301
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1969 Ausgegeben zu Bonn am 17. April 1969 Nr. 31
Tag Inhalt Seite
14. 4. 69 Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Bergmannsprämien 301
Bu11desgcsct.zbl. ll! B00-7
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302
Re:_~chlsvorschriflen der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302
Gesetz
zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Bergmannsprämien
Vom 14. April 1969
D2r Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes- machung vom 22. Januar 1968 (Bundesgesetz-
rates das folgende Gesetz beschlossen: blatt I S. 101) bezeichneten Beträge sind letzt-
mals am 30. Juni 1968 für das Kalenderjahr
Artikel 1 1967 zu zahlen."
Änderung und Ergänzung des
Gesetzes über Bergmannsprämien
Das Gesetz über Bergmannsprämien vom 20. De- Artikel 2
zember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 927) in der Fas-
Geltung im Land Berlin
sung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1968
(Bundesgesetzbl. I S. 101) wird wie folgt geändert Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
und ergänzt: des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
1. § 5 a wird gestrichen.
2. § 7 wird wie folgt geändert und ergänzt:
a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. Artikel 3
b) Es wird der folgende Absatz 2 angefügt: Inkrafttreten
,, (2) Die in § 5 a Abs. 1 Satz 1 des Bergmanns- Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-
prämiengesetzes in der Fassung der Bekannt- dung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 14. April 1969
Der Bundespräsident
Lübke
Der Bundeskanzler
Kiesinger
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
Für den Bundesminister für Wirtschaft
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Hans Katzer
302 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Ahs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und B<:l'.eichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vorn tretens
31. 3. 69 Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion
Mainz über ZuschWge zu den Entgelten für die
Leistungen der Binnenlotsen auf dem Rhein zwi-
schen Bingen und Si. Goar 66 9.4. 69 10. 4. 69
31. 3. 69 Veronlnung TSN Nr. 2/69 zur Änderung der Ver-
ordnung TS Nr. 11/58 über einen Tarif für den
Gütern,1hverkehr mit KraJtlahrzeugen (GNT) 67 10.4.69 1. 5. 69
2. 4. 69 Zweite Verordnung zur Durchführung außerordent-
licher Veranlagungen von Kartoffelgemeinschafts-
brennereien 68 11. 4. 69 12.4.69
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
19. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 507/69 der Kommission über den Ver-
kauf von Butter zu herabgesetzten Preisen an bestimmte
exportierende Verarbeitungsbetriebe 21. 3. 69 L 70/1
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 508/69 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen an wend baren Abschöpfungen 21. 3. 69 L 70/4
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 509/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 21. 3. 69 L 70/5
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 510/69 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 21. 3. 69 L 70/7
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 511/69 der Kommission zur Festsetzung
der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anzuwendenden Erstattungen 21. 3. 69 L 70/9
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 512/69 der Kommission zur Festsetzung
der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen 21. 3. 69 L 70/13
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 513/69 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 21. 3. 69 L 70/15
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 514/69 der Kommission zur Festsetzung
der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis und
Bruchreis 21. 3. 69 L 70/17
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 515/69 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwendenden
Berichtigung 21. 3. 69 L 70/19
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 516/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 21. 3. 69 L 70/21
20. 3. 69 ·verordnung (EWG) Nr. 517/69 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und ausge-
wachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen ge-
frorenes Rindfleisch 21. 3. 69 L 70/22
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 518/69 der Kommission zur Festsetzung
von Zusatzbeträgen für Erzeugnisse des Sektors Geflügelfleisch 21. 3. 69 L 70/24
302 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Ahs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und B<:l'.eichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vorn tretens
31. 3. 69 Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion
Mainz über ZuschWge zu den Entgelten für die
Leistungen der Binnenlotsen auf dem Rhein zwi-
schen Bingen und Si. Goar 66 9.4. 69 10. 4. 69
31. 3. 69 Veronlnung TSN Nr. 2/69 zur Änderung der Ver-
ordnung TS Nr. 11/58 über einen Tarif für den
Gütern,1hverkehr mit KraJtlahrzeugen (GNT) 67 10.4.69 1. 5. 69
2. 4. 69 Zweite Verordnung zur Durchführung außerordent-
licher Veranlagungen von Kartoffelgemeinschafts-
brennereien 68 11. 4. 69 12.4.69
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
19. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 507/69 der Kommission über den Ver-
kauf von Butter zu herabgesetzten Preisen an bestimmte
exportierende Verarbeitungsbetriebe 21. 3. 69 L 70/1
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 508/69 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen an wend baren Abschöpfungen 21. 3. 69 L 70/4
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 509/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 21. 3. 69 L 70/5
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 510/69 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 21. 3. 69 L 70/7
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 511/69 der Kommission zur Festsetzung
der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anzuwendenden Erstattungen 21. 3. 69 L 70/9
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 512/69 der Kommission zur Festsetzung
der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen 21. 3. 69 L 70/13
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 513/69 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 21. 3. 69 L 70/15
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 514/69 der Kommission zur Festsetzung
der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis und
Bruchreis 21. 3. 69 L 70/17
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 515/69 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwendenden
Berichtigung 21. 3. 69 L 70/19
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 516/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 21. 3. 69 L 70/21
20. 3. 69 ·verordnung (EWG) Nr. 517/69 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und ausge-
wachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen ge-
frorenes Rindfleisch 21. 3. 69 L 70/22
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 518/69 der Kommission zur Festsetzung
von Zusatzbeträgen für Erzeugnisse des Sektors Geflügelfleisch 21. 3. 69 L 70/24
Nr. 31 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. April 1969 303
VeriJtk,it ich! im Arn1sblatt der
Eu1opzi,"chen Gemeinschaften
Dt1lum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
-- Aus~Jabe m deutscher Sprache
vom Nr./Seite
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 519/69 der Kommission zur Festsetzung
von Zusa tzbelrägen für Eier in der Schale 21. 3. 69 L 70/26
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 520/69 der Kommission zur Festsetzung
von Zusatzbeträgen für geschlachtetes Get1ügel 21.3.69 L 70/28
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 521/69 der Kommission betreffend
eine Ausschreibung für den Absatz von gefrorenen Rinder-
vordervierteln, die im Besitz der französischen Interventions-
stelle sind 21. 3. 69 L 70/30
20. 3. fül Verordnung (EWG) Nr. 522/69 der Kommission betreffend eine
Ausschreibung für den Absatz von gefrorenen Rindervorder-
v iert.el n, die im Besitz der deutschen Interventionsstelle sind 21. 3. 69 L 70/31
20. 3. G9 Verordnung (EWG) Nr. 523/69 der Kommission -zur erneuten
Andcrung der Verordnung (EWG) Nr. 1108/68 im Hinblick auf
die Verpackung von Magermilchpulver, das der Interventions-
stelle zum Kauf angeboten wird 21. 3. 69 L 70/32
20. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 524/69 der Kommission über die Fest-
setzung von Pauschalkoeffizienten für bestimmte Milcherzeug-
nisse zur Berechnung der Erstattungen bei der Ausfuhr nach
dritten Ländern für den Zeitraum vom 1. Juli 1966 bis zum
30. Juni 1967 22.3.69 L 71/1
21. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 525/69 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen .oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 22.3.69 L 71/4
21. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 526/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 22.3.69 L 71/5
21. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 527/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 22.3.69 L 71/7
21. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 528/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 22.3.69 L 71/8
21. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 529/69 der Kommission zur Festsetzung
des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 22.3.69 L 71/9
21. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 530/69 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen für Olivenöl 22.3. 69 L 71/10
21. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 531/69 der Kommission zur Änderung
der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und ausge-
wachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen ge-
frorenes Rindfleisch 22.3.69 L 71/12
21. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 532/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 198/69 der Kommission über den
Absatz von Butter zu herabgesetzten Preisen an bestimmte
Verarbeitungsbetriebe in der Gemeinschaft 22.3.69 L 71/15
24. 3. füJ Verordnung (EWG) Nr. 533/69 der Kommission zur Festsetzung
der au! Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
RomJen an wend baren Abschöpfungen 25.3.69 L 72/1
24. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 534/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 25.3.69 L 72/2
24. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 535/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 25.3.69 L 72/4
24. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 536/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 25.3.69 L 72/5
24. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 537/69 der Kommission über Ergän-
zungsbestimmungen betreffend Ausfuhrlizenzen für Milch-
erzeugnisse in bestimmten Ausschreibungsfällen 25.3. 69 L 72/6
24. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 538/69 der Kommission über eine Aus-
schreibung zum Absatz von Butter aus Lagerhaltung durch die
französische Jn terven tionsstelle 25.3. 69 L 72/8
24. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 539/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 25.3.69 L 72/9
304 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
24. 3. 6D Verordnung (EWC) Nr. 540/69 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen bei der Einfuhr von gefrorenem Rindfleisch 25. 3.69 L 72/11
24. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 541/69 der Kommission zur Änderung
der für Getreide, Mehl, Grütze und Grieß von Weizen oder
RomJen anzuwendenden Erstattungen 25.3.69 L 72/14
18. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 542/69 des Rates über das gemein-
schültliche Versandverfahren 29.3.69 L 77/1
25. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 543/69 des Rates über die Harmoni-
sierung bestimmt.er Sozialvorschriften im Straßenverkehr 29.3.69 L 77/49
21. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 544/69 der Kommission zur Festsetzung
der ab 1. April 1969 geltenden Erstattungen bei der Ausfuhr
von Eiern und Eigelb in Form von nicht unter Anhang II des
Vertrages fdllenden Waren 26.3.69 L 73/1
25. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 545/69 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen ,rnwendbaren Abschöpfungen 26.3.69 L 73/3
25. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 546/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 26.3.69 L 73/4
25. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 547/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 26.3.69 L 73/6
25. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 548/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 26. 3.69 L 73/7
25. 3. 69 Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 549/69 des Rates zur
Bestimmung der Gruppen von Beamten und sonstigen Be-
diensteten der Europäischen Gemeinschaften, auf welche die
Artikel 12, 13 Absatz 2 und Artikel 14 des Protokolls über die
Vorrechte und Befreiungen der Gemeinschaften Anwendung
finden 27.3. 69 L 74/1
25. 3. 69 Verordnung (Euratom) Nr. 550/69 des Rates zur Änderung der
Regelung der Bezüge und sozialen Sicherheit der Atomanlagen-
bediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in
Belgien dienstlich verwendet werden 27.3. 69 L 74/2
25. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 551/69 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 204/69 zur Festlegung der allgemeinen
Regeln für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen und der
Kriterien zur Festsetzung des Erstattungsbetrags für bestimmte
landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in Form von nicht unter
Anhang II des Vertrages fallenden Waren ausgeführt werden 27.3.69 L 74/3
25. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 552/69 des Rates über die Beteiligung
des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die
Landwirtschaft, Abteilung Garantie 27.3.69 L 74/5
25. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 553/69 des Rates zur Berichtigung des
Wortlauts der Verordnung (EWG) Nr. 2094/68 in deutscher
Sprache 27.3. 69 L 74/6
26. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 554/69 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen an wend baren Abschöpfungen 27.3.69 L 74/7
26. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 555/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 27.3. 69 L 74/8
26. 3. 69 Verordnun9 (EWG) Nr. 556/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 27.3. 69 L 74/10
Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m. b.H., 5 Köln 1, Postfach.
Druck : Bundesdruckerei Bonn.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten: der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
Bezugsbedingungen für Teil I und II: Laufender Bezug nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einen_i Postschalter.
Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je 10,- DM. Ein z e Ist ü c k e je angefangene 16 Seiten 0,50 DM gegen Vorernsendung des
erforderlichen Betruges auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe 0,50 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM.
Bestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn 1, Postfach.