93
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1969 Ausµ;egehen zu Bonn am 31.Januar 1969 1 Nr. 10
Tag Inhalt Seite
29. l. 69 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Paß-
wesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
29. 1. 69 Verordnung über die Bestimmung der Fristen nach § 70 des Viehseuchengesetzes 94
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Verkündungen irn Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
zur Durchführung des Gesetzes über das Paßwesen
Vom 29. Januar 1969
Auf Grund des § 36 Abs. 3 des Gesetzes über Ord-
nungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetz-
blatt I S. 481) wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes
über das Paßwesen vom 12. Juni 1967 (Bundesgesetz-
blatt I S. 598) wird wie folgt geändert:
1. Als neuer § 3 wird eingefügt:
,,§ 3
Verwaltungsbehörden
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahn-
dung von Ordnungswidrigkeiten nach § 12 des
Gesetzes über das Paßwesen wird den Grenz-
schutzämtern übertragen."
2. Die bisherigen §§ 3 und 4 werden §§ 4 und 5.
Artikel 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. l) in Verbindung mit § 111 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten auch im Land Berlin.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-
dung in Kraft.
Bonn, den 29. Januar 1969
Der Bundesminister des Innern
Benda
94 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Verordnung
über die Bestimmung der Fristen nach§ 70 des Viehseuchengesetzes
Vom 29. Januar 1969
Auf Crund des § 70 Abs. 2 des Viehseuchengeset- Lunge in vorgeschrittenem Zustand
zes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519), zu- befindet oder Euter, Gebärmutter
letzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des oder Darm ergriffen hat, 270 Tage
ViehseuchengeseLzes vom 22. Januar 1969 (Bundes-
12. Tuberkulose des Rindes außer den
r1esetzbl. I S. 77), wird verordnet: Fällen der Nummer 11 60 Tage
13. Afrikanische Pferdepest 45 Tage
§ 1
14. Afrikanische Schweinepest 28 Tage
Die in § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Viehseuchen-
gesetzes bezeichnete Frist wird für die nachstehen- 15. Brucellose der Rinder 250 Tage
den Seuchen wie folgt festgesetzt: 16. Brucellose der Schweine 90 Tage
1. Milzbrand 14 Tage 17. Brucellose der Schafe und Ziegen 90 Tage
2. Rauschbrand 14 Tage 18. ansteckende Blutarmut der Einhufer 60 Tage
3. Tollwut 180 Tage 19. Psittakose 100 Tage
4. Rotz 90 Tage
5. Maul- und Klc1uenseuche 28 Tage § 2
6. Lungenseuche der Rinder 180 Tage Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-
7. Schweinepest 40 Tage leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
8. ansteckende Schweinclähme blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 4 des Geset-
(Teschener Krankheit) zes zur Änderung des Viehseuchengesetzes vom
40 Tage
22. Januar 1969 auch im Land Berlin.
9. Rinderpest 28 Tage
10. Hühnerpest (einschließlich der
N ewcastle-Krankheit) 25 Tage § 3
11. äußerlich erkennbare Tuberkulose Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
des Rindes, sofern sie sich in der kündung in Kraft.
Bonn, den 29. Januar 1969
Der Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Hermann Höcherl
Nr. 10 Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Januar 1969 95
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 4, ausgegeben am 31. Januar 1969
27. 1. G9 Verordnung zur i\nclcnmg des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/69 - Zollkontingente für
liöhenv.ieh) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
2. 1. G9 Bekanntmachung über die Aufhebung des Vorbehaltes der dänischen Regierung zu dem Euro-
päischen Ubereinkommen über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ur-
sprungs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
15. 1. G9 Bekanntmachung über den Gellungsbereich des Internationalen Abkommens zur Erleichterung
der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
15. 1. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Erteilung gewisser
für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
15. 1. Gq Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die kostenlose Er-
teilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . 107
15. 1. 69 Bekcmntmi.lchung über den Gellungsbereich des Ubereinkommens über den internationalen
A ustc1usch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
15. l. 69 fü~kannlmadmng über den GE!ltungsbereich des Ubereinkommens über die Änderung von
Nilmen und ·vornam.en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
10. 1. 69 Berichl.igunq der Bekanntmachung der Änderung des Artikels 28 des Ubereinkommens über
die Zwischcnslad 11 iche Beratende Seeschiffahrts-Organisation ..... , .... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundcsgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bc!zeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
17. 1. 69 Verordnung Nr. 32/68 über die Festsetzung von
Entgeltf!Il für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 15 23. 1. 69 20. 1. 69
20. 1. 69 Verordnung zur Änderung der Fernsprechordnung 15 23. 1. 69 1. 2. 69
BtuHksqescL,.hl. llJ 9026-1, 9026-1-1
21. l. 69 Siebzehnte Verordnung über Umlagen und Melde-
beiträge zur Deckung der Kosten der Bundes-
c1nstdlt für den Güterfernverkehr 17 25. 1. 69 1. 1. 69
Nr. 10 Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Januar 1969 95
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 4, ausgegeben am 31. Januar 1969
27. 1. G9 Verordnung zur i\nclcnmg des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/69 - Zollkontingente für
liöhenv.ieh) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
2. 1. G9 Bekanntmachung über die Aufhebung des Vorbehaltes der dänischen Regierung zu dem Euro-
päischen Ubereinkommen über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ur-
sprungs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
15. 1. G9 Bekanntmachung über den Gellungsbereich des Internationalen Abkommens zur Erleichterung
der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
15. 1. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Erteilung gewisser
für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
15. 1. Gq Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die kostenlose Er-
teilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . 107
15. 1. 69 Bekcmntmi.lchung über den Gellungsbereich des Ubereinkommens über den internationalen
A ustc1usch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
15. l. 69 fü~kannlmadmng über den GE!ltungsbereich des Ubereinkommens über die Änderung von
Nilmen und ·vornam.en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
10. 1. 69 Berichl.igunq der Bekanntmachung der Änderung des Artikels 28 des Ubereinkommens über
die Zwischcnslad 11 iche Beratende Seeschiffahrts-Organisation ..... , .... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundcsgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bc!zeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
17. 1. 69 Verordnung Nr. 32/68 über die Festsetzung von
Entgeltf!Il für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 15 23. 1. 69 20. 1. 69
20. 1. 69 Verordnung zur Änderung der Fernsprechordnung 15 23. 1. 69 1. 2. 69
BtuHksqescL,.hl. llJ 9026-1, 9026-1-1
21. l. 69 Siebzehnte Verordnung über Umlagen und Melde-
beiträge zur Deckung der Kosten der Bundes-
c1nstdlt für den Güterfernverkehr 17 25. 1. 69 1. 1. 69
96 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
9. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 38/69 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 10. 1. 69 L 6/7
9. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 39/69 der Kommission zur Fe~tsetzung
der für Getreide, Mehl, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Roggen anzuwendenden Erstattungen 10. 1. 69 L 6/9
9. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 40/69 der Kommission zur Festsetzung
der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen 10. 1. 69 L 6/13
9. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 41/69 der Kommission zur Festsetzung
der Erstatlungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 10. 1. 69 L 6/15
9. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 42/69 der Kommission zur Festsetzung
der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis und
Bruchreis 10. 1. 69 L 6/17
9. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 43/69 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwendenden
Berichtigung 10. 1. 69 L 6/19
9. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 44/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 10. 1. 69 L 6/21
9. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 45/69 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und ausge-
wachsenen Rindern sowie von Rindfleisch ausgenommen ge-
frorenes Rindfleisch 10. 1. 69 L 6/22
10. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 46/69 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 11. 1. 69 L 7/2
10. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 47/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 11. 1. 69 L 7/3
10. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 48/69 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 11. 1. 69 L 7/5
10. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 49/69 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 11. 1. 69 L 7/6
10. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 50/69 der Kommission zur Festsetzung
des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 11. 1. 69 L 7/7
10. 1. 69 Verordnung (EWG) Nr. 51/69 der Kommission zur Änderung
der für bestimmte Milcherzeugnisse anzuwendenden Erstattun-
gen 11. 1. 69 L 7/8
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver Ja g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.
D r u c k : Bundesdruckerei Bonn.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die .Sammlung des Bundes-
rechts vo~ 10. Juli 1~58 (Bundcsgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
Bezugsbedrngunqen für Teil I und Il: Laufender Bezug nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.
Bezugs Preis vierteljährlich für Teil I und Teil II je 8,50 DM. Ein z e J stücke je angefanqene 16 Seiten 0,40 DM gegen Voreinsendung des
erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesqesetzblatt" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe 0,40 DM zuzüglich Versandqebühr 0,15 DM.
Bestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn 1, Postfadl.