2149
Bundesgesetzblatt
Teill Z1997A
1969 Ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 1969 Nr.124
Tag Inhalt Seite
26. 11. 69 Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils
an der E/nkommensteuer ab 1970 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2149
24. 11. 69 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 9 Abs. 1 und 3, zu § 13 Abs. 1 Satz 2, zu
§ 5 Satz 2 und 3 und zu § 16 Abs. 2 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vom 14. August 1963) 2150
B11n<les11est)lzhl. III 910-1
25. 11. 69 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 63 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der
Rcchtsverhültnissc? cfor unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen in der Fas-
sung des Dritten Änderungsgesetzes vom 21. August 1961) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2151
Bundesqesetzbl. III 2036-1
26. 11. 69 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 des Einkom-
mensteucrgPsctzcs in der Fassung des Artikels 1 Nr. 8 des Steueränderungsgesetzes 1965 vom
14. Mai 1965) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2151
Bundesqesel.zbl. III 611-1
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 82, Nr. 83 und Nr. 84 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2152
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2152
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2153
Verordnung
über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils
an der Einkommensteuer ab 1970
Vom 26. November 1969
Auf Grund des § 3 Abs. 3 des Gemcindefinanz-
reformgesetzes vom 8. September 1969 (Bundes- In den Fällen der kommunalen Neugliederung
.
§ 4
gesetzbl. I S. 1587) wird mit Zustimmu:::ig des Bun- sind die Schlüsselzahlen der betroffenen Gemein-
desrates verordnet: den von derL auf die Neugliederung folgenden Jahr
§ 1 ab neu festzusetzen. Tritt die Neugliederung mit
dem Beginn eines Jahres in Kraft, ist die Schlüssel-
Die Bundesstatistiken über die veranlagte Ein- zahl zu diesem Zeitpunkt neu festzusetzen. Ist eine
kommensteuer und über die Lohnsteuer für das Jahr Gemeinde geteilt worden, so ist die Schlüsselzahl
1965 sind für die Ermittlung der Schlüsselzahlen für entsprechend der Zahl der Einwohner auf die Rechts-
die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkom- nachfolger aufzuteilen. Maßgebend ist die Zahl der
mensteuer in den Jahren 1970 und 1971 maßgebend; Einwohner im Zeitpunkt der Neugliederung.
für die Jahre 1972, 1973 und 1974 gelten die Bundes-
statistiken für das Jahr 1968.
§ 5
§ 2 Für die Schlüsselzahlen der Jahre 1970 und 1971
Für die Zurechnung der Steuerbeträge an die Ge- wird folgendes bestimmt:
meinden ist der Wohnsitz am 20. September des 1. Für die Länder Bayern, Bremen, Hessen, Nord-
Jahres maßgebend, für das die Statistik durchgeführt rhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und
wird. Für die Zurechnung der Lohnsteuerbeträge ist Schleswig-Holstein wird zugelassen, daß diP für
der Wohnsitz am 20. September des Vorjahres maß- das Jahr 1965 erfaßten Einkommensteuerbeträge
gebend, soweit ein Lohnsteuerjahresausgleich im zugrundegelegt werden, die auf Bruttolohnbe-
automatisierten Verfahren nicht durchgeführt wor- träge und sonstige Einkunftsbeträge bis zu 12 000
den ist. · Deutsche Mark jährlich, in den Fällen des § 32 a
§ 3 Abs. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes bis
zu 25 000 Deutsche Mark jährlich entfallen.
Die Schlüsselzahlen sind ab 1972 auf acht Stellen
hinter dem Komma zu berechnen und auf sieben 2. Bei den Steuerstatistiken für das Jahr 1965 wird
Stellen zu runden. zugelassen, die Steuerbeträge zu erfassen, soweit
2150 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
sie bei den nach der Grundtabelle Veranlagten 4. Für die Zurechnung der Lohnsteuerbeträge für
und bei LohnsteuerpHid1ligen der Steuerklassen 1, das Jahr 1965 ist in Abweichung von § 2 allge-
. II, IV und V 1 202 Deutsche Mark, bei den nach mein der Wohnsitz am 20. September 1964 maß-
§ 32 a Abs. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes gebend.
Vcrnnlc1gt.en und bei Lohnsteucrpflichtigen der § 6
Steuerklasse III 2 404 Deutsche Mark nicht über- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
steigen.
Uberleitungsgesetzes vorn 4. Januar 1952 (Bundes-
3. Der Lohnsteuerjahresm1sgleich kann durch einen gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 11 des Ge-
einheitlichen Abschlag von der erfaßten Lohn- rneindefinanzreforrngesetzes auch im Land Berlin.
steuer berücksichtigt werden, soweit keine Fest-
stellungen für eine Aufteilung der erstatteten Be- § 7
trüge auf die Wohngemeinden getroffen worden Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
sind. kündung in Kraft.
Bonn, den 26. November 1969
Der Bundesminister der Finanzen
Möller
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ein Schienenweg der Deutschen Bundesbahn
vom 15. Juli 1969 - 2 BvF 1/64 - , ergangen auf An- beteiligt ist, dem Land Kosten auferlegt.
trag der Bayerischen Staatsregierung, wird nach- Im übrigen ist § 13 Absatz 1 Satz 2 Eisen-
folgender Entscheidungssatz veröffentlicht: bahnkreuzungsgesetz mit dem Grundgesetz
1. § 9 Absatz 1 des Gesetzes über Kreuzungen vereinbar.
von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreu- b) § 5 Satz 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz ist in-
zungsgesetz) vom 14. August 1963 (Bundes- soweit mit dem Grundgesetz nicht vereinbar
gesetzbl. I S. 681) ist insoweit mit dem Grund- und deshalb nichtig, als der Bundesminister
gesetz nicht vereinbar und deshalb nichtig, als für Verkehr bei Kreuzungen, an denen ein
die Vorschrift hinsichtlich Kreuzungen, an denen Schienenweg der Deutschen Bundesbahn
ein Schienenweg der Deutschen Bundesbahn nicht beteiligt ist, Vereinbarungen zu ge-
nicht beteiligt ist, Regelungen für Straßen trifft, nehmigen hat.
die nicht Landstraßen für den Fernverkehr sind.
Im übrigen ist § 5 Satz 2 und 3 Eisenbahn-
Im übrigen ist§ 9 Absatz 1 Eisenbahnkreuzungs- kreuzungsgesetz mit dem Grundgesetz ver-
gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar. einbar.
§ 9 Absatz 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz ist mit
3. § 16 Absatz 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz ist
dem Grundgesetz vereinbar. mit dem Grundgesetz vereinbar.
2. a) § 13 Absatz 1 Satz 2 Eisenbahnkreuzungs-
gesetz ist insoweit mit dem Grundgesetz Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
nicht vereinbar und deshalb nichtig, als die § 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-
Vorschrift hinsichtlich Kreuzungen, an denen verfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 24. November 1969
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
Nr. 124 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Dezember 1969 2151
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 7. Oktober 1969 - 2 BvL 12/65 -, ergangen auf
Vorlage des Verwaltungsgerichts Regensburg, wird
nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 63 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung der
Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des
Grundgesetzes fallenden Personen in der Fassung
des Dritten Änderungsgesetzes vom 21. August
1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1557) ist mit dem Grund-
gesetz vereinbar, soweit durch ihn die Anwen-
dung des § 42 Absatz 5 G 131 auf Gemeindebeamte
ausgeschlossen wird.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesver-
fassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 25. November 1969
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 7. Oktober 1969 - 2 BvL 3/66 und 2 BvR 701/
64 - , ergangen auf Vorlage des Finanzgerichts
Stuttgart (jetzt: Finanzgericht Baden-Württemberg,
Außensenate Stuttgart) und auf. eine Verfassungs-
beschwerde, wird nachfolgender Entscheidungssatz
veröffentlicht:
§ 17 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 des Einkommen-
steuergesetzes in der Fassung des Artikels 1 Nr. 8
des Steueränderungsgesetzes 1965 vom 14. Mai
1965 (Bundesgesetzbl. I S. 377) ist mit dem Grund-
gesetz vereinbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-
verfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 26. November 1969
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
Nr. 124 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Dezember 1969 2151
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 7. Oktober 1969 - 2 BvL 12/65 -, ergangen auf
Vorlage des Verwaltungsgerichts Regensburg, wird
nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 63 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung der
Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des
Grundgesetzes fallenden Personen in der Fassung
des Dritten Änderungsgesetzes vom 21. August
1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1557) ist mit dem Grund-
gesetz vereinbar, soweit durch ihn die Anwen-
dung des § 42 Absatz 5 G 131 auf Gemeindebeamte
ausgeschlossen wird.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesver-
fassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 25. November 1969
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 7. Oktober 1969 - 2 BvL 3/66 und 2 BvR 701/
64 - , ergangen auf Vorlage des Finanzgerichts
Stuttgart (jetzt: Finanzgericht Baden-Württemberg,
Außensenate Stuttgart) und auf. eine Verfassungs-
beschwerde, wird nachfolgender Entscheidungssatz
veröffentlicht:
§ 17 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 des Einkommen-
steuergesetzes in der Fassung des Artikels 1 Nr. 8
des Steueränderungsgesetzes 1965 vom 14. Mai
1965 (Bundesgesetzbl. I S. 377) ist mit dem Grund-
gesetz vereinbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-
verfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 26. November 1969
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
2152 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 82, ausgegeben am 26. November 1969
21. 11. 69 Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Dezember 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Kaiserreich Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2133
Nr. 83, ausgegeben am 29. November 1969
28. 11. 69 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe
zur Sicherung der deutschen Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2169
24. 10. 69 Bekanntmachung über Änderungen der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2174
29. 10. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegen-
ständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2175
Nr. 84, ausgegeben am 2. Dezember 1969
27. 10. 69 Bekanntmachung über die Fortgeltung des deutsch-britischen Abkommens über den Rechts-
verkehr im Verhältnis zu Gambia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2177
29. 10. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Ent-
wicklungsorganisation (IDA) .................................................... , . . . . . . 2178
31. 10. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Geltendmachung
von Unterhaltsansprüchen im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2178
27. 11. 69 Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung eines Internationalen Weinamts in
Paris ............................................... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2179
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
2. 11. 69 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdirektion Kiel über den Verkehr durch
die Sturmflut-Sperrwerke in den Mündungen der
Pinnau und Krückau 217 22. 11. 69 25. 11. 69
5. 11. 69 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdirektion Hamburg zur Sicherung des
Verkehrs auf der Elbe im Bereich der Kaianlage
vor Brunsbüttelkoog und über die Ausübung der
Hamenfischerei auf der Nordostreede 217 22. 11. 69 1. 12. 69
21. 11. 69 Verordnung zur Anderung der Verordnung Aus-
fuhrerstattungen EWG 222 29. 11. 69 30. 11. 69
21. 11. 69 Verordnung über die Tarifkommissionen, die er-
weiterten Tarifkommissionen und die beratenden
Ausschüsse für den Güterkraftverkehr (Tarifkom-
missionen-Verordnung) 222 29. 11. 69 30. 11. 69
Bundesgcsetzbl. III 9241-7
2152 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 82, ausgegeben am 26. November 1969
21. 11. 69 Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Dezember 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Kaiserreich Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2133
Nr. 83, ausgegeben am 29. November 1969
28. 11. 69 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe
zur Sicherung der deutschen Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2169
24. 10. 69 Bekanntmachung über Änderungen der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2174
29. 10. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegen-
ständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2175
Nr. 84, ausgegeben am 2. Dezember 1969
27. 10. 69 Bekanntmachung über die Fortgeltung des deutsch-britischen Abkommens über den Rechts-
verkehr im Verhältnis zu Gambia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2177
29. 10. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Ent-
wicklungsorganisation (IDA) .................................................... , . . . . . . 2178
31. 10. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Geltendmachung
von Unterhaltsansprüchen im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2178
27. 11. 69 Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung eines Internationalen Weinamts in
Paris ............................................... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2179
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
2. 11. 69 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdirektion Kiel über den Verkehr durch
die Sturmflut-Sperrwerke in den Mündungen der
Pinnau und Krückau 217 22. 11. 69 25. 11. 69
5. 11. 69 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdirektion Hamburg zur Sicherung des
Verkehrs auf der Elbe im Bereich der Kaianlage
vor Brunsbüttelkoog und über die Ausübung der
Hamenfischerei auf der Nordostreede 217 22. 11. 69 1. 12. 69
21. 11. 69 Verordnung zur Anderung der Verordnung Aus-
fuhrerstattungen EWG 222 29. 11. 69 30. 11. 69
21. 11. 69 Verordnung über die Tarifkommissionen, die er-
weiterten Tarifkommissionen und die beratenden
Ausschüsse für den Güterkraftverkehr (Tarifkom-
missionen-Verordnung) 222 29. 11. 69 30. 11. 69
Bundesgcsetzbl. III 9241-7
Nr. 124 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Dezember 1969 2153
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
7. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2186/69 der Kommission über eine
Dauerausschreibung von Magermilchpulver, das aus Beständen
der belgischen, der deutschen, der französischen und der nieder-
li.inclischen Jntervt~ntionsstelle verkauft und in Form von Ver-
arbeitungserzeugnissen in dritte Länder ausgeführt wird 8. 11. 69 L 281/13
3. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2187/69 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 4. 11. 69 L 277/1
3. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2188/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien,die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 4. 11. 69 L 277/2
3. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2189/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 4. 11. 69 L 277/4
3. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2190/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 4. 11. 69 L 277/5
4. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2191/69 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Wei-
zen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 5. 11. 69 L 278/1
4. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2192/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 5. 11. 69 L 278/2
4. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2193/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 5. 11. 69 L 278/4
4. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2194/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 5. 11. 69 L 278/5
4. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2195/69 der Kommission betreffend
Durchführungsbestimmungen zu der Regelung für die Gewäh-
rung von Prämien für die Schlachtung von Kühen und für die
Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen 5. 11. 69 L 278/6
28. 10. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2196/69 des Rates zur Änderung von
Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 968/68 über die Rege-
lung für Getreidemischfuttermittel 6. 11. 69 L 279/1
28. 10. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2197/69 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 823/68 zur Festlegung der Erzeugnis-
gruppen und der besonderen Vorschriften zur Berechnung der
Abschöpfungen für Milch und Milcherzeugnisse 6. 11. 69 L 279/3
30. 10. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2198/69 der Kommission über die zeit-
liche Toleranz nach Artikel 10 Absätze 2 und 3 der Verord-
nung (EWG) Nr. 803/68 des Rates über den Zollwert der
Waren 6. 11. 69 L 279/9
5. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2199/69 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Wei-
zen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 6. 11. 69 L 279/13
5. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2200/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 6. 11. 69 L 279/14
5. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2201/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 6. 11. 69 L 279/16
5. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2202/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 6. 11. 69 L 279/17
2154 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bc!zeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
5. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2203/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 6. 11. 69 L 279/18
5. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2204/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung Nr. 158/67/EWG über die Festsetzung der
Ausgleichskoeffizienten für bestimmte Arten von Getreide 6. 11. 69 L 279/19
5. 11. fi9 Verordnung (EWG) Nr. 2205/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1665/69 über Maßnahmen auf dem
Sektor Schweinefleisch infolge der Abwertung des französi-
schen Franken 6. 11. 69 L 279/20
5. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2206/69 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen für Olivenöl 6. 11. 69 L 279/21
6. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2207/69 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Wei-
zen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 7. 11. 69 L 280/1
6. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2208/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 7. 11. 69 L 280/2
6. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2209/69 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 7. 11. 69 L 280/4
6. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2210/69 der Kommission zur Fest-
setzung der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Wei-
zen oder Roggen anzuwendenden Erstattungen 7. 11. 69 L 280/6
6. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2211/69 der Kommission zur Fest-
setzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöp-
fungen 7. 11. 69 L 280/10
6. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2212/69 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruch-
reis 7. 11. 69 L 280/12
6. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2213/69 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für
Reis und Bruchreis 7. 11. 69 L 280/14
6. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2214/69 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzu-
wendenden Berichtigung 7. 11. 69 L 280/16
6. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2215/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 7. 11. 69 L 280/18
6. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2216/69 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenom-
men gefrorenes Rindfleisch 7. 11. 69 L 280/19
6. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2217/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungser-
zeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 7. 11. 69 L 280/21
7. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2218/69 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Wei-
zen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 8. 11. 69 L 281/1
7. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2219/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 8. 11. 69 L 281/3
7. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2220/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 8. 11. 69 L 281/5
7. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2221/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 8. 11. 69 L 281/6
7. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2222/69 der Kommission zur Fest-
setzung des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 8. 11. 69 L 281/7
7. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2223/69 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen für Olivenöl 8. 11. 69 L 281/8
7. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2224/69 der Kommission zur Änderung
der Erstattungen bei der Ausfuhr von Olivenöl 8. 11. 69 L 281/10
Nr. 124 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Dezember 1969 2155
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dutum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
-Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
7. 11. 69 Verordnung (JJWC~) Nr. 2225/69 der Kommission zur Fest-
setzung der für bestimmte Milcherzeugnisse anzuwendenden
Erstattungen 8. 11. 69 L 281/12
10. 11. 69 Verordnung (JJWG) Nr. 2226/69 der Kommission zur Festset-
zung der auf c;circidc, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 11. 11. 69. L 283/1
10. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2227/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Priirni1~n, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 11. 11. 69 L 283/2
10. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2228/69 der Kommission zur Änderung
der Lei der Erstutlung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 11. 11. 69 L 283/4
10. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2229/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 11. 11. 69 L 283/5
10. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2230/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1732/69 über Dauerausschreibungen
zum Absatz von Milchfetten, die zur Herstellung von Fett-
mischungen bestimmt sind 11. 11. 69 L 283/6
10. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2231/69 der Kommission über eine
zweite Ausschreibung zur Bestimmung der Denaturierungs-
prümie lür Weißzucker zu Futterzwecken 11. 11. 69 L 283/7
10. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2232/69 der Kommission über eine
Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 685/69 hinsicht-
lich der Ausschreibungskaution und über die Annullierung der
in der Verordnung (EWG) Nr. 2110/69 genannten Ausschrei-
bung 11. 11. 69 L 283/9
10. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2233/69 der Kommission über die
Durchführung einer neuen Ausschreibung zur Bereitstellung
von Perlgraupen für das Diakonische Werk als Hilfeleistung
für die Bevölkerung Biafras 11. 11. 69 L 283/10
10. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2234/69 der Kommission über Aus-
schreibungen zum Absatz von zum direkten Verbrauch in der
Gemeinschaft bestimmter Butter aus den Beständen der fran-
zösischen Interventionsstelle 11. 11. 69 L 283/14
11. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2235/69 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 12. 11. 69 L 284/1
11. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2236/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 12. 11. 69 L 284/2
11. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2237/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung anzuwendenden Berichtigung 12. 11. 69 L 284/4
11. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2238/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 12. 11. 69 L 284/5
11. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2239/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1083/68 zur Festsetzung der Durch-
führungsbestimmungen zu den Einfuhrlizenzen für Rindfleisch 12. 11. 69 L 284/6
11. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2240/69 der Kommission über die Son-
derregelung bei der Einfuhr bestimmter Sorten von gefrorenem
Rindfleisch während des Zeitraums vom 17. November bis
31. Dezember 1969 12. 11. 69 L 284/8
12. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2241/69 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getrnide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 13. 11. 69 L 285/1
12. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2242/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 13. 11. 69 L 285/2
12. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2243/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 13. 11. 69 L 285/4
12. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2244/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 13. 11. 69 L 285/5
2156 Burn.lesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
12. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2245/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 13.11.69 L 285/6
12. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2246/69 der Kommission zur Festset-
zung der fastattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand
für Weißzucker und Rohzucker 13. 11. 69 L 285/7
12. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2247/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung Nr. 473/67/EWG hinsichtlich der Geltungs-
dauer der Ausfuhrlizenzen für bestimmte Maisverarbeitungs-
erzeugnisse 13.11.69 L 285/9
13. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2248/69 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreidf~, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 14. 11. 69 L 286/1
12. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2249/69 der Kommission zur Festset-
zung der Ausgleichsabgabe bei der Einfuhr von bestimmten
Rizinusölen 13. 11. 69 L 285/10
13. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2250/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 14.11.69 L 286/2
13. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2251/69 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Be-
richtigung 14. 11. 69 L 286/4
13. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2252/69 der Kommission zur Festset-
zung der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen
oder Roggen anzuwendenden Erstattungen 14. 11. 69 L 286/6
13. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2253/69 der Kommission zur Festset-
zung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfun-
gen 14.11.69 L 286/10
13. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2254/69 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 14. 11. 69 L 286/12
13. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2255/69 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis
und Bruchreis 14. 11. 69 L 286/14
13. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2256/69 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwen-
denden Berichtigung 14. 11. 69 L 286/16
13. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2257/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 14.11.69 L 286/18
13. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2258/69 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen
gefrorenes Rindfleisch 14. 11. 69 L 286/19
13. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2259/69 der Kommission zur Änderung
der Erstattungen bei der Ausfuhr von Getreide- und Reisverar-
bei tungserzeugnissen 14. 11. 69 L 286/21
13. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2260/69 der Kommission über die
Nichtfestsetzung von Zusatzbeträgen bei Einfuhren von leben-
den Schweinen und geschlachteten Schweinen aus Rumänien 14. 11. 69 L 286/22
13. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2261/69 der Kommission über die
Nichtfestsetzung von Zusatzbeträgen für geschlachtete Enten
und Gänse aus Rumänien 14. 11. 69 L 286/24
13. 11. 69 Verordnung (EWG) Nr. 2262/69 der Kommission zur Ergänzung
der Verordnung (EWG) Nr. 1054/68 zur Festlegung der Liste
der Stellen für die Erteilung von Bescheinigungen für die Zu-
lassung bestimmter Milcherzeugnisse aus dritten Ländern zu
bestimmten Tarifnummern in bezug auf Rumänien 14. 11. 69 L 286/25
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.
Druck : Bundesdruckerei Bonn.
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Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des G_esetzes üb~l die_ Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachqebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedrngungen fur Teil III ?,Urch den Verlaa.
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