141
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1970 Ausgegeben zu Bonn am 5. Februar 1970 Nr.10
Tag Inhalt Seite
27. 1. 70 Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Schädlingsbekämpfung im Obstbau 141
Bundesgesetzbl. 111 7823-1-4
28. 1. 70 Dritte Verordnung zur Neufestsetzung des Zeitpunktes für das Außerkrafttreten der Zulas-
sung von Ameisenscture als Zusatz zu Lebensmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
Bundes9eselzbl. lll 2125-4-31
30. 1. 70 Erslc Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund
und Liindern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
27. 1. 70 Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung . . . . . . . . . . . 144
Hinweis auf andere Verkündungsblälter
Bundesgesetzblatt Tei1 II Nr. 4 ......................................................... . 144
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften 145
Verordnung
zur Aufhebung der Verordnung
zur Schädlingsbekämpfung im Obstbau
Vom 27. Januar 1970
Auf Grund des § 27 Abs. 1 des Pflanzenschutzge- § 2
setzes vom 10. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 352),
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
geändert durch das Einführungsgesetz zum Gesetz
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bun-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 29 des Pflanzen-
desgesetzbl. I S. 503), wird mit Zustimmung des Bun-
schutzgesetzes auch im Land Berlin.
desrates verordnet:
§ 1
§ 3
Die Verordnung zur Schädlingsbekämpfung im
Obstbau vom 29. Oktober 1937 (Reichsgesetzbl. I Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
S. 1143) wird aufgehoben. kündung in Kraft.
Bonn, den 27. Januar 1970
Der Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
J. Ertl
142 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Dritte Verordnung
zur Neufestsetzung des Zeitpunktes
für das Außerkrafttreten der Zulassung von Ameisensäure
als Zusatz zu Lebensmitteln
Vom 28. Januar 1970
Auf Grund des § 5 a Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Zulassung von Ameisensäure als Zusatz zu Lebens-
und 3 des Lebensmittelgesetzes in der Fassung der mitteln vom 15. November 1968 (Bundesgesetzbl. I
Bekanntmachung vom 17. Januar 1936 (Reichsgesetz- S. 1183), wird wie folgt geändert:
blatt I S. 17), zuletzt geändert durch das Gesetz zur In Artikel 1 wird das Datum 111. Januar 1970" er-
Änderung des Lebensmittelgesetzes vom 8. Septem- setzt durch das Datum 11 1. Januar 1972".
ber 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1590), wird im Einver-
nehmen mit den Bundesministern für Ernährung,
Artikel 2
Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft mit
Zustimmung des Bundesrates verordnet: Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 8 des
Artikel 1 Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebens-
mittelgesetzes vom 21. Dezember 1958 (Bundesge-
Die Verordnung zur Neufestsetzung des Zeitpunk-
setzbl. I S. 950) auch im Land Berlin.
tes für das Außerkrafttreten der Zulassung von
Ameisensäure als Zusatz zu Lebensmitteln vom
25. April 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 339), zuletzt ge- Artikel 3
ändert durch die Zweite Verordnung zur Neufestset- Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Ja-
zung des Zeitpunktes für das Außerkrafttreten der nuar 1970 in Kraft.
Bonn, den 28. Januar 1970
Der Bundesminister
für Jugend, Familie und Gesundheit
Käte Strobel
Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Februar 1970 143
Erste Verordnung
zur Durchführung des Gesetzes
über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
Vom 30. Januar 1970
Auf Grund des § 8 Abs. 4 Nr. 1 und des § 14 ämter zuständige oberste Landesbehörde bestimmt,
Abs. 3 des Gesetzes über den Finanzausgleichs zwi- ob die Ablieferung durch die Finanzkassen oder
schen Bund und Ländern vom 28. August 1969 (Bun-:- durch eine andere Landeskasse zu erfolgen hat. Der
desgesetzbl. I S. 1432) wird mit Zustimmung des Bundesminister der Finanzen kann zur Vereinfa-
Bundesrates verordnet: chung des Verwaltungsverfahrens die Ablieferung
der Einnahmen anderweitig zulassen.
§ 1 (3) Die Freie und Hansestadt Hamburg leistet
Ausgleich unterschiedlicher Einheitsbewertung zusätzlich auf ihren vorläufigen Ausgleichsbeitrag
zum Steuer- und Finanzausgleich monatliche Vor-
Zum Ausgleich der unterschiedlichen Einheits-
auszahlungen von 17 417 000 DM an die Bundes-
bewertung des Grundbesitzes im Bundesgebiet wer- hauptkasse, die am 15. eines jeden Monats fällig
den die nach § 8 Abs. 2 und 3 des Gesetzes errech- werden.
neten Steuerkraftzahlen der Grundsteuer von den
Grundstücken im Lande Baden-Württemberg, im (4) Das Saarland und das Land Schleswig-Hol-
Regierungsbezirk Darmstadt des Landes Hessen und stein leisten im Zahlungsverkehr nach den Ab-
im Regierungsbezirk Rheinhessen des Landes Rhein- sätzen 1 und 2 keine Zahlungen auf den durch
land-Pfalz um 20 vom Hundert gekürzt. Die Kür- Landesfinanzbehörden verwalteten Bundesanteil
zung entfällt von dem Ausgleichsjahr ab, für das an der Umsatzsteuer. Auf den durch den Bundes-
die Einheitswerte der Hauptfeststellung 1964 bei anteil nicht gedeckten Teil ihrer Ansprüche aus
der Errechnung der Steuerkraftmeßzahlen der dem vorläufigen Steuer- und Finanzausgleich er-
Grundsteuer nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes erstmals halten an monatlichen Vorauszahlungen das Saar-
wirksam werden. land 9 025 000 DM und das Land Schleswig-Holstein
10158000 DM, die am 15. eines jeden Monats fällig
§ 2 werden.
Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und (5) Auf den Länderanteil an der durch Bundes-
des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 1970 finanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer wird am
(1) Zum vorläufigen Vollzug der Umsatzsteuer- 15. eines jeden Monats eine Abschlagszahlung auf
verteilung und des Finanzausgleichs unter den Län- der Grundlage des Aufkommens des Vormonats
dern im Ausgleichsjahr 1970 wird der Zahlungs- entrichtet. Im jeweils darauffolgenden Monat wer-
verkehr nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes in der Weise den gleichzeitig die mit der Abschlagszahlung des
durchgeführt, daß die Ablieferung des Bundesanteils Vormonats zu viel oder zu wenig gezahlten Beträge
an der durch Landesfinanzbehörden verwalteten verrechnet. Für die Aufteilung auf die einzelnen
Umsatzsteuer auf die folgenden Hundertsätze er- Länder gilt die in § 13 Nr. 3 des Gesetzes über den
höht oder vermindert wird: Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ge-
nannte Feststellung der Einwohnerzahlen.
Baden-Württemberg 87,3 v.H.
Bayern 62,0v.H.
.§ 3
Berlin 61,2 v.H.
Bremen 60,6v.H. Geltung in Berlin
Hamburg 100,0 v.H. Diese Verordnung gilt nach Maßgabe des § 14 des
Hessen 92,Bv.H. Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
Niedersachsen 26,0v.H. (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 19
Nordrhein-Westfalen 78,0v.H. des Gesetzes auch im Land Berlin.
Rheinland-Pfalz 35,2 v.H.
§ 4
(2) Die vorläufigen Einnahmen des Bundes nach
Absatz 1 sind, soweit nicht zwingende Gründe für Inkrafttreten
eine abweichende Regelung bestehen, täglich an die Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Ja-
Bundeshauptkasse abzuliefern. Die für die Finanz- nuar 1970 in Kraft.
Bonn, den 30. Januar 1970
Der Bundesminister der Finanzen
Möller
144 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Anordnung
des Bundespräsidenten
über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
Vom 27. Januar 1970
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes
setze ich folgende Amtsbezeichnung fest
Direktor der Wissenschaftlichen Dienste beim
Deutschen Bundestag.
Bonn, den 27. Januar 1970
Der Bundespräsident
Heinemann
Der Bundesminister des Innern
Genscher
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 4, ausgegeben am 31. Januar 1970
Tag Inhalt Seite
19. 12. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Konvention über die Gleich-
wertigkeit der Reifezeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
29. 12. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen . . . . . . . . . . 18
12. 1. 70 Bekanntmachung des Dbereinkommens über die Weltorganisation für Meteorologie (Neu-
fassung vom 11. und 28. April 1967) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
23. 1. 70 Bekanntmachung der Verfahrensordnung der Berufungskammer der Zentralkommission für
die Rheinschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Dieser Ausgabe liegen fiir die Abonnenten die Titelblätter, die zeitliche Ubersicht und das Sachverzeichnis für
Teil II des Bundesgesetzblattes, Jahrgang 1969, bei.
144 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Anordnung
des Bundespräsidenten
über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
Vom 27. Januar 1970
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes
setze ich folgende Amtsbezeichnung fest
Direktor der Wissenschaftlichen Dienste beim
Deutschen Bundestag.
Bonn, den 27. Januar 1970
Der Bundespräsident
Heinemann
Der Bundesminister des Innern
Genscher
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 4, ausgegeben am 31. Januar 1970
Tag Inhalt Seite
19. 12. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Konvention über die Gleich-
wertigkeit der Reifezeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
29. 12. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen . . . . . . . . . . 18
12. 1. 70 Bekanntmachung des Dbereinkommens über die Weltorganisation für Meteorologie (Neu-
fassung vom 11. und 28. April 1967) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
23. 1. 70 Bekanntmachung der Verfahrensordnung der Berufungskammer der Zentralkommission für
die Rheinschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Dieser Ausgabe liegen fiir die Abonnenten die Titelblätter, die zeitliche Ubersicht und das Sachverzeichnis für
Teil II des Bundesgesetzblattes, Jahrgang 1969, bei.
Nr. 10 Tug der Ausgabe: Bonn, den 5. Februar 1970 145
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
--,- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
19. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 88/70 der Kommission zur Festsetzung
der nuf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen nnwendbnren Abschöpfungen 20. 1. 70 L 14/1
19. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 89/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 20. 1. 70 L 14/2
19. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 90/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 20. 1. 70 L 14/4
19. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 91/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 20. 1. 70 L 14/5
19. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 92/70 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Geflügelfleischsektor
für den Zeitraum vom 1. Februar 1970 an 20. 1. 70 L 14/6
19. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 93/70 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Eiersektor für den
Zeitraum vom 1. Februar 1970 an 20. 1. 70 L 14/9
19. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 94/70 der Kommission über Ausschrei-
bungen zum Absatz von zum direkten Verbrauch in der
Gemeinschaft: bestimmter Butter aus den Beständen der deut-
schen Interventionsstelle 20. 1. 70 L 14/11
19. 1. 70 Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 95/70 des Rates zur
Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten
der Europäischen Gemeinschaften sowie der Dienstbezüge der
sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften 21. 1. 70 L 15/1
19. 1. 70 Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 96/70 des' Rates zur
Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemein-
schaften in bezug auf die Tagegelder für Dienstreisen 21. 1. 70 L 15/4
20. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 97/70 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen nnwendbaren Abschöpfungen 21. 1. 70 L 15/5
20. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 98/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 21. 1. 70 L 15/6
20. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 99/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 21. 1. 70 L 15/8
20. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 100/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 21. 1. 70 L 15/9
21. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 101/70 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 22. 1. 70 L 16/1
21. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 102/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 22. 1. 70 L 16/2
21. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 103/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 22. 1. 70 L 16/4
21. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 104/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 22. 1. 70 L 16/5
21. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 105/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 22. 1. 70 L 16/6
146 Bundesgese~zblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäisdlen Gerneinsdlaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutsdler Spradle -
vorn Nr./Seite
21. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 106/70 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für
Weißzucker und Rohzucker 22. 1. 70 L 16/7
21. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 107/70 der Kommission über die Ein-
reihung von Waren in die Tarifnummer 21.07 F des Gemein-
samen Zolltarifs 22. 1. 70 · L 16/9
21. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 108/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu erhebenden Absdlöpfungen 22. 1. 70 L 16/10
19. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates zur Festlegung einer
gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandels-
ländern 26. 1. 70 L 19/1
19. 12. 69 Verordnung (EWG) Nr. 110/70 des Rates über die Anwendung
der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 zur Festlegung einer ge-
meinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern
auf die französisdlen überseeisdlen Departements 26. 1. 70 L 19/43
22. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 111/70 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Absdlöpfungen 23. 1. 70 L 17/1
22. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 112/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 23. 1. 70 L 17/2
22. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 113/70 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Beridlti-
gung 23. 1. 70 L17/4
22. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 114/70 der Kommission zur Festsetzung
der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anzuwendenden Erstattungen 23. 1. 70 L 17/6
22. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 115/70 der Kommission zur Festsetzung
der bei Reis und Brudlreis anzuwendenden Absdlöpfungen 23. 1. 70 L17/10
22. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 116/70 der Kommission zur Festsetzung
der Prämien als Zuschlag zu den Absdlöpfungen für Reis und
Brudlreis 23. 1. 70 L 17/12
22. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 117/70 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Brudlreis 23. 1. 70 L 17/14
22. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 118/70 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Reis und Brudlreis anzuwendenden
Beridltigung 23. 1. 70 L 17/16
22. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 119/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Absdlöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 23. 1. 70 L 17/18
22. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 120/70 der Kommission zur Festsetzung
der Absdlöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und aus-
gewachsenen Rindern sowie von Rindfleisdl, ausgenommen
gefrorenes Rindfleisdl 23. 1. 70 L 17/19
22. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 121/70 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Rindfleisdlsektor für
den am 1. Februar 1970 beginnenden Zeitraum 23. 1. 70 L 17/21
23. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 122/70 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 24. 1. 70 L 18/1
23. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 123/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Absdlöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 24. 1. 70 L 18/2
23. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 124/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Beridlti-
gung 24. 1. 70 L 18/4
23. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 125/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 24. 1. 70 L 18/5
23. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 126/70 der Kommission zur Festsetzung
der Absdlöpfungen für Olivenöl 24. 1. 70 L 18/6
23. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 127/70 der Kommission zur Festsetzung
des Betrages der Beihilfe für O!saaten 24. 1. 70 L 18/8
Nr. 10 Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Februar 1970 147
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
21. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 128/70 der Kommission zur Festsetzung
der ab 1. Februar 1970 geltenden Erstattungssätze bei der
Ausfuhr von Eiern und Eigelb in Form von nicht unter
Anhang II des Vertrages fallenden Waren 24. 1. 70 L 18/9
23. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 129/70 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Schweinefleisch-
sektor für den am 1. Februar 1970 beginnenden Zeitraum 24. 1. 70 L 18/11
23. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 130/70 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen bei der Einfuhr von gefrorenem Rindfleisch 24. 1. 70 L 18/14
23. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 131/70 der Kommission zur Festsetzung
der für bestimmte Milcherzeugnisse anzuwendenden Erstattun-
gen 24. 1. 70 L 18/17
23. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 132/70 der Kommission· zur Festsetzung
der Einschleusungspreise und Abschöpfungen für Geflügel-
fleisch 24. 1. 70 L 18/19
23. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 133/70 der Kommission zur Festsetzung
der Einschleusungspreise und Abschöpfungen für Eier 24. 1. 70 L 18/20
23. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 134/70 der Kommission zur Festsetzung
der Einschleusungspreise und der Abgaben bei der Einfuhr
für Eieralbumin und Milchalbumin 24. 1. 70 L 18/21
23. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 135/70 der Kommission zur Änderung
der Erstattung bei der Ausfuhr von Olsaaten 24. 1. 70 L 18/22
26. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 136/70 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 27. 1. 70 L 20/1
26. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 137/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 27. 1. 70 L 20/2
26. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 138/70 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 27. 1. 70 L 20/4
26. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 139/70 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 27. 1. 70 L 20/5
26. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 140/70 der Kommission über die Fest-
stellung, daß den zur Erlangung der Prämien für die Schlach-
tung von Kühen und für die Nichtvermarktung von Milch und
Milcherzeugnissen eingereichten Anträgen stattgegeben werden
kann 27. 1. 70 L 20/6
26. 1. 70 Verordnung (EWG) Nr. 141/70 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und aus-
gewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen
gefrorenes. Rindfleisch 27. 1. 70 L 20/1
148 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I
Einbanddecken 1969
Teil 1: 6,- DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung
Teil II: 6,- DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung
In diesem Betrag sind 5,5 0/o Mehrwertsteuer enthalten.
Die Titelblätter und die zeitliche Obersicht für Teil I lagen der
Nr. 7/70 und für Teil II der Nr. 4/70 bei.
Die Auslieferung der Einbanddecken erfolgt Anfang Februar 1970.
Ausführung: Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den
vergangenen Jahren.
Lieferung erfolgt gegen Voreinsendung des erforderlichen Be-
trages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt" Köln 3 99 oder
nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.
Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. Vertriebsabteilung Bundesgesetzblatt • 53 Bonn l Postfach 624
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Druck : Bundesdruckerei Bonn.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.
Das Punck·sqespf.zhl,ilt erscl1Prnt in d, ei Teilen. In Teil I und II we, rlen die Gesetz~ und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausl,,iligu11q v,,ikü11rkL In Teil III wi1d dc1s <1ls tort\Jeltend testgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
recllts vom 10. Jul1 l!J:iß (Bu11desq<!setzbL I S. 4:J7) nach Sachqcbiet,,r, geordnet verottentlicht. Be,mgsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
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