Nr. 8 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Februar 1968 111
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tiig Inhalt Seite
Nr. 4, ausgegeben am 2. Februar 1968
25. 1. 68 N<•1111u 1Hlzwc1nzigslC' Verordnung zur Anderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Erhöhung der
Zollkonlingcnle für Rohmagnesium und Ferrosiliziummangan) . . . . .. . . .. . . . . . . .. .. . . .. . . . 49
22. 12. 67 Bekanntmachung dm dem Generalsekretär des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Ge-
biete des Zollwespns zugegangenen Antworten der Mitgliedstaaten Japan und Tschecho-
slowakei zur Empfehlung des Rates über gegenseitige Verwaltungshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 10 der Internationalen
Arbeitsorganisation über das Alter für die Zulassung von Kindern zur Arbeit in der Land-
wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 23 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Heimschaffung der Schiffsleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 24 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in Gewerbe und Han-
del und der 1-Jausgchilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 25 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft 56
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 27 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Gewichtsbezeichnung an schweren auf Schiffen beförderten
Frachtstücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 29 der Internationalen
Arbeitsorganisation über Zwangs- oder Pflichtarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
17. 1. 68 Bekam1 tmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 63 der Internationalen
Arbei l.sorganisalion über Statistiken der Löhne und der Arbeitszeit in den hauptsächlichsten
Zweig<'ll des Bergbaus und des verarbeitenden Gewerbes, einschließlich des Baugewerbes,
sowiE, in der Landwirtsch<lft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
112 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum un<l Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
12. l. 68 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Ver-
ordnung über die Bestimmung von Stoffen und
Zubereitungen nach § 35 a des Arzneimittel-
gesetzes 10 16. 1. 68 17. 1. 68
15. 1. 68 Verordnung zur Änderung der Verordnung über
die beratenden Ausschüsse bei den Frachten-
ausschüssen der Binnenschiffahrt 14 20. 1. 68 21. 1. 68
18. 1. 68 Verordnung über die Aussetzung der Abschöpfung
für Zuckerrüben aus Mitgliedstaaten 16 24. 1. 68 25. 1. 68
14. 12. 67 Verordnung des Bundesministers für Verkehr und
/3. 1. 68 des Senators für Hctfen, Schiffahrt und Verkehr
der Freien Hansestadt Bremen zur Änderung der
Verordnung über den Lotsgeldtarif für das Ver-
holen, Ein- und Ausdocken von Schiffen in den
stadtbremischen l Iäfen in Bremen 17 25. 1. 68 1. 1. 68
22. 1. 68 Verordnung zur 28. Änderung der Betriebsord-
nung für den Nord-Ostsee-Kanal 17 25. 1. 68 15. 2. 68
12. 1. 68 Erste Durchführungsverordnung der Bundesan-
stalt für Flugsicherung zur Luftverkehrs-Ordnung
(Festlegung der Funkfrequenzen) 17 25. 1. 68 1. 2. 68
24. 1. 68 Erstattungsverordnung Getreide, Reis, Schweine-
fleisch, Eier, Geflüqelfleisch und Fette 18 26. 1. 68 1. 2. 68
23. 1. 68 Verordnung TSF Nr. 1/68 über Tarife für den
Güterfernverkehr mit Kraftfuhrzeugen 18 26. 1. 68 1. 2. 68
109
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1968 Ausgegeben zu Bonn am 3. Februar 1968 Nr.8
Tag Inhalt Seite
29. 1. 68 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über elektrische Anlagen in explosions-
gefährdeten Räumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Bundcs9csetzbl. JII 7102-23
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeimchaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Zweite Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen
Vom 29. Januar 1968
Auf Grund des § 24 der G(~werbeordnung ver- 3. mit dem Kennzeichen und den Angaben ver-
ordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des sehen sind, die die Zulassungsbehörde nach
Bundesrates: § 5 Abs. 3 bestimmt hat.
Außerdem muß ein Abdruck der dem Hersteller
· Artikel 1 oder Einführer nach § 5 Abs. 4 erteilten Beschei-
nigung vorliegen, wenn ein elektrisches Be-
Die Verordnung über elektrische Anlagen in triebsmittel oder die elektrische Anlage, zu der
explosionsgefährdeten Räumen vom 15. August 1963
es gehört, mit der Angabe
(Bundesgesetzbl. I S. 697), geändert durch die Erste
Verordnung zur Änderung der Verordnung über ,Zulassungsbescheinigung beachten'
elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räu- versehen ist.
men vom 25. August 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1029), (2) Ist die Bauartzulassung nach § 5 Abs. 5
wird wie folgt geändert: zurückgenommen oder widerrufen, so dürfen
vor der Rücknahme oder dem Widerruf her-
1. § 4 erhält folgende Fassung: gestellte elektrische Betriebsmittel betrieben
,,§ 4 werden, wenn sie der zurückgenommenen oder
widerrufenen Zulassung entsprechen und die
Inbetriebnahme
für die Rücknahme oder den Widerruf zustän-
von elektrischen Betriebsmitteln dige Behörde feststellt, daß Gefahren für Be-
(1) Elektrische Betriebsmittel dürfen in ex- schäftigte oder Dritte nicht zu befürchten sind."
plosionsgefährdeten Räumen nur in Betrieb ge-
nommen werden, wenn sie 2. § 5 wird wie folgt geändert:
1. im Hinblick auf die in den Räumen vorkom- a} In Absatz 2 wird der Punkt nach Satz 1 durch
menden Gase, Dämpfe oder Nebel der Bauart einen Strichpunkt ersetzt und angefügt:
nach von der nach Landesrecht zuständi- ,,andernfalls ist die Zulassung zu versagen."
gen Behörde (Zulassungsbehörde) zugelassen
sind, b) In Absatz 2 Satz 2 wird vor dem Wort „be-
schränkt" das Wort „inhaltlich" eingefügt.
2. vom Hersteller einer Stückprüfung daraufhin
unterzogen worden sind, ob sie mit dem in c) Absatz 2 erhält nachstehenden Satz 3:
der Bescheinigung nach § 5 Abs. 4 beschriebe- „Die nachträgliche Beifügung, Änderung oder
nen Betriebsmittel in den für den Explosions- Ergänzung von Auflagen ist zulässig, soweit
schutz wesentlichen Merkmalen überein- dies zum Schutz von Leben oder Gesundheit
stimmen und Beschäftigter oder Dritter notwendig ist."
110 Bundesgesetzblatt, Jahrg,ang 1968, Teil I
d) Absatz 5 erhält folgende Fassung: gelten vom 1. Januar 1969 an nicht mehr als Zu-
,, (5) Die Zulassung kann zurückgenommen lassungen nach § 5 dieser Verordnung. Elek-
werden, wenn bei ihrer Erteilung ein Ver- trische Betriebsmittel, die vor dem 1. Januar
sagungsgrund nach Absatz 2 Satz 1 vor- 1969 in Betrieb genommen oder beschafft wor-
gelegen hat. den sind, dürfen auch nach diesem Zeitpunkt
ohne Zulassung nach § 5 betrieben werden,
Die Zulassung kann widerrufen werden,
wenn sie den nach Satz 1 nicht mehr fortgelten-
wenn
den Bescheinigungen entsprechen und Gefahren
1. nachträ9lich Tatsachen eintreten, die eine für Beschäftigte oder Dritte nicht zu erwarten
Versagun9 der Zulassung nach Absatz 2 sind,"
Satz 1 rechtfertigen würden, oder
2. inhaltliche Beschränkungen nicht beachtet 6. § 19 erhält nachstehenden Absatz 3:
oder Auflagen nicht innerhalb einer ge-
,, (3) Der Bundesminister der Verteidigung
setzten Frist erfüllt werden,"
kann für Anlagen der Bundeswehr, die dieser
Verordnung unterliegen, Ausnahmen von Vor-
3. § 6 wird wie fol9t 9eändert:
schriften dieser Verordnung zulassen, wenn dies
a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte „9e- zwingende Gründe der Verteidigung oder die
ändert oder" gestrichen. Erfüllung zwischenstaatlicher Verpflichtungen
b) Absatz 1 erhält nachstehenden Satz 2: der Bundesrepublik erfordern und die Sicherheit
auf andere Weise gewährleistet ist."
,,Entspricht das Betriebsmittel der Bauart-
zulassung, so genügt es, wenn der Sachver-
7. § 20 wird wie folgt geändert:
ständige das Betriebsmittel mit einem Prüf-
zeichen versieht." a) In Absatz 1 Nr. 1 werden nach ,,§ 4" die
Worte „Abs. 1" eingefügt.
c) Nachstehender Absatz 3 wird angefügt:
,, (3) Ist ein einzelnes elektrisches Betriebs- b) In Absatz 1 Nr. 2 wird das Wort „oder" durch
mittel hinsichtlich eines Teiles, von dem der ein Komma und in Nummer 3 am Ende das
Explosionsschutz abhän9t, geändert worden, Komma durch das Wort „oder" ersetzt; es
so ist es als Sondcranferti9ung nach § 7 zu wird folgende Nummer 4 angefügt:
behandeln." ,,4. in den Fällen des § 4 Abs. 2 oder § 18
Abs.. 5 elektrische Betriebsmittel betreibt,
4. § 12 wird wie folgt geändert: obwohl Gefahren für Beschäftigte oder
Dritte zu erwarten sind,".
a) Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Der Sachverständi9e hat über das Ergebnis
einer Prüfung nach § 6 Abs. 1, § 7 oder § 11,
wenn er nicht das elektrische Betriebsmittel Artikel 2
nach § 6 Abs. 1 Satz 2 mit einem Prüfzeichen Geltung in Berlin
versieht, eine Bescheinigung zu erteilen."
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-
b) Absatz 2 zweiter J-Ialbsatz erhält folgende leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
Fassung: blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel XIV des Vier-
„das gleiche gilt für die Bescheinigungen ten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbe-
nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und § 9." ordnung vom 5. Februar 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 61)
auch im Land Berlin.
4 a. In § 15 wird das Wort „erheblich" gestrichen.
Artikel 3
5. § 18 erhält nachstehenden Absatz 5:
,, (5) Bescheinigungen der in Absatz 2 genann-
Inkrafttreten
ten Prüfstellen über Typenprüfungen, die vor Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
dem 1. Februar 1961 vorgenommen worden sind, kündung in Kraft.
Bonn, den 29. Januar 1968
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Brandt
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Hans Katzer
Nr. 8 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Februar 1968 111
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tiig Inhalt Seite
Nr. 4, ausgegeben am 2. Februar 1968
25. 1. 68 N<•1111u 1Hlzwc1nzigslC' Verordnung zur Anderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Erhöhung der
Zollkonlingcnle für Rohmagnesium und Ferrosiliziummangan) . . . . .. . . .. . . . . . . .. .. . . .. . . . 49
22. 12. 67 Bekanntmachung dm dem Generalsekretär des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Ge-
biete des Zollwespns zugegangenen Antworten der Mitgliedstaaten Japan und Tschecho-
slowakei zur Empfehlung des Rates über gegenseitige Verwaltungshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 10 der Internationalen
Arbeitsorganisation über das Alter für die Zulassung von Kindern zur Arbeit in der Land-
wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 23 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Heimschaffung der Schiffsleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 24 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in Gewerbe und Han-
del und der 1-Jausgchilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 25 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft 56
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 27 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Gewichtsbezeichnung an schweren auf Schiffen beförderten
Frachtstücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 29 der Internationalen
Arbeitsorganisation über Zwangs- oder Pflichtarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
17. 1. 68 Bekam1 tmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 63 der Internationalen
Arbei l.sorganisalion über Statistiken der Löhne und der Arbeitszeit in den hauptsächlichsten
Zweig<'ll des Bergbaus und des verarbeitenden Gewerbes, einschließlich des Baugewerbes,
sowiE, in der Landwirtsch<lft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
112 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum un<l Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
12. l. 68 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Ver-
ordnung über die Bestimmung von Stoffen und
Zubereitungen nach § 35 a des Arzneimittel-
gesetzes 10 16. 1. 68 17. 1. 68
15. 1. 68 Verordnung zur Änderung der Verordnung über
die beratenden Ausschüsse bei den Frachten-
ausschüssen der Binnenschiffahrt 14 20. 1. 68 21. 1. 68
18. 1. 68 Verordnung über die Aussetzung der Abschöpfung
für Zuckerrüben aus Mitgliedstaaten 16 24. 1. 68 25. 1. 68
14. 12. 67 Verordnung des Bundesministers für Verkehr und
/3. 1. 68 des Senators für Hctfen, Schiffahrt und Verkehr
der Freien Hansestadt Bremen zur Änderung der
Verordnung über den Lotsgeldtarif für das Ver-
holen, Ein- und Ausdocken von Schiffen in den
stadtbremischen l Iäfen in Bremen 17 25. 1. 68 1. 1. 68
22. 1. 68 Verordnung zur 28. Änderung der Betriebsord-
nung für den Nord-Ostsee-Kanal 17 25. 1. 68 15. 2. 68
12. 1. 68 Erste Durchführungsverordnung der Bundesan-
stalt für Flugsicherung zur Luftverkehrs-Ordnung
(Festlegung der Funkfrequenzen) 17 25. 1. 68 1. 2. 68
24. 1. 68 Erstattungsverordnung Getreide, Reis, Schweine-
fleisch, Eier, Geflüqelfleisch und Fette 18 26. 1. 68 1. 2. 68
23. 1. 68 Verordnung TSF Nr. 1/68 über Tarife für den
Güterfernverkehr mit Kraftfuhrzeugen 18 26. 1. 68 1. 2. 68
Nr. 8 Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Februar 1968 113
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dctl.11m und lkzc)ich!lunq d(~r Rechlsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
15. 1. 68 Veronlnunq (EWG) Nr. 48/68 der Kommission zur Feslsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roqgen ctnwendbaren Abschöpfungen 16. 1. 68 L 12/1
15. 1. 68 Verordnunq (EWG) Nr. 49/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzuqefüqt werden 16. 1. 68 L 12/2
15. 1. 68 Verordnunq (EWG) Nr. 50/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
qunq 16. 1. 68 L 12/4
13. 1. 68 Verordnunq (EWG) Nr. 51/68 der Kommission zur Festsetzunq
der Berichtiqungsbclr;ige betreffend die Reisqualitäten „Blue
Belle" und „Fortuna" und die Bruchreisqualitäten „Feiner
Bruchreis aus der Türkei", ,,Glutinous C 3" und „Glutinous A 1" 16. 1. 68 L 12/5
12. 1. 68 Verordnunq (EWG) Nr. 52/68 der Kommission zur Festsetzung
der ErstaLLunq(~n bPi der Ausfuhr von Olsaaten 16. 1. 68 L 12/6
15. 1. 68 Verordnunq (EWG) Nr. 53/68 der Kommission zur Anderung
des Zusal.zbel.rctqs für bestimmte Eiererzeugnisse 16. 1. 68 L 12/7
16. 1. 68 Verordnunq (EWG) Nr. 54/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feinqrieß von Weizen
oder Roqqen anwendbaren Abschöpfunqen 17. 1. 68 L 13/1
16. 1. 68 Vc~rordnung (EWG) Nr. 55/68 der Kommi.ssion über die Fest-
setzung der Pri.irnien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Mülz hinzuqefüqt werden 17. 1. 68 L 13/2
16. 1. 68 Verorclnunq (EWG) Nr. 56/68 der Kommission zur Änderung
der bl!i der Erstaltunq für Getreide anzuwendenden Berichti-
qunq 17. 1. 68 L 13/4
16. 1. 68 Verordnunq (EWG) Nr. 57/68 der Kommission zur Änderung
des Zusatzbetraqs für anderes als getrocknetes Eieralbumin
und Milchalbumin 17. 1. 68 L 13/5
17. 1. 68 Verordnunq (EWG) Nr. 58/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roqqen anwendbaren Abschöpfungen 18. 1. 68 L 15/1
17. 1. 68 Verordnunq (EWG) Nr. 59/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzuqefügt werden 18. 1. 68 L 15/2
17. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 60/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
qunq 18. 1. 68 L 15/4
17. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 61/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitunqs-
erzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 18. 1. 68 L 15/5
18. 1. 68 Verordnunq (EWG) Nr. 62/68 der Kommission zur Festsetzunq
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roqqen anwendbaren Abschöpfungen 19. 1. 68 L 16/1
18. l. 68 Verordnung (EWG) Nr. 63/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfunqen für Getreide und
Malz hinzuqefüqt werden 19. 1. 68 L 16/2
18. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 64/68 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
qung 19. 1. 68 L 16/4
114 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Veröffentlidi.t im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutsdi.er Sprache -
vom Nr./Seite
18. 1. 68 Verordnunq (EWG) Nr. 65/68 der Kommission zur Festsetzunq
der für Getreide, gewisse Kategorien von Mehl, Grob- und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstat-
tunqen 19. 1. 68 L 16 6
18. 1. 68 Verordnunq (EWG) Nr. 66/68 der Kon,mission zur Festsetzunq
der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Absdi.öpfungen 19. 1. 68 L 16'9
18. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 67/68 der Kommission zur Festsetzunq
der Prämien als Zusdi.lag zu den Abschöpfungen für Reis und
Brudi.reis 19. 1. 68 L 16.111
18. 1. 68 Verordnunq (EWG) Nr. 68/68 der Kommission zur Festsetzunq
der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 19. 1. 68 L 16/13
18. 1. 68 Verordnunq (EWG) Nr. 69/68 der Kommission zur Festsetzunq
der bei der Erstattung für Reis und Brudi.reis anzuwendenden
Berichtigung 19. 1. 68 L 16/15
19. 1. 68 Verordnunq (EWG) Nr. 70/68 der Kommission zur Festsetzunq
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feinqrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 20. 1. 68 L 17.1
19. 1. 68 Verordnunq (EWG) Nr. 71/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzuqefüqt werden 20. 1. 68 L 1712
19. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 72/68 der Kommission zur Änderunq
der bei der Erstattunq für Getreide anzuwendenden Berichti-
qunq 20. 1. 68 L 17/4
19. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 73/68 der Kommission zur Festsetzung
der Beihilfe für Olsaaten 20. 1. 68 L 17 5
19. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 74/68 der Kommission zur Festsetzunq
des Zusatzbetrags für bestimmte Erzeuqnisse des Geflüqel-
fleischsektors 20. 1. 68 L 17/6
22. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 75/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 23. 1. 68 L 19/1
22. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 76/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 23. 1. 68 L 19.12
22. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 77/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Ersattung für Getreide anzuwendenden Beridi.ti-
gung 23. 1. 68 L 19/4
23. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 78/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 24. 1. 68 L 20/1
23. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 79/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 24. 1. 68 L 20/2
23. 1. 68 Verordnung (EWG) 80/68 der Kommission zur Änderung der
bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichtigung 24. 1. 68 L 20/4
22. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 81/68 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Eiersektor für den
Zeitraum vom 1. Februar 1968 an 24. 1. 68 L 20/5
22. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 82/68 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Geflügelfleisch-
sektor für den Zeitraum vom 1. Februar 1968 an 24. 1. 68 L 20'6
22. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 83/68 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattung bei der Ausfuhr von Eiern in der Schale in
Form von nidi.t unter Anhang II des Vertrages fallenden
Waren 24. 1. 68 L 20/9
23. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 84/68 des Rates zur Änderung des
Anhangs II der Verordnung Nr. 83/67/EWG in bezug auf unter
die Tarifnummer 21.07 F I des Gemeinsamen Zolltarifs fallende
Lebensmittelzubereitungen 25. 1. 68 L 21/1
Nr. 8 Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Februar 1968 115
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dillum und ßezeidrnun~J der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
2'.i. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 85/68 des Rates zur Ergänzung der
Verordnung Nr. 213/G7/EWG zur Festsetzung des Verzeich-
nisses der repräsentativen Märkte für den Schweinefleisch-
sektor in der Gemeinschaft 25. 1. 68 L 21/3
23. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 86/68 der Kommission zur .Änderung
der beweglichen Teilbeträge lür die Waren der Tarifnummern
21.07 F I a) 3, 21.07 F I b) 2 und 21.07 F I c) des Gemein-
samen Zolllarifs 25. 1. 68 L 21/4
24. l. 68 Verordnung (EWG) Nr. 87/68 der Kommission zur Festsetzung
der Einschleusungspreise und Abschöpfungen für Schweine-
fleisch 25. 1. 68 L 21/6
24. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 88/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 25. 1. 68 L 21/12
24. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 89/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 25. 1. 68 L 21/13
24. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 90/68 der Kommission zur .Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 25. 1. 68 L 21/15
116 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
EINBANDDECKEN für den Jahrgang 1967
Te i l J: 6,- DM (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung
Teil II: 6,- DM (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung
In diesem Betrag sind 10 0/o Mehrwertsteuer enthalten
Die Titelblätter und die zeitliche Ubersicht für Teil I lagen der Nr. 7/68 und für Teil II
der Nr. 4/68 bei.
Au s führ u n g : Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den vergangenen Jahren.
Lieferung erfolgt gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto
,.Bundcsgeselzblatt" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.
„BUNDESGESETZBLATT" BONN· POSTFACH
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. _ Ver Ja g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
Im ßezugsprei'> ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5 °/o.
Das Bundesqesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnunqen in zeitlicher Reihenfolqe nach ihrer
Ausferliqunq verkündet. In Teil III wird das als forlqeltend festqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlunq des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1058 (13undc~q('sctzbl. I S. 437) nad1 SachqebielPn qeordnet veröffentlicht. Bezuqsbedinqunqen für Teil III durdl den V0rlaq.
ßt,zuq~bedinqunqen für Teil I und II: laufender Bezuq nur durch die Post. Bezugspreis viertelJährlich für Teill und Teil II je 8,SODM..
Ein z e Ist ü c k e Je anqelauqene 16 Seiten 0,40 DM gegen Voreinsendunq des erforderlichen Betraqes auf Postscheckkonto „Bunde~qesetzblatt'·
Köln 399 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnunq. Preis dieser Ausgabe 0,40 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM.