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Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1969 Ausgegehen zu Bonn am 19.März 1969 1 Nr. 23
Tug Inhalt Seite
14. 3. 69 Dritt.es Gesetz zur Änd<~rung des Wehrsoldgesetzes 213
Buntlc,sqr,sel.zbl. III s:;-1
14. 3. 69 Anordnung ütwr die Bundestagswahl 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Recl1!.svorschriflen der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215
Drittes Gesetz
zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
Vom 14. März 1969
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- fünfzehnmonatigem Grundwehrdienst
schlossen: 700 Deutsche Mark,
Artikel 1 achtzehnmona tigern Grundwehrdienst
Das Wehrsoldgesetz in der Fassung der Bekannt- 1 000 Deutsche Mark."
machung vom 28. August 1965 (Bundesgesetzbl. I
4. In Absatz 4 werden im ersten Satz jeweils hinter
S. 1051), zuletzt gei'indert durch das Vierte Gesetz
dem Wort „zwölf" ein Komma und d9-s Wort
zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes vom 25. Juli
,, fünfzehn" e.ingefügt.
1967 (Bundesgeset.zbl. I S. 797), wird wie folgt ge-
ändert:
Artikel 2
§ 9 wird wie folgt geändert: Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-
dung in Kraft.
1. In Absatz 1 wird das Wort „ununterbrochenen"
gestrichen.
2. Absatz 2 erhält folgende Fassung: Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
,, (2) Das Entlassungsgeld beträgt nach sind gewahrt.
sechsmonatigem Grundwehrdienst Das vorstehende· Gesetz wird hiermit verkündet.
100 Deutsche Mark,
zwölfmonatigem Grundwehrdienst
200 Deutsche Mark, Bonn, den 14. März 1969
fünfzehnmonatigem Grundwehrdienst
500 Deutsche Mark, Der Bundespräsident
Lübke
acbtzehnmonatigem Grundwehrdienst
700 Deutsche Mark."
Der Bundeskanzler
3. Absatz 3 erhält folgende Fassung: Kiesinger
,, (3) Haben Familienangehörige des Soldaten all-
Der Bundesminister des Innern
gemeine Leistungen nach § 5 des Unterhaltssiche-
Benda
rungsgesetzes erhalten, so beträgt das Entlas-
sungsgeld nach
Der Bundesminister der Finanzen
sechsmonatigem Grundwehrdienst Strauß
170 Deutsche Mark,
zwölfmonatigem Grundwehrdienst Der Bundesminister der Verteidigung
340 Deutsche Mark, Schröder
214 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Anordnung
über die Bundestagswahl 1969
Vom 14. März 1969
Auf Grund des § 17 des Bundeswahlgesetzes vom
7. Mai 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 383), zuletzt ge-
J.ndert durch Gesetz vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetz-
blatt I S. 503), ordne ich an:
Die Wahl zum Bundestag findet am 28. September
1969 statt.
Bonn, den l 4. März 1969
Der Bundespräsident
Lübke
Der Bundeskanzler
Kiesinger
Der Bundesminister des Innern
Benda
Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. März 1969 215
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Ddlum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
28. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 392/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Erstattung bei der Ausfuhr von Olsaaten 1. 3. 69 L 51/36
28. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 393/69 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr von Olivenöl 1. 3. 69 L 51/38
28. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 394/69 der Kommission zur Änderung
der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 1. 3. 69 L 51/40
28. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 395/69 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattung bei der Erzeugung für Olivenöl zur Herstellung
von Fisch- und Gemüsekonserven 1. 3. 69 L 51/42
28. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 396/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 198/69 über den Absatz von Butter
zu herabgesetzten Preisen an bestimmte Verarbeitungsbetriebe
in der Gemeinschaft 1. 3. 69 L 51/43
28. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 397/69 der Kommission zur Änderung
der für bestimmte Milcherzeugnisse anzuwendenden Erstattun-
gen 1. 3. 69 L 51/44
28. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 398/69 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen für Olivenöl 1. 3. 69 L 51/45
28. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 399/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 1. 3. 69 L 51/47
3. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 400/69 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 4. 3.69 L 53/4
3. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 401/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 4. 3. 69 L 53/5
3. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 402/69 der Komniission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 4.3.69 L 53/7
3. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 403/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 4. 3. 69 L 53/8
3. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 404/69 der Kommission zur Änderung
der Erstattung, die durch die Verordnung (EWG) Nr. 351/69
für die in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fal-
lenden Waren ausgeführte Butter festgesetzt wurde 4.3.69 L 53/9
3. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 405/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung Nr. 158/67/EWG über die Festsetzung der
A usgleicbskoeffizienten für bestimmte Arten von Getreide 4.3.69 L 53/10
4. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 406/69 des Rates über die zeitweilige
Aussetzung des autonomen Zollsatzes des Gemeinsamen Zoll-
tarifs für Pfeffer der Tarifstelle 09.04 A I 5.3. 69 L 54/1
4. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 407/69 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 5.3. 69 L 54/2
4. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 408/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 5.3.69 L 54/3
4. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 409/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 5. 3. 69 L 54/5
216 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datul)] und B<•zc)ic:irnun~J der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
4. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 410/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 5. 3. 69 L 54/6
4. 3. fü) Verordnung (EWG) Nr. 411/69 der Kommission über eine Aus-
schreibung zum Absi.ltz von Lagerkäse aus den Beständen der
italienischen ]ntcrven Lionsstelle 5. 3. 69 L 54/7
4.3.69 Verordnung (EWG) Nr. 412/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnungen (EWG) Nrn. 1096/68, 1098/68 und 1100/68,
um beslimmlen Sonderfällen gerecht zu werden, die bei der
Ausfuhr beslimmtcr Milcherzeugnisse eintreten können 5. 3. 69 L 54/9
4. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 413/69 der Kommission über Aus-
schreibungen zum Absatz von Butter aus den Beständen der
deutschen und der französischen Interventionsstelle 5. 3.69 L 54/11
4. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 414/69 der Kommission zur Festset-
zung des Grundbetrngs der Abschöpfung bei der Einfuhr von
Sirup und bestimmten anderen Erzeugnissen des Zuckersektors 5. 3.69 L 54/12
5. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 415/69 der Kommission zur Festset-
zung der uuf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen an WC!ndbaren Abschöpfungen 6.3. 69 L 55/1
5. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 416/69 der Kommission über die Fest-
selzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Mulz hinzugelügt werden 6. 3. 69 L 55/2
5. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 417/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erslallung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 6.3.69 L 55/4
5. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 418/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 6. 3.69 L 55/5
5. 3.69 Verordnung (EWG) Nr. 419/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 6.3. 69 L 55/6
5. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 420/69 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand
für Weißzucker und Rohzucker 6. 3.69 L 55/7
5. 3. 69 Verordnung (EWG) Nr. 421/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 6. 3. 69 L 55/9
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Druck : Bundesdruckerei Bonn.
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Das Bundesqesetzblalt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
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