173
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1969 Ausgegeben zu Bonn am 5.März 1969 Nr. 18
Tag Inhalt Seite
3. 3. 69 Drittes Gesetz über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körper-
schaftsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173
27. 2. 69 Verordnung über die Einführung der 7. Ausgabe des Deutschen Arzneibuches . . . . . . . . . . . . . . 174
27. 2. 69 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bestimmung von Stoffen und Zu-
bereitungen nach § 35 a des Arzneimittelgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
14. 2. 69 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 14 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 14
Abs. 2 Satz 2 des Niedersächsischen Deichgesetzes vom 1. März 1963) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 11 und Nr. 12 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178
Drittes Gesetz
über das Beteiligungsverhältnis
an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer
Vom 3. März 1969
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes- § 2
rates das folgende Gesetz beschlossen:
Geltung in Berlin
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1
§ 1 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
und der Körperschaftsteuer
§ 3
Vom Aufkommen der Einkommensteuer und der
Körperschaftsteuer stehen ab 1. Januar 1969 35 vom Inkrafttreten
Hundert dem Bund und 65 vom Hundert den Län- Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkün„
dern zu. dung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 3. März 1969
Der Bundespräsident
Lübke
Der Bundeskanzler
Kiesinger
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
174 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Verordnung
über die Einführung der 7. Ausgabe des Deutschen Arzneibuches
Vom 27. Februar 1969
Auf Grund des § 5 Abs. 5 des Arzneimittelgesetzes
vom 16. Mai 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 533), zuletzt
geändert durch das Gesetz zur Änderung des Arznei-
mittelgesetzes vom 13. August 1968 (Bundesgesetz-
blatt I S. 964) und des § 21 des Gesetzes über das
Apothekenwesen vom 20. August 1960 (Bundesge-
setzbl. I S. 697), zuletzt geändert durch die Bundes-
Apothekerordnung vom 5. Juni 1968 (Bundesgesetz-
bh1tt I S. 601), wird mit Zustimmung des Bundesrates
verordnet:
§ 1
Arzneimittel, die den Anforderungen des Deut-
schen Arzneibuches in der Fassung der 7. Ausgabe
nicht genügen oder nicht nach dessen Vorschriften
hergestellt, geprüft oder gekennzeichnet sind, dür-
fen noch bis zum 31. Dezember 1971 vorrätig gehal-
ten, feilgehalten und in den Verkehr gebracht wer-
den, sofern sie den am 31. Dezember 1968 geltenden
Vors eh ritten entsprechen.
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit§ 62 des Arzneimittel-
gesetzes und § 32 des Gesetzes über das Apotheken-
wesen auch im Land Berlin.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar
1969 in Kraft.
Bonn, den 27. Februar 1969
Der Bundesminister für Gesundheitswesen
Käte Strobel
Nr. 18 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. März 1969 175
Erste V erordmmg
zur Änderung der Verordnung
über die Bestimmung von Stoffen und Zubereitungen
nach § ·35 a des Arzneimittelgesetzes
Vom 27. Februar 1969
Auf Grund des § 35 a Abs. 1 Sdl.z 3 und Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes vorn 16. Mai 1961 (Bun-
desgesetzbl. J S. 533), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
vom 13. A u~Jusl 1968 (Bundesgesctzbl. I S. 964), wird verordnet:
§ 1
Die Anlc1qe zu der Verordnung über die Bestimmung von Stoffen und Zubereitungen nach
§ 35a des Arzneimittelgcselzes vom 19. Dezember 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 1444) wird wie folgt
geändert:
1. Die Nummer 118 wird durch folgende Fassung ersetzt:
118. 4-(Bcnzhydryloxy)-1-m•:thylpiperidin und Diphenylpyralin 1. Januar 1971
seine Salze
in Arzneimitteln gegen Schwangerschafts-
übelkeit und -erbrechen -
2. Die Nummer 125 wird durch folgende Fassung ersetzt:
125. 3-(1-Naphthyl)-2-tetrahydrofurfuryl-propion- 1. Januar 1971
säure-/J-diülhyl-ciminoäthylester und seine
Salze
3. Die Anla~Je wird um folgende Stoffe ergänzt:
Ende der
Wissenschdftliche Bezeichnung Kurzbezeichnung Verschreibungspflicht
nach § 35 a AMG
165. 3-A thylarnino-1,2-benzisothiazol und seine 1. Juli 1972
Salze
166. N-Athyl-N-(2-benzhydryl-1-methyl-äthyl)- 1. Juli 1972
N,N-dimethyl-c1mmonium-hydroxid und seine
Salze
167. 3/J-(3-Ca rboxy-propi ony loxy)-11-oxo-olean- Carbenoxolon 1. Juli 1972
12-en-30-säure und ihre Salze
168. N-4- [2-( 5-Chlor-2-methoxybenzamido)- 1. Juli 1972
ä th y l]-phenyl-sulfony 1-N' -cyc lohexyl-
h arnstoff und seine Salze
169. 4-Chlor-5-sulfamoyl-2' ,6' -salicyloxylidid 1. Juli 1972
170. 5-(3-Dimethy1amino-propyl)-6,7,8,9,10,11- Iprindol 1. Juli 1972
hexahydro-5H-cyclooct[b]indol und seine
Salze
171. 2-Diphenylmethoxy-äthyl-N,N-dirnethylamin Diphenhydrarnin 1. Juli 1972
und seine Salze
- in Arzneimitteln gegen Schwangerschafts-
übelkeit und -erbrechen -
ausgenommen Dimenhydrinat
172. 2-(o-Isopropyl-phenoxy-methyl)-2-imidazolin Fenoxazolin 1. Juli 1972
und S'3ine Salze
173. 2-Propyl-thioisonicotinsäureamid und seine Protionarnid 1. Juli 1972
Salze
174. 1,4,5,6-Tetrahydro-l -methyl-2-[ trans-2- Pyrantel 1. Juli 1972
(2-thienyl)-vinyl]-pyrimidin und seine Salze
176 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 62 des Arzneimittelgesetzes auch im Land Berlin.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Ta·ge nach der Verkündung in Kraft.
Bonn, den 27. Februar 1969
Der Bundesminister für Gesundheitswesen
Käte Strobel
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 15. Jan:iar 1969 - 1 BvL 3/66 - , ergangen auf
Vorlage des Verwaltungsgerichts Oldenburg, wird
nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 14 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 14 Ab-
satz 2 Satz 2 des Niedersächsischen Deichgesetzes
vom 1. März 1963 (Nieders. GVBI. S. 81} ist mit
dem Grundgesetz vereinbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß § 31
Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 14. Februar 1969
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
Nr. 18 Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. März 1969 177
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 11, ausgegeben am 1. März 1969
25. 2. 69 Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Oktober 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Italienischen Republik über die Regelung vermögensrechtlicher, wirtschaftlicher und
finanzieller, mit dem Zweiten Weltkrieg zusammenhängender Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . 353
Nr. 12, ausgegeben am 4. März 1969
25. 2. 69 Gesetz zu dem Ubereinkommen vom 18. März 1965 zur Beilegung von Investitionsstreitig-
keiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369
10. 2. 69 Bekanntmdchung über den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu dem Abkommen über die
Zollerleichterungen im Touristenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394
21. 2. 69 Bekanntmachung des Protokolls vom 30. Juni 1967 über den Beitritt Islands zum Allgemeinen
Zoll- und Handelsabkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
6. 2. 69 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdirektion Hamburg für den Schiffsver-
kehr auf der Bützflether Süderelbe bei Abben-
fleth im Bereich der Sperrwerksbaustelle 39 26.2.69 25.2.69
14. 2. 69 Strom- und schiffahrtpolizeiliche Anordnung der
Wasser- und Schiffahrtsdirektion Bremen über die
Fahrtgeschwindigkeit auf der Weser 39 26.2.69 25. 2.69
21. 2. 69 Verordnung zur Änderung von Lotstarifordnungen 41 28.2.69 1. 3. 69
Nr. 18 Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. März 1969 177
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 11, ausgegeben am 1. März 1969
25. 2. 69 Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Oktober 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Italienischen Republik über die Regelung vermögensrechtlicher, wirtschaftlicher und
finanzieller, mit dem Zweiten Weltkrieg zusammenhängender Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . 353
Nr. 12, ausgegeben am 4. März 1969
25. 2. 69 Gesetz zu dem Ubereinkommen vom 18. März 1965 zur Beilegung von Investitionsstreitig-
keiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369
10. 2. 69 Bekanntmdchung über den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu dem Abkommen über die
Zollerleichterungen im Touristenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394
21. 2. 69 Bekanntmachung des Protokolls vom 30. Juni 1967 über den Beitritt Islands zum Allgemeinen
Zoll- und Handelsabkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
6. 2. 69 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdirektion Hamburg für den Schiffsver-
kehr auf der Bützflether Süderelbe bei Abben-
fleth im Bereich der Sperrwerksbaustelle 39 26.2.69 25.2.69
14. 2. 69 Strom- und schiffahrtpolizeiliche Anordnung der
Wasser- und Schiffahrtsdirektion Bremen über die
Fahrtgeschwindigkeit auf der Weser 39 26.2.69 25. 2.69
21. 2. 69 Verordnung zur Änderung von Lotstarifordnungen 41 28.2.69 1. 3. 69
178 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaiten,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dalurn und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
4. 2. 69 Verordnung {EWG) Nr. 217/69 der Kommission über Aus-
schreibungen zum Absatz von Butter aus den Beständen der
1n l~!rvcnlionsslellen 5. 2. 69 L 28/14
4. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 218/69 der Kommission zur Anderung
der für Getreide, Mehl, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anzuwendenden Erstattungen 5.2. 69 L 28/16
5. 2. 69 V(~rordnung (EWG) Nr. 219/69 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle,· Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen ein wend baren Abschöpfungen 6. 2.69 L 30/1
5. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 220/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 6. 2. 69 L 30/2
5. 2. fü) Verordnung (EWG) Nr. 221/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 6. 2. 69 L 30/4
5. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 222/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 6. 2.69 L 30/5
5. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 223/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 6. 2. 69 L 30/6
5. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 224/69 der Kommission zur Festsetzung
von Zusatzbeträgen für Erzeugnisse des Sektors Geflügel-
fleisch 6. 2. 69 L 30/7
5. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 225/69 der Kommission zur Festset-
zung von Zusatzbeträgen für geschlachtetes Geflügel 6. 2. 69 L 30/9
5. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 226/69 der Kommission zur Festsetzung
von Zusatzbeträgen für Eiererzeugnisse 6. 2.69 L 30/11
5. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 227/69 der Kommission zur Festsetzung
von Zusatzbeträgen für Eieralbumin und Milchalbumin 6.2.69 L 30/13
5. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 228/69 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für
\I\Teißzucker und Rohzucker 6. 2. 69 L 30/14
6. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 229/69 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 7. 2. 69 L 31/1
6. 2. G9 Verordnung (EWG) Nr. 230/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 7. 2. 69 L 31/2
6. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 231/69 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 7. 2. 69 L 31/4
6. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 232/69 der Kommission zur Festsetzung
der für Getreide, Mehl, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anzuwendenden Erstattungen 7. 2. 69 L 31/6
6. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 233/69 der Kommission zur Festset-
zung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöp-
fungen 7. 2. 69 L 31/10
6. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 234/69 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 7.2.69 L 31/12
6. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 235/69 der Kommission zur Festsetzung
der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis und
Bruchreis 7.2.69 L 31/14
Nr. 18 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. März 1969 179
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dt1lum und Jkzeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe ia deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
6. 2. G9 Verordnun~J (EWG) Nr. 236/69 der Kommission zur Festsetzung
der bei der ErsU1ttung für Reis und Bruchreis anzuwendenden
Berichtigung 7. 2. 69 L 31/16
6. 2. G9 Verordnung (EWC) Nr. 237/69 der Kommission über die Fest-
setzun9 der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 7. 2. 69 L 31/18
6. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 238/69 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und aus-
gewcJchsencn Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen ge-
lrorcnes Rindfleisch 7. 2. 69 L 31/19
7. 2. 69 Entscheidung Nr. 239/69/EGKS der Kommission über die Ver-
pllichtung der Unternehmen des Kohlebergbaus, Geschäfte
über Kokskohle und Koks zu melden 8. 2. 69 L 32/1
7. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 240/69 der Kommission zur Festsetzung
der au! Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbcJren Abschöpfungen 8. 2. 69 L 32/4
7. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 241/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 8. 2.69 L 32/5
7. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 242/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erslallung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 8. 2.69 L 32/7
7. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 243/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 8. 2.69 L 32/8
7. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 244/69 der Kommission zur Festsetzung
des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 8. 2.69 L 32/9
7. 2. ü9 Verordnung (EWG) Nr. 245159 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen für Milch und Milcherzeugnisse, die in un-
verdndertem Zustand ausgeführt werden 8.2. 69 L 32/10
7. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 246/69 der Kommission zur Änderung
der Abschöpfungen für Olivenöl 8.2. 69 L 32/16
7. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 247/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 8.2. 69 L 32/18
10. 2. G9 Verordnung (EWG) Nr. 248/69 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 11. 2. 69 L 33/1
10. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 249/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prümien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzu9efügt werden 11. 2. 69 L 3312
10. 2. föl Verordnung (EWG) Nr. 250/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 11. 2. 69 L 33/4
10. 2. 69 Verordnun9 (EWG) Nr. 251 /69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 11. 2. 69 L 33/5
10. 2. 69 Vl~rordnung (EWG) Nr. 252/69 der Kommission über Ausschrei-
bungen zum Absatz von Lagerbutter aus den Beständen der
deutschen, frr1nzösischen und niederländischen Interventions-
stellen 11. 2. 69 L 33/6
10. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 253/69 der Kommission zur Änderung
der deutschen Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 109/69 zur
Festsetzung der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Rind-
fleischscktor für den am 1. Februar 1969 beginnenden Zeitraum 12. 2.69 L 35/1
11. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 254/69 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 12. 2. 69 L 35/2
11. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 255/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 12.2.69 L 35/3
11. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 256/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 12.2.69 L 35/5
180 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
--- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
11. 2. G9 Verordnung (EWG) Nr. 257/69 .der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 12.2.69 L 35/6
11. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 258/69 der Kommission betreffend
Ubergangsbestimmungen für die über die Höchstquote hinaus
erzeugten Zuckermengen 12, 2. 69 L 35/7
11. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 259/69 der Kommission betreffend eine
Ausschreibung für den Absatz von gefrorenen Rindervorder-
vierteln, die im Besitz der französischen Interventionsstelle
sind 12,2, 69 L 35/8
11. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 260/69 der Kommission über den Ver-
kauf einiger aus der Intervention auf dem Rindfleischsektor
stammender Erzeugnisse 12. 2. 69 L 35/9
12. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 261/69 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 13.2.69 L 37/1
12. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 262/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 13,2.69 L 37/2
12. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 263/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 13. 2.69 L 37/4
12. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 264/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 13. 2.69 L 37/5
12. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 265/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 13.2. 69 L 37/6
12. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 266/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung Nr. 284/67/EWG über bestimmte Einzelheiten
für die Anwendung der Erstattung bei der Ausfuhr von 01-
saaten 13. 2. 69 L 37/7
12. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 267/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1354/68 über den Verkauf von
Butter aus staatlicher Lagerhaltung zu herabgesetzten Preisen
an die verarbeitende Industrie 14. 2.69 L 38/1
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.
D r u c k : Bundesdruckerei Bonn.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/e. . .
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnunqen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertiqunq verkündet. In Teil III wird das als fortqeltend festqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 /.Bundesqesetzbl. I S. 437) nach Sachqebieten qeordnet veröffentlicht. Bezuqsbedinqunqen für Teil III durch den Verlag.
Bezuqsbedinqunqen für Teil I und II: Lautender Bezug nur durch die Post. Neubestellunq mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.
Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je 8,50 DM. Ein z e Ist ü c k e ie anqefanqene 16 Seiten 0,40 DM qegen Voreinsendung des
erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe 0,40 DM zuzüqlich Versandqebühr 0,15 DM.
Bestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu ridtten an: Bund~sgesetzblatt 53 Bonn 1, Postfach.