Bundesgesetzblatt 4U
Teil I Z1997 A
1969 Ausgegeben zu Bonn am 29.Mai 1969 1 Nr. 41
Inhalt Seite
16. !}_ 69 Vc~rordnung l1bcr die' Zustündigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrig-
keilen ndch dem Pllichlvcrsicherungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441
21. 5. 69 Verordnung zur i\nderung der Steinkohlenbergbaugebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442
23. 5. 69 Zweilc Verordnun~J zur Einschränkung der Begünstigung des § 27 des Zollgesetzes . . . . . . . . 443
27. 5. 69 Verordnung rnr i\ndc'rung der Vorschriften über Formblätter für die Gliederung des Jahres-
abschlusses von Kwdilinstituten und des Jahresabschlusses der Hypothekenbanken und der
Schiffspfandbriefbil nkc~n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444
22. !'i. 69 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Artikel 3 Abs. 2 in Verbindung mit Ar-
tikel 1 des Cesetzcs zur Anderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mit-
bestimmung der Arbeitrwhmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des
Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom 27. April 1967) . . . . . . . . . . . . . . 445
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 31 und Nr. 32 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446
Verkündungen im Bundesdnzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446
Rechtsvorschri llen der Europäischen Cemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
Verordnung
über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
nach dem Pflichtversicherungsgesetz
Vom 16. Mai 1969
Auf Grund des § 36 Abs. 3 des Gesetzes über Ord- für die Ermittlung und Verteilung technischer Uber-
nungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetz- schüsse sowie für die Provisionen in der Kraftfahrt-
blatt I S. 481) wird verordnet: versicherung ist.
§ 1 §2
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahn- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
dung von Ordnungswidrigkeiten nach § 11 des leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (Bun- blatt I S. 1) in Verbindung mit § 111 des Gesetzes
desgesetzbl. I S. 213), zuletzt geändert durch das über Ordnungswidrigkeiten auch im Land Berlin.
Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungs-
widrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I
§3
S. 503), wird dem Bundesaufsichtsamt für das Ver-
sicherungs- und Bausparwesen übertragen, soweit es Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
zuständige Genehmigungsbehörde für die Tarife, kündung in Kraft.
Bonn, den 16. Mai 1969
Der Bundesminister für Wirtschaft
In Vertretung
Dr. S c h ö 11 h o r n
442 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Verordnung
zur Änderung der Steinkohlenbergbaugebiete
Vom 21. Mai 1969
Auf Grund des § 41 des Gesetzes zur Anpassung
und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus
und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete vom
15. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 365) wird mit Zu-
stimmung des Bundesrates verordnet:
§ 1
Die Anlage zu dem Gesetz zur Anpassung und
Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und
der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete vom
15. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 365) erhält in
Abschnitt A (Steinkohlenbergbaugebiet Ruhr) II
(Regierungsbezirk Münster) Nr. 3 folgende Fassung:
,,]. Vom Landkreis Coesfeld die Gemeinden:
Dülmen, Stadt nach dem Stand vom 1. Januar
1969
Kirchspiel Dülmen nach dem Stand vom 1. Ja-
nuar 1969".
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leilungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 43 Satz 2 des Ge-
setzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen
Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlen-
bergbaugebiete auch im Land Berlin.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
kündung in Kraft.
Bonn, den 21. Mai 1969
Der Bundesminister für Wirtschaft
In Vertretung
Dr. v o n D oh n an y i
Nr. 41 Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 29. Mai 1969 443
Zweite Verordnung
zur Einschränkung der Begünstigung des § 27 des Zollgesetzes
Vom 23. Mai 1969
Auf Crund des § 27 letzter Sc.11.z des Zollgesetzes § 2
vom 14. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. l S. 737), zuletzt
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
geändert durch dds Elfte Cesdz zur Anderung des
Oberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
Zollgesetzes vom 20. Dezember 1968 (Bundesgesetz-
gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zoll-
blcttl I S. l3B7), verordnet die Bundesregierung, nach-
gesetzes auch im Land Berlin.
dem dem Bundcsrnt. Celegenheit zur Stellungnahme
gegeben wordr·n ist, mit. Zustimmung des Bundes-
t<-1qes: § 3
§ Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf
Die Beqünsliuung des § 27 des Zollgesetzes wird die Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats
für alle Waren dulqehoben, di<) nicht vom Vertrag in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Verord-
über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft nung zur Einschränkung der Begünstigung des § 27
für Kohle und Stahl (Bundc)sqesetzbl. 1952 II S. 445) des, Zollgesetzes für den Luftfahrzeugbau vom
erfaßt werden. 4. April 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 251) außer Kraft.
Bonn, den 23. Mai 1969
Für den Bundeskanzler
D <! r B u n d e s m i n i s t e r f ü r A r b e i t u n d S o z i a 1o r d n u n g
Hans Katzer
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
444 Bundes~Jesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Verordnung
zur Änderung der Vorschriften über Formblätter
für die Gliederung des Jahresabschlusses von Kreditinstituten
und des Jahresabschlusses der Hypothekenbanken und der Schiffspiandbriefbanken
Vom 27. Mai 1969
Auf Grund der §§ l 61 und 278 Abs. 3 des Aktiengesetzes, des § 24 Abs. 2 des Hypothekenbankgesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 81, 368) und des § 22 Abs. 2
des Gesetzes über Schiffspfondbriefbanken in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 1963 (Bundes-
gesetzbl. I S. 301), sämtlich zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrig-
keiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 503), sowie des § 33 g des Gesetzes betreffend die Erwerbs-
und Wirtschaftsgenossenschaften und des Gesetzes über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlus-
ses vom 11. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1432) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des Grundgeset-
zes wird im Einvernehmen mil dem Bundesminister für Wirtschaft verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Kreditinstituten vom
20. Dezember 1967 (BundesgesetzbJ. I S. 1300) wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 2 wird gestrichen.
2. In den der Verordnung anliegenden Mustern 1, 2 und 3 erhält der Posten 2 der Passivseite der Jahres-
bilanz, in dem der Verordnung anliegenden Muster 4 erhält der Posten 3 der Passivseite der Jahresbilanz
die folgende Fassung:
.,Verbindlichkeitc~n aus dern Bankgeschäft gegenüber an-
deren Gläubigern
a) täglich füllig
b) mit vereinbarter Lrnfzeit uder Kündigungsfrist von
ba) weniger als drei Monaten
bb) mindestens drei Monaten, aber weniger als vier
Jahren
bc) vier Jahren oder länger
darunter:
vor Ablauf von vier Jahren fällig DM
c) Spareinlagen
ca} mit gesetzlicher Kündi~Jungsfrist
cb) sonstige
Artikel 2 Artikel 3
Die Verordnung über Formblätter für die Gliede- Die Verordnung gilt erstmals für den Jahresab-
rung des Jahresabschlusses der Hypothekenbanken schluß für das nach dem 31. Dezember 1968 begin-
und der Schiffspfondbriefbanken vom 17. Dezember nende Geschäftsjahr. Sie kann auf den Jahresab-
1968 (Bund<>.sg('setzbl. I S. 1337) wird wie folgt geän- schluß für ein früheres Geschäftsjahr angewandt
dert: werden.
1. § 2 Abs. 2 wird gestrichen. Artikel 4
2. In den der Verordnung anliegenden Mustern 1 Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-
und 2 crhallen leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 409 des Aktienge-
a) die Bezeichnung des Postens 7 der Aktivseite setzes, Artikel V des Fünften Gesetzes zur Ände-
der .Jahresbilanz die folgende Fassung: rung und Ergänzung des Hypothekenbankgesetzes
„Täglich fällige Forderungen und solche mit vom 14. Januar 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 9) und Ar-
vereinbarter Lmtfzeit oder Kündigungsfrist tikel VI des Gesetzes zur Änderung und Ergänzunu
von weniger als vier Jahren 11
, des Schiffsbankgesetzes vom 8. Mai 1963 (Bundesge-
b) die Bezeichnung des Postens 4 der Passivseite setzbl. I S. 293) auch im Land Berlin.
der Jahresbilanz die folgende Fassung:
„Täglich fällige V crbindlichkeiten und solche
Artikel 5
mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungs- Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
frist von weniger als vier Jahren 11
• kündung in Kraft.
Bonn, den 27. Mai 1969
Der Bundesminister der Justiz
Horst Ehmke
Nr. 41 'feig der Ausgabe: Bonn, den 29. Mai 1969 445
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 7. Mai 1969 - 2 BvL 15/67 - , ergangen auf Vor-
li.1ge des Landgerichts Dortmund, wird nachfolgen-
der Entscheidungssatz veröffentlicht:
Artikel 3 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 1
des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Er-
gänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung
der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vor-
ständen der Unternehmen des Bergbaus und der
Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom
27. April 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 505) ist, soweit
Artikel 3 Absatz 2 die Anwendung der neuen Fas-
sung des § 16 Satz 2 des Mitbestimmungs-Ergän-
zungsgesetzes regelt, mit dem Grundgesetz ver-
einbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-
verfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 22. Mai 1969
Der Bundesminister der Justiz
Horst Ehmke
446 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 31, ausgegeben am 23. Mai 1969
20. 5. 69 Gesetz zu cl(\m Obereinkommen vom 5. Dezember 1958 über den zwischenstaatlichen Aus-
tausch von amtlichen Veröffentlichungen und Regierungsdokumenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 997
22. 4. 69 fü•kann l.mc1chu11g dl's A bkornmens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der R<'~JicruncJ von Indi(~n über die zollfreie Einfuhr von Sachspenden . . . . . . . . . . . . . . . . 1012
:m. 4. fiC) Bckdnnl.rndcl1t111q über d()I1 Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die Unterdrük-
kunq ldlsclln od(~r irrdührender Herkunftsangaben (Inkrafttreten der Lissaboner Fassung
für lt.dien) ............................................................................ 1018
2. 5. 69 Bekarrnlmc1chu1HJ üb<!r tkn Ct!lt.ungsbereich des Ubereinkommens über die Anerkennung und
Vollstreckung dt1.sliindischcr Schiedssprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1019
5. 5. b9 ß<!ki:1nnl1nc1drnng über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Zwischenstaatliche
lkrc1lcndc S('<~sd1iff,-itirts-Orgcmisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1020
Nr. 32, ausgegeben am 28. Mai 1969
22. 5. 69 Gesetz über die r-eststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Rech-
nungsjahr 1969 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1969) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1021
8. 5. G9 Bckc1nnlnwchung tibcr den GP!tungsbereich des Welturheberrechtsabkommens . . . . . . . . . . . . . 1063
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgcsel.Lbl. S. 23) wird uuf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Ddlutn und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger In kraft-
Nr. vom tretens
8. 5. 69 Veronlnung TSF Nr. 4/69 über Tc11ife für den Güter-
lernv(!rkehr mit Krc1llfc1hrzt:ugen 92 21. 5. 69 1. 6. 69
21. 2. 69 Anordnung über die Ubcrlragung von Aufgaben auf
di:ls BundcsvcrwaJtunqsi:lml 95 24. 5. 69 1. 6. 69
13. 5. 69 Verordnung über di<: Frhc:bung einer Produktions-
dhgdb<' für Zucker 95 24.5.69 siehe§ 15
446 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 31, ausgegeben am 23. Mai 1969
20. 5. 69 Gesetz zu cl(\m Obereinkommen vom 5. Dezember 1958 über den zwischenstaatlichen Aus-
tausch von amtlichen Veröffentlichungen und Regierungsdokumenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 997
22. 4. 69 fü•kann l.mc1chu11g dl's A bkornmens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der R<'~JicruncJ von Indi(~n über die zollfreie Einfuhr von Sachspenden . . . . . . . . . . . . . . . . 1012
:m. 4. fiC) Bckdnnl.rndcl1t111q über d()I1 Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die Unterdrük-
kunq ldlsclln od(~r irrdührender Herkunftsangaben (Inkrafttreten der Lissaboner Fassung
für lt.dien) ............................................................................ 1018
2. 5. 69 Bekarrnlmc1chu1HJ üb<!r tkn Ct!lt.ungsbereich des Ubereinkommens über die Anerkennung und
Vollstreckung dt1.sliindischcr Schiedssprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1019
5. 5. b9 ß<!ki:1nnl1nc1drnng über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Zwischenstaatliche
lkrc1lcndc S('<~sd1iff,-itirts-Orgcmisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1020
Nr. 32, ausgegeben am 28. Mai 1969
22. 5. 69 Gesetz über die r-eststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Rech-
nungsjahr 1969 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1969) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1021
8. 5. G9 Bckc1nnlnwchung tibcr den GP!tungsbereich des Welturheberrechtsabkommens . . . . . . . . . . . . . 1063
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgcsel.Lbl. S. 23) wird uuf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Ddlutn und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger In kraft-
Nr. vom tretens
8. 5. 69 Veronlnung TSF Nr. 4/69 über Tc11ife für den Güter-
lernv(!rkehr mit Krc1llfc1hrzt:ugen 92 21. 5. 69 1. 6. 69
21. 2. 69 Anordnung über die Ubcrlragung von Aufgaben auf
di:ls BundcsvcrwaJtunqsi:lml 95 24. 5. 69 1. 6. 69
13. 5. 69 Verordnung über di<: Frhc:bung einer Produktions-
dhgdb<' für Zucker 95 24.5.69 siehe§ 15
Nr. 41 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Mai 1969 447
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmi l.lclbcne Rechlswi rksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
7. 5. 69 Verordnung (EWC) Nr. 848/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 8.5. 69 L 109/6
7. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 849/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1098/68 über die Durchführungs-
vorschrjfl.en für die Ausfuhrerstattungen bei Milch und Milch-
erzeugnissen 8.5.69 L 109/7
7. 5. fi9 Verordnung (EWC) Nr. 850/69 der Kommission zur Aufhebung
der in der Verordnung (EWG) Nr. 661/69 vorgesehenen Aus-
schreibung betreffend Käse aus den Beständen der italieni-
schen lnterventionsstelle 8.5.69 L 109/8
7. S. 69 Verordnung (EWG) Nr. 8Sl/69 der Kommission über die Son-
derregelung bej der Einfuhr bestimmter Sorten von gefrore-
nem Rindfleisch 8.5.69 L 109/9
8. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 852/69 der Kommission zur Festsetzung
der au! Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 9.5.69 L 111/1
8. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 853/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Mctlz hjnzugcfügt werden 9.5.69 L 111/2
8. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 854/69 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstdllung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 9.5.69 L 111/4
8. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 855/69 der Kommission zur Festsetzung
der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß vor, Weizen oder
Rorigen anzuwendenden Erstattungen 9.5.69 L 111/6
8. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 856/69 der Kommission zur Festsetzung
der bei Rejs und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen 9. 5. 69 L 111/10
8. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 857/69 der Kommission zur Festsetzung
der Erslattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 9.5.69 L 111/12
8. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 858/69 der Kommission zur Festsetzung
der Pri:imien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis und
Bruchreis 9.5.69 L 111/14
8. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 859/69 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Ersldttung lür Reis und Bruchreis anzuwendenden
Berjchligung 9.5.69 Llll/16
8. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 860/69 der Kommission über die Fest-
selzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 9.5.69 L 111/18
8. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 861/69 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und aus-
gewachsenen Rindern sowje von Rindfleisch, ausgenommen
gefrorenes Rindfleisch 9.5.69 L 111/19
8. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 862/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1100/68 in bezug auf die Gültig-
keilsdauer der Ausfuhrlizenzen für Milch und Milcherzeugnisse 9.5.69 L 111/25
8. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 863/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1024/68 hinsichtlich .der Berech-
nung des Einfuhrpreises für Kälber 9.5.69 L 111/26
8. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 864/69 der Kommission zur Festsetzung
von Zusatzbeträgen für Eier in der Schale 9. 5.69 L 111/27
8. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 865/69 der Kommission zur Festsetzung
von Zusatzbeträgen für geschlachtetes Geflügel 9.5.69 L 111/29
8. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 866/69 der Kommission zur Festsetzung
von Zusatzbeträgen für Erzeugnisse des Sektors Geflügel-
fleisch · 9.5.69 L 111/31
448 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaftr2n
J)c11 u111 und Bc,zcidrnunq d<'r Rechtsvorschrift
-- Ausgabe in deutscher Sprache --
vom Nr ./Seite
8. 5. 69 Vcrordnun~J (EWG) Nr. 867/69 der Kommission zur Änderung
der bei U(-\r Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzcugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 9. 5. 69 L 111/33
B. S. 69 Verordnung (EWG) Nr. 868/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 830/69 zur Festsetzung der ab
1. Mai 1969 gellenden Erstattungssätze bei der Ausfuhr von
beslimmlc~n Milcherzeugnissen in Form von nicht unter An-
hang II des Vertrages fallenden Waren 10. 5.69 L 113/1
9. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 869/69 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen für Olivenöl 10. 5. 69 L 113/2
9. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 870/69 der Kommission zur Festsetzung
des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 10. 5. 69 L 113/4
9. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 871/69 der Kommission zur endgültigen
Festsetzung des seit 31. März 1969 vorläufig festgesetzten Bei-
hilfebetrags für Raps- und Rübsensamen 10. 5.69 L 113/5
12. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 872/69 der Kommission --._zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 13. 5. 69 L 114/1
12. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 873/69 der Kommission über die Fest-
setzung dc~r Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 13.5. 69 L 114;2
12. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 874/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 13.5.69 L 114/ 4
12. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 875/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 13. 5.69 L 114/5
12. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 876/69 der Kommission zur Festsetzung
der Ausschreibungsbedingungen für den Verkauf im Besitz
der deutschen Interventionsstelle befindlicher Raps- und
Rübscnsamen 13.5.69 L 114/6
12. 5. 69 VeronlnunrJ (EWG) Nr. 877/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 836/68 über die Einfuhr- und Aus-
fuhr] izenzen für Zucker, Zuckerrüben und Melasse 13. 5.69 L 114/8
12. 5. 69 Vc~rordnung (EWG) Nr. 878/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 837/68 über Durchführungsbestim-
mun9cn für die Abschöpfung im Zuckersektor 13.5.69 L 114/9
12. 5. 69 Verordnun9 (EWG) Nr. 879/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1787/68 zur teilweisen Freistellung
von der Abschöpfung bestimmter Mengen getrockneter Zucker-
rübenschnilzel 13.5.69 L 114/10
12. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 880/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnun9en (EWG) Nr. 198/69, 507/69 und 685/69 über
Interventionen auf dem Markt für Butter und Rahm 13. 5. 69 L 114/11
13. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 881/69 des Rates zur Festlegung der
Grundregeln betreffend die Verwendung von Vollmilchpulver
zur Fferstellun9 von Mischfulter für Kälber 16.5. 69 L 117/1
13. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 882/69 des Rates zur Festsetzung einer
Ubergangsver9ütung für Weichweizen, für zur Brotherstellung
geeigneten Roggen und für Mais, die sich am Ende des Wirt-
schaftsjahres 1968/1969 auf Lager befinden 16. 5. 69 L 11712
13. 5. 69 Verordnung (EWG) Nr. 883/69 des Rates zur Festsetzung der
monatlichen Zuschläge der Preise für Getreide und Mehl,
Grütze und Grieß von Weizen oder Roggen für das Wirt-
schaftsjahr 1969/1970 16. 5. 69 L 117/3
H c raus gebe r: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.
D ruck : Bundesdruckerei Bonn.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o. .
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bu nd es-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgescl.zbl. I S. 437) nach Sachnebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III ~urch den Verlag.
Bezugsbedingungen für Teil I und II: Luufender Bezug nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an emen:i Postschalter.
Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je 10,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,50 DM gegen Voremsendung des
erforderlichen Betrnges auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe 0,50 DM zuzüglich Versandgebühr 0, 15 DM.
Bestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn 1, Postfach.