1109
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1968 Ausgegeben zu Bonn am 5.November 1968 Nr. 74
Tag Inhalt Seite
25. 10. 68 Dritte Verordnung zur Änderung der Neunzehnten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes
über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1109
Bnndcsqeselzbl. III 810-1-19
31. 10. 68 Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Zehnten Verordnung zur Durchführung des
Geselzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1110
Bundes<Jl!Sdzhl. ll[ 810-1-10
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1111
Rechtsvorschriflen der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1111
Dritte Verordnung
zur Änderung der Neunzehnten Verordnung
zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
Vom 25. Oktober 1968
Auf Grund des § 164 Abs. l des Gesetzes über letzt geändert durch die Verordnung vom 25. Okto-
ArbeitsvermiUlung und Arbeitslosenversicherung ber 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 1061), wird wie folgt
(A VA VG) in der Fassung der Bekanntmachung vom geändert:
3. April 1957 (Bundcsgcsetzbl. I S. 321), zuletzt ge-
In§ 1 wird die Zahl „1968" durch die Zahl „1970"
ändert durch das Einführungsgesetz zum Gesetz
ersetzt.
über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bun-
desgesetzbl. I S. 503), verordnet die Bundesregie- Artikel 2
rung: Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
Artikel 1 blatt I S. 1) in Verbindung mit § 209 Abs. 2 AVAVG
auch im Land Berlin.
Die Neunzehnte Verordnung zur Durchführung des
Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen- Artikel 3
versicherung (Verordnung zu § 164 Abs. 1 AVAVG) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
vom 22. August 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 709), zu- kündung in Kraft.
Bonn, den 25. Oktober 1968
Für den Bund e s k an z 1 e r
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Hans Katzer
1110 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Verordnung
zur Änderung und Ergänzung der Zehnten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes
über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
Vom 31. Oktober 1968
Auf Grund des § 55 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des (3) Im übrigen dürfen neben der Gebühr Vergü-
Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen- tungen anderer Art nicht erhoben werden. Die
versicherung (A VA VG) in der Fassung der Be- Erstattung barer Auslagen darf nur insoweit gefor-
kanntmachung vom 3. April 1957 (Bundesgesetzbl. I dert werden, als sie über den üblichen Umfang hin-
S. 321), zuletzt geändert durch das Achte Änderungs- ausgehen, auf Verlangen und nach Vereinbarung
gesetz zum AVAVG vom 28. Dezember 1967 (Bun- mit dem Auftraggeber entstanden sind und ihre ent-
desgesetzbl. I S. 1365), wird nach Anhörung des Ver- sprechende Verwendung nachgewiesen ist. Wegen
waltungsrats der Bundesanstalt für Arbeitsvermitt- der Erstattung dieser Auslagen kann mit dem Auf-
lung und Arbeitslosenversicherung verordnet: traggeber eine pauschale Abgeltung bis zu 2 v. H.
des Arbeitsentgelts, das der vermittelten Person zu-
Artikel 1 steht, vereinbart werden, wenn der Einzelnachweis
auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen würde.
§ 2 der Zehnten Verordnung zur Durchführung
des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeits- (4) Werden von der beauftragten Person Veran-
losenversicherung (Verordnung zu § 55 A VA VG) staltungen der in § 1 Abs. 1 bezeichneten Art auf
vom 23. März 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 189) erhält eigenes Wagnis (Unternehmer) durchgeführt, dürfen
folgende Fassung: von den mitwirkenden Personen keine Gebühren
,,§ 2
erhoben werden."
(1) Eine Gebühr kann durch die beauftragte Per-
son nur erhoben werden, wenn der Arbeitsvertrag Artikel 2
infolge ihrer Vermittlungstätigkeit zustande kommt.
§ 12 bleibt unberührt. Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
(2) In der Gebühr ist die von der beauftragten blatt I S. 1) in Verbindung mit § 209 Abs. 2 AVA VG
Person zu zahlende Umsatzsteuer enthalten. Hat die auch im Land Berlin.
beauftragte Person nach dem Umsatzsteuergesetz
(Mehrwertsteuer) vom 29. Mai 1967 (Bundesgesetz-
blatt I S. 545), geändert durch das Gesetz zur Ände-
Artikel 3
rung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer)
vom 18. Oktober 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 991), eine Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Vet-
Umsatzsteuer in Höhe von 11 v. H. der Bemessungs- kündung in Kraft. Die Vorschriften dieser Verord-
grundlage zu entrichten, so kann sie einen Ausgleich nung finden auf Vermittlungen, die vor Inkrafttreten
verlangen, der 5,5 v. H. der Gebühr beträgt. Die dieser Verordnung durchgeführt worden sind, keine
§§ 3, 4, 13, 15, 16 gelten entsprechend. Anwendung.
Bonn, den 31. Oktober 1968
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Hans Katzer
Nr. 74 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. November 1968 1111
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger lnkraft-
Nr. vom tretens
25. 10. 68 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung
M Nr. 1/63 über Preise für Milch 203 26. 10.68 1. 11. 68
Bundesgesc lzbl. III 7B52-2
22. 10. 68 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdirektion Bremen für die Schiffahrt auf
der Weser über das Vorbeifahren an der Fähre
Sandstedt-Golzwardersiel 205 30. 10.68 24. 10.68
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
10. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1582/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruch-
reis 11. 10. 68 L 248/11
10. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1583/68 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 11. 10. 68 L 248/13
10. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1584/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch ausgenommen
gefrorenes Rindfleisch 11. 10. 68 L 248/14
10. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1585/68 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1097/68 der Kommission vom
27. Juli 1968 über die Durchführungsbestimmungen bei Inter-
ventionsmaßnahmen auf dem Rindfleischsektor 11.10.68 L 248/16
10. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1586/68 der Kommission über eine
Ausschreibung zum Absatz von Lagerbutter aus den Beständen
der niederländischen Interventionsstelle 11. 10. 68 L 248/17
11. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1587/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 12. 10.68 L 249/1
11. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1588/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 12. 10. 68 L 249/2
11. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1589/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 12. 10. 68 L 249/4
11. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1590/68 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 12. 10. 68 L 249/5
11. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1591/68 der Kommission zur Fest-
setzung des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 12. 10. 68 L 249/6
11. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1592/68 der Kommission zur Ergänzung
der Verordnung (EWG) Nr. 1054/68 zur Festlegung der Liste
der Stellen für die Erteilung von Bescheinigungen für die
Zulassung bestimmter Milcherzeugnisse aus dritten Ländern
zu bestimmten Tarifnummern in bezug auf Finnland 12. 10.68 L 249/T
Nr. 74 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. November 1968 1111
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger lnkraft-
Nr. vom tretens
25. 10. 68 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung
M Nr. 1/63 über Preise für Milch 203 26. 10.68 1. 11. 68
Bundesgesc lzbl. III 7B52-2
22. 10. 68 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdirektion Bremen für die Schiffahrt auf
der Weser über das Vorbeifahren an der Fähre
Sandstedt-Golzwardersiel 205 30. 10.68 24. 10.68
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
10. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1582/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruch-
reis 11. 10. 68 L 248/11
10. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1583/68 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 11. 10. 68 L 248/13
10. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1584/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch ausgenommen
gefrorenes Rindfleisch 11. 10. 68 L 248/14
10. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1585/68 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1097/68 der Kommission vom
27. Juli 1968 über die Durchführungsbestimmungen bei Inter-
ventionsmaßnahmen auf dem Rindfleischsektor 11.10.68 L 248/16
10. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1586/68 der Kommission über eine
Ausschreibung zum Absatz von Lagerbutter aus den Beständen
der niederländischen Interventionsstelle 11. 10. 68 L 248/17
11. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1587/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 12. 10.68 L 249/1
11. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1588/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 12. 10. 68 L 249/2
11. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1589/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 12. 10. 68 L 249/4
11. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1590/68 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 12. 10. 68 L 249/5
11. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1591/68 der Kommission zur Fest-
setzung des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 12. 10. 68 L 249/6
11. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1592/68 der Kommission zur Ergänzung
der Verordnung (EWG) Nr. 1054/68 zur Festlegung der Liste
der Stellen für die Erteilung von Bescheinigungen für die
Zulassung bestimmter Milcherzeugnisse aus dritten Ländern
zu bestimmten Tarifnummern in bezug auf Finnland 12. 10.68 L 249/T
1112 Dundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
1 l. lO. b8 Verordnung (EWG) Nr. 1593/68 der Kommission über eine
Ausschreibung zum Absatz von Lagerbutter aus den Beständen
der deutschen Interventionsstelle 12. 10.68 L 249/8
11. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1594/68 der Kommission betreffend
die Ausdehnung von Interventionsmaßnahmen auf dem Rind-
fleischsektor in der Bundesrepublik Deutschland 14. 10. 68 L 250/1
14. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1595/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auJ Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 15. 10. 68 L 251/1
14. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1596/68 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 15. 10. 68 L 251/2
14. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1597/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung Jür Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 15. 10. 68 L 251/4
14. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1598/68 der Kommission über die Fest-
setzung U(:~r Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 15. 10. 68 L 251/5
14. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1599/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen für Olivenöl 15. 10. 68 L 251/6
15. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1600/68 des Rates über die Finanzie-
rung von Ausgaben, die durch besondere Maßnahmen der
Italienischen Republik bei der Einfuhr von Futtergetreide
entstehen, durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garan-
tiefonds für die Landwirtschaft 16. 10. 68 L 253/1
15. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1601/68 des Rates zur Berichtigung
des niederländischen Wortlauts der Verordnung Nr. 120/67/
EWG hinsichtlich der Bezeichnung bestimmter Getreidearten
und zur i\ndcrung des Artikels 23 dieser Verordnung 16. 10. 68 L 253/2
15. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1602/68 des Rates mit ergänzenden
Bestimmun~Jen für die Finanzierung der gemeinsamen Agrar-
politik in bczug auf einige Getreideerzeugnisse und einige
ihrer Folgeerzeugnisse 16. 10. 68 L 253/3
15. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1603/68 des Rates zur Änderung der
Verordnung Nr. 359/67/EWG über die gemeinsame Markt-
organisation für Reis in bezug auf das Verfahren für die
Festsetzung des Berichtigungsbetrags für die Erstattung 16. 10. 68 L 253/5
15. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1604/68 des Rates zur Änderung des
Anhungs I der Verordnung (EWG) Nr. 865/68 in bezug auf
beslimmte Fruchtsäfte 16. 10. 68 L 253/6
15. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1605/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getr~ide, Mehle, Grob-. und Feingrieß von
Weiz<:m oder Rog~Jen anwendbaren Abschöpfungen 16. 10. 68 L 252/1
15.10.68 Verordnung (EWG) Nr. 1606/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 16. 10. 68 L 252/2
15. 10. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1607/68 der Kommission zur Ände-
rung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Be-
richtigung 16. 10.68 L 252/4
15.10.68 Verordnung (EWG) Nr. 1608/68 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 16. 10. 68 L 252/5
15.10.68 Verordnung (EWG) Nr. 1609/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Milch und
Milcherzeugnissen 16. 10. 68 L 252/6
II er aus (f c b c r: Der ßundesminislcr der Justiz. -- Ver I a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.
Druck : Bundesdruckerei Bonn. ·
Im ßezugsprnis i,;t Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.
Das Bnndesqcsdzhlall: ersdwj11 L jn drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausforliqu11q verkiindcl.. In Teil Jll wird dus als forlgcllcnd feslgcstcllte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rech Is vom 10. Juli J WiB (llu11dcsq<,s<d,.IJl. I S. 437) nach Sachqebielcn geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den ·Verlag.
Bczuqslwdi11c"p111rwn fiir Teil l und lJ: Lauf<mder Bezug nur durch die Posl. Neubestellunq mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.
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