Bundes- Artikel 4
gesetzbl. I S. 201), zuletzt geändert durch das Ein- Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 31. Dezem-
gliederun9sgesctz für Soldaten auf Zeit vom 25. Au- ber 1969 in Kraft.
gust 1969 (Bundesgcsetzbl. I S. 1347). wird wie folgt
geändert:
1. In § 79 a Satz 1 wird die Jahreszahl „ 1969" durch Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
die Jahreszahl „ 1975" ersetzt. sind gewahrt.
2. In § 79 a wird nach Satz 1 fol9endcr Satz 2 ange- Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
fügt:
„Satz l gilt nicht für ehemalige Soldat(m auf Zeit Bonn, den 13. März 1970
in den Laufbalmgruppen der Unteroffiziere und
Mannschaften, deren Dienstverhältnis nach einer Der Bundespräsident
Wehrdienstzeit von zwölf und mehr Jahren nach Heinemann
dem 31. Dezember 1969 endet."
Der Bundeskanzler
Artikel 2
Brandt
Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes
Das Bundespolizeibeamt.engesetz in der Fassung Der Bundesminister der Verteidigung
der Bekanntmachung vom 10. Juli 1967 (Bundesge- Schmidt
setzbl. I S. 701), zuletzt geändert durch das Sechste
Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes Der Bundesminister des Innern
vom 28. Juli 1969 (Bundesqeselzbl. I S. 1004), wird Genscher
wie folgt geändert:
In § 27 a tritt an die StPlle der Jahreszahl „ 1969" die Der Bundesminister der Finanzen
Jahreszahl „ 197 5". Möller
278 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Zweite Verordnung
zur Durchführung des Gesetzes
über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes
nach Artikel 29 Abs. 2 bis 6 des Grundgesetzes
Vom 16. März 1970
Auf Grund des § 37 Abs. 2 des Gesetzes über § 2
Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliede- § 45 Nr. 6 der Bundeswahlordnung ist mit der
rung des Bundesgebietes nach Artikel 29 Abs. 2 Maßgabe anzuwenden, daß neben den dort genann-
bis 6 des Grundgesetzes in der Fassung der Bekannt- ten Abdrucken auch Abdrucke des Gesetzes über
machung vom 26. Februar 1970 (Bundesgesetzbl. I den Volksentscheid im Gebietsteil Baden des Landes
S. 204) wird mit Zustimmung des Bundesrates ver- Baden-Württemberg nach Artikel 29 Abs. 3 des
ordnet: Grundgesetzes, des Gesetzes über Volksbegehren
§ 1 und Volksentscheid bei Neugliederung des Btindes-
gebietes nach Artikel 29 Abs. 2 bis 6 des Grundge-
(1) Der Stimmzettel nach Artikel 1 § 2 des Ge-
setzes, des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg
setzes über den Volksentscheid im Gebietsteil Baden
über die Landtagswahlen (Landtagswahlgesetz) in
des Landes Baden-Württemberg gemäß Artikel 29
der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Septem-
Abs. 3 des Grundgesetzes vom 26. Februar 1970 (Bun-
desgesetzbl. I S. 201) ist von weißem oder weiß- ber 1963 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg S. 153)
und ein Abdruck dieser Verordnung dem Abstim-
lichem Papier in der Größe von 14,8 X 21 cm (For-
mungsvorsteher zu übergeben sind. Soweit nur ein-
mat DIN A 5). Er ist nach dem Muster der Anlage 1
zelne Bestimmungen aus den vorstehend aufge-
zu dieser Verordnung einheitlich herzustellen und zu
verwenden. führten Rechtsvorschriften anzuwenden sind, genügt
der Abdruck eines entsprechenden Auszuges.
(2) Anstelle der Anlagen 4 zu § 23 der Bundes-
wahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 8. April 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 239, 373) und
§ 3
4 a, 5 und 4 b zu § 25 der Bundeswahlordnung treten
die Anlagen 2 bis 5 zu dieser Verordnung. Anlage 5 a Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
zu § 25 der Bundeswahlordnung entfällt. kündung in Kraft.
Bonn, den 16. März 1970
Der Bundesminister des Innern
Genscher
Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. März 1970 279
Anlage 1
Stimmzettel
für den Volksentscheid im Gebietsteil Baden
des Landes Baden-Württemberg
Nur in einem Kreis ankreuzen
Ich will,
daß das lrühere Land daß das Gebiet des früheren
Landes Baden beim Lande
Baden
als selbständiges Land
Baden-Württemberg
wiederhergestellt wird. verbleibt.
0 0
280 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Anlage 2
Vcrlorengegilngene Stimmscheine werden nicht ersHzt!
--·--·-··----··------·-·- - -· ·- ----- -----~------------------------------------------;-
1l(!rr/l;rClu/Friiulein Stimmschein
Nr.
für den Volksentscheid
am 1970
Nur gültig für den
Stimmkreis
geboren am
wohnhaft in 1) Straße Nr.
kann mit diesem Stimmsdwin an dem Volksentscheid im Gebietsteil Baden des Landes Baden-Württemberg
teilnehmen
1. gegen Abgabe des Stimmscheines und unter Vorlage eines amtlichen Personalausweises durch Stimm-
abgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des Abstimmungsgebietes
oder
2. gegen Einsendung des Stimmscheines an den Kreisabstimmungsleiter des obengenannten Stimmkreises
durch Briefabstimmun9
den 1970
Die Gemeindebehörde
(Di(,11slsi('(J<'I)
Eidesstattliche Erklärung zur Briefabstimmung
Ich erkläre gegenüber dem Kreisabstimmungsleiter des obengenannten Stimmkreises an
Eides Statt, daß ich den beigefügten Stimmzettel persönlich --- gemäß dem erklärten Willen des
Abstimmungsberechtigten 2 ) gekennzeichnet habe.
den 1970
(Ruf- und Familienname des Abstimmungsberechtigten
oder der Vertrauensperson)
1) Nur ausfüllen, we1111 di<! Vers,111danschrift nicht mit der Wohnung iihereinstimmt.
2) Bei KennzeichmirHJ uurch dne Vt-drauensperson.
N1. 1J Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 19. März 1970 281
Anlage 3
(Vorderseile des Stimmumschlags für die Briefabstimmung)
(DIN C 6) blau
Stimmumschlag
In diesen Umschlag dürfen Sie
nur den Stimmzettel einlegen,
nicht aber den Stimmschein
(Rückseite des Stimmumschlags für die Briefabstimmung)
Nur Stimmzettel einlegen!
Umschlag verschließen und
dann hier Siegelmarke
aufkleben
Nach dem Verschließen diesen Umschlag und den
Stimmschein mit der unterschriebenen eidesstatt-
lichen Erklärung in den hellroten Stimmbrief-
umschlag legen.
282 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Anlage 4
(Vorderseite des Stimmbriefumschlags)
(12 X 17,6 cm) hellrot
Innerhalb des
Bundesgebiets
(einschl.
Berlin-West)
gebührenfrei
Stimmbrief
An den
Herrn Kreisabstimmungsleiter
des Stimmkreises .... . ..................... .
(Nr. und Name)
...... __ 1) Ort2) 3) ....... ··············································································· ...................... .
(Straße und Hausnummer der Dienststelle)
(Rückseite des Stimmbriefumschlags)
In diesen Stimmbriefumschlag
müssen Sie einlegen
1. den Stimmschein
und
2. den verschlossenen blauen Stimm-
umschlag mit dem darin befindlichen
Stimmzettel.
1) Postleitzahl einsetzen.
2) Bestimmungsort in der postamllichen Schreibweise angeben.
3) Schriftgröße etwa Tertia (Fettschrift).
Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. März 1970 283
Anlage 5
Siegelmarke
zum Volksentscheid
im Stimmkreis .................................. .
(Nr. und Name des Stimmkreises)
Auf die Rückseite des Stimmumschlags kleben!
284 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Bekanntmachung
über den Gegenstand, das Abstimmungsgebiet und den Abstimmungstag
für den Volksentscheid im Gebietsteil Baden
des Landes Baden-Württemberg
gemäß Artikel 29 Abs. 3 des Grundgesetzes
Vom 16. März 1970
Auf Grund des § 21 Abs. 1 des Gesetzes über
Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliede-
nmg des Bundesgebietes nach Artikel 29 Abs. 2
bis 6 des Grundgesetzes in der Fassung der Bekannt-
machung vom 26. Februar 1970 (Bundesgesetzbl. I
S. 204) wird folgendes bekanntgegeben:
Durch Artikel 29 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes
wurde die Abhaltung eines Volksentscheides im
Gebietsteil Baden des Landes Baden-Württemberg
bis zum 30. Juni 1970 angeordnet. Zu seiner Durch-
fühnmg ist das Gesetz über den Volksentscheid im
(::;ebietsteil Baden des Landes Baden-Württemberg
gemäß Artikel 29 Abs. 3 des Grundgesetzes vom
26. Februar 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 201) ergangen.
Gegenstand des Volksentscheids ist die Frage, ob
das frühere Land Baden als selbständiges Land
wieder hergestellt werden oder ob das Gebiet des
früheren Landes Baden beim Lande Baden-Württem-
berg verbleiben soll. Abstimmungsgebiet ist das
frühere Land Baden, bestehend aus den Regierungs-
bezirken Nordbaden (Karlsruhe) und Südbaden
(Freiburg).
Zum Abstimmungstag bestimme ich
Sonntag, den 7. Juni 1970.
Bonn, den 16. März 1970
Der Bundesminister des Innern
Genscher
Nr. :Z.'.l - - Taq der Ausgabe: Bonn, den 19. März 1970 285
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
!\ us dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 28. Januar 1970 -- 1 BvL 8/68 und 1 BvL l 9/68 - ,
()ruangen auf Vorlagen des Finanzgerichts Düssel-
dorf VI. Senat in Köln -- und des Finanzgerichts
Rheinland-Pfalz, Neustadt a. d. W., wird nachfolgen-
der Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ ]16 Absatz 2 Satz 1 der Reichsabgabenordnung
in der Fassung des Gesetzes zur Änderung von
einzelnen Vorschriften der Reichsabgabenordnung
und anderer Gesetze vom 1 l. Juli 1953 (Bundes-
9esctzbl. I S. 511) war mit Artikel 3 Absatz 1 des
Grundgesetzes insoweit unvereinbar und deshalb
nichtig, als er die Kostenerstattung für die Zu-
ziehung eines Bevollmächtigten oder Beistandes
im Vorverfahren auch dann ausschloß, wenn die
Zuziehung notwendig war.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ :n Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes··
verfilssun~Jsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 8. Mürz 1970
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
286 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. n) wird c1uf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Dclfurn und Bczcichnunq der Verordnunq Bundesanzeiger Ink raft-
Nr. vom tretens
11. 3. 70 Dritte Verordnung zur Anderung der Beihilfe-
verordnung Olsaatcn 50 13. 3. 70 14. 3. 70
24. 2. 70 Schiffahrlpolizeilichc Anordnung der Wasser- und
Schiflahrtsdircktion Bremen für die Schiffahrt auf
der Weser üher Signale und Fahrregeln beim
Einlaufen in diJs Wendebecken beim Ubersee-
hafen in Bremen und beim Passieren der Einfahrt
in den Uberseclwfon 50 13. 3. 70 15.3. 70
24. 2. 70 Schiffahrt.polizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrlsdirek tion Bremen über das Wasserski-
fohren .:rnf clern Rechten Nebenarm der Weser
hinter clem l liHriersand 50 13. 3. 70 1. 4. 70
24. 2. 70 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffohrlsdirektion Bremen für die Schiffahrt auf
der Weser über clie Schallsignale zum Anfordern
von Schleppern 50 13. 3. 70 1. 4. 70
24. 2. 70 Schiffahrtpolizeil iclle Anordnung der Wasser- und
SchifJahrtsdireklion Bremen für die Schiffahrt auf
der Weser 50 13.3. 70 1. 4. 70
24. 2. 70 Schiffahrtpolizei liehe Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdirektion Bremen für die Schiffahrt auf
der Hunte über die Beleuchtung von festgemach-
ten Sportfahrzeugen 50 13.3. 70 1. 4. 70
4. 3. 70 Verordnung Nr. 7/70 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 52 17.3. 70 20.3. 70
Nr. 23 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. März 1970 287
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr ./Seite
3. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 413/70 des Rates zur Festsetzung der
Interventionspreise für Rübenrohzucker im Zuckerwirtschafts-
jahr 1969/70 6. 3. 70 L 52/1
3. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 414/70 des Rates über die Grundregeln
für die Maßnahmen zur Steigerung des Butterverbrauchs bei
bestimmten Verbrauchergruppen 6. 3. 70 L 52/2
5. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 415/70 der Kommission zur Festsetzung
der crnf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Ro~rgen unwendbaren Abschöpfungen 6.3. 70 L 52/3
5. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 416/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 6. 3. 70 L 52/5
5. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 417/70 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 6. 3. 70 L 52/7
5. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 418/70 der Kommission zur Festsetzung
der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anzuwendenden Erstattungen 6. 3. 70 L 52/9
5. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 419/70 der Kommission zur Festsetzung
der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen 6. 3. 70 L 52/13
5. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 420/70 der Kommission zur Festsetzung
der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis und
Bruchreis 6. 3. 70 L 52/15
5. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 421/70 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 6.3. 70 L 52/17
5. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 422/70 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstatlung für Reis und Bruchreis anzuwendenden
Berichtigung 6. 3. 70 L 52/19
5. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 423/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 6. 3. 70 L 52/21
5. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 424/70 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und ausge-
wachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen ge-
frorenes Rindfleisch 6. 3. 70 L 52/22
5. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 425/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 6. 3. 70 L 52/24
6. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 426/70 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 7. 3. 70 L 53/1
6. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 427/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 7. 3. 70 L 53/3
6. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 428/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 7. 3. 70 L 53/5
6. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 429/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 7.3. 70 L 53/6
288 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
D<1!11m und fü!ZC'ichnung der Rechtsvorschritt
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
li. :L 70 Vc~rordm111~J (EWC) Nr. 4:J0/70 der Kommission zur Festsetzung
clvr /\hschi1pfun1ie11 für Olivc~nöl 7. 3. 70 L 53/7
G. J. 70 Vcrnnlnu11~J (UWG) Nr. 431/70 der Kommission zur Festsetzung
d<!s Bc•trc1\JC~s dc'r ßcihilfo für Olsüaten 7. 3. 70 L 53/9
fi. ]. 70 Verordnung ([WC) Nr. 432/70 der Kommission zur Festlegung
clcir A11sschreihun~1sbcclingungen für den Verkauf von im Be-
silz dc!r clt)lllsdwn lnlerventionsstelle befindlidwn Raps- und
J{ül.Jscnsamcn 7.3. 70 L 53/10
(i. '.l. 70 Verordnun~J (EWC) Nr. 4]3/70 der Kommission zur Änderung
dPr Verorclnun~J(:ll (UWC) Nr. 1489/69 und Nr. 1659/69 über den
Verk,:rnf von Butler ,n1s ölfenllicher Lagerhaltung an die Ver-
a rbci Lun~Jsi ndustric 7.3. 70 L 53/12
fi. T 70 Vr!ronlnm11J ([WC) Nr. 4]4/70 cfor Kommission zur Änderung
der Vcrord11un~1 Nr. 473/67/EWG hinsichtlich der Geltungs-
dt1uer der Ausfuhrlizenzen für bestimmte Maisverarbeitungs-
erzeugnisse 7.3. 70 L 53/13
6. :3. 70 Verordnun9 (UWG) Nr. 435/70 der Kommission über eine Aus-
schreibunq zum Absatz von zum direkten Verbrauch in der
C(!tneinschilft bestimmter Butter aus den Beständen der
dcul.sdwn Interventionsstelle 7. 3. 70 L 53/14
Her 11 u s n c b er: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.
D ruck : Bundesdruckerei Bonn.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.
Das Bundes9esetzblült erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausforti!JUll!J verkii11del. In Teil III wird dc1s als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgeselzbl. I S. 43'/) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
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