749
Bundesgesetzblatt
Teill Z1997A
1969 Ausgegeben zu Bonn am 12.Juli 1969 Nr. 57
Tag Inhalt Seite
7. 7. 69 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungs- und Begleitpapiere, Fahrten-
nachweisbücher und die statistische Erfassung der Beförderungsleistungen im Werkfernver-
kehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 749
Bundesgcsclzbl. III 9241-9
10. 7. 69 Vierte Verordnung zur Änderung der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsordnung . . . . . . . . . . . . . 751
4. 7. 69 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 1708 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetz-
buches in der Fussung des Artikels 1 Nr. 9 des Familienrechtsänderungsgesetzes vom 11. Au-
gust 1961) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 752
Bundcsgesclzbl. III 400-2
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 44 und Nr. 45 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 753
Verkündungen im Bundesanzeiger ................. ; . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 754
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften 754
Verordnung
zur Änderung der Verordnung über Beförderungs- und Begleitpapiere,
Fahrtennachweisbücher und die statistische Erfassung der Beförderungsleistungen
im Werkfernverkehr
Vom 7. Juli 1969
Auf Grund des § 52 Abs. 5 des Güterkraftver- 2. § 5 erhält folgende Fassung:
kehrsgesetzes vom 17. Oktober 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 697), zuletzt geändert durch das Sechste ,,§ 5
Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgeset- (1) An Stelle des in § 1 bestimmten Formblatts
zes vom 19. Juni 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 557), kann, wenn für jede Be- und jede Entladestelle
wird verordnet: das Rohgewicht je Güterart vor Antritt der Fahrt
feststeht, eine Monatsübersicht nach Formblatt
der Anlage 2 mitgeführt werden, in die alle Be-
Artikel 1 förderungen im Werkfernverkehr durch dasselbe
Die Verordnung über Beförderungs- und Begleit- Kraftfahrzeug fortlaufend für einen Kalender-
papiere, Fahrtennachweisbücher und die statistische monat einzutragen sind. § 4 Abs. 1 findet ent-
Erfassung der Beförderungsleistungen im Werkfern- sprechende Anwendung mit der weiteren Maß-
verkehr vom 29. September 1953 (Bundesgesetzbl. I gabe, daß die Spalten 1 bis 13 der Monatsüber-
S. 1464), zuletzt geändert durch die Verordnung zur sicht nicht vor Antritt der Fahrt ausgefüllt zu
Änderung der Verordnung über Beförderungs- und werden brauchen. § 6 Abs. 1 letzter Satz findet
Begleitpapiere, Fahrtennachweisbücher und die sta- Anwendung.
tistische Erfassung der Beförderungsleistungen im (2) Wird als Beförderungs- und Begleitpapier
Werkfernverkehr vom 18. Dezember 1968 (Bundes- eine Monatsübersicht nach Formblatt der An-
gesetzbl. I S. 1357), wird wie folgt geändert: lage 2 mitgeführt, so müssen für jede Be- und
jede Entladestelle die weitergehenden Angaben
1. Die Uberschrift der Verordnung erhält folgende nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 und 5 aus mitgeführten son-
Fassung: stigen Unterlagen hervorgehen."
,,Verordnung über Beförderungs- und Begleit-
papiere, zusammenfassende Ubersichten und die 3. § 6 Abs. 1 und 2 erhält folgende Fassung:
statistische Erfassung der Beförderungsleistungen ,, (1) Eine zusammenfassende Ubersicht aller in
im Werkfernverkehr". einem Kalendermonat begonnenen Beförderungen
750 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
ist nach Formblatt der Anlage 2 für jedes im eingereichten Ubersicht entnommen; die Außen-
Werkfernverkehr eingesetzte Kraftfahrzeug von stelle leitet die Monatsübersicht an das Kraftfahrt-
mehr als 1 1. Nulzlast oder für jede im Werk- Bundesamt weiter."
fernverkehr eingesetzte Zugmaschine gesondert
bis zum zwanzigsten Tag des folgenden Kalender-
monats der Außenstelle der Bundesanstalt für Artikel 2
den Güterfernverkehr, in deren Bereich das ein-
gesetzte Krnfllahrzeug seinen Standort hat, ein- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
zureichen; Fortsctzungsblütter sind an das Haupt- leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 105 des Güterkraft-
blatt anzuheften. Die Bundesanstalt kann im Ein-
vernehmen mit dem Kraftfahrt-Bundesamt in verkehrsgesetzes auch im Land Berlin.
Ausnahmefällen Abweichungen von diesem Form-
blatt zulassen.
(2) Die für die statistische Erfassung aller Be- Artikel 3
förderungsleistungen im Werkfernverkehr erfor- Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Ver-
derlichen Angaben werden aus der nach Absatz 1 kündung in Kraft.
Bonn, den 7. Juli 1969
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung des Staatssekretärs
Hesse
Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juli 1969 751
Vierte Verordnung
zur Änderung der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsordnung
Vom 10. Juli 1969
Auf Grund des § 21 Abs. 4 des Umsatzsteuer- jeweils geltenden Fassung bezeichneten Gegen-
gesetzes (Mehrwertsteuer) vom 29. Mai 1967 (Bun- stände in sinngemäßer Anwendung dieser Vor-
desgesetzbl. I S. 545), zuletzt geändert durch die schriften."
Verordnung zur Anpassung des Umsatzsteuergeset-
zes (Mehrwertsteuer) an den Zolltarif vom 19. De- 2. In § 2 wird hinter der Nummer 11 der Punkt durch
zember 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 1374), wird ver- einen Beistrich ersetzt; folgende Nummer 12 wird
ordnet: angefügt:
„ 12. die Einfuhr gefüllter Umschließungen, wenn
§ 1
sie für die in ihnen verpackten Gegenstände
Die Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsordnung vom üblich sind und sie unabhängig von ihrer Ver-
17. November 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 1149), zu- wendung als Umschließung keinen dauernden
letzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Än- selbständigen Gebrauchswert haben."
derung der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsordnung
vom 16. Juni 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 548), wird § 2
wie folgt geändert:
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 32 des Umsatz-
,, (1) Einfuhrumsatzsteuerfrei oder einfuhrum- steuergesetzes (Mehrwertsteuer) auch im Land Berlin.
satzsteuerermäßigt ist die Einfuhr der in den
§§ 32 bis 73 - ausgenommen § 37 Abs. 1 Nr. 2
§ 3
bis 4, Abs. 2 und 4, § 43 Abs. 1 und § 57 a - und
in § 121 der Allgemeinen Zollordnung in der Diese Verordnung tritt am 1. August 1969 in Kraft.
Bonn, den 10. Juli 1969
Der Bundesminister der Finanzen
In Vertretung
Grund
752 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 3. Juni 1969 - 1 BvL 1/63, 1 BvL 1/64 und
1 BvL 10/66 -, ergangen auf Vorlagen des Amts-
gerichts Marbach a. N. und des Amtsgerichts Osna-
brück, wird nachfolgender Entscheidungssatz ver-
öffentlicht:
§ 1708 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetz-
buches in der Fassung des Artikels 1 Nummer 9
des Familienrechtsänderungsgesetzes vom 11. Au-
gust 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1221) ist, soweit er
dem unehelichen Kind bis zur Vollendung des
sechzehnten Lebensjahres einen Unterhalts-
anspruch gegen seinen Vater ohne Rücksicht auf
dessen Leistungsfähigkeit gewährt, mit dem
Grundgesetz vereinbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-
verfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 4. Juli 1969
Der Bundesminister der Justiz
Horst Ehmke
Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juli 1969 753
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 44, ausgegeben am 10. Juli 1969
3. 7. 69 Verordnung zur Festsetzung von Besonderen Zollsätzen für EGKS-Waren gegenüber den mit
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar 1273
3. 7. 69 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 8/69 - Gesalzener Seelachs) . . 1274
3. 7. 69 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 9/69 - Rotbarsch und Heilbutt) 1275
17. 6. 69 Bekanntmachung über die Änderung der Statuten der „Eurofima• Europäische Gesellschaft
für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1276
21. 6. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 11 der Internationalen
Arbeitsorganisation über das Vereins- und Koalitionsrecht der landwirtschaftlichen Arbeiter 1277
21. 6. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 19 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitneh-
mer bei Entschädigung aus Anlaß von Betriebsunfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1278
21. 6. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 25 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft 1279
21. 6. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 88 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Organisation der Arbeitsmarktverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1280
21. 6. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 98 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des
Rechtes zu Kollektivverhandlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1281
21. 6. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 100 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte
für gleichwertige Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1282
21. 6. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 105' der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Abschaffung der Zwangsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1283
21. 6. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 116 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Abänderung der Schlußartikel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1283
26. 6. 69 Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . . . . . . 1284
1. 7. 69 Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . . . . . . 1284
Nr. 45, ausgegeben am 11. Juli 1969
28. 5. 69 Bekanntmachung der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Bundes-
republik Deutschland und der Republik Osterreich über Fürsorge und Jugendwohlfahrts-
pflege vom 17.Januar 1966. .. . . . . .. .. .. .. . . . . .. .. . . .. . . .. .. .. .. .. . . .. .. . . . . .. .. . . .. . . .. . 1285·
27. 6. 69 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Änderung und Ergänzung des
Abkommens vom 25. April 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem König-
reich Griechenland über Soziale Sicherheit und zur Ergänzung der Zusatzvereinbarung vom
28. März 1962 zu diesem Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1292
754 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger lnkraft-
Nr. vom tretens
26. 6. 69 Verordnung Nr. 5/69 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt. 118 3. 7.69 4. 7. 69
25. 6. 69 Dreizehnte Verordnung der Bundesanstalt für
Flugsicherung zur Änderung der Ersten Durch-
führungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung
(Festlegung der Funkfrequenzen) 123 10. 7.69 11. 8. 69
24. 6. 69 Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion
Regensburg über das Baden in der Bundeswasser-
straße Donau 123 10. 7.69 15. 7. 69
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
26. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1212/69 des Rates zur Festsetzung des
Ausgleichsbetrags für Hartweizen und Gerste, die am Ende
des Wirtschaftsjahres 1968/1969 eingelagert und zur Ausfuhr
bestimmt sind 28.6.69 L 155/14
27. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1213/69 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Wei-
zen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 28.6.69 L 155/16
27. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1214/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 28.6.69 L 155/17
27. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1215/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 28.6.69 L 155/19
27. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1216/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 28.6. 69 L 155/20
27. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1217/69 der Kommission zur Fest-
setzung des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr
von Sirup und bestimmten anderen Erzeugnissen des Zucker-
sektors 28. 6.69 L 155/21
27. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1218/69 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Milch und
Milcherzeugnissen 28.6.69 L 155/22
26. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1219/69 der Kommission betreffend die
Voraussetzungen für die Gewährung von Ausgleichsbeträgen
für Lagerbestände an Hartweizen und Gerste am Ende des
Wirtschaftsjahres 1968/1969 28.6.69 L 155/28
754 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger lnkraft-
Nr. vom tretens
26. 6. 69 Verordnung Nr. 5/69 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt. 118 3. 7.69 4. 7. 69
25. 6. 69 Dreizehnte Verordnung der Bundesanstalt für
Flugsicherung zur Änderung der Ersten Durch-
führungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung
(Festlegung der Funkfrequenzen) 123 10. 7.69 11. 8. 69
24. 6. 69 Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion
Regensburg über das Baden in der Bundeswasser-
straße Donau 123 10. 7.69 15. 7. 69
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
26. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1212/69 des Rates zur Festsetzung des
Ausgleichsbetrags für Hartweizen und Gerste, die am Ende
des Wirtschaftsjahres 1968/1969 eingelagert und zur Ausfuhr
bestimmt sind 28.6.69 L 155/14
27. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1213/69 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Wei-
zen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 28.6.69 L 155/16
27. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1214/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 28.6.69 L 155/17
27. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1215/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 28.6.69 L 155/19
27. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1216/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 28.6. 69 L 155/20
27. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1217/69 der Kommission zur Fest-
setzung des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr
von Sirup und bestimmten anderen Erzeugnissen des Zucker-
sektors 28. 6.69 L 155/21
27. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1218/69 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Milch und
Milcherzeugnissen 28.6.69 L 155/22
26. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1219/69 der Kommission betreffend die
Voraussetzungen für die Gewährung von Ausgleichsbeträgen
für Lagerbestände an Hartweizen und Gerste am Ende des
Wirtschaftsjahres 1968/1969 28.6.69 L 155/28
Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juli 1969 755
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe ia deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
27. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1220/69 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Erzeugung für den in der
chemischen Industrie verwendeten Weißzucker 28.6. 69 L 155/30
27. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1221/69 der Kommission zur Verlänge-
rung der Verordnung (EWG) Nr. 1157/69 über die Aussetzung
der vorherigen Festsetzung der Abschöpfung für Weichweizen 28. 6. 69 L 155/32
27. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1222/69 der Kommission über die
Durchlührung einer Ausschreibung zur Bereitstellung von
Weichweizenmehl als Hilfeleistung für die Republik Indo-
nesien 28. 6. 69 L 155/33
27. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1223/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Ausfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu gewährendEm Erstattungen 28. 6. 69 L 155/39
27. 6. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1224/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Erstattung bei der Ausfuhr von Olsaaten 28.6. 69 L 155/41
27. 6. 69 Vero1:1dnung (EWG) Nr. 1225/69 der Kommission zur Änderung
der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und aus-
gewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen
gefrorenes Rindfleisch 28.6.69 L 155/43
756 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
An alle Abonnenten
des Bundesgesetzblattes
Teil I und II
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Bundesgesetzblatt Teil I und II ab 1. Juli 1969 auf das Kalenderhalbjahr umzustellen.
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In diesem Betrag sind 5,5 0/o Mehrwertsteuer enthalten.
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preis von Ihrem Postscheck- oder Bankkonto abbuchen zu lassen. Der Abbuchungs-
auftrag ist an das zuständige Postamt zu richten, das Ihnen auch das entsprechende
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D ruck : Bundesdruckerei Bonn.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1/,.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigun3 verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
Bezugsbedingunqen für Teil I und Il: Laufender Bezug nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.
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