1065
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1969 Ausgegeben zu Bonn am 5.August 1969 Nr. 71
Tag Inhalt Seite
4. 8. 69 Neuntes Strafrechtsänderungsgesetz 1065
BundcsgPsdzbl. III 450-2
4. 8. 69 Gesetz über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen ................. . 1067
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 50 ....................................................... . 1069
Verkündungen im Bundesanzeiger ..................................................... . 1069
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften ..................................... . 1070
Neuntes
Strafrechtsänderungsgesetz
Vom 4. August 1969
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos- 3. In § 70 Abs. 1 werden nach dem Wort „Strafen"
sen: die Worte ,, , die nicht in § 66 Abs. 2 genannt
Artikel t sind," eingefügt.
Änderung des Strafgesetzbuches
Das Strafgesetzbuch wird wie folgt geändert: Artikel 2
1. § 66 erhält folgende Fassung: Änderung des Ersten Gesetzes
zur Reform des Strafrechts
,,§ 66
Das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom
(1) Durch Verjährung werden die Strafverfol- 25. Juni 1969 (Bundesg~setzbl. I S. 645) wird wie
gung und die Strafvollstreckung ausgeschlossen. folgt geändert:
(2) Die Strafverfolgung von Verbrechen nach
§ 220 a (Völkermord) und die Vollstreckung von
1. Artik~l 1 Nr. 25 erhält folgende Fassung:
Strafen wegen Völkermordes (§ 220 a:) verjähren ,,25. In § 67 Abs. 2 wird das Wort „Gefängnis-
nicht." strafe" durch das Wort „Freiheitsstrafe" er-
setzt."
2. § 67 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
2. In Artikel 1 Nr. 26 Buchstabe a werden nach dem
,, (1) Die Strafverfolgung von Verbrechen, die Wort „Strafen" die Worte ,, , die nicht in § 66
nicht in § 66 Abs. 2 genannt sind, verjährt in Abs. 2 genannt sind," eingefügt.
1. dreißig Jahren, wenn sie mit lebenslanger
Freiheitsstrafe bedroht sind,
2. zwanzig Jahren, wenn sie im Höchstmaß mit
Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren Artikel 3
bedroht sind, Anwendung auf früher begangene Taten
3. zehn Jahren, wenn sie mit einer geringeren § 66 Abs. 2 und § 67 Abs. 1 des Strafgesetzbuches
Freiheitsstrafe bedroht sind." in der Fassung des Artikels 1 gelten auch für früher
1066 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
begangene Taten und früher verhängte Strafen, Artikel 5
wenn die Verfolgung und Vollstreckung beim In- Land Berlin
krafttreten dieses Gesetzes noch nicht verjährt sind.
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Artikel 4
Verhältnis zum Gesetz über die Berechnung
strafrechtlicher Verjährungsfristen Artikel 6
§ 1 des Gesetzes über die Berechnung strafrecht-
Inkrafttreten
licher Verjährungsfristen vom 13. April 1965 (Bun- Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung
desgesetzbl. I S. 315) bleibt unberührt. in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 4. August 1969
Der Bundespräsident
Heinemann
Der Bundeskanzler
Kiesinger
Der Bundesminister der Justiz
Horst Ehmke
Nr. 71 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1969 1067
Gesetz
über den ehelichen Güterstand
von Vertriebenen und Flüchtlingen
Vom 4. August 1969
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- stellung des ursprünglichen Güterstandes können
schlossen: die Ehegatten untereinander und gegenüber einem
Dritten Einwendungen gegen ein Rechtsgeschäft, das
§ 1 nach der Uberleitung zwischen den Ehegatten oder
(1) Für Ehegatten, die Vertriebene oder Sowjet- zwischen einem von ihnen und dem Dritten vorge-
zonenflüchtlinge sind (§§ 1, 3 und 4 des Bundesver- nommen worden ist, nicht herleiten.
triebenengesetzes), beide ihren gewöhnlichen Auf-
enthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben § 3
und im gesetzlichen Güterstand eines außerhalb des Tritt von den in § 1 Abs. 1 genannten Voraus-
Geltungsbereichs dieses Gesetzes maßgebenden setzungen für die Uberleitung des Güterstandes die
Rechts leben, gilt vom Inkrafttreten dieses Geset- Voraussetzung, daß beide Ehegatten ihren gewöhn-
zes an das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen lichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Geset-
Gesetzbuchs. Das gleiche gilt für Ehegatten, die aus zes haben, erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes
der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands oder ein, so gilt für sie das Güterrecht des Bürgerlichen
dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin zuge- Gesetzbuchs vom Anfang des nach Eintritt dieser
zogen sind, sofern sie im Zeitpunkt des Zuzugs Voraussetzung folgenden vierten Monats an. § 1
deutsche Staatsangehörige waren oder, ohne die Abs. 2, 3 Satz 2, 3 ist entsprechend anzuwenden. Die
deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, als Deut- Vorschriften des § 2 gelten mit der Maßgabe, daß
sche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grund- die Erklärung binnen Jahresfrist nach dem Zeitpunkt
gesetzes Aufnahme gefunden haben. der Uberleitung abgegeben werden kann.
(2) Die Vorschriften des Absatzes 1 gelten nicht,
wenn im Zeitpunkt des Inkrafttretens der bisherige § 4
Güterstand im Güterrechtsregister eines Amtsge-
(1) Für die Entgegennahme der in den §§ 2, 3
richts im Geltungsbereich dieses Gesetzes eingetra-
vorgesehenen Erklärung ist jedes Amtsgericht zu-
gen ist.
ständig. Die Erklärung muß notariell beurkundet
(3) Für die Berechnung des Zugewinns gilt, wenn werden.
die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen für die
(2) Haben die Ehegatten die Erklärung nicht ge-
Uberleitung des gesetzlichen Güterstandes in das
meinsam abgegeben, so hat das Amtsgericht sie dem
Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs bereits da-
anderen Ehegatten nach den für Zustellungen von
mals vorlagen, als Anfangsvermögen das Vermö-
Amts wegen geltenden Vorschriften der Zivilprozeß-
gen, das einem Ehegatten am 1. Juli 1958 gehörte.
ordnung bekanntzumachen. Für die Zustellung wer-
Liegen die Voraussetzungen erst seit einem späte-
den Auslagen nach § 137 Nr. 2 der Kostenordnung
ren Zeitpunkt vor, so gilt als Anfangsvermögen das
nicht erhoben.
Vermögen, das einem Ehegatten in diesem Zeitpunkt
gehörte. Soweit es in den §§ 1374, 1376 des Bürger- (3) Wird mit der Erklärung ein Antrag auf Ein-
lichen Gesetzbuchs auf den Zeitpunkt des Eintritts tragung in das Güterrechtsregister verbunden, so hat
des Güterstandes ankommt, sind diese Vorschriften das Amtsgericht den Antrag mit der Erklärung an
sinngemäß anzuwenden. das Registergericht weiterzuleiten.
(4) Der auf Grund der Erklärung fortgeltende
gesetzliche Güterstand ist, wenn einer der Ehegatten
§ 2 dies beantragt, in das Güterrechtsregister einzu-
(1) Jeder Ehegatte kann, sofern nicht vorher ein tragen. Wird der Antrag nur von einem der Ehe-
Ehevertrag geschlossen worden oder die Ehe auf- gatten gestellt, so soll das Registergericht vor der
gelöst ist, bis zum 31. Dezember 1970 dem Amts- Eintragung den anderen Ehegatten hören. Besteht
gericht gegenüber erklären, daß für die Ehe der nach Lage des Falles begründeter Anlaß zu Zweifeln
bisherige gesetzliche Güterstand fortgelten solle. an der Richtigkeit der Angaben über den bestehen-
§ 1411 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entspre- den Güterstand, so hat das Registergericht die er-
chend. forderlichen Ermittlungen vorzunehmen.
(2) Wird die Erklärung vor dem für die Uber-
leitung in das Güterrecht des Bürgerlichen Gesetz- § 5
buchs vorgesehenen Zeitpunkt abgegeben, so findet Für die Beurkundung der Erklärung nach § 2
die Uberleitung nicht statt.
Abs. 1, für die Aufnahme der Anmeldung zum Gü-
(3) Wird die Erklärung nach dem Zeitpunkt der terrechtsregister und für die Eintragung in das
Uberleitung des Güterstandes abgegeben, so gilt die Güterrechtsregister - beträgt der Geschäftswert
Uberleitung als nicht erfolgt. Aus der Wiederher- 3 000 Deutsche Mark.
1068 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
§ 6 § 7
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 des Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1969 in Kraft;
Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 die §§ 2, 4 und 5 treten jedoch am Tage nach der
(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 4. August 1969
Der Bundespräsident
Heinemann
Der Bundeskanzler
Kiesinger
Der Bundesminister der Justiz
Horst Ehmke
Der Bundesminister für Vertriebene,
Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
Windelen
Nr. 71 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1969 1069
B un desgesetzb Ia tt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 50, ausgegeben am 31. Juli 1969
29. 7. 69 Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Oktober 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit . . . . . . . . . 1437
12. 7. 69 Bekanntmachung zu den Artikeln 25 und 46 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1455
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vorn 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
21. 7. 69 Verordnung Nr. 8/69 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 136 29. 7.69 30. 7.69
23. 7. 69 Verordnung zur Änderung der 1. Interzonenhan-
dels-DVO (Neufassung) 137 30. 7.69 31. 7. 69
28. 7. 69 Verordnung zur .Änderung der Verordnung über
Sommer- und Winterschlußverkäufe und zur Er-
streckung dieser Verordnung auf das Land Berlin 138 31. 7. 69 1. 8. 69
11. 7. 69 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung betr. die Schub-
schiffahrt auf den Seeschiff ahrtstraßen 138 31. 7. 69 1. 8. 69
7. 7. 69 Allgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über
den Betrieb von Hochfrequenzgeräten 138 31. 7. 69 1. 8. 69
Nr. 71 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1969 1069
B un desgesetzb Ia tt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 50, ausgegeben am 31. Juli 1969
29. 7. 69 Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Oktober 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit . . . . . . . . . 1437
12. 7. 69 Bekanntmachung zu den Artikeln 25 und 46 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1455
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vorn 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
21. 7. 69 Verordnung Nr. 8/69 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 136 29. 7.69 30. 7.69
23. 7. 69 Verordnung zur Änderung der 1. Interzonenhan-
dels-DVO (Neufassung) 137 30. 7.69 31. 7. 69
28. 7. 69 Verordnung zur .Änderung der Verordnung über
Sommer- und Winterschlußverkäufe und zur Er-
streckung dieser Verordnung auf das Land Berlin 138 31. 7. 69 1. 8. 69
11. 7. 69 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung betr. die Schub-
schiffahrt auf den Seeschiff ahrtstraßen 138 31. 7. 69 1. 8. 69
7. 7. 69 Allgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über
den Betrieb von Hochfrequenzgeräten 138 31. 7. 69 1. 8. 69
1070 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
18. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1383/69 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 19. 7.69 L 178/5
18. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1384/69 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 19. 7.69 L 178/6
18. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1385/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 19. 7.69 L 178/8
18. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1386/69 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 19. 7.69 L 178/9
18. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1387/69 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen für Olivenöl 19. 7. 69 L 178/10
18. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1388/69 der Kommission zur Festset-
zung des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 19. 7.69 L 178/12
18. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1389/69 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen für Milch und Milcherzeugnisse, die in
unverändertem Zustand ausgeführt werden. 19. 7.69 L 178/15
18. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1390/69 der Kommission über den
Absatz von Butter zu herabgesetzten Preisen an bestimmte
Verarbeitungsbetriebe in der Gemeinschaft 19. 7. 69 L 178/25
18. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1391/69 der Kommission zur erneuten
Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 1157/69 über die
Aussetzung der vorherigen Festsetzung der Abschöpfung
für Weichweizen 19. 7. 69 L 178/29
18. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1392/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 19. 7. 69 L 178/30
17. 7. 69 Verordnung ((EWG) Nr. 1393/69 des Rates zur Änderung der
Verordnung Nr. 1009/67/EWG über die gemeinsame Markt-
organisation für Zucker 21. 7. 69 L 179/1
17. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1394/69 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 750/68 zur Aufstellung allgemeiner
Regeln für den Ausgleich der Lagerkosten für Zucker 21. 7. 69 L 179/3
17. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1395/69 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 447/68 zur Festlegung der allgemeinen
Regeln für Interventionen durch den Kauf von Zucker 21. 7. 69 L 179/4
17. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1396/69 des Rates zur Änderung der
Verordnung Nr. 120/67/EWG über die gemeinsame Markt-
organisation für Getreide 21. 7. 69 L 179/5
17. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1397/69 des Rates zur Festsetzung der
Standardqualitäten für bestimmte Arten von Getreide, Mehl,
Grütze und Grieß sowie der Regeln für die Festsetzung der
Schwellenpreise dieser Arten 21. 7. 69 L 179/6
17. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1398/69 des Rates zur Verschiebung
des Zeitpunkts, zu dem der Geltungsbereich der Einfuhr- und
Ausfuhrlizenzen sowie der Bescheinigungen über die vor-
herige Festsetzung auf die gesamte Gemeinschaft ausgedehnt
werden soll 21. 7. 69 L 179/13
17. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1399/69 des Rates zur Aufstellung der
Grundregeln für die Lieferung von Milchfett an das Welt-
ernährungsprogramm 21. 7. 69 L 179/14
17. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1400/69 des Rates zur Festsetzung des
Grundpreises und des Ankaufspreises für Birnen für die Zeit
vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 1969 21. 7. 69 L 179/16
Nr. 71 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1969 1071
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
17. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1401/69 des Rates zur erneuten Ver-
h.ingcrung des Milchwirtschaftsjahres 1968/1969 22. 7.69 L 180/1
17. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1402/69 des Rates zur erneuten Ver-
lüngerung des Milchwirtschaftsjahres 1968/1969 22. 7.69 L 180/2
18. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1403/69 der Kommission zur Durch-
führung der Vorschriften über die Denaturierung von Weich-
weizen und zur Brotherstellung geeignetem Roggen 22. 7. 69 L 180/3
18. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1404/69 der Kommission zur Festset-
zung der Denuturierungsprämie für Weichweizen für das
Wirtschaftsjahr 1%9/1970 22. 7.69 L 180/5
22. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1405/69 der Kommission zur Festset-
zung der auf Gel.n!ide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 23. 7.69 L 181/1
22. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1406/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prümien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 23. 7.69 L 181/2
22. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1407/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstü llung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 23. 7.69 L 181/4
22. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1408/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 23. 7.69 L 181/5
22. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1409/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Erstallung bei der Ausfuhr von Olsaaten 23. 7.69 L 181/6
22. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1410/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 23. 7.69 L 181/8
22. 7. 69 Verordnung (E\VG) Nr. 1411/69 der Kommission zur Festset-
zung der Einschleusungspreise und Abschöpfungen für Ge-
flügelfleisch 24. 7.69 L 182/1
22. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1412/69 der Kommission zur Festset-
zung der Einschleusungspreise und Abschöpfungen für Eier 24. 7.69 L 182/5
22. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1413/69 der Kommission zur Festset-
zung der Einschleusungspreise und der Abgaben bei der Ein-
fuhr für Eieralbumin und Milchalbumin 24. 7.69 L 182/7
22. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1414/69 der Kommission über das Ver-
fahren und die Bedingungen für die Ubernahme von Getreide
durch die Interventionsstellen für das Wirtschaftsjahr 1969/1970 24. 7.69 L 182/9
22. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1415/69 der Kommission über die Zu-
und Abschläge für Getreide bei der Intervention 24. 7.69 L 182/11
22. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1416/69 der Kommission über den
Verkauf von Butter aus staatlicher Lagerhaltung zu herab-
gesetzten Preisen an gemeinnützige Einrichtungen 24. 7.69 L 182/16
22. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1417/69 der Kommission über den
Verkauf von Butter zu herabgesetzten Preisen an die Streit-
kräfte und ihnen gleichgestellte Einheiten 24. 7. 69 L 182/18
23. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1418/69 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 24. 7. 69 L 182/21
23. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1419/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 24. 7. 69 L 182/22
23. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1420/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 24. 7. 69 L 182/24
23. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1421/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 24. 7.69 L 182/25
23. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1422/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 24. 7.69 L 182/26
23. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1423/69 der Kommission zur Festset-
zung der Erstatlung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand
für Weißzucker und Rohzucker 24. 7. 69 L 182/27
1072 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
23. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1424/69 der Kommission über Aus-
schreibungen zum Absatz von zum direkten Verbrauch in der
Gemeinschaft bestimmter Butter aus den Beständen der deut-
schen, der französischen und der niederländischen Interven-
tionsstelle 24. 7.69 L 182/29
24. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1425/69 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 25. 7.69 L 183/1
24. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1426/69 der Kommission über die Fest-
setzung der P1 ärnien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 25. 7.69 L 183/2
24. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1427/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 25. 7.69 L 183/4
24. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1428/69 der Kommission zur Festset-
zung der bei Reis und Bruchreis a:nzuwendenden Abschöpfun-
gen 25. 7.69 L 183/5
24. 7. 69 Verordnung (JJWG) Nr. 1429/69 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis
und Bruchreis 25. 7.69 L 183/7
24. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1430/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 25. 7.69 L 183/9
24. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1431/69 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und aus-
gewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen
gefrorenes Rindfleisch 25. 7.69 L 183/10
24. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1432/69 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von gefrorenem Rind-
fleisch 25. 7.69 L 183/13
24. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1433/69 der Kommission zur Festset-
zung der Erstuttungen bei der Ausfuhr auf dem Rindfleisch-
sektor für den am 1. August 1969 beginnenden Zeitraum 25. 7.69 L 183/16
24. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1434/69 der Kommission über die Ein-
reihung von \/Varen in die Tarifstellen 11.01 E II und 11.02
A V b) des Gemeinsamen Zolltarifs 25. 7.69 L 183/19
24. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1435/69 der Kommission über die
Durchführung einer Ausschreibung zur Bereitstellung von
80 000 Tonnen Weichweizen als Hilfeleistung für die Repu-
blik Indien 25. 7.69 L 183/20
24. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1436/69 der Kommission über den Ver-
kauf im Besitz der italienischen Interventionsstelle befindlichen
Olivenöls durch Ausschreibung 25. 7.69 L 183/29
24. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1437/69 der Kommission zur Festset-
zung von Zusatzbeträgen für Eier in der Schale 25. 7.69 L 183/32
24. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1438/69 der Kommission zur Festset-
zung von Zusatzbeträgen für Eiererzeugnisse 25. 7.69 L 183/34
24. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1439/69 der Kommission zur Festset-
zung von Zusatzbeträgen für geschlachtetes Geflügel 25. 7.69 L 183/36
24. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1440/69 der Kommission zur Festset-
zung von Zusatzbeträgen für Eieralbumin und Milchalbumin 25. 7.69 L 183/38
24. 7. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1441/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzE!ugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 25. 7.69 L 183/39
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.
Druck : Bundesdruckerei Bonn.
Im Bezugsp1eis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1/o.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigun<J verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli l!l58 (Bundesgcisetzhl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
Bt>zugsbedingunqen für Teil I und II: Laufender Bezug nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.
Bezugspreis halbjährlich für Teil I und Teil II je 20,- DM Ein z e 1 stücke je angefangene 16 Seiten 0,50 DM gegen Voreinsendung des
erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe 0,50 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM.
Bestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn 1, Postfach.