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Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1969 Ausgegeben zu Bonn am 1. Februar 1969 Nr. 11
Tag Inhalt Seite
29. 1. 69 Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes 97
Bun<lesuesetzbl. lll 100-1
28. 1. 69 Bckanntmadrnng über die Zahl der von den Landtagen zu wählenden Mitglieder der Bundes-
versarnrnlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
RcchlsvorschrHten der Europi:iischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
Neunzehntes Gesetz
zur Änderung des Grundgesetzes
Vom 29. Januar 1969
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes- 4 b. über Verfassungsbeschwerden von Gemein-
rates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 den und Gemeindeverbänden wegen Ver-
Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten: letzung des Rechts auf Selbstverwaltung
nach Artikel 28 durch ein Gesetz, bei Lan-
desgesetzen jedoch nur, soweit nicht Be-
Artikel 1 schwerde beim Landesverfassungsgericht
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutsch- erhoben werden kann;".
land vorn 23. Mai 1949 (Bundesgesetzbl. S. 1) wird 2. Dern Artikel 94 Abs. 2 wird folgender Satz an-
wie folgt geändert: gefügt:
1. In Artikel 93 Abs. 1 werden folgende Nummern ,,Es kann für Verfassungsbeschwerden die vor-
4 a und 4 b eingefügt: herige Erschöpfung des Rechtsweges zur Vor-
aussetzung machen und ein besonderes Annahme-
,,4 a. über Verfassungsbeschwerden, die von je-
verfahren vorsehen."
dermann rnit der Behauptung erhoben wer-
den können, durch die öffentliche Gewalt in
einem seiner Grundrechte oder in einem Artikel 2
seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 Dieses Gesetz tritt arn Tage nach seiner Ver-
und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein; kündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 29. Januar 1969
Der Bundespräsident
Lübke
Der Bundeskanzler
Kiesinger
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinernann
Der Bundesminister des Innern
Benda
98 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Bekanntmachung
über die Zahl der von den Landtagen zu wählenden Mitglieder
der Bundesversammlung
Vom 28. Januar 1969
Auf Grund des § 2 des Gesetzes über die Wahl
des Bundespräsidenten durch die Bundesversamm-
lung vom 25. April 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 230)
stellt die Bundesregierung fest:
Zur fünften Bundesversammlung wählt der Land-
tag
des Landes Baden-Württemberg 75 Mitglieder
des Landes Bayern 89 Mitglieder
des Landes Berlin 18 Mitglieder
des Landes Bremen 6 Mitglieder
des Landes Hamburg 16 Mitglieder
des Landes Hessen 46 Mitglieder
des Landes Niedersachsen 60 Mitglieder
des Landes N ordrhein-W estf alen 145 Mitglieder
des Landes Rheinland-Pfalz 31 Mitglieder
des Saarlandes 10 Mitglieder
des Landes Schleswig-Holstein 22 Mitglieder
Bonn, den 28. Januar 1969
Der Bundeskanzler
Kiesinger
Der Bundesminister des Innern
Benda
Nr. 11 Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Februar 1969 99
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschafte·n
Dctl um und 1-kzcichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
11. 1. 69 Vc)rordnung (EWG) Nr. 52/69 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 911/68 mit Durchführungsbestim-
rnun~Jen übc--)r die Beihilfe für Olsaaten 14. 1. 69 L 8/1
13. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 5:3/69 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 14. 1. 69 L 8/3
13. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 54/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 14. 1. 69 L 8/4
13. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 55/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 14. 1. 69 L 8/6
D. 1. 69 Verordnung (.EWG) Nr. 56/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 14. l. 69 L 8/7
14. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 57/69 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 15. 1. 69 L 9/1
14. l. 69 Verordnung (EWG) Nr. 58/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und t\.fo lz hinzugefügt werden 15. 1. 69 L 9/2
14. 1. 69 Verordnung (E\VG) Nr. 59/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 15. 1. 69 L 9/4
14. l. fü) Verordnung (EWG) Nr. 60/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 15. 1. 69 L 9/5
14. l. 69 Vl!rordnung (EW(;) Nr. 61/69 der Kommission zur Festsetzung
uer Abschöpfungen bei der Einfuhr von Milch und Milch-
l!rzeug nissen 15. 1. 69 L 9/6
14. l. G9 Verordnung (EWG) Nr. 62/69 der Kommission über eine Aus-
schreibung zum Absatz von Lagerkäse aus den Beständen der
niederländischen J nterventionsstelle 15. 1. 69 L 9/13
14. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 6:3/69 der Kommission über Ausschrei-
bungen zum Absatz von Butt.er aus den Beständen der deut-
schen, französischen und niederländischen Interventionsstellen 15. 1. 69 L 9/16
14. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 64/69 der Kommission über eine Aus-
schreibung zum Absatz von Lagerbutter aus den Beständen
der frcrnzösischen Interventionsstelle 15. 1. 69 L 9/17
14. l. 69 Verordnung (EWG) Nr. 65/69 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen für Olivenöl 15. 1. 69 L 9/19
15. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 66/69 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen ,mwendbaren Abschöpfungen 16. 1. 69 L 10/1
15. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 67/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 16. 1. 69 L 10/2
15. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 68/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 16. 1. 69 L 10/4
15. 1. 69 Verordnung (EWC) Nr. 69/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 16. 1. 69 L 10/5
15. l. 69 Verordnung (EWG) Nr. 70/69 der Komn,ission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 16. 1. 69 L 10/6
100 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dil I wn und ß(!zci drn ung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
16. l. b9 Verordnung (DWG) Nr. 71/69 der Kommission zur Festsetzung
der ciuf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Ro~rnen anwendbaren Abschöpfungen 17. 1. 69 L 11/1
15. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 72/69 der Kommission zur Festsetzung
von Zusatzbeträgen für geschlachtetes Geflügel 16. 1. 69 L 10/7
15. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 73/69 der Kommission zur Festsetzung
von Zusatzbeträg(\n für Erzeugnisse des Sektors Geflügelfleisch 16. 1. 69 L 10/9
15. l. 69 Verordnung (EWG) Nr. 74/69 der Kommission zur Festsetzung
von Zusatzbetri.Jgcn für Eieralbumin und Milchalbumin 16. 1. 69 L 10/11
15. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 75/69 der Kommission zur Festsetzung
von Zusalzbeträgen für Eier in der Schale 16. 1. 69 L 10/12
16. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 76/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Mulz hinzugefügt werden 17. 1. 69 L 11/2
16. l. 69 Verordnung (EWG) Nr. 77/69 der Kommission zur Festsetzung
der bei dE~r Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 17. 1. 69 L 11/4
16. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 78/69 der Kommission zur Festsetzung
der für Getreide, Mehl, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen unzu wendenden Erstattungen 17. 1. 69 L 11/6
16. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 79/69 der Kommission zur Festsetzung
der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen 17. 1. 69 L 11/10
16. l. 69 Verordnung (EWG) Nr. 80/69 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 17. 1. 69 L 11/12
16. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 81/69 der Kommission zur Festsetzung
der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis
und Bruchreis 17. 1. 69 L 11/14
16. l. 69 Verordnung (EWG) Nr. 82/69 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwendenden
Berichtigung 17. 1. 69 L 11/16
16. l. 69 Verordnung (EWG) Nr. 83/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 17. 1. 69 L 11/18
16. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 84/69 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und aus-
gewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch ausgenommen
gefrorenes Rindfleisch 17. l. 69 L 11/19
16. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 85/69 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen für Milch und Milcherzeugnisse, die in un-
verändertem Zustand ausgeführt werden 17. l. 69 L 11/21
16. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 86/69 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Geflügelfleisch-
sektor für den Zeitraum vom 1. Februar 1969 an 17. l. 69 L 11/27
16. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 87/69 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Eiersektor für den
Zeitraum vom 1. Februar 1969 an 17. l. 69 L 11/29
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.
Druck: Bundesdruckerei Bonn.
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Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
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