1549
Bundesgesetzblatt
Teill Z1997A
1970 Ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 1970 Nr.106
Ti:lg Inhalt Seite
30. 11. 70 Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz . . . . . . . . . 1549
30. 11. 70 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Steuervergünstigungen zur
Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1551
BundcsrJc)scf.zbl. III 2330·3-5
Hinweis auf andere Verki.indungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 59 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1552
Vcrkündun9en im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1552
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1553
Verordnung
zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Vom 30. November 1970
Auf Grund des § 4 Abs. 3, des § 5 Abs. 3 und des (4) Zubehörteile und Hilfsmittel am Fahrzeug,
§ 11 Abs. 3 des Fahrlehrergesetzes vom 25. August die dem Bewerber bei Prüfungsfahrten die Be-
1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1336'), geändert durch das nutzung erleichtern sollen, sind bei Ausbildungs-
Kostenermächtigungs--Änderungsgesetz vom 23. Juni . oder Prüfungsfahrten nicht zulässig."
1970 (Bundesgesetzbl. I S. 805), und des § 6 Abs. 1
Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung 2. Die Uberschrift vor § 12 erhält folgende Fassung:
der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1952 (Bun- ,,3. Ubergangs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften".
desgesetzbl. I S. 837), zuletzt geändert durch das
Kostenermächtigungs-Anderungsgesetz vom 23. Juni 3. Nach § 12 wird folgender § 12 a eingefügt:
1970, wird mit Zustimmung des Bundesrates ver-
ordnet: ,,§ 12 a
§ 1
Ordnungswidrigkeiten
Die Durchführungsverordnung zum Fahrlehrer- Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßen-
verkehrsgesetzes handelt, wer als Halter oder
gesetz (DV-FahrlG) vom 16. September 1969 (Bundes-
gesetzbl. I S. 1763) wird wie folgt geändert und er- verantwortlicher Führer eines Fahrzeugs im Stra-
gänzt: ßenverkehr vorsätzlich oder fahrlässig
1. bei Ausbildungsfahrten ein Schild verwendet,
1. In § 5 wird Absa lz 3 durch die folgenden Absätze dessen Ausführung oder Anbringung den An-
ersetzt: forderungen des § 5 Abs. 3 Satz 1 oder 2 nicht
,, (3) Fahrzeuge, die zur Fahrausbildung be- entspricht;
nutzt werden, können mit je einem Schild von 2. entgegen § 5 Abs. 3 Satz 3 ein Schild nach § 5
höchstens 520 mm Länge und 110 mm Breite, das
Abs. 3 Satz 1 bei einer anderen als einer Aus-
lediglich die Aufschrift „FAHRSCHULE" in roter
bildungsfahrt verwendet;
Schrift auf weißem Grund trägt, an der Vorder-
seite und an der Rückseite gekennzeichnet sein. 3. entgegen § 5 Abs. 3 Satz 4 Einrichtungen, die
Der obere Rand der Schilder darf nicht höher als zu Verwechslungen mit den Schildern nach § 5
1 250 mm über der Fahrbahn liegen. Die Schilder Abs. 3 Satz 1 Anlaß geben oder deren Wir-
dürfen nur bei Ausbildungsfahrten verwendet kung beeinträchtigen können, an einem Kraft-
werden. Sonstige Einrichtungen aller Art, die zu fahrzeug oder Anhänger führt."
Verwechslungen mit den Schildern Anlaß geben
oder deren Wirkung beeinträchtigen können, 4. In der Anlage 1 werden in § 12 Abs. 3 Nr. 3 nach
dürfen an Kraftfahrzeugen oder Anhängern im den Worten „im schriftlichen Teil" die Worte
Straßenverkehr nicht angebracht sein. ,, oder im mündlichen Teil" eingefügt.
1550 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
5. Anlage 2 wird wie folgt geändert: b) Auf der 1. Seite des Fahrlehrerscheins erhält
a) Der Klammervermerk vor der 1. Seite des Zeile 2 folgende Fassung:
Fahrlehrerscheins erhält folgende Fassung: ,,geboren am ................... in .. .
,, (Auf gelbem, ~Jlattem Leinwandpapier, Breite
105 mm, Höhe l 48 mm, Typendruck. Statt des § 2
Leinwcrndpapiers können papierartige Stoffe Geltung im Land Berlin
verwendet werden, die hinsichtlich der Ge-
brauchsfi.ihigkeit, insbesondere der Reißlänge, Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
der Bruchdehnung, der Naßfestigkeit, der Ab- leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
riebfestigkeit und der Doppelfalzzahl, minde- blatt I S. 1) in Verbindung mit § 39 des Fahrlehrer-
stens dem Leinwandpapier entsprechen und gesetzes vom 25. August 1969 und mit Artikel 33
gut bedruckt und beschriftet werden können. Abs. 2 des Kostenermächtigungs-Anderungsgesetzes
Auf den Seiten 3 bis 7 kann die Anzahl der vom 23. Juni 1970 auch im Land Berlin.
vorgesehenen Eintragungsmöglichkeiten ge-
ringer sein als im Muster. Vermerke über die § 3
Erteilung und das Erlöschen von Fahrschul-
erlaubnissen und Zweigstellenerlaubnissen Inkrafttreten
brauchen nur auf den Seiten 3 und 5 vor- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
gesehen zu sein.)". kündung in Kraft.
Bonn, den 30. November 1970
D e r B und e s mini s t er f ü r V e r kehr
Georg Leber
Nr. 106 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Dezember 1970 1551
Vierte Verordnung
zur Änderung der Verordnung über Steuervergünstigungen
zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen
Vom 30. November 1970
Auf Grund des § 51 Abs. 1 Ziff. 2 Buchstabe i des dungen für den Bau von Landarbeiterwohnungen
Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Be- im Jahr der Herstellung voll oder in diesem und
kanntmachung vom 12. Dezember 1969 (Bundes- in den beiden folgenden Jahren mit je einem
gesetzbl. I S. 2265) verordnet die Bundesregierung Drittel absetzen. Diese Vergünstigung gilt für
mit Zustimmung des Bundesrates: Landarbeiterwohnungen, die in der Zeit vom
1. Januar 1951 bis 31. Dezember 1974 hergestellt
werden."
Artikel 1
3. § 3 wird wie folgt geändert und ergänzt:
Die Verordnung über Steuervergünstigungen zur
a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Worte „oder
Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen
Erweiterung" durch die Worte ,, , Erweiterung
in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli
oder Modernisierung" ersetzt.
1958 (Bundesgesetzbl. I S. 523), zuletzt geändert
durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Ver- b) Absatz 3 erhält folgende Fassung:
ordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung ,, (3) Die Wohnfläche der Landarbeiterwohnun-
des Baues von Landarbeiterwohnungen vom 20. De- gen darf die in den §§ 39 und 82 des Zweiten
zember 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 1295), wird wie Wohnungsbaugesetzes in der Fassung der Be-
folgt geändert: kanntmachung vom 1. September 1965 (Bundes-
gesetzbl. I S. 1617), zuletzt geändert durch das
1. § 1 wird wie folgt geändert: Gesetz zur Fortführung des sozialen Wohnungs-
a) Absatz 2 erhält folgende Fassung: baues vom 17. Juli 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 821),
angegebenen Grenzen nicht übersteigen. Für die
,, (2) Bei nichtbuchführenden Land- und Forst- Berechnung der Wohnfläche gelten die Vor-
wirten, deren Gewinn nicht nach dem Gesetz schriften der Zweiten Berechnungsverordnung in
über die Ermittlung des Gewinns aus Land- der jeweils geltenden Fassung."
und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen
(GDL) zu ermitteln ist, ist die Vorschrift des 4. Hinter § 4 wird der folgende § 5 eingefügt:
Absatzes 1 entsprechend anzuwenden." ,,§ 5
b) In Absatz 3 werden die Worte „der in Ab- Anwendung im Land Berlin
satz 2 bezeichneten Verordnung" durch die
Worte „dem in Absatz 2 bezeichneten Gesetz" Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
ersetzt. Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bun-
desgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 10
c) In Absatz 4 werden die Worte „nach § 10 der
des Steueränderungsgesetzes 1966 vom 23. De-
in Absatz 2 bezeichneten Verordnung" durch
zember 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 702) auch im
die Worte „nach § 9 des in Absatz 2 bezeich-
Land Berlin."
neten Gesetzes" ersetzt.
d) In Absatz 5 werden die Jahreszahlen „ 1969/ 5. Der bisherige § 5 wird § 6.
70" durch die Jahreszahlen „ 1973/74" ersetzt.
Artikel 2
2. § 1 a erhält folgende Fassung:
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
,,§ 1 a leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
Vergünstigung bei Verpächtern blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 10 des Steuer-
Verpächter land- und forstwirtschaftlicher Be- änderungsgesetzes 1966 vom 23. Dezember 1966
triebe, Teilbetriebe oder Betriebsteile, bei denen (Bundesgesetzbl. I S. 702) auch im Land Berlin.
die Einkünfte aus der Verpachtung Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 21 Artikel 3
des Einkommensteuergesetzes darstellen, kön- Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
nen bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwen- kündung in Kraft.
Bonn, den 30. November 1970
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister der Finanzen
Möller
1552 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 59, ausgegeben am 1. Dezember 1970
Tag Inhalt Seite
25. 11. 70 Gesetz zu dem Abkommen vom 15. November 1968 zwisdlen der Bundesrepublik Deutsdl-
land und der Republik Bolivien über den Luftverkehr ................................. . 1197
13. 5. 70 Bekanntmadlung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung des Königreichs Belgien über die Regulierung und Reinigung der
Grenzgewässer Breitenbach und Schwarzbach ........................................ . 1205
16. 11. 70 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Spanischen Staat über die Schiffahrt ............................ . 1212
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
9. 11. 70 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdirektion Aurich über die Verlegung
der Grenzen des Wendeplatzes der Tankschiffe
auf der Jade 217 21.11.70 1. 12. 70
9. 11. 70 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdirektion Aurich über die Verlegung
der Grenzen der Tankerreede Mitte, der Tanker-
reede Süd und der Reede von Wilhelmshaven auf
der Jade 217 21.11.70 22. 11. 70
17. 11. 70 Verordnung über den Lotsgeldtarif für das Ver-
holen, Ein- und Ausdocken von Schiffen in den
stadtbremischen Häfen·in Bremen 220 26. 11. 70 1. 12. 70
13. 12. 70 Schiffahrtpolizeiliche Verordnung der Wasser-
und Schiffahrtsdirektion Duisburg für die Rhein-
schiffahrt über die Nachtabfertigung der Berg-
schiffahrt bei Emmerich 220 26. 11. 70 1. 12. 70
1552 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 59, ausgegeben am 1. Dezember 1970
Tag Inhalt Seite
25. 11. 70 Gesetz zu dem Abkommen vom 15. November 1968 zwisdlen der Bundesrepublik Deutsdl-
land und der Republik Bolivien über den Luftverkehr ................................. . 1197
13. 5. 70 Bekanntmadlung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung des Königreichs Belgien über die Regulierung und Reinigung der
Grenzgewässer Breitenbach und Schwarzbach ........................................ . 1205
16. 11. 70 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Spanischen Staat über die Schiffahrt ............................ . 1212
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
9. 11. 70 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdirektion Aurich über die Verlegung
der Grenzen des Wendeplatzes der Tankschiffe
auf der Jade 217 21.11.70 1. 12. 70
9. 11. 70 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdirektion Aurich über die Verlegung
der Grenzen der Tankerreede Mitte, der Tanker-
reede Süd und der Reede von Wilhelmshaven auf
der Jade 217 21.11.70 22. 11. 70
17. 11. 70 Verordnung über den Lotsgeldtarif für das Ver-
holen, Ein- und Ausdocken von Schiffen in den
stadtbremischen Häfen·in Bremen 220 26. 11. 70 1. 12. 70
13. 12. 70 Schiffahrtpolizeiliche Verordnung der Wasser-
und Schiffahrtsdirektion Duisburg für die Rhein-
schiffahrt über die Nachtabfertigung der Berg-
schiffahrt bei Emmerich 220 26. 11. 70 1. 12. 70
Nr. 106 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Dezember 1970 1553
Hinweis aui Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dc1turn und Bezeichnung der Rechtsvorschnft
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
5. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2243/70 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Wei-
zen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 6. 11. 70 L 243/1
5. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2244/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prümien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 6. 11. 70 L 243/3
5. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2245/70 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 6. 11. 70 L 243/5
5. 1 l. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2246/70 der Kommission zur Fest-
setzung der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Wei-
zen oder Roggen anzuwendenden Erstattungen 6. 11. 70 L 243/7
5. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2247/70 der Kommission zur Fest-
setzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöp-
fungen 6. 11. 70 L 243/10
5. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2248/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für
Reis und Bruchreis 6. 11. 70 L 243/12
5. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2249/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruch-
reis 6. 11. 70 L 243/14
5. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2250/70 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzu-
wendenden Berichtigung 6. 11. 70 L 243/16
5. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2251/70 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 6. 11. 70 L 243/18
5. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2252/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenom-
men gefrorenes Rindfleisch 6. 11. 70 L 243/19
6. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2253/70 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Wei-
zen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 7. 11. 70 L 244/1
6. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2254/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 7. 11. 70 L 244/3
6. 1 l. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2255/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 7. 11. 70 L 244/5
6. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2256/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 7. 11. 70 L 244/6
6. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2257/70 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen für Olivenöl 7. 11. 70 L 244/7
6. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2258/70 der Kommission zur Fest-
selzung des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 7.11.70 L 244/9
6. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2259/70 der Kommission zur Fest-
setzung eines Referenzpreises für Mandarinen, Satsumas,
Clementinen, Tangerinen und sonstige ähnliche hybride Zitrus-
früchte 7. 11. 70 L 244/10
6. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2260/70 der Kommission über die
Durchführung einer Ausschreibung zur Bereitstellung von
10 000 Tonnen Weichweizen als Hilfeleistung für die Demo-
kratische Republik Sudan 7. 11. 70 L 244/12
1554 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäi sehen Gemeinschaften
Dctlum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
6. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2261/70 der Kommission über die Fest-
setzung von Mitlelwerten für die Bewertung von eingeführten
Zitrusfrüchten 7. 11. 70 L 244/14
10. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2262/70 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1571/70 über die Eröffnung, Aufteilung
und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für be-
stimmte handgearbeitete Waren 11. 11. 70 L 245/1
10. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2263/70 des Rates zur Erhöhung des
Gemeinschaftszollkontingents für Kabeljau, ganz, ohne Kopf
oder zerteilt, nur gesalzen, in Salzlake oder getrocknet, der
Tari !stelle 03.02 A I b) des Gemeinsamen Zolltarifs (1970) 11. 11. 70 L 245/4
10. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2264/70 des Rates zur Erhöhung des
Gemeinschaftszollkontingents für Heringe, frisch, gekühlt oder
gefroren, ganz, ohne Kopf oder zerteilt, der Tarifstelle 03.01
B I a) 2 dil) des Gemeinsamen Zolltarifs 11. 11. 70 L 245/5
10. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2265/70 der Kommission zur Fest-
setzung der uuf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Wei-
zEm oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 11. 11. 70 L 245/6
10. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2266/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prümien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 11. 11. 70 L 245/8
10. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2267/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 11. 11. 70 L 245/10
10. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2268/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 11. 11. 70 L 245/11
9. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2269/70 der Kommission über die
Lieferung bestimmter Mengen Magermilchpulver als Gemein-
scha[tshilfe zugunsten des Welternährungsprogramms 11. 11. 70 L 245/12
10. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2270/70 der Kommission zur Fest-
setzung der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Wein 11. 11. 70 L 245/15
10. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2271/70 der Kommission zur Fest-
legung der Ausschreibungsbedingungen für den Verkauf von
im Besitz der französischen Interventionsstelle befindlichen
Sonnenblumenkernen 11. 11. 70 L 245/17
10. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2272/70 der Kommission zur Ände-
rung der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 11. 11. 70 L 245/19
10. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2273/70 des Rates zur Änderung der
Verordnung Nr. 371/67/EWG zur Festsetzung der Erstattung
bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke und
Quellmehl 12. 11. 70 L 246/1
10. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2274/70 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 447/68 zur Festlegung der allgemeinen
Regeln für Interventionen durch den Kauf von Zucker 12. 11. 70 L 246/3
10. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2275/70 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 865/68 über die gemeinsame Markt-
organisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Ge-
müse hinsichtlich der Berechnung der Abschöpfung auf den
Gehalt an verschiedenen zugesetzten Zuckerarten 12. 11. 70 L 246/4
11. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2276/70 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 12. 11. 70 L 246/6
11. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2277/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 12. 11. 70 L 246/8
11. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2278/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 12. 11. 70 L 246/10
11. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2279/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 12. 11. 70 L 246/11
11. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2280/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 12. 11. 70 L 246/12
Nr. 106 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Dezember 1970 1555
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
11. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2281/70 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zu-
stand für Weißzucker uncl Rohzucker 12. 11. 70 L 246/13
11. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2282/70 der Kommission zur Wieder-
eröffnung der Dam~rausschreibung zur Ausfuhr von Weiß-
zucker gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1734/70 12. 11. 70 L 246/15
11. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2283/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzcugnissen zu erhe:,benden Abschöpfungen 12. 11. 70 L 246/16
12. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2284/70 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 13. 11. 70 L 247/1
12. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2285/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 13. 11. 70 L 247/3
12. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2286/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 13. 11. 70 L 247/5
12. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2287/70 der Kommission zur Festset-
zung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöp-
fungen 13. 11. 70 L 247/6
12. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2288/70 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis
und Bruchreis 13. 11.]0 L 247/8
12. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2289/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 13. 11. 70 L 247/10
12. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2290/70 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen
gefrorenes Rindfleisch 13. 11. 70 L 247/11
12. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2291/70 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1106/68 hinsichtlich der Beihilfen-
gewährung für Magermilchpulver für Futterzwecke und für
zu Mischfutter verarbeitete Magermilch 13.11.10 L 247/14
12. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2292/70 der Kommission zur Festset-
zung der Ausfuhrerstattungen für verschiedene Arten von
Obst und Gemüse 13. 11. 70 L 247/15
13. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2293/70 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 14. 11. 70 L 248/1
13. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2294/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 14. 11. 70 L 248/3
13. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2295/70 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Be-
richtigung 14.11.70 L 248/5
13. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2296/70 der Kommission zur Festset-
zung der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anzuwendenden Erstattungen 14. 11. 70 L 248/7
13. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2297/70 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 14.11.70 L 248/10
13. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2298/70 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwen-
denden Berichtigung 14. 11. 70 L 248/12
13. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2299/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 14. 11. 70 L 248/14
13. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2300/70 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen für Olivenöl 14.11.70 L 248/15
13. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr 2301/70 der Kommission zur Festset-
zung des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 14.11.70 L 248/11
1556 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dc1turn und Br'Z('ichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
13. 11. 70 Vc,rordnurHJ (EWG) Nr. 2'.302/70 der Kommission zur Festset-
Zllfl\J der i\lJschöpiungcn bei der Einfuhr von Milch und Milch-
(,J'Z(!llgnisscn 14. 11. 70 L 248/18
13. 11. 70 Vc,rordnun~J (EWG) Nr. 2303/70 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen für Milch und Milcherzeugnisse, die in
unvcrü11dc,rtcm Zustand ausgeführt werden 14.11.70 L 248/25
13. 11. 70 V(!rorclnun~J (EWG) Nr. 2304/70 der Kommission über die Ein-
zelheiten der Einfuhr von Olivenöl aus Tunesien 14. 11. 70 L 248/35
10. 11. 70 Vl:rordnung (EWG) Nr. 2305/70 des Rates über die Finanzie-
rLlll\J von lnlcrvcnlionsausgaben auf dem Binnenmarkt für
Rindfleisch 17. 11. 70 L 249/1
10. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2306/70 des Rates über die Finanzie-
rung von Interventionsausgaben auf dem Binnenmarkt für
Milch und Milcherzeugnisse 17. 11. 70 L 249/4
10. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2307/70 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 823/68 zur Festlegung der Erzeugnis-
grupp<m und der besonderen Vorschriften für die Berechnung
dur Abschüplungcn für Milch und Milcherzeugnisse insbeson-
dere hinsieht.lieh bestimmter Käsesorten 17. 11. 70 L 249/13
16. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2308/70 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 17. 11. 70 L 249/16
16. 11. 70 VerordmrnD (EWC) Nr. 2309/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prümien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzu~Jefügt werden 17. 11. 70 L 249/18
16. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2310/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 17. 11. 70 L 249/20
16. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2311/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 17. 11. 70 L 249/21
16. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2312/70 der Kommission zur Festset-
zung von Zustllzbcträgen für Eier in der Schale 17. 11. 70 L 249/22
16. 11. 70 VerordnunrJ (EWG) Nr. 2313/70 der Kommission zur Festset-
zung von Zusatzbeträgen für Erzeugnisse des Sektors Ge-
flügelfleisch 17. 11. 70 L 249/24
17. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2314/70 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggc!n anwendbaren Abschöpfungen 18. 11. 70 L 250/1
17. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2315/70 der Kommission über die Fest-
selzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 18. 11. 70 L 250/3
17. 11. 70 Verordnung (EWG) Nr. 2316/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 18.11.70 L 250/5
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2172/70 des Rates
vom 27.Oklober 1970 zur Ausdehnung des Anhangs der Ver-
ordnuny (EWG) Nr. 109/70 zur Festlegung einer gemeinsamen
Reqelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere
:Einfuhren (ABl. Nr. L 239 vom 30. 10. 1970) 14.11.70 L 248/38
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