173
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1970 Ausgegeben zu Bonn am 17. Februar 1970 Nr. 13
Tag In h a 1 t Seite
11. 2. 70 Verordnung zur Anderung der Siebzehnten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem
Lastenausgleichsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173
Bundesgesel.zbl. Ill 621-1-LDV 17
12. 2. 70 Bek,mntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-
stellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblall. Teil II Nr. 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
Verordnung
zur Änderung der Siebzehnten Verordnung über Ausgleichsleistungen
nach dem Lastenausgleichsgesetz
Vom 11. Februar 1970
Auf Grund des § 252 Abs. 4 und des § 367 des 2. Folgende Nummer 4 wird angefügt:
Lastenausgleicbsgeselzes in der Fassung der Be- „4. vom 1. Juli 1969 ab bis auf weiteres mit 5,5
kanntmachung vom 1. Oktober 1969 (Bundesgesetz-
vom Hundert jährlich."
blatt I S. 1909) verordnet die Bundesregierung mit
Zustimmung des Bundesrates:
§ 2
§ 1
Geltung in Berlin
Änderung der 17. LeistungsDV-lA
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
In der Siebzehnten Verordnung über Ausgleichs-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz vom
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 374 des Lasten-
26. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 809), zuletzt ge-
ausgleichsgesetzes auch im Land Berlin.
ändert durch die Dreiundzwanzigste Verordnung
über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenaus-
gleichsgesetz vom 25. Juli 1968 (Bundesgesetzbl. I
S. 867), wird § 4 Abs. 1 Satz 2 wie folgt geändert: § 3
1. Die Nummer 3 erhält folgende Fassung: Inkrafttreten
„3. in der Zeit vom 1. Juni 1967 bis zum 30. Juni Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
1969 mit 5 vom Hundert jährlich,". kündung in Kraft.
Bonn, den l 1. Februar 1970
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister der Finanzen
Möller
Der Bundesminister des Innern
Genscher
174 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen
auf Ausstellungen
Vom 12. Februar 1970
Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904 be-
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl.
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
wird bekanntgemacht:
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vorge-
sehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren-
zeichen tritt ein für die
1. in der Zeit vom 27. Februar bis 1. März 1970 in
Köln stattfindende Veranstaltung „Internatio-
nales Modetreffen",
2. in der Zeit. vom 8. bis 10. März 1970 in München
statt.findende „ISPO 70 - Internationale Sport-
artikelmesse München",
3. in der Zeit. vom 8. bis 10. März 1970 in München
stattfindende „Internationale Fachausstellung für
WINTERDIENSTGERÄ TE II'
4. in der Zeit vom 5. bis 9. April 1970 in Wiesbaden
statt.findende „Fachausstellung der pharmazeu-
tischen und medizinisch-technischen Industrie an-
läßlich des 76. Kongresses der Deutschen Gesell-
schaft für innere Medizin",
5. in der Zeit vom 9. bis 12. Juni 1970 in Hamburg
statt.findende „Fachausstellung für Anstaltsbedarf
(FAB)",
6. in der Zeit. vom 25. bis 27. September 1970 in Karls-
ruhe statt.findende „2. Fachausstellung ,TECH-
NIK IM GARTENBAU' Karlsruhe 1970",
7. in der Zeit vom 26. September bis 4. Oktober 1970
in Essen stattfindende Veranstaltung „9. Inter-
11
nationaler Caravan-Salon •
Bonn, den 12. Februar 1970
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
Nr. 1] Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Februar 1970 175
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 7, ausgegeben am 14. Februar 1970
Tag Inhalt Seite
11. 2. 70 V(,rordrn11HJ iilwr die ZuscJrnmen]egung der deutschen und der niederländischen Grenz-
cJbfotli!JUn(J ,111 c!cr Autostraße von Vcnlo nach Duisburg und an der Straße von Venlo nach
JJeron9en .. ...... ... .... .... ........ ........ ................................ .......... 53
'.l. 2. 70 Rek,rnnlmachung tilwr den Geltungsbereich der lnlernationalen Getreide-Ubereinkunft von
1Dß7 .................................................. _. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dcllum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
2. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 189/70 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbanm Abschöpfungen 3. 2. 70 L 26/1
2. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 190/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügl werden 3. 2. 70 L 26/2
2. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 191/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 3. 2. 70 L 26/4
2. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 192/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 3.2. 70 L 26/5
2. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 193/70 der Kommission mit Durchfüh-
rungsbestimmungen für die Maßnahmen zur Förderung der
Vermarktung von Apfelsinen und Mandarinen aus der Gemein-
schaftserzeugung 3. 2. 70 L 26.16
Berichtigung der UherschriJL der Verordnung (E\I\TG) Nr. 2620/69
des Rates vom 19. Dezember 1969 über die Eröffnung, Auf-
teilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents von
30 000 Tonnen für Thunfische, frisch, gekühlt oder gefroren,
ganz, ohne Kopf oder zerteilt, für die Konservenindustrie, der
Tarifnummer ex 03.01 B I b) des Gemeinsamen Zolltarifs (1970)
(ABI. Nr. L 328 vom 30. 12. 1969) 3. 2. 70 L 26/10
3. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 194/70 der Kommission zur Änderung
verschiedener Verordnungen über Dauerausschreibunqen von
Butter und Magermilchpulver 4. 2. 70 L'.27/1
Nr. 1] Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Februar 1970 175
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 7, ausgegeben am 14. Februar 1970
Tag Inhalt Seite
11. 2. 70 V(,rordrn11HJ iilwr die ZuscJrnmen]egung der deutschen und der niederländischen Grenz-
cJbfotli!JUn(J ,111 c!cr Autostraße von Vcnlo nach Duisburg und an der Straße von Venlo nach
JJeron9en .. ...... ... .... .... ........ ........ ................................ .......... 53
'.l. 2. 70 Rek,rnnlmachung tilwr den Geltungsbereich der lnlernationalen Getreide-Ubereinkunft von
1Dß7 .................................................. _. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dcllum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
2. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 189/70 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbanm Abschöpfungen 3. 2. 70 L 26/1
2. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 190/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügl werden 3. 2. 70 L 26/2
2. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 191/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 3. 2. 70 L 26/4
2. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 192/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 3.2. 70 L 26/5
2. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 193/70 der Kommission mit Durchfüh-
rungsbestimmungen für die Maßnahmen zur Förderung der
Vermarktung von Apfelsinen und Mandarinen aus der Gemein-
schaftserzeugung 3. 2. 70 L 26.16
Berichtigung der UherschriJL der Verordnung (E\I\TG) Nr. 2620/69
des Rates vom 19. Dezember 1969 über die Eröffnung, Auf-
teilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents von
30 000 Tonnen für Thunfische, frisch, gekühlt oder gefroren,
ganz, ohne Kopf oder zerteilt, für die Konservenindustrie, der
Tarifnummer ex 03.01 B I b) des Gemeinsamen Zolltarifs (1970)
(ABI. Nr. L 328 vom 30. 12. 1969) 3. 2. 70 L 26/10
3. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 194/70 der Kommission zur Änderung
verschiedener Verordnungen über Dauerausschreibunqen von
Butter und Magermilchpulver 4. 2. 70 L'.27/1
176 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dülum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
3. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 195/70 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Ro~rncn anwendbaren Abschöpfungen 4. 2. 70 L 27/3
3. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 196/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 4. 2. 70 L 27/4
3. 2. 70 Vc~rordnung (EWG) Nr. 197/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 4.2. 70 L 27/6
3. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 198/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 4, 2. 70 L 27/7
3. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 199/70 der Kommission zur Änderung
der durch die Verordnung (EWG) Nr. 840/68 festgesetzten
Denalurierungsprämien 4.2. 70 L 27/8
4. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 200/70 der Kommission zur Festsetzung
der auf G<~treide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 5. 2. 70 L 28/1
4. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 201/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 5. 2. 70 L 28/2
4. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 202/70 der Kommission zur Änderung
der bei der 12rstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 5, 2. 70 L 28/4
4. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 203/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 5. 2. 70 L 28/5
4. 2. 70 Verordnung (EV/G) Nr. 204/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 5. 2. 70 L 28/6
4. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 205/70 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für
Weißzucker und Rohzucker 5.2. 70 L 28/7
4. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 206/70 der Kommission zur Änderung
der Verordnungen (EWG) Nrn. 1025/68 und 1072/68 hinsichtlich
der Definition des Tierkörpers von Rindern 5. 2. 70 L 28/9
4. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 207/70 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1082/68 zur Festsetzung der Ko-
effizienten, die den Fleischgehalt jeder der verschiedenen, auf
der Grundlage von Gefrierfleisch hergestellten Konserven-
sorten ausdrücken 5.2. 70 L 28/10
4, 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 208/70 der Kommission mit Durchfüh-
rungsbestimmungen zu den Maßnahmen zur Förderung der
Apfelsinenverarbeitung 5. 2. 70 L 28/12
4, 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 209/70 der Kommission zur Festsetzung
des Mindestankaufspreises für an die Industrie gelieferte
Apfelsinen und des finanziellen Ausgleichs bei der Verarbei-
tung dieser Apfelsinen für das Wirtschaftsjah, 1969/70 5. 2. 70 L 28/15
4. 2, 70 Verordnung (EWG) Nr. 210/70 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 210/69 über die gegenseitigen Mit-
teilungen der Mitgliedstaaten und der Kommission im Sektor
Milch und Milcherzeugnisse 5. 2. 70 L 28/16
Her ,1 u s gebe r : Der ßu11desrni11ister der Justiz. - Ver I a g : Bundesa;zeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln l, Postfach.
Druck : Bundesdruckerei Bonn.
Im Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 9/o.
Das Bundesgesetzbla1t erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundei;;-
red1ts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesctzbl. I S. 437) nach Sachgebieten 9eordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
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