305
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1969 Ausgcgchen zu Bonn am 22. April 1969 1 Nr. 32
Tag In h a 1 t Seite
18.4. (j9 Gesetz über die Ausprägung einer Olympiamünze 305
16.4.69 Neunte Vcrord1rnn9 zur Anderun9 der Pflanzenbeschauverordnung 306
Bunt\t,S(j<'sdzlil. III 782:l-l-3
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblc1tl Teil lI Nr. 22 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307
Rech lsvorsdiri II c:n der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307
Gesetz
über die Ausprägung einer Olympiamünze
Vom 18. April 1969
Der Bundestag hc1t das folgende Gesetz be- münzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323),
schlossen: geändert durch das Gesetz zur Anderung des Ge-
§ 1 setzes über die Ausprägung von Scheidemünzen
(1) Aus Anlaß der Spiele der XX. Olympiade 1972 vom 18. Januar 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 55), ent-
in Deutschland wird eine Bundesmünze von 10 Deut- sprechend.
schen Mark -- Olympiamünze - geprägt. § 3
(2) Der Bundesminister der Finanzen setzt die An- Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
zahl der auszuprägenden Münzen mit Zustimmung des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
der Deutschen Bundesbank fest. (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
§ 2 § 4
Für die Olympiamünze gelten die Vorschriften Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-
des Gesetzes über die Ausprägung von Scheide- dung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 18. April 1969
Der Bundespräsident
Lübke
Der Bundeskanzler
Kiesinger
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
Der Bundesminister des Innern
Benda
306 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Neunte Verordnung
zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung
Vom 16. April 1969
Auf Grund des § 27 Abs. 1 des Pflanzenschutz-
gesetzes vom 10. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 352),
geändert durch das Einführungsgesetz zum Gesetz
über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bun-
desgesetzbl. I S. 503), wird mit Zustimmung des Bun-
desrates verordnet:
Artikel 1
Die Pflanzenbeschauverordnung vom 23. August
1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1258), zuletzt geändert
durch die Achte Verordnung zur Änderung der
Pflanzenbeschauverordnung vom 29. März 1967 (Bun-
desgcsetzbl. I S. 390), wird wie folgt geändert:
1. § 8 Abs. 1 und Anlage 9 werden aufgehoben.
2. In § 8 Abs. 2 werden die Worte „die in Anlage 9
genannten Zollstellen" durch die Worte „die vom
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten im Einvernehmen mit dem Bundes-
minister der Finanzen auf Grund des § 21 des
Pflanzenschutzgesetzes bekanntgegebenen Zoll-
stellen" ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 29 des Pflanzen-
schutzgesetzes auch im Land Berlin.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-
dung in Kraft.
Bonn, den 16. April 1969
Der Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Hermann Höcherl
Nr. 32 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. April 1969 307
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 22, ausgegeben am 18. April 1969
14. 4. G9 Gesdz zu dem Zweilen Abkommen vom 20. März 1968 zur Änderung des Abkommens vom
29. Oktober 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über
Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zu dem Abkommen über Soziale Sicherheit
vom gleichen Tage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 781
15. 4. 69 Verordnun~J zur i\nclcrnng und Ergänzung verkehrsrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet
der Secschiflahri . :·..................................................................... 786
Bundl!S(Jesclzhl. II] 9511-1, 9515-2, 9512-5
27. '.L G9 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 99 der Internationalen
Arbcil.sorganisc1lion über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Land-
wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 788
27. 3. 69 Bekanntrndchung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 100 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeits-
küifle für glcichwcrlige Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 789
27. 3. 69 Bdrnnn lmadmn9 über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 105 der Internationalen
Arbeitsorg<1nii.;<ttion über die Abschaffung der Zwangsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 790
27. 3. 69 Be kann lmdchun~J über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 111 der Internationalen
Arbeilsorganis,Jlion über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . 791
27. 3. 69 Bekdnnlmc1chung iiber den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 116 der Internationalen
Arbeitsor~Fmisation über die Abänderung der Schlußartikel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 792
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Da lum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
26. 3. 6() Verordnung (EWG) Nr. 557/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 27.3. 69 L 74/11
26. 3. 69 Vmordnung (EWG) Nr. 558/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Melasse 27.3. 69 L 74/12
26. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 559/69 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für
Melasse 27. 3. 69 L 74/13
26. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 560/69 der Kommission zur Änderung
der Erstallung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für
Weißzucker und Rohzucker 27. 3. 69 L 74/14
26. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 561/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissE:m zu erhebenden Abschöpfungen 27. 3.69 L 74/15
26. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 562/69 des Rates zur Verlängerung
des Milchwirtschaftsjahres 1968/1969 28. 3. 29 L 75/1
26. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 563/69 des Rates zur Verlängerung
des Wirtschdftsjahres 1968/1969 für Rindfleisch 28.3.29 L 75/2
27. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 564/69 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Rog~~en unwendbaren Abschöpfungen 28.3. 29 L 75/3
27. 3. 69 Verordmmq (EWG) Nr. 565/69 der Kommission über die Fest-
setzunr~ der Pr~im ien, die den Abschöpfungen für Getreide und
M;:ilz hinzugr>fiigl werden 28. 3.29 L 75/4
Nr. 32 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. April 1969 307
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 22, ausgegeben am 18. April 1969
14. 4. G9 Gesdz zu dem Zweilen Abkommen vom 20. März 1968 zur Änderung des Abkommens vom
29. Oktober 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über
Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zu dem Abkommen über Soziale Sicherheit
vom gleichen Tage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 781
15. 4. 69 Verordnun~J zur i\nclcrnng und Ergänzung verkehrsrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet
der Secschiflahri . :·..................................................................... 786
Bundl!S(Jesclzhl. II] 9511-1, 9515-2, 9512-5
27. '.L G9 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 99 der Internationalen
Arbcil.sorganisc1lion über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Land-
wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 788
27. 3. 69 Bekanntrndchung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 100 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeits-
küifle für glcichwcrlige Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 789
27. 3. 69 Bdrnnn lmadmn9 über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 105 der Internationalen
Arbeitsorg<1nii.;<ttion über die Abschaffung der Zwangsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 790
27. 3. 69 Be kann lmdchun~J über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 111 der Internationalen
Arbeilsorganis,Jlion über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . 791
27. 3. 69 Bekdnnlmc1chung iiber den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 116 der Internationalen
Arbeitsor~Fmisation über die Abänderung der Schlußartikel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 792
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Da lum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
26. 3. 6() Verordnung (EWG) Nr. 557/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 27.3. 69 L 74/11
26. 3. 69 Vmordnung (EWG) Nr. 558/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Melasse 27.3. 69 L 74/12
26. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 559/69 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für
Melasse 27. 3. 69 L 74/13
26. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 560/69 der Kommission zur Änderung
der Erstallung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für
Weißzucker und Rohzucker 27. 3. 69 L 74/14
26. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 561/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissE:m zu erhebenden Abschöpfungen 27. 3.69 L 74/15
26. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 562/69 des Rates zur Verlängerung
des Milchwirtschaftsjahres 1968/1969 28. 3. 29 L 75/1
26. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 563/69 des Rates zur Verlängerung
des Wirtschdftsjahres 1968/1969 für Rindfleisch 28.3.29 L 75/2
27. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 564/69 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Rog~~en unwendbaren Abschöpfungen 28.3. 29 L 75/3
27. 3. 69 Verordmmq (EWG) Nr. 565/69 der Kommission über die Fest-
setzunr~ der Pr~im ien, die den Abschöpfungen für Getreide und
M;:ilz hinzugr>fiigl werden 28. 3.29 L 75/4
308 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe i:1 deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
27. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 566/69 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 28.3. 29 L 75/6
27. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 567/69 der Kommission zur Festset-
zung der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anzuwendenden Erstattungen 28.3. 29 L 75/8
27. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 568/69 der Kommission zur Fest-
setzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden .Ab-
schöpfungen 28.3.29 L 75/12
27. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 569/69 der Ksmmission zur Festset-
zung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 28.3.29 L 75/14
27. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 570/69 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis
und Bruchreis 28.3.29 L 75/16
27. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 571/69 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwen-
denden Berichtigung 28.3.29 L 75/18
27. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 572/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 28.3.29 L 75/20
27. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 573/69 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen
gefrorenes Rindfleisch 28.3. 29 L 75/21
27. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 574/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1105/68 hinsichtlich der Beihilfen-
gewährung für Magermilch für Futterzwecke, die einer einzel-
staatlichen Denaturierungsmethode oder einer Verwaltungs-
kontrolle unterworfen ist 28.3. 29 L 75/24
27. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 575/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 338/69 über besondere Durchfüh-
rungsbestimmungen für die Ausfuhr bestimmter Käse 28.3.29 L 75/25
27. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 576/69 der Kommission über eine
Ausschreibung zum Absatz von Butter aus Lagerhaltung durch
die deutsche Interventionsstelle 28.3. 29 L 75.'26
26. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 577/69 der Kommission über die Vor-
ausfestsetzungsbescheinigungen für bestimmte landwirtschaft-
liche Erzeugnisse, die in Form nicht unter Anhang II des
Vertrages fallender Waren ausgeführt werden 28.3.29 L 75_ 27
27. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 578/69 der Kommission über eine Aus-
schreibung zum Absatz von Lagerkäse aus den Beständen der
italienischen Interventionsstelle 28.3. 29 L 75,31
27. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 579/69 der· Kommission über Aus-
schreibungen zum Absatz von Butter aus den Beständen der
deutschen, der französischen und der niederländischen Inter-
ventionsstelle 28.3.29 L 75/33
27. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 580/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 539/69 hinsichtlich der Abschöp-
fung bei der Einfuhr von Getreidekörnern, perlförmig geschlif-
fen, von Sorghum oder Dari 28.3.29 L 75/35
Herausgeber: Der Bundesmini::.ter de1 Justiz. - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.
Druck : Bundesdruckerei Bonn.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 '/,.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
redits vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nadi Sadigebieten geordnet veröffentlidit. Bezugsbedingungen für Teil III durdi den Verlag.
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