Nr. 20 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. April 1968 251
Verordnung
zur Einschränkung der Begünstigung des § 27
des Zollgesetzes für den Luftfahrzeugbau
V o:n 4. April 1968
Auf Grund des § 27 letzter Satz des Zollgesetzes
vom 14. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 737), zuletzt
geändert durdl das Neunte Gesetz zur Änderung
des Zollgesetzes vom 13. Dezember 1967 (Bundes-
gesetzbl. I S. 1205). verordnet die Bundesregierung,
nachdem dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellung-
nahme gegeben worden ist, mit Zustimmung des
Bundestages:
§ 1
Die Begünstigung des § 27 des Zollgesetzes wird
für Waren aufgehoben, die zum Ausbessern von
Luftfahrzeugen mit einem Leergewidlt von mehr
als 15 000 Kilogramm verwendet werden.
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes
auch im Land Berlin.
§ 3
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf
die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Bonn, den 4. April 1968
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Hermann Höcherl
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
252 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Anordnung
des Bundespräsidenten
über die Ubertragung der Befugnis zur Festsetzung von Amtsbezeichnungen
Vom 29. März 1968
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes
i·1 bE~rtrnge ich die Befugnis zur Festsetzung der
Amtsbezeichnung für den Leiter der Verwaltung des
Deutschen Bundestages auf den Präsidenten des
Deutschen Bundestages und für den Leiter der Ver-
waltung des Bundesrates auf den Präsidenten des
Bundesrates.
Bonn, den 29. März 1968
Der Bundespräsident
Lübke
Der Bundesminister des Innern
Lücke
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 11. März 1968 - 2 BvL 18/63, 2 BvR 58/65, 2 BvR
533/65 - , ergangen auf Vorlage des Amtsgerichts
Frankfurt a. M. und auf Verfassungsbeschwerden,
wird nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
1. § 19 Absatz 1 des Gesetzes über den Verkehr mH
Milch, Milcherzeugnissen und Fetten in der Fas-
sung vom 10. Dezember 1952 (Bundesgesetzbl. I
S. 811) verstieß gegen Artikel 80 Absatz 1 Satz 2
des Grundgesetzes und war deshalb nichtig.
2. Die Verordnung über die Beimischung inländi-
schen Rüböls vom 7. Juli 1964 (Bundesanzeiger
Nr. 124 vom 10. Juli 1964) und die Verordnung
über die Beimischung inländischen Rüböls vom
29. Juli 1965 (Bundesanzeiger Nr. 141 vom 31. Juli
1965) verletzten das Grundrecht der Beschwerde-
führerinnen aus Artikel 2 Absatz 1 des Grund-
gesetzes und waren nichtig.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
~ 31 Abs. 2 Satz l und 2 des Gesetzes über das Bun-
desverfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 28. März 1968
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
252 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Anordnung
des Bundespräsidenten
über die Ubertragung der Befugnis zur Festsetzung von Amtsbezeichnungen
Vom 29. März 1968
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes
i·1 bE~rtrnge ich die Befugnis zur Festsetzung der
Amtsbezeichnung für den Leiter der Verwaltung des
Deutschen Bundestages auf den Präsidenten des
Deutschen Bundestages und für den Leiter der Ver-
waltung des Bundesrates auf den Präsidenten des
Bundesrates.
Bonn, den 29. März 1968
Der Bundespräsident
Lübke
Der Bundesminister des Innern
Lücke
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 11. März 1968 - 2 BvL 18/63, 2 BvR 58/65, 2 BvR
533/65 - , ergangen auf Vorlage des Amtsgerichts
Frankfurt a. M. und auf Verfassungsbeschwerden,
wird nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
1. § 19 Absatz 1 des Gesetzes über den Verkehr mH
Milch, Milcherzeugnissen und Fetten in der Fas-
sung vom 10. Dezember 1952 (Bundesgesetzbl. I
S. 811) verstieß gegen Artikel 80 Absatz 1 Satz 2
des Grundgesetzes und war deshalb nichtig.
2. Die Verordnung über die Beimischung inländi-
schen Rüböls vom 7. Juli 1964 (Bundesanzeiger
Nr. 124 vom 10. Juli 1964) und die Verordnung
über die Beimischung inländischen Rüböls vom
29. Juli 1965 (Bundesanzeiger Nr. 141 vom 31. Juli
1965) verletzten das Grundrecht der Beschwerde-
führerinnen aus Artikel 2 Absatz 1 des Grund-
gesetzes und waren nichtig.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
~ 31 Abs. 2 Satz l und 2 des Gesetzes über das Bun-
desverfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 28. März 1968
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
Nr. 20 - Ti:lg der Ausgabe: Bonn, den 10. April 1968 253
Berichtigung
des Finanzänderungsgesetzes 1967
Vom 28. März 1968
Das Finanzänderungsgesetz 1967 vom 21. Dezem-
ber 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 1259) ist wie folgt zu
berichtigen:
Artikel 1 § 2 Nr. 17 Buchstabe a muß richtig wie
folgt lauten:
c1) Absatz 3 wird folgender Satz 2 angefügt:
,,§ 141 Abs. 3 gilt entsprechend."
Bonn, den 28. März 1968
Der Bundesminister der Finanzen
Im Auftrag
Dr. Pf e i ff e r
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag 1n halt Seite
Nr. 15, ausgegeben am 5. April 1968
29. 3. 68 Scchsunddreißi~Jste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollaussetzun-
gen für Tee, Pilchdrds und Pfifferlinge) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165
29. 3. 68 Siebenunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontin-
gente für Pllaunwn und Verschniltrotwein 1968) ....... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
20. 3. 68 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Chile über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
20. 3. 68 Bekann1rnachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land uncl der Republik von Portugal über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen 169
22. 3. 68 BPkanntrnc1chung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Verein-
filchunq der Zollförmlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170
26. 3. 68 Bck,rnntmachung über das Inkrofltreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und dem Kaiserreich Iran über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-
anlaqen ........................................................................ _....... 171
26. 3. 68 ßeka nn I rn,H"hunq über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur einheitlichen Feststel-
lunq von Reqc~ln über den Zusammenstoß von Schiffen ......................... , . . . . . . . . 172
20. ]. b8 ßPrid1! i~JLlllg dc~r Zwc!i lc'n Verordnung zur Änderung der Binnenschiffahrtstraßen-Ordnung 1966 172
Nr. 16, ausgegeben am 9. April 1968
2. 4. 68 Bundeswasserstrafiengesetz (WaStrG) .............................................. . 173
Bundl",(JCscl.zhl. 111 941-1, 942-2, 941-3, 941-1-1, 941-1-2, 940-3
1. 4. 68 VPrordnun~r über die Form und Führung der Oltagebücher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191
Nr. 20 - Ti:lg der Ausgabe: Bonn, den 10. April 1968 253
Berichtigung
des Finanzänderungsgesetzes 1967
Vom 28. März 1968
Das Finanzänderungsgesetz 1967 vom 21. Dezem-
ber 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 1259) ist wie folgt zu
berichtigen:
Artikel 1 § 2 Nr. 17 Buchstabe a muß richtig wie
folgt lauten:
c1) Absatz 3 wird folgender Satz 2 angefügt:
,,§ 141 Abs. 3 gilt entsprechend."
Bonn, den 28. März 1968
Der Bundesminister der Finanzen
Im Auftrag
Dr. Pf e i ff e r
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag 1n halt Seite
Nr. 15, ausgegeben am 5. April 1968
29. 3. 68 Scchsunddreißi~Jste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollaussetzun-
gen für Tee, Pilchdrds und Pfifferlinge) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165
29. 3. 68 Siebenunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontin-
gente für Pllaunwn und Verschniltrotwein 1968) ....... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
20. 3. 68 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Chile über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
20. 3. 68 Bekann1rnachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land uncl der Republik von Portugal über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen 169
22. 3. 68 BPkanntrnc1chung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Verein-
filchunq der Zollförmlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170
26. 3. 68 Bck,rnntmachung über das Inkrofltreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und dem Kaiserreich Iran über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-
anlaqen ........................................................................ _....... 171
26. 3. 68 ßeka nn I rn,H"hunq über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur einheitlichen Feststel-
lunq von Reqc~ln über den Zusammenstoß von Schiffen ......................... , . . . . . . . . 172
20. ]. b8 ßPrid1! i~JLlllg dc~r Zwc!i lc'n Verordnung zur Änderung der Binnenschiffahrtstraßen-Ordnung 1966 172
Nr. 16, ausgegeben am 9. April 1968
2. 4. 68 Bundeswasserstrafiengesetz (WaStrG) .............................................. . 173
Bundl",(JCscl.zhl. 111 941-1, 942-2, 941-3, 941-1-1, 941-1-2, 940-3
1. 4. 68 VPrordnun~r über die Form und Führung der Oltagebücher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191
254 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des G<:~setzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundcsgcsetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet irn Tag des
Dttlurn und ßezcichntrng der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vorn tretens
28. 3. 67 Vt!rordnung zur Änderung der Verordnung über
die Festsetzung der Schwellenpreise für Weiß-
und Rohzucker im Wirtschaftsjahr 1967/68 64 30. 3.68 1. 1. 68
14. 3. 68 Verordnung PR Nr. 1/68 zur Änderung der Ver-
ordnung PR Nr. 10/56 über den Preisausgleich
bei Lieferung von Gießereiroheisen in fracht-
ungünslig gelegene Gebiete 65 2.4.68 1. 4. 68
2G. 3. 68 Verordnung PR Nr. 2/68 zur Änderung der Ver-
ordnung PR Nr. 43/52 über Preise für Kali-Dünge-
mittel 66 3.4.68 1. 5. 68
28. 3. 68 Verordnung Nr. 8/68 über die Festsetzung von
Entgelten I ü r Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 68 5.4.68 10. 4. 68
1. 4. fi8 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Eich-
ordnun~~ 69 6.4.68 10. 4.68
Bund<'S!J<'S<d·~hl. III 7141-2-1:l
3. 4. 68 Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung der
Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschafts-
gesetz -- 69 6.4.68 6. 4.68
5. 4. 68 Verordnung über die Senkung von Abschöpfungs-
s~itzen bei der Einfuhr von lebenden Kühen 69 6. 4.68 8. 4.68
249
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1968 Ausgegeben zu Bonn am 10. April 1968 Nr.20
Tag Inhalt Seite
3. 4. 68 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehr-
wertsteuer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249
4. 4. 68 Verordnung zur Einschränkung der Begünstigung des § 27 des Zollgesetzes für den Luft-
fahrzeugbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251
29. 3. 68 Anordnung des Bundespräsidenten über die Ubertragung der Befugnis zur Festsetzung von
Amtsbezeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252
2B. 3. 68 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 19 Abs. 1 des Gesetzes über den Verkehr
mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten in der Fassung vom 10. Dezember 1952 und zu der
Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls vom 7. Juli 1964 sowie zu der Ver-
ordnung über die Beimischung inländischen Rüböls vom 29. Juli 1965) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252
Bundes\Jesclzbl. lll 7842-1
2B. 3. 68 Berichtigung des Findnzünderungs9esetzes 1967 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253
Bu11d<,s</PS<'lzlil. 111 B:11-1
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundes9csdzblc1IL Tci I lJ Nr. 15 und Nr. 16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254
Rechlsvorschriftcn der Europihschen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255
Verordnung
zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes
(Mehrwertsteuer)
Vom 3. April 1968
Auf Grund des § 15 Abs. 8 Nr. 1 des Umsatz- 2. § 8 wird wie folgt geändert:
steuergesetzes (Mehrwertsteuer) vom 29. Mai 1967
a) Absatz 3 erhält folgende Fassung:
(Bundesgesetzbl. I S. 545), geändert durch das Ge-
setz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehr- ,, (3) Erstattet ein Unternehmer einem Arbeit-
wertsteuer) vom l 8. Oktober 1967 (Bundesgesetz- nehmer aus Anlaß einer Dienstreise im Inland
blatt I S. 991), wird verordnet: die Aufwendungen für die Benutzung eines
eigenen Kraftfahrzeugs, so kann er für jeden
gefahrenen Kilometer ohne besonderen Nach-
weis sechs vom Hundert der erstatteten Auf-
Artikel 1 wendungen als Vorsteuer abziehen. Der als
Vorsteuer abziehbare Betrag darf jedoch sechs
Die Verordnung zur Durchführung des Umsatz-
vom Hundert der für Zwecke der Lohnsteuer
steuergesetzes (Mehrwertsteuer) vom 26. Juli 1967
anerkannten Pauschbeträge nicht übersteigen.
(Bundesgesetzbl. I S. 801) wird wie folgt geändert:
Bei der Benutzung eines eigenen Fahrrades
gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe,
1. Die Verordnung erhält folgende Bezeichnung:
daß die abziehbare Vorsteuer mit zehn vom
,,Erste Verordnung zur Durchführung des Um- Hundert der Aufwendungen berechnet wer-
s~üzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (1. UStDV) ". den kann."
250 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
b) Hinter Absdtz 3 wird folgender Absatz 4 an- 2. Der Beleg muß so aufbewahrt werden, daß
gefügt.: er leicht auffindbar ist."
,, (4) Die nach den Absätzen 1 bis 3 errech-
neten Vorsteuerbeträge können unter folgen- Artikel 2
den Voraussetzungen abgezogen werden: Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
1. Uber die Reise ist ein Beleg auszustellen,
gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 32 des Umsatz-
der Zeit, Ziel und Zweck der Reise, die Per-
steuergesetzes (Mehrwertsteuer) auch im Land Berlin.
son, von der die Reise ausgeführt worden
ist, und den Betrag angibt, aus dem die
Vorsteuer errechnet wird. In den Fällen Artikel 3
des Absatzes 3 ist außerdem die Anzahl Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Ja-
der gefahrenen Kilometer anzugeben. nuar 1968 in Kraft.
Bonn, den 3. April 1968
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
Nr. 20 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. April 1968 251
Verordnung
zur Einschränkung der Begünstigung des § 27
des Zollgesetzes für den Luftfahrzeugbau
V o:n 4. April 1968
Auf Grund des § 27 letzter Satz des Zollgesetzes
vom 14. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 737), zuletzt
geändert durdl das Neunte Gesetz zur Änderung
des Zollgesetzes vom 13. Dezember 1967 (Bundes-
gesetzbl. I S. 1205). verordnet die Bundesregierung,
nachdem dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellung-
nahme gegeben worden ist, mit Zustimmung des
Bundestages:
§ 1
Die Begünstigung des § 27 des Zollgesetzes wird
für Waren aufgehoben, die zum Ausbessern von
Luftfahrzeugen mit einem Leergewidlt von mehr
als 15 000 Kilogramm verwendet werden.
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes
auch im Land Berlin.
§ 3
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf
die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Bonn, den 4. April 1968
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Hermann Höcherl
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
252 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Anordnung
des Bundespräsidenten
über die Ubertragung der Befugnis zur Festsetzung von Amtsbezeichnungen
Vom 29. März 1968
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes
i·1 bE~rtrnge ich die Befugnis zur Festsetzung der
Amtsbezeichnung für den Leiter der Verwaltung des
Deutschen Bundestages auf den Präsidenten des
Deutschen Bundestages und für den Leiter der Ver-
waltung des Bundesrates auf den Präsidenten des
Bundesrates.
Bonn, den 29. März 1968
Der Bundespräsident
Lübke
Der Bundesminister des Innern
Lücke
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 11. März 1968 - 2 BvL 18/63, 2 BvR 58/65, 2 BvR
533/65 - , ergangen auf Vorlage des Amtsgerichts
Frankfurt a. M. und auf Verfassungsbeschwerden,
wird nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
1. § 19 Absatz 1 des Gesetzes über den Verkehr mH
Milch, Milcherzeugnissen und Fetten in der Fas-
sung vom 10. Dezember 1952 (Bundesgesetzbl. I
S. 811) verstieß gegen Artikel 80 Absatz 1 Satz 2
des Grundgesetzes und war deshalb nichtig.
2. Die Verordnung über die Beimischung inländi-
schen Rüböls vom 7. Juli 1964 (Bundesanzeiger
Nr. 124 vom 10. Juli 1964) und die Verordnung
über die Beimischung inländischen Rüböls vom
29. Juli 1965 (Bundesanzeiger Nr. 141 vom 31. Juli
1965) verletzten das Grundrecht der Beschwerde-
führerinnen aus Artikel 2 Absatz 1 des Grund-
gesetzes und waren nichtig.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
~ 31 Abs. 2 Satz l und 2 des Gesetzes über das Bun-
desverfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 28. März 1968
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
Nr. 20 - Ti:lg der Ausgabe: Bonn, den 10. April 1968 253
Berichtigung
des Finanzänderungsgesetzes 1967
Vom 28. März 1968
Das Finanzänderungsgesetz 1967 vom 21. Dezem-
ber 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 1259) ist wie folgt zu
berichtigen:
Artikel 1 § 2 Nr. 17 Buchstabe a muß richtig wie
folgt lauten:
c1) Absatz 3 wird folgender Satz 2 angefügt:
,,§ 141 Abs. 3 gilt entsprechend."
Bonn, den 28. März 1968
Der Bundesminister der Finanzen
Im Auftrag
Dr. Pf e i ff e r
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag 1n halt Seite
Nr. 15, ausgegeben am 5. April 1968
29. 3. 68 Scchsunddreißi~Jste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollaussetzun-
gen für Tee, Pilchdrds und Pfifferlinge) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165
29. 3. 68 Siebenunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontin-
gente für Pllaunwn und Verschniltrotwein 1968) ....... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
20. 3. 68 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Chile über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
20. 3. 68 Bekann1rnachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land uncl der Republik von Portugal über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen 169
22. 3. 68 BPkanntrnc1chung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Verein-
filchunq der Zollförmlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170
26. 3. 68 Bck,rnntmachung über das Inkrofltreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und dem Kaiserreich Iran über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-
anlaqen ........................................................................ _....... 171
26. 3. 68 ßeka nn I rn,H"hunq über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur einheitlichen Feststel-
lunq von Reqc~ln über den Zusammenstoß von Schiffen ......................... , . . . . . . . . 172
20. ]. b8 ßPrid1! i~JLlllg dc~r Zwc!i lc'n Verordnung zur Änderung der Binnenschiffahrtstraßen-Ordnung 1966 172
Nr. 16, ausgegeben am 9. April 1968
2. 4. 68 Bundeswasserstrafiengesetz (WaStrG) .............................................. . 173
Bundl",(JCscl.zhl. 111 941-1, 942-2, 941-3, 941-1-1, 941-1-2, 940-3
1. 4. 68 VPrordnun~r über die Form und Führung der Oltagebücher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191
254 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des G<:~setzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundcsgcsetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet irn Tag des
Dttlurn und ßezcichntrng der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vorn tretens
28. 3. 67 Vt!rordnung zur Änderung der Verordnung über
die Festsetzung der Schwellenpreise für Weiß-
und Rohzucker im Wirtschaftsjahr 1967/68 64 30. 3.68 1. 1. 68
14. 3. 68 Verordnung PR Nr. 1/68 zur Änderung der Ver-
ordnung PR Nr. 10/56 über den Preisausgleich
bei Lieferung von Gießereiroheisen in fracht-
ungünslig gelegene Gebiete 65 2.4.68 1. 4. 68
2G. 3. 68 Verordnung PR Nr. 2/68 zur Änderung der Ver-
ordnung PR Nr. 43/52 über Preise für Kali-Dünge-
mittel 66 3.4.68 1. 5. 68
28. 3. 68 Verordnung Nr. 8/68 über die Festsetzung von
Entgelten I ü r Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 68 5.4.68 10. 4. 68
1. 4. fi8 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Eich-
ordnun~~ 69 6.4.68 10. 4.68
Bund<'S!J<'S<d·~hl. III 7141-2-1:l
3. 4. 68 Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung der
Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschafts-
gesetz -- 69 6.4.68 6. 4.68
5. 4. 68 Verordnung über die Senkung von Abschöpfungs-
s~itzen bei der Einfuhr von lebenden Kühen 69 6. 4.68 8. 4.68
Nr. 20 Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. April 1968 255
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Verölfcntlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmillelbilfe Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Ddtum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
19. 3. 68 Verordnung (EWG) Nr. 340/68 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattung bei der Ausfuhr von Eiern in der
Schale in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages
fallenden Waren 26. 3. 68 L 74/1
25. 3. 68 Verordnung (EWG) Nr. 341/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 26. 3. 68 L 74/2
25. 3. 68 Verordnung (EWG) Nr. 342/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 26.3. 68 L 74/3
25. 3. 68 Verordnung (EWG) Nr. 343/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 26.3. 68 L 74/5
26. 3. 68 Verordnung (EWG) Nr. 344/68 der Kommission zur Fest-
setzung der äuf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 27. 3.68 L 75/1
26. 3. 68 Verordnung (EWG) Nr. 345/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämi<::!n, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 27. 3. 68 L 75/2
26. 3. 68 Verordnung (EWG) Nr. 346/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Gl!treide anzuwendenden Berichti-
gung 27.3. 68 L 75/4
27. 3. 68 V€~rordnung (EWG) Nr. 347/68 des Rates über eine Ab-
weichung von Artikel 20 der Verordnung Nr. 17/64/EWG
über die Bedingungen für die Beteiligung des EAGFL und zur
Ergänzung dieses Artikels 28. 3. 68 L 76/1
27. 3. 68 Verordnung (EWG) Nr. 348/68 des Rates zur Berichtigung
des Wortlauts der Verordnungen Nr. 128/67/EWG und
Nr. 130/67/EWG in deutscher und niederländischer Sprache hin-
sieht] ich der Bezeichnung bestimmter Getreidearten 28. 3. 68 L 76/2
27. 3. 68 Verordnung (EWG) Nr. 349/68 des Rates über den Beitrag des
EAGFL zur Behebung der in Italien im Jahre 1967 durch die
afrikanische Schweinepest verursachten Schäden 28. 3. 68 L 76/3
27. 3. 68 Verordnung (EWG) Nr. 350/68 des Rates über die finanzielle
Beteiligung der Gemeinschaft an den Kosten der von den
Mitgliedstaaten durchzuführenden Erhebungen des Schweine-
bestands 28. 3. 68 L 76/4
27. 3. 68 Verordnung (EWG) Nr. 351/68 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von
Weizen oder Roggen andwendbaren Abschöpfungen 28.3. 68 L 76/6
27. 3. 68 Verordnung (EWG) Nr. 352/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 28.3.68 L 76/7
27. 3. 68 Verordnung (EWG) Nr. 353/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 28.3.68 L 76/9
27. 3. 68 Verordnung (EWG) Nr. 354/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erwugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 28.3.68 L 76/10
256 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
EINBANDDECKEN für den Jahrgang 1967
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Te i I II: 6,- DM (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung
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der Nr. 4/68 bei.
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Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver l a q : Bur,desanzeiqer Verlaqsqes. m.b.H., Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
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L>as Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlidier Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortqeltend festqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes•
rechts vom 10. Juli 1958 fBundesgesetzbl. I S. 4371 nach Sachqebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
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