Nr. 39 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juni 1968 659
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des G<·sPlzcs über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(ßundcsqcsd1.bl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hing(~wiesen:
Verkündet im Tag des
U,llurn 11ncl Bc•/.eidrnu11q d(•r Verordnung Bundesanzeiger lnkraft-
Nr. vom tretens
7. G. fi8 Einf,.elinle Verordnung zur Änderung der Aus-
fuhrliste -- Anlc1ge AL zur Außenwirtschaftsver-
onlnunq 109 15.6.68 15.6.68
Hu11ckoc1c's,c•l,.IJJ. III 7~00-1-1
10. 5. GB Schiffillntpolizciliche Anordnung der Wasser- und
Schifführtsdirektion Bremen über das Wasserski-
fuhren auf dem Rechten Nebenarm der Weser
hinter dem J ldrriersc1 nd 110 19.6.68 20. 6. 68
G. li. 6B Schiffdhrl.polizciJiche Anordnung der Wasser-
und Schilfdhrtsdirektionen Aurich, Bremen, Ham-
burg und Kiel über das Führen von Positions-
laternen von kleinen Fuhrzeugen 110 19.6.68 15.6. 68
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
13. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 720/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 14. 6.68 L 132/1
13. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 721/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämi(~n, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 14. 6.68 L 132/2
13. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 722/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 14.6.68 L 132/4
13. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 723/68 der Kommission zur Festsetzung
des auf dem Sektor der Verarbeitungserzeugnisse aus Obst
und Gemüse in jedem Mitgliedstaat für die Berechnung der
Abschöpfung und der Erstattung zugrunde zu legenden Preis-
unterschieds für Weißzucker 14.6.68 L 132/6
13. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 724/68 der Kommission zur Festsetzung
von Zusatzbeträgen für Eier in der Schale 14.6.68 L 132/7
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 542/68 des Rates vom
30. April 1968 zur Änderung der Verordnung Nr. 215/66/EWG
hinsichtlich der Festsetzung des besonderen Preises frei Grenze
für Milchpulver für Futterzwecke (ABI. Nr. L 104 vom 3. 5. 1968) 14. 6.68 L 132/15
14. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 725/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 15.6.68 L 133/1
14. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 726/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 15. 6.68 L 133/2
14. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 727/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstuttung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 15.6.68 L 133/4
14. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 728/68 der Kommission zur Festsetzung
der Beihilfe für Olsaaten 15. 6.68 L 133/6
14. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 729/68 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen für Olivenöl 15. 6.68 L 133/7
14. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 730/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugni ssen zu erhebenden Abschöpfungen 15.6.68 L 133/9
657
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1968 A usgcgeben zu Bonn am 22. Juni 1968 1 Nr. ;39
Inhalt Seite
18. 6. 68 Sechzehntes Gesel.z zur Änderung des Grundgesetzes 657
Bt111clc•sqc•sc•l,.l,I. 111 100-1
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
VerkC!ndun~JC'n im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 659
Rc,chlsvo1schrillc~n der Europäischen C~emeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 659
Sechzehntes Gesetz
zur Änderung des Grundgesetzes
Vom 18. Juni 1968
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes- Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof,
rates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozial-
Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten: gericht.
(2) Uber die Berufung der Richter dieser Ge-
Artikel 1
richte entscheidet der für das jeweilige Sach-
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutsch- gebiet zuständige Bundesminister gemeinsam mit
land vom 23. Mai 1949 (Bundesgesetzbl. S. l) wird einem Richterwahlausschuß, der aus den für das
wie folgt geändert: jeweilige Sachgebiet zuständigen Ministern der
1. In Artikel 92 werden die Worte „durch das Länder und einer gleich::m Anzahl von Mitglie-
Oberste Bundesgericht" gestrichen. dern besteht:, die vom Bundestage gewählt wer-
den.
2. Artikel 95 erhi'ilt folgende Fassung:
(3) Zur Wahrung der Einheitlichkeit der Recht-
„Artikel 95 sprechung ist ein Gemeinsamer Senat der in Ab-
(1) Für die Gebiete der ordentlichen, der Ver- satz 1 genannten Gerichte zu bilden. Das Nähere
waltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der regelt ein Bundesgesetz."
Sozialgerichtsbarkeit errichtet der Bund als
oberste Gerichtshöfe den Bundesgerichtshof, das 3. Artikel 96 wird aufgehoben.
658 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
4. Der bislwriue Artikel 96a wird Artikel 96. In 6. In Artikel 100 wird der zweite Halbsatz des Ab-·
Abs<1tz 3 werckn die ·worte „Oberes Bundes- satzes 3 gestrichen.
gericht" ersetzt cl urch die Worte „Oberster Ge-
richtshof".
5. In Artikel 99 werden die Worte „oberen Bundes-
Artikel 2
gerichten" ersetzt durch die Worte „in Artikel 95 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-
Abs. 1 fJendnn1.Pn obersten Gerichtshöfen". dung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 18. Juni 1968
Der Bundespräsident
Lübke
Der Bundeskanzler
Kiesinger
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
Für den Bundesminister des Innern
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Hans Katzer
Nr. 39 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juni 1968 659
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des G<·sPlzcs über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(ßundcsqcsd1.bl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hing(~wiesen:
Verkündet im Tag des
U,llurn 11ncl Bc•/.eidrnu11q d(•r Verordnung Bundesanzeiger lnkraft-
Nr. vom tretens
7. G. fi8 Einf,.elinle Verordnung zur Änderung der Aus-
fuhrliste -- Anlc1ge AL zur Außenwirtschaftsver-
onlnunq 109 15.6.68 15.6.68
Hu11ckoc1c's,c•l,.IJJ. III 7~00-1-1
10. 5. GB Schiffillntpolizciliche Anordnung der Wasser- und
Schifführtsdirektion Bremen über das Wasserski-
fuhren auf dem Rechten Nebenarm der Weser
hinter dem J ldrriersc1 nd 110 19.6.68 20. 6. 68
G. li. 6B Schiffdhrl.polizciJiche Anordnung der Wasser-
und Schilfdhrtsdirektionen Aurich, Bremen, Ham-
burg und Kiel über das Führen von Positions-
laternen von kleinen Fuhrzeugen 110 19.6.68 15.6. 68
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
13. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 720/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 14. 6.68 L 132/1
13. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 721/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämi(~n, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 14. 6.68 L 132/2
13. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 722/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 14.6.68 L 132/4
13. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 723/68 der Kommission zur Festsetzung
des auf dem Sektor der Verarbeitungserzeugnisse aus Obst
und Gemüse in jedem Mitgliedstaat für die Berechnung der
Abschöpfung und der Erstattung zugrunde zu legenden Preis-
unterschieds für Weißzucker 14.6.68 L 132/6
13. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 724/68 der Kommission zur Festsetzung
von Zusatzbeträgen für Eier in der Schale 14.6.68 L 132/7
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 542/68 des Rates vom
30. April 1968 zur Änderung der Verordnung Nr. 215/66/EWG
hinsichtlich der Festsetzung des besonderen Preises frei Grenze
für Milchpulver für Futterzwecke (ABI. Nr. L 104 vom 3. 5. 1968) 14. 6.68 L 132/15
14. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 725/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 15.6.68 L 133/1
14. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 726/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 15. 6.68 L 133/2
14. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 727/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstuttung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 15.6.68 L 133/4
14. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 728/68 der Kommission zur Festsetzung
der Beihilfe für Olsaaten 15. 6.68 L 133/6
14. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 729/68 der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen für Olivenöl 15. 6.68 L 133/7
14. 6. 68 Verordnung (EWG) Nr. 730/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugni ssen zu erhebenden Abschöpfungen 15.6.68 L 133/9
660 Bundesgesetzblalt, Jahrgang 1968, Teil I
Wichtiger Hinweis an alle Abonnenten!
Zum 1. Januar 19G8 übernahm die Deutsche Bundespost den Postzeitungsdienst in die
elektronische Datenverarbeitung. Das Zeitungsbezugsgeld wird in dem neuen Betriebs-
verfahrnn nicht mehr vom 1.5. bis 20., sondern bereits vom 10. bis 16. des Einzieh-
monats vom Zusteller erhoben. Sollte Sie Ihr Zusteller während dieser Zeit nicht antreffen
und daher einen Zeitungszahlschein hinterlassen, so können Sie das Zeitungsbezugsgeld
mit diesem Zeitungszahlschein noch. bis spätestens zum 20. des Einziehmonats bei
c~iner belidrigen Annahmestelle der Deutschen Bundespost einzahlen. Spätere Einzahlun-
gen können aufgrund des technischen Ablaufs mit Hilfe von elektronischen Datenverar-
beitungsanlagen nicht mehr entgegengenommen werden.
Wir bitten Sie daher höflichst, das Zeitungsbezugsgeld innerhalb der genannten Frist
zu entrichten, damit in der Belieferung keine Unterbrechung eintritt.
Wir empfehlen Ihnen, die Zeitungsbezugsgebühren von einem Ihrer Konten abbuchen
zu lassen. Den Abbuchungsantrag wollen Sie ebenfalls an Ihr zuständiges Postamt richten,
wo Sie auch das entsprechende Formblatt (Z 51 DA PostZtg., Anl. 14) erhalten.
Her ü u s gebe r : Oc1r Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Köln. - Druck : Bundesdruckerei
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5 0/o. .
Das Bnndesqesetzblutt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnunqen in zeitlicher Reihenlolqe nach ihrer
Auslertiqunq verkündet. In Teil III wird das als lortqeltend festqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundeo-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqesetzbl. I S. 437) nach Sachqebieten qeordnet veröffentlicht. Bezuqsbedinqunqen für Teil III du'.ch d_en Verlaq.
Bezuqsbedinqnnqen für Teil I und II: Laufend er Bez u q nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II Je 8,50 DM.
z
Ein e Ist ü·c k c je anqefonqene 16 Seiten 0,40 DM geqen Voreinsendung des erforderlichen Betraqes auf Postscheckkonto „Bundesqesetzbldtt"
Köln 3 99 oder nach Bczahlunq auf Grund einer Vorausrechnunq. Preis dieser Ausgabe 0,40 DM zuzüqlich Versandqebühr 0,15 DM.