1673
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1969 Ausgegeben zu Bonn am 20. September 1969 Nr. 98
Tag Inhalt Seite
4. 9. 69 Verordnung über die Zollbemessung für bestimmte Veredelungserzeugnisse im aktiven
Vcrcdclungsvcrkchr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1673
Verordnung
über die Zollbemessung für bestimmte Veredelungserzeugnisse
im aktiven Veredelungsverkehr
Vom 4. September 1969
Auf Grund des Artikels 2 Abs. 8 des Zwölften Ge- blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 8 des Zwölf-
setzes zur Änderung des Zollgesetzes vom 22. Juli ten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes auch
1969 (Bundesgeselzbl. I S. 879) wird verordnet: im Land Berlin.
§ 3
§ 1 Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1969 in
Die in der Anlage bezeichneten Veredelungs- Kraft. Sie tritt in dem Zeitpunkt außer Kraft, in dem
erzeugnisse können nach § 48 a Abs. 4 des Zoll- die durch den Rat der Europäischen Gemeinschaften
gesetzes behc1ndclt werden. nach Artikel 18 Abs. 1 der Richtlinie des Rates vom
4. März 1969 zur Harmonisierung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften über den aktiven Ver-
§ 2
edelungsverkehr (Amtsblatt der Europäischen Ge-
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber- meinschaften Nr. L 58 vom 8. März 1969 S. 1) aufzu-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz- stellende Liste wirksam wird.
Bonn, den 4. September 1969
Der Bundesminister der Finanzen
In Vertretung
Grund
Anlage
Tarifstelle,
Tarifnummer
Warenbezeichnung
oder Kapitel
des Zolltarifs
Kap. 2 Schlachtabf all
04.01 Molke aus der Verarbeitung von Frischmilch
04.04 Käsekanten aus der Verarbeitung von Käse in Laiben
05.02 Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen
05.03 Roßhaarabfälle
05.04 Därme, Blasen, Magen von anderen Tieren als Fischen
OS.OS Abfälle von Fischen
05.06 Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle ungegerbter Häute oder Felle
05.07 Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen
05.09 Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh, einschließlich Mehl und Abfälle
05.14 Drüsen und andere Waren aus der Schlachtung von Tieren oder der Veredelung von
Tierhülften usw.
05.15-B Rück sU:indl~ und Abfälle tierischen Ursprungs
1674 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Tarifstelle,
Tarifnummer
oder Kapitel
Warenbezeichnung
des Zolltarifs
Kap. 7 Rückstände aus der Veredelung von Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen
Kap. 8 Rückstände aus der Veredelung von genießbaren Früchten; Schalen von Zitrusfrüchten
oder von Melonen
09.01 A VcrJesekaFfee und sonstige Rückstände aus der Veredelung von Kaffee
09.01 - B Kaffeeschalen und -häutchen
09.02 - B Teestaub und sonstige Rückstände aus der Veredelung von Tee
09.04 bis 09.1 O Rückstände aus der Veredelung von Gewürzen
Kap. 10 A usputzgetreide, Schmalkörner, Bruchgetreide, Schwimmgetreide
11.01 Mehl uncl Mehlstaub, für Ernährungszwecke nicht verwendbar
11.02 Halbkörner, Bruchgetreide
11.02 - F c;etreidekeime
11.09 Kleber
12.06 Rückstände von Hopfen und Hopfenmehl
12.07 Staub von Pflanzen und Pflanzenteilen; Rückstände
12.09 Spreu, Spelzen, Kaff und Hülsen von Getreide
14.05 B Abfälle aus der Spaltung von Peddig; Pfefferabfälle; Hibiskusstaub; Abrieb von
Samen; Häutchen von Mandel-, Aprikosen- und Haselnußkernen
15.02 Talg von Rindern
15.06 Andere tierische Fette und Ole
15.07 Sogenannte Spritzöle aus der Veredelung fetter pflanzlicher Ole
15.10 Technische Fettsäuren; saure Ole aus der Raffination; technische Fettalkohole
15.11 Glyzerin, einschließlich Glyzerinwasser und -unterlaugen
15.17 Rückstände aus der Veredelung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen
Wachsen
18.02 Kakaoschalcn, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall
18.03 Kakaomasse (Kakaopreßkuchen), aus der Veredelung von Kakaobohnen zu Kakao-
butter
19.07 Abfall von Brot, Schiffszwieback und anderen gewöhnlichen Backwaren
19.08 Abfall von feinen Backwaren
22.01 - B Verunreinigtes Wasser
23.01 Mehl von Fleisch, von Schlachtabfall, von Fischen, von Krebstieren oder von Weich-
tieren, ungenießbar; Grieben
23.02 Kleie und andere Rückstände vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen
von Getreide oder Hülsenfrüchten
23.03 Ausgelaugte Zuckerrübenschnitzel, Bagasse und Abfälle von der Zuckergewinnung;
Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien; Rückstände von der
Stärkeherstellung und ähnliche Rückstände
23.04 Olkuchen und andere Rückstände von der Gewinnung pflanzlicher Ole
23.06 Waren pflanzlichen Ursprungs der als Futter verwendeten Art
23.07 Futlt~r, melüssiert oder gezuckert, und anderes zubereitetes Futter; andere Zubereitun-
gen der bei der Fütterung verwendeten Art
24.01 Tabakabfälle
25.05 Staub, Sand und dergleichen
25.22 Kalkhydrat
25.24 Abfälle von Waren aus Asbest
25.26 Abfälle von Waren aus Glimmer
25.29 Natürliche Arsensulfide
25.32 Scherben und Bruch von keramisch hergestellten Waren
Nr. 98 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. September 1969 1675
Tarifstelle,
Tarifnummer
Warenbezeichnung
oder Kapitel
des Zolltarifs
26.02 Schlacken, Zunder und andere Abfälle der Eisen- und Stahlherstellung
26.03 Aschen und Rückstände, die Metall oder Metallverbindungen enthalten
26.04 Andere Schlacken und Aschen, einschließlich Seetangasche
27.05 Gas
27.06 Teer aus Steinkohle und andere Mineralteere, einschließlich der destillierten und der
präparierten Teere
27.07 Rückstände von Oien und anderen Erzeugnissen der Destillation von Steinkohlenteer
und ähnlichen Erzeugnissen
27.10 Verschmutztes Erdöl und verschmutztes 01 aus bituminösen Mineralien
27.1 l Gasförmige Kohlenwasserstoffe, andere als Erdgas
27.13 Paraffinische Rückstände
27.14 Bitumen, Petrolkoks und andere Rückstände aus Erdöl oder 01 aus bituminösen
Mineralien
28.04-A Wasserstoff
28.06 Chlorwasserstoff
28.28 MetaJloxyde, -hydroxyde und -peroxyde
28.30 Chloride und Oxychloride
28.38 Sulfate und Alaune
28.47 Salze der Säuren der Metalloxyde
29.01 Kohlenwasserstoffe
29.02 Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe
29.06 Phenole und Phenolalkohole
29.08 Ather, Atheralkohole, Ätherphenole, Ätherphenolalkohole, Alkoholperoxyde und
Alherperoxyde, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate
29.11 Rückstünde aus Mutterlaugen
29.15 Rückstände
29.22 Verbindungen mit Aminofunktion
29.25 Verbindungen mit Amidofunktion
29.35 Heterocyclische Verbindungen, einschließlich Nucleinsäuren
29.42 Natürliche oder synthetische pflanzliche Alkaloide, ihre Salze, Äther, Ester und ande-
ren Derivate
31.01 Rückstände von Federn (aus der Veredelung von Bettfedern), Magen- und Darminhalt
von geschlachteten Tieren
31.02 Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel
32.12 Abfälle von Kitten und Spachtelmassen, von Harzkitt und Harzzement
33.02 Terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Oien
34.02 Organische grenzflächenaktive Stoffe; grenzflächenaktive Zubereitungen und zube-
reitete Waschmittel und Waschhilfsmittel, auch Seife enthaltend
35.02 Albumine, Albuminate und andere Albuminderivate
38.07 -B Dipenten, roh
38.11 Insecticide
38.18 Rückstände zusammengesetzter Lösungs- und Verdünnungsmittel für Lacke und ähn-
liche Erzeugnisse
38.19 Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter
Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten; Rückstände der chemischen
Industrie oder verwandter Industrien)
1676 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Tc1rifslclle,
Tarifnummer
oder Kapitel Warenbezeichnung
des Zolllarifs
Küp. 39 Rückstände, Abfälle und Bruch von Kunststoffen, Zelluloseäther und -ester und Waren
d,uaus
Kap. 40 Rücksländc, Abfälle und Bruch von Kautschuk (Naturkautschuk, synthetischer Kau-
tschuk und Faktis)
41.01 Rohe) Häute und Felle
41.02 Strei fcn und Abschnitte von Leder
41.09 Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Kunstleder, Pergament- und Rohhautleder;
Ledcrspüne, Lederpulver und Ledermehl
42.06 Abfülle von Waren aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen
43.02 Abfä llc und Dberreste von Pelzfellen
43.04 Abfälle und Dberreste von künstlichem Pelzwerk
44.0l Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen oder Reisigbündeln; Holzabfälle
einschließlich Sägespäne
44.14 Abschnitte von Furnierblättern und Holz für Sperrholzplatten
44.15 Abschnitte von furniertem Holz und Sperrholzplatten
45.01 - B Korkabfälle; Korkschrot, Korkmehl
45.02 Streifen aus Naturkork
45.04 Abfälle von Preßkorkplatten
47.01 Abfälle von Halbstoffen
47.02 Papierabfälle und Pappabfälle; Papierwaren und Pappwaren, alt, nur zur Papierherstel-
lung verwendbar
48.01 Abschnitte von Maschinenpapier und Maschinenpappe
48.02 bis 48.07 Streifen und Abschnitte von Papier
48.20 Hülsen aus Pappe
Kapitel Abschnitte, Enden und Abfälle von Spinnstoffen und Waren daraus
50 bis 60
63.02 Lumpen; Abfälle von Bindfäden, Seilen oder Tauen, unbrauchbar gewordene Bind-
fäden, Seile oder Taue sowie unbrauchbar gewordene Waren daraus
68.06 Rückstände und Abfälle von natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen
68.08 Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech)
70.01 Scherben von Glaswaren und andere Abfälle und Scherben von Glas
71.04 Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Steinen
71.11 Edelmetallasche und -gekrätz; Bearbeitungsabfälle und Schrott, von Edelmetallen
Kapitel Unedle Metalle; Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus unedlen Metallen; bei der Ver-
73 bis 81 edelung unbrauchbar gewordene oder schadhafte Waren oder Werkstücke aus unedlen
Metallen
Kapitel Ausbau- und Austauschteile sowie durch die Veredelung schadhaft gewordene Teile
84 und 85 von Maschinen, Apparaten, mechanischen Geräten und elektrotechnischen Waren
Kapitel Ausbau- und Austauschteile sowie durch die Veredelung schadhaft gewordene Teile
86 bis 88 von Beförderungsmitteln
93.06 Ausbau- und Austauschteile von Jagdgewehren
H c raus g c b c r: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H„ 5 Köln 1, Postfach.
Druck : Bundesdruckerei Bonn.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o. .
Das BundesgeselzblaU ersdieint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli HJ58 (Bundcs~Jesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III ?urch den Verlag.
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