973
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1968 Ausgegeben zu Bonn am 23.August 1968 Nr.59
Tag Inhalt Seite
19.8.68 Gesetz zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965 973
8.8.68 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralöl-
steuergesetzes ........................................................................ . 974
Bundcsucsclzbl. Jll 612-14-1
14. 8. 68 Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 975
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 37 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 980
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 980
Gesetz
zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965
Vom 19. August 1968
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes- Bayern 90 000 000 DM,
rates das folgende Gesetz beschlossen: Niedersachsen 143 000 000 DM,
Rheinland-Pfalz 75 000 000 DM,
Artikel 1 Saarland 27 000 000 DM,
Schleswig-Holstein 55 OOJ 000 DM.
Das Länderfinanzausgleichsgesetz 1965 vom 7. Ok-
tober 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1569), geändert (2) Die Zuweisungen nach Absatz 1 sind mit je
durch das Gesetz vom 15. März 1967 (Bundesgesetz- einem Viertel ihres Betrages am 15. März, 15. Juni,
blatt I S. 281), wird wie folgt geändert: 15. September und 15. Dezember fällig."
§ 12 a erhält folgende Fassung: Artikel 2
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
,,§ 12 a des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
Ergänzungszuweisungen des Bundes (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land' Berlin.
(1) Der Bund gewährt den ausgleichsberechtigten
Ländern im Ausgleichsjahr 1968 folgende Ergän- Artikel 3
zungszuweisungen: Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1968 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 19. August 1968
Für den Bundespräsidenten
Der Präsident des Bundesrates
Dr. Lemke
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister für Familie und Jugend
Dr. Bruno Heck
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
974 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Dreizehnte Verordnung
zur Änderung der Verordnung
zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
Vom 8. August 1968
A.ur (;rund dPs § l O Sc1tz 2 und des § 15 Abs. 2 antragen. Dem Antrag sind die Rechnungen des
des Minernlölsteuergesetzes 1964 in der Fassung Lieferers über die Abgabe von Fahrbenzin an den
der Bekannlmachung vom 20. Dezember 1963 (Bun- Begünstigten beizufügen; darin müssen der Tag der
desgesetzbl. I S. 1003), wletzt geändert durch das Lieferung, die gelieferte MeLge und die Anschrift
Gesetz zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften des Lieferers angegeben sein. Die Oberfinanzdirek-
der Reichsdbgabenordnung und anderer Gesetze tionen können die Zuständigkeit auf ein anderes
vom 10. Au~;ust 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 877), wird Hauptzollamt oder ein Zollamt übertragen, wenn
verordnet: dies zweckmäßig ist.
Artikel 1 (5) Die Steuer wird nur erstattet, wenn der Leiter
der ausländischen Vertretung oder sein ständiger
In der Verordnung zur Durchführung des Mineral- Vertreter den Antrag selbst stellt, bei anderer.. Be-
ölsteuergesetzes vom 26. Mai 1953 (Bundesgesetz- günstigten nur, wenn dem Hauptzollamt vor oder
blatt I S. 237), zuletzt geändert durch die Zwölfte mit dem ersten Erstattungsantrag eine vom Antrag-
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur steller selbst unterschriebene und vom Leiter der
Durchführung des Mineralölsteuergesetzes vom ausländischen Vertretung oder seinem Stellvertreter
8. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 556), erhält § 38 die unter Beifügung des Dienststempelabdrucks beschei-
folgende Fassung: nigte Erklärung übergeben wird, aus der hervor-
,,§ 38 geht, daß sie zu den nach Absatz 2 Nr. 2 begünstig-
ten Personen gehören und Gründe, die die Begün-
(1) Unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit
stigung nach Absatz 3 ausschließen, nicht vorliegen.
wird den in Absatz 2 aufgeführten Dienststellen
und Personen auf Antrag die Steuer für Benzin er- (6) Die Erstattung soll, wenn nicht besondere
stattet, das sie als Kraftstoff für den Betrieb ihrer Gründe eine Ausnahme rechtfertigen, erst beantragt
Kraftfahrzeuge aus öffentlichen Tankstellen erwor- werden, wenn die erstattungsfähige Menge 300 Liter
ben haben. erreicht. Sie muß jedoch spätestens in dem auf den
Bezug folgenden Kalenderjahr beantragt werden.
(2) Begünstigt im Sinne des Absatzes 1 sind Der Antrag muß alle im Abrechnungszeitraum ent-
1. die diplomatischen und konsularischen Vertretun- standenen Erstattungsansprüche umfassen. Ist über
gen in der Bundesrepublik Deutschland, ausge- ihn entschieden, so können weitere Ansprüche für
nommen Wahlkonsulate, den gleichen Zeitraum nicht mehr geltend gemacht
werden.
2. die Leiter der in Nummer 1' genannten Vertretun-
9en, ihre diplomatischen Mitglieder, Konsular- (7) Der Bundesminister der Finanzen kann im
beamte, Mitglieder ihres Verwaltungs- und Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt im einzel-
technischen Personals und ihr dienstliches Haus- nen Fall zulassen, daß .die Steuer unter der Vor-
personal sowie die Familienmitglieder dieser Per- aussetzung der Gegenseitigkeit auch anderen als
sonen. .Als Familienmitglieder im Sinne dieser den in Absatz 2 genannten ausländischen Vertretun-
Bestimmun9 gelten der Ehegatte, die unverheira- gen erstattet wird, wenn die Entsendestaaten diplo-
teten Kinder und die Eltern, wenn sie von diesen matische oder konsularische Vertretungen in der
Personen wirtschaftlich abhängig sind und in Bundesrepublik Deutschland nicht unterhalten."
ihrem Hallshalt leben.
(3) Nicht be9üns1.iqt sind Artikel 2
1. Deutsche oder solche Staatenlose, die ihren stän- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
digen Wohnsitz in Deutschland hatten, ehe sie zu leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
den in Absatz 2 Nr. 2 qenannten Personen ge- blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 6 Satz 2 des
hörten, Steueränderungsgesetzes 1967 vom 29. März 1967
(Bundesgesetzbl. I S. 385) auch im Land Berlin.
2. Personen, die in Deutschland eine private Er-
werbstätigkeit ausüben.
(4) Die Erstattung ist bei dem I-fauptzollamt, das Artikel 3
für den Dienstsitz der ausländischen Vertretung zu- Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1968 in
ständig ist, nach vorgeschriebenem Muster zu be- Kraft.
Bonn, den 8. August 1968
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
Nr. 59 Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. August 1968 915
Bekanntmachung
zu§ 4 des Warenzeichengesetzes
Vom 14. August 1968
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichen-
gesetzes in der Fassung vom 2. Januar 1968 (Bundes-
gesetzbl. I S. 1, 29) werden in der Anlage amtliche
Prüf- und Gewährzeichen bekanntgemacht, die in
der Sozialistischen Föderativen Republik Jugo-
slawien eingeführt sind.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 8. März 1968 (Bundesgesetz-
blatt I S. 212).
Bonn, den 14. August 1968
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Prof. Dr. Ehmke
976 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Anlage
Zeichen für Gewichte und Maße
Zeichen für Maße, für Zeichen für Präzisions- Zeichen für Glasbehälter
Strom-, Wasser-, Gas- und instrumente
Taxameterzähler
Kleines Zeichen [ür Muße Zeichen für Fässer Besonderes Zeichen, um
den Monat der Kenn-
zeichnung und die Gültig-
keitsdauer des Zeichens
zu bezeichnen
2dl
966 5clj) J!J
Zeichen für solche Maße, Zusätzliche Zeichen für Löschungszeichen
die nicht für den öffent- Glasbehälter für alte Zeichen
lichen Gebrauch bestimmt
sind
Nr. 59 -~ Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. August 1968 97'1
Stempel für Edelmetalle
Goldarbeiten
Arbeiten jugoslawischer Herkunft
950/1000 840/1000 750/1000 583/1000
Große Stempel „Kopf eines Kriegers"
~ , ~
950/1000 840/1000 750/1000 583/1000
Kleine Stempel „Weizenähre"
Arbeiten ausländischer Herkunft
583/1000
"Falke"
978 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Silberarbeiten
Arbeiten jugoslawischer Herkunft
950/1000 900/1000 800/1000
Große Stempel „Frauenkopf"
950/1000 900/1000 800/1000
Kleine Stempel „Hahn"
Arbeiten ausländischer Herkunft
800/1000
,,Uber dem Wasser fliegende Möwe"
Nr. 59 Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 23. August 1968 979
Gemischte Arbeiten
Gold- und Silberarbeiten
_··1~1
583/1000 800/1000 583/1000 800/1000
Arbeiten jugosl<.1wischer Herkunft Arbeiten ausländischer Herkunft
,,Wiesel" ,,Adlerkopf"
Gold~Jch,ilt Silbergehalt Goldgehalt Silbergehalt
Platin- und Goldarbeiten
%0/1000 583/1000 950/1000 583/1000
Arbeiten _jugoslciwischer Herkunft Arbeiten ausländischer Herkunft
,,Fisch" ,,Schwert"
Plc11ingehc1Jt Goldgehalt Platingehalt Goldgehalt
Platinarbeiten
950/1000 950/1000
Arbeiten jugoslawischer Herkunft Arbeiten ausländischer Herkunft
,,Eichenblatt" ,,Krug"
Arbeiten, die für den Export bestimmt sind
,,Dreiblättriges Lindenblatt"
980 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
B1111desgcsetzblat t
Teil II
TcHJ Inhalt Seite
Nr. 37, ausgegeben am 20. August 1968
1:l. B. bB Gesetz zu dem Protokoll vom 15. Mai 1967 zur erneuten Verlängerung des Internationalen
Weizen-Ubereinkommens 1962 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 787
14. B. cm Zwölfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Zollkontingente für Roh-
blei und Rohzink) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 806
13. 8. 68 Vierzehnte Verordnung zur Anderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Erweiterung des Zoll-
kontingents Iür Rohaluminium) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 807
20. 7. 6B Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Vereinheit-
lichung von Regeln über Konnossemente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 808
28. 7. 68 Bekarmlmuchung über den Geltungsbereich des Dbereinkornrnens über das auf die Form
letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 808
28. 7. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Dbereinkornmens über den Zivilprozeß 809
31. 7. 68 Bekanntmi:ichung über den Geltungsbereich des Haager Dbereinkornmens über den Zivilprozeß 809
Hinweis auf Rechtsvorschriften-der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
29. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1117/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 30. 7. 68 L 186/11
29. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1118/68 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 30. 7. 68 L 186/12
29. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1119/68 der Kommission zur Ande-
rung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 30. 7.68 L 186/14
29. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1120/68 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 30. 7.,68 L 186/15
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1030/68 der Kom-
mission vom 19. Juli 1968 zur Festsetzung bestimmter Han-
delsplätze für Getreide und der für diese Handelsplätze gel-
tenden abgeleiteten Interventionspreise für das Wirtschafts-
jahr 1968/69 (ABI. Nr. L 176 vorn 23. 7. 1968) 30. 7.68 L 186/31
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1121/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 31. 7. 68 L 187/1
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1122/68 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 31. 7. 68 L 187/2
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1123/68 der Kommission zur Ande-
rung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 31. 7. 68 L 187/4
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1124/68 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 31. 7. 68 L 187/5
Herausgeber : Der Bundeominister der Justiz. - Ver I a q : Bundesanzeiger Verlaqsges. m.b.H., Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Au~fert1gunq verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
Bezugsbedinqunqen für Teil I und II: Laufend er Bez u q nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je 8,50 DM.
EI n z e Ist ü c k e je anqcfanqenc 16 Seiten 0,40 DM gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt"
Köln 3 99 oder nach BezahlunrJ auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe 0.40 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM.
980 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
B1111desgcsetzblat t
Teil II
TcHJ Inhalt Seite
Nr. 37, ausgegeben am 20. August 1968
1:l. B. bB Gesetz zu dem Protokoll vom 15. Mai 1967 zur erneuten Verlängerung des Internationalen
Weizen-Ubereinkommens 1962 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 787
14. B. cm Zwölfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Zollkontingente für Roh-
blei und Rohzink) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 806
13. 8. 68 Vierzehnte Verordnung zur Anderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Erweiterung des Zoll-
kontingents Iür Rohaluminium) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 807
20. 7. 6B Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Vereinheit-
lichung von Regeln über Konnossemente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 808
28. 7. 68 Bekarmlmuchung über den Geltungsbereich des Dbereinkornrnens über das auf die Form
letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 808
28. 7. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Dbereinkornmens über den Zivilprozeß 809
31. 7. 68 Bekanntmi:ichung über den Geltungsbereich des Haager Dbereinkornmens über den Zivilprozeß 809
Hinweis auf Rechtsvorschriften-der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
29. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1117/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 30. 7. 68 L 186/11
29. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1118/68 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 30. 7. 68 L 186/12
29. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1119/68 der Kommission zur Ande-
rung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 30. 7.68 L 186/14
29. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1120/68 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 30. 7.,68 L 186/15
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1030/68 der Kom-
mission vom 19. Juli 1968 zur Festsetzung bestimmter Han-
delsplätze für Getreide und der für diese Handelsplätze gel-
tenden abgeleiteten Interventionspreise für das Wirtschafts-
jahr 1968/69 (ABI. Nr. L 176 vorn 23. 7. 1968) 30. 7.68 L 186/31
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1121/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 31. 7. 68 L 187/1
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1122/68 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 31. 7. 68 L 187/2
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1123/68 der Kommission zur Ande-
rung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 31. 7. 68 L 187/4
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1124/68 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 31. 7. 68 L 187/5
Herausgeber : Der Bundeominister der Justiz. - Ver I a q : Bundesanzeiger Verlaqsges. m.b.H., Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Au~fert1gunq verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
Bezugsbedinqunqen für Teil I und II: Laufend er Bez u q nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je 8,50 DM.
EI n z e Ist ü c k e je anqcfanqenc 16 Seiten 0,40 DM gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt"
Köln 3 99 oder nach BezahlunrJ auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe 0.40 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM.
Nr. 59 Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. August 1968 915
Bekanntmachung
zu§ 4 des Warenzeichengesetzes
Vom 14. August 1968
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichen-
gesetzes in der Fassung vom 2. Januar 1968 (Bundes-
gesetzbl. I S. 1, 29) werden in der Anlage amtliche
Prüf- und Gewährzeichen bekanntgemacht, die in
der Sozialistischen Föderativen Republik Jugo-
slawien eingeführt sind.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 8. März 1968 (Bundesgesetz-
blatt I S. 212).
Bonn, den 14. August 1968
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Prof. Dr. Ehmke
976 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Anlage
Zeichen für Gewichte und Maße
Zeichen für Maße, für Zeichen für Präzisions- Zeichen für Glasbehälter
Strom-, Wasser-, Gas- und instrumente
Taxameterzähler
Kleines Zeichen [ür Muße Zeichen für Fässer Besonderes Zeichen, um
den Monat der Kenn-
zeichnung und die Gültig-
keitsdauer des Zeichens
zu bezeichnen
2dl
966 5clj) J!J
Zeichen für solche Maße, Zusätzliche Zeichen für Löschungszeichen
die nicht für den öffent- Glasbehälter für alte Zeichen
lichen Gebrauch bestimmt
sind
Nr. 59 -~ Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. August 1968 97'1
Stempel für Edelmetalle
Goldarbeiten
Arbeiten jugoslawischer Herkunft
950/1000 840/1000 750/1000 583/1000
Große Stempel „Kopf eines Kriegers"
~ , ~
950/1000 840/1000 750/1000 583/1000
Kleine Stempel „Weizenähre"
Arbeiten ausländischer Herkunft
583/1000
"Falke"
978 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Silberarbeiten
Arbeiten jugoslawischer Herkunft
950/1000 900/1000 800/1000
Große Stempel „Frauenkopf"
950/1000 900/1000 800/1000
Kleine Stempel „Hahn"
Arbeiten ausländischer Herkunft
800/1000
,,Uber dem Wasser fliegende Möwe"
Nr. 59 Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 23. August 1968 979
Gemischte Arbeiten
Gold- und Silberarbeiten
_··1~1
583/1000 800/1000 583/1000 800/1000
Arbeiten jugosl<.1wischer Herkunft Arbeiten ausländischer Herkunft
,,Wiesel" ,,Adlerkopf"
Gold~Jch,ilt Silbergehalt Goldgehalt Silbergehalt
Platin- und Goldarbeiten
%0/1000 583/1000 950/1000 583/1000
Arbeiten _jugoslciwischer Herkunft Arbeiten ausländischer Herkunft
,,Fisch" ,,Schwert"
Plc11ingehc1Jt Goldgehalt Platingehalt Goldgehalt
Platinarbeiten
950/1000 950/1000
Arbeiten jugoslawischer Herkunft Arbeiten ausländischer Herkunft
,,Eichenblatt" ,,Krug"
Arbeiten, die für den Export bestimmt sind
,,Dreiblättriges Lindenblatt"
980 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
B1111desgcsetzblat t
Teil II
TcHJ Inhalt Seite
Nr. 37, ausgegeben am 20. August 1968
1:l. B. bB Gesetz zu dem Protokoll vom 15. Mai 1967 zur erneuten Verlängerung des Internationalen
Weizen-Ubereinkommens 1962 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 787
14. B. cm Zwölfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Zollkontingente für Roh-
blei und Rohzink) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 806
13. 8. 68 Vierzehnte Verordnung zur Anderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Erweiterung des Zoll-
kontingents Iür Rohaluminium) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 807
20. 7. 6B Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Vereinheit-
lichung von Regeln über Konnossemente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 808
28. 7. 68 Bekarmlmuchung über den Geltungsbereich des Dbereinkornrnens über das auf die Form
letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 808
28. 7. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Dbereinkornmens über den Zivilprozeß 809
31. 7. 68 Bekanntmi:ichung über den Geltungsbereich des Haager Dbereinkornmens über den Zivilprozeß 809
Hinweis auf Rechtsvorschriften-der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
29. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1117/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 30. 7. 68 L 186/11
29. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1118/68 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 30. 7. 68 L 186/12
29. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1119/68 der Kommission zur Ande-
rung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 30. 7.68 L 186/14
29. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1120/68 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 30. 7.,68 L 186/15
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1030/68 der Kom-
mission vom 19. Juli 1968 zur Festsetzung bestimmter Han-
delsplätze für Getreide und der für diese Handelsplätze gel-
tenden abgeleiteten Interventionspreise für das Wirtschafts-
jahr 1968/69 (ABI. Nr. L 176 vorn 23. 7. 1968) 30. 7.68 L 186/31
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1121/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 31. 7. 68 L 187/1
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1122/68 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 31. 7. 68 L 187/2
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1123/68 der Kommission zur Ande-
rung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 31. 7. 68 L 187/4
30. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1124/68 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 31. 7. 68 L 187/5
Herausgeber : Der Bundeominister der Justiz. - Ver I a q : Bundesanzeiger Verlaqsges. m.b.H., Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
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Au~fert1gunq verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
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