101
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1969 Ausgegeben zu Bonn am 8.Februar 1969 Nr. 12
Tag Inhalt Seite
30. 1. 69 Verordnung zur Anderung dE!r Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Brannt-
weinmonopolverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Bundes9cselzbl. III 610-5-1
3. 2. 69 Verordnung zur Anderung der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der Wasser- und
Schiffahrtsdirektionen bei Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im gewerb-
lichen Binnenschiffsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften ............................. , ..... , . , 103
Verordnung
zur Änderung der Gebührenordnung
für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren
Vom 30. Januar 1969
Auf Grund des § 227 Abs. 2 der Reichsabgaben- sucht und wird dadurch der für die einzelne Unter-
ordnung, zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz suchung sonst erforderliche Aufwand erheblich ver-
zur Anderung strafrechtlicher Vorschriften der mindert, so sind die festen Gebührensätze nur zur
Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze vom Hälfte anzusetzen. Die gleiche Ermäßigung gilt für
12. August 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 953), wird ver- die Untersuchung der dritten Probe und aller weite-
ordnet: ren Proben, wenn aus einer Sendung gleichzeitig
oder in unmittelbarer Folge drei oder mehr Proben
Artikel 1 von Waren gleicher Art untersucht werden."
Die Vorbemerkung 1 des Gebührentarifs für Un-
Artikel 2
tersuchungen - Anlage zu § 22 der Gebührenord-
nung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Brannt- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
weinmonopolverfahren vom 9. Juni 1939 (Reichs- leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952. (Bundesgesetz-
ministerialblatt S. 1268) in der Fassung der Verord- blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 6 des Ge-
nung zur Anderung der Gebührenordnung für das setzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanz-
Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopol- verwaltung, der Reichsabgabenordnung und anderer
verfahren vom 26. Juni 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 677) Steuergesetze vom 23. April 1963 (Bundesgesetzbl. I
- erhält folgende Fassung: S. 197) auch im Land Berlin.
„Die Untersuchungsgebühr bemißt sich nach den in
den Abschnitten A bis L aufgeführten Sätzen. Wer- Artikel 3
den Proben von Waren gleicher Art in größerer An- Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
zahl gleichzeitig oder in unmittelbarer Folge unter- kündung in Kraft.
Bonn, den 30. Januar 1969_
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
102 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Verordnung
zur .Ä.nderung der Verordnung
über die örtliche Zuständigkeit der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen
bei Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
im gewerblichen Binnenschiffsverkehr
Vom 3. Februar 1969
Auf Grund des § 39 Abs. 1 des Gesetzes über den ,,3. für die Verfolgung und Ahndung von Ord-
gewerblichen Binnenschiffsverkehr vom 1. Oktober nungswidrigkeiten nach § 37 Abs. 1 Nr. 6 bis 8
1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1453), zuletzt g~ändert des Gesetzes über den gewerblichen Binnen-
durch das Zweite Gesetz zur Anderung des Gesetzes schiffsverkehr
über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr vom die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Duisburg
28. Dezember 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 1466), wird
auch für die Bezirke aller übrigen Wasser-
verordnet: und Schiffahrtsdirektionen."
Artikel 1
Die Verordnung über die örtliche Zuständigkeit
der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen bei Verfol- Artikel 2
gung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im
gewerblichen Binnenschiffsverkehr vom 8. November Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
1968 (Bundesgeset.zbl. I S. 1185) wird wie folgt ge- leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
ändert: blatt I S. 1) in Verbindung mit § 44 des Gesetzes
über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr auch
1. In § 1 Nr. 1 wird das Zitat. ,,37 Abs. 1 Nr. 1, 2 im Land Berlin.
und 4" ersetzt durch das Zitat „37 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4
und 5".
Artikel 3
2. In § 1 Nr. 2 wird am Ende des Buchstaben b der
Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt; danach Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
wird folgende Nummer 3 eingefügt: kündung in Kraft.
Bonn, den 3. Februar 1969
Der Bundesminister für Verkehr
Georg Leber
Nr. 12 Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Februar 1969 103
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 5, ausgegeben am 6. Februar 1969
29. 1. 69 Zweit.e Verordnung zur Änderung der Erläuterungen zum Zolltarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
20. 1. 69 Bekanntmachung zum Internationalen Dbereinkommen über den Freibord der Kauffahrtei-
schiffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
21. 1. 69 Bekanntmc1chung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens zur Befreiung ausländischer
öffentlicher Urkunden von der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum nnd Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
16. l. 69 Verordnung (EWG) Nr. 88/69 des Rates über die Eröffnung,
Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents
von 30 000 Tonnen für Thunfische, frisch, gekühlt oder gefro-
ren, ganz, ohne Kopf oder zerteilt, für die Konservenindustrie,
der Tarifnummer ex 03.01 B I b} des Gemeinsamen Zolltarifs
(1969} 18. 1. 69 L 13/1
16. 1. 69 Verordnung (EWG} Nr. 89/69 des Rates über die Eröffnung,
Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents
in Höhe von 34 000 Tonnen für Kabeljau, ganz, ohne Kopf
oder zerteilt, nur gesalzen, in Salzlake oder getrocknet, der
Tarifnummer 03.02 AI b} des Gemeinsamen Zolltarifs (1969) 18. l. 69 L 13.14
17. 1. b9 Vc~rordnung (EWG} Nr. 90/69 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 18. 1. 69 L 13/7
17. 1. 69 Verordnung (EWG} Nr. 91/69 der Kommission über die Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 18. 1. 69 L 13/8
17. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 92/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 18. l. 69 L 13/10
17. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 93/69 der Kommission über die Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker und
Rohzucker 18. l. 69 L 13/11
17. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 94/69 der Kommission zur Festsetzung
des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 18. 1. 69 L 13/12
17. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 95/69 der Kommission zur Durchfüh-
rung der Verordnung (EWG) Nr. 1619/68 über Vermarktungs-
normen für Eier 18. 1. 69 L 13/13
17. l. 69 Verordnung (EWG) Nr. 96/69 der Kommission zur Änderung
der für bestimmte Milcherzeugnisse anzuwendenden Erstattun-
gen 18. 1. 69 L 13/18
16. l. 69 Verordnung (EWG} Nr. 97/69 des Rates über die zur einheit-
lichen Anwendung des Schemas des Gemeinsamen Zolltarifs
erforderlichen Maßnahmen 21. 1. 69 L 14/1
Nr. 12 Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Februar 1969 103
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 5, ausgegeben am 6. Februar 1969
29. 1. 69 Zweit.e Verordnung zur Änderung der Erläuterungen zum Zolltarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
20. 1. 69 Bekanntmachung zum Internationalen Dbereinkommen über den Freibord der Kauffahrtei-
schiffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
21. 1. 69 Bekanntmc1chung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens zur Befreiung ausländischer
öffentlicher Urkunden von der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum nnd Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
16. l. 69 Verordnung (EWG) Nr. 88/69 des Rates über die Eröffnung,
Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents
von 30 000 Tonnen für Thunfische, frisch, gekühlt oder gefro-
ren, ganz, ohne Kopf oder zerteilt, für die Konservenindustrie,
der Tarifnummer ex 03.01 B I b} des Gemeinsamen Zolltarifs
(1969} 18. 1. 69 L 13/1
16. 1. 69 Verordnung (EWG} Nr. 89/69 des Rates über die Eröffnung,
Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents
in Höhe von 34 000 Tonnen für Kabeljau, ganz, ohne Kopf
oder zerteilt, nur gesalzen, in Salzlake oder getrocknet, der
Tarifnummer 03.02 AI b} des Gemeinsamen Zolltarifs (1969) 18. l. 69 L 13.14
17. 1. b9 Vc~rordnung (EWG} Nr. 90/69 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 18. 1. 69 L 13/7
17. 1. 69 Verordnung (EWG} Nr. 91/69 der Kommission über die Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 18. 1. 69 L 13/8
17. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 92/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 18. l. 69 L 13/10
17. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 93/69 der Kommission über die Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker und
Rohzucker 18. l. 69 L 13/11
17. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 94/69 der Kommission zur Festsetzung
des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 18. 1. 69 L 13/12
17. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 95/69 der Kommission zur Durchfüh-
rung der Verordnung (EWG) Nr. 1619/68 über Vermarktungs-
normen für Eier 18. 1. 69 L 13/13
17. l. 69 Verordnung (EWG) Nr. 96/69 der Kommission zur Änderung
der für bestimmte Milcherzeugnisse anzuwendenden Erstattun-
gen 18. 1. 69 L 13/18
16. l. 69 Verordnung (EWG} Nr. 97/69 des Rates über die zur einheit-
lichen Anwendung des Schemas des Gemeinsamen Zolltarifs
erforderlichen Maßnahmen 21. 1. 69 L 14/1
104 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
16. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 98/69 des Rates zur Festsetzung der
Grundregeln über den Absatz des von den Interventionsstellen
aufgekm1flcn gefrorenen Rindfleisches 21. 1. 69 L 14/2
20. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 99/69 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 21. 1. 69 L 14/4
20. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 100/69 der Kommission über die Fest-
setzung der PrJrrüen, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 21. 1. 69 L 14/5
20. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 101/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 21. 1. 69 L 14/7
20. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 102/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 21. 1. 69 L 14/8
20. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 103/69 der Kommission über Durch-
führungsbestimmungen zur Ubertragung eines Teils der Zuk-
kererzeugung auf das folgende Zuckerwirtschaftsjahr 21. 1. 69 L 14/9
20. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 104/69 der Kommission zur Beendi-
gung von Interventionsmaßnahmen in Deutschland und Frank-
reich 21. 1. 69 L 14/10
21. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 105/69 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Roggen an wend baren Abschöpfungen 22. 1. 69 L 15/1
21. 1. 6!) Verordnung (EWG) Nr. 106/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 22. 1. 69 L 15/2
21. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 107/69 der Kommission zur Ände-
rung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 22. 1. 69 L 15/4
21. l. 69 Verordnung (EWG) Nr. 108/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 22. 1. 69 L 15/5
21. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 109/69 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Rindfleischsektor
für den am l. Februar 1969 beginnenden Zeitraum 22. 1. 69 L 15/6
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.
Druck : Bundesdruckerei Bonn.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnunqen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten qeordnet veröffentlicht. Bezuqsbedingungen für Teil III durch den Verlaq.
Bezugsbedingunqen für Teil I und II: Laufender Bezug nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.
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