97
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1968 Ausgegeben zu Bonn am 26.Januar 1968 Nr.6
Tag In h a I t Seite
19. 1. 68 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater
Iiaushalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
BundescJ(\~;clzhl. lll 701Hi
19. 1. 68 Bckannl.müchung ülwr den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstel-
lungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgcsetzblc1tt Teil lI Nr. 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
Rechlsvorschriften ,for Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
Gesetz
zur Änderung des Gesetzes
über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte
Vom 19. Januar 1968
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos- Artikel 2
sen:
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
Artikel 1 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar
Das Gesetz über die Statistik der Wirtschafts- 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
rechnungen privater Haushalte vom 11. Januar 1961
(Bundesgesetzbl. I S. 18) wird wie folgt geändert:
Artikel 3
In § 1 Nr. 2 werden in Satz 2 hinter der Zahl„ 1962"
die Worte „und werden im Jahre 1969 erneut durch- Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-
geführt" eingefügt. dung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 19. Januar 1968
Der Bundespräsident
Lübke
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Brandt
Der Bundesminister für Wirtschaft
Schiller
98 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen
Vom 19. Januar 1968
Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904 be- Industrie anläßlich des 74. Kongresses der Deut-
treffend den Schulz von Erfindungen, Mustern und schen Gesellschaft für innere Medizin",
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl.
10. die in der Zeit vom 26. April bis 5. Mai 1968 in
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
Hannover stattfindende „Deutsche Luftfahrtschau
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Hannover 1968",
wird bekanntgcmdcht:
11. die in der Zeit vom 27. April bis 5. Mai 1968 in
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vor-- Hannover stattfindende „Hannover-Messe 1968",
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und
12. die in der Zeit vom 29. April bis 2. Mai 1968 in
Warenzeichen l.rilt: ein für
München stattfindende „Analytica 68 - Inter-
1. die in der Zeit vom 26. Januar bis 4. Februar nationale Fachausstellung für biochemische Ana-
1968 in Berlin stattfindende „Internationale lyse",
Grüne Woche fü,rJin 1968", 13. die in der Zeit vom 15. bis 19. Mai 1968 in Ber-
2. die in der Zeit vom 10. bis 1.6. Februar 1968 in lin stattfindende „Pharmazeutische und medi-
Nürnberg stattfindende „19. Internationale Spiel- zinisch-technische Ausstellung",
warenmesse", 14. die in der Zeit vom 7. bis 11. Juni 1968 in Han-
3. die in der Zeit vom 17. bis 25. Februar 1968 nover stattfindende „9. DIDACTA, Europäische
in München stattfindende „BAU 68 - 3. Inter- Lehrmittelmesse",
nationale FachmessC' für Baustoffe, Bauteile, 15. die in der Zeit vom 21. bis 29. September 1968
Innenausbau", in München stattfindende „IKOFA 68 - Inter-
4. die in der Zeit. vom 19. bis 23. Februar 1968 in nationale Lebensmittel- und Feinkostausstel-
Frankfurt/M. slal1findende Veranstaltung „Mate- lung",
rialprüfgeräle", 16. die in der Zeit vom 9. bis 15. Oktober 1968 in
5. die in der Zeil vom 9. bis 1'7. März 1968 in Düsseldorf stattfindende Veranstaltung „INTER-
Berlin statlfindende „IntE\rnc1l:ionale Boots- und KAMA 1968 - 4. Internationaler Kongreß mit
Freizeitschau Berlin 1968", Ausstellung für Meßtechnik und Automatik",
6. die in <for Zdt: vom 15. bis 24. März 1968 in 17. die in der Zeit vom 7. bis 13. November 1968 in
Münclwn sl.al.lJindenue „Internationale Hand-- München stattfindende „Electronica 68 - Inter-
werksmessc~ München 20. Messe des Hand- nationale Fachausstellung elektronischer Bau-
werks und <for Zulicf<,r--Industrie", elemente und zugehöriger Meß- und Fertigungs-
einrichtungen".
7. die in der Zeit vom 18. bis 22. März 1968 in
Frank[urt/M. statlfindende Verunstaltung „Elek- Die in der Bekanntmachung über den Schutz von
tronische Datenverarbeitung", Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-
stellungen vom 16. November 1967 (Bundesgesetz-
8. die in der Zeit vom 1. bis 6. April 1968 in Ber-
blatt I S. 1153) bezeichnete „7. interboot - Inter-
lin stattfindende Ausstellung „Wasser Berlin
nationale Bootsausstellung am Bodensee", die
1968" 1
ursprünglich in der Zeit vom 5. bis 13. Oktober 1968
9. die in der Zeit vom 21. bis 25. April 1968 in in Friedrichshafen stattfinden sollte, findet nunmehr
Wiesbaden stattfindende „Fachausstellung der in der Zeit vom 28. September bis 6. Oktober 1968
pharmazeutischen und medizinisch-technischen in Friedrichshafen statt.
Bonn, den 19. Januar 1968
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
Nr. 6 . Teig der Ausgabe: Bonn, den 26. Januar 1968 99
B t1 nd esgesetzhlatt
Teil II
Inhalt Seite
Nr. 3, ausgegeben am 25. Januar 1968
rn. 1. ü8 Geselz zu dem Vertrag vom 10. Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Sambia iiber die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen 33
11. 1. GB V<!ronlnung über die Ccwi:ihrung von Vorrechten und Befreiungen an den Internationalen
Zuckerrat nach cl(!lll Protokoll vom 14. November 1966 zur weiteren Verlängerung des Inter-
nc1 tionalcn Zuckcr-Uhcreinkommens von 1958 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
22. 1. 68 Einunddreißigste Verordnung zur .Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollaussetzung
für Sardellen) .................................................. : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
10. 1. 68 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und clcr Z('nlrcilcdrikanischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen
Schnlz von K,1piliiliJnlc1gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Hinwei.s auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bczeidrnunq der Re('htsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
8. 1. 68 VcronJnung (EWG) Nr. 20/68 der Kommission zur Festsetzung
der au[ Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen unwendbaren Abschöpfungen 9. 1. 68 L 5/1
8. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 21/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 9. 1. 68 L 5/2
8. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 22/68 der Kommission zur .Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 9. 1. 68 L 5/4
9. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 23/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 10. 1. 68 L 6/1
9. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 24/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 10. 1. 68 L 6/2
9. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 25/68 der Kommission zur .Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 10. 1. 68 L 6/4
9. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 26/68 der Kommission zur .Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungser-
zeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 10. 1. 68 L 6/5
10. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 27/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 11. 1. 68 L 8/1
10. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 28/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 11. 1. 68 L 8/2
10. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 29/68 der Kommission zur .Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 11. 1. 68 L 8/4
Nr. 6 . Teig der Ausgabe: Bonn, den 26. Januar 1968 99
B t1 nd esgesetzhlatt
Teil II
Inhalt Seite
Nr. 3, ausgegeben am 25. Januar 1968
rn. 1. ü8 Geselz zu dem Vertrag vom 10. Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Sambia iiber die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen 33
11. 1. GB V<!ronlnung über die Ccwi:ihrung von Vorrechten und Befreiungen an den Internationalen
Zuckerrat nach cl(!lll Protokoll vom 14. November 1966 zur weiteren Verlängerung des Inter-
nc1 tionalcn Zuckcr-Uhcreinkommens von 1958 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
22. 1. 68 Einunddreißigste Verordnung zur .Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollaussetzung
für Sardellen) .................................................. : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
10. 1. 68 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und clcr Z('nlrcilcdrikanischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen
Schnlz von K,1piliiliJnlc1gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Hinwei.s auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bczeidrnunq der Re('htsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
8. 1. 68 VcronJnung (EWG) Nr. 20/68 der Kommission zur Festsetzung
der au[ Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen unwendbaren Abschöpfungen 9. 1. 68 L 5/1
8. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 21/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 9. 1. 68 L 5/2
8. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 22/68 der Kommission zur .Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 9. 1. 68 L 5/4
9. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 23/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 10. 1. 68 L 6/1
9. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 24/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 10. 1. 68 L 6/2
9. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 25/68 der Kommission zur .Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 10. 1. 68 L 6/4
9. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 26/68 der Kommission zur .Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungser-
zeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 10. 1. 68 L 6/5
10. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 27/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 11. 1. 68 L 8/1
10. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 28/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 11. 1. 68 L 8/2
10. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 29/68 der Kommission zur .Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 11. 1. 68 L 8/4
100 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dd I u 111 1md Bezeichnung der Rechtsvorschrift
Ausgabe in deutscher Sprache
vom Nr./Seite
10. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 30/68 der Kommission zur Änderung
der lür Getreide, gewisse Kategorien von Mehl, Grob- und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstat-
tungen 11. 1. 68 L 8/5
11. 1. 68 Verordnung (EWC) Nr. 31/68 der Kommission zur Festsetzung
der au[ Gelrcidc, Md1le, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Ro~mcn anwendbaren Abschöpfungen 12.1.68 L 9/1
11. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 32/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 12. l. 68 L 9/2
11. 1. G8 Vcrordrnrng (EWC;) Nr. 33/68 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstallung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gun~J 12. 1. 68 L 9/4
11. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 34/68 der Kommission zur Festsetzung
der für Getreide, gewisse Kategorien von Mehl, Grob- und
Peinqricß von W()izen oder Roggen anzuwendenden Erstat-
tungen 12. 1. 68 L 9/6
11. 1. 68 Verordnu11~J (EWG) Nr. 35/68 der Kommission zur Festsetzung
der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen 12. 1. 68 L 9/9
11. l. 68 Verordnung (EWG) Nr. 36/68 der Kommission zur Festsetzung
der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis und
Bruchreis 12. 1. 68 L 9/11
11. 1. 68 V c~rordnun~J (EWG) Nr. 37/68 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 12. 1. 68 L 9/13
11. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 38/68 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Ersla l:tung für Reis und Bruchreis anzuwendenden
Berichtigung 12. 1. 68 L 9/15
11. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 39/68 der Kommission zur Änderung
der Verordnung Nr. 26/64/EWG hinsichtlich der laufenden
Vervollständigung des Weinbaukatasters 12. 1. 68 L 9/17
12. l. 68 Verordnung (EWG) Nr. 40/68 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 33/68 zur Festsetzung der bei der
Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichtigung 12. 1. 68 L 10/1
12. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 41/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 13. 1. 68 L 11/1
12. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 42/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 13. 1. 68 L 11/2
12. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 43/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 13. 1. 68 L 11/4
12. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 44/68 der Kommission zur Festsetzung
der Beihilfe für Olsaaten \3. 1. 68 L 11/5
12. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 45/68 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen für Olivenöl 13. 1. 68 L 11/6
12. l. 68 Verordnung (EWG) Nr. 46/68 der Kommission zur Änderung
des Zusalzbc~lrags für bestimmte Eier in der Schale 13.1.68 L 11/8
12. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 47/68 der Kommission zur Festsetzung
des auf dem Sektor der Verarbeitungserzeugnisse aus Obst
und Gemüse in jedem Mitgliedstaat für die Berechnung der
Abschöpfung und der Erstattung zugrunde zu legenden Preis-
unterschieds für Weißzucker 13. 1. 68 L 11/9
Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz. _ Ver Ja g : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5 0/o. .
Das Bundes9esetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnun9en in zeitlicher Reihenfol9e nach ihrer
Ausferti9un9 verkündet. In Teil III wird das als fort9eltend fest9estellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlunq des Bundes·
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqcsetzbl. I S. 437) nach Sach9ebieten neordnet veröffentlicht. Bezunsbedinnunnen für Teil III du!ch ~en Verlaq.
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