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Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1969 Ausgegeben zu Bonn am 21.Januar 1969 Nr. 6
Tag In ha 1t Seite
15. 1. 69 Erste Verordnun~J zur Änderung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuer-
gesetzes (Mehrwertstetwr) ~~ Durchschnittsatz-Verordnung - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
BundesgPsetzblatt Tei I Il Nr. 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Erste Verordnung
zur Änderung der Vierten Verordnung
zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer)
- Durchschnittsatz-Verordnung -
Vom 15. Januar 1969
Auf Grund des § 22 Abs. 4 und § 23 Abs. 1 des Nr. 20 Selbständige Mitarbeiter bei Bühne, Film,
Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) vom 29. Mai Funk, Fernsehen und Schallplattenprodu-
1967 (Bundesgesetzbl. I S. 545), zuletzt geändert durch zenten; - Künstler, Artisten
die Verordnung zur Anpassung des Umsatzsteuer- Hierzu gehören natürliche Personen, die auf den
gesetzes (Mehrwertsteuer) an den Zolltarif vom Gebieten der Bühne, des Films, des Hörfunks, des
19. Dezember 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 1374), wird Fernsehens, der Schallplatten-, Bild- und Ton-
verordnet:
trägerproduktion selbständig Leistungen in Form
Artikel 1 von eigenen Darbietungen oder Beiträge zu Lei-
stungen Dritter erbringen.
Die Vierte Verordnung zur Durchführung des
Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) vom 3. Ja- Der Durchschnittsatz beträgt 2,5 v. H. des Um-
nuar 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 45) wird wie folgt satzes.
geändert: Das gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegange-
nen Kalenderjahr 100 000 Deutsche Mark nicht
1. In§ 2 Abs. 2 werden hinter den Worten „ 1 bis 16" überstiegen hat.
die Worte „und 22 bis 58" eingefügt.
Nr. 21 Hochschullehrer
2. In § 2 Abs. 2 Nr. 2 werden hinter dem Wort
,,Unternehmen" die Worte „zum Erwerb" ein- Erfaßt werden die Umsätze aus freiberuflicher
gefügt und hinter diesen ein Beistrich eingesetzt. Nebentätigkeit zur unselbständig ausgeübten wis-
senschaftlichen Tätigkeit.
3. In § 4 werden hinter den Worten ,,§ 22 Abs. 2
Der Durchschnittsatz beträgt 2,0 v. H. des Um-
Nr. 3" die Worte „und 4" eingefügt.
satzes.
4. Die Anlage wird wie folgt ergänzt: Das gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegange-
nen Kalenderjahr 50 000 Deutsche Mark nicht
Nr. 19 Winder und Scherer
überstiegen hat.
Zu den Windern und Scherern gehören die in
Heimarbeit Beschäftigten, die in eigener Arbeits- Nr. 22 RechtsanwäUe und Notare
stätte mit nicht mehr als 2 Hilfskräften im Auf- Hierzu gehört die Rechtsanwaltspraxis mit und
trage von Gewerbetreibenden Garne in Lohn- ohne Notariat sowie das Notariat, nicht aber die
arbeit umspulen. Patentanwaltspraxis.
Der Durchschnittsatz beträgt 1,4 v. H. des Um- Der Durchschnittsatz beträgt 1,0 v. H. des Um-
satzes. satzes.
58 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Das gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegange- Nr. 28 Straßenbau
nen Kalenderjahr 150 000 Deutsche Mark nicht
Zum Straßenbaugewerbe gehören Betriebe, die
überstiegen hat.
Straßen- und Wegebauten ausführen, darunter
Nr. 23 Betonstein- und Terrazzohersteller Vorbereitung des Planums, Herstellung des Unter-
I-Iierzu ~Jf\hören die Ilersteller von Betonstein- baues, Steinsetzerei, Pflasterei, Bau bituminöser
erzeugnissen für Bern- und andere Zwecke. Es Befestigungen, Zementstraßenbau, sonstige Bau-
fallen fol~Jende Betonsteinerzeugnisse darunter: weisen im Straßenbau einschließlich der Repara-
Steine, Pl,ll.Lcn, Fcrtiglei le, Rohre, Masten, Spül- tur- und Unterhaltungsarbeiten.
steine, Biidewmrnen, Bottiche, Betonkesselöfen, Der Durchschnittsatz beträgt 1,5 v. H. des Um-
Denkmtilcr und Plüsliken. Nicht darunter fallen satzes.
Baustoffe aus Bims, Ziegelsplitt, Schlacken und
Asphal lbeton pi i:l l.ten. Nr. 29 Schornstein-, -Feuerungs- und Industrie-
ofenbau
Der Durchschni1.tsül.z betrügt l ,3 v. H. des Um-
satzes. Hierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten
ausführen:
Nr. 24 Zentralheizungsbauer Bau von Schornsteinen, Industrieöfen, Säure- und
Hierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten Feuerungsmauerwerk, Kesseleinmauerung, Back-
ausführen: ofenmauerei, Winderhitzer-, Hochofen- und Cow-
Montage, Umbau und Reparatur von Lüftungs-, perausmauerung, Dampfüberhitzer- und Rauch-
wärme- und gesundheitstechnischen Anlagen. kanaleinbau einschließlich der Reparatur- und
U n terhal tungsarbei ten.
Der Durchschnittsatz beträgt 0,7 v. H. des Um-
satzes. Der Durchschnittsatz beträgt 1,0 v. H. des Um-
satzes.
Nr. 25 Fahrzeuglackierer
Zu diesem Gewerbezweig gehören Betriebe, die Nr. 30 Dämmung und Abdichtung (Isolierbau)
Straßenfahrzeuge lackieren. Hierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten
Der Durchschnittsatz beträgt 1,4 v. H. des Um- ausführen:
satzes. Abdämmung von Bauten gegen Kälte, Wärme,
Schall und Erschütterungen, Isolieren von Kesseln
Nr. 26 Zahntechniker
und Rohren sowie Abdichtung von Bauten gegen
Hierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten Feuchtigkeit, einschließlich der Reparatur- und
ausführen: Unterhaltungsarbeiten, aber nicht Warmluft-
Herstellung von festsitzendem und herausnehm- austrocknung.
barem Zahnersatz aus Kunststoffen, Edelmetallen, Der Durchschnittsatz beträgt 1,0 v. H. des Um-
Stahl, Chrom-Kobalt-Legierungen, zahnker.ami- satzes.
schen Massen und anderen geeigneten Werk-
stoffen; Herstellung von kieferorthopädischen Nr.31 Brunnenbau
Apparaten; Herstellung von Kieferbruchschienen, Hierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten
Paradentoseschienen und Implantaten; Herstel- ausführen:
lung von Gußfüllungen; Herstellung von Obtura-
Bau von Brunnen und anderen Einrichtungen zur
toren; Herstellung und Verarbeitung von Ge-
Wassergewinnung sowie nichtbergbauliche Tief-
lenken, Scharnieren, Geschieben und Federarmen.
bohrung einschließlich der Reparatur- und Unter-
Dazu gehört die Anderung, Ergänzung und In-
haltungsarbeiten.
standsetzung von Zahnersatz aller Art einschließ-
lich kieferorthopädischer Apparate, Kieferbruch- Der Durchschnittsatz beträgt 1,3 v. H. des Um-
schienen, Paradentoseschienen und Obturatoren. satzes.
Der Durchschnittsatz beträgt 1,0 v. H. des Um- Nr. 32 Großhandel mit lebendem Vieh, Fleisch
satzes.
und Fleischwaren
Nr. 27 Holz- und Weinküfer Hierzu gehört der Großhandel mit Vieh, insbe-
Hierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten sondere mit Rindern, Schweinen, Pferden, Klein-
ausführen: vieh, jedoch nicht Geflügel, sowie mit Fleisch,
1. Herstellung von Böttcherwaren, darunter Faß- Fleischwaren, Wurst und Wurstwaren.
holz, Fässer, Bottiche, Kübel; außerdem Repa- Der Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Um-
raturarbeiten. satzes.
2. Herstellung von Trauben- und Obstwein, Ver-
arbeitung von Trauben- und Obstwein zu Perl- Nr. 33 Einzelhandel mit Nahrungs- und Genuß-
und Schaumwein, Dessert-, Wermut-, Kräuter-, mitteln, ohne Reformwaren
Likör- und Medizinalwein, Honig- und Malz- Hierzu gehören Betriebe, die überwiegend Nah-
wein, aber nicht zu Weinbrand und ähnlichen rungs- und Genußmittel aller Art vertreiben, ohne
Spirituosen. daß bestimmte Warenarten klar überwiegen.
Der Durchschnittsatz beträgt 1,0 v. H. des Um- Der Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Um-
satzes. satzes.
Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Januar 1969 59
Nr. 34 Einze]handel mit Reformwaren Nr. 41 Einzelhandel mit elektrotechnischen Er-
Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen- zeugnissen
dem Sortiment: Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-
Reformwaren, darunter Reformnahrungsmittel, dem Sortiment:
diätetische Lebensmittel, Kurmittel, Heilkräuter, Elektrotechnische Erzeugnisse, darunter elektro-
pharmazeutische Extrakte und Spezialitäten. technisches Material, Glühbirnen, elektrische
Der Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Um- Haushalts- und Verbrauchergeräte, aber nicht
satzes. Leuchten, Ofen, Herde, Kühlschränke, Waschma-
schinen, Geschirrspülmaschinen, Rundfunk-, Fern-
Nr. 35 Einzelhandel mit Fischen und seh-, Phono-, Tonaufnahme- und -wiedergabe-
Fischerzeugnissen geräte, Diktiergeräte.
Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen- Der Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Um-
dem Sortiment: satzes.
Fische, Fischerzeugnisse, Krebse, Muscheln, ähn-
liche Waren.
Nr. 42 Einzelhandel mit Rundfunk-, Fernseh- und
Der Durchschnittsatz beträgt 0,9 v. H. des Um- Phonogeräten sowie mit Schallplatten
satzes.
Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-
Nr. 36 Einzelhandel mit Wild und Geflügel dem Sortiment:
Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen- Rundfunk-, Fernseh-, Phono-, Tonaufnahme- und
dem Sortiment: -wiedergabegeräte, deren Teile und Zubehör,
Schallplatten, Tonbänder.
Wild, Geflügel, Wildgeflügel.
Der Durchschnittsatz beträgt 0,7 v. H. des Um- Der Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Um-
satzes. satzes.
Nr. 37 Einzelhandel mit Tabakwaren Nr. 43 Einzelhandel mit Foto- und Kinoapparaten
Hierzu gehören Betriebe, die überwiegend Tabak- Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-
waren vertreiben. dem Sortiment:
Der Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Um-
Foto- und Kinoapparate sowie -bedarf, darunter
satzes.
Filme, fotochemische Materialien, Projektions-
geräte und -zubehör, Fotolaborgeräte.
Nr. 38 Einzelhandel mit Sport- und Camping-
artikeln Der Durchschnittsatz beträgt 0,7 v. H. des Um-
satzes.
Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-
dem Sortiment:
Sport- und Campingartikel sowie -geräte, Falt- Nr. 44 Einzelhandel mit Uhren, Edelmetall- und
boote, Zelte, Sportbekleidung, aber nicht Waffen, Schmuckwaren
Munition, Jagdartikel und Anglerbedarf. Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-
Der Durchschnittsatz betrtigt 0,5 v. H. des Um- dem Sortiment:
satzes.
Uhren, Uhrenarmbänder und -ketten, Edelmetall-
bestecke und -tafelgeräte, Gold- und Silberwaren,
Nr. 39 Einzelhandel mit Schuhen und Schuhwaren
Schmuckwaren, Schmucksteine, Juwelen, Koral-
Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen- len, Perlen, Modeschmuck, Orden, Sportpreise aus,
dem Sortiment: Metall.
Schuhe aus verschiedenen Werkstoffen, Schuh- Der Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Um-
waren. satzes.
Der Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Um-
satzes.
Nr. 45 Einzelhandel mit Leder- und Täschner-
Nr. 40 Einzelhandel mit Eisen-, Metall- und waren, Galanteriewaren und Geschenk-
Kunststoffwaren artikeln
Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen- Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-
dem Sortiment: dem Sortiment:
Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren verschiede- Leder- und Täschnerwaren, ähnliche Waren aus
ner Art, ohne ausgeprägten Schwerpunkt, sowie anderen Stoffen, zum Beispiel aus Lederaustausch-
Werkzeuge, Schrauben und Schraubenzubehör, stoffen und Segeltuch, Galanteriewaren, Ge-
Beschläge, Kleineisenwaren, Drahtwaren, Draht- schenkartikel und Andenken aus verschiedenen
kurzwaren, Schlösser, Schlüssel. Werkstoffen.
Der Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Um- Der Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Um-
satzes. satzes.
60 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Nr. 46 Einzelhandel mit Schreib- und Papier- Nr. 51 Einzelhandel mit Fahrrädern und Mopeds
waren, Schul- und Büroartikeln Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-
Hierzu gehören Bel.rif~be mit überwiegend folgen- dem Sortiment:
dem Sortiment: Fahrräder, deren Teile und Zubehör, Mopeds,
Schreib- und Papierwaren für Haushalt, Schule elektrische Ausrüstungen für Fahrräder, Fahrrad-
1md Büro, Schul- UTJ.d Büroartikel, darunter anhänger, Bereifungen für Fahrräder.
Lehr- und Lernrn ittel, Schreibgeräte, Malbedarf, Der Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Um-
Zeichcnnrnl.erial, Hartpapierwaren, Kartonagen, satzes.
Bürohilfsmittel, c1ber nicht Schreibmaschinen,
Bürom,isch i1~f!n, technische IJartpapierwaren, Büro- Nr. 52 Einzelhandel mit Büromaschinen, Büro-
möbel. möbeln und Organisationsmitteln
Der DurchsdmilL,iltz beträgt: 0,4 v. H. des Um- Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-
satzes. dem Sortiment:
Nr. 47 Einzelhandel mit Büchern, Zeitschriften Büromaschinen, deren Teile und Zubehör, dar-
und Zeitungen unter Schreibmaschinen, Addier- und Reche11-
maschinen, Buchungsmaschinen, Vervielfältigungs-
Hierzu gehören Betri<~be mit überwiegend folgen- maschinen, Fotokopiergeräte, Diktiergeräte, son-
dem Sortiment: stige Büromaschinen, Büromöbel, Organisations-
Bücher, wissenschaftliche und Fachzeitschriften, mittel für Bürozwecke.
darunter Bilderbücher, Atlanten, Kunstalben; Der Durchschnittsatz beträgt 0,6 v. H. des Um-
UnterhaJtungszeitschriften, Zeitungen, darunter satzes.
illustrierte Zeitschriften, Journale, Modezeitschrif-
ten, Romanhefte. Nr. 53 Einzelhandel mit Landmaschinen und land-
Der Durchschnill.satz beträgt 0,3 v. H. des Um- wirtschaftlichen Geräten
satzes. Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-
dem Sortiment:
Nr. 48 Drogerien
Landmaschinen, landwirtschaftliche Geräte, deren
Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen- Teile und Zubehör, darunter Acker- und Ein-
dem Sortiment: achsschlepper, Maschinen und Geräte für die
Heilkräuter, pharmazeutische Spezialitäten und Bodenbearbeitung, Saat- und Pflanzenpflege, Dün-
Chemikalien, hygienische Artikel, Desinfektions- gung, Erntebergung, Ernteaufbereitung und Hof-
mittel, Körperpflegemittel, kosmetische Artikel, wirtschaft; landwirtschaftliche Förder- und Trock-
diätetische Nährmittel, Säuglings- und Kranken- nungsanlagen sowie -maschinen, Ackerwagen und
pflegebedarf, Reformwaren, Schädlingsbekämp- landwirtschaftliche Bedarfsartikel, zum Beispiel
fungsmittel, Fotogeräte und Fotozubehör. Melkeimer, Milchtransportkannen, Hacken, Sen-
Der Durchsdmittsatz beträgt 0,3 v. H. des Um- sen, Spaten, aber nicht Molkereimaschinen.
satzes. Der Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Um-
satzes.
Nr. 49 Einzelhandel mit orthopädischen und
medizinischen Artikeln Nr. 54 Einzelhandel mit lebenden Tieren sowie
Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen- zoologischem Bedarf
dem Sortiment: Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-
Orthopädische und medizinische Artikel, darunter dem Sortiment:
ärztliche und medizinische Geräte, Einrichtungen Haus- und Nutztiere, darunter Hunde, Katzen,
und Instrumente, auch chirurgische, elektromedi- Pelztiere, Ziervögel, Tiere für Aquarien und Ter-
zinische, optische, Krankenfahrstühle, Kranken- rarien, zoologischer Bedarf, Bedarf für Hunde-
hauseinrichtungsgegenstände, Laborgeräte, ortho- und Katzenhaltung und dergleichen.
pädische Erzeugnisse, Sanitätsmöbel, aber nicht Der Durchschnittsatz beträgt 0,8 v. H. des Um-
pharmazeutische Erzeugnisse.
satzes.
Der Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Um-
satzes. Nr. 55 Einzelhandel mit Lacken, Farben und son-
stigem Anstrichbedari sowie mit Tapeten,
Linoleum und ähnlichen Waren
Nr. 50 Einzelhandel mit Brennstoffen
Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-
Hierzu gehören BetriE,be mit überwiegend folgen- dem Sortiment:
dem Sortiment:
Lacke, Farben, sonstiger Anstrichbedarf, darunter
Brennstoffe, darunter Kohle, Heizöl, Torf, Brenn- Malerwerkzeuge, Tapeten, Linoleum, sonstiger
holz. Fußbodenbelag, aber nicht Teppiche.
Der Durchschnittsatz bdrägt 0,3 v. H. des Um- Der Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Um-
satzes. satzes.
Nr. 6 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Januar 1969 61
Nr. 56 Güterbeförderungen mit Kraftfahrzeugen Der Durchschnittsatz beträgt 1,5 v. H. des Um-
Hierzu gehört sowohl die Güterbeförderung, so- satzes.
weit nicht Möbeltransport, im Nahverkehr oder
Fernverkehr als auch die Güterbeförderung, so- Nr. 58 Schornsteinfeger
weit nicht Möbeltrunsporl, im Nah- und Fern- Der Durchschnittsatz beträgt 1, 1 v. H. des Um-
verkehr, ohne daß eine der beiden Verkehrs- satzes.
entferntmgen klar überwiegt.
Der Durchschnitlsalz beträgt 4,5 v. H. des Um- Artikel 2
satzes. Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-
Das gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegange- leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
nen Kc1lenderjc1hr 200 000 Deutsche Mark nicht blatt I S. 1) in Verbindung mit § 32 des Umsatz-
überstiegen hul. steuergesetzes (Mehrwertsteuer) auch im Land Ber-
lin.
Nr. 57 Wäschereien
Hierzu gehören Wi.ischereien, durunter Miet- Artikel 3
waschküchen, Wäschedienst, aber nicht Wäsche- Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Ja-
verleih. nuar 1969 in Kraft.
Bonn, den 15. Januar 1969
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
62 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 3, ausgegeben am 18. Januar 1969
14. 1. 69 Gesetz zu dem Ubereinkommen vom 7. September 1967 zwischen Belgien, der Bundesrepublik
Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unter-
stützung ihrer Zollverwaltungen und zu dem Protokoll über den Beitritt Griechenlands zu
diesem Ubereinkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
19. 9. 68 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Französischen Republik über den Bau, den Start und die Nutzung
eines experimentellen Fernmeldesatelliten .................. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
24. 9. 68 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Europüisdien Weltraumforschungs-Organisation (ESRO) über das Europäische Ope-
rationszentrum für Weltraumforschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
20. 12. 68 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung· und der Vereinbarung über die
Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung an der Straße
von Anholt nach Gendringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
30. 12. 68 Bekanntnrnchung zu Artikel 4 des deutsch-luxemburgischen Abkommens vom 16. Februar 1962
über clie Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Errichtung von Gemeinschafts-
oder Bctriebswechselbahnhöfen an der deutsch-luxemburgischen Grenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Geselzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Dc1tum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
18. 12. 68 Schiffdhrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffcilutsclireklion Hamburg für den Schiffsver-
kehr auf der Lühe durch das äußere Sturmflut-
sperrwcrk an der Lühernündung 8 14. 1. 69 20. 1. 69
13. 1. 69 Verordnung TSN Nr. 1/69 zur Änderung der Ver-
ordnung TS Nr. 11/58 über einen Tarif für den
Gülernahverkehr mit Kraftfahrzeugen (GNT) 9 15. 1. 69 16. 1. 69
9. 1. 69 Verordnung Nr. 31/68 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 10 16. 1. 69 15. 1. 69
6. 12. 68 Schiffahrlpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdireklion Kiel über den Verkehr auf
der Trnve 11 17. 1. 69 1. 1. 69
12. 12. 68 Schiffohrlpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrl.sdirektion Kiel über den Verkehr durch
die Drehbrücke in Klevendeich 11 17. 1. 69 1. 1. 69
62 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 3, ausgegeben am 18. Januar 1969
14. 1. 69 Gesetz zu dem Ubereinkommen vom 7. September 1967 zwischen Belgien, der Bundesrepublik
Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unter-
stützung ihrer Zollverwaltungen und zu dem Protokoll über den Beitritt Griechenlands zu
diesem Ubereinkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
19. 9. 68 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Französischen Republik über den Bau, den Start und die Nutzung
eines experimentellen Fernmeldesatelliten .................. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
24. 9. 68 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Europüisdien Weltraumforschungs-Organisation (ESRO) über das Europäische Ope-
rationszentrum für Weltraumforschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
20. 12. 68 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung· und der Vereinbarung über die
Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung an der Straße
von Anholt nach Gendringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
30. 12. 68 Bekanntnrnchung zu Artikel 4 des deutsch-luxemburgischen Abkommens vom 16. Februar 1962
über clie Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Errichtung von Gemeinschafts-
oder Bctriebswechselbahnhöfen an der deutsch-luxemburgischen Grenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Geselzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Dc1tum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
18. 12. 68 Schiffdhrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffcilutsclireklion Hamburg für den Schiffsver-
kehr auf der Lühe durch das äußere Sturmflut-
sperrwcrk an der Lühernündung 8 14. 1. 69 20. 1. 69
13. 1. 69 Verordnung TSN Nr. 1/69 zur Änderung der Ver-
ordnung TS Nr. 11/58 über einen Tarif für den
Gülernahverkehr mit Kraftfahrzeugen (GNT) 9 15. 1. 69 16. 1. 69
9. 1. 69 Verordnung Nr. 31/68 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 10 16. 1. 69 15. 1. 69
6. 12. 68 Schiffahrlpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdireklion Kiel über den Verkehr auf
der Trnve 11 17. 1. 69 1. 1. 69
12. 12. 68 Schiffohrlpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrl.sdirektion Kiel über den Verkehr durch
die Drehbrücke in Klevendeich 11 17. 1. 69 1. 1. 69
Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Januar 1969 63
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
20. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2094/68 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968
über den Gemeinsamen Zolltarif 23. 12.68 L 308/7
20. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2095/68 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968
über den Gemeinsamen Zolltarif 23. 12.68 L 308/11
20. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2096/68 des Rates zur Änderung der
Verordnung Nr. 172/67/EWG über die Grundregeln zur Dena-
turierung von Weizen und von zur Brotherstellung geeignetem
Roggen 23. 12.68 L 308/12
20. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2097/68 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 886/68 hinsichtlich des von der nieder-
ländischen Interventionsstelle angewandten Ankaufspreises für
Butter 24. 12.68 L 309/1
20. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2098/68 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1043/68 hinsichtlich der von den
Nie!:lerlanden im Handel mit bestimmten Milcherzeugnissen
angewandten Ausgleichsbeträge 24. 12.68 L 309/2
20. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2099/68 des Rates zur Änderung des
Artikels 17b der Verordnung Nr.160/66/EWG in bezug auf
die Ausgleichsbeträge, die für bestimmte, unter diese Ver-
ordnung fallende Waren im Handel mit den Niederlanden
anzuwenden sind 24. 12.68 L 309/3
20. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2100/68 des Rates zur Änderung der
Verordnung Nr. 1009/67/EWG über die gemeinsame Markt-
organisation für Zucker 24. 12.68 L 309/4
18. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2101/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattung bei der Ausfuhr von Eiern in der
Schale in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages
fallenden Waren 24. 12.68 L 309/8
20. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2102/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr von bestimmten
Milcherzeugnissen in Form von nicht unter Anhang II des Ver-
trages fallenden Waren 24. 12.68 L 309/9
20. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2103/68 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 833/68 über Durchführungsbestim-
mungen betreffend die Denaturierung von Zucker zu Futter-
zwecken 24. 12.68 L 309/10
20. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2104/68 der Kommission zur Fest-
setzung des Höchstbetrags, den Zuckerhersteller bei Uber-
tragung von Zuckermengen auf das folgende Wirtschaftsjahr
von Zuckerrüben- und Zuckerrohrproduzenten als Beteiligung
an den Lagerkosten für Zucker fordern können 24. 12.68 L 309/13
23. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2105/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 24. 12.68 L 309/15
23. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2106/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 24. 12.68 L 309/16
23. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2107/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 24. 12.68 L 309/18
23. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2108/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 24. 12.68 L309/19
23. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2109/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 24. 12.68 L 309/20
64 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
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Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
IJt1l11111 11nd Bc)1.cichrnrn~J dc'r Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
23. 12. fiB Verordnung (EWC) Nr. 2110/68 der Kommission zur Änderung
der für bcstimmte Milcherzeugnisse anzuwendenden Erstat-
tungen 24. 12. 68 L 309/21
n. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2111/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem
Zustand für WeißzuckE!r und Rohzucker 24. 12. 68 L 309/22
20. 12. fi8 Verordnung (EWG) Nr. 2112/68 des Rates über die Eröffnung,
Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontin-
gents fii r Gerbslollduszüge aus Eukalyptus der Tarifnum-
mer ex 32.01 D des Gemeinsamen Zolltarifs 27. 12. 68 L 310/1
20. 12. 6B Verordnung (EWG) Nr. 2113/68 des Rates über die Eröffnung,
Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents
für Zeitungsdruckpapier der' Tarifnummer 48.01 A des Gemein-
samen Zolltari ls 27. 12. 68 L310/3
20. 12. 6B Verordnung (EWG) Nr. 2114/68 des Rates über die Eröffnung,
Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents
für Leinengarne, roh (ausgenommen Garne aus Flachswerg),
der Tarifnummer ex 54.03 B I a) des Gemeinsamen Zolltarifs,
mit einer Lauflänge je kg von 30 000 m oder weniger, zum
IIerstellen von w~zwirnten Garnen für die Schuhindustrie oder
von gezwirnten Kabelabbindegarnen 27. 12. 68 L 310/5
20. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2115/68 des Rates über die Eröffnung,
Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents
für Perrosilizium der Tarifnummer 73.02 C des Gemeinsamen
Zolltarils 27. 12. 68 L 310/8
20. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2116/68 des Rates über die Eröffnung-,
Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents
für Ferrosiliziummangan der Tarifnummer 73.02 D des Gemein-
samen Zolltarifs 27. 12. 68 L 310/10
20. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2117/68 des Rates über die Eröffnung,
Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents
für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Ge-
wichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr
als 30, doch nicht mehr als 90 Gewichtshundertteilen (hoch-
raffiniertes Ferrochrom) der Tarifnummer ex 73.02 EI des Ge-
meinsamen Zolltarifs 27. 12. 68 L 310/13
20. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2118/68 des Rates über die Eröffnung,
Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents
für Rohaluminium der Tarifnummer 76.01 A des Gemeinsamen
Zolltarifs 27. 12. 68 L 310/15
20. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2119/68 des Rates über die Eröffnung,
Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents
für Rohmagnesium der Tarifnummer 77.0·1 A des Gemeinsamen
Zolltarifs 27. 12. 68 L 310/18
20. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2120/68 des Rates über die Eröffnung,
Aufteilung und Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente
für auf Handwebstühlen hergestellte Gewebe aus Seide oder
Schappesei<le oder aus Baumwolle der Tarifnummern ex 50.09
und ex 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs 27. 12. 68 L 310/20
20. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2121/68 des Rates zur Änderung des
Gemeinsamen Zolltarifs und der Anhänge I und II der Ver-
ordnung Nr. 83/67/EWG sowie über die Abweichung von Ar-
tikel 16 der Verordnung Nr. 160/66/EWG in bezug auf be-
stimmte Waren der Tarifnummer 18.06 des Gemeinsamen Zoll-
tarifs 28. 12.68 L 311/1
20. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 2122/68 des Rates über die Eröffnung,
Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents
für 20 000 Stück Färsen und Kühe bestimmter Höhenrassen,
nicht zum Schlachten, der Tarifnummer ex 01.02 A II b) 2 des
Gemeinsamen Zolltarifs 28. 12.68 L 311/6
II c r a 11 s CJ c b" r: DC'r Bundesminister der Justiz. -- Ver I a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.
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