Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. August 1968 983
Anordnung
zur Änderung und Ergänzung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung
der Unteroffiziere und Mannschaften
Vom 15. August 1968
Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Soldatengesetzes Nummer 3 Buchstabe a vor den Worten „den Divi-
vom 19. März 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 114), zuletzt sionskommandeuren" die Worte „dem Komman-
geändert durch das Sechste Gesetz zur Änderung des deur des Lufttransportkommandos" eingefügt.
Soldatengesetzes vom 10. Januar 1968 (Bundesge-
2. Abschnitt V Abs. 1 wird wie folgt geändert:
setzbl. I S. 56), und des Artikels 1 Abs. 2 der Anord-
nung des Bundespräsidenten über die Ernennung a) In Nummer 1 werden die Worte „den Leitern
und Entlassung der Soldaten vom 7. Mai 1956 (Bun- der Krankenpflegeschulen der Bundeswehr"
desgesetzbl. I S. 422) ordne ich an: und in Nummer 2 Buchstabe a die Worte „den
Chefärzten der Bundeswehr-Lazarette" gestri-
Artikel 1 chen.
Die Anordnung über die Ernennung und Entlas- b) In Nummer 2 Buchstabe c werden hinter den
sung der Unteroffiziere und Mannschaften vom Worten „im Wehrbereich" das Wort „und"
23. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1743) wird durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort
wie folgt geändert und ergänzt: ,,Bevollmächtigten" die Worte „und dem Deut-
schen Logistischen Bevollmächtigten Frank-
1. In Abschnitt III Abs. 1 werden in Nummer 2 reich" eingefügt.
Buchstabe a nach den Worten „den Komman-
deuren der Schulen" die Worte „den Komman-
deuren der Luftwaffenversorgungsbereiche", in
Nummer 2 Buchstabe b vor den Worten „den Artikel 2
Divisionskommandeuren" die Worte „dem Kom- Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
mandeur des Lufttransportkommandos" und in kündung in Kraft.
Bonn, den 15. Augst 1968
Der Bundesminister der Verteidigung
Schröder
984 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgcselzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Dalurn und Bcz~!ichnung der Verordnung Bundesanzeiger lnkraft-
Nr. vom tretens
30. 7. 68 Schiffohrtpolizeiliche Anordnung der Wasser-
und Schiffahrtsdireklion Bremen über Fahrregeln
in Flußkrümmungen auf der Hunte 152 16.8.68 1. 9. 68
16. 8. 68 Verordnung der Bundesmonopolverwaltung für
Branntwein über die Festsetzung des Durch-
schnittsbetrages der Kosten, die die Bundesmono-
polverwaltung für Branntwein durch die Nicht-
übernahme des ablieferungsfreien Branntweins
erspart, für düs Betriebsjahr 1968/69 156 22.8.68 1. 10. 68
1. 8. 68 Fünfte Verordnung der Bundesanstalt für Flug-
sicherung zur Änderung der Ersten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-
legung der Funkfrequenzen) 156 22.8.68 19. 9.68
24. 5. 68 Erste Amlf)rungsverordnung zur 1. BAA-Festslel-
lungsDV 156 22.8. 68 23. 8.68
15. 8. 68 Verordnung TSF Nr. 8/68 über Tarife für den
Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen 157 23.8.68 1. 9. 68
15. 8. 68 Verordnung über die Durchfahrt durch das Neue
Fahrwasser unterhalb Bingen bei Nacht 157 23.8.68 1. 9. 68
981
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1968 Ausgegeben zu Bonn am 27.August 1968 Nr.60
Tag Inhalt Seite
16. 8. 68 Verordnung über die Verpflichtung der Arbeitgeber zu Mitteilungen an die für die Gewerbe-
aufsicht zustä.ndigcn Landesbehörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 981
15. 8. 68 Anordnung zur Anderung und Ergänzung der Anordnung über die Ernennung und Ent-
lassung der Unlcroffizicrc und Mannschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 983
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 984
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 985
Verordnung
über die Verpflichtung der Arbeitgeber
zu Mitteilungen an die für die Gewerbeaufsicht zuständigen Landesbehörden
Vom 16. August 1968
Auf Grund des § 139b Abs. 5 und des § 139g 6. Zahl der in Heimarbeit Beschäftigten, an die er
Abs. 2 der Gewerbeordnung in Verbindung mit Arti- Heimarbeit ausgibt.
kel 129 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes wird mit
Zustimmung des Bundesrates verordnet: (2) In die Zahl der mitzuteilenden Arbeitnehmer
nach Absatz 1 Nr. 5 sind die Lehrlinge und An-
lernlinge einzubeziehen.
§ 1 Nicht einzubeziehen sind
(1) Ein Arbeitgeber, der den Vorschriften des 1. bei einer juristischen Person die Mitglieder des
§ 139 b Abs. 5 oder des § 139 g Abs, 2 der Gewerbe- Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der
ordnung unterliegt, hat der nach Landesrecht zu- juristischen Person berufen ist,
ständigen Behörde alle zwei Jahre bis zu dem von
ihr bestimmten Zeitpunkt folgendes mitzuteilen: 2. die Gesellschafter einer offenen Handelsgesell-
schaft oder die Mitglieder einer anderen Per-
1. Seinen Namen oder seine Firma und seine An- sonengesamtheit,
schrift;
3. die leitenden Angestellten, wenn ihnen General-
2. Bezeichnung und Anschrift der von ihm betriebe- vollmacht oder Prokura erteilt ist.
nen Arbeitsstätte; ist die Arbeitsstätte seit der
letzten Mitteilung nach dieser Verordnung ver-
legt worden, so ist auch die frühere Anschrift
mitzuteilen; § 2
3. Name des Leiters der Arbeitsstätte; (1) Die Form der Mitteilung und der für die Ver-
hältnisse maßgebende Stichtag werden durch die zu-
4. den für die Arbeitsstätte zuständigen Träger der
ständigen obersten Landesbehörden bestimmt. Die
gesetzlichen Unfallversicherung;
zuständigen obersten Landesbehörden können auch
5. Zahl der Arbeitnehmer, getrennt nach männlichen, einen längeren als den in § 1 Abs. 1 vorgesehenen
weiblichen und jugendlichen sowie nach inländi- Zeitabstand, in dem die Mitteilungen zu machen
schen und ausländischen Arbeitnehmern; sind, bestimmen.
982 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
(2) Für die Mitteilung eines Arbeitgebers, der hältnisse, über die der Arbeitgeber nach § 1 Mit-
Arbeitnehmer teilung zu machen hat, seit der letzten Mitteilung
1. nur in einer bestimmten Jahreszeit (Campagne- geändert haben.
Betrieb),
§ 4
2. regelmäßig in einer bestimmten Jahreszeit un-
gewöhnlich verstärkt (Saison-Betrieb) Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
beschäftigt, sind die Verhältnisse des Tages maß- leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
gebend, an dem die höchste Zahl von Arbeitnehmern blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel XIV des Vier-
beschäftigt wird. ten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbe-
ordnung vom 5. Februar 1960 (Bundesgesetzbl. I
S. 61) auch im Land Berlin.
§ 3
Unbeschadet der den Arbeitgebern nach § 1 auf-
erlegten Verpflich Lungen können die zuständigen
§ 5
Behörden von den Arbeitgebern jederzeit Auskunft
über die Tatbestände nach § 1 verlangen, wenn den Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die
Umständen nc1ch c1nzlmehmen ist, daß sich die Ver- Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Bonn, den 16. August 1968
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Hans Katzer
Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. August 1968 983
Anordnung
zur Änderung und Ergänzung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung
der Unteroffiziere und Mannschaften
Vom 15. August 1968
Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Soldatengesetzes Nummer 3 Buchstabe a vor den Worten „den Divi-
vom 19. März 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 114), zuletzt sionskommandeuren" die Worte „dem Komman-
geändert durch das Sechste Gesetz zur Änderung des deur des Lufttransportkommandos" eingefügt.
Soldatengesetzes vom 10. Januar 1968 (Bundesge-
2. Abschnitt V Abs. 1 wird wie folgt geändert:
setzbl. I S. 56), und des Artikels 1 Abs. 2 der Anord-
nung des Bundespräsidenten über die Ernennung a) In Nummer 1 werden die Worte „den Leitern
und Entlassung der Soldaten vom 7. Mai 1956 (Bun- der Krankenpflegeschulen der Bundeswehr"
desgesetzbl. I S. 422) ordne ich an: und in Nummer 2 Buchstabe a die Worte „den
Chefärzten der Bundeswehr-Lazarette" gestri-
Artikel 1 chen.
Die Anordnung über die Ernennung und Entlas- b) In Nummer 2 Buchstabe c werden hinter den
sung der Unteroffiziere und Mannschaften vom Worten „im Wehrbereich" das Wort „und"
23. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1743) wird durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort
wie folgt geändert und ergänzt: ,,Bevollmächtigten" die Worte „und dem Deut-
schen Logistischen Bevollmächtigten Frank-
1. In Abschnitt III Abs. 1 werden in Nummer 2 reich" eingefügt.
Buchstabe a nach den Worten „den Komman-
deuren der Schulen" die Worte „den Komman-
deuren der Luftwaffenversorgungsbereiche", in
Nummer 2 Buchstabe b vor den Worten „den Artikel 2
Divisionskommandeuren" die Worte „dem Kom- Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
mandeur des Lufttransportkommandos" und in kündung in Kraft.
Bonn, den 15. Augst 1968
Der Bundesminister der Verteidigung
Schröder
984 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgcselzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Dalurn und Bcz~!ichnung der Verordnung Bundesanzeiger lnkraft-
Nr. vom tretens
30. 7. 68 Schiffohrtpolizeiliche Anordnung der Wasser-
und Schiffahrtsdireklion Bremen über Fahrregeln
in Flußkrümmungen auf der Hunte 152 16.8.68 1. 9. 68
16. 8. 68 Verordnung der Bundesmonopolverwaltung für
Branntwein über die Festsetzung des Durch-
schnittsbetrages der Kosten, die die Bundesmono-
polverwaltung für Branntwein durch die Nicht-
übernahme des ablieferungsfreien Branntweins
erspart, für düs Betriebsjahr 1968/69 156 22.8.68 1. 10. 68
1. 8. 68 Fünfte Verordnung der Bundesanstalt für Flug-
sicherung zur Änderung der Ersten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-
legung der Funkfrequenzen) 156 22.8.68 19. 9.68
24. 5. 68 Erste Amlf)rungsverordnung zur 1. BAA-Festslel-
lungsDV 156 22.8. 68 23. 8.68
15. 8. 68 Verordnung TSF Nr. 8/68 über Tarife für den
Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen 157 23.8.68 1. 9. 68
15. 8. 68 Verordnung über die Durchfahrt durch das Neue
Fahrwasser unterhalb Bingen bei Nacht 157 23.8.68 1. 9. 68
Nr. 60 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. August 1968 985
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeicbnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1125/68 der Kommission mit Durch-
führungsbestimmungen betreffend die zusätzliche Beihilfe für
in Italien verarbeitete Raps- und Rübsensamen 31. 7. 68 L 187/6
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1126/68 der Kommission zur Ände-
rung der Verordnung Nr. 223/67/EWG mit Durchführungs-
bestimmungen für die Erstattungen und Abschöpfungen bei
der Ausfuhr von Olivenöl 31. 7. 68 L 187/7
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1127/68 der Kommission zur Ergän-
zung der Verordnung Nr. 473/67/EWG der Kommission vom
21. August 1967 in bezug auf verlängerte Ausfuhrlizenzen
(Sektor Getreide und Reis) 31. 7. 68 L 187/8
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1128/68 der Kommission über die
Regelung der Vorausfestsetzung der Abschöpfungen und Er-
stattungen für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Ge-
müse 31. 7, 68 L 187/9
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1129/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschüpfungen für Olivenöl 31. 7. 68 L 187/13
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1130/68 der Kommission zur Fest-
setzung des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr
von Sirup und bestimmten anderen Erzeugnissen des Zucker-
sektors 31. 7. 68 L 187 /15
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1131/68 der Kommission zur Ände-
rung der Verordnung (EWG) Nr. 1075/68 über die Fest-
setzung der Erstattung bei der Ausfuhr auf dem Rindfleisch-
sek 1:or 31. 7. 68 L 187 /16
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1132/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 31. 7. 68 L 187/17
Berichtigung der Verordnung Nr. 212/67/EWG des Rates vom
27 . .Juni 1967 über Ubergangsmaßnahmen zur Anwendung der
Abschöpfungen für Eier und Geflügelfleisch (ABI. Nr. 135 vom
30. 6. 1%7) 31. 7. 68 L 187/19
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1133/68 der Kommission zur Änderung
der ·verordnung Nr. 27 der Kommission vom 3. Mai 1962 1. 8. 68 L 189/1
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1134/68 des Rates zur Festsetzung der
Durdiführungsvorschriften zur Verordnung (EWG) Nr. 653/68
über die Bedingungen für die Änderung des Wertes der Rech-
nungseinlwi L fiir die gemeinsame Agrarpolitik 1. 8. 68 L 188/1
30. 7. 68 Verordnung (JJWC) Nr. 1135/68 des Rates über die Finanzie-
rung von Int<~rventionsausgaben auf dem Binnenmarkt für
Milch und Milcherzeugnisse 1. 8. 68 L 188/4
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1136/68 des Rates über die Eröffnung,
Aufteilung und Verwallung eines zusätzlichen Gemeinschafts-
zollkontingents fiir Rohmagnesium der Tarifnumµier 77.01 A
des Gemeinsamen Zolltarifs für das .Jahr 1968 1. 8. 68 L 188/7
30. 7. 68 Verordnung (EWC) Nr. 1137/68 der Kommission über die
Abschöpfungen bei der Einfuhr von Getreide- und Reisver-
arbeitungserzeugnissen 1. 8. 68 L 188/8
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1138/68 der Kommission über die
Erstattungen bei der Ausfuhr von Getreide- und Reisver-
arbcilungserzeugnisscn 1. 8. 68 L 188/13
31. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1139/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weiwn oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 1. 8. 68 L 188/20
31. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1140/68 der Kommission über die
Festsetzung der Prümien als Zuschlag zu den Abschöpfungen
für Getreide und Malz 1. 8. 68 L 188/22
986 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Da1 um und BPzc!ichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
31. 7. 68 Verordnun9 (EWG) Nr. 1141/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstc1Hung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 1. 8. 68 L 188/25
31. 7. 68 Verordnun~J (EWG) Nr. 1142/68 der Kommission über die
Festsetzunq der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 1. 8. 68 L 188/26
31. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1143/68 der Kommission über die
Feslselzun~J der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 1. 8. 68 L 188/27
31. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1144/68 der Kommi.ssion zur Fest-
setzung der Prümien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für
Reis und Bruchreis 1. 8. 68 L 188/28
31. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1145/68 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzu-
wendenden Berichtigung 1. 8. 68 L 188/30
31. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1146/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Erstattung bei der Ausfuhr von Olsaaten 1. 8. 68 L 188/32
31. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1147/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Ersl.-ittungen bei der Ausfuhr von Olivenöl 1. 8. 68 L 188/34
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1148/68 der Kommission zur Fest-
setzung der lwi der Einfuhr von Mischfuttermitteln anwend-
baren Abschöpfungen 1. 8. 68 L 188/36
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1149/68 der Kommission zur Fest-
setzun~J der Erst<11.lungen für die Ausfuhr von Getreidemisch-
futtermitteln 1. 8. 68 L 188/37
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1150/68 der Kommission zur Änderung
der Verordnung Nr. 160/67/EWG hinsichtlich des Mindest-
preises bei einem Verkauf von Getreide auf dem Binnenmarkt
durch die lnl.erven1ionsstellen 1. 8. 68 L 190/l
31. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1151/68 der Kommission zur Ände-
rung cl<:r bc!i der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbei-
tungserzeugn issc'n zu erhebenden Abschöpfungen 1. 8. 68 L 190/3
31. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1152/68 der Kommission zur Änderung
der für Getreide, Mehl, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Roggen anzuwendenden Erstattungen 1. 8. 68 L 190/6
1. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1153/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 2. 8. 68 L 192/1
1. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1154/68 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
lind Malz hinzugefügt werden 2.8.68 L 192/2
1. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1155/68 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 2. 8.68 L 192/4
1. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1156/68 der Kommission zur Fest-
setzung der für Getreide, Mehl, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstattungen 2. 8.68 L 192/6
1. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1157/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen für Reis und Bruchreis 2. 8. 68 L 192/9
1. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1158/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Ersta Ll.ungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruch-
reis 2. 8.68 L 192/11
1. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1159/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Prümien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für
Reis und Bruchreis 2. 8.68 L 192/13
1. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1160/68 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzu-
wendenden Berichtigung 2. 8.68 L 192/15
1. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1161/68 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 2. 8.68 L 192/17
1. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1162/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Jür bestimmte Milcherzeugnisse anzuwendenden
Erstattungen 2.8.68 L 192/18
Nr. 60 Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. August 1968 987
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
1. 8. 68 Verordnung (EWC) Nr. 1163/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
cmsgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch außer gefro-
renem RincUJeisch 2.8.68 L 192/19
31. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1164/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Anpassungskoeffizienten für den Ankaufspreis für
Apfel nach Verordnung (EWG) Nr. 1042/68 des Rates 2. 8.68 L 192/24
31. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1165/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Ursta t.tung bei der Ausfuhr von Weißzucker in
Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden
Waren 1. 8. 68 L 191/1
31. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1166/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr von bestimmten
Milcherzeugnissen in Form von nicht unter Anhang II des
Vertrages fallenden Waren 1. 8. 68 L 191/2
31. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1167/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr von Getreide oder
geschältem Reis in Form von nicht unter Anhang II des Ver-
trages fallenden Waren 1. 8. 68 L 191/4
2. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1168/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 3.8.68 L 193/1
2. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1169/68 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 3. 8. 68 L 193/2
2. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1170/68 der Kommission zur Ände-
rung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 3.8.68 L 193/4
2. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1171/68 der Kommission zur Fest-
setzung des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 3. 8.68 L 193/5
2. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1172/68 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 3.8. 68 L 193/6
2. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1173/68 der Kommission über die
besondere Einfuhrregelung für bestimmte Kategorien von
Jungrindern und Kälbern 3. 8. 68 L 193/7
28. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates über den Gemein-
samen Zolltarif 22. 7.68 L 172/1
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1174/68 des Rates über die Einführung
eines Margentarifsysterns im Güterkraftverkehr zwischen den
Mitgliedstaaten 6.8.68 L 194/1
5. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1175/68 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Wei-
zen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 6.8.68 L 194/6
5. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1176/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 6.8.68 L 194/7
5. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1177/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 6.8.68 L 194/9
5. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1178/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzuck~r
und Rohzucker 6.8.68 L 194/10
5. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1179/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 6.8.68 L 194/11
5. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1180/68 der Kommission zur Änderung
der Verordnung Nr. 633/67/EWG hinsichtlich der Voraus-
festsetzung der Erstattung bei der Ausfuhr von Getreide im
Falle höherer Gewalt und von denaturiertem Weichweiz m 7.8.68 L 195/1
6. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1181/68 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Wei-
zen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 7.8.68 L 195/3
988 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
D,iturn und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
6. 8. G8 Verordnung (EWG) Nr. 1182/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz him.ugefügt werden 7.8.68 L 195/4
6. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1183/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 7.8.68 L 195/6
6. 8. G8 Verordnung (EWG) Nr. 1184/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 7.8.68 L 195/7
6. 8. GB Verordnung (EWG) Nr. l 185/68 der Kommission über die Auf-
hebung der Verordnung (EWG) Nr. 469/68 zur Festsetzung der
auf dem Schweinefleischsektor zu ergreifenden Interventions-
maßnahmen 7.8.68 L 195/8
7. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1186/68 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Wei-
zen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 8.8.68 L 196/1
7. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1187/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 8.8.68 L 196/2
7. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1188/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 8.8.68 L 196/4
7. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1189/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 8.8.68 L 196/5
7. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1190/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 8.8.68 L 196/6
7. 8. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1191/68 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zu-
stand für Weißzucker und Rohzucker 8.8.68 L 196/7
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 735/68 des Rates vom
18. Juni 1968 zur Änderung bestimmter Vorschriften der Ver-
ordnungen Nm. 83/67/EWG und 372/67/EWG (ABI. Nr. L 138
vom 21. 6. 1968) 8.8.68 L 196/9
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1152/68 der Kommis-
sion vom 31. Juli 1968 zur Änderung der für Getreide, Mehl,
Grob- und Feingrieß von Weizen oder Roggen anzuwenden-
den Erstattungen (ABI. Nr. L 190 vom 1. 8. 1968) 8.8.68 L 196/9
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g: Bundesanzeiger Verlaqsges. m.b.H., Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
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rechts vom 10. Juli 1958 (Buudesgeselzbl. I S. 437) nach Sachqebieten qeordnet veröffentlicht. Bezugsbedingunqen für Teil III durch den Verlag.
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