865
B11ndesgesetzb latt
Teil I Z1997 A
1968 Ausgegeben zu Bonn am ;10. Juli 1968 Nr.51
Tag Inhalt Seite
22. 7.G8 Verordnung zur Anderung der Löschungsverordnung 865
Hu1Hks11c,selzhl. III 7Bl:1-2-1
24. 7. 68 ZW()i1c V<)rordnung zum Gesetz über die Luftfahrtstatistik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 866
25. 7. G8 Dreiundzwanzigste Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
(23. LcislungsDV-LA) ............................................................. _.... 867
Bunclc•s\JC)selzbl. lll 621-1-LDV 17, 621-1-LDV 20
15. 7. 68 Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen . . . . . . . . . . 868
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundcsgcselzblatl Teil 11 Nr. 32 und Nr. 33 ....................................... : . . . . . . 869
Rech l.sv orschriJten der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 870
Verordnung
zur Änderung der Löschungsverordnung
Vom 22. Juli 1968
Auf Grund des § 15 des Gesetzes zur Abwicklung setzung erforderliche Verwaltungsaufwand offen-
der landwirtschaftlichen Entschuldung vom 25. März sichtlich nicht in einem vertretb:1.ren Verhältnis zur
1952 (BundesgcsctzbJ. I S. 203), zuletzt geändert Höhe des Ausgleichsbetrages stehen würde (etwa
durch. dc:1s Gesetz über die Liquidation der Deut- bei Verlust der Entschuldungs- oder Grundakten)."
schen Rcntenbunk und über weitere Maßnahmen
zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschul-
dung vom 26. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 669), Artikel 2
verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-
Bundesrates: leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
Artikel 1 blatt I S. 1) in Verbindung mit § 16 des Gesetzes zur
Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung
An Artikel 3 Abs. 3 der Verordnung über die auch im Land Berlin.
Löschung der Entschuldung:,vermerke (Löschungs-
verordnung) vom 31. Januar 1962 (Bundesgesetzbl. I
S. 67) wird folgender Satz 2 angefügt: Artikel 3
"Von der Festsetzung eines Ausgleichsbetrages soll Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
auch abgesehen werden, wenn der für die Fest- kündung in Kraft.
Bonn, den 22. Juli 1968
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Brandt
Der Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Hermann Höcherl
866 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Zweite Verordnung
zum Gesetz über die Luftfahrtstatistik
Vom 24. Juli 1968
Auf Grund des § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über
die Luftfahrtstatistik vom 30. Oktober 1967 (Bundes-
gesetzbl. I S. 1053) wird verordnet:
§ 1
Abweichend von § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes
über die Luftfahrtstatistik werden bei Segelflugge-
länden die Auskünfte nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 und
Abs. 2 des Gesetzes über die Luftfahrtstatistik nicht
monatlich, sondern jährlich, nach Monaten getrennt,
erteilt.
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 10 des Gesetzes
über die Luftfahrtstatistik auch im Land Berlin.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
kündung in Kraft.
Bonn, den 24. Juli 1968
Der Bundesminister für Verkehr
Georg Leber
Nr. 51 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juli 1968 867
Dreiundzwanzigste Verordnung
über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
(23. LeistungsDV-LA)
Vom 25. Juli 1968
Auf Grund des § 252 Abs. 2 bis 5 sowie des § 367 (2) Vom 1. April 1969 ab können die in Absatz 1
des U1stenausgleichsgesetzes in der Fassung vorn bezeichneten Ansprüche auch in sonstigen nach
1. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1945, 1966 I § 252 Abs. l des Gesetzes vorrangig zu behandeln-
S. 87), zuletzt ~Jeändert durch das Zwanzigste Gesetz den Fällen durch Barzahlung erfüllt werden.
zur Anderung des Lastenausgleichsgesetzes vom
15. Juli 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 806), verordnet die
Bundesregienmg mit Zustimmung des Bundesrates: § 2
Änderung der 17. LeistungsDV-LA
§ 1
In § 1 Abs. 1 der Siebzehnten Verordnung über
Erfüllung von Mehrgrundbeträgen Ausgleichsleistungen nach dern Lastenausgleichs-
(l) Ansprüche auf Mehrgrundbeträge der Haupt- gesetz wird die Zahl „5000" durch die Zahl „8000"
ersetzt.
entschädigung (§ 250 Abs. 5 des Gesetzes) zuzüglich
der hierauf enlli:1 llenden Zinszuschläge können er-
§ 3
füllt werden
Änderung der 20. LeistungsDV-LA
1. durch Begründung von Spareinlagen nach der
Siebzehnten Verordnung über Ausgleichsleistun- Dem § 1 der Zwanzigsten Verordnung über Aus-
gen nach dem Lastenausgleichsgesetz vom 26. Juni gleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
196 l (Bundc->sgese lzbI. I S. 809), zuletzt geändert vorn 19. Dezember 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 737)
durch die Verordnung vom 23. Dezember 1967 wird folgender Absatz 3 angefügt:
(Bundesgesetzbl. I S. 1367), ,, (3) Für die auf die Mehrgrundbeträge (§ 250
2. durch Aushdndigung von Schuldverschreibungen, Abs. 5 des Gesetzes) entfallenden Zinszuschläge
durch Verschaffung von Anteilen an Sammelbe- gelten vorn Jahre 1969 ab die Absätze 1 und 2 ent-
ständen von Schuldvc~rschreibungen oder Schuld- sprechend."
buchforderungen sowie durch Eintragung von
Schuldbuchforderungen nach der Einundzwanzig- § 4
sten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach
Anwendung in Berlin
dem Lastenausgleichsgesetz vom 8. November
1963 (Bundesgesetzbl. I S. 788), zuletzt geändert Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
durch die Verordnung vom 31. März 1966 (Bun- Dberleitungsgesetzes vorn 4. Januar 1952 (Bundes-
desgesetzbl. I S. 199). sowie gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 374 des Lasten-
3. an Berechtigte, die das 65. Lebc~nsjahr vollendet ausgleichsgesetzes auch im Land Berlin.
haben, auch durch Barzahlung.
Der Präsident des Bundesausgleichsamtes wird er- § 5
mächtigt, durch Rechtsverordnung das nach Satz 1
für die Erfüllung maßgebende Mindestalter frühe- Inkrafttreten
stens vom 1. April 1969 ab herabzusetzen. Diese Verordnung tritt am 1. August 1968 in Kraft.
Bonn, den 25. Juli 1968
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Brandt
Für den BundesmL1ister der Finanzen
Der Bundesminister für das Post-
und Fernmeldewesen
Dr. D o 11 in g er
Der Bundesminister für Vertriebene,
Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
von Hassel
868 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Anordnung
des Bundespräsidenten ü.ber die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
Vom 15. Juli 1968
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes
setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
1. Präsident des Deutschen Institutes für medizini-
sche Dokumentation und Information
2. Direktor beim Bundesbeauftragten für den Stein-
kohlenbergbau und die Steinkohlenbergbau-
gebiete
Bonn, den 15. Juli 1968
Der Bundespräsident
Lübke
Der Bundesminister des Innern
Benda
Nr. 51 .. ~ Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juli 1968 869
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 32, ausgegeben am 26. Juli 1968
19. 7. 68 Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juli 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei ·den Steuern vom Ein-
kommen und vom Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589
19. 7. 68 Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Erhöhung des Zollkontin-
gents für Bananen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 624
Nr. 33, ausgegeben am 27. Juli 1968
19. 7. 68 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rech-
nungsjahr 19G8 (ERP-Wirtschaitsplangesetz 1968) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 625
18. 7. 68 Elfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Erweiterung des Zoll-
kontingents für f-errosiliziummangan) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 663
1. 7. 68 Bekannlmacbung über den Geltungsbereich des Europäischen Ubereinkommens über die
Regelung dt~s Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats . . . . . . . . . . . . . 664
4. 7. 68 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und dem Königreich der Niederlande über die Regelung der Grenzübergänge der Eisen-
bahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 664
870 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dillum und Bezcidrnung der Rechtsvorschrift
Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
8. 7. b8 Vt~rordnun~J (EWG) Nr. 916/68 der Kommission zur Fest-
selzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 9. 7. 68 L 160/1
8. 7. CiB Vcrordnun~J (EWG) Nr. 917/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz l1inzugclC1gt werden 9. 7. 68 L 160/2
8. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 918/68 der Kommission zur Änderung
der bei der 1':rsla tlung für Getreide. anzuwendenden Berichti-
~Jung 9. 7. 68 L 160/4
~). 7. fi8 Verordnun~J (EWG) Nr. 919/68 der Kommission zur Änderung
der Verordnung Nr. 282/67 /EWG über Durchführungsbestim-
mungen bel.re!Jend die Intervention bei Olsaaten 10. 7. 68 L 161/6
9. 7. 6B Verordnung (EWG) Nr. 920/68 der Kommission zur Festlegung
der Interventionsorte für Olsaaten, ausgenommen die Haupt-
interventionsorte, und der dort geltenden abgeleiteten Inter-
ventionspreise 10. 7.68 L 161/7
9. 7. 68 Verordnung (12WG) Nr. 921/68 der Kommission zur Festlegung
der lnterventionsorte für Sonnenblumenkerne, ausgenommen
die Hauptinterventionsorte, und der dort geltenden abgeleite-
len ln lerventionspreise für das Wirtschaftsjahr 1967 /1968 10. 7. 68 L 161/9
8. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 922/68 der Kommission über die An-
wendung der vorherigen Festsetzung der Abschöpfung für
Melasse 9. 7.68 L 160/5
8. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 923/68 der Kommission zur Festsetzung
von Zusatzbeträgen für bestimmte Erzeugnisse des Schweine-
fleischsektors 9. 7.68 L 160/6
8. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 924/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 9. 7. 68 L 160/9
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 846/68 der Kommis-
sion vom 29. Juni 1968 zur Festsetzung der Abschöpfungen bei
der Einfuhr von Weiß- und Rohzucker (ABI. Nr. L 152 vom
l. Juli 1968) 9. 7. 68 L 160/10
9. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 925/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen· 10. 7.68 L 161/1
9. 7. 6B Verordnung (EWG) Nr. 926/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Mulz hinzugefügt werden 10. 7. 68 L 161/2
9. 7. G8 Verordnung (EWG) Nr. 927 /68 der Kommission zur Änderung
der bei der Ersli:ittung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 10. 7. 68 L 161/4
9. 7. 6B Verordmrng (EWG) Nr. 928/68 der Kommission über die Fest-
setzung d(~r Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 10. 7. 68 L 161/5
9. 7. GB Verordnung (EWG) Nr. 929/68 der Kommission zur endgülti-
gen Festselzung des seit 29. April 1968 vorläufig festgesetzten
Beihilfebelrugs für Raps- und Rübsensamen 10. 7. 68 L 161/11
10. 7. 6B Verordnung (EWG) Nr. 930/68 der Kommission zur Fest-
setzung der cJuf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 11. 7.68 L 162/1
10. 7. fül Verordnung (EWG) Nr. 931/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügl werden 11. 7. 68 L 162/2
Nr. 51 ---- Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juli 1968 871
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
D<1tum und Bczeichnunq der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache
vom Nr./Seite
10. 7. 68 V<)rordnunq (EWC) Nr. 932/68 der Kommission zur Änderung
der bei d<'r Ersl.c1IJLu1g IL·1r Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 11. 7. 68 L 162/4
10. 7. 68 Verordnung (UWG) Nr. 933/68 der Kommission über die Fest-
setzung der /\ bschüpfungcn bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 11. 7. 68 L 162/5
10. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 934/68 der Kommission zur Fest-
setzung des Schwellenpreises für vollständig geschliffenen
Reis für cliis Wirtschaltsjdhr 1968/1969 11. 7. 68 L 162/6
10. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 935/68 der Kommission zur Fest-
setzung der ßetrüge, die für das Wirtschaftsjahr 1968/1969 für
die Angleichung der im voraus festgesetzten Abschöpfungen
bei der Einluh r und der Erstattungen bei der Ausfuhr für
Pc1ddy-Reis, vollstündig geschliffenen langkörnigen Reis und
halbgesdililfenen Reis in Betracht zu ziehen sind 11. 7. 68 L 162/7
10. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 936/68 der Kommission zur Bestim-
mung der I Tandelsplätze für Reis, außer Arles und Vercelli,
für das Wirlschaflsjahr 1968/1969 11. 7. 68 L 162/10
10. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 937 /68 der Kommission zur Änderung
der Verordnung Nr. 470/67/EWG in bezug auf Rohreisquali-
täten und -mengen, die von den Interventionsstellen über-
nommen werden 11. 7. 68 L 162/12
10. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 938/68 der Kommision zur Fest-
setzung von Zusdl.zbetri.igen für Eier in der Schale 11. 7. 68 L 162/15
10. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 939/68 der Kommission zur Fest-
setzung von Zusatzbeträgen für Eiererzeugnisse 11. 7. 68 L162/17
11. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 940/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Cdrcicle, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Ro~Jgen ,rnwendbaren Abschöpfungen 12. 7. 68 L 163/1
11. 7. 68 Verordnun~J (EWG) Nr. 941/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 12. 7. 68 L 163/2
11. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 942/68 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 12. 7. 68 L 163/4
11. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 943/68 der Kommission zur Festsetzung
der für Getreide, gewisse Kategorien von Mehl, Grob- und
Feingrieß von Weiwn oder Roggen anzuwendenden Erstat-
tungen 12. 7.68 L 163/6
11. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 944/68 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen für Reis und Bruchreis 12. 7. 68 L 163/9
11. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 945/68 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 12. 7.68 L 163/11
11. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 946/68 der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwendenden
Berichtigung 12. 7.68 L 163/13
11. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 947/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 12. 7. 68 L 163/15
11. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 948/68 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für
Weißzucker und Rohzucker 12. 7. 68 L 163/16
12. 7. 68 Verordnung (EWG) Nr. 949/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 13. 7. 68 L 164/1
872 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
l3undesl-?;esetzblatt 1949/50 bis 1967
Bisher erschienene Jahrgänge, gebunden
1949/50 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26,- DM
Teil I Teil II
1951 26,-DM 1951 9,-DM
1952 26,-DM 1952 26,-DM
1953 47,-DM 1953 21,-DM
1954 21,-DM 1954 38,-DM
1955 29,-DM 1955 31,-DM
1956 36,-DM 1956 52,-DM
1957 52,-DM 1957 55,-DM
1958 31,-DM 1958 31,-DM
1959 31,-DM 1959 52,-DM
1960 39,-DM 1960 68,-DM
1961 70,-DM 1961 68,-DM
1962 36,-DM 1962 72,-DM
1963 43,-DM ·1953 62,-DM
1964 43,-DM 1964 75,-DM
1965 75,-DM 1965 75,-DM
1966 45,-DM 1966 66,-DM
1967 65.-DM 1967 78.-DM
Die Preise verstehen sich einschließlich Versandspesen und 5 0/o Mehrwertsteuer
Einbanddecken der bisher erschienenen Jahrgänge
1949/50 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,- DM
Teil I Teil II
1951 3,-DM 1951 3,-DM
1952 3,-DM 1952 3,-DM
1953 6,-DM 1953 3,-DM
1954 3,-DM 1954 6,-DM
1955 3,--DM 1955 3,-DM
1956 3,-DM 1956 6,-DM
1957 6,-DM 1957 6,-DM
1958 3,-DM 1958 3,-DM
1959 3,-DM 1959 6,-DM
1960 3,-DM 1960 9,-DM
1961 6,-DM 1961 6,-DM
1962 3,-DM 1962 6,-DM
1963 3,-DM 1963 6,-DM
1964 3,-DM 1964 6,-DM
1965 6,-DM 1965 6,-DM
1966 3,-DM 1966 6,-DM
1967 6,-DM 1967 6,-DM
Reichsgesetzblatt Teil I 1945 .................................................... . 5,25DM
Gesetzblatt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes 1947-1949 ...... . 13,-DM
Die Preise verstehen sich einschließlich Versandspesen und 5,5 0/o Mehrwertsteuer.
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - V e 11 a g: Bundesanzei9er Verlagsges. m.b.H., Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet. Jn Teil Jll wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli ID.58 (Eundesqesetzbl. I S. 437) nach Sachqebieten qeordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
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