1350 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Erste Verordnung
zur Ergänzung der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Gesetzes
über Arbeitsvermittlung und Arbeislosenversicherung
Vom 16. Dezember 1968
Auf Grund des § 149 Abs. 6 des Gesetzes über Steinkohlenbergbaus und der deutschen Stein~
Arbeitsvermitllung und Arbeitslosenversicherung kohlenbergbaugebiete vom 15. Mai 1968 (Bun-
(A VA VG) in der Fassunq der Bekanntmachung vom desgesetzbl. I S. 365), nach § 15 der Richtlinien
3. April 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 321), zuletzt ge- der Bundesregierung vom 12. Juli 1966 über die
ändert durch das Einführungsgesetz zum Gesetz Gewährung von Beihilfen für Arbeitnehmer des
über OrdnunrJswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bun- Steinkohlenbergbaus, die von Maßnahmen im
desgesetzbl. I S. 503), wird nach Anhörung des Sinne des Artikels 56 § 2 des Montanunion-
Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeitsver- vertrages betroffen werden (Bundesanzeiger
mittlung und Arbeitslosenversicherung und mit Nr. 132 vom 20. Juli 1966), oder nach entspre-
Zustimmung der Bundesminister des Innern und der chenden landesrechtlichen Regelungen gewährt
Finanzen verordnet: werden,".
Artikel 1
Artikel 2
Die Zwölfte Verordnung zur Durchführung dPs
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen- leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
versicherung (Verordnung zu § 149 Abs. 6 AVAVG)
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 209 Abs. 2 AVAVG
vom 25. April 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 478) wird
auch im Land Berlin.
wie folgt ergänzt:
In § 1 Abs. 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt: Artikel 3
„3. Arbeitnehmern nach Abschnitt II des Gesetzes Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 19. Mai
zur Anpassung und Gesundung des deutschen 1968 in Kraft.
Bonn, den 16. Dezember 1968
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Hans Katzer
Nr. 93 ~-- Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Dezember 1968 1351
Bund esgcsetzb I a t t
Teil II
Tag In h a 1 t Seite
Nr. 52, ausgegeben am 14. Dezember 1968
10. 12. 68 Gesetz zu den ProtokoHen Nr. 2, 3 und 5 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1111
3. 12. 68 Bckctnnl.machung gemdß § 1 der Verordnung über die Erhebung von Anteilzoll im Verede-
lungsverk<'hr mit Criedwnl,rnd in Vt:rbindung mit§ 2 Abs. 2 Satz 2 des Anteilzollgesetzes 1125
Nr. 53, ausgegeben am 19. Dezember 1968
2. 12.68 fü!kannlnwchuug über den Gellungsbereich des Europäischen Fürsorgeabkommens vom
11. Dezember 1953 sowie des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen .................... . 1127
4. 12. 68 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die
Zusammenlegung der Grenzabfertigung des Schiffsverkehrs an der deutsch-luxemburgischen
Grenze 1128
11. 12. 68 Bekanntmachung der Neufassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (Vorschriften
Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation) in der für die Bundesrepublik Deutschland geltenden
Passung .............................................................................. . 1129
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger In kraft-
Nr. _vom tretens
11. 12. 68 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Eich-
ordnung 234 14. 12. 68 1. 1. 1969
Bundcsgcsetzbl. III 7141-2-13
29. 11. 68 Verordnung Nr. 27/68 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 234 14. 12. 68 20. 12. 68
12. 12. 68 Zweite Verordnung zur Änderung der Beihilfe-
verordnung Olsaaten 235 17. 12. 68 18. 12. 68
Nr. 93 ~-- Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Dezember 1968 1351
Bund esgcsetzb I a t t
Teil II
Tag In h a 1 t Seite
Nr. 52, ausgegeben am 14. Dezember 1968
10. 12. 68 Gesetz zu den ProtokoHen Nr. 2, 3 und 5 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1111
3. 12. 68 Bckctnnl.machung gemdß § 1 der Verordnung über die Erhebung von Anteilzoll im Verede-
lungsverk<'hr mit Criedwnl,rnd in Vt:rbindung mit§ 2 Abs. 2 Satz 2 des Anteilzollgesetzes 1125
Nr. 53, ausgegeben am 19. Dezember 1968
2. 12.68 fü!kannlnwchuug über den Gellungsbereich des Europäischen Fürsorgeabkommens vom
11. Dezember 1953 sowie des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen .................... . 1127
4. 12. 68 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die
Zusammenlegung der Grenzabfertigung des Schiffsverkehrs an der deutsch-luxemburgischen
Grenze 1128
11. 12. 68 Bekanntmachung der Neufassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (Vorschriften
Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation) in der für die Bundesrepublik Deutschland geltenden
Passung .............................................................................. . 1129
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger In kraft-
Nr. _vom tretens
11. 12. 68 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Eich-
ordnung 234 14. 12. 68 1. 1. 1969
Bundcsgcsetzbl. III 7141-2-13
29. 11. 68 Verordnung Nr. 27/68 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 234 14. 12. 68 20. 12. 68
12. 12. 68 Zweite Verordnung zur Änderung der Beihilfe-
verordnung Olsaaten 235 17. 12. 68 18. 12. 68
1331
Bundesgesetzblatt
Teill Zl997A
1968 Ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 1968 Nr.93
Tag Inhalt Seite
17. 12.68 Zweites Gesetz zur Änderung des Teesteuergesetzes 1331
Bundesgeselzbl. III 612-3
17. 12. 68 Zweites Gesetz zur Änderung des Kaifeesteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1334
Bundesqesetzbl. lJl 612-2
16. 12. 68 Erste Verordnung zur Ergänzung der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Gesetzes
über Ar bei lsvermittlung und Arbeitslosenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1350
Bm1des9esdzbl. lII 810-1-lL
17. 12. 68 Verordnung über f"ormblütter für die Gliederung des Jahresabschlusses der Hypotheken-
banken und der Schiffspfandbriefbanken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1337
Hinweis aui andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Tl!il Il Nr. 52 und Nr. 53 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1351
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1351
Rechtsvorschriften der ~uropäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1352
Zweites Gesetz
zur Änderung des Teesteuergesetzes
Vom 17. Dezember 1968
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos- 2. Nach § 1 wird folgender § 1 a eingefügt:
sen:
,,§ 1 a
Einfuhr teehaltiger Waren
Artikel 1 (1) Bei der Einfuhr der nachstehend aufgeführ-
Das Teesteuergesetz vom 30. Juli 1953 (Bundes- ten teehaltigen Waren in das Erhebungsgebiet ist
gesetzbl. I S. 710), zuletzt geändert durch das Gesetz die Teesteuer von dem in den Waren enthaltenen
zur Anderung strafrechtlicher Vorschriften der Anteil an Tee (§ 1 Abs. 2) zu erheben:
Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze vom 1. Zubereitungen auf der Grundlage von Aus-
10. August 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 877). wird wie zügen oder Essenzen aus Tee aus Nr. 21.02- B
folgt geändert: des Zolltarifs,
2. Gemische von Tee und anderen Stoffen aus
1. § 1 wird wie folgt geändert:
Nr. 21.07 - G des Zolltarifs,
a) Absatz 2 erhält folgende Fassung: 3. nicht unter die Nummern 1 und 2 fallende ein-
fache Mischungen von Tee mit anderen Stoffen,
,, (2) Tee im Sinne des Absatzes 1 sind
ohne Rücksicht auf ihre Einordnung im Zoll-
1. Tee der Nr. 09.02 des Zolltarifs, tarif und den Zeitpunkt, in dem die einzelnen
2. Auszüge oder Essenzen aus Tee aus Bestandteile miteinander vermischt worden
Nr. 21.02 - B des Zolltarifs. sind. Einfache Mischungen sind Erzeugnisse,
die, abgesehen vom Verpacken, eine über das
Zum Zolltarif im Sinne dieses Gesetzes ge- bloße Mischen hinausgehende weitere Bear-
hören auch die Rechtsvorschriften zur Durch- beitung oder Verarbeitung nicht erfahren
führung des Zolltarifs." haben.
b) Absatz 3 wird gestrichen. (2) Der Bundesminister der Finanzen wird er-
mächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen,
c) Absatz 4 wird Absatz 3. daß auch bei der Einfuhr von anderen als den in
1332 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Absatz l aufgeführten teehaltigen Waren die (2) Für den Anteil an Tee (§ 1 Abs. 2) in ande-
Teesleucr von dem in ihnen enthaltenen Anteil ren als den in Absatz 1 bezeichneten eingeführ-
an Tee (§ 1 Abs. 2) zu erheben ist, wenn dies er- ten teehaltigen Waren (§ 1 a) gelten die Steuer-
forderlich ist, um Wettbewerbsnachteile für in- sätze des § 2."
ländische Erzeugnisse zu verhüten, die unter Ver-
wendung versteuerten Tees hergestellt sind." 5. § 3 erhält folgende Fassung:
,,§ 3
3. § 2 erhält folgende Fassung:
Anwendung der Zollvorschriften
,,§ 2
(1) Für die Teesteuer gelten die Vorschriften
Steuersätze für Tee für Zölle sinngemäß.
Die Steuer beträgt für (2) § 80 des Zollgesetzes vom 14. Juni 1961
1. Tee der Nr. 09.02 des 4,15 DM für 1 Kilo- (Bundesgesetzbl. I S. 737) gilt entsprechend. 11
ZoJltarifs gramm Eigen-
gewicht, 6. Nach § 3 wird folgender § 3 a eingefügt:
2. feste Auszüge aus 10,40 DM für 1 Kilo- ,,§ 3a
Tee aus Nr. 21.02-- B gramm Eigen- Verfahren bei der Einfuhr teehaltiger Waren
des Zolltarifs gewicht,
Bei der Einfuhr der in § 1 a bezeichneten tee-
3. flüssige Auszüge 10,40 DM für 1 Kilo-
haltigen Waren in das Erhebungsgebiet hat der
oder Essenzen aus gramm der Zollbeteiligte oder der Abfertigungsbeteiligte den
Tee aus Nr. 21.02-B darin enthal- Teegehalt und die Teeart (§ 1 Abs. 2) anzumelden.
des Zolltarifs tenen Trok-
Die Zollstelle erhebt die Steuer entsprechend dem
kenmasse.
Teegehalt und der Teeart, die in der Anmeldung
Das Eigengewicht bestimmt sich nach den Zollvor- angegeben sind. Unterbleibt die Anmeldung oder
schriften." bestehen Zweifel an ihrer Richtigkeit, so läßt die
Zollstelle die Waren amtlich untersuchen. Hat
4. Nach§ 2 wird folgender§ 2 a eingefügt:
eine amtliche Untersuchung stattgefunden, so ist
,,§ 2a die Steuer entsprechend dem Teegehalt und der
Steuersätze für eingeführte teehaltige Waren Teeart zu erheben, die bei der Untersuchung fest-
gestellt worden sind. Ist eine Anmeldung unter-
(1) Die Steuer beträgt für eingeführte Gemische blieben oder sind die Angaben in der Anmeldung
von Tee und anderen Stoffen aus Nr. 21.07 - G mit dem Ergebnis der Untersuchung nicht zu ver-
des Zolltarifs einbaren, so ist der Berechnung des Gehalts an
1. wenn bei der Her- 5 v. H. des Steuersatzes
1. Tee ein Koffeingehalt des Tees von 3,30 v. H.,
stellung von 1 Ki- für Tee der Nr. 09.02
logramm dieser Er- des Zolltarifs 2. festen Auszügen aus Tee ein Koffeingehalt der
zeugnisse weniger (§ 2 Nr. 1), Auszüge von 8,25 v. H.,
als 100 Gramm Tee 3. Trockenmasse von flüssigen Auszügen oder
verwendet worden Essenzen aus Tee ein Koffeingehalt der Trok-
sind, kenmasse von 8,25 v. H.
2. wenn bei der Her- 15 v. H. des Steuersatzes
zugrunde zu legen. 11
stellung von 1 Ki- für Tee der Nr. 09.02
logramm dieser Er- des Zolltarifs 7. § 4 erhält folgende Fassung:
zeugnisse minde- (§ 2 Nr. 1),
stens 100 Gramm, ,,§ 4
aber weniger als Erstattung und Vergütung der Steuer
200 Gramm Tee
verwendet worden (1) Die Steuer wird auf Antrag für Tee erstattet
· sind, oder vergütet, der nachweislich versteuert wor-
den ist und von Händlern, denen eine entspre-
3. wenn bei der 10 v. H. des Steuersatzes
chende Zusage erteilt worden war, unter zoll-
Herstellung von 1 für Tee der Nr. 09.02
amtlicher Uberwachung wiederausgeführt worden
Kilogramm dieser des Zolltarifs
ist.
Erzeugnisse mehr (§ 2 Nr. 1).
als die in Num- (2) Einführern von Tee, Inhabern von Tee-
mer 2 angegebene abpackbetrieben und Herstellern von Teemischun-
Höchstmenge an gen oder teehaltigen Waren wird auf Antrag die
Tee verwendet Steuer für Teeabfälle erstattet oder vergütet, die
worden ist, für nachweislich als Tee versteuert und unter zoll-
jede über diese amtlicher Uberwachung vernichtet oder ausge-
Höchstmenge hin- führt worden sind, sofern die Menge der Abfälle
aus verwendeten im Einzelfalle mindestens 25 kg beträgt.
angefangenen 100 (3) Herstellern von teehaltigen Waren wird
Gramm Tee wei- auf Antrag die Steuer für die zur Herstellung ver-
tere wendete Teemenge erstattet oder vergütet, wenn
Nr. 93 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Dezember 1968 1333
ihnen vor Beginn der Herstellung eine entspre- Artikel 2
chende Zusage crtcill worcfon war und sie nach- Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt,
weisen, daß die Waren uni.er zollamtlicher Uber- den Wortlaut des Teesteuergesetzes in der sich
wachung ausgeführt. worden sind. durch Artikel 1 dieses Gesetzes ergebenden Fassung
(4) Die in den 1\bsälzen 1 bis 3 aufgeführten mit neuem Datum, unter neuer Uberschrift und in
Sachverhalte un lcrlicgen der Sl<!twraufsicht." neuer Paragraphenfolge bekanntzumachen und da-
bei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.
8. § 5 wird gestrichen.
9. § 7 erhält folgende Fassung: Artikel 3
,,§ 7 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1
Ermächtigungen des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar
1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Der Bundesminister der Finanzen wird ermäch- Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes
tigt, durch Rechtsverordnung erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14
1. die nähen!n Vorschriften über das Verfahren des Dritten Uberleitungsgesetzes.
zu erlassen, das bei der Erstattung und Ver-
gütung der Steuer nach § 4 anzuwenden ist,
2. zur Durchführung der Steueraufsicht Vorschrif-
ten entsprechend den §§ 191 und 192 der Artikel 4
Reichsabgabenordnung zu erlassen, (1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die
3. den Wortlaut derjenigen Vorschriften des Tee- Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
steuergesetws, in denen auf den Zolltarif hin- (2) Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die Verord-
gewiesen wird, dem Wortlaut des Zolltarifs nung über die Festsetzung von Teesteuersätzen vom
in der jeweils geltenden Fassung anzupassen." 1. Oktober 1965 (Bundesanzeiger Nr. 189 vom 7. Ok-
tober 1965) außer Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 17. Dezember 1968
Der Bundespräsident
Lübke
Der Bundeskanzler
Kiesinger
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
1334 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Zweites Gesetz
zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes
Vom 17. Dezember 1968
Der B11nd<!slc19 hc1I d;is folgende Gesetz beschlos- in Absatz 1 aufgeführten kaffeehaltigen Waren
S()n: die Kaffeesteuer von dem in ihnen enthaltenen
Anteil an Kaffee (§ 1 Abs. 2) zu erheben ist,
Artikel 1 wenn dies erforderlich ist, um Wettbewerbsnach-
Das Kafleesteuerw~setz vom 30. Juli 1953 (Bundes- teile für inländische Erzeugnisse zu verhüten,
gesetzbl. I S. 70B), zuletzt geändert durch das Gesetz die unter Verwendung versteuerten Kaffees her-
zur .Änderung strafrechtlicher Vorschriften der gestellt sind."
Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze vom
10. August 1967 (Bundesqeselzbl. I S. 877), wird wie 3. § 2 erhält folgende Fassung:
folgt geändert:
,,§ 2
1. § 1 wird wie fol~Jt geändert: Steuersätze für Kaffee
a) Absatz 2 erhält folgende Fassung: Die Steuer beträgt für
,, (2) Kaffee im Sinne des Absatzes 1 sind 1. nicht gerösteten, 3,60 DM für Kilo-
nicht entkoffeinier- gramm Eigen-
1. nicht gerösteter und gerösteter Kaffee,
ten Kaffee der Nr. gewicht,
auch entkoffeiniert, der Nr. 09.01 - A des
Zolltarifs, 09.01 - A - I - a
des Zolltarifs
2. Auszüge oder Essenzen aus Kaffee aus
2. nichtgerösteten,ent- 3,80 DM für Kilo-
Nr. 21.02 - A des Zolltarifs.
koffeinierten Kaffee gramm Eigen-
Zum Zolltarif im Sinne dieses Gesetzes ge- der Nr. 09.01 - A - gewicht,
hören auch die Rechtsvorschriften zur Durch- I - b des Zolltarifs
führung des Zolltarifs."
3. gerösteten,nicht ent- 4,50 DM für Kilo-
b) Absatz 3 wird gestrichen. koffeinierten Kaffee gramm Eigen-
c) Absatz 4 wird Absatz 3. der Nr. 09.01 - A - gewicht,
II - a des Zolltarifs
2. Nach § 1 wird folgender § 1 a eingefügt: 4. gerösteten, entkof- 4,75 DM für Kilo-
,,§ 1 a feinierten Kaffee gramm Eigen-
der Nr. 09.01 - A - gewicht,
Einfuhr kaffeehaltiger Waren II - b des, Zolltarifs
(1) Bei der Einfuhr der nachstehend aufgeführ-- Kilo-
5. feste Auszüge aus 13,-DM für
ten kaffeehaltigen Waren in das Erhebungs- nicht entkoffeinier- gramm Eigen-
gebiet ist die Kaffeesteuer von dem in den tem Kaffee aus Nr. gewicht,
Waren enthaltenen Anteil an Kaffee (§ 1 Abs. 2)
21.02 - A des Zoll-
zu erheben:
tarifs
1. Kaffeemittel der Nr. 09.01 - C des Zolltarifs, 13,65 DM für Kilo-
6. feste Auszüge aus
2. Zubereitungen auf der Grundlage von Aus- entkoffeiniertem gramm Eigen-
zügen oder Essenzen aus Kaffee aus Nr. 21.02 Kaffee aus Nr. gewicht,
- A des Zolltarifs, 21.02 - A des Zoll-
3. Kaffeepasten aus Nr. 21.07 - G des Zolltarifs, tarifs
7. flüssige Auszüge 13,-DM für Kilo-
4. nicht unter die Nummern 1 bis 3 fallende ein-
oder Essenzen aus gramm der
fache Mischungen von Kaffee mit anderen
nicht entkoffeinier- darin enthal-
Stoffen, ohne Rücksicht. auf ihre Einordnung
tem Kaffee aus Nr. tenen Trok-
im Zolltarif und den Zeitpunkt, in dem die ein-
21.02 - A des Zoll- kenmasse,
zelnen Bestandteile miteinander vermischt
worden sind. Einfache Mischungen sind Er- tarifs
zeugnisse, die, abgesehen vom . Verpacken, 8. flüssige Auszüge 13,65DMfür Kilo-
eine über das bloße Mischen hinausgehende oder Essenzen aus gramm der
weitere Bearbeitung oder Verarbeitung nicht entkoffeiniertem darin enthal-
erfahren haben. Kaffee aus Nr. 21.02 tenen Trok-
- A des Zolltarifs kenmasse.
(2) Der Bundesminister der Finanzen wird er-
mächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, Das Eigengewicht bestimmt sich nach den Zoll-
daß auch bei der Einfuhr von anderen als den vorschriften."
Nr. 9:3 Ti.lg der Ausgabe: Bonn, den 19. Dezember 1968 1335
4. Nc1ch § 2 wird lolgcndc!r § 2 a eingefügt: 6. Nach § 3 wird folgender § 3 a eingefügt:
,,§ 2 a ,,§ 3 a
Steuersfüzc für eingeführte kaffeehaltige Waren Verfahren bei der Einfuhr kaffeehaltiger Waren
(1) Die Steuer betrügt flir eingeführte Kaffee- Bei der Einfuhr der in § 1 a bezeichneten kaf-
mi tlel der Nr. 09.01 -- C dc!s Zolltarifs und Kaffee- f eehaltigen Waren in das Erhebungsgebiet hat
pasten aus Nr. 21.07 -- G des Zolltarifs der Zollbeteiligte oder der Abfertigungsbetei-
ligte den Kaffeegehalt und die Kaffeeart (§ 1
1. wennbeiderlfor- :> v.1 l. des Steuersatzes für Abs. 2) anzumelden. Die Zollstelle erhebt die
stellung von 1 gerösteten Kaffee Steuer entsprechend dem Kaffeegehalt und der
Kilogramm die- der Nr. 09.01 -- A - Kaffeeart, die in der Anmeldung angegeben sind.
ser Erzeugnisse II - a oder b des Unterbleibt die Anmeldung oder bestehen Zwei-
weniger als 100 Zolltarifs (§ 2 Nr. 3 fel an ihrer Richtigkeit, so läßt die Zollstelle die
Gramm gerüste- oder 4), Waren amtlich untersuchen. Hat eine amtliche
ter Kaffee Untersuchung stattgefunden, so ist die Steuer
nicht entkoffe- entsprechend dem Kaffeegehalt und der Kaffee-
iniert oder ent- art zu erheben, die bei der Untersuchung festge-
koffeiniert stellt worden sind. Ist eine Anmeldung unter-
verwendet wor- blieben oder sind die Angaben in der Anmel-
den sind, dung mit dem Ergebnis der Untersuchung nicht
2. wenn bei der 15 v. H. des Steuersatzes für zu vereinbaren, so ist der Berechnung des Ge-
Herstellung von gerösteten Kaffee halts an
1 Kilogramm die- der Nr. 09.01 - A - 1. geröstetem, nicht entkoffeiniertem Kaffee ein
ser Erzeugnisse II - a oder b des Koffeingehalt des Kaffees von 1,28 v. H.,
mindestens 100 Zolltarifs (§ 2 Nr. 3
Gramm, aber we- oder 4), 2. festen Auszügen aus nicht entkoffeiniertem
niger als 200 Kaffee ein Koffeingehalt der Auszüge von
Gramm geröste- 3,68 v. H.,
ter Kaffee ver-
wendet worden 3. Trockenmasse von flüssigen Auszügen oder
sind, Essenzen aus nicht entkoffeiniertem Kaffee ein
Koffeingehalt der Trockenmasse von 3,68 v. H.
3. wenn bei der 10 v. H. des Steuersatzes fü1 zugrunde zu legen. 11
Herstellung von gerösteten Kaffee
1 Kilogramm die- der Nr. 09.01 - A - 7. § 4 erhält folgende Fassung:
ser Erzeugnisse II - a oder b des
mehr als die in Zolltarifs (§ 2 Nr. 3 ,,§ 4
Nummer 2 ange- oder 4). Erstattung und Vergütung der Steuer
gebene Höchst-
menge an gerö- (1) Herstellern von kaffeehaltigen Waren wird
stetem Kaffee auf Antrag die Steuer für die zur Herstellung
verwendet wor- verwendete Kaffeemenge erstattet oder ver-
den ist, für jede gütet, wenn ihnen vor Beginn der Herstellung
über diese Höchst- eine entsprechende Zusage erteilt worden war
menge hinaus und sie nachweisen, daß die Waren unter zoll-
verwendeten an- amtlicher Uberwachung ausgeführt worden sind.
gefangenen 100
(2) Die Herstellung und die Ausfuhr der
Gramm geröste-
Waren, für tlie die Erstattung oder Vergütung
ten Kaffee wei-
beansprucht wird, unterliegen der Steuerauf-
tere
sicht."
(2) Für den Anteil an Kaffee (§ 1 Abs. 2) in
anderen als den in Absatz 1 bf)Zeichneten einge- 8. § 5 wird gestrichen.
führten kaffeehaltigen Waren (§ l a) gelten die
Steuersätze des § 2. 11
9. § 6 wird gestrichen.
10. § 8 erhält folgende Fassung:
5. § 3 erhält folgende Fassung:
,,§ 8
,,§ 3
Ermächtigungen
Anwendung der Zollvorschriften
Der Bundesminister der Finanzen wird er-
(1) Für die Kaffeesteuer gelten die Vorschrif- mächtigt, durch Rechtsverordnung
ten für Zölle sinngemäß.
1. die näheren Vorschriften über das Verfahren
(2) § 80 des Zollgesetzes vom 14. Juni 1961 zu erlassen, das bei der Erstattung und Ver-
(Bundesgesetzbl. I S. 737) gilt entsprechend. 11
gütung der Steuer nach § 4 anzuwenden ist,
1336 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
2. zur Durchführung der Steueraufsicht Vor- Artikel 3
sch riflen entsprechend den§§ 191 und 192 der Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1
Reichsdbgabenordnung zu erlassen, des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
3. den Wortlaut derjenjgen Vorschriften des (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechts-
Kaffeesleuergesetzes, in denen auf den Zoll- verordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlas-
tarif hingewiesen wird, dem Wortlaut des sen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des
Zolltarifs in der jeweils geltenden Fassung Dritten Uberleitungsgesetzes.
anzupassen."
Artikel 2 Artikel 4
Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, (1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die
den Wortlaut des Kaffeesteuergesetzes in der sich Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
durch Artikel 1 dieses Gesetzes ergebenden Fassung (2) Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die Verord-
mit neuem Datum, unter neuer Uberschrift und in nung über die Festsetzung von Kaffeesteuersätzen
neuer ParagraphenfoJge bekanntzumachen und dabei vom 14. Februar 1958 (Bundesanzeiger Nr. 37 vom
Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen. 22. Februar 1958) außer Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 17. Dezember 1968
Der Bundespräsident
Lübke
Der Bundeskanzler
Kiesinger
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
Nr. 93 · Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Dezember 1968 1337
Verordnung
über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses
der Hypothekenbanken und der Schiffspiandbriefbanken
Vom 17. Dezember 1968
Auf Grund der §§ 161 und 278 Abs. 3 des Aktien- anlagen, immaterielle Anlagewerte und Beteiligun-
gesetzes, des § 24 Abs. 2 des Hypothekenbankge- gen sowie die Umbuchungen von Sachanlagen,
setzes in der Fassung der Bekanntmachung vom immateriellen Anlagewerten und Beteiligungen sind
5. Februar 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 81, 368) und des im Geschäftsbericht für jeden Posten und Unter-
§ 22 Abs. 2 des Gesetzes über Schiffspfandbriefban- posten, in dem Sachanlagen, immaterielle Anlage-
ken in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai werte oder Beteiligungen ausgewiesen sind, geson-
1963 (Bundesgesetzbl. I S. 301), sämtlich zuletzt ge- dert anzugeben.
ändert durch das Einführungsgesetz zum Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundes- (2) Als Wertberichtigungen dürfen nur ausge-
gesetzbl. I S. 503), wird im Einvernehmen mit dem wiesen werden
Bundesminister für Wirtschaft verordnet: 1. in dem Unterposten „Einzelwertberichtigungen"
die Einzelwertberichtigungen zu Sachanlagen, Be-
teiligungen und Wertpapieren des Anlagever-
§ 1 mögens; die auf die einzelnen Posten und Unter-
(1) Unbeschadet einer weiteren Gliederung sind posten der Aktivseite entfallenden Einzelwert-
die Jahresabschlüsse von Hypothekenbanken nach berichtigungen sind in einer der Aktivseite
dem anliegenden Muster 1, die Jahresabschlüsse entsprechenden Gliederung gesondert auszuwei-
von Schiffspfandbriefbanken nach dem anliegenden sen;
Muster 2 aufzustellen. 2. in dem Unterposten „vorgeschriebene Sammel-
(2) Für die Gewinn- und Verlustrechnung kann wertberichtigungen" die vorgeschriebenen Sam-
entweder die Kontoform oder die Staffelform ver- melwertberichtigungen wegen des allgemeinen
wandt werden. Kreditrisikos zu Forderungen.
Die vorgeschriebenen Sammelwertberichtigungen
§ 2 dürfen auch von den Forderungen, zu denen sie ge-
(1) Sind unter einen Posten, Unterposten oder Ver- bildet werden, abgesetzt werden. Es ist jedoch nicht
merk fallende Gegenstände bei der Hypotheken- zulässig, sie teilweise von diesen Forderungen ab-
bank oder der Schiffspfandbriefbank nicht vorhan- zusetzen und den Restbetrag auf der Pasdvseite
den, so braucht der Posten, UntPrposten oder Ver- auszuweisen. Sammelwertberichtigungen zu nicht
merk in der Jahresbilanz nicht aufgeführt zu wer- auf der Aktivseite ausgewiesenen Rückgriffsforde-
den. Sind unter einen Posten oder Unterposten fal- rungen sind unter den Rückstellungen auszuweisen.
lende Aufwendungen oder Erträge nic:ht angefallen, (3) Werden Wertpapiere des Anlagevermögens
so braucht der Posten oder Unterposten in der Ge- mit einem höheren Wert angesetzt, als nach § 155
winn- und Verlustrechnung nicht aufgeführt zu wer- des Aktiengesetzes für Wertpapiere des Umlauf-
den. vermögens zulässig ist, so ist dies bei den einzelnen
(2) Die Posten und Unterposten des Jahres- Posten oder Unterposten, in denen die Wertpapiere
abschlusses sind, auch wenn vorausgehende Posten ausgewiesen sind, wie folgt zu vermerken: ,,dar-
oder Unterposten auf Grund des Absatzes 1 nicht unter: wie Anlagevermögen bewertet DM
aufgeführt sind, mit den in den Mustern bestimmten
Nummern und Buchstaben aufzuführen. § 4
Erträge aus höherer Bewertung oder dem Eingang
ganz oder teJlabgeschriebener Forderungen sowie
§ 3
aus höherer Bewertung oder dem Abgang von Wert-
(1) Auf die Jahresbilanz ist § 152 Abs. 1 Satz 2, papieren dürfen mit Abschreibungen und Wert-
Abs. 6 des Aktiengesetzes nicht anzuwenden. Die berichtigungen auf Forderungen oder Wertpapiere
Zugänge und Abgänge von Sachanlagen, immateriel- verrechnet werden. Soweit die Erträge nicht ver-
len Anlagewerten und Beteiligungen, die Zuschrei- rechnet werde!\, sind sie in dem Posten „Andere
bungen, die für das Geschäftsjahr gemachten Ab- Erträge einschließlich der Erträge aus der Auflösung
schreibungen und Wertberichtigungen auf Sach- von Rückstellungen im Kreditgeschäft" auszuweisen.
1338 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
§ 5 gesetzes, Artikel V des Fünften Gesetzes zur Ände-
Diese Verordnung gilt erstmals für den Jahres- rung und Ergänzung des Hypothekenbankgesetzes
abschluß für das nach dem 31. Dezember 1968 be- vom 14. Januar 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 9) und
ginnende Cesch<lftsjahr. Sie kann auf den Jahres- Artikel VI des Gesetzes zur Änderung und Ergän-
abschluß für ein früheres Geschäftsjahr angewandt zung des Schiffsbankgesetzes vom 8. Mai 1963 (Bun-
werden. desgesetzbl. I S. 293) auch im Land Berlin.
§ 6
Diese Rechtsverordnung gilt nach § 14 des Dritten § 7
Dberleitungsqesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes- Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 409 des Aktien- kündung in Kraft.
Bonn, den 17. Dezember 1968
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
Nr. 93 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Dezember 1968 1339
Muster 1
Formblatt
für den Jahresabschluß der Hypothekenbanken
1340 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Jahresbilanz zum
der.
als Deckung
Aktivseite verwendet
DM DM DM
1. /\usl<!ihu11~ic11 mit vc~n~inbdl'lcr Lmfzeit von vier Jahren
oder lüngL!r
a) 1--Jypothekcn ..................................... .
b) Kornmurwldc1rldH:n .............................. .
c) sonstige . . . . . . . . . . . . ............................ .
darunter:
,m Kreditinstitute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . DM __
2. Ausgleichs- 11nd Deckungsforderungen gegen die öffent-
liche 1-iancl .......................................... .
3. Anleihen, Schuldbuchforderungen, Schatzanweisungen und
Schatzwechsel d<~S Bundes und der Länder ............ .
darunter:
mit einer Luufzeit von mehr ctls vier Jahren DM_
4. Wertpapiere, soweit sie nicht unter anderen Posten aus-
zuweisen sind
a) von Kreditinstituten .............................. .
b) sonstige ....................................... _.. .
darunter:
mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren DM_
5. Kassenbestand, Bundesbank- und Postscheckguthaben
6. Schecks, Wechsel, fällige Schuldverschreibungen, Zins-
und Dividendenscheine sowie zum Einzug erhaltene
Papiere ............................................ .
7. Forderungen mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungs-
frist von weniger als vier Jahren
a) an Kreditinstitute ................................ .
darunter:
gegen Beleihung von Wertpapieren . . . . DM.
b) an sonstige ...................................... .
darunter:
gegen Beleihung von Wertpapieren . . . . DM_
8. Eigene Schuldverschreibungen ....................... .
Nennbetrag: DM
9. Zinsen für langfristige Ausleihungen
a) anteilige Zinsen .................................. .
b) nach dem 31. Oktober 19 und am 2. Januar 19. _
fällige Zinsen ............................... ·-· ... .
c) rückständi9e Zinsen .............................. .
10. Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte) ....... .
11. Beteiligungen ....................................... .
darunter:
an Kreditinstituten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . DM_
12. Grundstücke und Gebäude ........................... .
darunter:
im Hypothekengeschäft übernommen . . . . . . DM __
13. Betriebs- und Geschäftsausstattung ................... .
14. Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital ... , ...... .
15. Eigene Aktien ...................................... .
Nennbetrag: DM
16. Anteile an einer herrschenden oder mit Mehrheit be-
teiligten Gesellschaft ................................ .
Nennbetra9: DM
17. Sonstige Vermögensgegenstände ..................... .
18. Rechnungsc1bgrenzungsposten
a) Ab9renzungsposten nach § 25 HBG ................ .
b) sonstige ......................................... .
19. Bilanzverlust
Summe der Aktiven ....
20. In den Aktiven und in den Rückgriffsforderungen aus den
unter der Passivsei le Vf!rmerkten Verbindlichkeiten sind
enthalten
a) Forderungen an verbundene Unternehmen ......... .
b) Forderungen aus unter § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 6, Abs. 2
des Gesetzes über dc1s Kreditwesen fallenden Kredi-
ten, soweit sie nicht unl.1:!r a) vermerkt werden ..... .
Nr. 9:3 ~'- Ti:lg der Ausgabe: Bonn, den 19. Dezember 1968 1341
Passivseite
DM DM DM
1. Begebene Schuklverschreibunqcn
a) Hypothekenpfandbriefe .......................... .
darunter:
Namenspfondbri(~fe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . DM.
b) Kommunalschuldverschreibungen ................. .
darunter:
Namenskornrnunalschuldverschreibungen DM
c) verloste und g(~kündigle Stücke ................... .
darunter:
vor Ablauf von vier .Je.ihren füllig
oder zurückzund1men . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . DM
ferner:
zur Sicherstellung aufgenommener Darlehen an den Dar-
lehensgeber ausgehändigte Namenspfandbriefe DM
und Namenskommunalschuldverschreibungen DM.
2. Verpflichtungen zur Lieferung von Schuldverschreibungen
3. Aufgenommene Darlehen mi l einer vereinbarten Lauf-
zeit oder Kündigungsfrist von vier Jahren oder länger
a) bei Kreditinstitu Len .............................. .
b) sonstige ......................................... .
darunter:
mit Teilhaftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . DM
vor Ablauf von vier Jahren fällig . . . . . . . . . DM
4. Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündi-
gungsfrist von wenig<"-r als vier Jahren
a) gegenüber Kreditinstituten oder sonstigen Kapital-
sammelsteJlen .................................... .
b) sonstige ......................................... .
darunter:
mit Teilhaftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . DM
5. Zinsen für begebene Schuldverschreibungen und aufge-
nommene Darlehen
a) anteilige Zinsen ................................. .
b) fällige Zinsen einschließlich der am 2. Januar 19
fällig werdenden ................................ .
6. Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte) ....... .
7. Rückstellungen
a) Pensionsrückstellungen ........................... .
b) andere Rückstellungen ........................... .
8. Wertberichtigungen
a) Einzelwertberichtigungen ......................... .
b) vorgeschriebene SammelwE!rtberichtigungen ....... .
9. Sonstige Verbindlichkeiten ......................... .
10. Rechnungsabgrenzungsposten
a) Abgrenzungsposten nach § 25 HBG ............... .
b) sonstige ......................................... .
11. Sonderposten mit Rücklageanteil ..................... .
12. Grundkapital ....................................... .
13. Offene Rücklagen
a) gesetzliche Rücklage ............................. .
b) sonstige Rücklagen nach § 7 HBG ................. .
c) andere Rücklagen ................................ .
14. Bilanzgewinn
Summe der Passiven ....
15. Indossamenlsverbincllichkeilen aus weitergegebenen
Wechseln ........................................... .
16. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheck-
bürgschaften sowie aus Gewiihrleislungsverträgen ..... .
17. Verbindlichkeiten im Falle der Rücknahme von in· Pen-
sion gegebenen Gegenständen, sofern diese Verbind-
lichkeiten nicht auf der Passivseite auszuweisen sind ...
18. Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten ................................... .
19. Sparprämien nach dem Sparprämiengesetz ............ .
20. In den Passiv(~n sind an Verbindlichkeiten (einschließlich
der Verbindlichk<~iten unter 15 bis 18) gegenüber ver-
bundenen Unternehmen enlhulten .................... .
Gewinn- und Verlustrechnung Muster 1 (Kontoform)
Aufwendungen
der
für die Zeit vom bis
Erträge
-
w
~
N
1. Zinsen für DM DM 1. Zinsen aus DM DM
a) Hypothekenpfandbriefe ............... . a) Hypotheken
b) Kommunalschuldverschreibungen ...... . b) Kommunaldarlehen
c) aufgenommene Darlehen ............. .
2. Andere Zinsen und zinsähnliche Aufwen- 2. Andere Zinsen und zinsähnliche Erträge ...
dungen ................................. .
3. Einmalige Erträge aus dem Emissions- und
3. Einmalige Aufwendungen im Emissions- und
Darlehensgeschäft ....................... .
Darlehensgeschäft ....................... .
4. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf 4. Erträge aus Beteiligungen ............... .
Forderungen und Wertpapiere sowie Zu-
5. Andere Erträg einschließlich der Erträge
0
führungen zu Rückstellungen im Kredit-
aus der Auflösung von Rückstellungen im
geschäft ................................ .
Kreditgeschäft .......................... .
5. Gehälter und Löhne ..................... .
6. Soziale Abgaben ........................ . 6. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinn- b:1
C
7. Aufwendungen für Altersversorgung und abführungs- und Teilgewinnabführungsver- :::i
Unterstützung .......................... . trägen .................................. . 0..
(D
8. Sachaufwand für das Bankgeschäft ....... . 7. Erträge aus der Auflösung von Rückstellun-
{/1
CQ
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen (D
gen, soweit sie nicht unter 5 auszuweisen {/1
auf Grundstücke und Gebäude sowie auf
sind .................................... . ~
Betriebs- und Geschäftsausstattung ....... . N
O"
10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Beteiligungen ........................... .
11. Steuern
8. Erträge aus der Auflösung von Sonder-
posten mit Rücklageanteil ............... .
9. Erträge aus Verlustübernahme ........... .
;;
c.....,
a) vom Einkommen, vom Ertrag und vom D,l
10. Jahresfehlbetrag ........................ . ::,"
Vermögen ........................... .
b) sonstige ............................. . ""
CQ
D,l
12. Aufwendungen aus Verlustübernahme ... . :::i
-
CQ
13. Einstellungen in Sonderposten mit Rücklage-
anteil ......................... • • • • • • • • • • CD
O')
14. Sonstige Aufwendungen ................. .
~
15. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines
Gewinnabführungs- und eines Teilgewinn- >-:l
~
abführungsvertrages abgeführte Gewinne ..
16. Jahresüberschuß ........................ .
Summe der Aufwendungen ... . Summe der Erträge
-
DM DM
1. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag ........ .
2. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vor-
jahr ................................... • •
3. Entnahmen aus offenen Rücklagen
a) aus der gesetzlichen Rücklage ......... .
b) aus sonstigen Rücklagen nach § 7 HBG .
c) aus anderen Rücklagen ............... . ······························
4. Einstellungo,n aus dem Jahresüberschuß in
offene Rücklagen
a) in die gesetzliche Rücklage ........... .
b) in sonstige Rücklagen nach § 7 HBG .. .
c) in andere Rücklagen ................. .
5. Bilanzgewinn/Bilanzverlust .............. .
Nr. 93 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Dezember 1968 1343
Muster 1 (Staffelform)
Gewinn- und Verlustrechnung
der
für die Zeit vom bis .......... .
DM DM DM
1. Zinsenc1us
a) Hypotheken
b) Kommunc1ldc1rlehen
2. Andere Zinsen und zinsii.hnliche Erlriige .............. .
3. Einmalige Ertrii.ge aus dem Emissions- und Darlehens-
geschii.ft ............................................ .
4. Erträge aus Beleili~Jungen ........................... .
5. Andere Erträge einschließlich der Erträge aus der Auf-
lösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft ......... .
6. Zinsen für .......................................... .
a) Hypothekenpfondbriefe ........................... .
b) Kommunalschuldverschreibungen .................. .
c) aufgenommene DMlehen ......................... .
7. Andere Zinsen und zinsühnliche Aufwendungen ....... .
8. Einmalige Aufwendungen im Emissions- und Darlehens-
geschäft ............................................ .
9. Abschreibungen und Werlberichligungen auf Forderun-
gen und Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstel-
lungen im Kreditgeschäft ............................ .
10. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs-
und Teilgewinnabführungsverträgen .................. .
11. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, soweit
sie nicht unter 5 auszuweisen sind ................... .
12. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rück-
lageanteil .......................................... .
13. Erträge aus Verlustübernahme
14. Gehälter und Löhne ................................. .
15. Soziale Abgaben .................................... .
16. Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
17. Sachaufwand für das Bankgeschäft ................... .
18. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Grund-
stücke und Gebäude sowie auf Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung ......................................... .
19. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteili-
gungen ......... : ................................... .
20. Steuern
a) vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen .. .
b) sonstige ......................................... .
21. Aufwendungen aus Verlustübernahme ............... .
22. Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil ..... .
23. Sonstige Aufwendungen ............................. .
24. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinn-
abführungs- und eines Teilgewinnabführungsvertrages
abgeführte Gewinne ................................. .
25. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag .................... .
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr ...... .
27. Entnahmen aus offenen Rücklc1gen
a) aus der gesetzlichen Rücklage ..................... .
b) aus sonstigen Rücklagen nach § 7 HBG ............ .
c) aus anderen Rücklagen ........................... .
28. Einstellungen aus dem Jahresüberschuß in offene Rück-
lagen
a) in die gesetzliche Rücklage ....................... .
b) in sonstige Rücklagen nach § 7 HBG ............... .
c) in andere Rücklagen ............................. .
29. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Nr. 93 ---- Tc:19 der Ausgabe: Bonn, den 19. Dezember 1968 1345
Muster 2
Formblatt
für den Jahresabschluß der Schiffspfandbriefbanken
1346 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Jahresbilanz zum .................................................................... ..
der ..................................................................................................................
als Deckung
Aktivseite verwendet
DM DM DM
1. Ausleihun~Jen mil vcrcinlwrtr!r Laufzeit von vier Jahren
oder länger gegen
a) Schiffshypotheken ................................ .
b) Kommuntllbürgschaften ........................... .
2. Ausgleichs- und Deckungsfordenmgen gegen die öffent-
liche }--land .......................................... .
3. Anleihen, SchuldbucbforcJerungen, Schatzanweisungen und
Schatzwechsel des Bundes und der Länder ............ .
darunter:
mit einer Lirnfzcit von mehr als vier Jahren DM.
4. Wertpapiere, sowc!it sie! nicht unter anderen Posten aus-
zuweisen sind
a) von Kredilinslilulen .............................. .
b) sonstige ......................................... .
darunter:
mit einer Lcrnfzeit von mehr als vier Jahren DM.
5. Kassenbestand, Bundesbank- und Postscheckguthaben
6. Schecks, Wechsel, fällige Schuldverschreibungen, Zins-
und Dividendenscheine sowie zum Einzug erhaltene
Papiere ............................................. .
7. Forderungen mit vereinbdrter Laufzeit oder Kündigungs-
frist von weniger als vier Jahren
a) an Kreditinslilute ................................ .
darunter:
gegen Beleihung von Wertpapieren . . . . DM
b) an sonstige ............................. , ........ .
darunter:
gegen Beleihung von Wertpapieren . . . . DM.
8. Eigene Schiffspfondbriefe ............................ .
Nennbetrag: DM
9. Zinsen für langfristige Ausleihungen
a) anteilige Zinsen ................................. .
b) nach dem 31. Oktober 19 und am 2. Januar 19.
fällige Zinsen .................................... .
c) rückständige Zinsen .............................. .
10. Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte) ....... .
11. Beteiligungen ....................................... .
darunter:
an Kreditinstituten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . DM.
12. Schiffe und Schiffsbauwerke ......................... .
hierauf nach § 6 Abs. 2 des Schiffsbankgeset-
zes eingetragene Schiffshypotheken . . . . . . . DM .
13. Grundstücke und Gebäude ........................... .
darunter:
im Kreditgeschäft übernommen . . . . . . . . . . . . DM
14. Betriebs- uncl Geschäftsausstattung ................... .
15. Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital .......... .
16. Eigene Aktien ...................................... .
Nennbetrag: DM
17. Anteile an einer herrschenden oder mit Mehrheit be-
teiligten Gesellschaft ................................ .
Nennbetrag: DM
18. Sonstige Vermögensgegenstände
19. Rechnungsabgrenzungsposten
a) Abgrenzung nach §_23 SchBG ..................... .
b) sonstige ......................................... .
20. Bilanzverlust
Summe der Aktiven ....
21. In den Aktiven und in den Rückgriffsforderungen aus den
unter der Passivseite vermerkten Verbindlichkeiten sind
enthalten
a) Forderungen an verbundene Unternehmen ......... .
b) Forderungen aus unter § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 6, Abs. 2
des Gesetzes über dr1s Kreditwesen fallenden Kredi-
ten, soweit sie nicht unter a) vermerkt werden .....
Nr. 93 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Dezember 1968 1347
Passivseite
DM DM DM
1. Begebene Schiffspfan<lbric~fe
a) Schiffspfon<lbriefe ................................ .
darunter:
N<lmensschiifspfandbriefe . . . . . . . . . . . . . . DM.
b) verloste und gekündigte Stücke
darunter:
vor Ablauf von vier .Jc1hre:n follig o<l(~r zu-
rückzunehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . DM
ferner:
zur Sicherung aurgenommener D<lrlehen dem Darlehens-
geber ausgehändigte Namensschiffspfandbriefe DM.
2. Verpflichtung1:-,n zur Lieferung von Schiffspfandbriefen ..
3. Aufgenommene Darlehen mit einer vereinbarten Lauf-
zeit oder Kündigungsfrist von vier Jahren oder länger
a) bei Kreditinstituten .............................. .
b) sonstige ......................................... .
darunter:
mit Teilhaftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . DM.
vor Ablauf von vier Jahren fällig . . . . . . . . . DM ..
4. Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kün-
digungsfrist von wenigc~r als vier Jahren
a) gegenüber Kre<litinstiluten oder sonstigen Kapital-
sa1nrnelste llen ................................... .
b) sonstige ......................................... .
darunter:
mit Teilhaftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . DM
5. Zinsen für begebene Schiffspfandbriefe und aufgenom-
mene Darlehen
a) anteilige Zinsen .................................. .
b) fällige Zinsen einschließlich der am 2. Januar 19
fällig werd<:-~nden ................................. .
6. Durchlaufende Kredite (nur TreuhandgE,schäfte) ....... .
7. Rückstellungen
a) Pensionsrückstellungen ........................... .
b) andere Rückstellungen ........................... .
8. Wertberichtigungen
a) Einzelwertberichtigungen ......................... .
b) vorgeschriebene Sammelwertberichtigungen ........ .
9. Sonstige Verbindlichkeiten .......................... .
10. Rechnungsabgrenzungsposten
a) Abgrenzungsposten nach § 23 SchBG .............. .
b) sonstige ......................................... .
11. Sonderposten mit Rücklageanteil ..................... .
12. Grundkapital ....................................... .
13. Offene Rücklagen
a) gesetzliche Rücklage .............................. .
b) sonstige Rücklagen nach § 7 SchBG ................ .
c) andere Rücklagen ................................ .
14. Bilanzgewinn
Summe der Passiven ....
15. Indossamentsverbindlichkeiten aus weitergegebenen
Wechseln ........................................... .
16. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheck-
bürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen ..... .
17. Verbindlichkeiten im Falle der Rücknahme von in Pen-
sion gegebenen Gegenständen, sofern diese Verbind-
lichkeiten nicht auf <ler Passivseite auszuweisen sind ...
18. Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten ................................ : .. .
19. Sparprämien nach dem Sparprämiengesetz ............ .
20. In den Passiven sind an Verbindlichkeiten (einschließ-
lich der Verbindlichkeiten unter 15 bis 18) gegenüber
verbundenen Unternehmen enthalten
Gewinn- und Verlustrechnung Muster 2 (Kontoform)
der
für die Zeit vom bis
-=
~
~
Aufwendungen Erträge
DM DM DM Drv1
1. Zinsen für 1. Zinsen aus
a) Schiffspfandbrieh .................... . a) Schiffshypotheken
b) aufgenommene Darlehen ............. .
b) Ausleihungen gegen Kommunalbürg-
2. Andere Zinsen und zinsähnliche Aufwen-
schaften ............................. .
dungen ................................. .
3. Einmalige Aufwendungen im Emissions- und 2. Andere Zinsen und zinsähnliche Erträge .. .
Darlehensgeschäft ....................... . 3. Einmalige Erträge aus dem Emissions- und
4. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Darlehensgeschäft ....................... .
Forderungen und vVertpapiere sowie Zufüh- 4. Erträge aus Beteiligungen ............... .
rungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
5. Andere Erträge einschließlich der Erträge
5. Gehälter und Löhne ..................... .
aus der Auflösung von Rückstellungen im
6. Soziale Abgaben ........................ .
Kreditgeschäft .......................... .
7. Aufwendungen für Altersversorgung und tel
Unterstützung .......................... . 6. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Ge- §
8. Sachaufwand für das Bankgeschäft ....... . winnabführungs- und Teilgewinnabführungs- 0..
(D
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen verträgen .............................. . {/)
auf Grundstücke und Gebäude sowie auf <.O
7. Erträge aus der Auflösung von Rückstel- (D
{/)
Betriebs- und Geschäftsausstattung ....... . lungen, soweit sie nicht unter 5 auszuwei- (D
10. Abschreibungen und W~rtberichtigungen auf sen sind ............................... . rl-
N
Beteiligungen ........................... . cr'
8. Erträge aus der Auflösung von Sonder-
11. Steuern
a) vom ~inkommen, vom Ertrag und vom
posten mit Rücklageanteil ............... . j
Vermogen ........................... . 9. Erträge aus Verlustübernahme .......... . c_.
PJ
b) sonstige ............................. . 10. Jahresfehlbetrag ........................ . ~
>--j
12. Aufwendungen aus Verlustübernahme ... . <.O
PJ
13. Einstellungen in Sonderposten mit Rück- ;:::1
<.O
lageanteil .............................. . ......
14. Sonstige Aufwendungen ................. . CO
C'l
15. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines _OJ
Gewinnabführungs- und eines Teilgewinn-
abführungsvertrages abgeführte Gewinne ..
...,
16. Jahresüberschuß ........................ . ~
Summe der Aufwendungen ... . Summe der Erträge
DM DM
1. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag ......... .
2 .. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vor-
jahr ..................................... .
3. Entnahmen aus offenen Rücklagen
a) aus der gesetzlichen Rücklage ......... .
b) aus sonstigen Rücklagen nach § 7 SchBG
c) aus anderen Rücklagen ................ .
4. Einstellungen aus dem Jahresüberschuß in
offene Rücklagen
a) in die gesetzliche Rücklage ............ .
b) in sonstige Rücklagen nach § 7 SchBG .. .
c) in andere Rücklagen .................. .
5. Bilanzgewinn/Bilanzverlust ............... .
Nr. 93 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Dezember 1968 1349
Muster 2 (Staffelform)
Gewinn- und Verlustrechnung
der
für die Zeit vom bis
DM DM DM
1. Zinsen aus
a) Schiffshypotheken ................................ .
b) Ausleihungen gegen Kommunalbürgschaften ....... .
2. Andere Zinsen und zinsähnliche Erträge .............. .
3. Einmalige Erträge aus dem Emissions- und Darlehens-
geschäft ............................................ .
4. Erträge aus Beteiligungen ........................... .
5. Andere Erträge einschließlich der Erträge aus der Auf-
lösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft ......... .
6. Zinsen für
a) Schiffspfandbriefe ................................ .
b) aufgenommene Darlehen ......................... .
7. Andere Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen ....... .
8. Einmalige Aufwendungen im Emissions- und Darlehens-
geschäft ............................................ .
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderun-
gen und Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstel-
lungen im Kreditgeschäft ............................ .
10. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs-
und Teilgewinnabführungsverträgen ................. .
11. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, soweit
sie nidit unter 5 auszuweisen sind ................... .
12. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rück-
lageanteil .......................................... .
13. Erträge aus Verlustübernahme ....................... .
14. Gehälter und Löhne ................................. .
15. Soziale Abgaben .................................... .
16. Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
17. Sachaufwand für das Bankgeschäft .................... .
18. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Grund-
stücke und Gebäude sowie auf Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung ......................................... .
19. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteili-
gungen ............................................. .
20. Steuern
a) vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen ...
b) sonstige .........................•................
21. Aufwendungen aus Verlustübernahme ................ .
22. Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil ..... .
23. Sonstige Aufwendungen ............................. .
24. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinn-
abführungs- und eines Teilgewinnabführungsvertrags ab-
geführte Gewinne ................................... .
25. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag .................... .
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr ...... .
27. Entnahmen aus offenen Rücklagen
a) aus der gesetzlichen Rücklage ..................... .
b) aus sonstigen Rücklagen nach § 7 SchBG ........... .
c) aus anderen Rücklagen ........................... .
28. Einstellungen aus dem Jahresüberschuß in offene Rück-
lagen
a) in die gesetzliche Rücklage ....................... .
b) in sonstige Rücklagen nach § 7 SchBG ............. .
cj in andere Rücklagen .............................. .
29. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
1350 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Erste Verordnung
zur Ergänzung der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Gesetzes
über Arbeitsvermittlung und Arbeislosenversicherung
Vom 16. Dezember 1968
Auf Grund des § 149 Abs. 6 des Gesetzes über Steinkohlenbergbaus und der deutschen Stein~
Arbeitsvermitllung und Arbeitslosenversicherung kohlenbergbaugebiete vom 15. Mai 1968 (Bun-
(A VA VG) in der Fassunq der Bekanntmachung vom desgesetzbl. I S. 365), nach § 15 der Richtlinien
3. April 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 321), zuletzt ge- der Bundesregierung vom 12. Juli 1966 über die
ändert durch das Einführungsgesetz zum Gesetz Gewährung von Beihilfen für Arbeitnehmer des
über OrdnunrJswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bun- Steinkohlenbergbaus, die von Maßnahmen im
desgesetzbl. I S. 503), wird nach Anhörung des Sinne des Artikels 56 § 2 des Montanunion-
Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeitsver- vertrages betroffen werden (Bundesanzeiger
mittlung und Arbeitslosenversicherung und mit Nr. 132 vom 20. Juli 1966), oder nach entspre-
Zustimmung der Bundesminister des Innern und der chenden landesrechtlichen Regelungen gewährt
Finanzen verordnet: werden,".
Artikel 1
Artikel 2
Die Zwölfte Verordnung zur Durchführung dPs
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen- leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
versicherung (Verordnung zu § 149 Abs. 6 AVAVG)
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 209 Abs. 2 AVAVG
vom 25. April 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 478) wird
auch im Land Berlin.
wie folgt ergänzt:
In § 1 Abs. 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt: Artikel 3
„3. Arbeitnehmern nach Abschnitt II des Gesetzes Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 19. Mai
zur Anpassung und Gesundung des deutschen 1968 in Kraft.
Bonn, den 16. Dezember 1968
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Hans Katzer
Nr. 93 ~-- Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Dezember 1968 1351
Bund esgcsetzb I a t t
Teil II
Tag In h a 1 t Seite
Nr. 52, ausgegeben am 14. Dezember 1968
10. 12. 68 Gesetz zu den ProtokoHen Nr. 2, 3 und 5 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1111
3. 12. 68 Bckctnnl.machung gemdß § 1 der Verordnung über die Erhebung von Anteilzoll im Verede-
lungsverk<'hr mit Criedwnl,rnd in Vt:rbindung mit§ 2 Abs. 2 Satz 2 des Anteilzollgesetzes 1125
Nr. 53, ausgegeben am 19. Dezember 1968
2. 12.68 fü!kannlnwchuug über den Gellungsbereich des Europäischen Fürsorgeabkommens vom
11. Dezember 1953 sowie des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen .................... . 1127
4. 12. 68 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die
Zusammenlegung der Grenzabfertigung des Schiffsverkehrs an der deutsch-luxemburgischen
Grenze 1128
11. 12. 68 Bekanntmachung der Neufassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (Vorschriften
Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation) in der für die Bundesrepublik Deutschland geltenden
Passung .............................................................................. . 1129
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger In kraft-
Nr. _vom tretens
11. 12. 68 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Eich-
ordnung 234 14. 12. 68 1. 1. 1969
Bundcsgcsetzbl. III 7141-2-13
29. 11. 68 Verordnung Nr. 27/68 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 234 14. 12. 68 20. 12. 68
12. 12. 68 Zweite Verordnung zur Änderung der Beihilfe-
verordnung Olsaaten 235 17. 12. 68 18. 12. 68
1352 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Da turn und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
5. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1963/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 6. 12.68 L 294/1
5. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1964/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 6. 12.68 L 294/2
5. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1965/68 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 6. 12.68 L 294/4
5. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1966/68 der Kommission zur Fest-
setzung der für Getreide, Mehl, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstattungen 6. 12. 68 L 294/6
5. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1967/68 der Kommission zur f:est-
setzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöp-
fungen 6. 12.68 L 294/10
5. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1968/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruch-
reis 6. 12.68 L 294/12
5. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1969/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für
Reis und Bruchreis 6. 12. 68 L 294/14
5. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1970/68 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzu-
wendenden Berichtigung 6. 12.68 L 294/16
5. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1971/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 6. 12. 68 L 294/lH
5. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1972/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch ausgenommen
gefrorenes Rindfleisch 6. 12.68 L 294/19
5. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1973/68 der Kommission zur Fest-
setzung der für bestimmte Milcherzeugnisse anzuwendenden
Erstattungen 6. 12.68 L 294/21
5. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1974/68 der Kommission zur Ergän-
zung der Verordnung Nr. 473/67/EWG in bezug auf Einfuhr-
und Ausfuhrli1:enzen für Getreide und Reis 6. 12. 68 L 294/29
5. 12. 68 Verordnun~ (EWG) Nr. 1975/68 der Kommission über eine
Ausschreibung zum Absatz von Butter aus Lagerhaltung durch
die französische Interventionsstelle 6. 12. 68 L 294/24
5. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1976/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 6. 12.68 L 294/25
5. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1977/68 der Kommission über den
Verkauf von Butter zu herabgesetzen Preisen an die Streit-
kräfte und ihnen gleichgestellte Einheiten 7. 12. 68 L 295/1
6. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1978/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 7. 12. 68 L 295/3
6. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1979/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 7. 12.68 L 295/4
6. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1980/68 der Kommission zur Ande-
rung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Be-
richtigung 7. 12. 68 L 295/6
Nr. 93 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Dezember 1968 1353
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
6. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1981168 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 7. 12.68 L 295/7
6. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1982/68 der Kommission zur Fest-
setzung des Betrngcs der Beihilfe für Olsaaten 7. 12.68 L 295/8
6. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1983/68 der Kommission zur Auf-
hebung der Zusatzbeträge für Erzeugnisse des Schweine-
fleischsektors 7. 12. 68 L 295/9
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates
vom 15. Okt.ober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitneh-
mer innerhalb der Gemeinschaft (ABI. Nr. L 257 vom 19.
10. 1968) 7. 12.68 L 295/12
9. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1984/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 10. 12.68 L 296/1
9. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1985/68 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 10. 12.68 L 296/2
9. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1986/68 der Kommission zur Ände-
rung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 10. 12. 68 L 296/4
9. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1987/68 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 10. 12. 68 L 296/5
9. 12. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1988/68 der Kommission zur Herab-
setzung des Betrages der Ausgleichsabgabe, die bei der Ein-
fuhr von Sonnenblumenöl aus Bulgarien, Jugoslawien, Rumä-
nien, Ungarn und der UdSSR zu erheben ist 10. 12. 68 L 296/6
1354 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
EINBANDDECKEN für den Jahrgang 1967
Die Einbanddecken für den Jahrgang 1968 sind erst Anfang 1969 lieferbar.
Te i I I: 6,- DM (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung
Teil II: 6,- DM (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung
_In diesem Betrag sind 5,5 8/o Mehrwertsteuer enthalten
Die Titelblätter und die zeitliche Ubersicht für Teil I lagen der Nr. 7/68 und für Teil II
der Nr. 4/68 bei.
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D r u c k : Bundesdruckerei Bonn.
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Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortqeltend festqestellle Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes·
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedinqungen für Teil III durch den Verlag.
Bezugsbedinqunqen für Teil I und II: Laufender Bezug nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.
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