1797
Bundesgesetzblatt
Teill Z1997A
1970 Ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 1970 Nr.117
Tag Inhalt Seite
22. 12. 70 Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das
Jahr 1970 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1970) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1797
21. 12. 70 Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über den Lohnsteuer-Jahres-
ausgleich ......................................................................... : . 1839
Bundesgesetzbl. III 611-2-4
Gesetz
über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens
für das Jahr 1970
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1970)
Vom 22. Dezember 1970
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- weichend von § 2 des Gesetzes über die Verwaltung
. schlossen: des ERP-Sondervermögens - für das Jahr 1970 Kre-
dite bis zur Höhe von 87 216 000 Deutsche Mark auf-
Erster Teil zunehmen.
Allgemeine Aufgaben des (2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die
ERP-Sondervermögens Beträge zur Tilgung von im Jahr 1970 fällig werden-
§ 1
den Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzie-
rungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.
Der diesem Gesetz nach § 7 des Gesetzes über
die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom (3) Die dem damaligen Bundesschatzminister -
31. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1312) beigefügte jetzt Bundesminister für Wirtschaft - durch § 3 des
Wirtschaftsplan - Teil I a des Gesamtplans des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1969 vom 22. Mai 1969
ERP-Sondervermögens für das Jahr 1970 - wird in (Bundesgesetzbl. II S. 1021) erteilte Ermächtigung zur
Einnahme und Ausgabe auf Beschaffung von Geldmitteln im Wege des Kredites
bleibt wirksam.
1 895 943 000 Deutsche Mark
festgestellt. (4) Der Bundesminister für Wirtschaft kann die
Mittel nach den Absätzen 1 bis 3 bis zur Ver-
§ 2
ausgabung außer bei der Deutschen Bundesbank
Der Bundesminister für Wirtschaft kann Kassen- auch anderweitig anlegen.
mittel des ERP-Sondervermögens bis zur Veraus-
gabung für die in den ERP-Wirtschaftsplänen vor-
gesehenen Verwendungszwecke außer bei der
Deutschen Bundesbank auch bei Hauptleihinstituten § 4
des ERP-Sondervermögens anlegen. (1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird er-
mächtigt, mit Einwilligung des Bundesministers der
§ 3 Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige
(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird er- Gewährleistungen bis zum Gesamtbetrag von
mächtigt, zur Deckung von Ausgaben - auch ab- 300 000 000 Deutsche Mark zu Lasten des ERP-
1798 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Sondervermögens zu übernehmen. Diese Gewähr- Zweiter Teil
leistungen können auch abweichend von § 2 des Ge-
ERP-Investitionshilfe
setzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermö-
gens und, soweit erforderlich, zu erleichterten § 7
Bedingungen übernommen werden.
Der diesem Gesetz nach § 2 des ERP-Investitions-
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden hilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 (Bundesgesetz-
die Gewährleistungen angerechnet, für die das ERP- blatt I S. 989) in der Fassung des Gesetzes zur Ände-
Sondervermögen noch in Anspruch genommen wer- rung des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 24. Juli
den kann oder in Anspruch genommen worden ist 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 857) beigefügte Wirt-
und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz er- schaftsplan - Teil I b des Gesamtplans des ERP-
langt hat. Sondervermögens für das Jahr 1970 - wird in Ein-
(3) Soweit das ERP-Sondervcrmögen ohne In- nahme und Ausgabe auf
anspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder 74 205 000 Deutsche Mark
Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine festgestellt.
übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag
nicht mehr anzurechnen.
Dritter Teil
§ 5 Gemeinsame Bestimmungen
Die Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundes-
haushaltsordnung finden im Jahr 1970 auf das Eigen- § 8
kapitalfinanzierungsprogramm in Berlin keine An- Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
wendung. In Beteiligungsverträgen darf ein fester des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar
Veräußerungspreis vereinbart werden. 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
§ 6 § 9
Die §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tage der Verkün- Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar
dung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1971 weiter. 1970 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 22. Dezember 1970
Der Bundespräsident
Heinemann
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister für Wirtschaft
Schiller
Der Bundesminister der Finanzen
Möller
Nr. 117 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1799
Gesamtplan
des ERP-Sondervermögens 1970
Teil I a: Wirtschaftsplan nach § 7 des Geset-
zes über die Verwaltung des ERP-
Sonderverrnögens vorn 31. August 1953
Teil Ib: Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-Inve-
stitionshilfegesetzes vorn 17. Oktober
1967 in der Fassung des Gesetzes zur
Änderung des ERP-Investitionshilfege-
setzes vorn 24. Juli 1968
Teil II: Finanzierungsübersicht
Teil III: Kreditfinanzierungsplan
Anlagen: Nachweisung über die Anlage von
Kassenmitteln und über die Vorfinan-
zierung von Darlehen
Nachweisung des ERP-Sonder-
verrnögens nach dem Stand vorn
31. Dezember 1968
Teil la
Wirtschaftsplan
nach § 7 des Gesetzes
über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
vom 31. August 1953
Kapitel (Ausgaben): Bundesgebiet (ohne Berlin)
Kapitel 2 (Ausgaben): Berlin
Kapitel 3 (Ausgaben): Entwicklungshilfe (einschließlich Schuldendienst)
Kapitel 4 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 5 (Einnahmen): Einnahmen
Kapitel 6: Exportfinanzierung
Kapitel 7: Treuhandverwaltung
- Anleihe der Export-Import-Bank Washington -
1800 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Kap.1
Titel Betrag Betrag
Istergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funkt.- 1970 1969 1968
Kennzilt.
DM DM
-----
1000 DM
--------- ~
3 4 5
Ausgaben
Abweichend von den allgemeinen ERP-Konditionen
dürfen Kredite zu erleichterten Bedingungen gewährt
werden, sofern der Förderungszweck nur durch derartige
Bedingungen erreicht werden kann.
Nr.117 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 29.Dezember 1970 1801
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
Zu Kap. l
Durch verbindliche Zusagen sind bzw. sollen gebunden werden bei:
Jahre
Titel Zweckbestimmung 1970 1971 1972 1973 1974 1975
in Millionen DM
862 01 Gewerbliche Wirtschaft
b) Verbesserung der Wirtschaftsstruktur
in Agrargebieten .................. 40 40 35
d) Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegs-
sachgeschädigte
··················· 10
10 *)
86203 Rationalisierungsmaßnahmen von See-
hafenbetrieben
······················· 15*) 15*) 15 *)
86204 Finanzierung ausländischer Aufträge an
deutsche Schiffswerften ............... 90 15 15
97*) 97*) 96*)
862 06 Handelsflotte ........................ 24 24 24
45*) 45*) 45*)
86207 Umstrukturierung im Saarland .und in
sonstigen Bergbaugebieten . : .......... 89,5 45 45
50*) 45*) 45*)
862 08 Wasserwirtschaft ..................... 15,4 (4,6 Millio-
30*) 30*) 20*) nen DM
bei Kap. 7
Tit. 862 01)
86209 Reinhaltung der Luft ................. 10
10*) 5*) 5*)
278,9 299 274 227 142 141
•) Im ERP-Wirtschaftsplan 1970 enthalten.
1802 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Kap.1
Titel Betrag Betrag
Istergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funkt.- 1970 1969 1968
KennzifJ.
DM DM 1000 DM
3 4 5
862 01 Maßnahmen zur Förderung der mittelständischen gewerb-
lichen Wirtschaft ................................. . 342 000 000 285 500 000 218 508
Anl. 1/A
Die für die gewerbliche Wirtschaft der Vertriebenen, Flücht-
linge und Kriegssachgeschädigten veranschlagten Mittel dür-
fen bis zur Verausgabung für den vorgesehenen Verwen-
dungszweck als Liquiditätshilfen für die Gewährung von Be-
triebsmittelkrediten zugunsten von Vertriebenen, Flüchtlingen
und Kriegssachgeschädigten eingesetzt werden.
Die für die Kredit- oder Beteiligungsgarantiegemeinschaften
der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft veranschlagten
Mittel dürfen bis zur Verausgabung für den vorgesehenen
Verwendungszweck neu gegründeten Bundeskredit- oder Be-
teiligungsgarantiegemeinschaften überlassen werden.
Verpflichtungsermäch tigung 10 000 000 DM;
fällig im Jahr 1971.
Nr. 117 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1803
Bundesgebiet (ohn____e_B_e_-r_l_in_,_)_ _ _ _ _ _ _~ - - - - , - - - - - - - - - - - - - - - - -
Erläuterungen
Zu Tit. 862 01 Kriegs- und Kriegsfolgeschäden noch der
Zuführung von Krediten aus öffentlichen
Verunschlaql sind Kredite Mitteln zu erleichterten Zins-, Tilgungs-
a) für Maßrrnhrncn in Pönkrqcbicten sowie und Sicherungsbedingungen bedürfen .. 26 500 000 DM
in klcinbäunlichcn u11cl sc:l1w,Hh slrnk-
Aus den bei a) veranschlagten Mitteln
turicrlcn Gebieten .................... JG7 500 000 Dh1
sind für den vorgenannten Personenkreis
b) zur Vcrhcssenmq dc·r <JCiwcrbliclwn Wirt- im Zonenrandgebiet 5 000 000 DM vor-
schaftsstruktur in /\cparqcbidcn . . . . . . 40 000 000 DM gesehen.
c) zur Pörderuncr der Dxi.-;tc!nzqriinclunqen 10 000 000 DM sind auf Grund einer frü-
und zur Errich t unq von Bett ie:l1cn in heren Verpflichtungsermächtigung zu-
neuen Woliusic'.cllunqen . . . . . . . . . . . . . . . . 70 000 000 DM gesagt.
d) für die w~werblichc Wirtsdwlt der Ver-·
bb) für die Gewährung von Krediten an
tricbcnen, Pliichllinqc und Kricqs~;,1chqc-
schiidi~Jtcn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 000 000 DM nichtdeutsche Flüchtlinge und Ver-
schleppte zum Aufbau von selbständigen
c) für Presscuntcrnclmwn . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM Existenzen .......................... . 1500000 DM
f) zur Förderunq der c~kktronisdwn Dalen-
vcrnrbcitunq . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM 28 000 000 DM
q) zur Refinanzierunq privotcr Kapital-
betdligunqen .......................... lOOOOOOODM Zu e)
h) für Kredit- oder Bdc)iliulm~JS~Jilr,rnlicue- Die Kredite sollen kleineren und mittleren Presseunternehmen
mcinschailen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1500000 DM für Investitionen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähig-
keit zur Verfügung gestellt werden.
342 000 000 DM
Zu a) Zu f)
In Ergänzung zu den im Bundeshauslrnltsp1an veranschlag- Um der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft die Mög-
ten Mitteln für Maßn,tl1mcn d(\T rcgion<1lcn Wirtschaftsförde- lichkeit zu eröffnen, an dem technischen Fortschritt durch die
rung sollen Krcdilc an lJn1c)rnchrncn der mittelsUindischen Einführung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen
gewerblichen Wirlschafl (Handel, llandwcrk, ~leingewerbe, teilzunehmen, sind Kreditmittel für die Beschaffung solcher
GrJslsl:ätten- und Br:lwrbcrgungs~icwcrbe) soww an Unter- Anlagen vorgesehen. Hierbei ist insbesondere an die Förde-
nehmen der mittleren V(!rarhcitcndcn Industrie gewährt rung von Gemeinschaftsanlagen gedacht, um einen möglichst
werden. großen Nutzeffekt zu erreichen.
Zu b) Zug)
Zur Verbesscrun9 der Wirtschaflssl rukLur in A9rargebieten Die Kredite sind vorgesehen zur Refinanzierung von Beteili-
werden Inveslilionskrcdite ~Jcwührt. Die Kredite sind für gungen, die bestehende oder neu zu gründende Kapitalbetei-
die Errichtung und ErwcilcrunrJ von Betrieben der gewerb- ligungsgesellschaften an kleinen oder mittleren Unterneh-
lichen WirtsclliJft mit dem Ziel der Sdiaf[ung neuer .Arbeits- men übernehmen.
plüt:ze für freigesetzte Arbcilnchrncr aus land- und forst-
wirtschaftlichen Bclricbt)n vorgesehen. Zu h)
Der Betrag ist auf Grund einer früheren Verpflichtungs- Aus den veranschlagten Mitteln sollen Kredite gewährt
ermächtigung zugesagt. werden:
a) neu zu gründenden Kredit- oder Beteiligungsgarantie-
Zu c) gemeinschaften der mittelständischen gewerblichen Wirt-
Gefördert werden sollen die Griinclun~J sclbstündigcr Existen- schaft zur Bildung von Haftungsfonds
zen durch Nachwucliskriillc! sowie clie Errichlung von Betrie- b) bestehenden Kredit- oder Beteiligungsgarantiegemein-
ben in neuen Wohnsicdlunqe:n, ne:uq<!ordne:tcn StadLleilen schaften der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft,
und c:cwcrlic~Je:bictcn dc!r rnil LclsUindischcn gewerblichen soweit erforderlich, auch zur Erhöhung von Haftungs-
Wirtschaft (IIandcl, Ifondwcrk, Kleinucwcrbe, Güslstiilt.cn- fonds.
und fü~hcrbc r~J u 11 ~f,(JC' werbe).
Die durch die vorzeitige Bereitstellung der Mittel erzielten
Zinseinnahmen haben die Bundeskredit- oder Beteiligungs-
Zu d) garantiegemeinschaften zur Deckung ihrer Anlaufkosten zu
Vorgesehen sind: verwenden.
aa) für die GcwJhrunu von Krcditc:n zur
finanzicrun9 von Rationalisi<~nm(1s-, Verpflichtungsermäch tigung:
Modc~rnisicrunrJs- und Umslcllnnqsrnilß- Zu d)
naluncn sowie! zum Au[- und Aw;li,iu Um eine Kreditversorgung der gewerblichen Wirtschaft der
klejnen)r uncl rniU!,)rcr Unic)rnchrnen Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten zu
solclwr Vcrlrid;cncn, Sowjctzu1wnllücht- gewährleisten, ist eine Verpilichtungsermächtigung bis zur
JiwJc, Kric~r;sad1\1c•.';cl1iidiqlcn und Eva- Höhe von 10 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres
kuierten, die inlo\Jc der erlittenen 1971 erforderlich.
1804 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Kap.1
Titel Betrag Betrag
Istergebnis
für für
Zweckbestimmung
FunlU.- 1970 1969 1968
Kennzifl.
DM DM 1000 DM
3 4 5
862 02 Umstellungsinvestitionen der gewerblichen Wirtschaft .. 15 000 000 25 000 000 -
634
862 03 Rationalisierungsmaßnahmen von Seehafenbetrieben .... 15 000 000 12 000 000 6 916
730 Verpflichtungsermächtigung .............. 45 000 000 DM;
davon fällig:
Jahr 1971 bis zu 15 000 000 DM
Jahr 1972 bis zu 15 000 000 DM
Jahr 1973 bis zu 15 000 000 DM
862 04 Finanzierung ausländischer Aufträge an deutsche Schiffs-
634 werften .......................................... . 90 000 000 88 000 000 60 173
Verpflkhtungsermächtigung 290 000 000 DM;
davon rn llig:
Jahr 1!)73 bis zu 97 000 000 DM
Jahr J974 bis zu 97 000 000 DM
Jahr 1975 bis zu 96 000 000 DM
862 05 J\npassungsn1c1ßnc1hmen für deutsche Schiffswerften 35 000 000 1 350
634
862 06 Mod('rnisie1 ung der deutschen Handelsflotte ........ . 24 000 000 25 000 000 66 02.3
780 Verp!Jidrr1nn!1sermfü:htigung 135 000 000 DM;
davon fällig:
Jil!' r ] !l7:J bis zu 45000 000 DM
Ja]u rn74 bis zu 45 000 OGO DM
Jahr 1975 bis zu 45 000 000 DM
862 07 Umstrnkturicrung im Saarland und sonstigen Bergbau-
Anl. l /B gebieten ........................................... . 89 500 000 99 600 000 29 312
V 1°r;1f!ichhmgserm/ichtigung .............. . 140 000 000 DM;
da von fällig:
Jahr rn71 bis zu . . . . . . .. .............. . 50 000 O:H.l 01M
Jahr 1972 bis zu ....................... . 45 000 000 DM
Jahr 1973 bis zu ....................... . 45 000 000 DM
Nr. 117 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1805
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Tit. 862 02 Zu Tit. 862 06
Die Kredite sollen zur Finanzierung von Investitionen der Die Kredite sind zur Finanzierung von Seeschiffsneubauten
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft verwendet wer- deutscher Reeder bestimmt.
den, die durch wesentliche Strukturiinderungen eines ganzen
Der Betrag ist auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-
Produktionszweiges ihr Produktionsprogramm umstellen gungen zugesagt.
müssen.
Verpflichtungsermächtigung:
Kleine und mittlere Unternehmen sollen bevorzugt werden.
Zur Fortführung zur Modernisierung der deutschen Handels-
flotte ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von
Zu Tif. 862 03 135 000 000 DM auf das Aufkommen der Jahre 1973 bis 1975
Für den Ausbau und zur Rationalisierung von Seehafen- erforderlich (VII. Reeder-Programm).
betrieben ist ein Vierjahresprogramm von 60 000 000 DM
vorgesehen.
Zu Tit. 862 07
Der veranschlagte Betrag ist die erste Rate.
Veranschlagt sind Kredite für die gewerbliche Wirtschaft im
Verpflichtungsermächtigung: Saarland und in sonstigen Bergbaugebieten.
Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Die Mittel sind vorgesehen zur Verbesserung der Wirt-
Verpflichtungsermächtigung von jährlich 15 000 000 DM für schaftsstruktur
die Jahre 1971 bis 1973 erforderlich.
1. des Saarlandes
2. solcher Bergbaugebiete, die von Bergwerksstill_egungen,
Zn Tit. 862 04 insbesondere im Steinkohlenbergbau betroffen sind.
Veranschlagt sind Kredite zur Finanzierung ausländischer Der Betrag ist auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
Aufträge an deutsche Schiffswerften. ermächtigung zugesagt.
Der Betrag ist auf Grund früherer Verpflichtungsermächti- Verpflichtungsermächtigung:
gungen zugesagt.
Zur Fortführung der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur
Verpflichtungsermächtigung: im Saarland ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur
Um eine kontinuierliche Fortführung der Teilfinanzierung Höhe von 140 000 000 DM auf das Aufkommen der Jahre
ausländischer Aufträge an deutsche Schiffswerften zu ge- 1971 bis 1973 erforderlich.
währlE!isten, ist als VII. Werttenproqramm eine Verpflich-
tungsermächtigung in Höhe von 290 000 000 DM ,rnf das Auf-
kommen der Jahre 1973 bis 1975 erforderlich.
1806 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Kap.1
Titel Betrag Betrag
Istergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funkt.- 1970 1969 1968
Kennzifi.
DM DM 1 000DM
----
3 4 5
853 01 Förderung von Inf rnstrukturmaßnahmen von Gemeinden
549 in Agrargebieten ................................. . 250 000 000
853 02 Förderung von Investitionen der Gemeinden .......... . 125 000 000
549
862 08 Maßnahmen zur Förderung der Wasserwirtschaft ...... . 15 400 000 9 300 000 20 896
330
Verpflichtungsermächtigung ............. . 80 000 000 DM;
davon fällig:
Jahr 1971 bis zu ....................... . 30000000DM
Jahr 1972 bis ZU . . . . • . . . • . . . . . . . . . . . . . • • 30000 000 DM
Jahr 1973 bis ZU • . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . • . 20000 000 DM
862 09 Maßnahmen zur Förderung der Reinhaltung der Luft .... 10 000 000 5 000 000 6 344
330
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 20 000 000 DM;
davon fällig:
Jahr 1971 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM
Jahr 1972 bis zu . . . .. . . . . . . . .. . .. .. . . . . . 5 000 000 DM
Jahr 1973 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 000 000 DM
862 10 Praktikantenausbildung im Ausland ................... 300 000 250 000 309
159
681 01 Dankesspende ....................................... 760 000 630 000 518
152
685 01 Förderung der Werbemaßnahmen des Saarlandes ....... 500 000 400 000 400
699
Gesamtausgaben .... 727 460 000 835 680 000
Abschluß
Zuschüsse für laufende Zwecke 1260000 DM
Ausgaben für Investitionen ............................................. . 624 400 000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 101800000 DM
Gesamtausgaben .... 727 460 000 DM
\
Nr. 117 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1807
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
Zu Tit. 853 02 Zu Tit. 86210
Die Maßnahmen zur regionalen Wirtschaftsförderung sollen Die Mittel sollen der Carl-Duisberg-Gesellschaft für Nach-
durch weitere lnfrastrukturinvestitionen der Gemeinden wuchsförderung e. V. als Darlehen zur Verfügung gestellt
ergänzt werden. Hierfür sollen zusülzlich ERP-t:,:'!ittel bereit- werden, damit die Gesellschaft ihrerseits Darlehen an deut-
gestellt werden. Die Mittel sind vorgesehen fur Vorhaben sche Praktikanten und Werkstudenten, die sich zu Aus-
in Schwerpunktgemeinden der Regionalen Aktionspro- bildungszwecken in den OECD-Ländern aufhalten, gewähren
gramme und der übrigen Bundesausbaugebiete sowie in kann.
Bundesausbauorten auch außerhalb dieser Gebiete.
Zu Tit. 681 01
Zu Tit. 862 08
Die Mit.tel sind zur Finanzierung vordringlicher Investitionen Im Rahmen einer Dankesspende des deutschen Volkes für
in Schwerpunkten zum Schutz der Gewässer gegen Verun- die von den Vereinigten Staaten von Amerika in der Nach-
reinigungen vorgesehen. kriegszeit gewährten Hilfeleistungen werden Reise- und
Studienkosten amerikanischer Studierender in Deutschland
Weitere 4 600 000 DM sind bei Kap. 7 Tit. 862 01 veran- sowie dabei entstehende sonstige Kosten (z. B. für Tagun-
schlagt. gen) übernommen.
Der Betrag ist auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
ermächtigunq zugesagt. Ferner soll eine einmalige Spende von 25 000 $ der George
C. Marshall Research Foundation in Lexington, Virginia,
Verpflichtungsermächtigung: zur Verfügung gestellt werden.
Zur Fortführung der Maßnahmen auf dem Gebiet der
Wasserwirtschaft ist eine Verpflichtungsermächtigung von Zu Tit. 68501
80 000 000 DM auf das Aufkommen der Jahre 1971 bis 1973
erforderlich. Der Zuschuß soll der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung
Saar mbH, Saarbrücken, zur Mitfinanzierung von Werbe-
Zu Tit. 86209 maßnahmen zur Förderung
a) des Absatzes saarländischer Erzeugnisse
Die Mittel sollen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
b) zur Strukturverbesserung und Industrieansiedlung
zur Mitfinanzierung von Anlagen zur Reinhaltung der Luft
zur Verfügung gestellt werden. zur Verfügung gestellt werden.
Der Betrag ist auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
ermächtigung zugesagt.
Verpflichtungsermächtigung:
Zur Fortführung der Maßnahmen zur Förderung der Rein-
1:ialtung der Luft ist es notwendig, vertragliche Bindungen
auf das Aufkommen der Jahre 1971 bis 1973 bis zur Höhe
von 20 000 000 DM einzugehen.
1808 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Kap.2
-------------------------------------,----------:-----
Titel Betrag Betrag
Istergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funkt.- 1970 1969 1968
Kennzifl.
DM ___ DM l000DM
---- ---~----- __ ,
----- ...
3 4 5
Ausgaben
In Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins
können im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzie-
rungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernommen
werden, bei denen die üblichen bankmäßigen und be-
triebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder nicht in
vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hinblick auf die
politische Zielsetzung der Berlinhilfe gerechtfertigt er-
scheinen.
Abweichend von den allgemeinen ERP-Konditionen
können Kredite und Beteiligungen zu erleichterten Bedin-
gungen gewährt werden, sofern der Förderungszweck nur
durch derartige Bedingungen erreicht werden kann.
685 01 Maßnahmen zur Förderung der Forschung ............ . 2 800 000 2 800 000 2 800
179
685 02 Maßnahmen zur Förderung von Veranstaltungen ...... . 200 000 200 000 99
699
685 03 Maßnahmen zur Förderung von Ausstellungen ........ . 1 300 000 1 200 000 808
643 Die Mittel sind mit denen des Tit. 685 02 deckungsfähig.
685 04 Werbemaßnahmen .................................. . 350 000 350 000 393
699
685 05 Erstellung eines russisch-deutschen naturwissenschaftlich-
178 technischen Wörterbuches ......................... . 240 000 200 000 176
685 06 Sonstige wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen ........ . 750 000 500 000 350
699
685 07 (Jetzt Tit. 685 06) - 100 000 38
699
862 01 Maßnahmen zur Förderung der Berliner Wirtschaft durch
691 Gewährung von Investitionskrediten ............... . 268 000 000 185 000 000 162 652
Die Mittel sind mit denen der Titel 862 02 und 831 01 dek-
kungsfähig.
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 90 000 000 DM;
davon fällig:
Jahr 1971 bis zu ....................... 60 000 000 DM
Jahr 1972 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM
862 02 Maßnahmen zur Förderung der Berliner Wirtschaft durch
699 die Gewährung von Betriebsmittelkrediten .......... .
Nr. 117 Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1809
Berlin
Erläuterungen
----------------------------------------------
6
Zu Kap,12 Diese Ausstellungen werden anteilig aus Mitteln des Lan-
Durch verbindliche Zusagen sind bzw. sollen gebunden wer- deshaushalts Berlin und des ERP-Sondervermögens finan-
ziert.
den bei:
Ferner sollen die Mittel für weitere Ausstellungen und Un-
Jahr tersuchungen zur Ausgestaltung Berlins als Messestadt ver-
Titel Zweckbestimmung 1970 1971 1972 wendet werden.
in Millionen DM
831 01 Eigenkapitalfinanzierung .. 13,2 Zu Tit. 68504
862 01 Investitionskredite 90 30 Die veranschlagten Mittel sind vorgesehen
60*) 30*) aa) zur allgemeinen Wirtschaftswerbung
862 03 Aufbaumaßnahmen bb) für den Einsatz eines Werbefilms für den Berliner Frem-
5*) 5*) denverkehr.
862 04 Förderung des Absatzes
Berliner Erzeugnisse 70 70
50*) Zu Tit. 68505
173,2 165 85 Für die Erstellung des Wörterbuches ist die Gesellschaft zur
Herausgabe des russisch-deutschen Wörterbuches der Natur-
•) Im ERP-Wirtschaftsplan 1970 enthalten. wissenschaft und Technik e. V., Berlin, verantwortlich.
Soweit die Mittel zur Finanzierung von Investitionen nicht Es ist beabsichtigt, das Wörte1buch in 8 Bänden erscheinen
ausreichen, ist der Bedarf aus dem Ansatz zur Förderung zu lassen. Bisher sind 3 Bände (Allgemeiner Maschinenbau,
des Absatzes Berliner Erzeugnisse (Tit. 862 04) zu entnehmen. Schweißtechnik und Kraftfahrwesen) herausgegeben worden.
Zu Tit. 685 01
2 500 000 DM sind für die Förderung solcher Forschungsvor- Zu Tit. 68506
haben veranschlagt, deren Ergebnisse erwarten lassen, daß Nach einer Vereinbarung mit der Regierung der Vereinigten
sie als Ausgangspunkt für die technische und wirtschaftliche Staaten von Amerika hat das ERP-Sondervermögen jährlich
Entwicklung verwendet werden können. 500 000 DM für Zwecke zur Verfügung zu stellen, die sowohl
Projekte, die sich über mehrere Jahre erstrecken, sollen im der Förderung der Berliner Wirtschaft als auch den Inter-
laufenden Jahr anfinanziert werden. Die Weiterfinanzierung essen der Vereinigten Staaten von Amerika dienen.
in den späteren Jahren ist in Aussicht genommen. Veranschlagt sind weiter Zuschüsse für Maßnahmen zur För-
300 000 DM sollen für Vorhaben der Schiffbauforschung ver- derung des Erfahrungsaustausches und zur Durchführung
wendet werden. von Untersuchungen der Rationalisierungsmöglichkeiten im
Bereich der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft in Ber-
Zu Tit. 68502 lin.
Die Insellage Berlins erfordert die Wahrung der Stellung als
nationales oder internationales Tagungszentrum. Durch die Zu Tit. 862 01 und 862 02
Gewährung von Zuschüssen soll der Anreiz gegeben werden, Die Berliner Wirtschaft hat weiterhin einen erheblichen Be-
wirtschaftlich oder wissenschaftlich bedeutsame Veranstal- darf an Investitions- und Betriebsmittelkrediten. Die ver-
tungen in Berlin durchzuführen. anschlagten Mittel sollen für
Zu Tit. 685 03 a) die Errichtung neuer Produktionsbetriebe
b) die Rationalisierung und Erweiterung von Betrieben
Wie in den Vorjahren soll im Rahmen der Import-Ausstel- verwendet werden.
lung „Partner des Fortschritts" die deutsche Wirtschaft mit
den· Problemen der Entwicklungsländer vertraut gemacht 90 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
werden. Gleichzeitig soll diesen Ländern Gelegenheit ge- ermächtigung zugesagt.
geben werden, ihre Erzeugnisse auszustellen, um Geschäfts-
verbindungen mit der deutschen Wirtschaft anzuknüpfen. Verpflich tungserm äch tigung:
Die Maßnahmen zur Förderung der Berliner Wirtschaft sol-
Im Laufe der Jahre hat sich die „Internationale Börse des len auch in den Jahren 1971 und 1972 fortgeführt werden.
Tourismus" zu einer bedeutenden Veranstaltung entwickelt,
die unabhängig von der Ausstellung „Partner des Fort- Um bereits im Jahr 1970 die Inangriffnahme von Projekten
schritts" stattfindet. zu ermöglichen, für die erst in den Jahren 1971 und 1972
Mittel zur Verfügung zu stehen brauchen, ist eine Ermäch-
Berlin als Messestadt führt seit 1969 die Modemesse „Inter- tigung zum Eingehen vertraglicher Bindungen bis zur Höhe
chic" durch. von 90 000 000 DM erforderlich.
1810 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Kap.2
Titel Betrag Betrag
lstergebnis
für für
Zweckbestimmung
Punkt.- 1970 1969 1968
Kennzifl.
- ~-----~---
DM DM
--~~~-
1 000DM
1 2 3 4 5
862 03 A ufba um aßnahmen ........................ . . . . . . . . . 8 000 000 5 000 000 10 500
699 Die Mittel sind mit denen des Tit. 862 01 deckungsfähig.
Verpflichtungsermächtigung .............. 10 000 000 DM;
davon fällig:
Jahr 1971 bis zu ........................ 5 000000 DM
Jahr 1972 bis zu ........................ 5000 000 DM
862 04 Maßnahmen zur Förderung des Absatzes Berliner Erzeug-
699 nisse ............................................. 83 000 000 165 000 000 70 000
Die Mittel sind mit denen des Tit. 862 01 deckungsfähig.
Verpflichtungsermächtigung ............... 50 000 000 DM;
fällig im Jahr 1972.
Nr. 117 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1811
Berlin
Erläuterungen
Zu Tit. 86203
Die Kredite sind zur anteiligen Finanzierung des Auf- und
Neubaues von Geschäftshäusern und, soweit erforderlich,
von Einrichtungen kultureller Bedeutung vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigung:
Vgl. die Erläuterungen zu Tit. 862 01 - Verpflichtungs-
ermächtigung -.
Zu Tit. 862 04
Veranschlagt sind Kredite für die
a) gewerbliche Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . 20 000 000 DM
b) Schiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 000 000 DM
c) Verkehrsbetriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 000 000 DM
d) Deutsche Bundesbahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 000 000 DM
e) Deutsche Bundespost . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 000 000 DM
83 000000 DM
zu a)
Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen
an Berliner Unternehmen vorgesehen. Der Geschäftssitz der
Auftraggeber muß außerhalb Berlins liegen.
zu b)
Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Schiffbau-
aufträgen nach Berlin vorgesehen. Der Geschäftssitz der Auf-
traggeber muß außerhalb Berlins liegen.
zu c)
Der veranschlagte Betrag soll Betrieben des öffentlichen
Personennahverkehrs für Rationalisierungs- und Modernisie-
rungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Er ist für
die anteilige Finanzierung von Aufträgen nach Berlin be-
stimmt.
zu d) und e)
Die Mittel dienen der anteiligen Finanzierung eines Auf-
tragsfinanzierungsprogramms zugunsten der Berliner Wirt-
schaft.
70 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
ermächtigung zugesagt.
Verpflich tungsermäch tigung:
Um der Berliner Wirtschaft die Hereinnahme weiterer Auf-
träge zu ermöglichen, ist es notwendig, bereits im Jahr 1970
vertragliche Bindungen auf das Aufkommen des Jahres 1972
bis zur Höhe von 50 000 000 DM einzugehen.
1812 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Kap.2
Titel Betrag Betrag
Istergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funkt.- 1970 1969 1968
Kennziil.
DM DM t0Q0DM
-·--
2 3 4 5
Titel mit gleicher Zweckbestimmung
Eigenkapitalfinanzierungsprogramm .................. . (30 000 000) (18 450 000) (85 094)
831 01 Erwerb von Beteiligungen, beteiligungsähnlichen Rechten
852 und sonstigen Vermögenswerten ................... . 25 000 000 13 450 000 80 094
831 02 Erwerb von Beteiligungen, beteiligungsähnlichen Rechten
852 und sonstigen Vermögenswerten durch Umwandlung
bereits gewährter Kredite ......................... . 5 000 000 5 000 000 5 000
3 000 000 *)
Gesamtausgaben . 394 640 000 381800000
*) Im Vorjahr veranschlagt bei Tit. 652 01:
Maßnahmen zur Beschäftigung von älteren
Angestellten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 000 000 DM
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ........................ . 5 640 000 DM
Ausgaben für Investitionen ............................................. . 276 000 000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 113 000 000 DM
Gesamtausgaben .... 394 640 000 DM
Nr. 117 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1813
Berlin
Erläuterungen
6
Zu Tit. 83101
Auf Grund der mit der amerikanischen Regierung getroffe-
nen Vereinbarungen sind die anfallenden Beträge und son-
stigen Emnahmen aus dem Eigenkapitalfinanzierungspro-
gramm dem gleichen Verwendungszweck wieder zuzuführen
(vgl. Kap. 5 Tit. 121 04 und 133 03).
Daneben sind noch Mittel für den Erwerb weiterer Beteili-
gungen veranschlagt.
Auf das Aufkommen des Jahres 1970 sind Verpflichtungen
in Höhe von 13 221 000 DM bereits eingegangen worden.
Zu Tit. 831 02
Für die Umwandlung bereits gewährter Kredite in Beteili-
gungen sind 5 000 000 DM vorgesehen.
1814 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Kap.3
Titel Betrag Betrag
Istergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funkt.- 1970 1969 1968
Kennziii.
DM DM l000DM
3 4 5
Ausgaben
866 01 Förderung von Entwicklungsländern durch Gewährung
023 bilateraler Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 000 000 115 000 000 55 000
866 02 Förderung von Investitionen und Niederlassungen deut-
023 scher Unternehmen in Entwicklungsländern . . . . . . . . . . 25 000 000 10 000 000 11 321
Ersparnisse können zur Verstärkung der bei Tit. 866 03 ver-
anschlagten Mittel verwendet werden.
866 03 Finanzierungshilfen für Lieferungen in Entwicklungs-
023 länder ........................................... . 75 000 000 90 000 000 60 000
Schuldendienst
572 01 Verzinsung der Darlehen 29 465 000 31754000 33 543
920
37 784 000 *)
Gesamtausgaben .... 244 465 000 284 538 000
*) Im Vorjahr veranschlagt bei Tit. 592 01:
Tilgung der Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 784 000 DM
Abschluß
Schuldendienst 29 465 000 DM
Ausgaben für Investitionen ............................................. . 25 000 000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 190 000 000 DM
Gesamtausgaben .... 244 465 000 DM
Nr. 117 Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1815
EntwicklungshilfeJ einschließlich_S_c_h_u_ld_e_n_d_i_e_n_s-'-t)_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
Erläuterungen
Zu Kap. 3 Zu Tit; 866 02
Auf dir~ses K<1pi1r,J findc!n ,JUlh clic! Vorscl1riflen des ERP-Ent- Veranschlagt sind Kredite
wickJ11n~Jsllillr,rJr~s('[zt!s vom <J. Juni l!}Gl (Bundes9csetzbl. II a) zum Auf- und Ausbau von Unternehmen und
S. 5Tl) und die Pr;i,rn!licJ zu IC1p. 1 Anwr)tHlung.
b) zum Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen oder von
Durch In<1nsprudrnt1hrne von Vcrprliclil11ncJsc1Tnüchligungen Unternehmen in Entwicklungsländern.
sind gebunden bc·i:
Zu Tit. 866 03
1970
in Die Kredite dürfen nur gewährt werden zur Finanzierung
Tild Zwc-ck llr':,l.i1111111, 11g von Einzelgeschäften auf Lieferung von Investitionsgütern,
Millionen
DM insbesondere schweren Kapitalgütern nach Entwicklungslän-
dern.
86G 03 Find1tzir!rnn11shilfen fiir Licforungcn in Ausnahmsweise können Auslandsaufträge an Berliner Unter-
Enlwicklunqs!!üider ................ . 45 nehmen bis zur Höhe von 20 000 000 DM aus diesen Mitteln
finanziert werden.
Zu Tit. 866 01
Die Millcl Wl~rdcn dn Krcdilanslült für Wiederaufbau auf Zu Tit. 572 01
Crund des zwi>:i'i1cn cler F,1111dcs1cpublik Deutschland und
der Kreditilnslillt fi1r Wi!'(i(•rc11ilb:1u vom 16. Mai/4. Juli 1966 Veranschlagt sind Zinsen für Darlehen im Rahmen der
geschlossenen Vc1lr,1cJes zur Durchführung der bilateralen En twickl ungshilf e.
Kapitalhilfe an Cnl widdu11qslündcr (CcncraJvertrng) dar- Die Verpflichtungen betrugen am 31. De-
lr~hcnswr·ise zur Vcrl(igung 9t•:-;tcl!l:. zember 1968 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534 508 000 DM
1816 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Kap.4
Titel Betrag Betrag
lstergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funkt.- 1970 1969 1968
Kennziff.
-
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
526 01 Gerichts- und ähnliche Kosten ........................ . 10 000 10 000
017
531 01 Kosten zur Durchführung von Prüfungen .............. . 50 000 50 000
017
531 02 Kosten zur Durchführung von Untersuchungen, Erhebun-
017 gen und Veröffentlichungen ....................... . 450 000 350 000 263
547 01 Kosten für die Dberrwhme und Verwaltung von Beteili-
661 gungen Sowie die Bearbeitung von Krediten zu erleich-
terten Bedingungen ............................... . 1 800 000 2 550 000 704
547 02 Sächliche Verwaltungsausgaben ...................... . 10 000 10 000
017
572 01 Verzinsung der Darlehen ............................ . 17 500 000 12 500 000
920
574 01 Kosten der Kreditirnf nahme .......................... . 5 000 000
920
870 01 Irnrnspruchncil1me aus Gewährleistungen und Bürgschafts-
680 vertrligen ........................................ . 1500000 1 500 000
Gesamte1.usgaben .... 21 320 000 21 970 000
Abschluß
Stichliche Ausgaben 2 320 000 DM
Schuldendienst ........................................................ . 17 500 000 DM
Besondere Pinanzi cnrngsuusgaben 1500000 DM
Gesamtausgaben .... 21320000 DM
Nr. 117 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1817
Sonstige Ausgaben
Erläuterungen
6
Zu Tit. 52601 b) an die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und
Geschädigte) für die Verwaltung der auf das ERP-Sonder-
Die Mittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren
für die Einziehung von Forderungen für die Rechtsverfol- vermögen übergegangenen Lastenausgleichsansprüche auf
gung und Rechtsverteidigung vorgesehen. Grund des Rundschreibens des Bundesausgleichsamtes
vom 1. September 1961 (Mtbl. BAA 1961 S. 464) und der
nachträglichen Änderung hierzu vom 5. Mai 1962 (Mtbl.
Zu Tit. 53101 BAA 1962 S. 183).
Veranschlagt sind Kosten für Prüfungen, die im Zusammen-
hang mit der Gewährung von Krediten und der Ubernahme Zu Tit. 572 01
von Bürgschaften erforderlich werden.
Der Betrag ist für die Verzinsung von Krediten vorgesehen.
Zu Tit. 53102 Der Betrag ist geschätzt.
Für die zweckmäßige und wirksame Verwendung der Mittel
des ERP-Sondervermögens können Untersuchungen, Erhebun- Zu Tit. 870 01
gen und Veröffentlichungen vorgenommen werden.
Nach
Ggf. sind hieraus c1uch die Druckkosten für das ERP-
Wirtschaftsplangesetz zu bestreiten. 1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Ubernahme von Sicher-
heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der
deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (Bundes-
Zu Tit. 547 01 gesetzbl. I S. 365),
Für die Ubernahme und Verwaltung von Beteiligungen im 2. dem Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die
Rahmen des Eigenkapitalfürnnzierungsprogramms und die Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistun-
Bearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingungen wer- gen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom 17. Mai
den der Berliner Industriebank AG die vereinbarten Ver- 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 517) und
waltungskosten vergütet. 3. § 5 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1962 vom 1. Juni 1962
(Bundesgesetzbl. II S. 645) und
Zu Tit. 547 02 4. den ERP-Wirtschaft.splangesetzen 1964 bis 1970
Veranschlagt sind u a. die Erstattung von Verwaltungsaus- konnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Sicherheits-
gaben leistungen, Gewährleistungen und Bürgschaften bis zum Ge-
samtbetrage von 706 000 000 DM zu seinen Lasten überneh-
a) an die Hauptleihinstitute, wenn das ERP-Sondervermögen
men.
aus seiner Bürgschaft in Anspruch genommen wird und
den Hauptleihinstituten die Weitervertol~1ung der auf das Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung von Inanspruch-
ERP-Sonckrverrniigcn übergegangenen Forderungen über- nahmen des ERP-Sondervennögens aus solchen Verträgen
tragen worden ist vorgesehen.
1818 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Kap.5
Titel Betrag Betrag
Istergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funkt.- 1970 1969 1968
Kennziff.
DM DM 1000 DM
-~--·---- '-- - - - - - - - - - --·-- --
3 4 5
Einnahmen
Bundesgebiet (ohne Berlin)
119 01 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen ......... . 200 000 500 000 322
680
119 02 Stundungs- und Verzugszinsen ....................... . 50 000 -
680
119 99 Vermischte Einnahmen .............................. . 10 000 10 000 52
017
121 02 Erträge aus Beteiligungen ........................... . 120 000 120 000 120
853
131 01 Erlöse aus der Veräußerung von Grundbesitz .......... . 100 000 -
873
141 01 Vergütungen für die Ubernahme von Bürgschaften ..... . 360 000 355 000 245
017
141 02 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewähr-
680 leistungen ....................................... . 6 000 8 000
153 01 Zinsen uus Darlehen an Gemeinden in Agrargebieten .. . 7 500 000 7 500 000
549
161 01 Zinsen aus Darlehen ................................ . 222 640 000 230 500 000 218 897
634
161 02 Zinsen aus Darlehen zur Wohnraumbewirtschaftung für
680 Beschäftigte von Zuwendungsempfängern ........... . 1 000 1 000
162 01 Zinsen von Wertpapieren und sonstigen Anlagen ...... . 10 100 000 9 100 000 8 547
872
173 01 Tilgung von Darlehen an Gemeinden in Agrargebieten .. 1 000 000 -
940
181 01 Tilgung von Darlehen und sonstige Rückflüsse ......... . 688 330 000 688 630 000 668 365
634
182 01 Tilgunu von Darlehen zur Wohnraumbeschaffung ...... . 5 000 5 000
680
315 01 Einnahmen aus Krediten für das Infrastrukturprogramm
549 der Gemcindc:~n in Agrargebieten ................... . - 250 000 000
315 02 Einnahmen aus Krediten ............................. . 87 216 000 -
549 Aus diosen Einn,il1mon sind auch die in der Finanzierungs-
übersicht unter Ziff. 4.2. aufgc~führten Ausgaben für Tilgung
zu leisten.
(1 017 638 000) (1 186 729 000)
Nr. 117 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1819
Einnahmen
Erläuterungen
Zu Tit. 11901 Zu Tit. 14102
Die Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse Der Betrag ist geschätzt.
aus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener
Geräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie
Reingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnis- Zu Tit. 15301
sen (Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen ab- Der Betrag ist geschätzt.
zuführen.
Zu Tit. 16101
Zu Tit. 11902
Veranschlagt sind Zinsen:
Der Betrag ist geschätzt.
a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 213 050 000 DM
b) von der Lastenausgleichsbank (Bank für
Zu Tit. 11999 Vertriebene und Ge!.:chädigte) . . . . . . . . . 9 590 000 DM
Der Betrag ist geschätzt. 222 640 000 DM
Zu Tit. 12102 Zu Tit. 16102
Veranschlagt sind Zinsen für ein Darlehen zur Teilfinanzie-
Das ERP-Sondervermögen ist beteiligt an
rung von Wohnungen für Angehörige des Rationalisierungs-
a) der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit . . 90 000 000 DM kuratoriums der Deutschen Wirtschaft e. V. in Frankfurt am
(Vgl. § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ände- Main.
rung des Gesetzes über die Kreditanstalt
für Wiederaufbau vom 16. August 1961 Zu Tit. 16201
- Bundesgesetzbl. I S. 1339).
Die Bankguthaben des ERP-Sondervermögens werden zwi-
b) der Lastenausgleichsbank (Bank für Ver- schenzeitlich angelegt.
triebene und Geschädigte) mit . . . . . . . . . 3 000 000 DM
(Vgl. § 2 des Gesetzes über di-e Lasten-
Zu Tit. 17301
ausgleichsbank - Bank für Vertriebene
und Geschädigte - vom 28. Oktober 1954 Der Betrag ist geschätzt.
- Bundesgesetzbl. I S. 293).
Mittelbar ist das ERP-Sondervermögen Zu Tit.18101
beteiligt an
Veranschlagt sind Tilgungen:
c) der Weltbank mit ..................... 100 000 000 DM a) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 655 435 000 DM
d) der Internationalen Finanz-Corporation b) durch die Lastenausgleichsbank (Bank
mit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 318 105 DM für Vertriebene und Geschädigte) . . . . . . 32 895 000 DM
Im Jahr 1970 wird mit einer Gewinnausschüttung der La- 688 330 000 DM
stenausgleichsbank gerechnet.
Zu Tit. 18201
Zu Tit. 131 01
Veranschlagt sind Tilgungen für ein Darlehen zur Teilfinan-
Der Deutschen Bundesbahn und der Bundesstraßenverwal- zierung von Wohnungen für Angehörige des Rationalisie-
tung sind Teile des Grundstücks Bonn-Bad Godesberg, Heer- rungskuratoriums der Deutschen Wirtschaft e. V. in Frank-
straße 108 bis 110 und 124 überlassen worden. furt am Main.
Zu Tit. 14101 Zu Tit. 315 02
Für die Ubernahme von Bürgschaften ist grundsätzlich eine Gemäß § 3 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1970 können
Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen. Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden.
1820 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Kap.5
Titel Betrag Betrag
Istergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funkt.- 1970 1969 1968
Kennzilf.
DM DM 1000 DM
3 4 5
Berlin
119 03 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen 100 000 100 000 113
680
119 04 Stundungs- und Verzugszinsen ....................... . 10 000 34
680
119 99 Vermischte Einnahmen .............................. . 10 000 10 000 4
017
121 03 Erträge aus Beteiligungen ........................... . 1777000 1785000 1 777
853
121 04 Erträge aus der Eigenkapitalfinanzierung ............. . 8 220 000 13 450 000 64 431
852
133 03 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im Rah-
852 men der Eigenkapitalfinanzierung und sonstige Ein-
nahmen .......................................... . 3 000 000 - -
141 03 Vergütungen für die Ubernahme von Bürgschaften ..... . 30 000 30 000 26
017
141 04 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistun-
680 gen ............................................. . - 5 000 -
1.52 01 Zinsen aus Darlehen an den öffentlichen Bereich ....... . 6 200 000 5 192 000 6 430
411
161 03 Zinsen aus Darlehen an Hauptleihinstitute und andere .. 44 050 000 39 910 000 40 618
691
162 03 Zinsen von Wertpapieren und sonstigen Anlagen ...... . 4 500 OOJ 4 655 000 4 572
872
172 01 Tilgungen von Darlehen an den öffentlichen Bereich .... 13 600 000 12 912 000 -
411
181 02 Tilgungen von Darlehen an Hauptleihinstitute und andere 228 950 000 212 040 000 252 072
691
(310 447 000) (290 089 000)
360 01 Vortrag aus Vorjahren 59 800 000 47 170 000 8 850
970
Gesamteinnahmen . . . . 1 387 885 000 1 523 988 000
Abschluß
Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 416 000 DM
Ubrige Einnahmen ..................................................... 1 387 469 000 DM
Gesamteinnahmen . . . . 1 387 885 000 DM
Nr. 117 Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1821
Einnahmen
Erläuterungen
6
Zu Tit. 11903 Zu Tit.15201
Die Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse Veranschlagt sind Zinsen vom Land Berlin.
aus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener
Geräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie Zu Tit.16103
Reingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnis-
sen (Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen ab- Veranschlagt sind Zinsen:
zuführen. a) von der Berliner Industriebank AG 29100 000 DM
b) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 14870000DM
Zu Tit. 11904 c) von der Lastenausgleichsbank (Bank für
Vertriebene und Geschädigte) ..........___a_o_o_o_o_D_M_
Der Betrag ist geschälzt.
44 050 000DM
Zu Tit. 11999
Zu Tit.16203
Der Betrag ist geschä lzt.
Die Bankguthaben des ERP-Sondervermögens werden zwi-
schenzeitlich angelegt.
Zu Tit. 12103
Das ERP-Sondervermögen ist an der Berliner Industriebank
Zu Tit.17201
AG mit 34 000 000 DM beteiligt. Wie im vergangenen Jahr
wird mit der Ausschüttung einer Dividende gerechnet. Veranschlagt sind Tilgungen durch das Land Berlin.
Zu Tit. 12104 Zu Tit.18102
Nach einer Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten von Veranschlagt sind Tilgungen:
Amerika vom 15./19. Juni 1953 sind die aus dem Programm a) durch die Berliner Industriebank AG 190 600 000 DM
,,Eigenkapitalfinanzierung" anfallenden Einnahmen dem glei-
chen Verwendungszweck wieder zuzuführen. b) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 38140 000 DM
c) durch die Lastenausgleichsbank (Bank für
Vertriebene und Geschädigte) . . . . . . . . . 210 000 DM
Zu Tit. 13303
228 950 000 DM
Vgl. Erläuterungen zu Tit. 121 04.
Zu Tit. 36001
Zu Tit.14103 Veranschlagt sind die in den Vorjahren zusätzlich angefalle-
Für die Ubernahme von Bürgschaften ist grundsätzlich eine nen Mittel, für die kein Verwendungszweck vorgesehen war.
Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen. Auf Berlin entfallen 20 300 000 DM.
1822 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Kap.6
Betrag Betrag
Titel Istergebnis
für für
Zweckbestimmung 1968
Funkt.- 1970 1969
Kennziff. l000DM
DM DM
3 4 5
Einnahmen
360 01 Bestand und Rückflüsse .............................. . 500 000 000 500 000 000 3 357 564
023
Ausgaben
861 01 Kredite an die Kreditanstalt für Wiederaufbau 500 000 000 500 000 000 2 854 934
023 Die Mittel dürfen
a) bis zur Höhe etwaiger Mehreinnahmen bei Kap. 6 Tit. 360 01
überschritten
b) über das Jahr hinaus revolvierend in Anspruch genommen
werden.
Auf künftig zu erwartende Rückflüsse können vertragliche
Zusagen erteilt werden.
Abschluß
Einnahmen
Einnahmen 500 000 000 DM
Gesamteinnahmen .... 500 000 000 DM
Ausgaben
Besondere Finanzierungsausgaben 500 000 000 DM
Gesamtausgaben .... 500 000 000 DM
Nr.117 Tag der Ausgabe: Bonn, den 29.Dezember 1970 1823
Exportfinanzierung
Erläuterungen
Einnahmen
Zu Tit. 360 01
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat die Finanzierung
von Licfcr9eschtiften in den Fällen übernommen, in denen
län9crfristige Zahlungsziele von den Entwicklungsländern
neforclcrt werden. Zur Finanzierung dieser Geschäfte be-
schafft sie sich die erforderlichen Mittel auf dem Geld- und
Kapitalmarkt. Während die Kreditzusagen bereits bei Ab-
schluß der Lieferverträge vorliegen müssen, ist die Bereit-
stellung der Mittel erst zu einem späteren Zeitpunkt not-
wendig. Da nicht zu übersehen ist, ob und zu welchen Bedin-
gungen Mittel in den künftigen Jahren am Geld- und Kapi-
talmarkt zur Verfügung stehen werden, hat das ERP-Sonder-
vcrmögen der Kreditanstalt für Wiederaufbau 500 000 000
DM zur Verfügung gestellt.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat dem ERP-Sonder-
vermögen halbjährlich die Entnahmen und Rückflüsse des
revolvierenden Fonds mitzuteilen.
Ausgaben
Zu TH. 86101
Die Mittel stehen zur Verfügung:
1. für Kredite an deutsche Lieferfirmen zur Einräumung län-
gerfristiger Zahlungsziele,
2. für Kredite an ausländische Be'steller zur Finanzierung
deutscher Lieferungen.
Die einzelnen Ausfuhrgeschäfte müssen vom ERP-Sonder-
vermögen als förderungswürdig anerkannt sein.
l\ n diesen Maßnahmen wird die Berliner Wirtschaft be-
teiligt.
Ein wirksamer Einsatz der Mittel ist davon abhängig, daß
a) die Mittel revolvierend in Anspruch genommen werden
können,
b) die Bereitstellung der Mittel unbefristet erfolgt,
c) auf künftig zu erwartende Rückflüsse vertragliche Zu-
souen erteilt werden dürfen.
(Vgl. auch Kap. 3 Tit. 866 03)
1824 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Kap.7
Titel Betrag Betrag
Istergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funkt.- 1970 1969 1968
Kennzifl.
DM DM 1000 DM
-- -- --~--------
1 2 3 4 5
Einnahmen
162 01 Zinsen von Darlehen •••••••••••••••••• 0 •••••••••••••• 2_ 189 000 2 082 000 2 962
330
182 01 Tilgungen von Darlehen .............................. 5 534 000 5 576 000 6 878
330
360 01 Vortrag aus dem Vorjahr ............................. 335 000 - 8 850
970
Gesamteinm1hmen .... 8 058 000 7 658 000
Ausgaben.
Ausgaben dürfen nur in Höhe der Einnahmen bei Kap. 7
geleistet und bis zur Höhe etwaiger Mehreinnahmen über-
schritten werden. Die Mittel sind übertragbar.
225 01 Abführung an den Bundeshaushalt .................... 3 458 000 3 458 000 3 464
920
862 01 Maßnahmen zur Förderung der Wasserwirtschaft ....... 4 600 000 4 200 000 8 805
330
Gesamtausgaben .... 8 058 000 7 658 000
Abschluß
Einnahmen
Einnahmen 8 058 000 DM
Gesamteinnahmen .... 8 058 000 DM
Ausgaben
Zuweisungen 3 458 000 DM
Ausgaben für Investitionen 4 600 000 DM
Gesamtausgaben .... 8 058 000 DM
Nr. 117 ----Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1825
Treuhandverwaltung - Anleihe der Export-Import-Bank Washington
Erläuterungen
Einnahmen
Zu Tit. 162 01
Veranschlagt sind Zinsen:
a) der Kreditanstalt für Wiederaufbau 2 180 000 DM
b) der Lastenausgleichsbank·
(Bank für Vertriebene und Geschädigte) 9 000 DM
2 189 000 DM
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen:
a) der Kreditanstalt für Wiederaufbau 5 310 000 DM
b) clcr Lastenausgleichsbank
(Bank für Vertriebene und Geschädigte) 224 000 DM
5 534 000 DM
Ausgaben
Zu Tit. 225 01
Die DM-Gcr1cnwerte der Anleihe werden vom ERP-Sonder-
vcrrnöqcn treuhänderisch für den Bund verwaltet. Die an
die Fxport-lmport-Bank Washington zu zahlenden Zinsen
und Tilqun(-Jen sind daher dem Bundeshaushalt zur Ver-
fiiqung zu stellen.
Vcransd1lc19t sind:
a) Zin.'-'Pll ............................... . 1234000 DM
b) Tilgun\Jen ............................ . 2 224 000 DM
3 458 000 DM
Zu TH. 862 01
Vcrnnschl,HJt sind Kredite für die Wasserwirtschaft. Für den
gleichen V('-rwendunuszweck sind 15 400 000 DM bei Kap. 1
Tit. BG2 08 veranschlagt.
1826 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Anlage Nr. 1/A
zu Kap. 1 - Ausgaben -
Titel Mußnuhmcn zur Förderung der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft
862 01
Funk/.- Ist-Ausgaben
Kcnnziff. DM
634 Verarbeitende Industrie ........................................ .
635 Handwerk und Kleingewerbe .................................. .
fi41 I~Iandel ....................................................... .
650 Fremdenverkehr .............................................. .
670 Sonstige Dienstleistungen ...................................... .
680 Sonstige Bereiche ............................................. .
Zone;nrandgebiete
691 Betriebliche Investitionen
699 Sonstiges . . . . . . . . . . ... . .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . .. . . ....
~
---------
Summe Ist-Ausgaben ....
Nr. 117 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1827
Anlage Nr. 1/B
zu Kap. 1 - Ausgaben -
Titel Umstrukturierung im Saarland und sonstigen Bergbaugebieten
862 07
Funkt.- Ist-Ausgaben
Kennzifi. DM
634 Verarbeitende Industrie ........................................ .
635 Handwerk und Kleingewerbe .................................. .
639 Sonstiges verarbeitendes Gewerbe .............................. .
641 Handel ....................................................... .
650 Fremdenverkehr .............................................. .
680 Sonstige Bereiche
Summe Ist-Ausgaben ....
1828 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Abschluß
davon entfallen auf
Zuweisungen besondere
sächliche Schulden- und Finan-
Kap. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Zuschüsse Investitionen zierungs-
Ausgaben dienst
für lfd. ausgaben
Zwecke
DM DM DM DM DM DM DM
1 Bundesgebiet
(ohne Berlin) ........ 7-27 460 000 1 260 000 624 400 000 101800000
2 Berlin ............... 394 640 000 5 640 000 276 000 000 113 000 000
3 En twickl ungshilfe
(einschließlich
Schuldendienst) ..... 244 465 000 29 465 000 25 000 000 190 000 000
4 Sonstige Ausgaben .. 21 320 000 2 320 000 17 500 000 1500000
5 Einnahmen .......... 1 387 885 000
6 Exportfinanzierung .. 500 000 000 500 000 000 500 000 000
7 Treuhandverwaltung 8 058 000 8 058 000 3 458 000 4 600 000
- Anleihe der Export-
Import-Bank
Washington -
l 895 943 000 l 895 943 000 2 320 000 46 965 000 10 358 000 930 000 000 906 300 000
Nr. 117 Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1829
Teil lb
Wirtschaftsplan
nach § 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes
vom 17.0ktober 1967
in der Fassung des Gesetzes
zur Änderung des ERP-Investitionshilfegesetzes
vom 24. Juli 1968
1830 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Titel Betrag Betrag
Istergebnis
für für
Zweckbestimmung
Funkt.- 1970 1969 1968
Kennziff.
DM DM 1 OOODM
3 4 5
Einnahmen
119 99 Vermischte Einnahmen ............................. . 5 000 5 000
017
153 01 Zinsen aus Darlehen an Gemeinden, Gemeindeverbände
549 einschl. Eigenbetriebe und Eigengesellschaften ....... . 20 950 000 18 300 000 7 055
157 01 Zinsen aus Darlehen an Zweckverbände ............... . 2 100 000 2 000 000
549
162 01 Zinsen aus Darlehen an Privatunternehmen ........... . 550 000 500 000
330
162 02 Zinsen von Wertpapieren und sonstigen Anlagen ...... . 100 000
872
173 01 Tilgung von Darlehen an Gemeinden, Gemeindeverbände
549 einschl. Eigenbetriebe und Eigengesellschaften und son-
stige Rückflüsse .................................. . 21 700 000 1000000 923
177 01 Tilgung von Darlehen an Zweckverbände und sonstige
549 Rückflüsse ....................................... . 2 500 000
182 01 Tilgung von Darlehen an Privatunternehmen .......... . 300 000
330
221 01 Zuführung aus dem Bundeshaushalt .................. . 26 000 000 21 000 000 9 435
950
329 01 Einnahmen aus Krediten ............................ . 389 779
872 Aus Einnahmen sind auch die in der Finanzierungsübersicht
unter Ziff. 4.2. aufgeführten Ausgaben für Tilgung unter Ab-
zug des Ansatzes von Tit. 592 01 zu leisten.
360 01 Vortrag aus Vorjahren
970
Gesamteinnahmen 74 205 000 42 805 000
Ausgaben
539 99 Vermischte Ausgaben 5 000 5 000
017
572 01 Verzinsung der Darlehen ............................ . 49 700 000 41800000 16 272
920
592 01 Tilgung der Darlehen ............................... . 24 500 000 1 000 000
920
853 01 Finanzierung von Investitionsvorhaben ............... . 416 961
120
Gesamtausgaben ... . 74 205 000 42 805 000
Abschluß
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 000 DM
Ubrige Einnahmen ..................................................... ___7_4_2_0_0_0_0_0_D_M_
Gesamteinnahmen 74 205 000 DM
Ausgaben
Sächliche Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 000 DM
Schuldendienst ......................................................... ___7_4_20_0_00_0_D_M_
Gesamtausgaben . . . . 74 205 000 DM
Nr. 117 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1831
Erläuterungen
Einnahmen
Zu Tit. 119 99 bis 162 01
Die Beträge sind geschätzt.
Zu Tit. 162 02
Die Bankguthaben werden zwischenzeitlich angelegt.
Zu Tit. 173 01 bis 182 01
Die Beträge sind geschätzt.
Zu Tit. 221 01
Nach § 1 Abs. 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vom
17. Oktober 1967 erstattet der Bundesminister der Finanzen
aus dem Bundeshaus·halt den Unterschiedsbetrag zwischen
den aufgekommenen und den zu zahlenden Zinsen.
Ausgaben
Zu Tit. 539 99
Der Betrag ist geschätzt.
Zu Tit. 572 01
Veranschlagt sind Zinsen für aufgenommene Darlehen.
Zu Tit. 592 01
Veranschlagt sind Tilgungen aufgenommener Darlehen.
1832 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Gesamtplan: Teil II
Finanzierungsübersicht
Teil I a Teil Ib
Betrag für
1970 1969 1 1970 1969
in Tausend DM
Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben .................................. . 1895943 1993862 49705 41 805
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kredit-
markt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben
zur Deckung· eines kassenmäßigen Fehlbetrages)
2. Einnahmen ................................. . 1748927 1734476 74205 42 805
(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt,
Entnahmen aus Rücklagen, Einnahmen aus kas-
senmäßigen Dberschüssen und Münzeinnahmen)
3. Saldo ...................................... . 147 016 259 386 + 24 500 + 1 000
4. Nettoneuverschuldung /Netto-Tilgung am Kredit-
markt
4.1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt . 125 000 250 000 15 000 -
4.2. Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt 37 784 37 784 39 500 1 000
Saldo ...................................... . 87 216 212 216 -24500 -1000
5. Einnahmen aus kassenmäßigen Dberschüssen 59 800 47 170 - -
6. Finanzierungssaldo ......................... . 147 016 259 386 -24 500 -1000
Nr. 117 Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1833
Gesamtplan: Teil III
Kreditfinanzierungsplan
Teil I a Teil I b
Betrag für
1970 1969 1 1970 1969
in Tausend DM
1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
1.1. langfristig - - - -
1.2. kurzfristig 125 000 250 000 15 000 -
Summe 1. . . . . 125 000 250 000 15 000 -
2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kapitalmarkt
2.1. Tilgung langfristiger Schulden 37 784*) 37 784 24 500**) 1 000
2.2. Tilgung kurzfristiger Schulden - - 15 000**) -
Summe 2..... 37 784 37 784 39 500 1 000
3. Saldo aus 1. und 2.
(im ERP-Wirtsdwftsplan veranschlagte Nettoneu-
verschuldung am Kreditmarkt) ............... . 87 216 212 216 -24 500 -1000
*) Schuldscheindarlehen für Entwicklungshilfe
**) Schuldscheindarlehen für Inves·litionsh1lfe
1834 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Nachweisung
über die Anlage von Kassenmitteln
und über die Vorfinanzierung von Darlehen
Vorbemerkungen:
A. Nach § 2 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1969 vom 22. Mai 1969 (Bundesgesetzbl. II S. 1021) ist der Bun-
desschatzminister ermächtigt worden, Kassenmittel des ERP-Sondervermögens bis zur Verausgabung für
die in den ERP-Wirtschaftsplänen vorgesehenen Verwendungszwecke auch bei Hauptleihinstituten des
ERP-Sondervermögens anzulegen.
B. Nach § 4 des ERP-Entwicklungshilfegesetzes vom 9. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. II S. 577) ist der Bundes-
minister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (jetzt Bundesminister für Wirtschaft) ermächtigt, Kassen-
mittel des ERP-Sondervermögens zur Vorfinanzierung von Darlehen, die im Rahmen der Enwicklungs-
hilfe gegeben werden, zu verwenden.
Lfd. Betrag
Empfänger Verwendungszweck für 1969 Bemerkungen
Nr.
in Mio DM
A. Anlage von Kassenmitteln
Kreditanstalt Stärkung der Liquidität
für Wiederaufbau
a) für Kredite an
Entwicklungsländer rd. 85
b) zur Durchführung des
A uftragsfinanzi erungs-
programms Berlin rd. 154
c) zur Exportfinanzierung rd. 6
2 Lastenausgleichsbank Stärkung der Liquidität
für Betriebsmittel-
kredite 15
B. Vorfinanzierung von Darlehen
Nr.117 - --Tag der Ausgabe: Bonn, den 29.Dezember 1970 1835
Nachweisung
des ERP-Sondervermögens
nach dem Stand vom 31. Dezember 1968
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
2. Verluste im Rechnungsjahr 1968
1836 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und
Aktiva:
Stand am 31.12.1967 Stand am 31.12.1968
DM DM
A. Bankguthaben ...................................................... . 288 763 198, 15 511 184 990,45
B. Darlehensforderungen
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau ................................•.... 5 632 237 123, 72 5 595 844 231, 12
2. Berliner Industriebank AG ........................................ . 1 023 186 580, 78 977 750 731,25
3. Lastenausgleichsbank ............................................. . 491 760 446,65 506 995 529, 16
4. Deutsche Bundesbahn ............................................. . 43 591 000,- 32 317 000,-
5. Deutsche Bundespost .............................................. . 9 200 000,- 3 500 000,-
6. Land Berlin ...................................................... . 685 437 780,95 677 201 716,83
7. Mibau --- Mitteldeutsche Bau-AG für gemeinnützigen Wohnungs- und
Siedlungsbau - .................................................. . 436 300,- 471 803,50
8. Verschiedene (ER P-I n vestitionshilf e) 113 651 792,- 529 689 023,66
C. Sonstige Forderungen
1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ................... . 127 086 724,94 121 057 948,42
2. Tilgungsforderungen ............................................. . 337 961 824,53 340 558 477 ,83
3 Kreditanstalt für Wiederaufbau - Sondereinlage - ............... . 197 400 468,- 203 078 638,-
4. Kreditanstalt für Wiederaufbau - zwischenzeitliche Anlage - ...... . 159 631 703,91 216 091 128,15
5. Verschiedene -- zwischenzeitliche Anlage (ERP-Investitionshilfe) - .. 10 039 299,14
6. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Inanspruchnahme der Liquiditätshilfe
zur Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse - ............... . 2 431 222,- 1796000,-
7. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Inanspruchnahme der Liquiditätshilfe
zur Finanzierung von Lieferungen in Entwicklungsländer - ........ . 123 410 000,- 37 370 000,-
8. Lastenausgleichsbank - zwischenzeitliche Anlage - ............... . 5 000 000,- 15 000 000,-
9. Verschiedene .................................................... . 18 809 326,22 16 718 624,48
D Beteiligungen
l. Lastenausgleichsbank ............................................. . 3 000 000,- 3 000 000,-
2. Berliner Industriebank AG ........................................ . 34 000 000,- 34 000 000,-
3. Kreditanstalt für Wiederaufbau .................................... . 90 000 000,- 90 000 000,-
4. Beitrag des ERP-Sondervermögens zur Erfüllung der Verpflichtungen
dc.!s Bundes als Mitglied der Internationalen Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung (Weltbank) ...................................... . 100 000 000,- 100 000 000,-
5. Beitrag des ER P-Sondc!rvermögens zur Erfüllung der Verpflichtungen
des Bundes als Mi!glic,d der Internationalen Finanz-Corporation .. 15 318 105,- 15 318 105,-
6. Beteiligungen dc'1 ßcr liner Industriebank AG an Berliner Unternehmen
im Rahmen der Ei~Jenkapitalfinanzierungsprogramme in Berlin für
Rechnung des ERP-Sondcrvermögens .............................. . 38 328 000,- 70 360 619,16
E. Liegenschaften ...................................................... . 914 017,- 914 017,-
F. Wertpapiere ........................................................ . 231 650 152,21 260 747 323,-
9 773 205 766,06 10 371005206,15
Nr. 117 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1837
Verpflichtungen des ERP-Sondcrvermögens
Passiva:
Stand am 31.12.1967 Stand am 31.12.1968
DM DM
A. Vermögensbestand .................................................. . 9 067 580 766,06 9 296 497 206, 15
B. Darlehensverpflichtungen
1. Baycrisdw l lvpol!iC'kcn- und Wechselbank ......................... . 12 500 000,- 11500000,-
2. Braun ·,twd1 l lr1 rrnoverscbe Hypothekenbank .................. . 3 750 000,- 3 450 000,-
3. Deui , ,·•r l\11):lc'nkreclit AG ... , , •,,, ... • • •, • • • • • • .. • .. • • • • • • • • 12 000 000,- 11040000,-
4. Franki,11!('1 ll.v11c,!l;c•i:.<·nbank ...........•.........••.••••.........•. 12 500 000,- 11500000,-
5. Rhern1·-d1c• 1 ivpolh<'k<'nhilnk _.. _ ..................•..............•.. 8 250 000,- 7 590 000,-
6. RheirnsC:1 ' : il •,clic Boden-Crcdit-Bank ......................... .
1
2 500 000,- 2 300 000,-
7. Westdeutsche BodPnkredilirnslalt .................................. . 4 125 000,- 3 795 000,-
8. Stiftung VolksWMJPl1W(!rk _...................................•• 500 000 000,- 483 333 000,-
9. Verschiedene (ERP-Investil1onshilfe) ............................... . 150 000 000,- 540 000 000,-
9 773 205 7b6,06 10 371005206,15
1838 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
2. Verluste im Rechnungsjahr 1968
Kapitalforderungen Zinsforderungen
DM DM
An Vcrluslr~n sind cinqctretcn:
a) Bundcs~wbict (ohne Berlin) ......_............ . 117 999,63
b) Berlin ..................................... . 221 400,-
339 399,63
Nr. 117 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1839
Verordnung
zur Änderung und Ergänzung der Verordnung
über den Lohnsteuer-Jahresausgleich
Vom 21. Dezember 1970
Auf Grund des § 39 Abs. 4 und des § 42 Abs. 2 in Verbindung mit § 51 Abs. 1
Ziff. 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
vom 12. Dezember 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 2265), zuletzt geändert durch das
Gesetz zur .Änderung und Ergänzung bewertungsrechtlicher Vorschriften und
des Einkommensteuergesetzes vom .22. Juli 1970 (Bundesgesetzbl. I S.1118), und
auf Grund des § 30 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c des Berlinförderungsgesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1481)
verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:
§ 1
Änderung und Ergänzung der Verordnung
über den Lohnsteuer-Jahresausgleich
Die Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich in der Fassung der
Bekanntmachung vom 31. Januar 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 98) wird wie folgt
geändert und ergänzt:
1. § 1 erhält die folgende Fassung:
,, § 1
Grundsatz
Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern wird die im Laufe
eines Kalenderjahrs (Ausgleichsjahrs) einbehaltene Lohnsteuer ausgeglichen,
soweit sie die Jahreslohnsteuer übersteigt, die auf den Arbeitslohn des Aus-
gleichsjahrs entfällt (Lohnsteuer-Jahresausgleich)."
2. § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) Die Nummer 1 erhält die folgende Fassung:
,, 1. wenn der Arbeitnehmer es beantragt,".
b) Die Nummer 2 erhält die folgende Fassung:
„2. wenn bei dem Arbeitnehmer für das Ausgleichsjahr oder für einen
Teil des Ausgleichsjahrs die Steuerklasse V oder VI anzuwenden
war."
c) Die Nummern 3, 9, 14, 15 und 17 werden gestrichen.
d) Die bisherigen Nummern 4 bis 8 werden Nummern 3 bis 7, die bisherigen
Nummern 10 bis 13 werden Nummern 8 bis 11, die bisherige Nummer 16
wird Nummer 12.
e) Die neue Nummer 10 erhält die folgende Fassung:
„ 10. wenn der Arbeitnehmer für das Ausgleichsjahr
a) nach einer günstigeren als der auf der Lohnsteuerkarte zuletzt
eingetragenen Steuerklasse oder Zahl der Kinder besteuert
zu werden begehrt oder
b) erstmals steuerfreie Beträge oder gegenüber den Eintragungen
auf der Lohnsteuerkarte höhere steuerfreie Beträge (§ 18 a Abs. 3,
§§ 20 bis 26 b der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung) geltend
macht,".
f) In der neuen Nummer 11 werden die Worte „nach § 26 oder § 27 des
Berlinhilfegesetzes" durch die Worte „nach § 26 des Berlinförderungs-
gesetzes" ersetzt.
3. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 erhält die folgende Fassung:
,, (2) Das Finanzamt hat den Lohnsteuer-Jahresausgleich von Amts
wegen durchzuführen, wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag
1840 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
oder ein steuerfreier Betrag vorläufig eingetragen ist (§ 18 a Abs. 6,
§ 27 Abs. 3 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung) und die endgültige
Feststellung von der vorläufigen Eintragung abweicht. Eine sich hierbei
ergebende Mehrsteuer ist nach § 28 a Abs. 1 Ziff. 1 und 7 und § 46 Abs. 2
Ziff. 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung nachzufordern. 11
b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 3 erhält die folgende Fassung:
„Ist hiernach in den Fällen des § 8 und des § 9 die Zuständigkeit
eines Finanzamts nicht gegeben, so ist in den Fällen des § 8 das
Finanzamt der Betriebstätte zuständig, bei der der Arbeitnehmer
zuletzt beschäftigt war und in den Fällen des § 9 das Finanzamt des
letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Geltungsbereich
des Einkommensteuergesetzes. 11
bb) Es wird der folgende Satz angefügt:
,,Das gleiche gilt für die Durchführung eines gesonderten Lohnsteuer-
Jahresausgleichs in den Fällen des § 5 Abs. 2 Nr. 3."
c) Im Absatz 5 Satz 2 werden die Worte „im Fall des § 7 a durch die Worte
11
,,in den Fällen des § 5 Abs. 2 Nr. 3 und des § 7 a ersetzt.
11
d) Absatz 7 wird wie folgt geändert:
aa) Im Satz 2 werden die Worte ,,§§ 5 bis 10" durch die Worte ,,§§ 5
bis 9" ersetzt.
bb) Der letzte Satz erhält die folgende Fassung:
„Die Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs ist auf der
Lohnsteuerkarte zu vermerken. 11
4. § 5 wird wiL: folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Die Nummer 1 erhält die folgende Fassung:
„ 1. Von dem maßgebenden Arbeitslohn ist der Weihnachts-Freibetrag
(§ 6 Ziff. 12 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung) abzu-
ziehen. Außerdem ist beim Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den
Arbeitgeber ein auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers etwa
eingetragener steuerfreier Jahresbetrag abzuziehen. Beim Lohn-
steuer-Jahresausgleich durch das Finanzamt ist ein steuerfreier
Jahresbetrag nur auf Antrag des Arbeitnehmers abzuziehen; dabei
hat das Finanzamt den steuerfreien Jahresbetrag nach den Vor-
schriften des § 18 a Abs. 3, der §§ 20 bis 26 a der Lohnsteuer-
Durchführungsverordnung zu ermitteln. Ist auf der für das
Ausgleichsjahr maßgebenden Lohnsteuerkarte bereits ein steuer-
freier Betrag eingetragen, so muß der steuerfreie Jahresbetrag
beim Lohnsteuer-Jahresausgleich durch das Finanzamt neu ermit-
telt werden; dabei kann auf den erneuten Nachweis der Voraus-
setzungen für die Gewährung des steuerfreien Jahresbetrags ver-
zichtet werden, soweit in den Verhältnissen, die bei der Ein-
tragung des steuerfreien Jahresbetrags auf der Lohnsteuerkarte
vorgelegen hahen, keine Änderungen eingetreten sind. Bei der
Feststellung oder Neufeststellung des steuerfreien Jahresbetrags
sind ermäßigt besteuerte Vergütungen für Arbeitnehmererfindun-
gen (§ 6 Abs. 2 Nr. 2) sowie sonstige Bezüge, die zu mehreren
Kalenderjahren gehören (§ 6 Abs. 2 Nr. 3)
a) für die Ermittlung, ob Ausgaben im Sinne des § 20 a Abs. 2
Ziff. 10 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 5 v. H. des
Arbeitslohns übersteigen,
b) für die Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung nach § 25
Abs. 3 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
auch dann dem Jahresarbeitslohn hinzuzurechnen, wenn der Ar-
beitnehmer die Einbeziehung dieser Bezüge in den Lohnsteuer-
Jahresausgleich nicht beantragt. Wird für Ehegatten, die beide
Arbeitslohn bezogen haben, ein Lohnsteuer-Jahresausgleich nach
den Grundsätzen des § 26 c des Einkommensteuergesetzes durch-
Nr. 117 ... Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1841
geführt (Absatz 2 Nr. 3), so sind bei der Feststellung oder Neu-
feststellung des steuerfreien Jahresbetrags die Vorschriften des
§ 27 a Abs. 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung anzu-
wenden."
bb) Die Nummer 2 erhält die folgende Fassung:
,,2. Der maßgebende Arbeitslohn wird bei Durchführung des Lohn-
steuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber um den auf der
Lohnsteuerkarte etwa eingetragenen J ahreshinzurechnungsbetrag
erhöht. 11
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 erhält die folgende Fassung:
,,Für den sich nach Absatz 1 ergebenden Arbeitslohn ist die Jahres-
lohnsteuer festzustellen."
bb) Die Nummern 1 bis 6 werden durch die folgenden Nummern 1 bis 3
ersetzt:
„ l. Waren während des Ausgleichsjahrs nach den Eintragungen auf
der Lohnsteuerkarte verschiedene Steuerklassen anzuwenden, so
ist beim Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber die
zuletzt eingetragene Steuerklasse für das ganze Ausgleichsjahr
maßgebend. Das gleiche gilt für die Zahl der Kinder. Beim
Lohnsteuer-Jahresausgleich durch das Finanzamt sind die für das
Ausgleichsjahr maßgebende Steuerklasse und die Zahl der Kinder
in allen Fällen neu festzustellen.
2. In den Fällen, in denen
a) Ehegatten, die im Ausgleichsjahr beide unbeschränkt steuer-
pflichtig waren und nicht dauernd getrennt gelebt haben, beide
Arbeitslohn bezogen haben oder
b) auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers nur für einen
Teil des Ausgleichsjahrs der Familienstand „verwitwet ein-
II
getragen war,
darf durch das Finanzamt nur ein gemeinsamer Lohnsteuer-
Jahresausgleich nach § 7 a durchgeführt werden, sofern nicht ein
gesonderter Lohnsteuer-Jahresausgleich nach Nummer 3, eine
Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Ziff. 6 oder eine getrennte Ver-
anlagung nach § 46 Abs. 2 Ziff. 7 des Einkommensteuergesetzes
in Betracht kommt oder beantragt wird.
3. Beantragen Ehegatten, die im Ausgleichsjahrbeide unbeschränkt
steuerpflichtig waren und nicht dauernd getrennt gelebt haben,
für das Kalenderjahr der Eheschließung den Lohnsteuer-Jahres-
ausgleich nach den Grundsätzen des § 26 c des Einkommensteuer-
gesetzes, so ist der Lohnsteuer-Jahresausgleich für jeden Ehe-
gatten gesondert durchzuführen. Dabei sind auf den maßgebenden
Arbeitslohn jedes Ehegatten die Steuerklasse und Zahl der
Kinder anzuwenden, die vor der Eheschließung maßgebend waren.
Der Antrag auf gesonderten Lohnsteuer-Jahresausgleich muß von
beiden Ehegatten gemeinsam gestellt werden. Können die Ehe-
gatten den Antrag nicht gemeinsam stellen, weil einer der Ehe-
gatten dazu aus zwingenden Gründen nicht in der Lage ist oder
weil ein Ehegatte verstorben ist, s·o genügt es, wenn der andere
Ehegatte den Antrag stellt. § 7 a Abs. 3 ist entsprechend anzu-
wenden."
c) Dem Absatz 3 wird der folgende Satz angefügt:
„Bei einem gesonderten Lohnsteuer-Jahresausgleich (Absatz 2 Nr. 3) wird
in den Fällen, in denen die Ehegatten die auf ihren Lohnsteuerkarten ein-
getragenen Steuerklassen wegen der im Ausgleichsjahr vollzogenen Ehe-
schließung nach § 18 Abs. 1 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
haben ändern lassen, der Unterschied zwischen der Summe der für beide
Ehegatten ermittelten Jahreslohnsteuer und der Lohnsteuer, die von den
11
Arbeitslöhnen beider Ehegatten einbehalten worden ist, ausgeglichen.
1842 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
d) Absatz 4 erhält die folgende Fassung:
,, (4) Bei einem Arbeitnehmer, der
1. zu Beginn des Ausgleichsjahrs seinen ausschließlichen Wohnsitz in
Berlin (West) hatte oder ihn im Laufe des Ausgleichsjahrs dort be-
gründet hat oder
2. bei mehrfachem Wohnsitz einen Wohnsitz während des ganzen Aus-
gleichsjahrs in Berlin (West) hatte und sich mehr als 182 Tage im
Ausgleichsjahr dort aufgehalten hat oder
3. - ohne einen Wohnsitz im Geltungsbereich des Berlinförderungs-
gesetzes gehabt zu haben - im Ausgleichsjahr oder während eines
Teils des Ausgleichsjahrs den gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin (West)
hatte,
ist die nach Absatz 2 ermittelte Jahreslohnsteuer vor Anwendung des
Absatzes 3 um 30 vom Hundert zu ermäßigen, soweit sie auf Einkünfte
im Sinne des § 23 Nr. 4 Buchstabe b des Berlinförderungsgesetzes ent-
fällt. Sind in dem Einkommen neben Einkünften aus nichtselbständiger
Arbeit aus Berlin (West) andere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
von nicht mehr als 3.000 Deutsche Mark enthalten, so ist auch die auf
diese Einkünfte entfallende Lohnsteuer um 30 vom Hundert zu ermäßigen.
Bei Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig waren und nicht
dauernd getrennt gelebt haben, genügt es, wenn einer der Ehegatten
die Voraussetzungen der Nummer 1, 2 oder 3 erfüllt."
5. § 7 a wird wie folgt geändert:
a) Im Absatz 1 erhält der erste Satz die folgende Fassung:
„In den Fällen des § 5 Abs. 2 Nr. 2 wird durch das Finanzamt auf Antrag
der Ehegatten nur ein gemeinsamer Lohnsteuer-Jahresausgleich durch-
geführt, sofern nicht ein gesonderter Lohnsteuer-Jahresausgleich nach § 5
Abs. 2 Nr. 3 oder eine getrennte Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Ziff. 7 des
Einkommensteuergesetzes beantragt wird."
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Die Nummer 2 erhält die folgende Fassung:
„2. Von dem zusammengerechneten Arbeitslohn werden auf Antrag
der Ehegatten die etwa in Betracht kommenden steuerfreien
Jahresbeträge abgezogen. Diese steuerfreien Jahresbeträge hat
das Finanzamt nach den Vorschriften der §§ 20 bis 26 a der Lohn-
steuer-Durchführungsverordnung zu ermitteln. Ist auf den für das
Ausgleichsjahr maßgebenden Lohnsteuerkarten bereits ein steuer-
freier Betrag eingetragen, so muß der steuerfreie Jahresbetrag
beim Lohnsteuer-Jahresausgleich durch das Finanzamt neu er-
mittelt werden; dabei kann auf den erneuten Nachweis der
Voraussetzungen für die Gewährung des steuerfreien Jahres-
betrags verzichtet werden, soweit in den Verhältnissen, die bei
der Eintragung des steuerfreien Jahresbetrags auf der Lohnsteuer-
karte vorgelegen haben, keine Änderungen eingetreten sind.
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 Satz 5 ist entsprechend anzuwenden."
bb) Die Nummer 6 erhält die folgende Fassung:
„6. Für den nach den Nummern 1 bis 5 ermittelten Arbeitslohn wird
die Jahreslohnsteuer nach der Steuerklasse III ermittelt. Wegen
der Zahl der Kinder gilt § 5 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3. Der Unterschied
zwischen der so ermittelten Jahreslohnsteuer und der Lohnsteuer,
die von den Arbeitslöhnen beider Ehegatten einbehalten worden
ist, wird ausgeglichen. In den Fällen des § 26 des Berlinförde-
rungsgesetzes sind die Vorschriften des § 5 Abs. 4 entsprechend
anzuwenden."
6. § 8 erhält die folgende Fassung:
,,§ 8
Lohnsteuer-Jahresausgleich in besonderen Fällen
Der Lohnsteuer-Jahresausgleich wird auch bei einem Arbeitnehmer, der
nach § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes als beschränkt steuerpflichtig
Nr. 117 --~ Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1970 1843
zu behandeln ist, für den aus einem Dienstverhältnis im Geltungsbereich
des Einkommensteuergesetzes bezogenen Arbeitslohn nach den Vorschriften
für unbeschrünkt steuerpflichtige Arbeitnehmer durchgeführt, soweit sich aus
§ 40 Abs. 5 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung nichts anderes ergibt.
Ist der Arbeitnehmer während eines Teils des Ausgleichsjahrs unbeschränkt
st.euerpfüchlig gewesen, so ist der in Satz 1 bezeichnete Arbeitslohn in den
Lohnsteuer-] ahresausgleich einzubeziehen."
7. In § 9 Abs. 1 werden
a) die Worte „des§ 10" durch die Worte „des§ 8"
und
b) die Worte „die während der Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht
beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen waren oder die sich nach § 5
Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 bis 4" durch die Worte „die sich nach § 5 Abs. 1
Nr. 1"
ersetzt.
8. § 10 wird gestrichen.
9. § 11 erhält die folgende Fassung:
,,§ 11
Anwendungszeitraum
(1) Die vorstehende Fassung dieser Verordnung ist, ·vorbehaltlich der
Absätze 2 und 3, erstmals auf den Lohnsteuer-Jahresausgleich für das
Kalenderjahr 1970 anzuwenden.
(2) Abweichend von Absatz 1 sind die Vorschriften des § 3 Abs. 2 Nr. 11,
des § 5 Abs. 4 und des § 7 a Abs. 2 Nr. 6 letzter Satz erstmals auf den
Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 1971 anzuwenden.
(3) Beim Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 1970 sind die
Vorschriften des § 1 Nr. 2, § 3 Abs. 2 Nr. 13 und 15, des § 5 Abs. 4, des § 7 a
Abs. 2 Nr. 6 letzter Satz und des § 8 Abs. 4 und 5 der Verordnung über den
Lohnsteuer-Jahresausgleich in der Fassung der Bekanntmachung vom
31. Januar 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 98) nach Maßgabe folgender Änderungen
anzuwenden:
1. In § 1 Nr. 2, § 3 Abs. 2 Nr. 13 und 15, § 5 Abs. 4, § 7 a Abs. 2 Nr. 6 und in
§ 8 Abs. 4 und 5 treten an die Stelle der Worte „des Berlinhilfegesetzes"
jeweils die Worte „des Berlinförderungsgesetzes".
2. § 8 Abs. 5 Nr. 1 ist in der folgenden Fassung anzuwenden:
„ 1. zu Beginn des Ausgleichsjahrs seinen ausschließlichen Wohnsitz in
Berlin (West) gehabt oder ihn im Laufe des Ausgleichsjahrs dort
begründet hat oder".
10. § 12 erhält die folgende Fassung:
,,§ 12
Anwendung im Land Berlin
Die vorstehende Fassung dieser Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
Dberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Ver-
bindung mit Artikel 10 des Steueränderungsgesetzes 1966 vom 23. Dezember
1966 (Bundesgesetzbl. I S. 702) und § 32 des Berlinförderungsgesetzes auch
im Land Berlin."
§ 2
Anwendung im Land Berlin
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom
4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 10 des Steuer-
1844 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
änderungsgesetzes 1966 vom 23. Dezember 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 702) und
§ 32 des Berlinförderungsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bonn, den 21. Dezember 1970
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister der Finanzen
Möller
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Drud!:: Bundesdrud!:erel Bonn.
Postansdlrlfl fi1r Abonnementsbestellungen sowie fi1r Bestellungen bereits ersdrlenener Ausgaben:
Bundesgesetzblalt, 53 Bonn 1, Postfach 624, Telefon 22 40 86 - 88.
Das Bundesgesetzblatt erscheint In drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen In zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-
- fertigung verkündet, Laufender Bezug nur Im Postabonnement.
Im Tell III wird das als fortlaufend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!, 1
S. 431) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.
Bezugspreis für Teil I und Tell II halbjährlich je 25,- DM. Einzelstüd!:e je angefangene 16 Selten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-
gesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1910 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postsched!:konto Bundes•
gesetzblatt, Köln 3 99, oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.
Preis dieser Ausgabe 1,95 DM zuzüglich Versandgebühr 0,20 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.
Im Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 ¼.