965
Bundesgesetzblatt
TeiII Z1997A
1968 Ausgegeben zu Bonn am 17.August 1968 Nr.58
Tag In h alt Seite
7. 8. 68 Vierte Verordnung zur Anderung der Verordnung zur Durchführung des § 33 des Bundes-
versorgungsgesetzes . .. . . .. . . .. . . .. .. .. .. .. .. . . . . . . .. .. .. .. .. .. . .. . .. .. . . .. . . .. ... .. .. . 965
Bundcsgesclzbl. III 830-2-3
12. 8. 68 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-
stel'lungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 966
24. 7. 68 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 14 Abs. 2 Nr. 1 des Finanzausgleichsgeset-
zes des Landes Hessen vom 27. März 1958) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 967
30. 7. 68 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 30 Abs. 1 Satz 1 und zu § 30 Abs. 2 Satz 1
des Bundesrückerstattungsgesetzes vom 19. Juli 1957 in der Fassung des Artikels I Nr. 9 des
Dritten c;esetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes vom 2. Oktober 1964) 967
Bundes~rcsctzhl. llI 250-1
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 36 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 968
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 968
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 969
Vierte Verordnung
zur Änderung der Verordnung
zur Durchführung des § 33 des Bundesversorgungsgesetzes
Vom 7. August 1968
Auf Grund des § 33 Abs, 5, des § 41 Abs. 3, des b) in Nummer 5 bei Buchstabe a die Zahl „2" durch
§ 47 Abs. 2 und des § 51 Abs. 4 des Bundesversor- die Zahl „ 1" sowie bei Buchstabe b die Zahl ,,40"
gungsgesetzes in der Fassung vom 20. Januar 1967 durch die Zahl „80" .ersetzt.
(Bundesgesetzbl.I S.141), geändert durch das Finanz-
änderungsgesetz 1967 vom 21. Dezember 1967 (Bun- Artikel 2
desgesetzbl. I S. 1259), verordnet die Bundesregie-
rung mit Zustimmung des Bundesrates: Erweiterung der Besitzstandregelung
für Land- und Forstwirte,
deren Einkünfte nach § 9 der Verordnung
Artikel 1 zur Durchführung des § 33
des Bundesversorgungsgesetzes zu ermitteln sind
Änderung der Verordnung
zur Durchführung des ~ 33 Ist die vom 1. Juli 1968 an zustehende Ausgleichs-
des Bundesversorgungsgesetzes rente (§§ 32, 33, 41, 45 und 47 des Bundesversorgungs-
gesetzes) infolge der Neufassung des § 9 der Ver-
Die Verordnung zur Durchführung des § 33 des ordnung zur Durchführung des § 33 des Bundesver-
Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung vom sorgungsgesetzes durch Artikel 1 Nr. 9 der Dritten
9. November 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 1140) wird Verordnung zur Änderung der Verordnung zur
wie folgt geändert: Durchführung des § 33 des Bundesversorgungsge-
setzes vom 9. November 1967 (Bundesgesetzbl. I
In der Tabelle II der Anlage zu § 3 wird
S. 1133) niedriger als die Ausgleichsrente, die bei
a) in Nummer 4 die Zahl „2" durch die Zahl „ 1 "- er- Fortgelten der vor dem 1. Januar 1967 in Kraft ge-
setzt und wesenen Vorschriften des Bundesversorgungsge-
966 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
setzes und der Verordnung zur Durchführung des Artikel 3
§ 33 des Bundesversorgungsgesetzes zustünde, so Berlin-Klausel
wird bis zum 31. Dezember 1970 ein Ubergangszu-
schlag gewährt. Dieser beträgt für die Zeit vom Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
1. Juli bis 31. Dezember 1968 100 vom Hundert, wäh- leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
rend des Kalenderjahres 1969 66 2/3 vom Hundert blatt I S. 1) in Verbindung mit § 91 des Bundesver-
und während des Kalenderjahres 1970 33 /a vom 1 sorgungsgesetzes auch im Land Berlin.
Hundert des jeweiligen Unterschiedsbetrages. Ent-
sprechendes gilt für den Ehegattenzuschlag, den
Kinderzuschlag und die Elternrente (§§ 33 a, 33 b Artikel 4
und 49 bis 51 des Bundesversorgungsgesetzes). Der
Inkrafttreten
Ubergangszuschlag gilt je nach Art der auszuglei-
chenden Leistung als Ausgleichsrente, Ehegatten- Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1967
zuschlag, Kinderzuschlag oder Elternrente. und Artikel 2 mit Wirkung vom 1. Juli 1968 in Kraft.
Bonn, den 7. August 1968
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister für Familie und Jugend
Dr. Bruno Heck
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Hans Katzer
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen
auf Ausstellungen
Vom 12. August 1968
Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904 be- 3. die in der Zeit vom 8. bis 17. November 1968 in
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Berlin stattfindende „Deutsche Gastwirts- und
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl. Nahrungsmittelausstellung Berlin 1968",
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des 4. die in der Zeit vom 5. bis 9. März 1969 in Stutt-
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gart stattfindende „INTHERM 69 - Internatio-
wird bekanntgemacht: nale Fachmesse Olfeuerung und Gasfeuerung", ·
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vorge- 5. die in der Zeit vom 20. bis 27. April 1969 in Stutt-
sehene Schutz von Erfindungen, Mustern und gart stattfindende „INTERGASTRA 69 - Inter-
Warenzeichen tritt ein für nationale Hotel- und Gaststättenfachausstellung",
1. die in der Zeit vom 30. August bis 3. September 6. die in der Zeit vom 15. bis 18. Mai 1969 in Stutt-
1968 in Düsseldorf stattfindende „Hifi 68 - Inter- gart stattfindende „R 69 - Internationale Roll-
nationale Ausstellung und Festival", laden Fachmesse",
2. die in der Zeit vom 27. September bis 6. Oktober 7. die in der Zeit vom 29. August bis 7. September
1968 in Berlin stattfindende „Deutsche Industrie- 1969 in Stuttgart stattfindende „Deutsche Funk-
ausstellung Berlin 1968", ausstellung 1969 Stuttgart".
Bonn, den 12. August 1968
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Prof. Dr. Ehmke
Nr. 5B ---- Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1968 967
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 2l. Mai 1968 - 2 BvL 2/61 - , ergangen auf
Vorlage des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Main),
wird nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 14 Absatz 2 Nr. 1 des Finanzausgleichsgesetzes
des Landes Hessen vom 27. März 1958 (GVBl.
S. 43) war mit dem Grundgesetz auch insoweit
vereinbar, als er bestimmt, daß die Steuerkraft-
zahlen um den Betrag erhöht werden, ,, um den
die Steuerkraftmeßzahlen einzelner Gemeinden
160 vom Hundert der Bedarfsmeßzahlen über-
steigen".
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-
verfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 24. Juli 1968
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist nichtig,
vom 24. Juli 1968 1 BvR 537/65 - , ergangen auf soweit er die Einschränkung enthält „ wenn aus
Verfassungsbeschwerden, wird nachfolgender Ent- der Anmeldung die feststellbaren Gegenstände
scheidungssatz veröffentlicht: erkennbar sind, für die Ersatz verlangt wird".
1. § 30 Absatz 1 Satz 1 des Bundesgesetzes zur 2. § 30 Absatz 2 Satz 1 desselben Gesetzes ist mit
Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geld- Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht ver-
verbindlichkeiten des Deutschen Reichs und einbar und deshalb nichtig, soweit er die Ein-
gleichgestellter Rechtsträger (Bundesrückerstat- schränkung enthält „ wenn aus der Anmeldung
tungsgesetz - BRüG -) vom 19. Juli 1957 (Bun- die feststellbaren Gegenstände erkennbar sind,
desgesetzbl. I S. 734) in der Fassung des Arti- für die Ersatz verlangt wird".
kels I Nr. 9 des Dritten Gesetzes zur Änderung
des Bundesrückerstattungsgesetzes vom 2. Okto- Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß § 31
ber 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 809) verletzt das Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das Bundesverf as-
Grundrecht der Beschwerdeführerinnen aus Arti- sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 30. Juli 1968
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
Nr. 5B ---- Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1968 967
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 2l. Mai 1968 - 2 BvL 2/61 - , ergangen auf
Vorlage des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Main),
wird nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 14 Absatz 2 Nr. 1 des Finanzausgleichsgesetzes
des Landes Hessen vom 27. März 1958 (GVBl.
S. 43) war mit dem Grundgesetz auch insoweit
vereinbar, als er bestimmt, daß die Steuerkraft-
zahlen um den Betrag erhöht werden, ,, um den
die Steuerkraftmeßzahlen einzelner Gemeinden
160 vom Hundert der Bedarfsmeßzahlen über-
steigen".
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-
verfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 24. Juli 1968
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist nichtig,
vom 24. Juli 1968 1 BvR 537/65 - , ergangen auf soweit er die Einschränkung enthält „ wenn aus
Verfassungsbeschwerden, wird nachfolgender Ent- der Anmeldung die feststellbaren Gegenstände
scheidungssatz veröffentlicht: erkennbar sind, für die Ersatz verlangt wird".
1. § 30 Absatz 1 Satz 1 des Bundesgesetzes zur 2. § 30 Absatz 2 Satz 1 desselben Gesetzes ist mit
Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geld- Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht ver-
verbindlichkeiten des Deutschen Reichs und einbar und deshalb nichtig, soweit er die Ein-
gleichgestellter Rechtsträger (Bundesrückerstat- schränkung enthält „ wenn aus der Anmeldung
tungsgesetz - BRüG -) vom 19. Juli 1957 (Bun- die feststellbaren Gegenstände erkennbar sind,
desgesetzbl. I S. 734) in der Fassung des Arti- für die Ersatz verlangt wird".
kels I Nr. 9 des Dritten Gesetzes zur Änderung
des Bundesrückerstattungsgesetzes vom 2. Okto- Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß § 31
ber 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 809) verletzt das Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das Bundesverf as-
Grundrecht der Beschwerdeführerinnen aus Arti- sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 30. Juli 1968
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
968 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 36, ausgegeben am 16. August 1968
24. 6. 68 Bekdnntrnachm1g über den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von
Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 779
4. 7. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über Verwal-
tungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel und des
Internationalen Ubereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 781
4. 7. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Internationalen Dbereinkunft zur Unter-
drückung des Fnrnen- und Kinderhandels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 782
4. 7. 6B Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Bekämpfung der Verbreitung
unzüchtiger Veröffentlichungen und der Internationalen Dbereinkunft zur Bekämpfung der
Verbreitung und des Vertriebs unzüchtiger Veröffentlichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 783
18. 7. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens vom 18. September 1961
zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen
als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luft-
verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 784
28. 7. 6B Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Sozialcharta . . . . . . . . . . . . . . . . . . 785
29. 7. 68 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und Uganda über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . 785
31. 7. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzübereinkommens über die Abschaf-
fung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken 786
31. 7. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Haager Konferenz für Inter-
nationctles Privatrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 786
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
30. 7. 68 Verordnung Nr. 18/68 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 146 8.8.68 15.8.68
8. 8. 68 Verordnung über die Gewährung einer Denatu-
rierungsprämie für Weichweizen (Verordnung
Denaturierungsprämie Getreide) 148 10.8.68 11. 8. 68
968 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 36, ausgegeben am 16. August 1968
24. 6. 68 Bekdnntrnachm1g über den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von
Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 779
4. 7. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über Verwal-
tungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel und des
Internationalen Ubereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 781
4. 7. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Internationalen Dbereinkunft zur Unter-
drückung des Fnrnen- und Kinderhandels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 782
4. 7. 6B Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Bekämpfung der Verbreitung
unzüchtiger Veröffentlichungen und der Internationalen Dbereinkunft zur Bekämpfung der
Verbreitung und des Vertriebs unzüchtiger Veröffentlichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 783
18. 7. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens vom 18. September 1961
zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen
als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luft-
verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 784
28. 7. 6B Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Sozialcharta . . . . . . . . . . . . . . . . . . 785
29. 7. 68 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und Uganda über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . 785
31. 7. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzübereinkommens über die Abschaf-
fung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken 786
31. 7. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Haager Konferenz für Inter-
nationctles Privatrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 786
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
30. 7. 68 Verordnung Nr. 18/68 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 146 8.8.68 15.8.68
8. 8. 68 Verordnung über die Gewährung einer Denatu-
rierungsprämie für Weichweizen (Verordnung
Denaturierungsprämie Getreide) 148 10.8.68 11. 8. 68
Nr. 58 Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1968 969
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
24. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1045/68 der Kommission über die Fest-
setzung eines Berichtigungskoeffizienten, der bei der Berech-
nung des Einfuhrpreises auf die Notierungen von Tomaten
der Güleklasse II anzuwenden ist 25. 7. 68 L 178/8
24. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1046/68 der Kommission zur Festset-
zung der ctuf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Wei-
zen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 25. 7.68 L 178/9
24. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1047/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 25. 7. 68 L 178/10
24. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1048/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 25. 7.68 L 178/12
24. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1049/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 25. 7.68 L 178/13
24. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1050/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 25. 7.68 L 178/14
23. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1051/68 des Rates zur Änderung der
Verordnungen Nrn. 134/67/EWG und 137/67/EWG über die
Einschleusungspreise und über das sogenannte „System von
Leit- und Folgeerzeugnissen" auf dem Schweinefleischsektor 25. 7. 68 L 179/1
23. 7. 68 Verordnung (E,WG) Nr. 1052/68 des Rates über die Regelung
für die Einfuhr und die Ausfuhr von Getreide- und Reisver-
arbei tungserzeugnissen 25. 7. 68 L 179/8
23. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1053/68 der Kommission zur Fest-
legung der Voraussetzungen für die Zulassung bestimmter
Milcherzeugnisse zu bestimmten Tarifnummern 25. 7. 68 L 179/17
23. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1054/68 der Kommission zur Fest-
legung der Liste der Stellen für die Erteilung von Bescheini-
gungen für die Zulassung bestimmter Milcherzeugnisse aus
dritten Länd(-)fll zu bestimmten Tarifnummern 25. 7.68 L 179/25
23. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1055/68 der Kommission zur Festset-
zung des Pauschbetrags für die Lieferkosten bis zum Zoll-
gebiet der Gemeinschaft für bestimmte Käsearten 25. 7. 68 L 179/27
23. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1056/68 der Kommission zur Änderung
der Verordnung Nr. 1041/67/EWG über die Durchführungsvor-
schriften für die Ausfuhrerstattungen bei den Erzeugnissen,
für die ein System gemeinsamer Preise besteht 25. 7. 68 L 179/28
24. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1057/68 der Kommission zur Verlänge-
rung der Verordnung Nr. 669/67/EWG über bestimmte Durch-
führungsbestimmungen für die Erstattung bei der Ausfuhr
von Reis 25. 7. 68 L 179/31
24. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1058/68 der Kommission zur Fest-
legung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung
Nr. 371/67/EWG hinsichtlich der Erstattung bei der Erzeugung
von Kartoffelstärke 25. 7.68 L 179/32
24. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1059/68 der Kommission über die Aus-
fuhrerstattung für zu Beginn des Wirtschaftsjahres 1968/1969
ausgeführtes Malz 25. 7.68 L 179/36
24. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1060/68 der Kommission zur Festset-
zung einiger Durchführungsvorschriften zu den Verordnungen
Nr. 367/67/EWG und Nr. 371/67/EWG betreffend die Erstattung
bei der Erzeugung für Mais zur Verarbeitung zu Grob- und
Feingrieß sowie für Mais und Weichweizen zur Verarbeitung
zu Getreidestärke und Quellmehl 25. 7.68 L 179/38
970 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
D,dum und Bc!zeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
25. 7. G8 Verordnung (EWG) Nr. 1061/68 der Kommission zur Festset-
zung dl'r c1uf Cdreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Wei-
wn oder Ro~rncn anwendbaren Abschöpfungen 26. 7. 68 L 180/1
25. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1062/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prümien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugdügt werden 26. 7. 68 L 180/2
25. 7. 68 Vf!rorclnung (EWC;) Nr. 1063/68 der Kommission zur Festset-
zung der hc~i dc'r Erstattung für Getreide anzuwendenden Be-
richtigung 26. 7. 68 L 180/4
25. 7. 68 Verordnun~J (QWG)) Nr. 1064/68 der Kommission zur Festset-
zung dc!r für Getreide, gewisse Kategorien von Mehl, Grob-
und Fc!ingric'1l von Weizen oder Roggen anzuwendenden Er-
stattungen 26. 7. 68 L 180/6
25. 7. 68 Verordmrn~J (EWG) Nr. 1065/68 der Kommission zur Festset-
zung df!r Abschöpfungen für Reis und Bruchreis 26. 7.68 L 180/9
25. 7. 68 Verordmrn~J (EWG) Nr. 1066/68 der Kommission zur Festset-
zung der Urstal.l.ungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 26. 7. 68 L 180/11
25. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1067/68 der Kommission über die Fest-
selzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 26. 7.68 L 180/13
25. 7. 68 Vc~rordrrnn~J (EWG) Nr. 1068/68 der Kommission zur Festset-
zung dc!s Crundbctrags der Erstattung bei der Ausfuhr in un-
veründcrtcrn Zustcmd für Saccharose und bestimmte andere
Erzeugnisse auf dem Zuckersektor 26. 7.68 L 180/14
25. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1069/68 der Kommission zur Festset-
zung dc~r Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zu-
stand für ME!lassc! 26. 7.68 L 180/15
25. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1070/68 der Kommission zur Festset-
zung der Erslattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zu-
stand für Weißzucker und Rohzucker 26. 7. 68 L 180/17
25. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1071/68 der Kommission über Durch-
führungsbestimmungen für die Gewährung von Beihilfen für
die private Lc1gerhaltung auf dem Sektor Rindfleisch 26. 7. 68 L 180/19
25. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1072/68 der Kommission über die Be-
stimmung der Grundlagen zur Berechnung der Abschöpfung
für beslirnml(: Angebolsformen von gefrorenem Rindfleisch 26. 7. 68 L 180/21
24. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1073/68 der Kommission über die
Durchführungsbestimmungen zur Ermittlung der Preise frei
Grenze sowie zur Festsetzung der Abschöpfungen für Milch
und Milch€!rzeugnisse 26. 7. 68 L 180/25
25. 7. 68 Vc!rordnung (EWC) Nr. 1074/68 der Kommission zur Festset-
zung einer A usgleichsc1bgabe bei der Einfuhr von Sonnen-
blumenöl mit Ursprung in oder mit Herkunft aus Bulgarien,
Rumünien, Ungarn, Jugoslawien oder der UdSSR 26. 7. 68 L 180/28
25. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1075/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Rindfleisch-
sektor für den am 29. Juli 1968 beginnenden Zeitraum 26. 7 '38 L 180/30
24. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1076/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Höhe der vom 1. August bis 30. September 1968
bei der Einfuhr der unter die Verordnung Nr. 160/66/EWG
des Rates follenden und aus Milch oder Milcherzeugnissen
hergestellten Waren in die Mitgliedstaaten anwendbaren be-
weglichen Teilbeträge 27. 7. 68 L 182/1
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1077/68 der Kommission über die Er-
stattungen bei der Ausfuhr von bestimmten Getreide- und
ReisverarbeitungserzEmgnissen 27. 7.68 L 181/1
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1078/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abgabe und der Subvention, die vorübergehend
auf den Handel mit Getreidemischfutter zwischen Italien und
den übrigen Mitgliedstaaten anzuwenden sind 27. 7. 68 L 181/2
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1079/68 der Kommission über die Ge-
währung und Vorausfestsetzung der Erstattung bei der Aus-
fuhr von Getreidemischfuttermitteln 27. 7. 68 L 181/4
Nr. 58 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1968 971
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dell um und Bm:cichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
2G. 7. li8 Verordnung (EWG) Nr. 1080/68 der Kommission über die Ein-
7elheilen der Berechnung der Abschöpfung für Getreide- und
Reisverarbeitungserzeugnisse und über die Vorausfestsetzung
der J\ bschöpfung für einige dieser Erzeugnisse 27. 7.68 L 181/6
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1081/68 der Kommission über die
Qualität von Hartweizen, der von der Interventionsstelle in
Halien im Wirischaftsjallr 1968/1969 übernommen werden
kann 27. 7. 68 L 181/9
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1082/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Koeffizienten, die den Fleischgehalt jeder der ver-
schiedenen, auf der Grundlage von Gefrierfleisch hergestellten
Konservensorten ausdrücken 27. 7.68 L 181/9
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1083/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Durchführungsbestimmungen zu den Einfuhrlizen-
zen für Rindfleisch 27. 7.68 L 181/11
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1084/68 der Kommission über die Son-
derregelung bei der Einfuhr bestimmter Sorten von gefrore-
nem Rinfleisch 27,7.68 L 181/14
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1085/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 27. 7.68 L 183/1
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1086/68 der Kommission über die
Festsetzung der Pri:imien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Mc1lz hinzugefügt werden 27. 7.68 L 183/2
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1087/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erslal.lung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 27. 7. 68 L 183/4
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1088/68 der Kommission zur Fest-
setzung des Betrages der Beihilfe für Olsaaten 27. 7.68 L 183/5
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1089/68 der Kommission über die
Feslsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-
zucker und Rohzucker 27. 7.68 L 183/6
25. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1090/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch außer gefrore-
nem Rindfleisch 27. 7. 68 L 183/7
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1091/68 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Einfuhr von Mischfuttermitteln anwend-
baren Abschöpfungen 27. 7.68 L 183/12
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1092/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen für die Ausfuhr von Getreidemisch-
futtermitteln 27. 7.68 L 183/13
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1093/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von gefrorenem
Rindfleisch 27. 7.68 L 183/16
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1094/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 27. 7.68 L 183/19
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1095/68 der Kommission betreffend
Ubergangsmaßnallmen Iür die Feststellung der Preise für Käl-
ber und für ausgewachsene Rinder auf den repräsentativen
Märkten Deutschlands 29. 7. 68 L 184/1
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1096/68 der Kommission über die Ein-
fuhr- und Ausfuhrlizenzen für Milch und Milcherzeugnisse 29. 7. 68 L 184/2
27. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1097/68 der Kommission über die
Durchführungsbestimmungen bei Interventionsmaßnahmen auf
dem RindHeischsektor 29. 7. 68 L 184/5
27. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1098/68 der Kommission über die
Durchführungsvorschriften für die Ausfuhrerstattungen bei
Milch und Milcherzeugnissen 29. 7.68 L 184/10
27. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1099/68 der Kommission betreffend •
die auf einige einzelstaatliche Interventionsmaßnahmen für
Milch und Milcherzeugnisse anwendbaren Ubergangsbestim-
mungen 29. 7.68 L 184/12
972 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dilturn und Bc\zeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache
vom Nr./Seite
2G. 7. bB Verordnung (EWG) Nr. 1100/68 der Kommission über Durch-
führungsvorschriften für die Festsetzung im voraus der Er-
slattungen bei der Ausfuhr von Milch und Milcherzeugnissen 29. 7.68 L 184/14
27. 7. üB Verordnung (EWG) Nr. 1101/68 der Kommission über Durch-
führungsbestimmungen betreffend die Interventionen auf den
Märkten für Butter und Rahm im Milchwirtschaftsjahr 1968/1969 29. 7. 68 L 184/16
27. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1102/68 der Kommission über die
Durchführungsbestimmungen zur Gewährung einer Beihilfe
für Mag(mnilch, die zu Kasein und Kaseinaten verarbeitet
worden ist 29. 7.68 L 184/19
27. 7. G8 Verordnung (EWG) Nr. 1103/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Beihilfen für zu Kasein und Kaseinaten verar-
beitete Magermilch 29. 7.68 L 184/21
27. 7. 68 Verordnung (EWG} Nr. 1104/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Berichtigungsbeträge im Handelsverkehr mit
Milcherzeugnissen im Milchwirtschaftsjahr 1968/1969 29. 7.68 L 184/22
27. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1105/68 der Kommission über Durch-
führungsbestimmungen zur Gewährung von Beihilfen für
Magermilch für Futterzwecke 29. 7.68 L 184/24
27. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1106/68 der Kommission über die
Durchführungsbestimmungen zur Gewährung von Beihilfen für
Magermilchpulver für Futterzwecke und zu Mischfutter ver-
arbeitete Magermilch 29. 7. 68 L 184/26
27. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1107/68 der Kommission über Durch-
führungsbestimmungen betreffend die Interventionen auf den
Märkten der Käsesorten Grano padano und Parigiano-
Reggiano 29. 7.68 L 184/29
27. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1108/68 der Kommission über Durch-
führungsbestimmungen für die öffentliche Lagerhaltung von
Ma gcrmilchpul ver 29. 7.68 L 184/34
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1109/68 der Kommission zur Ände-
rung der Verordnung Nr. 204/67/EWG über die Festsetzung
der Koeffizienten zur Berechnung der Abschöpfungen für
Schweinefleischerzeugnisse, mit Ausnahme von geschlachteten
Schweinen 29. 7.68 L 185/1
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1110/68 der Kommission zur Ände-
rung der Verordnung (EWG} Nr. 485/68 zur Festsetzung der
Einschleusungspreise und Abschöpfungen für Schweinefleisch 29. 7.68 L 185/4
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1111/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Milch und
Milcherzeugnissen 29. 7.68 L 185/8
26. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1112/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen für Milch und Milcherzeugnisse, die
in unverändertem Zustand ausgeführt werden 29. 7. 68 L 185/14
29. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1113/68 des Rates zur Einfügung eines
Artikels 17 bin die Verordnung Nr. 160/66/EWG 30. 7.68 L 186/1
29. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1114/68 des Rates zur Änderung der
Verordnung Nr. 755/67/EWG 30. 7.68 L 186/3
29. 7. 6B Verordnung (EWG) Nr. 1115/68 des Rates zur Änderung der
Verordnung Nr. 155/66/EWG über die Finanzierung der Aus-
gaben für Interventionen auf dem Binnenmarkt für Reis beim
Ubergang vom Wirtschaftsjahr 1966/1967 zum Wirtschafts-
jahr 1967/1968 30. 7.68 L 186/4
29. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 1116/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Einschleusungspreise und Abschöpfungen für
Schw ei nefl eisch 30. 7.68 L 186/5
Heraus g c b c r : Der Bund<isminister der Justiz. _ Ver I a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.
Das Bundcsucsctzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnunuen in zeitlicher Reihenfolue nach ihrer
Au~ferl!gung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundcsgcsctzbl. I S. 437) nach Sachgebieten· geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
Bezugsbridinqnnq0n für Teil I und II: La. u f ende r Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je 8,50 DM.
EI n z c Ist ü c k c je nnqef,rnqellc 16 Seiten 0,40 DM gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt"
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