Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Dezember 1968 1297
Verordnung
zur Änderung der Postreisegebührenordnung
Vom 30. November 1968
Auf Grund des § 14 des Postverwaltungsgesetzes demien; Buchstabe a 2. Halbsatz gilt ent-
vom 24. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 676) in Ver- sprechend;
bindung mit § 45 Abs. 2 Satz 2 des Personenbeför- c) Lehrlinge oder Anlernlinge;
derungsgesetzes vom 21. März 1961 (Bundesgesetz- d) Schüler zum Besuch des Religionsunter-
blatt I S. 241) wird im Einvernehmen mit dem Bun- richts."
desminister für Wirtschaft und dem Bundesminister
b) § 5 Abs. 2 wird gestrichen; die Absätze 3 bis 9
für Verkehr verordnet:
werden Absätze 2 bis 8.
Artikel 1 c) In § 5 Abs. 4, künftig Absatz 3, werden in
Die Postreisegebührenordnung vom 15. Juli 1964 Satz 2 die Worte „Nr. 3" ersetzt durch „Nr. 2
(Bundesgesetzbl. I S. 473), zuletzt geändert durch die Buchstabe c"; außerdem wird hinter Satz 2
Verordnung zur Anderung der Postreisegebühren- folgender Satz 3 angefügt:
ordnung vom 5. Dezember 1967 (Bundesgesetzbl. I ,,Personen unter 15 Jahren haben auf Verlan-
S. 1190), wird wie folgt geändert: gen nachzuweisen, daß sie das 15. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben."
1. a) § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
d) In § 5 Abs. 5, künftig Absatz 4, Satz 2 werden
,, (1) Zum Bezug von Schülermonatskarten,
die Worte „von sechs Monaten" ersetzt durch
Schülerwochenkarten und Schülerzehnerkarten
,,von einem Jahr".
(Schülerzeitkarten) sind berechtigt
1. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
2. In § 11 Abs. 3 Satz 1 wird die Zahl „ 15" ersetzt
alle Personen, durch die Zahl „ 10".
2. nach Vollendung des 15. Lebensjahres Artikel 2
a) Schüler zum Besuch von staatlichen oder
Diese Verordnung gi_lt nach § 14 des Dritten Uber-
ihnen gleichgestellten Schulen allgemein-
leitungsgesetzes vorn 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
bildender Art, Berufsschulen und Fach-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 37 des Postverwal-
schulen; private Schulen gelten als
tungsgesetzes auch im Land Berlin.
gleichgestellt, wenn sie staatlich geneh-
migt sind;
b) ordentliche Studierende zum Besuch von Artikel 3
staatlichen Universitäten oder ihnen Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
gleichgestellten Hochschulen oder Aka- kündung in Kraft.
Bonn, den 30. November 1968
Der Bundesminister
für das Post- und Fernmeldewesen
Dr. Dollinger
1298 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 50, ausgegeben am 5. Dezember 1968
26. 11. 68 Verordnung zur Inkraftsetzung der Vereinbarung vom 23. Oktober 1968 zur Ergänzung der
Anlage I zum Vertrag vom 6. September 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Osterreich über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durch-
gangsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1099
2. 12. 68 Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenz-
abfertigung an der Straße von Anholt nach Gendringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1101
14. 11. 68 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1104
15. 11. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Mehrseitigen Ubereinkommens über Luft-
tüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1104
25. 11. 68 Bekanntmachung der Vereinbarung vom 23. Oktober 1968 zur Ergänzung der Anlage II zum
Vertrag vom 6. September 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Osterreich über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr . . . 1105
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
21. 11. 68 Verordnung Nr. 25/68 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 222 28. 11. 68 1. 12. 68
27. 11. 68 Sechsunddreißigste Verordnung zur Änderung
der Einfuhrliste -- Anlage zum Außenwirtschafts-
gesetz · 223 29. 11. 68 29. 11. 68
25. 11. 68 Verordnung TSN Nr. 2/68 zur Änderung der
Verordnung TS Nr. 11/58 über einen Tarif für den
Güternahverkehr mit Kraftfahrzeugen (GNT} 223 29. 11. 68 1. 1. 69
25. 11. 68 Verordnung Nr. 26/68 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 224 30. 11. 68 Siehe§ 5
28. 11. 68 Verordnung zur Durchführung einer Zusatzsta-
tistik auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge
über Leistungen nach § 27 b des Bundesversor-
gungsgesetzes 226 4. 12.68 1. 1. 69
1298 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 50, ausgegeben am 5. Dezember 1968
26. 11. 68 Verordnung zur Inkraftsetzung der Vereinbarung vom 23. Oktober 1968 zur Ergänzung der
Anlage I zum Vertrag vom 6. September 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Osterreich über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durch-
gangsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1099
2. 12. 68 Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenz-
abfertigung an der Straße von Anholt nach Gendringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1101
14. 11. 68 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1104
15. 11. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Mehrseitigen Ubereinkommens über Luft-
tüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1104
25. 11. 68 Bekanntmachung der Vereinbarung vom 23. Oktober 1968 zur Ergänzung der Anlage II zum
Vertrag vom 6. September 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Osterreich über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr . . . 1105
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
21. 11. 68 Verordnung Nr. 25/68 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 222 28. 11. 68 1. 12. 68
27. 11. 68 Sechsunddreißigste Verordnung zur Änderung
der Einfuhrliste -- Anlage zum Außenwirtschafts-
gesetz · 223 29. 11. 68 29. 11. 68
25. 11. 68 Verordnung TSN Nr. 2/68 zur Änderung der
Verordnung TS Nr. 11/58 über einen Tarif für den
Güternahverkehr mit Kraftfahrzeugen (GNT} 223 29. 11. 68 1. 1. 69
25. 11. 68 Verordnung Nr. 26/68 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 224 30. 11. 68 Siehe§ 5
28. 11. 68 Verordnung zur Durchführung einer Zusatzsta-
tistik auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge
über Leistungen nach § 27 b des Bundesversor-
gungsgesetzes 226 4. 12.68 1. 1. 69
1295
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1968 Ausgegeben zu Bonn am 7.Dezember 1968 Nr.88
Tag In h a 1 t Seite
4. 12. 68 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbau-
werken, der Schiffsregisterordnung und des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die
Zwangsverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1295
Bundcsgcsclzbl. III 403-4, 315-18, 310-14
30. 11. 68 Verordnung zur And(~rung der Postreisegebührenordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1297
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil 11 Nr. 50 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1298
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1298
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1299
Gesetz
zur Änderung des Gesetzes
über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken,
der Schifisregisterordnung und des Gesetzes
über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Vom 4. Dezember 1968
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- Artikel 2
schlossen: In die Schiffsregisterordnung vom 26. Mai 1951
(Bundesgesetzbl. I S. 360) werden nach § 73 folgende
Artikel 1 Vorschriften eingefügt:
Das Gesetz über Rechte an eingetragenen Schif-
fen und Schiffsbauwerken vom 15. November 1940 ,,§ 73a
(Reichsgesetzbl. I S. 1499) wird wie folgt geändert:
Auf im Bau befindliche Schwimmdocks sind die
Vorschriften der §§ 66 bis 71, 73 entsprechend anzu-
1. Die Uberschrift des Sechsten Abschnitts erhält wenden. Nach Fertigstellung des eingetragenen Bau-
folgende Fassung: werks ist diese Tatsache sowie der Ort, an dem
„Sechster Abschnitt das Schwimmdock gewöhnlich liegt (Lageort), in das
Schiffsbauregister einzutragen.
Die Scqiffshypothek an Schiffsbauwerken
und Schwimmdocks".
§ 73b
2. Nach § 81 wird folgender § 81 a e,ingefügt: Auf fertiggestellte Schwimmdocks, die nicht im
Schiffsbauregister des Bauorts eingetragen sind, sind
,,§ 81 a die Vorschriften der §§ 66, 68 Abs. 2 sowie die für
Eine Schiffshypothek kann auch an einem im Binnenschiffe geltenden Vorschriften in § 9, § 14
Bau befindlichen oder fertiggestellten Schwimm- Abs.,l, 3, § 15, § 16 Abs. 4, § 17 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1,
dock bestellt werden. §§ 77, 78, 80 gelten ent- §§ 18 bis 22 entsprechend anzuwenden. Im übrigen
sprechend. Bei im Bau befindlichen Schwimm- gilt folgendes:
docks sind auch die Vorschriften des § 76 Abs. 2 1. Das Schwimmdock ist in das Schiffsbauregister
Satz 1 und der§§ 79, 81 sinngemäß anzuwenden." des Lageortes einzutragen.
1296 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
2. Bei der Anmeldung sind anzugeben (2) Auf vermietete Schwimmdocks sind die Vor-
a) der Name oder die Nummer oder sonstige Be- schriften, die vermietete eingetragene Schiffe be-
zeichnung des Schwimmdocks und die Angabe, treffen, entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch für
daß es sich um ein fertiggestelltes Schwimm- Schwimmdocks, die nicht im Schiffsbauregister ein-
dock handelt, getragen sind.
b) der Lageort,
c) der Bauort, Artikel 4
d) der Eigentümer, Das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die
e) der Rechtsgrund für den Erwerb des Eigen- Zwangsverwaltung wird wie folgt geändert:
tums.
1. § 168 a wird aufgehoben.
Die unter b) bis e) bezeichneten Angaben sind
glaubhaft zu machen.
2. Nach § 169 wird folgender § 169 a eingefügt:
3. Die Eintragung des Schwimmdocks hat die in
Nummer 2 Buchstaben a, b, d, e bezeichneten ,,§ 169a
Angaben und den Tag der Eintragung zu ent- Auf die Zwangsversteigerung eines Seeschiffes
halten; sie ist von den zuständigen Beamten zu sind die Vorschriften der §§ 74 a und 74 b nicht
unterschreiben. anzuwenden."
4. Veränderungen der in Nummer 2 Buchstaben a, b 3. § 171 Abs. 5 Satz 1· erhält folgende Fassung:
bezeichneten, nach Nummer 3 eingetragenen Tat-
sachen hat der Eigentümer unverzüglich zur Ein- .Die Vorsduiften der §§ 165, 166, 168 Abs. 1
tragung in das Schiffsbauregister anzumelden und und 3, §§ 169 a, 170 Abs. 1 sind anzuwenden."
glaubhaft zu machen; im Falle der Nichterfüllung
dieser Verpflichtung ist § 19 entsprechend anzu-
wenden. Für die Eintragung gilt Nummer 3 sinn- Artikel 5
gemäß."
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
des Dritten Dberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
Artikel 3
(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
(1) Für im Bau befindliche und für fertiggestellte
Schwimmdocks gelten die Vorschriften anderer als
der in den Artikeln 1 und 2 genannten Gesetze, die
Artikel 6
Schiffsbauwerke betreffen, entsprechend, soweit sich
aus dem Sinn dieser Vorschriften nichts anderes er- Dieses Gesetz tritt mit dem Beginn des zweiten
gibt. Kalendermonats nach der Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 4. Dezember 1968
Der Bundespräsident
Lübke
Der Bundeskanzler
Kiesinger
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Dezember 1968 1297
Verordnung
zur Änderung der Postreisegebührenordnung
Vom 30. November 1968
Auf Grund des § 14 des Postverwaltungsgesetzes demien; Buchstabe a 2. Halbsatz gilt ent-
vom 24. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 676) in Ver- sprechend;
bindung mit § 45 Abs. 2 Satz 2 des Personenbeför- c) Lehrlinge oder Anlernlinge;
derungsgesetzes vom 21. März 1961 (Bundesgesetz- d) Schüler zum Besuch des Religionsunter-
blatt I S. 241) wird im Einvernehmen mit dem Bun- richts."
desminister für Wirtschaft und dem Bundesminister
b) § 5 Abs. 2 wird gestrichen; die Absätze 3 bis 9
für Verkehr verordnet:
werden Absätze 2 bis 8.
Artikel 1 c) In § 5 Abs. 4, künftig Absatz 3, werden in
Die Postreisegebührenordnung vom 15. Juli 1964 Satz 2 die Worte „Nr. 3" ersetzt durch „Nr. 2
(Bundesgesetzbl. I S. 473), zuletzt geändert durch die Buchstabe c"; außerdem wird hinter Satz 2
Verordnung zur Anderung der Postreisegebühren- folgender Satz 3 angefügt:
ordnung vom 5. Dezember 1967 (Bundesgesetzbl. I ,,Personen unter 15 Jahren haben auf Verlan-
S. 1190), wird wie folgt geändert: gen nachzuweisen, daß sie das 15. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben."
1. a) § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
d) In § 5 Abs. 5, künftig Absatz 4, Satz 2 werden
,, (1) Zum Bezug von Schülermonatskarten,
die Worte „von sechs Monaten" ersetzt durch
Schülerwochenkarten und Schülerzehnerkarten
,,von einem Jahr".
(Schülerzeitkarten) sind berechtigt
1. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
2. In § 11 Abs. 3 Satz 1 wird die Zahl „ 15" ersetzt
alle Personen, durch die Zahl „ 10".
2. nach Vollendung des 15. Lebensjahres Artikel 2
a) Schüler zum Besuch von staatlichen oder
Diese Verordnung gi_lt nach § 14 des Dritten Uber-
ihnen gleichgestellten Schulen allgemein-
leitungsgesetzes vorn 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
bildender Art, Berufsschulen und Fach-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 37 des Postverwal-
schulen; private Schulen gelten als
tungsgesetzes auch im Land Berlin.
gleichgestellt, wenn sie staatlich geneh-
migt sind;
b) ordentliche Studierende zum Besuch von Artikel 3
staatlichen Universitäten oder ihnen Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
gleichgestellten Hochschulen oder Aka- kündung in Kraft.
Bonn, den 30. November 1968
Der Bundesminister
für das Post- und Fernmeldewesen
Dr. Dollinger
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Bundesgesetzblatt
Teil II
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Nr. 50, ausgegeben am 5. Dezember 1968
26. 11. 68 Verordnung zur Inkraftsetzung der Vereinbarung vom 23. Oktober 1968 zur Ergänzung der
Anlage I zum Vertrag vom 6. September 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Osterreich über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durch-
gangsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1099
2. 12. 68 Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenz-
abfertigung an der Straße von Anholt nach Gendringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1101
14. 11. 68 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1104
15. 11. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Mehrseitigen Ubereinkommens über Luft-
tüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1104
25. 11. 68 Bekanntmachung der Vereinbarung vom 23. Oktober 1968 zur Ergänzung der Anlage II zum
Vertrag vom 6. September 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Osterreich über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr . . . 1105
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
21. 11. 68 Verordnung Nr. 25/68 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 222 28. 11. 68 1. 12. 68
27. 11. 68 Sechsunddreißigste Verordnung zur Änderung
der Einfuhrliste -- Anlage zum Außenwirtschafts-
gesetz · 223 29. 11. 68 29. 11. 68
25. 11. 68 Verordnung TSN Nr. 2/68 zur Änderung der
Verordnung TS Nr. 11/58 über einen Tarif für den
Güternahverkehr mit Kraftfahrzeugen (GNT} 223 29. 11. 68 1. 1. 69
25. 11. 68 Verordnung Nr. 26/68 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 224 30. 11. 68 Siehe§ 5
28. 11. 68 Verordnung zur Durchführung einer Zusatzsta-
tistik auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge
über Leistungen nach § 27 b des Bundesversor-
gungsgesetzes 226 4. 12.68 1. 1. 69
Nr. 88 Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Dezember 1968 1299
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unrni ttclbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
11. 11. 68 Verordnunn (EWG) Nr. 1793/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 12. 11. 68 L 274/2
11. 11. 68 Verordnun~J (EWG) Nr. 1794/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
nung 12.11.68 L 274/4
1 l. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1795/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 12.11.68 L 274/5
11. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1796/68 der Kommission über eine
Ausschreibung zum Absatz von Lagerbutter aus den Bestän-
den der niederländischen Interventionsstelle 12. 11. 68 L 274/6
12. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1797/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 13. 11. 68 L 275/1
12. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1798/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 13. 11. 68 L 275/2
12. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1799/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 13. 11. 68 L 275/4
12. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1800/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 13.11.68 L 275/5
12. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1801/68 der Kommission zur Änderung
der Verordnung Nr. 901/67/EWG zur Regelung der vorherigen
Festsetzung der Erstattung bei bestimmten Ausfuhren von
Olsaaten 13.11.68 L 275/6
12. 11. 68 Verordnun9 (EWG) Nr. 1802/68 der Kommission über gewisse
Bestimmungen hinsichtlich der Interventionsmaßnahmen auf
dem Rindßeischsektor 13.11.68 L 275/7
12. 11. 68 Verordnun9 (EWG) Nr. 1803/68 der Kommission zur Änderung
der Erstattungen bei der Ausfuhr von Olivenöl 13.11.68 L 275/9
13. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1804/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 14. 11. 68 L 276/1
13. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1805/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 14. 11. 68 L 276/2
13. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1806/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 14. 11. 68 L 276/4
13. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1807/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 14. 11. 68 L 276/5
13. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1808/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 14. 11. 68 L 276/6
13. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1809/68 der Kommission zur Fest-
setzung von Zusatzbeträgen für Eieralbumin und Milchalbumin 14. 11. 68 L 276/7
13. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1810/68 der Kommission zur Fest-
setzung von Zusatzbeträgen für Eier in der Schale 14. 11. 68 L 276/8
13. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1811/68 der Kommission zur Fest-
setzung von Zusatzbeträgen für Eiererzeugnisse 14. 11. 68 L 276/9
13. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1812/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem
Zustand für Weißzucker und Rohzucker 14. 11. 68 L 276/11
1300 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Da turn und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
14. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1813/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 15. 11. 68 L 277/1
14. 1 l. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1814/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Priimien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 15. 11. 68 L 277/2
14. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1815/68 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 15. 11. 68 L 277/4
14. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1816/68 der Kommission zur Fest-
setzung der für Getreide, Mehl, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstattungen 15.11.68 L 277/6
14. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1817/68 der Kommission zur Fest-
setzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöp-
fungen 15. 11. 68 L 277/10
14. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1818/68 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 15. 11. 68 L 277/12
14. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1819/68 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis
und Bruchreis 15. 11. 68 L 277/14
14. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1820/68 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwen-
denden Berichtigung 15. 11. 68 L 277/16
14. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1821/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 15. 11. 68 L 277/18
14. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1822/68 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
,rnsgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch ausgenommen
gefrorenes Rindfleisch 15. 11. 68 L 277/19
14. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1823/68 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Milch und Milch-
erzeugnissen 15. 11. 68 L 277/21
14. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1824/68 der Kommission zur Festset-
zung der für bestimmte Milcherzeugnisse anzuwendenden
Erstattungen 15. 11. 68 L 277/28
14. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1825/68 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen für Olivenöl 15. 11. 68 L 277/30
15. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1826/68 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 16.11.68 L 279/1
15. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1827/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 16. 11. 68 L 279/2
15. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1828/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 16.11.68 L 279/4
15. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1829/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 16. 11. 68 L 279/5
15. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1830/68 der Kommission zur Festset-
zung des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 16. 11. 68 L 279/6
15. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1831/68 der Kommission zur Ände-
rung der niederländischen Fassung der Verordnung (EWG)
Nr. 1097/68 über die Durchführungsbestimmungen bei Inter-
ventionsmaßnahmen auf dem Rindfleischsektor 16.11.68 L 279/7
15. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1832/68 der Kommission über die
Qualität von Hartweizen, der von der Interventionsstelle in
Frankreich im Wirtschaftsjahr 1968/1969 übernommen werden
kann 16. 11. 68 L 279/8
18. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1833/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 19. 11. 68 L 280/1
Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Dezember 1968 1301
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
18. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1834/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 19.11.68 L 280/2
18. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1835/68 der Kommission zur .Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 19. 11. 68 L 280/4
18. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1836/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 19.11.68 L 280/5
19. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1837/68 des Rates über die zeitweilige
teilweise Aussetzung des autonomen Zollsatzes des Gemein-
samen Zolltarifs für Acrylnitril, monomer, der Tarifnummer
ex 29.27 20.11.68 L 281/1
19. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1838/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen odm Roggen anwendbaren Abschöpfungen 20. 11. 68 L 281/2
19. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1839/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 20. 11. 68 L 281/3
19. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1840/68 der Kommission zur .Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 20. 11. 68 L 281/5
19. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1841/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 20. 11. 68 L 281/6
19. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1842/68 der Kommission zur Aufhe-
bung der Verordnung (EWG) Nr. 1557/68 der Kommission über
den Verkauf von Erzeugnissen, die Gegenstand von Inter-
ventionsmaßnahmen auf dem Schweinefleischsektor gewesen
sind 20. 11. 68 L 281/7
19. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1843/68 der Kommission zur .Änderung
der für Getreide, Mehl, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Roggen anzuwendenden Erstattungen 20. 11. 68 L 281/8
20. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1844/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 21. 11. 68 L 282/1
20. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1845/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 21. 11. 68 L 282/2
20. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1846/68 der Kommission zur .Änderung
der bei der Erstattung" für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 21.11.68 L 282/4
20. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1847/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 21. 11. 68 L-282/5
20. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1848/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 21. 11. 68 L 282/6
20. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1849/68 der Kommission über den Ver-
kauf in Form einer Ausschreibung von Erzeugnissen, die
Gegenstand von Interventionsmaßnahmen auf dem Schweine-
fleischsektor gewesen sind 21. 11. 68 L 282/7
20. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1850/68 der Kommission zur .Änderung
der für Getreide, Mehl, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anzuwendenden Erstattungen 21. 11. 68 L 282/9
21. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1851/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 22. 11. 68 L 283/1
21. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1852/68 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Ge-
treide und Malz hinzugefügt werden 22. 11. 68 L 283/2
21. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1853/68 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
22. 11. 68 L 283/4
Berichtigung
21. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1854/68 der Kommission zur Fest-
setzung der für Getreide, Mehl, Grob- und Feingrieß von
22. 11. 68 L 283/6
Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstattungen
1302 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bc!zeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vorn Nr./Seite
21. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1855/68 der Kommission zur Fest-
setzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Ab-
schöpfungen 22. 11. 68 L 283/10
21. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1856/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und
Bruchreis 22. 11. 68 L 283/12
21. 1l. 68 Verordnung (EVVG) Nr. 1857/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für
Reis und Bruchreis 22. 11. 68 L 283/14
21. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1858/68 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzu-
wendenden Berichtigung 22. 11. 68 L 283/16
21. 11. 6B Verordnung (EWG) Nr. 1859/68 der Kommission über die
f-estsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 22. 11. 68 L 283/18
21. 11. 6B Verordnung (EWG) Nr. 1860/68 der Kom11'ission zur Fest-
sdzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
c1usgcwc1chserwn Rindern sowie von Rindfleisch ausgenom-
men gefron'1ws Rindfleisch 22. 11. 68 L 283/19
21. 11. 6B Verordnung (EWG) Nr. 1861/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen für Milch und Milcherzeugnisse, die
in unvertincfr,rtun Zustand ausgeführt werden 22. 11. 68 L 283/21
22. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1862/68 der Kommission zur Fest-
setzung der c1uf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 23. 11. 68 L 284/1
22. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1863/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 23. 11. 68 L 284/2
22. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1864/68 der Kommission zur Ände-
rung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 23. 11. 68 L 284/4
22. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1865/68 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von We-iß-
zucker und Rohzucker 23. 11. 68 L 284/5
22. 1 l. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1866/68 der Kommission zur Fest-
setzung des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 23. 11. 68 L 284/6
22. 11. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1867/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von gefrorenem
Rindfleisch 23. 11. 68 L 284/7
Heraus n e b er: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1. Postfach.
Druck : Bundesdruckerei Bonn.
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