48 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Anordnung
über die Ernennung und Eni:lassung von Beamten
im Gesclläitsbereich des Bundesministers des Innern
Vom 18. Dezember 1967
I. dem Präsidenten des Bundesamtes für zivilen Be-
Auf Grund cfos /\ rl.ikels 1 dffr Anordnung des völkerungsschutz,
Btmdesprtisidc)nl.en über die [lrnennung und Entlas- jeweils für ihren Geschäftsbereich,
sung <lur Bundcsb(1amllm und Richter im Bundes- dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes
dienst vom 17. Mai 1950 (Bundesgesetzbl. S. 209) auch für das Bundesdisziplinargericht,
in der Neufussung vorn 11. Juli 1967 (Bundesgesetz- 2. dem Vorstand des Bundesluftschutzverbandes mit
blatt I S. 794) üb(~rtragc ich w jderruflich die Aus- dem Recht, diese Befugnis auf das geschäftsfüh-
übung des Rechts zur Ernennunq und Entlc1ssung der rende Vorstandsmitglied wc~iter zu übertragen.
Bundesbeamlen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 11
und der entsprechenden Beamten bis zur Anstellung II.
1. dem Präsiden len des Bundesverwaltungsgerichtes, Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung
dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, und Entlassung der unter Abschnitt I genannten Be-
amten vor.
dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes III.
mit Ausnahme der Beamten der Laufbahn des
leitenden Kriminaldienstes, Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1968 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Ernennung
dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfas- und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich
sungsschutz, des Bundesministers des Innern vom 12. Dezember
dem Präsidenten des BundesvNwaltungsamtes, 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 736) außer Kraft.
Bonn, den 18. Dezember 1967
Der Bundesminister des Innern
Lücke
Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Januar 1968 49
Berichtigung
des Finanzänderungsgesetzes 1967
Das Finanzänderungsgesetz 1967 vom 21. Dezem-
ber 1967 (Bundesgcsctzbl. l S. 1259) ist wie folgt zu
berichtigen:
In Artikel 2 § 3 Nr. 4 muß der Absatz 1 der neuen
Fassung des § 5 richtig wie folgt lauten:
(1) Bei Versicherten, die nach dem bis zum
31. Dezember 1967 geltenden Recht vor dem 1. Ja-
nuar 1969 einhundertachtzig Kalendermonate
Haucrarbcitcn oder diesen gleichgestellte Arbei-
ten verrichtet haben, gilt die Wartezeit nach § 49
Abs. 2 des Reichsknappschaftsgesetzes in der vom
1. Januar 1968 an geltenden Fassung als erfüllt,
wenn sie eine Versicherungszeit von dreihundert
Kalendermonaten in der knappschaftlichen Renten-
versicherung zurückgelegt haben.
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
19. 12. 67 Verordnung Nr. 1026/67/EWG des Rates zur Verlängerung der
Geltungsdauer der Verordnung Nr. 3/63/EWG über die Han-
delsbeziehungen zu den Staatshandelsländern bei bestimmten
landwirtschaftlichen Erzeugnissen 22. 12.67 313/1
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1027/67/EWG des Rates über die Festsetzung
der Grundquoten für Zucker 22. 12. 67 313/2
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1028/67/EWG des Rates zur Änderung der
Verordnungen Nr. 111/64/EWG und Nr. 68/67/EWG hinsicht-
lich der Berechnung der Abschöpfungsbeträge für bestimmte
Käsesorten 23. 12.67 314/1
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1029/67/EWG der Kommission über die Be-
richtigungen der für das Wirtschaftsjahr 1967/1968 festgesetz-
ten Produktionsmengen für Zucker 22. 12.67 313/4
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1030/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von \,Veizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 22. 12. 67 313/6
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1031/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 22. 12. 67 313/8
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1032/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 22. 12.67 313/10
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1033/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der für Getreide, gewisse Kategorien von Mehl, Grob- und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstat-
tungen 22. 12. 67 313/12
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1034/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen 22. 12.67 313/15
45
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1968 Ausgegeben zu Bonn am 10. Januar 1968 Nr.2
Tag Inhalt Seite
3. 1. 68 Vierlc Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) - Durch-
schnittsalz-Veror<lnung -- 4. UStDV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
18. 12. 67- Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bun-
desrninisters des Innern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Bundesgesetzbl. III 2030-11-20
Berichtigung des Finanzänderungsgesetzes 1967 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Vierte Verordnung
zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer)
Durchschnittsatz-Verordnung - 4. UStDV
Vom 3. Januar 1968
Auf Grund des § 22 Abs. 4 und § 23 Abs. 1 des Nummern 1 bis 16 der Anlage zu dieser Verordnung
Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) vom 29. Mai unter den Voraussetzungen des § 15 des Gesetzes
1967 (Bundesgesetzbl. I S. 545), geändert durch das abgezogen werden
Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1. die von anderen Unternehmern gesondert in
(Mehrwertsteuer) vom 18. Oktober 1967 (Bundesge- Rechnung gestellte Steuer für Lieferungen von
setzbl. I S. 991), wird verordnel: Gegenständen einschließlich der Rohstoffe, Halb-
erzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten, die der
§ 1 Unternehmer zur Weiterveräußerung erwirbt;
2. die von anderen Unternehmern· gesondert in
(1) Auf Antrag können Unternehmer für die in
Rechnung gestellte Steuer für Lieferungen und
der Anlage zu dieser Verordnung bezeichneten Be-
sonstige Leistungen, die für das Unternehmen zur
rufs- und Gewerbezweige die nach § 15 des Gesetzes
Errichtung oder Instandhaltung von Gebäuden,
abziehbaren Vorsteuerbeträge ganz oder teilweise
Grundstücken oder Grundstücksteilen ausgeführt
nach Durchschnittsätzen berechnen. Die anzuwen-
worden sind. Dazu zählen nicht die Maschinen
de1iden Durchschnittsä.tze sind jeweils in einem
oder sonstigen Vorrichtungen, die zu einer Be-
Vomhundertsatz des Umsatzes angegeben.
triebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche
(2) Umsatz im Sinne dieser Verordnung ist der Bestandteile eines Grundstücks sind;
im Inland erzielte Umsatz aus der jeweils in der An- 3. die von anderen Unternehmern gesondert in
lage bezeichneten Betriebsart mit Ausnahme der Rechnung gestellte Steuer für Leistungen im
Einfuhr und der Umsätze nach § 4 Nr. 8 und 9 Buch- Sinne des § 4 Nr. 12 des Gesetzes. Das gilt nicht
stabe a des Gesetzes. für Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 12 letzter Satz
des Gesetzes;
§ 2 4. die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren,
(1) Soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt die den unter den Nummern 1 und 2 genannten
ist, werden mit dem Durchschnittsatz sämtliche Vor- Leistungen entsprechen.
steuern abgegolten, die mit der jeweils in der An-
lage zu dieser Verordnung bezeichneten gewerb- § 3
lichen oder beruflichen Tätigkeit des Unternehmers Die Durchschnittsätze gelten für Unternehmer, die
zusammenhängen. nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen und auf
(2) Neben dem nach einem Durchschnittsatz be- Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig
rechneten Vorsteuerbetrag kann in den Fällen der Abschlüsse zu machen, und deren Gesamtumsatz
46 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
(§ 19 Abs. 3 des Gesetzes) im vorangegangenen Ka- § 5
lenderjahr nicht mehr als 250 000 Deutsche Mark be- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
tragen hat, soweit in der Anlage zu dieser Verord- leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
nung nichts anderes bestimmt ist. blatt I S. 1) in Verbindung mit § 32 des Umsatz-
steuergesetzes (Mehrwertsteuer) auch im Land Ber-
§ 4
lin.
Wird die abziehbare Vorsteuer ganz oder teil-
weise nach einem Dmchschnittsatz berechnet, so ist
§ 6
der Unternehmer insoweit von der Aufzeichnungs-
pflicht nach § 22 J\ bs. 2 Nr. 3 des Gesetzes befreit. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1968 in Kraft.
Bonn, den 3. Januar 1968
Der Bundesminister der Finanzen
In Vertretung
Grund
Anlage
Nr. 1 Polsterei- und Dekorateurgewerbe ken- und Spezialbauten, ausführen, einschließ,lich der
Zum Polsterei- und Dekorateurgewerbe gehören Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten.
Betriebe, die Polsterer- und Dekorateurarbeiten ein- Der Durchschnittsatz beträgt:
schließlich Reparaturarbeiten ausführen. Dazu ge- bis 30. Juni 1968 0,9 v. H. des Umsatzes,
hören auch die Herstellung von Möbelpolstern und ab 1. Juli 1968 1,0 v. H. des Umsatzes.
Matratzen mit fremdbezogenen Vollpolstereinlagen,
Federkernen oder Schaumstoff- bzw. Schaumgummi- Nr. 4 Stukkateurgewerbe
körpern, die Polsterung fremdbezogener Möbelge-
stelle sowie das Anbringen von Dekorationen, ohne Zum Stukkateurgewerbe gehören Betriebe, die Stuk-
Schaufensterdekorationen. kateur-, Gipserei- und Putzarbeiten, darunter Her-
stellung von Rabitzwänden, ausführen.
Der Durchschnittsatz beträgt:
bis 30. Juni 1968 0,6 v. H. des Umsatzes, Der Durchschnittsatz beträgt:
bis 30. Juni 1968 0,8 v. H. des Umsatzes,
ab 1. Juli 1968 0,7 v. H. des Umsatzes.
ab 1. Juli 1968 0,9 v. H. des Umsatzes.
Nr. 2 Bäckerei
Nr.5 Zimmerei
Zur Bäckerei gehören Betriebe, die Frischbrot, Pum-
pernickel, Knäckebrot, Brötchen, sonstige Frisch- Zur Zimmerei gehören Betriebe, die Bauholz zurich-
backwaren, Semmelbrösel, Paniermehl und Fein- ten, Dachstühle und Treppen aus Holz herstellen so-
gebäck, darunter Kuchen, Torten, Tortenböden, her- wie Holzbauten errichten und entsprechende Repa-
stellen, wenn die Erzeugnisse überwiegend an End- ratur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen.
verbraucher abgesetzt werden. Die Cafeumsätze dür- Der Durchschnittsatz beträgt:
fen 10 v. H. des Umsatzes nicht übersteigen. bis 30. Juni 1968 0,6 v. H. des Umsatzes,
Der Durchschnittsatz beträgt: ab 1. Juli 1968 0,7 v. H. des Umsatzes.
bis 30. Juni 1968 1,1 v. H. des Umsatzes,
ab 1. Juli 1968 1,2 v. H. des Umsatzes, Nr. 6 Klempnerei, Gas- und Wasserinstallation
wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr Zu diesem Gewerbezweig gehören Betriebe, die Bau-
150 000 Deutsche Mark nicht überstiegen hat. klempnerarbeiten und die Installation von Gas- und
Flüssigkeitsleitungen sowie damit verbundener Ge-
Der Durchschnittsatz beträgt: räte einschließlich der Reparatur- und Unterhal-
bis 30. Juni 1968 0,8 v. H. des Umsatzes, tungsarbeiten ausführen.
ab 1. Juli 1968 0,9 v. H. des Umsatzes,
wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr Der Durchschnittsatz beträgt:
150 000 Deutsche Mark aber nicht 250 000 Deutsche bis 30. Juni 1968 0,6 v. H. des Umsatzes,
Mark überstiegen hat. ab 1. Juli 1968 0,7 v. H. des Umsatzes.
Nr. 3 Hoch- und Ingenieurhochbau Nr. 7 Maler- und Lackierergewerbe, Tapezierer
Zum Hoch- und Ingenieurhochbau gehören Betriebe, Zum Maler- und Lackierergewerbe gehören Betriebe,
die Hoch- und Ingenieurhochbauten, aber nicht Brük- die Maler- und Lackiererarbeiten ausführen, ein-
Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Januar 1968 47
schließlich Schiffsmalerei und Entrostungsarbeiten; unter Berufs- und Lederbekleidung, aber nicht ge-
nicht dazu gehört das Lackieren von Straßenfahrzeu- wirkte und gestrickte Oberbekleidung, Sportbeklei-
gen. Zum Tapcziercrgewcrbe gehören Betriebe, die dung, Blusen, Hausjacken, Morgenröcke und Schür-
Tapeten, Kunstsloffolien und ähnliches aufkleben. zen.
Der Durchschnittsalz beträgt: Der Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Umsatzes.
bis 30. Juni 1968 0,9 v. I-I. des Umsatzes,
üb 1. Juli 1968 1,0 v. H. des Umsatzes. Nr. 14 Einzelhandel mit Hüten und Mützen, Schir-
men, Damen- und Herrenausstattung
Nr. 8 Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-
Zur Fußboden-, Fliesen- und Plattcnlegerei gehören dem Sortiment:
Betriebe, die Fliesen, Platten, Mosaik, Parkett, Rie- Hüte, Mützen, Kappen, Schirme, Spazierstöcke,
menfußböden und Fußböden aus Steinholz, Kunst- Oberhemden, Blusen, Hausjacken, Morgenröcke,
stoffen, Terrazzo und ähnlichen Stoffen verlegen, Schlafanzüge, Krawatten, Handschuhe, Schals,
Estricharbeilen ausführen sowie Fußböden mit Lino- Schleier, Träger, Gürtel, sonstiges Bekleidungszube-
leum und ähnlichen Stoffen bekleben. Hierunter fal- hör.
len auch die jeweils zugehörigen Reparatur- und In- Der Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Umsatzes.
standhaltungsarbciten.
Der Durchschnittsatz beträgt: Nr. 15 Einzelhandel mit Feinseifen und Bürsten-
bis 30. Juni 1968 0,6 v. H. des Umsatzes, waren, Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln
ab 1. Juli 1968 0,7 v. H. des Umsatzes. Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-
dem Sortiment:
Nr. 9 Einzelhandel mit Kartoffeln, Gemüse, Obst und Feinseifen, Bürstenwaren, Wasch-, Putz- und Reini-
Südfrüchten gungsmittel, aber nicht Pinsel und Malerbürsten.
Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen- Der Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Umsatzes.
dem Sortiment:
Speisekartoffeln, Gemüse, Obst, Früchte (auch Kon- Nr. 16 Hausbandweber
serven), darunter wildes Beerenobst, Obst- und Ge-
müsesäfte, geröstete Kastanien. Zu den Hausbandwebern gehören die in Heimarbeit
Beschäftigten, die in eigener Arbeitsstätte mit nicht
Der Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Umsatzes. mehr als 2 Hilfskräften im Auftrage von Gewerbe-
treibenden Schmalbänder in Lohnarbeit weben oder
Nr. 10 Einzelhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, wirken.
Fettwaren und Eiern
Der Durchschnittsatz beträgt:
Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-
dem Sortiment: bis 30. Juni 1968 2,0 v. H. des Umsatzes,
Milch, Milcherzeugnisse, darunter Käse und Dauer- ab 1. Juli 1968 2,2 v. H. des Umsatzes.
milch; Fettwaren, darunter Margarine, Schmalz und
Speiseöl; Eier. Nr. 17 Journalisten
Der Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Umsatzes. Zu den Journalisten gehören freiberuflich tätige
Unternehmer, die in Wort und Bild überwiegend
Nr. 11 Einzelhandel mit Süßwaren aktuelle politische, kulturelle und wirtschaftliche Er-
Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen- eignisse darstellen.
dem Sortiment: Der Durchschnittsatz beträgt:
Süßwaren, darunter Zuckerwaren, Schokoladen, bis 30. Juni 1968 3,0 v. H. des Umsatzes,
Speiseeis und Dauerbackwaren, aber nicht Kakao- ab 1. Juli 1968 3,3 v. H. des Umsatzes.
pulver.
Das gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegangenen
Der Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Umsatzes. Kalenderjahr 100 000 Deutsche Mark nicht überstie-
gen hat.
Nr. 12 Einzelhandel mit Wein und Spirituosen
Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen- Nr. 18 Schriftsteller
dem Sortiment: Zu den Schriftstellern gehören freiberuflich tätige
Wein, Schaumwein, Spirituosen, weinähnliche und Unternehmer, die geschriebene Werke mit überwie-
weinhaltige Getränke, aber nicht Bier. gend wissenschaftlichem, unterhaltendem oder künst-
Der Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Umsatzes. lerischem Inhalt schaffen.
Der Durchschnittsatz beträgt:
Nr. 13 Einzelhandel mit Oberbekleidung bis 30. Juni 1968 1,5 v. H. des Umsatzes,
Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen- ab 1. Juli 1968 1,7 v. H. des Umsatzes.
dem Sortiment: Das gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegangenen
Oberbekleidung für Herren, Knaben, Damen, Mäd- Kalenderjahr 100 000 Deutsche Mark nicht über-
chen und Kinder, auch in sportlichem Zuschnitt, dar- stiegen hat.
48 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Anordnung
über die Ernennung und Eni:lassung von Beamten
im Gesclläitsbereich des Bundesministers des Innern
Vom 18. Dezember 1967
I. dem Präsidenten des Bundesamtes für zivilen Be-
Auf Grund cfos /\ rl.ikels 1 dffr Anordnung des völkerungsschutz,
Btmdesprtisidc)nl.en über die [lrnennung und Entlas- jeweils für ihren Geschäftsbereich,
sung <lur Bundcsb(1amllm und Richter im Bundes- dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes
dienst vom 17. Mai 1950 (Bundesgesetzbl. S. 209) auch für das Bundesdisziplinargericht,
in der Neufussung vorn 11. Juli 1967 (Bundesgesetz- 2. dem Vorstand des Bundesluftschutzverbandes mit
blatt I S. 794) üb(~rtragc ich w jderruflich die Aus- dem Recht, diese Befugnis auf das geschäftsfüh-
übung des Rechts zur Ernennunq und Entlc1ssung der rende Vorstandsmitglied wc~iter zu übertragen.
Bundesbeamlen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 11
und der entsprechenden Beamten bis zur Anstellung II.
1. dem Präsiden len des Bundesverwaltungsgerichtes, Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung
dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, und Entlassung der unter Abschnitt I genannten Be-
amten vor.
dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes III.
mit Ausnahme der Beamten der Laufbahn des
leitenden Kriminaldienstes, Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1968 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Ernennung
dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfas- und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich
sungsschutz, des Bundesministers des Innern vom 12. Dezember
dem Präsidenten des BundesvNwaltungsamtes, 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 736) außer Kraft.
Bonn, den 18. Dezember 1967
Der Bundesminister des Innern
Lücke
Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Januar 1968 49
Berichtigung
des Finanzänderungsgesetzes 1967
Das Finanzänderungsgesetz 1967 vom 21. Dezem-
ber 1967 (Bundesgcsctzbl. l S. 1259) ist wie folgt zu
berichtigen:
In Artikel 2 § 3 Nr. 4 muß der Absatz 1 der neuen
Fassung des § 5 richtig wie folgt lauten:
(1) Bei Versicherten, die nach dem bis zum
31. Dezember 1967 geltenden Recht vor dem 1. Ja-
nuar 1969 einhundertachtzig Kalendermonate
Haucrarbcitcn oder diesen gleichgestellte Arbei-
ten verrichtet haben, gilt die Wartezeit nach § 49
Abs. 2 des Reichsknappschaftsgesetzes in der vom
1. Januar 1968 an geltenden Fassung als erfüllt,
wenn sie eine Versicherungszeit von dreihundert
Kalendermonaten in der knappschaftlichen Renten-
versicherung zurückgelegt haben.
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
19. 12. 67 Verordnung Nr. 1026/67/EWG des Rates zur Verlängerung der
Geltungsdauer der Verordnung Nr. 3/63/EWG über die Han-
delsbeziehungen zu den Staatshandelsländern bei bestimmten
landwirtschaftlichen Erzeugnissen 22. 12.67 313/1
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1027/67/EWG des Rates über die Festsetzung
der Grundquoten für Zucker 22. 12. 67 313/2
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1028/67/EWG des Rates zur Änderung der
Verordnungen Nr. 111/64/EWG und Nr. 68/67/EWG hinsicht-
lich der Berechnung der Abschöpfungsbeträge für bestimmte
Käsesorten 23. 12.67 314/1
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1029/67/EWG der Kommission über die Be-
richtigungen der für das Wirtschaftsjahr 1967/1968 festgesetz-
ten Produktionsmengen für Zucker 22. 12.67 313/4
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1030/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von \,Veizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 22. 12. 67 313/6
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1031/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 22. 12. 67 313/8
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1032/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 22. 12.67 313/10
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1033/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der für Getreide, gewisse Kategorien von Mehl, Grob- und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstat-
tungen 22. 12. 67 313/12
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1034/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen 22. 12.67 313/15
50 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dd I u rn und Bcz.cichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
21. 12. 67 Verordnung Nr. 10JS/67/EWG d~~r Kommission zur Festsetzung
der Pr[imicn als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis und
Bruchreis 22. 12.67 313/17
21. 12. 67 Vcrordnun9 Nr. 1036/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Drstalttrngcn bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 22. 12.67 313/19
21. 12. G7 Verordnung Nr. 1037/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der bei der Drstattung für Reis und Bruchreis anzuwendenden
Berichtigung 22. 12.67 313/21
21. 12. b7 Verordnung Nr. 1038/67/EWG des Rates zur Änderung der in
Deutschland während des Milchwirtschaftsjahres 1967/1968
~Jcllendcn Schwellenpreise für bestimmte Milcherzeugnisse 23. 12. 67 314/3
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1039/67/EWG des Rates zur Änderung der in
Fnmkreid1 während des Milchwirtschaftsjahres 1967/1968
9cfü)ndcn Schwellenpreise für bestimmte Milcherzeugnisse 23. 12. 67 314/5
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1040/67/EWG des Rates zur Änderung der
Verordnungen Nr. 23 und Nr. 158/66/EWG über die gemein-
sanw Mdrktor~Janisation für Obst und Gemüse 23. 12. 67 314/7
21. 12. 67 Vcmmlnunu Nr. 1041/67/EWG der Kommission über die Durch-
Jiihrun~Jsvorschriften für die Ausfuhrerstattungen bei den Er-
zeugn isscn, für die ein System gemeinsamer Preise besteht 23. 12. 67 314/9
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1042/67/EWG des Rates zur Verlängerung der
Celtungsdauer der Verordnungen Nr. 214/67/EWG und Nr.
407/67/EWG 23. 12. 67 314/8
22. 12. 67 Verordnung Nr. 1043/67/EWG der Kommission über die Durch-
führungslwstirnmungen zur Festsetzung der Grundquoten für
Zucker 23. 12.67 314/17
22. 12. 67 Verordnung Nr. 1044/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 23. 12. 67 314/19
22. 12. 67 Verordnung Nr. 1045/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 23. 12.67 314/21
22. 12. 67 Verordnung Nr. 1046/67/EWG der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 23. 12.67 314/23
22. 12. 67 Verordnung Nr. 1047/67/Ew·c der Kommission zur Festsetzung
der Beihilfe für Dlsaaten 23. 12. 67 314/24
22. 12. 67 Verordnung Nr. 1048/67/EWG der Kommission zur Änderung
der Verordnungen Nr. 157/64/EWG und Nr. 158/64/EWG, um
d<~r Auswirkung der Änderung des Steuersystems in der Bun-
desrepublik Deutschland, in Frankreich und den Niederlanden
auf die Preise bestimmter Milcherzeugnisse Rechnung zu tragen 28. 12. 67 315/2
22. 12. 67 Verordnung Nr. 1049/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Höhe der im ersten Vierteljahr des Jahres 1968 bei der
Einfuhr der unter die Verordnung Nr. 160/66/EWG des Rates
fallenden Waren in die Mitgliedstaaten anwendbaren beweg-
lichen Teilbeträge 30. 12. 67 321/1
22. 12. 67 Verordnung Nr. 1050/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Belräge, die für das Wirtschaftsjahr 1967/1968 für die An-
gleichung der im voraus festgesetzten Abschöpfungen bei der
Einfuhr und der Erstattungen bei der Ausfuhr für Paddy-Reis,
vollsüindig geschliffenen Reis und halbgeschliffenen Reis in
Betrncht zu ziehen sind 28. 12. 67 315/4
21. 12. 67 Verordnung Nr. 1051/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Erslat.tungen bei der Ausfuhr auf dem Schweinefleisch-
sektor für dc-m am 1. Januar 1968 beginnenden Zeitraum 28. 12.67 315/7
22. 12. 67 Verordnung Nr. 1052/67/EWG der Kommission mit Durchfüh-
rungsbestimmungen für die Erstattung bei der Erzeugung für
Olivenöl zur Herstellung bestimmter Konserven 28. 12. 67 315/10
27. 12. 67 Verordnung Nr. 1053/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Ro9gen anwendbaren Abschöpfungen 28. 12. 67 315/12
27. 12. 67 Verordnung Nr. 1054/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der Prümien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 28. 12.67 315/14
Nr. 2 Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Januar 1968 51
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
27. 12. 67 Vcrordnunn Nr. 10.55/G7/EWG der Kommission zur Änderung
der bei <kr Ersta I Lung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 28. 12. 67 315/16
27. 12. 67 Verordnung Nr. 1056/67/EWG der Kommission zur Änderung
der bei der Einluhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeug11issen zu erhebenden Abschöpfungen 28. 12. 67 315/17
28. 12. 67 Verordnung Nr. 1057/67/EWG der Kommission über die Durch-
führungsbestimmungen für die Erstattung bei der Erzeugung
für Olivenöl zur Herstellung von Fisch- und Gemüsekonserven 29. 12.67 318/12
28. 12. 67 Verordnung Nr. 1058/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Roggen änwendbarcn Abschöpfungen 29. 12.67 318/13
28. 12. 67 Verordnung Nr. 1059/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 29. 12.67 318/15
28. 12. 67 Verordnung Nr. 1060/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 29. 12.67 318/17
28. 12. 67 Verordnung Nr. 1061/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der für Getreide, gewisse Kategorien von Mehl, Grob- und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstattun-
gen 29. 12.67 318/19
28. 12. 67 Verordnung Nr. 1062/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen 29. 12.67 318/22
28. 12. 67 Verordnung Nr. 1063/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis und
Bruchreis 29. 12.67 318/24
28. 12. 67 Verordnung Nr. 1064/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 29. 12.67 318/26
28. 12. 67 Verordnung Nr. 1065/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwendenden
Berichtigung 29. 12.67 318/28
28. 12. 67 Verordnung Nr. 1066/67/EWG der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 29. 12. 67 318/30
28. 12. 67 Verordnung Nr. 1067/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr von Getreide oder geschäl-
tem Reis in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fal-
lenden Waren 30. 12.67 320/1
29. 12. 67 Verordnung Nr. 1068/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 30. 12. 67 320/3
29. 12. 67 Verordnung Nr. 1069/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 30. 12. 67 320/5
29. 12. 67 Verordnung Nr. 1070/67/EWG der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 30. 12. 67 320/7
29. 12. 67 Verordnung Nr. 1071/67/EWG der Kommission zur Änderung
der für Getreide, gewisse Kategorien von Mehl, Grob- und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstat-
tungen 30. 12. 67 320/8
29. 12. 67 Verordnung Nr. 1072/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 30. 12. 67 320/11
29. 12. 67 Verordnung Nr. 1073/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 30. 12. 67 320/13
29. 12. 67 Verordnung Nr. 1074/67/EWG der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 30. 12.67 320/15
29. 12. 67 Verordnung Nr. 1075/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen 30. 12.67 320/16
52 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dc1tum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
29. 12. G7 V cmmlrrnng Nr. 1076/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Prümien c1ls Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis und
Bruchreis 30. 12. 67 320/18
29. 12. 67 Verordnung Nr. 1077/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erslatlung für Reis und Bruchreis anzuwendenden
ßerichtiuung 30. 12.67 320/20
29. 12. 67 Verordnung Nr. 1078/67/EWG der Kommission zur Änderung
der Ersl.dllungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 30. 12. 67 320/22
29. 12. 67 Verordnung Nr. 1079/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der auf die Einfuhren von Getreide- und Reisverarbei-
tungscrzeugnissen einschließlich Getreide-Mischfuttermittel an-
zuwendenden Abschöpfungen 30. 12. 67 320/24
28. 12. 67 Verordnung Nr. 1080/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen für Getreide- und Reisverarbeitungserzeug-
nisse einschließlich Getreide-Mischfuttermittel 30. 12.67 320/32
29. 12. 67 Verordnung Nr. 1081/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr von Olivenöl 30. 12.67 320/40
29. 12. 67 Verordnung Nr. 1082/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen für Olivenöl 30. 12.67 320/42
29. 12.67 Verordnung Nr. 1083/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr von Olsaaten 30. 12.67 320/44
29. 12.67 Verordnung Nr. 1084/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Beihilfe für Olsaaten 30. 12.67 320/45
29. 12. 67 Verordnung Nr. 1085/67/EWG der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 30. 12.67 320/46
28. 12.67 Verordnung Nr. 1086/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
des auf dem Sektor der Verarbeitungserzeugnisse aus Obst
und Gemüse in jedem Mitgliedstaat für die Berechnung der
Abschöpfung und der Erstattung zugrunde zu legenden Preis-
unterschieds für Weißzucker 30. 12. 67 322/2
21. 12. 67 Verordnung Nr. 10/67/Euratom des Rates zur Änderung der
Rcqclung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atom-
anl a genbcdiensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle,
die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden 28. 12. 67 315/28
21. 12. 67 Verordnung Nr. 11/67/Euratom des Rates zur Änderung der
Verordnung Nr. 4/63/Euratom in bezug auf die Sätze der Ent-
schädigung, die einigen der in Artikel 92 des Statuts genann-
ten Beamten zum Ausgleich für besonders beschwer1iche Ar-
beiten gewährt werden kann 30. 12.67 322/8
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. _ Ver I a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5 °/o.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezuqsbedinqunqen für Teil III durch den VPrlag.
BC'zuqsbedinqunqen für Teil I und II: Laufend er Bez u q nur du1ch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je 8,50 DM.
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