211
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1969 Ausgegeben zu Bonn am 22.März 1969 1 Nr. 24
Tag Inhalt Seite
19.3.69 Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes 217
Dund<,s9eselzhl. IJI 9231-1
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 17 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220
Gesetz
zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Vom 19. März 1969
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes- wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des
rates das folgende Gesetz beschlossen: Straßenverkehrs nicht auf der Straße angebracht
werden, haben die Eigentümer der Anlieger-
grundstücke das Anbringen zu dulden. Schäden,
Artikel 1 die durch das Anbringen oder Entfernen der Ver-
Das Straßenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1952 kehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen ent-
(Bundesgesetzbl. I S. 837), zuletzt geändert durch stehen, sind zu beseitigen. Wird die Benutzung
das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungs- eines Grundstücks oder sein Wert durch die Ver-
widrigkeiten (EGOWiG) vom 24. Mai 1968 (Bundes- kehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen nicht
gesetzbl. I S. 503), wird wie folgt geändert: unerheblich beeinträchtigt oder können Schäden,
die durch das Anbringen oder Entfernen der
1. In § 2 Abs. 1 Satz 2 erhält der zweite Halbsatz Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen ent-
folgende Fassung: standen sind, nicht beseitigt werden, so ist eine
angemessene Entschädigung in Geld zu leisten.
„sie ist zu erteilen, wenn der Nachsuchende
Zur Schadensbeseitigung und zur Entschädigungs-
seine Befähigung durch eine Prüfung dargetan
leistung ist derjenige verpflichtet, der die Kosten
hat, wenn er nachweist, daß er die Grundzüge
für die Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtun-
der Versorgung Unfallverletzter im Straßenver-
gen zu tragen hat. Kommt eine Einigung nicht
kehr beherrscht, und wenn nicht Tatsachen vor-
zustande, so entscheidet die höhere Verwaltungs-
liegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er
behörde. Vor der Entscheidung sind die Beteilig-
zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet
ten zu hören."
ist. II
4. In § 6 Abs. 1 wird nach Nummer 3 folgende neue
2. In § 2 Abs. 1 wird folgender Satz 3 hinzugefügt:
Nummer 4 eingefügt:
„Der Nachsuchende um eine Fahrerlaubnis der
„4. die Beschaffenheit, Ausrüstung und Prüfung
Klasse 2 nach § 5 Abs. 1 der Straßenverkehrs-
der Fahrzeuge, um die Insassen bei einem
zulassungs-Ordnung muß durch ein Zeugnis die
Verkehrsunfall vor Verletzungen zu schützen
erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang des
oder deren Ausmaß oder Folgen zu mildern;".
Deutschen Roten Kreuzes oder eines anderen Ver-
bandes oder auf andere Art nachweisen, daß er
5. In § 6 Abs. 1 werden die bisherigen Nummern 4
bei Verkehrsunfällen Erste Hilfe leisten kann."
bis 6 die Nummern 5 bis 7.
3. In § 5 b wird folgender Absatz 6 angefügt:
6. In § 24 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte ,,§ 6
,, (6) Können Verkehrszeichen oder Verkehrs-• Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5" durch die Worte ,,§ 6
einrichtungen aus technischen Gründen oder Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6" ersetzt.
218 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Artikel 2 Artikel 3
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 1
des Dritten Uberleitungsgcsetzes vom 4. Januar 1952 Nr. 1 und 2 am Tage nach seiner Verkündung in
(Bundcsgcsetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechts- Kraft. Artikel 1 Nr. 1 und 2 tritt am 1. August 1969
verordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes er- in Kraft, sofern nicht der Bundesminister für Ver-
lassen werden, 9ellen im Land Berlin nach § 14 des kehr durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des
Dritten Uberleitungsgcsetzes. Bundesrates einen früheren Zeitpunkt festsetzt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 19. März 1969
Der Bundespräsident
Lübke
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister der Verteidigung
Schröder
Der Bundesminister für Verkehr
Georg Leber
Nr. 24 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. März 1969 219
Bundesgesetzblatt
Teil II
..
Tag Inhalt Seite
Nr. 17, ausgegeben am 20. März 1969
1 L 3. 69 Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erteilung von Rheinschiffer-
patenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589
Bundcsgcsclzhl. III 9503-9
15. 3. 69 Verordnung zur .Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/68 - Waren der EGKS) . . . . . 590
10. 2. 69 Bekanntmachung von Änderungen der Abschnitte IV (a) und (c) sowie V (d) der Anlage III
zu Protokoll Nr. III zu dem revidierten Brüsseler Vertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595
5. 3. 69 Bekanntmachung zu dem Vertrag vom 22. September 1966 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Regelung der Grenzübergänge
der Eisenbahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 596
11. 3. 69 Bekanntmachung der Neufassung des deutschen Wortlauts der in Mannheim unterzeichneten
Revidierten Rheinschiffahrtsakte (Mannheimer Akte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 597
Bnndesqc!selzbl. llI 310-6
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
7. 3. 69 Verordnung zur Änderung der Verordnung über
den Mindestweingeistgehalt von Trinkbrannt-
weinen 50 13. 3.69 1. 5. 69
17. 3. 69 Verordnung TSF Nr. 2/69 über Tarife für den
Gü terfern ver kehr mit Kraftfahrzeugen 56 21. 3. 69 1. 4. 69
Nr. 24 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. März 1969 219
Bundesgesetzblatt
Teil II
..
Tag Inhalt Seite
Nr. 17, ausgegeben am 20. März 1969
1 L 3. 69 Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erteilung von Rheinschiffer-
patenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589
Bundcsgcsclzhl. III 9503-9
15. 3. 69 Verordnung zur .Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/68 - Waren der EGKS) . . . . . 590
10. 2. 69 Bekanntmachung von Änderungen der Abschnitte IV (a) und (c) sowie V (d) der Anlage III
zu Protokoll Nr. III zu dem revidierten Brüsseler Vertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595
5. 3. 69 Bekanntmachung zu dem Vertrag vom 22. September 1966 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Regelung der Grenzübergänge
der Eisenbahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 596
11. 3. 69 Bekanntmachung der Neufassung des deutschen Wortlauts der in Mannheim unterzeichneten
Revidierten Rheinschiffahrtsakte (Mannheimer Akte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 597
Bnndesqc!selzbl. llI 310-6
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
7. 3. 69 Verordnung zur Änderung der Verordnung über
den Mindestweingeistgehalt von Trinkbrannt-
weinen 50 13. 3.69 1. 5. 69
17. 3. 69 Verordnung TSF Nr. 2/69 über Tarife für den
Gü terfern ver kehr mit Kraftfahrzeugen 56 21. 3. 69 1. 4. 69
220 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Hinweis aui Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
•
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
6. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 422/69 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 7.3.69 L 56/1
6. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 423/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 7.3.69 L 56/3
6. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 424/69 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 7.3.69 L 56/4
6. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 425/69 der Kommission zur Fest-
setzung der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von
Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstattungen 7.3.69 L 56/6
6. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 426/69 der Kommission zur Fest-
setzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Ab-
schöpfungen 7.3.69 L 56/10
6. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 427/69 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 7.3.69 L 56/12
6. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 428/69 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für
Reis und Bruchreis 7.3.69 L 56/14
6. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 429/69 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzu-
wendenden Berichtigung 7.3.69 L 56/16
6. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 430/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 7. 3. 69 L 56/18
6. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 431/69 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen
gefrorenes Rindfleisch 7. 3.69 L 56/19
7. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 432/69 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Wei-
zen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 8.3.69 L 57/1
7. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 433/69 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 8. 3.69 L 57/2
7. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 434/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 8.3.69 L 57/4
7. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 435/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 8.3.69 L 57/5
7. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 436/69 der Kommission zur Fest-
setzung des Betrages der Beihilfe für O!saaten 8.3.69 L 57/6
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.
Druck : Bundesdruckerei Bonn.
Im Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1 /,.
Das Bundesqesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnunqen in zeitlicher Reihenfolqe nach ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezuqsbedinqungen für Teil III durch den Verlag.
Bezugsbedingungen für Teil I und II: laufender Bezug nur d11rch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.
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